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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen - DE-Freiburg im Breisgau
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 494579-2019 (ID: 2019102109235415340)
Veröffentlicht: 21.10.2019
*
DE-Freiburg im Breisgau: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
2019/S 203/2019 494579
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Freiburg i. Br. Vergabemanagement
Fehrenbachallee 12
Freiburg im Breisgau
79106
Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfondern, Max
Telefon: +49 7612014083
E-Mail: [1]vergabemanagement@stadt.freiburg.de
Fax: +49 7612014089
NUTS-Code: DE131
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTe
nderFiles.ashx?subProjectId=SzTETor26Z4%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://portal.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verkehrsanlagenplanung mit Entwässerungsplanung, Baugebiet
Kleineschholz Freiburg
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019004950
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322500
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen nach §§ 45 ff HOAI 2013 Verkehrsanlagen und
Nach §§ 41 ff HOAI 2013 Ingenieurbauwerke
Im Bereich des Baugebiets Kleineschholz Freiburg i. Br. zzgl. bes.
Leistungen.
Zur Erschließung des neuen Quartiers soll die Sundgauallee umverlegt
werden und künftig als Haupterschließungsstraße für die neuen Bewohner
dienen.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über ein Parkhaus und über ein
Netz aus verkehrsberuhigten Wohnstraßen. Zu Planen ist auch das
übergeordnete Radwegenetz, eine Erschließung für Fußgänger und die
dazugehörigen Entwässerungseinrichtungen.
Das Konzept sieht eine dezentrale oberirdische Ableitung und
Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers vor sowie die
Verlegung eines vorhandenen Fließgewässers, einer sog. Runz zu planen
und umzusetzen.
Durchgeführt wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb nach § 14 (3) Nr. 2/4 u.§ 17 VgV, mit einer
Auswahlphase (1. Stufe) und einer Vergabephase (2. Stufe).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE131
Hauptort der Ausführung:
Freiburg i. Br.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Planungsleistungen nach §§ 45 ff HOAI 2013 Objektplanung
Verkehrsanlagen und nach §§ 41 ff HOAI 2013 Objektplanung
Ingenieurbauwerke im Bereich des Baugebiets Kleineschholz.
Freiburg ist durch eine akute Wohnungs- und Flächenknappheit geprägt.
Die Innen-entwicklung mit dem Bau neuer Wohnungen soll einen wichtigen
Beitrag leisten, um dem entgegenzuwirken.
Im Stadtteil Stühlinger sollen im Gebiet Kleineschholz zwischen Lehener
Straße, Fehrenbachallee, Wannerstraße (Stadtbahntrasse) und
Güterbahnlinie auf einer heute überwiegend von Kleingärten geprägten
Fläche ca. 550 neue Wohneinheiten entstehen, ergänzt durch ca. 560
kleine Wohneinheiten der Uniklinik nördlich der Lehener Straße. Im
Bereich zwischen den genannten Straßen und der Güterbahnlinie befinden
sich die Agentur für Arbeit sowie das Rathaus im Stühlinger, in dem in
Zukunft eine Konzentration der städtischen Verwaltung erfolgen soll.
Einer von 3 geplanten Baukörpern des Rathauses wurde bereits
realisiert.
Zur Erschließung des neuen Quartiers soll die vorhandene Sundgauallee
umverlegt werden und künftig als Haupterschließungsstraße für die neuen
Bewohner dienen.
Die Sundgauallee verschwenkt von Westen kommend nach der Güterbahnbücke
in einer engen Linkskurve nach Norden, erschließt als Hauptsammelstraße
das neue Quartier und den Quartiersplatz. An die Lehener Straße wird
sie als rechtwinklige Einmündung angebunden. Der signalisierte
Knotenpunkt Sundgauallee/Fehrenbachallee wird nach dem Rückbau der
Sundgauallee entsprechend an die vorhandene Lehener Straße angepasst
und umgebaut.
