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Titel :
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DEU-Duisburg - Deutschland Bau von Deichen 2025-0701 Deichsanierung/-rückverlegung Mündelheim - Bauabschnitte BA3, BA4 -Deichbau- und Rohrbauarbeiten
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025111400530091561 / 757167-2025
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Veröffentlicht :
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14.11.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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09.12.2025
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Angebotsabgabe bis :
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16.12.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45112000 - Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
45233120 - Straßenbauarbeiten
45247230 - Bau von Deichen
45262220 - Brunnenbohrung
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DEU-Duisburg: Deutschland Bau von Deichen 2025-0701
Deichsanierung/-rückverlegung Mündelheim - Bauabschnitte BA3, BA4 -Deichbau-
und Rohrbauarbeiten
2025/S 220/2025 757167
Deutschland Bau von Deichen 2025-0701 Deichsanierung/-rückverlegung Mündelheim -
Bauabschnitte BA3, BA4 - Deichbau- und Rohrbauarbeiten
OJ S 220/2025 14/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, im Namen und für Rechnung der
Stadt Duisburg, Dezernat VI
E-Mail: n.lenz@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: 2025-0701 Deichsanierung/-rückverlegung Mündelheim - Bauabschnitte BA3, BA4 -
Deichbau- und Rohrbauarbeiten
Beschreibung: Deichsanierung/-rückverlegung Mündelheim - Bauabschnitte BA3, BA4 -
Deichbau- und Rohrbauarbeiten
Kennung des Verfahrens: a0804e5c-bd3e-42c6-bc2c-e566695fbcbc
Interne Kennung: 2025-0701
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45247230 Bau von Deichen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, 45233120
Straßenbauarbeiten, 45262220 Brunnenbohrung
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mündelheim, 47259 Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTKXU2M64# Die
Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole
Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung
von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind
daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig
auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-
Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom
22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der
Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government
Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der
Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die
vergaberechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen
wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik
Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter
Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums
vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland
oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland
rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrug: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt
wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in
Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. §
123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen
ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1 - Deichbau
Beschreibung: LOS 1: Deichbauarbeiten betrifft im Einzelnen: - Baustelleneinrichtung inkl.
Bauzaun/Absperrgitter , Baustraßen und Lagerflächen; -Abbrucharbeiten (Durchlassbauwerk
Drapgraben, Schächte, Betonmauer, Stallungen, 5 Grundwassermessstellen DN125); -
Aufnehmen des vorhandenen Deichkörpers im Bereich der Wasserleitung RWW DN 1000
(LOS 2, Deich-km 6+500) auf einer Breite von ca. 100 m; - Herstellen von 8
Grundwassermessstellen DN125; - Aufnehmen des vorhandenen Deichkörpers von Deich km
5+100 bis 5+780 und 5+830 bis 6+730 bis zur in den Regelquerprofilen definierten
Abtragslinie; - Aufbau eines neuen 3-Zonen-Deiches von Deich-km 5+100 bis 5+780 in der
bestehenden Trasse mit Deichkronenweg und landseitigem Deichverteidigungsweg gemäß
Planunterlagen; - Herstellung eines Deichverteidigungsweges bei gleichzeitiger Aufhöhung der
Wege-OK inkl. wasserseitiger Böschungsmodellierung im Bereich des Hochufers von Deich-
km 5+780 bis 5+830; - Aufbau eines neuen 3-Zonen-Deiches von Station 5+830 bis 6+730 mit
Deichverteidigungsweg auf der Deichkrone gemäß Planunterlagen; - Aufbau eines neuen 3-
Zonen-Deiches von Deich-km 3+400 bis 5+100 in einer zurückverlegten Trasse mit
Deichkronenweg und landseitigem Deichverteidigungsweg gemäß Planunterlagen, mit einer
Unterbrechung zwischen Deich-km 4+300 und 4+600 (B288); - Herstellung von
Bodenverzahnungen in den Übergangsbereichen; - Neubau eines Schachtbauwerks DN 1000
als Pumpensumpf für den Drapgraben; - Herstellung von Deichüberfahrten, Rampen und
Böschungstreppen; - Aufbau von Zäunen, Bänken, Schildern und sonstiger Ausstattung; -
Rasen-, Ansaat- und Aufwuchspflegearbeiten
Interne Kennung: 1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45247230 Bau von Deichen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, 45233120
Straßenbauarbeiten, 45262220 Brunnenbohrung
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mündelheim, 47259 Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 19/10/2029
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Los 1) - - Eigenerklärung zur
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder
Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A) -> Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung
Eignung , Nr. 1 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch einen
Handelsregisterauszug sowie einen Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei
der Industrie- und Handelskammer oder einen sonstigen Nachweis zu ersetzen (§ 6b EU Abs.
