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Ausschreibung: Repräsentanz Freistaat Bayern in Kairo zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen in Ägypten - DE-Kairo, Ägypten Gouvernement al-Qahira
Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
Dokument Nr...: 875322-2019 (ID: 2019101910512613836)
Veröffentlicht: 19.10.2019
*
  Repräsentanz Freistaat Bayern in Kairo zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen in Ägypten
 VERGABEUNTERLAGEN
2019MZU000020
Repräsentanz Freistaat Bayern in Kairo zur Förderung der
Wirtschaftsbeziehungen in Ägypten
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28, 80538 München, Deutschland
16.10.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 2
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 2
Bewerbungsbedingungen UVgO_StMWi
......................................................................................................... 3
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 3
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 3
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 3
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 4
2.2.1. Einfache
Textform........................................................................................................................
.. 4
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 4
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 4
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 7
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 7
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 8
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 9
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
9
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
9
Ergänzende Darstellung der Zuschlagskriterien
.............................................................................................. 10
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 14
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 16
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 16
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 16
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 17
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 17
Leistungsbeschreibung
................................................................................................................................
.... 18
Vertrag Ägypten
................................................................................................................................
............. 23
Gewerbezentralregister_StMWi
....................................................................................................................... 31
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 31
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 31
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 31
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 32
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) .............................................. 33
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
............................................................................................... 51
Scientology-Schutzerklärung....................................................................................................
........................ 52
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
........................................................................................................ 52
2. Erklärung für den Fall der
Zuschlagserteilung...................................................................................... 52
3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: ................................................. 52
Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen..................................................... 54
i
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 55
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 59
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 63
ii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
16.10.2019
Verfahren: 2019MZU000020 - Repräsentanz Freistaat Bayern in Kairo zur Förderung der
Wirtschaftsbeziehungen in Ägypten
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsname Repräsentanz Freistaat Bayern in Kairo zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen in Ägypten
Auftraggeber Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie
Liefer-/Ausführungsort 00000 Kairo, Ägypten
VERFAHREN
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Losweise Vergabe Nein
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: UfAB 2018: Einfache Richtwertmethode
TERMINE
Frist Bieterfragen 05.11.2019 12:00
Angebotsfrist 15.11.2019 10:00:00
Bindefrist 15.01.2020
ANGEBOTE
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
Geforderte Signaturen Textform nach 126b BGB
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
BROWSEREINSTELLUNGEN
Verwenden Sie zur Navigation in eVergabe nur die Menüpunkte der Anwendung. Wenn Sie über die Browser - Schaltflächen
navigieren, werden die Informationen nicht zum Anwendungsserver übertragen und eVergabe zeigt ggf. eine falsche Seite an.
Eventuell gehen Daten verloren!
Sicherheitseinstellungen an Ihrem Browser:
 JavaScript muss aktiviert sein
 Cookies (insbesondere Sitzungscookies) müssen erlaubt sein
 Pop-Ups müssen erlaubt sein
 Internet Explorer Version 10 und höher, Mozilla Firefox oder Safari als mögliche Browser
 Internet Explorer 11 nur ohne die Einstellung "Kompatibilitätsansicht"
ANGEBOT ERSTELLEN UND ABGEBEN
Nachdem alle Arbeitsschritte erledigt sind, klicken Sie im Assistenten auf "Angebot abgeben" und geben im Feld "Unterschrift des
Angebotsersteller(in)" den Unterzeichner an. Zum Abgeben des Angebots klicken Sie in der Menüzeile auf "Angebot abgeben". Damit
ist die Textform nach  126b BGB bereits erfüllt.
Falls oben unter Angebote / Geforderte Signaturen eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine fortgeschrittene
elektronische Signatur vorgegeben ist, müssen Sie Ihr Angebot noch entsprechend elektronisch signieren. Der genaue Ablauf und
die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im Bieter-Handbuch erläutert.
Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie Ihr Angebot als PDF-Datei.
KOMMUNIKATION
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere zu Nachforderungen, sowie das Stellen von Bieterfragen erfolgt
ausschließlich
im jeweiligen Verfahren über den Bieterassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem Fall Ihren Posteingang unter
"Nachrichten"
und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Verfahrensinformationen - 1/1
1
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Repräsentanz Freistaat Bayern in Kairo zur Förderung der
Wirtschaftsbeziehungen in Ägypten
2019MZU000020
ZVSt-5851/16/2
15.11.2019 10:00:00
15.01.2020
01.01.2020
31.12.2023
zentralevergabestelle@stmwi.bayern.de
16.10.2019
Martina Zunhamer
2
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Betrieb einer Repräsentanz des Freistaats Bayern in Kairo vom 01.01.2020 bis 31.12.2023
zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen in Ägypten
15.11.2019 10:00:00
15.01.2020
05.11.2019 12:00
2019MZU000020
ZVSt-5851/16/2
Repräsentanz Freistaat Bayern in Kairo zur Förderung der
Wirtschaftsbeziehungen in Ägypten
3
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote die Einfache Textform
nach  126b BGB festgelegt. Hierfür genügt die Angabe eines Angebotserstellers im dafür
vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button Unterschreiben.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
4
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss des Angebots.
Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bieters enthält.
Bitte bedenken Sie, dass auch ein von Ihnen beigefügtes Begleitschreiben oder
Ausführungen in einem geforderten Konzept etc. die Vergabeunterlagen in diesem
Sinne ändern können.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
5
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
6
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der
Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
7
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem. 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
8
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2  G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
9
1
Leistungskriterien/Wertung im Angebotsverfahren
UfAB VI: einfache Richtwertmethode
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem höchsten Zuschlagsquotienten erteilt.
Der Zuschlagsquotient berechnet sich folgt
=
  ä
  (
 )
+
()  .
Für die Wertung des Preises wird die Summe der Festpreise (Leistungen nach II.2
der Leistungsbeschreibung; ohne Reise- und Projektkosten) sowie das Produkt aus
dem Stundensatz des/der Repräsentanten/in und 1.400 h herangezogen. Die 1.400 h
sind ein fiktiver Wert für den Zeitaufwand für Leistungen nach II.1 der
Leistungsbeschreibung über die gesamte Vertragslaufzeit.
Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der höheren Wertung bei der Qualität den
Zuschlag.
1.1 Preis
Im Angebot sind folgende Preisangaben zu machen:
 Gesamtpreis für Ziff. II.2 der unter Vertragsbedingungen/Formulare
genannten Anlage Leistungsbeschreibung (Festpreis netto plus USt.) für
den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020
 Gesamtpreis für Ziff. II.2 der unter Vertragsbedingungen/Formulare
genannten Anlage Leistungsbeschreibung (Festpreis netto plus USt.) für
den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021
 Gesamtpreis für Ziff. II.2 der unter Vertragsbedingungen/Formulare
genannten Anlage Leistungsbeschreibung (Festpreis netto plus USt.) für
den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022
10
2
 Gesamtpreis für Ziff. II.2 der unter Vertragsbedingungen/Formulare
genannten Anlage Leistungsbeschreibung (Festpreis netto plus USt.) für
den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023
 Stundensatz des/der Repräsentantin in /h
Die Kalkulation des Gesamtpreises für die gesamte Vertragslaufzeit für Ziff. II.2 der
unter Vertragsbedingungen/Formulare genannten Anlage Leistungsbeschreibung
ist hinsichtlich der Kosten für den Personaleinsatz, Büro und Besprechungsräume,
Fremdleistungen (soweit diese entstehen) sowie sonstiger Kosten, die zur Erfüllung
der in der unter Vertragsbedingungen/Formulare genannten Anlage
Leistungsbeschreibung Punkt II.2 beschriebenen Aufgaben notwendig sind,
aufzuschlüsseln.
Bitte laden Sie ein Dokument unter Bezug auf die Kalkulation als Anlage in einer pdf-
Datei im Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
Budget für Reise- und Projektkosten
Bei den Projektkosten wird jeweils in Abhängigkeit von der Jahresplanung im Voraus
für ein Jahr ein Maximalbetrag durch den Auftraggeber vorgegeben. Für das erste
Jahr der Vertragslaufzeit wird ein Budget von 20.000  festgesetzt. Der Kostenpunkt
ist nicht in die Preispositionen des Angebots miteinzubeziehen. Unter die
Projektkosten fallen die Aufwendungen, die zur Erfüllung der in der unter
Vertragsbedingungen/Formulare genannten Anlage Leistungsbeschreibung Punkt
II.1 beschriebenen Aufgaben notwendig sind.
Für die Reisekosten wird ein Budget i.H.v. 2 .000  p.a. festgesetzt. Es bezieht sich
auf Reisen innerhalb Ägyptens und auf Reisen nach Bayern.
1.2 Qualitative Bewertung
Die Wertung der Qualität ergibt sich anhand der im Leistungskriterienkatalog
aufgeführten Kriterien. Dabei sind die Mindestanforderungen (sog. K.O-Kriterien) von
den Bewertungskriterien (sog. B-Kriterien) zu unterscheiden.
11
3
- Mindestanforderungen, sind Anforderungen, die das Angebot mindestens
erfüllen muss. Angebote, die ein oder mehrere Mindestanforderungen nicht
erfüllen, werden ausgeschlossen. Sie sind im Kriterienkatalog als K.O.-
Kriterium" gekennzeichnet (K.O.-Kriterium = Ja").