Der private ruhende Verkehr des Wohnquartiers wird zum einen über ein
Parkhaus, das direkt an die Sundgauallee angeschlossen ist und zum
anderen über eine Tiefgarage im Norden des Quartiers gebündelt, so dass
das Netz aus verkehrsberuhigten Wohnstraßen nur gering mit Kfz-Verkehr
belastet sein wird.
Zu planen ist auch die Anbindung an das übergeordnete Radwegenetz und
eine stimmige Erschließung für Fußgänger. Neben den Verkehrsflächen
sind die dazugehörigen Entwässerungseinrichtungen zu planen.
Das Konzept sieht eine dezentrale oberirdische Ableitung und
Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers vor. Zum Nachweis der
technischen Realisierbarkeit auf Basis des vorliegenden städtebaulichen
Konzepts wird im Vorfeld des VgV-Verfahrens eine
Entwässerungskonzeption und Überflutungsprüfung durchgeführt, deren
Ergebnisse mit Beginn der zu vergebenden Planungen zur Verfügung
stehen. Des Weiteren ist die Verlegung eines vorhandenen
Fließgewässers, einer sog. Runz zu planen und umzusetzen.
Aufgabenstellung und Zielsetzung der Verkehrsanlagen und
Entwässerungsplanung:
Unter Berücksichtigung und in enger Abstimmung mit dem Städtebau und
der Freiraumplanung sind die Verkehrsanlagen sowie deren
Niederschlagsentwässerung und die Verlegung eines Fließgewässers zu
planen.
Der Ausgangspunkt für die zukünftige verkehrliche Erschließung des
neuen Wohngebietes ist die Umverlegung der Sundgauallee.
Hierbei sind folgende Eckpunkte bei der Planung zu berücksichtigen:
Kfz-Erschließung,
Rad und Fußverkehr,
Entwässerung,
Verlegung Fließgewässer.
Zu erbringende (Planungs-) Leistungen:
Parallel zur Planung der Verkehrsflächen und der Entwässerung wird
der Bebauungsplan entwickelt. Die Zusammenarbeit und Abstimmung mit der
Stadtplanung im Zuge der Bebauungsplanerstellung sind ebenfalls
wichtige Bestandteile des zu vergebenden Planungsauftrags,
Objektplanung Verkehrsanlagen (LPh 1 bis 4 nach §§ 45 ff HOAI 2013,
LPh 5-9 optional) zzgl. bes. Leistungen (Koordinierter Leitungsplan,
örtliche Bauüberwachung),
Objektplanung Ingenieurbauwerke (LPh 1 bis 4 nach §§ 41 ff HOAI 2013,
LPh 5-9 optional) zzgl. bes. Leistungen (Hydraulische
Vordimensionierung des Fließgewässers, örtliche Bauüberwachung).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 16/02/2020
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Es werden 3-5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach der Auswahlphase (1.
Stufe) für die 2. Stufe berücksichtigt.
Sollten mehr als 5 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die
3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl für die 2. Stufe
berücksichtigt.
Die Bewertung zur Ermittlung der Teilnehmer für die 2. Stufe erfolgt
auf Basis der Bewertungskriterien, Erfüllung der Teilnahmebedingungen,
sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen
Leistungsfähigkeit.