1 Nr. 2 VOB/A).
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Los 1) - Los 1 - Deichbau: -
Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mind. 10.000.000 EUR/Jahr)
des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2c) VOB/A). ->
Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung EIgnung , Nr. 2 Sofern das Angebot in die
engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt
werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). - Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen
Umsatz (mind. 5.000.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit den
vorliegenden strukturell vergleichbar sind, und die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A). -> Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung
EIgnung , Nr. 3 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu
verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers
/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte
Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). -
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für
Personen- und Sachschäden i.H.v. 3.000.000 EUR und für Vermögensschäden i.H.v.
2.000.000 EUR (§ 6a EU Nr. 2 a) VOB/A) -> Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung
Eignung , Nr. 4 sowie Formblatt F1 Erklärung zum Versicherungsschutz Sofern das Angebot
in die engere Wahl kommt, ist diese durch die Kopie der Versicherungspolice oder eine
Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine
solche abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Los 1) - Los 1 Deichbau: - Die
Qualitätsanforderungen für die Bereiche Bohrtechnik, Brunnenbau, -regenerierung, -sanierung
und -rückbau (Geltungsbereich A4, B2, B5) nach DVGW-Merkblatt W120-1 Ausgabe 8/2012
bzw. in der aktuellen Version ist nachzuweisen. - Benennung und Beschreibung erbrachter
vergleichbarer Bauleistungen mit Angabe mit (§6a EU Nr. 3 a) VOB/A). Als vergleichbar
werden Bauleistungen angesehen, die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die
folgenden Kriterien erfüllen: -> Deich- oder Dammbauten als Hochwasserschutz- oder
Stauanlagen mit folgenden Mindestanforderungen: - einer Höhe: 3 m und - einer Kronenbreite:
3 m und - Einbau natürlicher Gesteinskörnungen: 50.000 m3 davon 15.000 m3 bindiges
Material und - Wege bzw. Straßenbau in Asphalt- oder Asphaltbauweise sowie -
Mindestauftragswert (nach Kostenfeststellung): 5.000.000,- EUR (netto)
Mindestanforderungen: Nachweis mind. 1 Referenz in den letzten 5 Jahren. Referenz muss
innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen sein (= VOB-Abnahme). Referenzbeschreibung
des AN ist dem Angebot als Anlage gesondert beizufügen. Aus der Beschreibung der
Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden. -> Nachweis:
Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung Eignung , Nr. 5 i.V.m. mit folgenden Angaben auf dem
Formblatt oder einer als Anlage beizufügenden Auflistung: Bezeichnung der Leistung, des
Auftragswertes (Abrechnungssumme), des Zeitraums der Leistungserbringung und des
Auftraggebers. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor,
Referenznachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch
Bescheinigungen mittels VHB-Formblatt 444 einzufordern. - Eigenerklärung über die in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g) VOB/A). -> Nachweis: Formblatt VHB 124 -
Eigenerklärung Eignung , Nr. 6 sowie Formblatt F2 Erklärung zu den jahresdurchschnittlich
Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Eigenerklärung der
Bieterin, dass sie über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt, welche die
Leistungserbringung leiten und steuern inklusive Benennung der für die Bauleitung
verantwortlichen Person sowie einer Stellvertretung (Mindestanforderung: Die für die
Bauleitung verantwortliche Person sowie die Stellvertretung ist berechtigt, die
Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. oder eine vergleichbare Berufsbezeichnung [ Master of
Science o.Ä.] zu führen und verfügt über mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Bauleiter
/in mit vergleichbaren Leistungen) (§ 6a EU Nr. 3 e) VOB/A). -> Nachweis: Formblatt VHB
124 - Eigenerklärung Eignung , Nr. 7 sowie Formblatt F3 Erklärung zum fachlich qualifizierten
Personal sowie Formblatt F4 Erklärung zu Verantwortlichen/Ansprechpartnern des
Auftragnehmers Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist auf Verlangen der
Vergabestelle das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung und für die Leitung und
Aufsicht erforderlichen Führungskraft (Bauleiter/in) und deren/dessen Stellvertretung auf
Anforderung der AG anhand einer Kopie des/der entsprechenden Abschlusszeugnisse/s,
eines Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen der Projekte, mit denen die entsprechende
Führungskraft betraut war, nachzuweisen. - Erklärung der Bieterin zum
Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge
vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i) VOB/A). -> Nachweis: Formblatt VHB 233
Verzeichnis Nachunternehmerleistung Zur Prüfung der Eignung des/der Nachunternehmer(s)
ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des Angebotes die Teile des Auftrags/der Leistung
benannt werden, die voraussichtlich im Wege der Unterauftragsvergabe vom Bieter/Bewerber
an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung des/ der Unterauftragnehmer
mit Angebotsabgabe besteht nicht, kann jedoch nach Ermessen des Bieters/ Bewerbers
erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Benennung des/ der Unterauftragnehmer
spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl
kommen, einzufordern.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung: Sonstige Eignungskriterien (Los 1) - - Zur Beurteilung des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen gemäß §§ 6e EU, 16b EU Abs. 1 VOB/A sind mit der Angebotsabgabe
durch die Bieterin folgende Nachweise beizubringen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 -10, Abs. 2 - 3 sowie Abs. 6 Nr. 1 - 9 VOB/A.
-> Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung Eignung , Nr. 8, 10 und ggf. Nr. 11 Sofern
das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem
geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der
Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter
gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG).
Bei einem geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der
Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter
gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG).
Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis
zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines
Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) -
ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus
dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und
Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1
oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und §
81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise
hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten. - Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht
innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. ? Nachweis: Formblatt VHB 124 -
Eigenerklärung Eignung , Nr. 10 und ggf. Nr. 11 Sofern das Angebot in die engere Wahl
kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem geschätzten
Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der Registerbehörde
abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind,
an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Bei einem
geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der Registerbehörde
abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an
den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG). Gemäß § 150a Abs.
1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl.
Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und
zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die
Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen
nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis
zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu
verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell
durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, vorbehalten. - Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 6a
Abs. 2 Nr. 8 VOB/A). -> Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung Eignung , Nr. 9 und
ggf. Nr. 11 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, Freistellungsbescheinigung
nach § 48b EstG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
Sozialversicherungsträger und ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
tariflichen Sozialkassen und zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Im Übrigen bleibt die
Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von
dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten. -
Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-
Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 -> Nachweis: Formblatt Formblatt VHB NRW 523 -
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung EU 2022/576
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTKXU2M64/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTKXU2M64
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTYTKXU2M64
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe Ziffern 8. und 9. der BVB des jeweiligen Loses
in den Ausschreibungsunterlagen.
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 89 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden
Unterlagen rechtlich zulässig ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geforderte Vertragsstrafen: Siehe Ziffer 5 der
BVB des jeweiligen Loses in den Ausschreibungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Zahlung gemäß § 16 VOB/B
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2)
genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten
Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine
wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der
Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in
Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand
per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135
Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg,
Dezernat VI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2 - Rohrbau
Beschreibung: LOS 2: Rohrbauarbeiten betrifft im Einzelnen: - Baustelleneinrichtung inkl.
Bauzaun/Absperrgitter und Baustraßen; - Baugrube / Leitungsgraben herstellen; -
Rohrleitungsdemontage und -verlegen
Interne Kennung: 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45247230 Bau von Deichen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45112000 Aushub- und Erdbewegungsarbeiten, 45233120
Straßenbauarbeiten, 45262220 Brunnenbohrung
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Mündelheim, 47259 Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Los 2) - - Eigenerklärung zur
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder
Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A) -> Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung
Eignung , Nr. 1 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch einen
Handelsregisterauszug sowie einen Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei
der Industrie- und Handelskammer oder einen sonstigen Nachweis zu ersetzen (§ 6b EU Abs.