- Bewertungskriterien hingegen müssen nicht vorliegen, sondern beeinflussen
lediglich die qualitative Bewertung der angebotenen Leistung. (Sie sind
gekennzeichnet als K.O.-Kriterium = Nein").
Die Punkte Qualität ermitteln sich aus der Summe der prozentualen
Zielerreichungsgrade je Bewertungskriterium. Die Prozentpunkte werden mit dem
jeweils angegebenen Gewichtungsfaktor des Kriteriums multipliziert.
Mindestanforderungen
a) Angabe zu der als Repräsentant/-in eingesetzte Person
Es ist die Person verbindlich zu nennen, die als Repräsentant/-in vorgesehen
ist. Die Angaben zur Person ist wie folgt zu gliedern:
- Name und Vorname des/der Repräsentanten/-in
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Nationalität
b) Mindestanforderung an die als Repräsentant/-in eingesetzte Person:
- Studium oder berufliche Ausbildung im Bereich
Wirtschaftswissenschaften, Jura, Politik, internationale Beziehungen
oder eine vergleichbare Ausbildung;
- Sprachkenntnisse Deutsch, Englisch: Niveaustufe mind. C1;
- Mindestens 6 Monate Berufserfahrung in Ägypten oder in einem
vergleichbaren nordafrikanischen Land;
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich internationale
Wirtschaftsbeziehungen, Begleitung und Beratung von Unternehmen.
12
4
c) Bürostandort inkl. Sitzungs- und Veranstaltungsräumlichkeiten
Es ist die Adresse des Bürostandorts inkl. der Sitzungs- und
Veranstaltungsräumlichkeiten in repräsentativ-zentraler Lage zu nennen.
1.3 Bewertungskriterien
Zur qualitativen Beurteilung des Angebots werden folgende objektive Kriterien
zugrunde gelegt:
a. Grobkonzept und Strategie für Repräsentanz-Tätigkeit (zu 75 %)
b. Berufserfahrung der/des Repräsentanten/in in Ägypten oder in
einem vergleichbaren nordafrikanischen Land im Bereich
Wirtschaftsförderung, Unternehmens- oder Standortmarketing,
Unternehmensfinanzierung oder Eventmanagement (zu 25 %)
13
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
2019MZU000020
ZVSt-5851/16/2
Repräsentanz Freistaat Bayern in Kairo zur Förderung der
Wirtschaftsbeziehungen in Ägypten
14
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AentG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
15
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2019MZU000020
ZVSt-5851/16/2
Repräsentanz Freistaat Bayern in Kairo zur Förderung der
Wirtschaftsbeziehungen in Ägypten
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3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
17
Leistungsbeschreibung für Betrieb einer Repräsentanz in Kairo / Ägypten
I. Hintergrund
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und
Energie (StMWi) unterhält weltweit ein Netzwerk von derzeit insgesamt 26
Auslandsrepräsentanzen. Diese Auslandsrepräsentanzen sind ein wichtiges
Element der bayerischen Außenwirtschaftsförderung sowie der
Internationalisierung Bayerns. Sie sind sichtbares Zeichen der weltweiten
Interessen des Freistaats Bayern. Durch ihre Expertise und ihre täglichen
Aktivitäten vor Ort schaffen sie besondere Verbindungen und nachhaltige
Zugänge.
In Nordafrika (hier Marokko bis Ägypten ohne Mauretanien) ist das StMWi
bislang nicht vertreten. Nordafrika macht gut ein Drittel der gesamten
afrikanischen Wirtschaftskraft aus1. Die Länder sind als Mittelmeeranrainerstaaten
traditionell nicht nur nach Afrika (und Asien) orientiert, sondern auch
nach Europa. Ägypten ist mit rund 100 Mio. Einwohnern der größte Markt in
Nordafrika und das bevölkerungsreichste Land der arabischen Welt. Nach
Nigeria und Südafrika ist Ägypten die größte Volkswirtschaft auf dem
afrikanischen Kontinent. Das Wirtschaftswachstum war in den vergangenen
Jahren mit je rund 4% dynamisch. Für Bayern kann Ägypten mit seinen großen
Infrastrukturvorhaben und einem bedeutenden Nachholbedarf ein bedeutendes
Partnerland werden. Das aktuelle Handelsvolumen liegt bei gut 470 Millionen
Euro.
II. Art und Umfang der Leistung
Der Betrieb eines Repräsentanzbüros in Kairo/Ägypten wird für einen Zeitraum
von vier Jahren von 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023 ausgeschrieben, um
1 Quelle: Tabelle in https://www.indexmundi.com/map/?v=65&r=af&l=de. BIP Afrika 6.325 Mrd. USD,
BIP Nordafrika 2.327 Mrd. USD, entspricht fast 37%. Daten von 2017.
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die Aufgabe einer gezielten und aktiven Förderung der Wirtschaftsbeziehungen
zwischen Bayern und Ägypten zu übernehmen.
II.1 Die Aufgaben der Repräsentanz ergeben sich aus folgender Leistungsbeschreibung:
1. Die Repräsentanz fördert den wirtschaftlichen Austausch zwischen Bayern und
Ägypten in den Bereichen Internationalisierung bayerischer Unternehmen,
Standortmarketing sowie technologischer Kooperation. Sie unterstützt
unentgeltlich bayerische Unternehmen bei ihren Aktivitäten in Ägypten und
ägyptische Unternehmen bei Investitionsvorhaben und der Lieferantensuche in
Bayern. Soweit ein Wirtschafts- und Technologiebezug besteht, kann die
Repräsentanz auch Kooperationen im wissenschaftlich  akademischen
Bereich begleiten. Sie etabliert und unterhält Netzwerke, zu denen sie
bayerischen Unternehmen und Partnern den Zugang eröffnet.
2. Die Repräsentanz informiert Unternehmen mit der gebotenen Neutralität über
Angebote anderer deutscher Einrichtungen zur Wirtschaftsförderung in Ägypten
(z.B. Deutsche Auslandshandelskammer).
3. Zur Förderung der Internationalisierung der bayerischen Wirtschaft werden von
der Repräsentanz insbesondere folgende Aktivitäten realisiert:
a. Die Repräsentanz informiert bayerische Unternehmen und Organisationen
(Cluster & Netzwerke, IHKn, Verbände) ausführlich über Geschäftsmöglichkeiten
und Projekte in Ägypten und führt hierzu u.a. Mailings,
Einzelgespräche und Veranstaltungen in Bayern und in Ägypten durch.
b. Die Repräsentanz identifiziert in Ägypten konkrete Bedarfe, Projekte und
Kooperationsmöglichkeiten für die bayerische Wirtschaft. Sie bündelt
zusammen mit Partnern (z.B. Clustern, Verbänden, Kammern) bayerische
Akteure und Initiativen, mit dem Ziel, Einzel- oder Gesamtlösungen
anzubieten. Hierzu werden auch Programme des Bundes und internationaler
Organisationen genutzt.
c. Zur zielgerichteten Vorauswahl und Vorbereitung von Geschäftskontakten
initiiert die Repräsentanz Kooperationsbörsen in Bayern und in Ägypten und
19
unterstützt die Durchführung von Reisen aus Ägypten nach Bayern und aus
Bayern nach Ägypten, die diesem Zweck dienen.
d. Die Repräsentanz stellt bayerischen Unternehmen für geplante Aktivitäten in
Ägypten Erstinformationen zur Verfügung und vermittelt Kontakte für die
weitere Umsetzung der Vorhaben. Wichtige Leitprojekte können von der
Repräsentanz auch darüber hinaus begleitet werden. Die Repräsentanz
unterstützt mit ihren Partnern in Ägypten und Bayern insbesondere die
Integration der bayerischen Unternehmen in die ägyptische Wirtschaft. Die
Repräsentanz pflegt den Kontakt zu den bereits in Ägypten ansässigen
bayerischen Unternehmen und unterstützt diese zusammen mit deutschen
und ägyptischen Partnern bei ihren Aktivitäten. Zielgruppe ist besonders der
bayerische Mittelstand.
e. Die Repräsentanz betreut jährlich max. 3 staatliche bzw. politische
Delegationen und Wirtschaftsdelegationen, die aus Bayern in Ägypten
eintreffen, insbesondere solche, die vom Auftraggeber geleitet werden.
4. Bezogen auf den Aufgabenbereich von lnvest in Bavaria führt die Repräsentanz
auf Verlangen in engem Kontakt mit der Ansiedlungsagentur in München
folgende Tätigkeiten aus:
a. Standortmarketing: Ägyptenweite Werbung für Bayern als Wirtschafts- und
Technologiestandort, z.B. auch im Rahmen speziell dazu konzipierter
Veranstaltungen und Publikationen
b. Akquise: aktive Unterstützung bei der Identifikation und gezielten Ansprache
potenzieller ägyptischer Investoren
c. lnvestorenbetreuung: Bereitstellung standortrelevanter Informationen und
Kontakte sowie Beteiligung an der Bestandspflege gegenüber
der Unternehmenszentrale in Ägypten, auch nach erfolgter Ansiedlung von
Tochterunternehmen in Bayern.
5. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in den o.g. Bereichen unterhält die
Repräsentanz Kontakte zu ägyptischen und deutschen Einrichtungen in
Ägypten. Besonders wichtige Partner auf ägyptischer Seite sind Unternehmensorganisationen,
Kompetenznetzwerke und Behörden. Hierfür nutzt der
20
Repräsentant/ die Repräsentantin sein/ihr vorhandenes Netzwerk oder baut ein
entsprechendes Netzwerk auf.
II.2 Organisation der Repräsentanz / organisatorische Umsetzung
1. Der Auftragnehmer setzt zur Leitung der Repräsentanz des Freistaats Bayern
in Ägypten eine/n Mitarbeiter/in ein, der/die die Bezeichnung Repräsentant/in
des Freistaats Bayern in Ägypten (Bavarian Representative in Egypt).
2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur Personen zur Auftragserfüllung
einzusetzen, die zuvor der Sicherheitsüberprüfung durch die deutschen
Sicherheitsbehörden unterzogen wurden. Die Unterlagen für die
Sicherheitsprüfung einschließlich der Einverständniserklärung der jeweiligen
Personen sind dem StMWi mindestens 14 Tage bzw. nach Absprache mit dem
StMWi vor dem Einsatz im Original zu übermitteln. Das StMWi ist jederzeit
berechtigt, ohne Angabe von Gründen den Einsatz bzw. den weiteren Einsatz
des eingesetzten Personals zu untersagen. Übernimmt der Auftragnehmer
persönlich die Auftragserfüllung, so wird bei ihm zuvor selbst eine
Sicherheitsüberprüfung durch die deutschen Sicherheitsbehörden unterzogen.
3. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die Repräsentanz in vollem Umfang
die genannten Aufgaben erfüllen kann.
4. Für die Repräsentanz stellt der Auftragnehmer ein separates, abschließbares
und in üblicher Weise ausgestattetes Büro von ca. 25 qm (inkl. EDV/
Kommunikation) in repräsentativ-zentraler Lage in Kairo zur Verfügung. Der
Auftragnehmer wird innerhalb von 8 Wochen nach Vertragsbeginn ein
geeignetes Büro für die Repräsentanz einrichten und zur Verfügung stellen.
Sitzungs- und Veranstaltungsräumlichkeiten stellt der Auftragnehmer bei
Bedarf zur Verfügung.
5. Der Betrieb der Repräsentanz erfolgt durch den Auftragnehmer in Abstimmung
mit dem StMWi.
21
6. Der/die Repräsentant/in setzt insgesamt 15 Stunden pro Woche für die
Erfüllung der unter Ziffer II. aufgeführten Aufgaben ein. Arbeitsrechtliche
Risiken eventueller für die Repräsentanz eingesetzten Mitarbeiter des
Auftragnehmers trägt der Auftragnehmer.
7. Der Auftragnehmer gewährleistet die Erreichbarkeit der Repräsentanz zu
öffentlich angegebenen und mit dem StMWi abgestimmten Geschäftszeiten mit
mindestens 10 Stunden pro Woche.
8. Die Führung des/r Repräsentanten/in zur Erfüllung der in II. beschriebenen
Aufgaben liegt beim Auftragnehmer und erfolgt in Abstimmung mit dem StMWi
als Auftraggeber. Davon unbenommen sind beide Vertragspartner verpflichtet,
sämtliche zur Erfüllung der in II. beschriebenen Aufgaben notwendigen
Informationen zur Verfügung zu stellen und sich zur Erreichung der
vereinbarten Ziele zu unterstützen. Die Vertragspartner stimmen sich über
diese Ziele und die dazu erforderlichen Maßnahmen in Form eines
Arbeitsplans in regelmäßigen Abständen sowie bei Bedarf auch ad hoc ab.
IV. Zeitliche Vorgaben
Vertragsbeginn: 01. Januar 2020
Vertragsende: 31. Dezember 2023
22
Vereinbarung
über eine "Bayerische Repräsentanz in Ägypten"
Zwischen dem
Freistaat Bayern, vertreten durch das
Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
im Folgenden StMWi genannt
vertreten durch Herrn Ministerialdirigenten Dr. Markus Wittmann
und
dem Auftragnehmer,
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
23
I. Gegenstand:
Gegenstand der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit zwischen den oben
genannten Partnern über die gezielte und aktive Förderung der
Wirtschaftsbeziehungen zwischen Bayern und Ägypten durch einen
bayerischen Repräsentanten in Ägypten.
II. Aufgaben und Leistungen der Bayerischen Repräsentanz
Zwischen den Vertragspartnern werden folgende Aufgaben und Leistungen der
Bayerischen Repräsentanz in Ägypten vereinbart:
1. Die Repräsentanz fördert den wirtschaftlichen Austausch zwischen Bayern und
Ägypten in den Bereichen Internationalisierung bayerischer Unternehmen,
Standortmarketing sowie technologischer Kooperation. Sie unterstützt
unentgeltlich bayerische Unternehmen bei ihren Aktivitäten in Ägypten und
ägyptische Unternehmen bei Investitionsvorhaben und der Lieferantensuche in
Bayern. Soweit ein Wirtschafts- und Technologiebezug besteht, kann die
Repräsentanz auch Kooperationen im wissenschaftlich  akademischen
Bereich begleiten. Sie etabliert und unterhält Netzwerke, zu denen sie
bayerischen Unternehmen und Partnern den Zugang eröffnet.
2. Die Repräsentanz informiert Unternehmen mit der gebotenen Neutralität über
Angebote anderer deutscher Einrichtungen zur Wirtschaftsförderung in Ägypten
(z.B. Deutsche Auslandshandelskammer).
3. Zur Förderung der Internationalisierung der bayerischen Wirtschaft werden von
der Repräsentanz insbesondere folgende Aktivitäten realisiert:
a. Die Repräsentanz informiert bayerische Unternehmen und Organisationen
(Cluster & Netzwerke, IHKn, Verbände) ausführlich über
Geschäftsmöglichkeiten und Projekte in Ägypten und führt hierzu u.a.
Mailings, Einzelgespräche und Veranstaltungen in Bayern und in Ägypten
24
durch.
b. Die Repräsentanz identifiziert in Ägypten konkrete Bedarfe, Projekte und
Kooperationsmöglichkeiten für die bayerische Wirtschaft. Sie bündelt
zusammen mit Partnern (z.B. Clustern, Verbänden, Kammern) bayerische
Akteure und Initiativen, mit dem Ziel, Einzel- oder Gesamtlösungen
anzubieten. Hierzu werden auch Programme des Bundes und
internationaler Organisationen genutzt.
c. Zur zielgerichteten Vorauswahl und Vorbereitung von Geschäftskontakten
initiiert die Repräsentanz Kooperationsbörsen in Bayern und in Ägypten und
unterstützt die Durchführung von Reisen aus Ägypten nach Bayern und aus
Bayern nach Ägypten, die diesem Zweck dienen.
d. Die Repräsentanz stellt bayerischen Unternehmen für geplante Aktivitäten
in Ägypten Erstinformationen zur Verfügung und vermittelt Kontakte für die
weitere Umsetzung der Vorhaben. Wichtige Leitprojekte können von der
Repräsentanz auch darüber hinaus begleitet werden. Die Repräsentanz
unterstützt mit ihren Partnern in Ägypten und Bayern insbesondere die
Integration der bayerischen Unternehmen in die ägyptische Wirtschaft. Die
Repräsentanz pflegt den Kontakt zu den bereits in Ägypten ansässigen
bayerischen Unternehmen und unterstützt diese zusammen mit deutschen
und ägyptischen Partnern bei ihren Aktivitäten. Zielgruppe ist besonders der
bayerische Mittelstand.
e. Die Repräsentanz betreut jährlich max. 3 staatliche bzw. politische
Delegationen und Wirtschaftsdelegationen, die aus Bayern in Ägypten
eintreffen, insbesondere solche, die vom Auftraggeber geleitet werden.
4. Bezogen auf den Aufgabenbereich von lnvest in Bavaria führt die Repräsentanz
auf Verlangen in engem Kontakt mit der Ansiedlungsagentur in München
folgende Tätigkeiten aus:
a. Standortmarketing: Ägyptenweite Werbung für Bayern als Wirtschafts- und
Technologiestandort, z.B. auch im Rahmen speziell dazu konzipierter
Veranstaltungen und Publikationen,
b. Akquise: aktive Unterstützung bei der Identifikation und gezielten Ansprache
25
potenzieller ägyptischer Investoren,
c. lnvestorenbetreuung: Bereitstellung standortrelevanter Informationen und
Kontakte sowie Beteiligung an der Bestandspflege gegenüber
der Unternehmenszentrale in Ägypten, auch nach erfolgter Ansiedlung von
Tochterunternehmen in Bayern.
5. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in den o.g. Bereichen unterhält die
Repräsentanz Kontakte zu ägyptischen und deutschen Einrichtungen in
Ägypten. Besonders wichtige Partner auf ägyptischer Seite sind Unternehmensorganisationen,
Kompetenznetzwerke und Behörden. Hierfür nutzt der
Repräsentant/ die Repräsentantin sein/ihr vorhandenes Netzwerk oder baut ein
entsprechendes Netzwerk auf.
