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Ausschreibung: Verkauf von Grundstücken - DE-Berlin
Verkauf von Grundstücken
Dokument Nr...: 493225-2019 (ID: 2019102109023613962)
Veröffentlicht: 21.10.2019
*
  DE-Berlin: Verkauf von Grundstücken
   2019/S 203/2019 493225
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG vertreten durch die BIM
   Berliner Immobilienmanagement GmbH
   Keibelstraße 36
   Berlin
   10178
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH; zu Händen von
   Herrn Sebastian Leder
   Telefon: +49 30901661895
   E-Mail: [1]einkauf@bim-berlin.de
   Fax: +49 30901661668
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.bim-berlin.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
   /platformId/2/tenderId/120275
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://my.vergabeplattform.berlin.de
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [5]https://my.vergabeplattform.berlin.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG c/o BIM Berliner
   Immobilienmanagement GmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Immobilienmanagement
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Konzeptverfahren Osdorfer Straße 17 und 18  Grundstück zur Errichtung
   und Nutzung von Ateliers für die Bildende Kunst
   Referenznummer der Bekanntmachung: Osdorfer1718
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   70122100
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Grundstücke Osdorfer Str. 17 und 18 in 12207 Berlin liegen im
   Bezirk Steglitz-Zehlendorf, im Ortsteil Lichterfelde.
   Zielsetzung ist die Bestellung eines Erbbaurechts an den insgesamt ca.
   2 208 m^2 großen Grundstücken an Künstlerinnen und Künstler oder
   Organisationen, die eine Vermietung an Künstlerinnen und Künstler
   ermöglichen, zur Errichtung eines Atelierhauses zur anschließenden
   künstlerischen Nutzung.
   Wir weisen darauf hin, dass in dieser Bekanntmachung nur die
   wesentlichen Informationen angegeben sind. Dies ist in den Formularen
   zur Richtlinie von 2014 aufgrund der Zeichenbegrenzung so vorgesehen.
   Weitere Einzelheiten zur konkreten Grundstückssituation, den damit
   verbundenen Anforderungen des Grundstückseigentümers sowie zum
   Konzeptverfahren sind den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu
   entnehmen (s. Ziff. I.3 sowie Hinweise unter VI.3). Bezüglich der
   Anforderung der Vergabeunterlagen sind die Hinweise unter Ziff. VI.3)
   zu beachten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Grundstücke Osdorfer Str. 17 und 18 in 12207 Berlin liegen im
   Bezirk Steglitz-Zehlendorf, im Ortsteil Lichterfelde. Die Grundstücke
   werden als eine Einheit im Rahmen eines Konzeptverfahrens angeboten.
   Zielsetzung ist die Bestellung eines Erbbaurechts an den insgesamt ca.
   2 208 m^2 großen Grundstücken an Künstlerinnen und Künstler oder
   Organisationen, die eine Vermietung an Künstlerinnen und Künstler
   ermöglichen, zur Errichtung eines Atelierhauses zur anschließenden
   künstlerischen Nutzung.
   Es sind Konzepte gewünscht, die unter Einhaltung des Planungsrechts
   eine dauerhaft bezahlbare kulturelle Nutzung des Grundstücks mit dem
   Fokus der Bildenden Kunst sicherstellen.
   Der Zuschlag erfolgt an das Konzept mit der höchsten Punktzahl
   entsprechend der Bewertungskriterien. Die Laufzeit des Erbbaurechts
   beträgt 60 Jahre.
   Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans XII-134b
   von 1973 der den gesamten Nordteil der Thermometersiedlung beinhaltet.
   Ein im Zuge des Konzeptverfahrens ermitteltes Vorhaben wird auf
   Grundlage des § 31 Abs. 2 BauGB beurteilt.
   Eine Neubebauung soll sich an den Maßzahlen der direkt südlich
   angrenzenden Grundstücke des Bebauungsplans XII-134b orientieren.
   Demnach sind 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss bzw. Staffelgeschoss oder 3
   Vollgeschosse ohne Dach bzw. ohne Staffelgeschoss mit einer GFZ von ca.
   0,8 in offener Bauweise denkbar.
   Weitere Einzelheiten zur konkreten Grundstückssituation, den damit
   verbundenen Anforderungen des Grundstückseigentümers sowie zum
   Konzeptverfahren sind den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu
   entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 720
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Eigentümer ist berechtigt, die Verpflichtung zur Leistung einer
   Entschädigung bei Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf dadurch
   abzuwenden, dass er die Verlängerung des Erbbaurechts um die
   voraussichtliche Standdauer des Bauwerks zu dann marktüblichen
   Konditionen zu dann marktüblichen Konditionen anbietet. Lehnt der
   Erbbauberechtigte die Verlängerung ab, so erlischt der Anspruch auf
   Entschädigung. Satz 1 und 2 gelten nur, wenn der Eigentümer die
   Verlängerung des Erbbaurechtes dem Erbbauberechtigten mindestens ein
   Jahr vor Ablauf des Erbbaurechts angeboten hat.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Vor Vertragsschluss sind auf Anforderung ein aktualisierter,
   verbindlicher Finanzierungsnachweis (Finanzierungszusage eines Dritten
   oder mehrerer Dritter oder /und Eigenmittelnachweis) in Höhe der
   geplanten Gesamtinvestitionen vorzulegen. Die Nichterfüllung dieser
   Voraussetzungen kann zum Ausschluss führen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärungen gemäß § 6b Abs.
