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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - DE-Hofheim am Taunus
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Beratungsdienste von Architekten
Dienstleistungen von Architekturbüros
Architekturentwurf
Dokument Nr...: 494257-2019 (ID: 2019102109195715020)
Veröffentlicht: 21.10.2019
*
DE-Hofheim am Taunus: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 203/2019 494257
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Am Kreishaus 1-5
Hofheim am Taunus
65719
Deutschland
Telefon: +49 6192/2016142
E-Mail: [1]hochbau-vergabe@mtk.org
Fax: +49 6192/2016801
NUTS-Code: DE71A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.mtk.org
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Det
ails&TenderOID=54321-Tender-16dd8f3d4b4-2bddb0fccecbc59f
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle, 65795
Hattersheim - Architektenleistung
Referenznummer der Bekanntmachung: MTK-2019-0031
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Neubau Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle, 65795
Hattersheim; Dienstleistungsauftrag Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 236 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71210000
71200000
71220000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A
Hauptort der Ausführung:
65795 Hattersheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Objektplanung
Gebäude, § 34 HOAI. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der
Leistungsphasen 1-3 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu vergeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der
Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der
Leistungsphasen 4-9 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 300 und 400, DIN 276) gemäß § 33
HOAI ca. 13 762 000 EUR.
Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt den Neubau einer 3 bis 4-zügigen
Grundschule mit Betreuung und 2-Feld-Sporthalle (BGF 6 262 m²) nach
Passivhausstandard.
Folgende Termine sind angedacht: Planungsbeginn Frühjahr 2020,
Baubeginn Frühjahr 2021, Fertigstellung Sommer 2023, Inbetriebnahme zum
Schuljahr 2023/24. Die Vergabe der Leistung bzw. die Realisierung des
Projektes steht unter Vorbehalt: Voraussetzung für die zu vergebende
Leistung ist die Schaffung eines noch ausstehenden Baurechts. Die
Ausschreibung erfolgt deshalb unter dem Vorbehalt des positiven Ablaufs
und Ausgangs der derzeit noch laufenden bauplanungsrechtlichen
Verfahren. Die Vergabestelle geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus,
dass entsprechendes Baurecht geschaffen oder zumindest gesichert werden
kann. Sollte es wider Erwarten zu einem negativen Ausgang der
bauplanungsrechtlichen Verfahren noch während des
Ausschreibungsverfahrens kommen, wird das Vergabeverfahren nach § 63
Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben. Für den Fall, dass eine solche negative
Entscheidung erst nach Vertragsschluss erfolgt, wird der Auftraggeber
von seinem Sonderkündigungsrecht gemäß § 17 Nr. 17.2 des Vertrags
Gebrauch machen. Die Kosten für die Angebotserstellung werden nicht
erstattet.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 236 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 5
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber bewertet bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund
von Ausschlusskriterien (III.1.1) Nr.1-4, III.1.2) Nr. 5 und III.1.3)
Nr. 7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die
Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2) Nr. 6 und III.1.3) Nr. 9 bis 13)
und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der
Bewerber. Wichtung und Wertung:
Nr. 6 Umsatz entsprechender Dienstleistungen (Gewichtung 10 %): Der
angegebene Umsatz der letzten 3 Jahre wird gemittelt (Um/a) und auf den
zu erwartenden maximalen Auftragswert pro Jahr (Amax/a = 412 TEUR)
bezogen. Die Wertung erfolgt nach dem Schlüssel Um/a < 0,5 Amax/a = 1,
Um/a < 0,75 Amax/a = 2,Um/a < 1,0 Amax/a = 3, Um/a < 1,5 Amax/a = 4,
Um/a >= 1,5 Amax/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt dieSumme aller
Arbeitsgemeinschaftsmitglieder,
Nr. 9 Mitarbeiteranzahl für entsprechende Dienstleistungen
(Gewichtung 5 %): Die angegebene Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre
wird gemittelt (MA/a) und mit der erforderlichen Mitarbeiterzahl
proJahr (MB/a = 3,5) verglichen. Wertung nach Schlüssel MA/a < 3 MB/a =
1, MA/a < 3,5 MB/a = 2, MA/a < 4 MB/a = 3, MA/a < 4,5 MB/a = 4, MA/a >=
5 MB/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller
Arbeitsgemeinschaftsmitglieder,
Nr. 10 Referenzliste Projektleiter (Gewichtung 25 %): Die Bewertung
erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen
Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projekt
vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die
Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus
der Aufgabenbeschreibung. Wertung nach Schlüssel AR < 2 = 1, AR = 2 =
2,AR = 3 = 3, AR = 4 = 4, AR > 4 = 5,
Nr. 11 Referenzliste Stellvertreter (Gewichtung 15 %): Bewertung
analog Nr. 10,
Nr. 12 Referenzliste Bewerber (Gewichtung 35 %): Die Bewertung
erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen
Referenzen insgesamt, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar
sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit
orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der
Aufgabenbeschreibung. Bei Arbeitsgemeinschaften wird jeweils die Summe
der Nachweise bewertet. Wertung nach Schlüssel AR 1 = 1, AR 2 = 2, AR 3
= 3, AR 4 = 4, AR > 4 = 5,
Nr. 13 Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung (Gewichtung 10 %): Die
Beschreibung der Maßnahmen, die der Bewerber in seinem Unternehmen
verfolgt, um die Qualität seiner Leistungen zu gewährleisten, wird
qualitativ bewertet.