III. Organisation der Repräsentanz / organisatorische Umsetzung
1. Der Auftragnehmer setzt zur Leitung der Repräsentanz des Freistaats Bayern
in Ägypen eine/n Mitarbeiter/in ein, der/die die Bezeichnung Repräsentant/in
des Freistaats Bayern in Ägypten (Bavarian Representative in Egypt) führt.
2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur Personen zur Auftragserfüllung
einzusetzen, die zuvor der Sicherheitsüberprüfung durch die deutschen
Sicherheitsbehörden unterzogen wurden. Die Unterlagen für die
Sicherheitsprüfung einschließlich der Einverständniserklärung der jeweiligen
Personen sind dem StMWi mindestens 14 Tage bzw. nach Absprache mit dem
StMWi vor dem Einsatz im Original zu übermitteln. Das StMWi ist jederzeit
berechtigt, ohne Angabe von Gründen schriftlich den Einsatz bzw. den
weiteren Einsatz des eingesetzten Personals zu untersagen. Übernimmt der
Auftragnehmer persönlich die Auftragserfüllung, so wird bei ihm zuvor selbst
eine Sicherheitsüberprüfung durch die deutschen Sicherheitsbehörden
unterzogen.
3. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die Repräsentanz in vollem Umfang
die genannten Aufgaben erfüllen kann.
4. Für die Repräsentanz stellt der Auftragnehmer ein separates, abschließbares
26
und in üblicher Weise ausgestattetes Büro von ca. 25 qm (inkl. EDV/
Kommunikation) in repräsentativ-zentraler Lage in Kairo zur Verfügung. Der
Auftragnehmer wird innerhalb von 8 Wochen nach Vertragsbeginn ein
geeignetes Büro für die Repräsentanz einrichten und zur Verfügung stellen.
Sitzungs- und Veranstaltungsräumlichkeiten stellt der Auftragnehmer bei Bedarf
zur Verfügung.
5. Der Betrieb der Repräsentanz erfolgt durch den Auftragnehmer in Abstimmung
mit dem StMWi.
6. Der/die Repräsentant/in setzt circa 15 Stunden pro Woche für die Erfüllung der
unter Ziffer II. aufgeführten Aufgaben ein. Arbeitsrechtliche Risiken eventueller
für die Repräsentanz eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers trägt der
Auftragnehmer.
7. Der Auftragnehmer gewährleistet die Erreichbarkeit der Repräsentanz zu
öffentlich angegebenen und mit dem StMWi abgestimmten Geschäftszeiten mit
mindestens 10 Stunden pro Woche.
8. Die Führung des/r Repräsentanten/in zur Erfüllung der in II. beschriebenen
Aufgaben liegt beim Auftragnehmer und erfolgt in Abstimmung mit dem StMWi
als Auftraggeber. Davon unbenommen sind beide Vertragspartner verpflichtet,
sämtliche zur Erfüllung der in II. beschriebenen Aufgaben notwendigen
Informationen zur Verfügung zu stellen und sich zur Erreichung der vereinbarten
Ziele zu unterstützen. Die Vertragspartner stimmen sich über diese Ziele und
die dazu erforderlichen Maßnahmen in Form eines Arbeitsplans in
regelmäßigen Abständen sowie bei Bedarf auch ad hoc ab.
IV. Kosten für den Vertragszeitraum
1. Festpreis
Mit der vereinbarten Vergütung sind sämtliche unter Punkt III aufgeführten
Leistungen der Repräsentanz, insbesondere Personalkosten, Bürokosten,
erforderliche IT-, Sitzungs-, Marketing- und sonstige Kosten abgegolten.
Hiervon ausgenommen sind die Kosten nach Punkt IV.2.
27
2. Budget für Reise- und Projektkosten
Die Vertragspartner vereinbaren für die Vertragslaufzeit ein Reise- und
Projektkostenbudget von insgesamt maximal  22.000,00 im ersten Jahr der
Vertragslaufzeit. Danach wird das StMWi erneut über die Höhe des Budgets für
Reise- und Projektkosten entscheiden und diese entsprechend festlegen.
Unter Projektkosten fallen die Aufwendungen, die zur Erfüllung der in Punkt III
beschriebenen Aufgaben notwendig sind.
Die Bayerische Repräsentanz rechnet die Kosten gegenüber dem
Auftragnehmer ab. Größere Projekte und Auslandsreisen bedürfen vorab der
Zustimmung des StMWi. Anfallende Reisekosten werden gegen Nachweis
entsprechend dem Bayerischen Reisekostengesetz erstattet.
3. Zahlungsweise
Die Zahlung des Festpreises erfolgt quartalsweise im Voraus in gleichen Raten
auf ein Vertragsjahr bezogen.
Für die Kosten gem. Punkt IV.2 erhält der Auftragnehmer jeweils zum
Halbjahresbeginn einen Vorschuss in Höhe der Hälfte des vereinbarten
Jahresbudgets.
Am Ende jedes Vertragsjahres sowie am Vertragsende legt der Auftragnehmer
dem StMWi eine Aufstellung der angefallenen Kosten samt Belegen vor. Ein
etwaiger am Vertragsende verbleibender positiver Saldo wird entsprechend
abgerechnet und dem StMWi rückerstattet.
V. Verantwortlichkeiten:
1. Als Teil der bayerischen Wirtschaftsförderung beachtet die Repräsentanz die
Grenzen staatlicher Angebote und Aktivitäten entsprechend, insbesondere wird
sie nicht in Konkurrenz zu privaten Dienstleistern tätig, sondern informiert
Unternehmen mit der gebotenen Neutralität über entsprechende Angebote.
28
2. Die Bayerische Repräsentanz in Ägypten stimmt sich zu den in diesem Vertrag
beschriebenen Tätigkeiten inhaltlich mit dem StMWi ab.
3. Gegenüber dem StMWi besteht eine umfassende Verpflichtung zur Information
und Unterstützung. Der Auftragnehmer in Person des/der Repräsentanten/in ist
verpflichtet, vierteljährliche Berichte/Tätigkeitsberichte zu verfassen, aus denen
die Tätigkeiten quantitativ und qualitativ erkennbar sind, und diese dem StMWi
vorzulegen.
4. Das dem Auftragnehmer und den von ihm beschäftigten Personen während der
Vertragszeit zugängliche oder ausgehändigte Ton- und Bildmaterial sowie
Schriftstücke, Akten, Datenbanken oder sonstige Unterlagen, Zeichnungen im
Original oder Vervielfältigungen bleiben im Eigentum des StMWi und sind
jederzeit auf Verlangen, spätestens jedoch bei Beendigung des Vertrages
herauszugeben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das ihm zugängliche oder
ausgehändigte Ton- und Bildmaterial sowie Schriftstücke, Akten, Datenbanken
oder sonstige Unterlagen gewissenhaft unter Verschluss zu halten und nicht
berechtigten Dritten nicht zugänglich zu machen.
5. Personen- und unternehmensbezogene Daten des bayerischen
Repräsentanzbüros sind getrennt von den sonstigen Systemen des
Auftragnehmers zu führen und dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung und
unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt werden.
6. Der Auftragnehmer hat alle ihm bei der Durchführung des Vertrags bekannt
gewordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse Dritten
gegenüber geheim zu halten, soweit ihn das StMWi nicht in schriftlicher Form
hiervon entbindet. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur die für die
Erfüllung des ihm erteilten Auftrags notwendigen Personen und nur im
erforderlichen Umfang über die bei der Durchführung des Auftrags bekannt
gewordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse zu unterrichten.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des
Auftrags befassten Personen, insbesondere Mitarbeiter der Repräsentanz, an
die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden sind.
29
7. Das Bayerische Staatswappen darf nur im Zusammenhang mit den in
der Vereinbarung vorgesehenen Tätigkeiten verwendet werden. Eine
missbräuchliche Verwendung des Staatswappens stellt einen wichtigen Grund
für eine fristlose Kündigung der Vereinbarung dar.
VI. Vertragsdauer
1. Vorliegender Vertrag beginnt am 1. Januar 2020 und endet am 31. Dezember
2023.
2. Der Vertrag kann beidseitig ordentlich zum Jahresende mit einer dreimonatigen
Kündigungsfrist gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2021. Die Kündigung
bedarf der Schriftform. Die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt.
VII. Sonstiges
Für die Vereinbarung gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist München.
30
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2019MZU000020
ZVSt-5851/16/2
Repräsentanz Freistaat Bayern in Kairo zur Förderung der
Wirtschaftsbeziehungen in Ägypten
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4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
32
VOL Teil B
Allgemeine Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B)
Fassung 2003
Präambel
Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sind bestimmt für Verträge über
Leistungen, insbesondere für Dienst-, Kauf- und Werkverträge sowie für Verträge über die
Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen.
 1
Art und Umfang der Leistungen
1. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt.
2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander
a) die Leistungsbeschreibung
b) Besondere Vertragsbedingungen
c) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
 2
Änderungen der Leistung
1. Der Auftraggeber kann nachträglich Änderungen in der Beschaffenheit der Leistung im
Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den
Auftragnehmer unzumutbar.
. . .
33
- - 2
2. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Leistungsänderung, so hat er sie dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Teilt der Auftraggeber die Bedenken des
Auftragnehmers nicht, so bleibt er für seine Angaben und Anordnungen verantwortlich. Zu
einer gutachtlichen Äußerung ist der Auftragnehmer nur aufgrund eines gesonderten Auftrags
verpflichtet.