   1 Nr. 2 EU VOB/A sowie die Erklärung zur Ausbildungsförderung, die
   Erklärung über Förderung von Frauen, die Erklärung zur Tariftreue,
   Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen und Eigenerklärung
   zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und Selbstauskunft AN und
   Bescheinigung des Berliner Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis
   (ULV) für Bauaufträge oder Präqualifikationsnachweis des Vereins für
   Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder der Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder Eigenerklärung (wenn keine
   Eintragung im ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen
   von Bauunternehmen vorliegt) gem. Vergabeunterlagen (s. Checkliste im
   Exposé, Ziffer 12) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor,
   Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu
   lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eignungskriterien gemäß Auftrags-/Vergabeunterlagen. Die Unterlagen
   stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang
   gebührenfrei unter der URL gem. I.3) Kommunikation zur Verfügung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
   Die Höhe der Gesamtinvestitionskosten muss vollständig durch
   Finanzierungsnachweise aus Eigenkapital, Fördermitteln und Fremdkapital
   gedeckt sein (vgl. Formvorlage Angebot Konzeptverfahren Ziffer 4).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die Bieter/Bietergemeinschaften werden:
    auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2
   Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung des
   Mindestlohnes gem. gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und
   Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht
   an Nachunternehmer hingewiesen,
    auf die Pflicht zur Durchführung von Maßnahmen zur Frauenförderung
   und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gem. § 13
   Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz und den Inhalt der
   Frauenförderverordnung hingewiesen,
    auf § 10 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz hingewiesen.
   Für die Mitglieder von Bietergemeinschaften sind dieselben formalen
   Bedingungen für jedes Mitglied zu erfüllen. Einzelheiten ergeben sich
   aus den zuvor genannten Gesetzen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/02/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 13/02/2020
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu Pkt I.3): Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur
   über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung
   zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf die
   Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert vorliegen
   oder bei der Abgabe in Textform die Person des Erklärenden benannt
   wurde. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht
   formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
   Zu Pkt II.2.5): Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im
   Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen
   des § 1,7 u 8 BerlAVG entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten
   die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze
   bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der
   beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als
   Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine
   Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen
   eingeholt. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine
   entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt
   ist.
   Zu Pkt IV): Fragen zum Verfahren sind spätestens bis 3.2.2020, 10:00
   Uhr unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der
   Vergabeplattform des Landes Berlin einzustellen. Wir weisen darauf hin,
   dass die Übersicht zu den Bieterfragen und den entsprechenden Antworten
   lediglich unter dem gegenständlichen Vergabeverfahren auf der
   Vergabeplattform des Landes Berlin elektronisch einzusehen sind.
   Die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische
   Vergabeplattform des Landes Berlin
   [6]http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Die Unterlagen
   werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
   bereitgestellt. Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform
   des Landes Berlin unter [7]http://www.vergabeplattform.berlin.de
   möglich. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in
   Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit
   gestellt. Eine Bewerbung in schriftlicher Form kann nicht mehr
   angenommen und bearbeitet werden. Um sich bewerben zu können, ist eine
   einmalige Registrierung auf der Internetseite
   [8]http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Nach der
   erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbst
   vergebenen Benutzer-Login erfolgen.
   Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Unterlagen
   unbeabsichtigt eventuell unzutreffende und/oder unvollständige Angaben
   enthalten können. Die Vergabestelle übernimmt hierfür  unbeschadet
   rechtlicher Regelungen  keine Garantie oder Gewährleistung. Die Bieter
   bzw. Bietergemeinschaften müssen sich über die bestehenden
   Gegebenheiten sowie über die zu erbringenden Leistungen vielmehr selbst
   ein Bild verschaffen und die erhaltenen Informationen entsprechend
   überprüfen. Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften sind dazu
   aufgefordert, etwaige Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche
   unverzüglich gegenüber der Vergabestelle schriftlich anzuzeigen.
   Die Vergabestelle behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn
   beihilfen- oder haushaltsrechtliche Hinderungsgründe bestehen und
   erkennbar ist, dass keine Lösung gefunden werden kann.
   Kosten für die Beteiligung am Konzeptverfahren und die Ausarbeitung von
   Angeboten werden nicht erstattet, auch wenn das Verfahren aufgehoben
   werden würde.
   Der Vertragsschluss steht ggf. unter Gremienvorbehalt.
   Unzulässige Doppelangebote: Mehrere vorliegende Angebote eines Bieters
   bzw. einer Bietergemeinschaft sind i. d. R. unzulässig und deshalb
   auszuschließen.
   Weiteres ist dem Exposé zu entnehmen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Str. 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber zu
   rügen:
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor
   Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt hat, sind gegenüber dem
   Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen, § 160
   Abs. 3 Nr.1 GWB,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen bis spätestens zum
   Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr.2, Nr.3 GWB,
    teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann
   innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der unter
   Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer schriftlich und mit
   unverzüglicher Begründung gestellt werden, §§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161
   GWB,
    ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst
   nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Berlin
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/10/2019
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   1. mailto:einkauf@bim-berlin.de?subject=TED
   2. http://www.bim-berlin.de/
   3. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/120275
   4. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
   5. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
   6. http://www.vergabeplattform.berlin.de/
   7. http://www.vergabeplattform.berlin.de/
   8. http://www.vergabeplattform.berlin.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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