Bewertungsschlüssel: Beschreibung so, dass nur sehr geringe Qualität
erwartet werden kann = 1, Beschreibung so, dass nur geringe Qualität
erwartet werden kann = 2, Beschreibung so, dass mittlere Qualität
erwartet werden kann = 3, Beschreibung so, dass hohe Qualität erwartet
werden kann = 4, Beschreibung so, dass sehr hohe Qualität erwartet
werden kann = 5.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der
Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen der
Leistungsphasen 4 - 9 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu
übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen
besteht nicht.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zu II.2.7):
Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte
Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch
die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich 8, § 34
u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise:
1) Aktuelle Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach
§ 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium);
2) Aktuelle Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe
nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium);
3) Zusätzlich bei Bewerbern, die eine juristische Person sind:
Aktueller Handelsregisterauszug bzw. einen den Rechtsvorschriften des
Heimatstaates entsprechenden Nachweis in Kopie, die Angabe der Namen
und die Angabe der beruflichen Befähigung der Personen, die für die
Erbringung der Leistung verantwortlich sind (§ 43 Abs. 1 VgV)
(Ausschlusskriterium);
4) Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: Die Bewerbergemeinschaft hat
mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und
der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist. Ebenso muss die Erklärung enthalten sein, dass der
bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner
haften (Ausschlusskriterium).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Gefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise:
5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
- bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - in Kopie mit
Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5
Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ zum Nachweis, dass die
entsprechende Haftplichtversicherungsdeckung besteht, ist die Zusage
einer Versicherung (in Kopie), dass im Auftragsfalle eine entsprechende
Deckung verfügbar sein wird. Der Nachweis bzw. die Zusage der
Versicherung darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs
der Bewerbungsfrist (Schlusstermin Teilnahmeanträge) sein
(Ausschlusskriterium);
6) Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die
mit der Ausgeschriebenen Leistungvergleichbar sind, in den letzten 3
Geschäftsjahren, Angaben getrennt pro Jahr (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
BeiBewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Auswahlkriterium,
Wichtung und Wertung siehe II.2.9) ).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Aktuelle Nachweise/ Erklärungen gem. III.1.2), Nr. 5
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
7) Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV als aktuelle Eigenerklärung mit
einer Beschreibung der Projektorganisation, z. B. als Organigramm;
(Name und berufliche Qualifikation von Projektleiter, Stellvertreter
und wesentlichen Sachbearbeitern) (Ausschlusskriterium);
8) Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt (Hochbau) durch
beigefügte Kopien (Eintragung Berufskammer, Genehmigungsurkunde oder
Unterlagen und Bescheinigungen gemäß der Berufsanerkennungsrichtlinie,
RL 2005/36/EG - EG- ABI. L 255/22 v. 30.9.2005) für den Bewerber oder
den bevollmächtigten Vertreter und für den vorgesehenen Projektleiter
(§ 46 Abs. 3 Nr. 6i. V. m. § 75 VgV) (siehe III.2.1)
(Ausschlusskriterium);
9) Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen, die mit
der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3
Jahren (Angaben getrennt pro Jahr). Bei Bewerbergemeinschaften gilt
dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9) );
10) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich
Projektleitung!) aus den letzten 8 Jahren bis zum Ablauf der
Teilnahmefrist des vorgesehenen Projektleiters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
(Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9) );
11) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich
Projektleitung!) aus den letzten 8 Jahren bis zum Ablauf der
Teilnahmefrist des vorgesehenen Stellvertreters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
(Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9) ).