3. Werden durch Änderung in der Beschaffenheit der Leistung die Grundlagen des Preises für
die im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung
der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren. In der Vereinbarung sind etwaige Auswirkungen
der Leistungsänderung auf sonstige Vertragsbedingungen, insbesondere auf
Ausführungsfristen, zu berücksichtigen. Diese Vereinbarung ist unverzüglich zu treffen.
4. (1) Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung
vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Solche Leistungen hat er auf Verlangen
innerhalb einer angemessenen Frist zurückzunehmen oder zu beseitigen, sonst können sie auf
seine Kosten und Gefahr zurückgesandt oder beseitigt werden. Eine Vergütung steht ihm
jedoch zu, wenn der Auftraggeber solche Leistungen nachträglich annimmt.
(2) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
 3
Ausführungsunterlagen
1. Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und
rechtzeitig zu übergeben, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind.
2. Die von den Vertragsparteien einander überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des
Vertragspartners weder veröffentlicht, vervielfältigt noch für einen anderen als den
vereinbarten Zweck genutzt werden. Sie sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf
Verlangen zurückzugeben.
. . .
34
- - 3
 4
Ausführung der Leistung
1. (1) Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag
auszuführen. Dabei hat er die Handelsbräuche, die anerkannten Regeln der Technik sowie die
gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten.
(2) Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und
berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein
verantwortlich. Es ist ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und Maßnahmen zu
treffen, die sein Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern regeln.
2. (1) Ist mit dem Auftraggeber vereinbart, dass er sich von der vertragsgemäßen Ausführung
der Leistung unterrichten kann, so ist ihm innerhalb der Geschäfts- oder Betriebsstunden zu
den Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen, in denen die Gegenstände der Leistung
oder Teile von ihr hergestellt oder die hierfür bestimmten Stoffe gelagert werden, Zutritt zu
gewähren. Auf Wunsch sind ihm die zur Unterrichtung erforderlichen Unterlagen zur Einsicht
vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
(2) Dabei hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisgabe von Fabrikations- oder
Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers.
(3) Alle bei der Besichtigung oder aus den Unterlagen und der sonstigen Unterrichtung
erworbenen Kenntnisse von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen sind vertraulich zu
behandeln. Bei Missbrauch haftet der Auftraggeber.
3. Für die Qualität der Zulieferungen des Auftraggebers sowie für die von ihm vereinbarten
Leistungen anderer haftet der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der
Auftragnehmer hat die Pflicht, dem Auftraggeber die bei Anwendung der verkehrsüblichen
Sorgfalt erkennbaren Mängel der Zulieferungen des Auftraggebers und der vom Auftraggeber
vereinbarten Leistungen anderer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so
übernimmt er damit die Haftung.
. . .
35
- - 4
4. Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon nur
mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen. Die Zustimmung ist
nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen oder solchen Teilleistungen, auf die der
Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Diese Bestimmung darf nicht zum Nachteil
des Handels ausgelegt werden.
 5
Behinderung und Unterbrechung der Leistung
1. Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert,
so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann
unterbleiben, wenn die Tatsachen und deren hindernde Wirkung offenkundig sind.
2. (1) Die Ausführungsfristen sind angemessen zu verlängern, wenn die Behinderung im Betrieb
des Auftragnehmers durch höhere Gewalt, andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende
Umstände, Streik oder durch rechtlich zulässige Aussperrung verursacht worden ist. Gleiches
gilt für solche Behinderungen von Unterauftragnehmern und Zulieferern, soweit und solange
der Auftragnehmer tatsächlich oder rechtlich gehindert ist, Ersatzbeschaffungen
vorzunehmen.
(2) Falls nichts anderes vereinbart ist, sind die Parteien, wenn eine nach Absatz 1 vom
Auftragnehmer nicht zu vertretende Behinderung länger als drei Monate seit Zugang der
Mitteilung gemäß Nr. 1 Satz 1 oder Eintritt des offenkundigen Ereignisses gemäß Nr. 1 Satz 2
dauert berechtigt, binnen 30 Tagen nach Ablauf dieser Zeit durch schriftliche Erklärung den
Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder ganz oder teilweise von ihm zurückzutreten.
3. Sobald die hindernden Umstände wegfallen, hat der Auftragnehmer unter schriftlicher
Mitteilung an den Auftraggeber die Ausführung der Leistung unverzüglich wieder
aufzunehmen.
. . .
36
- - 5
 6
Art der Anlieferung und Versand
Der Auftragnehmer hat, soweit der Auftraggeber die Versandkosten gesondert trägt, unter
Beachtung der Versandbedingungen des Auftraggebers dessen Interesse sorgfältig zu wahren.
Dies bezieht sich insbesondere auf die Wahl des Beförderungsweges, die Wahl und die
Ausnutzung des Beförderungsmittels sowie auf die tariflich günstigste Warenbezeichnung.
 7
Pflichtverletzungen des Auftragnehmers
1. Im Fall von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers finden vorbehaltlich der Regelungen
des  14 VOL/B die gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
Anwendung.
2. (1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber im Fall leicht fahrlässig verursachter Schäden
aufgrund von Pflichtverletzungen den entgangenen Gewinn des Auftraggebers nicht zu
ersetzen. Die Pflicht zum Ersatz dieser Schäden ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der
Verzug durch Unterauftragnehmer verursacht worden ist, die der Auftraggeber dem
Auftragnehmer vorgeschrieben hat.
(2) Darüber hinaus kann die Schadensersatzpflicht im Einzelfall weiter begrenzt werden.
Dabei sollen branchenübliche Lieferbedingungen z. B. dann berücksichtigt werden, wenn die
Haftung summenmäßig oder auf die Erstattung von Mehraufwendungen für
Ersatzbeschaffungen beschränkt werden soll.
(3) Macht der Auftraggeber Schadensersatz statt der ganzen Leistung oder anstelle davon
Aufwendungsersatz geltend, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ihm überlassenen
Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen usw.) unverzüglich zurückzugeben. Der
Auftraggeber hat dem Auftragnehmer unverzüglich eine Aufstellung über die Art seiner
Ansprüche mitzuteilen.
. . .
37
- - 6
Die Mehrkosten für die Ausführung der Leistung durch einen Dritten hat der Auftraggeber
dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Monaten nach Abrechnung mit dem Dritten mitzuteilen.
Die Höhe der übrigen Ansprüche hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich
anzugeben.
(4) Macht der Auftraggeber bei bereits teilweise erbrachter Leistung Ansprüche auf
Schadensersatz statt der Leistung oder anstelle davon Aufwendungsersatz nur wegen des noch
ausstehenden Teils der Leistung geltend, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber
unverzüglich eine prüfbare Rechnung über den bereits bewirkten Teil der Leistung zu
übermitteln. Im Übrigen findet Absatz 3 Anwendung.
3. Übt der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht aus, finden Nr. 2 Absatz 3 Sätze 1 und 4
entsprechende Anwendung; bei teilweisem Rücktritt gilt zusätzlich Nr. 2 Absatz 4 Satz 1
entsprechend.
4. (1) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor
Ausübung des Rücktrittsrechtes eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung. .
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftragnehmers zu erklären, ob er
wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.
Diese Anfrage ist vor Ablauf der Frist nach Absatz 1 zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort
beim Auftragnehmer bleibt dieser zur Leistung berechtigt.
 8
Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber
1. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung
kündigen, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser
Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des
Vertrags dadurch in Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend
einstellt.
. . .
38
- - 7
2. Der Auftraggeber kann auch vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger
Wirkung kündigen, wenn sich der Auftragnehmer in bezug auf die Vergabe an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt hat.
3. Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber für sie
Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils zu
der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die
nicht verwendbare Leistung wird dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährt.
4. Die sonstigen gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
 9
Verzug des Auftraggebers, Lösung des Vertrags
durch den Auftragnehmer
1. Im Fall des Verzugs des Auftraggebers als Schuldner und als Gläubiger finden die
gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anwendung.
2. (1) Unterlässt der Auftraggeber ohne Verschulden eine ihm nach dem Vertrag obliegende
Mitwirkung und setzt er dadurch den Auftragnehmer außerstande, die Leistung
vertragsgemäß zu erbringen, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Erfüllung
dieser Mitwirkungspflicht eine angemessene Frist setzen mit der Erklärung, dass er sich
vorbehalte, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Mitwirkungspflicht
nicht bis zum Ablauf der Frist erfüllt werde.
(2) Im Fall der Kündigung sind bis dahin bewirkte Leistungen nach den Vertragspreisen
abzurechnen. Im Übrigen hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene
Entschädigung, deren Höhe in entsprechender Anwendung von  642 Abs. 2 des Bürgerlichen
Gesetzbuches zu bestimmen ist.
3. Ansprüche des Auftragnehmers wegen schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten
durch den Auftraggeber bleiben unberührt.
. . .
39
- - 8
 10
Obhutspflichten
Der Auftragnehmer hat bis zum Gefahrübergang die von ihm ausgeführten Leistungen und die
für die Ausführung übergebenen Gegenstände vor Beschädigungen oder Verlust zu schützen.