1 Nr. 2 VOB/A).
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Los 2) - Los 2 - Rohrbau: -
Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mind. 500.000 EUR/Jahr)
des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2c) VOB/A). ->
Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung EIgnung , Nr. 2 Sofern das Angebot in die
engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt
werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). - Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen
Umsatz (mind. 250.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit den
vorliegenden strukturell vergleichbar sind, und die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A). -> Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung
EIgnung , Nr. 3 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu
verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers
/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte
Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). -
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für
Personen- und Sachschäden i.H.v. 3.000.000 EUR und für Vermögensschäden i.H.v.
2.000.000 EUR (§ 6a EU Nr. 2 a) VOB/A) -> Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung
Eignung , Nr. 4 sowie Formblatt F1 Erklärung zum Versicherungsschutz Sofern das Angebot
in die engere Wahl kommt, ist diese durch die Kopie der Versicherungspolice oder eine
Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine
solche abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Los 2) - Los 2 Rohrbau: -
Nachweis der technischen Ausstattung zur Abwicklung des spezifizierten Umfangs, Nachweis
für Schweißverfahren (z. B. WIG), Nachweis eigener Schweißer mit entsprechenden
Schweißzeugnissen. Beim Einsatz von Subunternehmer sind diese Unterlagen gleichfalls
vorzulegen (nur einsetzbar bei Freigabe durch den AG) Beizufügende Zertifikate - GW 301 W1
- DIN ISO EN 9001:2008 - DIN ISO EN 3834-2 mit HP0 - SCCxx Für LOS 2 Rohrbau ist
zusätzlich das Kapitel 4 Technische Leistungsfähigkeit des Bieters der Zusätzlichen
technischen Vertragsbedingungen RWW (ZTV RWW) zu beachten. - Benennung und
Beschreibung erbrachter vergleichbarer Bauleistungen mit Angabe mit (§6a EU Nr. 3 a) VOB
/A). Als vergleichbar werden Bauleistungen angesehen, die folgenden Leistungen enthalten
haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen: -> Kabelleitungstiefbauarbeiten -
Mindestauftragswert (nach Kostenfeststellung): 200.000,- EUR (netto) Mindestanforderungen:
Nachweis mind. 1 Referenz in den letzten 5 Jahren. Referenz muss innerhalb der letzten 5
Jahre abgeschlossen sein (= VOB-Abnahme). Referenzbeschreibung des AN ist dem Angebot
als Anlage gesondert beizufügen. Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest
hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden. -> Nachweis: Formblatt VHB 124 -
Eigenerklärung Eignung , Nr. 5 i.V.m. mit folgenden Angaben auf dem Formblatt oder einer als
Anlage beizufügenden Auflistung: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes
(Abrechnungssumme), des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers. Sofern
das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Referenznachweise über die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen mittels VHB-
Formblatt 444 einzufordern. - Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g)
VOB/A). -> Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung Eignung , Nr. 6 sowie Formblatt
F2 Erklärung zu den jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren - Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifizierte
Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und steuern inklusive
Benennung der für die Bauleitung verantwortlichen Person sowie einer Stellvertretung
(Mindestanforderung: Die für die Bauleitung verantwortliche Person sowie die Stellvertretung
ist berechtigt, die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. oder eine vergleichbare Berufsbezeichnung
[ Master of Science o.Ä.] zu führen und verfügt über mindestens drei Jahre Berufserfahrung
als Bauleiter/in mit vergleichbaren Leistungen) (§ 6a EU Nr. 3 e) VOB/A). Für die Ausführung
der Rohrbauarbeiten LOS 2 besteht das Leitungsteam auch aus einem Schweißfachingenieur.
-> Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung Eignung , Nr. 7 sowie Formblatt F3
Erklärung zum fachlich qualifizierten Personal sowie Formblatt F4 Erklärung zu
Verantwortlichen/Ansprechpartnern des Auftragnehmers Sofern das Angebot in die engere
Wahl kommt ist auf Verlangen der Vergabestelle das Vorhandensein der für die Ausführung
der Leistung und für die Leitung und Aufsicht erforderlichen Führungskraft (Bauleiter/in) und
deren/dessen Stellvertretung auf Anforderung der AG anhand einer Kopie des/der
entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen der
Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war, nachzuweisen. - Erklärung
der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen
als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i) VOB/A). -> Nachweis: Formblatt
VHB 233 Verzeichnis Nachunternehmerleistung Zur Prüfung der Eignung des/der
Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des Angebotes die Teile des
Auftrags/der Leistung benannt werden, die voraussichtlich im Wege der Unterauftragsvergabe
vom Bieter/Bewerber an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung des/ der
Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe besteht nicht, kann jedoch nach Ermessen des
Bieters/ Bewerbers erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Benennung des/ der
Unterauftragnehmer spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in
die engere Wahl kommen, einzufordern.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung: Sonstige Eignungskriterien (Los 2) - - Zur Beurteilung des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen gemäß §§ 6e EU, 16b EU Abs. 1 VOB/A sind mit der Angebotsabgabe
durch die Bieterin folgende Nachweise beizubringen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 -10, Abs. 2 - 3 sowie Abs. 6 Nr. 1 - 9 VOB/A.
-> Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung Eignung , Nr. 8, 10 und ggf. Nr. 11 Sofern
das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem
geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der
Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter
gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG).
Bei einem geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der
Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter
gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG).
Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis
zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines
Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) -
ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus
dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und
Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1
oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und §
81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise
hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten. - Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht
innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. ? Nachweis: Formblatt VHB 124 -
Eigenerklärung Eignung , Nr. 10 und ggf. Nr. 11 Sofern das Angebot in die engere Wahl
kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem geschätzten
Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der Registerbehörde
abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind,
an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Bei einem
geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der Registerbehörde
abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an
den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG). Gemäß § 150a Abs.
1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl.
Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und
zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die
Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen
nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis
zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu
verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell
durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, vorbehalten. - Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 6a
Abs. 2 Nr. 8 VOB/A). -> Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung Eignung , Nr. 9 und
ggf. Nr. 11 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, Freistellungsbescheinigung
nach § 48b EstG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
Sozialversicherungsträger und ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen
tariflichen Sozialkassen und zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Im Übrigen bleibt die
Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von
dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten. -
Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-
Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 -> Nachweis: Formblatt Formblatt VHB NRW 523 -
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung EU 2022/576
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTKXU2M64/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTKXU2M64
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTYTKXU2M64
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe Ziffern 8. und 9. der BVB des jeweiligen Loses
in den Ausschreibungsunterlagen.
Frist für den Eingang der Angebote: 16/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 89 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden
Unterlagen rechtlich zulässig ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/12/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geforderte Vertragsstrafen: Siehe Ziffer 5 der
BVB des jeweiligen Loses in den Ausschreibungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: Zahlung gemäß § 16 VOB/B
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2)
genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten
Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine
wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der
Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in
Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand
per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135
Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg,
Dezernat VI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, im Namen und für Rechnung der
Stadt Duisburg, Dezernat VI
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: n.lenz@wb-duisburg.de
Telefon: +492032832980
Fax: +49 2032832883
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Rheinland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur
/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 203283986469
Internetadresse: https://www.duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 0fb963bd-aca8-4767-9d06-
fd8cec722ddf-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
10.1. Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen: Die Angebotsfrist und die Bindefrist wurde verschoben. Neue
Angebotsfrist 16.12.2025, 10.00 Uhr Neue Bindefrist 15.0.2026
Änderung der Auftragsunterlagen am: 13/11/2025
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b77de72f-6eef-44db-b87e-95fd887e8da3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/11/2025 13:17:51 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 220/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/11/2025
Referenzen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
https://www.duisburg.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTKXU2M64
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTKXU2M64/documents
https://www.wb-duisburg.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202511/ausschreibung-757167-2025-DEU.txt
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