Zu 10) und 11) Es werden nur Referenzen gewertet, deren
Leistungserbringung abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, §
34 HOAI) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht
wurden:
a) Art des Referenzobjektes;
b) Auftraggeber;
c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen
umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung etc.), die Angaben d) bis
g) nur für Neubau;
d) anrechenbare Kosten in EUR (netto);
e) Honorarzone;
f) Zeitraum der Leistungserbringung;
g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen im Bereich Projektleitung
unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen.
12) Referenzliste vergleichbarer Leistungen aus den letzten 8
Kalenderjahren bis zum Ablauf der Teilnahmefrist des Bewerbers bzw. von
Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
(Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9) ).
Zu 12. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung
abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 34 HOAI) und bei
denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden:
a) Art des Referenzobjektes;
b) Auftraggeber;
c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen
umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung etc.) die Angaben d) bis g)
nur für Neubau;
d) anrechenbare Kosten in EUR (netto);
e) Honorarzone;
f) Zeitraum der Leistungserbringung;
g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen unter Benennung der
erbrachten Leistungsphasen.
13) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der
Qualität seiner Arbeit (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) (Auswahlkriterium,
Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Aktuelle Nachweise/ Erklärungen gem. III.1.3), Nr. 7 u. 8
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen
Anforderungen erfüllen: Architekten (Hochbau) im Sinne des § 75 Abs.
1 u. 3 VgV. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen
erfüllt, wenn der Bewerber und der vorgesehene Projektleiter am Tag der
Bekanntmachung nach dem hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz -
HASG berechtigt sind, in der dem Auftragsgegenstand entsprechenden
Berufsaufgaben die Berufsbezeichnung Architekt (Hochbau) zu tragen
oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt (Hochbau) tätig
zu werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen
erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck
Planungsleistungen gehören, die dem Auftragsgegenstand entsprechen, und
wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der
vorgesehene Projektleiter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an
natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind
ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die beauftragten Grundleistungen der Leistungsphase 8 der Anlage 10 zu
§ 34 Abs. 4 HOAI sind vom Auftragnehmer selbst auszuführen (§ 47 Abs. 5
VgV). Eine Weitergabe an Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer ist nicht
zulässig. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die
Bieter sowie deren Nachunternehmer bei Angebotsabgabe eine
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei
öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014,GVBl. S. 354 abzugeben haben.
Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf
Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland
beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/11/2019
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25/11/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der
Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von
Ausschlusskriterien (III.1.1) Nr. 1-4, III.1.2) Nr. 5 und III.1.3) Nr.
7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die
Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2) Nr. 6 und III.1.3) Nr. 9 bis 13)
und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung (II.2.9) ) die Rangfolge
der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die
Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter II.2.9)
angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen aufgefordert. Sollten mehr
Bewerber als die unter II.2.9) angegebene Höchstzahl gleichrangig
liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren. Die aktuelle
Nachweise/ Erklärungen (III.1.1)-3), Nr. 1-13) - zusätzlich bei
Bewerbergemeinschaften III.1.1) u. 2, Nr. 1-5 u. 8 von allen
Mitgliedern - sind zwingend gefordert. Wenn ein Bewerber von der
Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der
Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu
bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung
abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von
jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an
Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der
Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und/ oder für die
Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den
Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu
erbringen, besteht ausdrücklich nicht. Für die Ausarbeitung der
Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Für die
Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Der Auftraggeber
behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere
Angaben oder Nachweiszu fordern. Verweis auf Verpflichtung nach dem
VerpfG:
Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei
juristischen Personen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen
Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach
§1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung
nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974 (BGBl. I S.
469, 547), geändert durch Gesetz vom 15.8.1974 (BGBl. I S. 1942), auf
die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag
verpflichtet werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64295
Deutschland
Telefon: +49 6151125816
Fax: +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64295
Deutschland
Telefon: +49 6151125816
Fax: +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die
Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes
Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1)
). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis,
Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3
GWB sind zwingend zu beachten.
Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der
Vorinformation an unterlegene Bieter/ erfolglose Bewerber nach § 134
Abs. 2 GWB möglich.
Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des
Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre
Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134
GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn
der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64295
Deutschland
Telefon: +49 6151125816
Fax: +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/10/2019
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References
1. mailto:hochbau-vergabe@mtk.org?subject=TED
2. http://www.mtk.org/
3. https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16dd8f3d4b4-2bddb0fccecbc59f
4. http://www.had.de/
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