 11
Vertragsstrafe
1. Wenn Vertragsstrafen vereinbart sind, gelten die  339 bis 345 des Bürgerlichen
Gesetzbuches. Eine angemessene Obergrenze ist festzulegen.
2. Ist die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungsfristen vereinbart, darf sie für
jede vollendete Woche höchstens 1/2 vom Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung
betragen, der nicht genutzt werden kann. Diese beträgt maximal 8%. Ist die Vertragsstrafe
nach Tagen bemessen, so zählen nur Werktage; ist sie nach Wochen bemessen, so wird jeder
Werktag einer angefangenen Woche als 1/6 Woche gerechnet.
Der Auftraggeber kann Ansprüche aus verwirkter Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung
geltend machen.
 12
Güteprüfung
1. Güteprüfung ist die Prüfung der Leistung auf Erfüllung der vertraglich vereinbarten
technischen und damit verbundenen organisatorischen Anforderungen durch den
Auftraggeber oder seinen gemäß Vertrag benannten Beauftragten. Die Abnahme bleibt davon
unberührt.
. . .
40
- - 9
2. Ist im Vertrag eine Vereinbarung über die Güteprüfung getroffen, die Bestimmungen über
Art, Umfang und Ort der Durchführung enthalten muss, so gelten ergänzend hierzu, falls
nichts anderes vereinbart worden ist, die folgenden Bestimmungen:
a) Auch Teilleistungen können auf Verlangen des Auftraggebers oder Auftragnehmers
geprüft werden, insbesondere in den Fällen, in denen die Prüfung durch die weitere
Ausführung wesentlich erschwert oder unmöglich würde.
b) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten den Zeitpunkt der
Bereitstellung der Leistung oder Teilleistungen für die vereinbarten Prüfungen rechtzeitig
schriftlich anzuzeigen. Die Parteien legen dann unverzüglich eine Frist fest, innerhalb
derer die Prüfungen durchzuführen sind. Verstreicht diese Frist aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat ungenutzt, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine
angemessene Nachfrist setzen mit der Forderung, entweder innerhalb der Nachfrist die
Prüfungen durchzuführen oder zu erklären, ob der Auftraggeber auf die Güteprüfung
verzichtet. Führt der Auftraggeber die Prüfungen nicht innerhalb der Nachfrist durch und
verzichtet der Auftraggeber auf die Prüfungen nicht, so hat er nach dem Ende der Nachfrist
Schadensersatz nach den Vorschriften über den Schuldnerverzug zu leisten.
c) Der Auftragnehmer hat die zur Güteprüfung erforderlichen Arbeitskräfte, Räume,
Maschinen, Geräte, Prüf- und Messeinrichtungen sowie Betriebsstoffe zur Verfügung zu
stellen.
d) Besteht aufgrund der Güteprüfung Einvernehmen über die Zurückweisung der Leistung
oder von Teilleistungen als nicht vertragsgemäß, so hat der Auftragnehmer diese durch
vertragsgemäße zu ersetzen.
e) Besteht kein Einvernehmen über die Zurückweisung der Leistung aufgrund von
Meinungsverschiedenheiten über das angewandte Prüfverfahren, so kann der
Auftragnehmer eine weitere Prüfung durch eine mit dem Auftraggeber zu vereinbarende
Prüfstelle verlangen, deren Entscheidung endgültig ist. Die hierbei entstehenden Kosten
trägt der unterliegende Teil.
. . .
41
- 1- 0
f) Der Auftraggeber hat vor Auslieferung der Leistung einen Freigabevermerk zu erteilen.
Dieser ist die Voraussetzung für die Auslieferung an den Auftraggeber.
g) Der Vertragspreis enthält die Kosten, die dem Auftragnehmer durch die vereinbarte
Güteprüfung entstehen. Entsprechend der Güteprüfung unbrauchbar gewordene Stücke
werden auf die Leistung nicht angerechnet.
 13
Abnahme
1. (1) Für den Übergang der Gefahr gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, die gesetzlichen
Vorschriften.
(2) Wenn der Versand oder die Übergabe der fertiggestellten Leistung auf Wunsch des
Auftraggebers über den im Vertrag vorgesehenen Termin hinausgeschoben wird, so geht,
sofern nicht ein anderer Zeitpunkt vereinbart ist, für den Zeitraum der Verschiebung die
Gefahr auf den Auftraggeber über.
2. (1) Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass der Vertrag der Hauptsache nach
erfüllt ist. Ist eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart, hat der
Auftraggeber innerhalb der vorgesehenen Frist zu erklären, ob er die Leistung abnimmt.
Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Auftraggeber die Abnahme nicht
verweigern, wenn der Auftragnehmer seine Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich
anerkennt.
Bei Nichtabnahme gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Gründe bekannt und setzt,
sofern insbesondere eine Nacherfüllung möglich und beiden Parteien zumutbar ist, eine Frist
zur erneuten Vorstellung zur Abnahme, unbeschadet des Anspruchs des Auftraggebers aus
der Nichteinhaltung des ursprünglichen Erfüllungszeitpunkts.
. . .
42
- 1- 1
(2) Mit der Abnahme entfällt die Haftung des Auftragnehmers für erkannte Mängel, soweit
sich der Auftraggeber nicht die Geltendmachung von Rechten wegen eines bestimmten
Mangels vorbehalten hat.
(3) Hat der Auftraggeber die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit
Beginn der Benutzung als erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Bei der Abnahme von Teilen der Leistung gelten die vorstehenden Absätze entsprechend.
3. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen um Sachen, die
der Auftraggeber als nicht vertragsgemäß zurückgewiesen hat, fortzuschaffen. Nach Ablauf
der Frist kann er diese Sachen unter möglichster Wahrung der Interessen des Auftragnehmers
auf dessen Kosten veräußern.
 14
Mängelansprüche und Verjährung
1. Ist ein Mangel auf ein Verlangen des Auftraggebers nach Änderung der Beschaffenheit der
Leistung ( 2 Nr. 1), auf die von ihm gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder von ihm
geforderten Vorlieferungen eines anderen zurückzuführen, so ist der Auftragnehmer von
Ansprüchen aufgrund dieser Mängel frei, wenn er die schriftliche Mitteilung nach  2 Nr. 2
oder  4 Nr. 3 erstattet hat oder wenn die vom Auftraggeber gelieferten Stoffe mit Mängeln
behaftet sind, die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt nicht erkennbar waren.
. . .
43
- 1- 2
2. Für die Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben:
a) Weist die Leistung Mängel auf, so ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Alle diejenigen Teile oder
Leistungen sind nach Wahl des Auftragnehmers unentgeltlich nachzubessern, neu zu
liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel
aufweisen, soweit dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
Nach Ablauf der Frist zur Nacherfüllung kann der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des
Auftragnehmers selbst beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen lassen.
Der Auftraggeber kann eine angemessene Frist auch mit dem Hinweis setzen, dass er die
Beseitigung des Mangels nach erfolglosem Ablauf der Frist ablehne; in diesem Fall kann
der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
1. die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten sowie
2. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
b) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz bezieht sich auf den Schaden am
Gegenstand des Vertrages selbst, es sei denn,
aa) der entstandene Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des
Auftragnehmers selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen ( 278
des Bürgerlichen Gesetzbuches) verursacht,
bb) der Schaden ist durch die Nichterfüllung einer Garantie für die Beschaffenheit der
Leistung verursacht oder
cc) der Schaden resultiert aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
Soweit der Auftragnehmer nicht nach aa)  cc) haftet, ist der Anspruch auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen begrenzt auf den Wert der vom Mangel betroffenen Leistung.
. . .
44
- 1- 3
Die Schadens- und Aufwendungsersatzpflicht gemäß aa) entfällt, wenn der Auftragnehmer
nachweist, dass Sabotage vorliegt, oder wenn der Auftraggeber die Erfüllungsgehilfen
gestellt hat oder wenn der Auftragnehmer auf die Auswahl der Erfüllungsgehilfen einen
entscheidenden Einfluss nicht ausüben konnte.
c) Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen, mangelhafte
Sachen fortzuschaffen. Nach Ablauf der Frist kann er diese Sachen unter möglichster
Wahrung der Interessen des Auftragnehmers auf dessen Kosten veräußern.
d) Für vom Auftraggeber unsachgemäß und ohne Zustimmung des Auftragnehmers
vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten und deren Folgen haftet der
Auftragnehmer nicht.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten für die Verjährung der Mängelansprüche die
gesetzlichen Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Andere Regelungen sollen vorgesehen
werden, wenn dies wegen der Eigenart der Leistung erforderlich ist; hierbei können die in
dem jeweiligen Wirtschaftszweig üblichen Regelungen in Betracht gezogen werden. Der
Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
 15
Rechnung
1. (1) Der Auftragnehmer hat seine Leistung nachprüfbar abzurechnen. Er hat dazu Rechnungen
übersichtlich aufzustellen und dabei die im Vertrag vereinbarte Reihenfolge der Posten
einzuhalten, die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden sowie
gegebenenfalls sonstige im Vertrag festgelegte Anforderungen an Rechnungsvordrucke zu
erfüllen und Art und Umfang der Leistung durch Belege in allgemein üblicher Form
nachzuweisen. Rechnungsbeträge, die für Änderungen und Ergänzungen zu zahlen sind,
sollen unter Hinweis auf die getroffenen Vereinbarungen von den übrigen getrennt aufgeführt
oder besonders kenntlich gemacht werden.
(2) Wenn vom Auftragnehmer nicht anders bezeichnet, gilt diese Rechnung als
Schlussrechnung.
. . .
45
- 1- 4
2. Wird eine prüfbare Rechnung gemäß Nr. 1 trotz Setzung einer angemessenen Frist nicht
eingereicht, so kann der Auftraggeber die Rechnung auf Kosten des Auftragnehmers für
diesen aufstellen, wenn er dies angekündigt hat.
 16
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen
1. Leistungen werden zu Stundenverrechnungssätzen nur bezahlt, wenn dies im Vertrag
vorgesehen ist oder wenn sie vor Beginn der Ausführung vom Auftraggeber in Auftrag
gegeben worden sind.
. . .
46
- 1- 5
2. Dem Auftraggeber sind Beginn und Beendigung von derartigen Arbeiten anzuzeigen. Soweit
nichts anderes vereinbart ist, sind über die Arbeiten nach Stundenverrechnungssätzen
wöchentlich Listen einzureichen, in denen die geleisteten Arbeitsstunden und die etwa
besonders zu vergütenden Roh- und Werkstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie besonders
vereinbarte Vergütungen für die Bereitstellung von Gerüsten, Werkzeugen, Geräten,
Maschinen und dergleichen aufzuführen sind.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Listen wöchentlich, erstmalig 12 Werktage nach
Beginn, einzureichen.
 17
Zahlung
1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Sie kann früher
gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarungen, so
hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren
Rechnung zu erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die
Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des
Auftraggebers.
2. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind sie in angemessenen Fristen auf Antrag
entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leisten. Die
Leistungen sind durch nachprüfbare Aufstellungen nachzuweisen. Abschlagszahlungen gelten
nicht als Abnahme von Teilen der Leistung.
3. Bleiben bei der Schlussrechnung Meinungsverschiedenheiten, so ist dem Auftragnehmer
gleichwohl der ihm unbestritten zustehende Betrag auszuzahlen.
4. Die vorbehaltlose Annahme der als solche gekennzeichneten Schlusszahlung schließt
Nachforderungen aus. Ein Vorbehalt ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der
Schlusszahlung zu erklären.
. . .
47
- 1- 6
Ein Vorbehalt wird hinfällig, wenn nicht innerhalb eines weiteren Monats eine prüfbare
Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn dies nicht möglich ist,
der Vorbehalt eingehend begründet wird.
5. Werden nach Annahme der Schlusszahlung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung
festgestellt, so ist die Schlussrechnung zu berichtigen. Solche Fehler sind Fehler in der
Leistungsermittlung und in der Anwendung der allgemeinen Rechenregeln, Komma- und
Übertragungs- einschließlich Seitenübertragungsfehler. Auftraggeber und Auftragnehmer sind
verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten.
 18
Sicherheitsleistung
1. (1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Sicherheitsleistungen unter den Voraussetzungen
des  14 VOL/A erst ab einem Auftragswert von 50.000,-- Euro zulässig. Wenn eine
Sicherheitsleistung vereinbart ist, gelten die  232-240 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(2) Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die
Durchsetzung von Mängelansprüchen sicherzustellen.
2. (1) Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann Sicherheit durch Hinterlegung von
Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall begründete
Bedenken gegen die Tauglichkeit des Bürgen hat, hat der Auftragnehmer die Tauglichkeit
nachzuweisen.
(2) Der Auftragnehmer hat die Wahl unter den verschiedenen Arten der Sicherheit; er kann
eine Sicherheit durch eine andere ersetzen.
. . .
48
- 1- 7
3. Bei Bürgschaft durch andere als zugelassene Kreditinstitute oder Kreditversicherer ist
Voraussetzung, dass der Auftraggeber den Bürgen als tauglich anerkannt hat.
4. (1) Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die
Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, unter Verzicht auf die Einreden der
Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage abzugeben ( 770, 771 des
Bürgerlichen Gesetzbuches); sie darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt und muss nach
Vorschrift des Auftraggebers ausgestellt sein. Die Bürgschaft muss unter den
Voraussetzungen von  38 der Zivilprozessordnung die ausdrückliche Vereinbarung eines
vom Auftraggeber gewählten inländischen Gerichtsstands für alle Streitigkeiten über die
Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten.
(2) Der Auftraggeber kann als Sicherheit keine Bürgschaft fordern, die den Bürgen zur
Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet.
5. Wird Sicherheit durch Hinterlegung von Geld geleistet, so hat der Auftragnehmer den Betrag
bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das beide
Parteien nur gemeinsam verfügen können. Etwaige Zinsen stehen dem Auftragnehmer zu.
6. Der Auftragnehmer hat die Sicherheit binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu leisten,
wenn nichts anderes vereinbart ist.
7. Der Auftraggeber hat eine Sicherheit entsprechend dem völligen oder teilweisen Wegfall des
Sicherungszwecks unverzüglich zurückzugeben.
 19
Streitigkeiten
1. Bei Meinungsverschiedenheiten sollen Auftraggeber und Auftragnehmer zunächst versuchen,
möglichst binnen zweier Monate eine gütliche Einigung herbeizuführen.
. . .
49
- 1- 8
2. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach  38 der
Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die
Gültigkeit des Vertrages und aus dem Vertragsverhältnis ausschließlich nach dem Sitz der für
die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle, soweit nichts anderes vereinbart
ist. Die auftraggebende Stelle ist auf Verlangen verpflichtet, die den Auftraggeber im Prozess
vertretende Stelle mitzuteilen.
3. Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer nicht, die übertragenen Leistungen einzustellen,
wenn der Auftraggeber erklärt, dass aus Gründen besonderen öffentlichen Interesses eine
Fortführung der Leistung geboten ist.
50
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Name des sich verpflichtenden Unternehmens
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter diesem mit den
Fähigkeiten bzw. Mitteln und Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für die
nachfolgenden Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistung
Ort, Datum, Unterschrift
2019MZU000020
ZVSt-5851/16/2
Repräsentanz Freistaat Bayern in Kairo zur Förderung der
Wirtschaftsbeziehungen in Ägypten
51
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Schutzerklärung
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2
oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem
Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung
Der Bewerber/Bieter versichert,
2.1. dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von
L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse
oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur
Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser
Technologie besuchen lässt;
2.2. dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen
die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet
oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.3. Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte
Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen,
die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren,
in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie
besuchen.
2.4. Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 oder 2.2 sowie ein
Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den Auftraggeber zur
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte
des Auftraggebers bleiben unberührt.
3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:
Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die Bekanntmachung der Bayerischen
Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.
2019MZU000020
ZVSt-5851/16/2
Repräsentanz Freistaat Bayern in Kairo zur Förderung der
Wirtschaftsbeziehungen in Ägypten
52
Scientology-Organisation
Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151
(AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44):
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter
dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen
mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen
inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren.
Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von
L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu
betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L.
Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in
der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen
Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.
Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den
nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu
verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind
zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die
 Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine
Beschäftigten eröffnen
 ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
 die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem
Vertragspartner erfordern.
Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in
Betracht:
Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und
Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung
und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge.
2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung
hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder
gegen die mit der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der
Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern
unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend
zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern,
wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.
5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft.
53
Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu.
Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
54
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
16.10.2019
Verfahren: 2019MZU000020 - Repräsentanz Freistaat Bayern in Kairo zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen in Ägypten
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Kalkulation des Gesamtpreises
Die Kalkulation des Gesamtpreises für die gesamte Vertragslaufzeit für Ziff. II.2 der Anlage Leistungsbeschreibung ist
hinsichtlich der Kosten für den Personaleinsatz, Büro
und Besprechungsräume, Fremdleistungen (soweit diese entstehen) sowie sonstiger Kosten, die zur Erfüllung der in der Anlage
Leistungsbeschreibung Punkt II.2
beschriebenen Aufgaben notwendig sind, aufzuschlüsseln.
Bitte laden Sie ein Dokument unter Bezug auf die Kalkulation als Anlage in einer PDF-Datei im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen"
hoch.
1 Gesamtpreis für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Gesamtpreis für Ziff. II.2 der unter Vertragsbedingungen/Formulare genannten Anlage
Leistungsbeschreibung (Festpreis netto plus USt.) für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
2 Gesamtpreis für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Gesamtpreis für Ziff. II.2 der unter Vertragsbedingungen/Formulare genannten Anlage
Leistungsbeschreibung (Festpreis netto plus USt.) für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/4
55
3 Gesamtpreis für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Gesamtpreis für Ziff. II.2 der unter Vertragsbedingungen/Formulare genannten Anlage
Leistungsbeschreibung (Festpreis netto plus USt.) für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
4 Gesamtpreis für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Gesamtpreis für Ziff. II.2 der unter Vertragsbedingungen/Formulare genannten Anlage
Leistungsbeschreibung (Festpreis netto plus USt.) für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
5 Stundensatz des/der Repräsentantin in /h USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stundensatz
Stundensatz des/der Repräsentantin in /h
Hinweis: Die 1.400 h sind ein fiktiver Wert für den Zeitaufwand für Leistungen nach Punkt II.1 der unter
Vertragsbedingungen/Formulare genannten Anlage Leistungsbeschreibung über die gesamte
Vertragslaufzeit.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1.400,00 Stundensatz
Gesamtpreis [EUR]
................
Budget für Reise- und Projektkosten
Bei den Projektkosten wird jeweils in Abhängigkeit von der Jahresplanung im Voraus für ein Jahr ein Maximalbetrag durch den
Auftraggeber vorgegeben. Für das erste Jahr
der Vertragslaufzeit wird ein Budget von 20.000  festgesetzt. Der Kostenpunkt ist nicht in die Preispositionen des Angebots
miteinzubeziehen. Unter die Projektkosten fallen
die Aufwendungen, die zur Erfüllung der in der unter Vertragsbedingungen/Formulare genannten Anlage Leistungsbeschreibung
Punkt II.1 beschriebenen Aufgaben
Leistungsverzeichnis - 2/4
56
notwendig sind.
Für die Reisekosten wird ein Budget i.H.v. 2 .000  p.a. festgesetzt. Es bezieht sich auf Reisen innerhalb Ägyptens und auf
Reisen nach Bayern.
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 3/4
57
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
16.10.2019
Verfahren: 2019MZU000020 - Repräsentanz Freistaat Bayern in Kairo zur Förderung der
Wirtschaftsbeziehungen in Ägypten
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 4/4
58
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
16.10.2019
Verfahren: 2019MZU000020 - Repräsentanz Freistaat Bayern in Kairo zur Förderung der
Wirtschaftsbeziehungen in Ägypten
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eigenerklärung
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
2 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
2.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Scientology-Schutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Eignung
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten
Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe)
können sich
die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des
Bieters
nachzuweisen.
Sofern ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des
Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung
des
Kriterienkatalog - 1/4
59
Dritten erfolgen (vgl. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
Bei Bietern, die sich präqualifiziert haben, genügt insoweit die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses
präqualifizierter
Unternehmen (AVPQ).
5 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Gewichtung: 0,00%
5.1 Referenzen
Vorlage von mindestens 3 Referenzen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand (Förderung der Wirtschaftsbeziehungen
zwischen Ägypten und Deutschland oder
Unterstützung deutscher Unternehmen im Bereich der Internationalisierung und der Erschließung von Auslandsmärkten oder
Vernetzung von Wirtschaft, Organisationen der Wirtschaft, Verwaltung sowie politisch Verantwortlichen zwischen Deutschland und
Ägypten und Einbringung entsprechender Kontakte und Netzwerke, insbesondere auch im Großraum Kairo) bzgl. früher
ausgeführter
Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind.
Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
- Name des Auftraggebers mit Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten
- inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung
- Erbringungszeitpunkt
- Wert der Leistung
Bitte laden Sie Ihre Referenzliste als Anlage in einer pdf-Datei im Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" hoch.
Es wurden mindestens 3 Referenzen vorgelegt, die die o.g. Kriterien erfüllen. Die nachfolgende Bewertung wird durch die
Vergabestelle
vorgenommen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/4
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
16.10.2019
Verfahren: 2019MZU000020 - Repräsentanz Freistaat Bayern in Kairo zur Förderung der
Wirtschaftsbeziehungen in Ägypten
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Mindestanforderungen
1.1 Angabe zum eingestetzten Personal
Angabe zu der als Repräsentant/-in eingesetzten Person:
Die Person, die als Repräsentant/-in vorgesehen ist, verbindlich zu nennen. Die Angaben sind wie folgt zu gliedern:
- Name und Vorname des/der Repräsentanten/-in
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Nationalität
Bitte laden Sie ein Dokument unter Bezug auf das vorliegende Mindestanforderungskriterium Nr. 1.1 als Anlage in einer pdf-Datei
im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
Die Überprüfung und Bewertung erfolgt durch den Auftraggeber gem. den Bieterangaben. (Auswertungskriterium für die
Vergabestelle).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Mindestanforderung an die eingesetzte Person
Mindestanforderung an die als Repräsentant/-in eingesetzte Person:
- Studium oder berufliche Ausbildung im Bereich Wirtschaftswissenschaften, Jura, Politik, internationale Beziehungen oder eine
vergleichbare Ausbildung;
- Sprachkenntnisse Deutsch, Englisch: Niveaustufe mind. C1;
- Mindestens 6 Monate Berufserfahrung in Ägypten oder in einem vergleichbaren nordafrikanischen Land;
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich internationale Wirtschaftsbeziehungen, Begleitung und Beratung von Unternehmen.
Mindestanforderungen an den/die Repräsentanten/-in sind über Angaben des Bieters nachzuweisen.
Bitte laden Sie hierfür ein Dokument unter Bezug auf das vorliegende Mindestanforderungskriterium Nr. 1.2 als Anlage in einer
pdf-Datei im Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
Die Überprüfung und Bewertung erfolgt durch den Auftraggeber gem. den Bieterangaben. (Auswertungskriterium für die
Vergabestelle).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.3 Bürostandort, Sitzungs- und Veranstaltungsräume
Es ist die Adresse des Bürostandorts inkl. der Sitzungs- und Veranstaltungsräumlichkeiten in repräsentativ-zentraler Lage in
Kairo zu
nennen.
Bitte laden Sie ein Dokument unter Bezug auf das vorliegende Mindestanforderungskriterium Nr. 1.3 als Anlage in einer pdf-Datei
im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
Die Überprüfung und Bewertung erfolgt durch den Auftraggeber gem. den Bieterangaben. (Auswertungskriterium für die
Vergabestelle).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Bewertungskriterien
Gewichtung: 100,00%
2.1 Grobkonzept - Strategie für Repräsentanz-Tätigkeit
Gewichtung: 75,00%
Maximalpunktzahl: 3
Grobkonzept und Strategie für die Repräsentanz-Tätigkeit
Im Grobkonzept soll dargelegt werden, wie die beschriebene Leistungen erbracht werden. Dabei ist insbesondere auf folgende
Punkte
eingehen:
- Geplante Maßnahmen in Ägypten
Es ist darzulegen, wie und mit welchen Maßnahmen der Bieter plant, bayerische Unternehmen vor und beim Markteintritt zu
betreuen
Kriterienkatalog - 3/4
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sowie bereits in Ägypten aktive bayerische Unternehmen vor Ort zu unterstützen.
- Bedarfe / Projekte in Ägypten
Es ist darzulegen, auf welchem Weg die Repräsentanz konkrete Bedarfe/Projekte in Ägypten identifizieren will, die für
bayerische
Unternehmen interessant sein können, und wie diese an passende bayerische Unternehmen herangetragen werden sollen.
- Standortmarketing für den Standort Bayern und Akquise
Es ist darzulegen, wie und mit welchen Maßnahmen im Rahmen des Standortmarketings für den Standort Bayern potenzielle
ägyptische Investoren identifiziert werden und wie diese zielgerichtet angesprochen werden.
Bitte laden Sie Ihr Grobkonzept unter Bezug auf das vorliegende Bewertungskriterium Nr. 2.1 als Anlage in einer pdf-datei im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
Die Überprüfung und Bewertung erfolgt durch den Auftraggeber gem. den Bieterangaben. (Auswertungskriterium für die
Vergabestelle).
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ungenügend oder unzureichend (0)
[ ] Mehrere Schwächen bzw. gewichtige Schwäche (1)
[ ] Vereinzelte bzw. geringfügige Schwächen (2)
[ ] Vollständige und uneingeschränkte Erfüllung (3)
Nur eine Antwort wählbar
2.2 Berufserfahrung
Gewichtung: 25,00%
Maximalpunktzahl: 3
Berufserfahrung der/des Repräsentanten/in in Ägypten oder in einem vergleichbaren nordafrikanischen Land im Bereich
Wirtschaftsförderung, Unternehmens- oder Standortmarketing, Unternehmensfinanzierung oder Eventmanagement.
Zur Wertung der Berufserfahrung der/des Repräsentanten/in ist die Anzahl der vollen Personenmonate (müssen nicht zwingend
zusammenhängen) anzugeben, in denen der/die Repräsentant/in in Ägypten oder in einem vergleichbaren nordafrikanischen Land im
Bereich Wirtschaftsförderung, Unternehmens- oder Standortmarketing, Unternehmensfinanzierung oder Eventmanagement gearbeitet
hat.
Diese Berufserfahrung ist unter Bezug auf das vorliegende Bewertungskriterium Nr. 2.2 in einem Dokument entsprechend
darzustellen,
und im Arbeitsschritt Eigene Anlagen hochzuladen.
Hinweis: Als Berufserfahrung gilt die Erfahrung, welche nach Abschluss einer Erstausbildung gesammelt wurde.
Die Überprüfung und Bewertung erfolgt durch den Auftraggeber gem. den Bieterangaben. (Auswertungskriterium für die
Vergabestelle).
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] 0 bis 6 Monate (Mindestvoraussetzung) (0)
[ ] 7 bis 30 Monate (1)
[ ] 31 bis 54 Monate (2)
[ ] ab 55 Monate (3)
Nur eine Antwort wählbar
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Name Dateiname Größe MIME-Type
63
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/10/0add2d28-a408-4445-bf28-221f3f3c7ddd.html
Data Acquisition via: p8000000
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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