Bei Punktgleichheit wird die von den entsprechenden Bewerbern in den
Bewertungskriterien (1) bis (8) insgesamt erreichte Punktzahl als
Entscheidungskriterium
Herangezogen. Sollte auch in diesem Fall eine Punktgleichheit bestehen,
so erfolgt die Entscheidung per Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Planungsleistungen bzw. Leistungsphasen werden stufenweise
vergeben. Zunächst erfolgt die Beauftragung bis LPh 4. Die folgenden
Leistungsphasen hängen von der Genehmigungsplanung ab.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
§ 45 (1) Nr. 3, (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer
Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000 EUR
Deckungssumme für Personenschäden und 100 000 EUR Deckungssumme für
Sachschäden,
§ 45 (1) Nr. 1, (4) Nr. 4 VgV: Eigenerklärung über bisherige Umsätze
netto der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre für vergleichbare Dienstleistungen im Bereich der
Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff HOAI), Objektplanung
Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff HOAI)
§ 46 (2) VgV: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit
Unternehmen und relevante, auf den Auftragbezogene Zusammenarbeit mit
anderen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angabe Gesamtprojektleitung und stellvertretende
Gesamtprojektleitung, der Objektplanung Verkehrsanlagen, der
Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie der Hauptsachbearbeitenden
Ingenieur_Innen Verkehrsanlagen/Ingenieurbauwerke,
§ 47 (1), (2), (3), (4): Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung
bei Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer/Eignungsleihe,
§ 47 (1) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen
aller vorgesehenen Subunternehmeroder Erklärung über alleinige
Leistungserbringung,
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Eigenerklärung zur Einhaltung der technischen
Ausstattung (Vorgaben des Auftraggebers: Die Ergebnisse in digitaler
Form müssen beim Auftraggeber direkt weiter bearbeitbar sein und
mindestens in AutoCAD-Dateiformaten und DWG/DXF-Dateiformaten
georeferenziert und mit Weltkoordinaten nach UTM Koordinatensystem
vorgelegt werden.)
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen
Ingenieuren
(einschließlich Inhaber(n) und Freien Mitarbeitern, ohne Praktikanten
und Hilfskräfte) der letzten 3
Abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich der Objektplanung
für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken.
Eigenerklärung gemäß § 48 (1) VgV, dass keine Ausschlussgründe nach §
42 (1) VgV i. V. m. § 123 und 124 GWB bestehen,
Eigenerklärung gemäß § 75 (1) VgV, dass die Berechtigung vorliegt,
nach den Gesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen
oder
In der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu sein.
Eigenerklärung zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreueund
Mindestlohngesetz für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG).
Referenzen:
§ 46 (3) Nr.1 VgV: Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der
Büros/der Bewerbergemeinschaftanhand von Referenzen:
Eigenerklärung über die Richtigkeit der Referenzen. Es wird die Angabe
zu wesentlichen in den letzten 7 Jahren (2012 bis zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung) fertiggestellten Leistungen in Form von
Referenzprojekten gefordert.
Referenzkriterium (1)
Objektplanung für Verkehrsanlagen für die Erschließung von Wohngebieten
im innerstädtischen Bereich einschließlich des Fuß- und Radverkehrs in
Städten mit > 25.000 Einwohnern und einem Bauvolumen > 1,5 Mio. EUR
(netto). Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 47 HOAI 2013.
Referenzkriterium (2)
Objektplanung für Verkehrsanlagen für die Erschließung von Wohngebieten
im innerstädtischen Bereich einschließlich des Fuß- und Radverkehrs in
Städten mit > 25.000 Einwohnern und vorzugsweise einem Bauvolumen > 1,5
Mio. EUR (netto). Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 47 HOAI 2013.
Referenzkriterium (3)
Koordinierter Leitungsplan für Erschließungsmaßnahmen.
Referenzkriterium (4)
Objektplanung für Ingenieurbauwerke zur Entwässerung der Verkehrsfläche
von Erschließungseinrichtunge n für Wohngebiete im Innerstädtischen
Bereich in Städten mit > 25 000 Einwohnern und einem Bauvolumen > 200
000 EUR (netto). Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 43 HOAI 2013.
Referenzkriterium (5)
Objektplanung für Ingenieurbauwerke zur Entwässerung der Verkehrsfläche
von Erschließungseinrichtunge n für Wohngebiete im Innerstädtischen
Bereich in Städten mit > 25 000 Einwohnern und einem Bauvolumen > 200
000 EUR (netto). Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 43 HOAI 2013.
Referenzkriterium (6)
Objektplanung für Ingenieurbauwerke zur Verlegung von Fließgewässern (l
>50 m). Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 43 HOAI 2013.
Referenzkriterium (7)
Objektplanung für Ingenieurbauwerke zur Verlegung von Fließgewässern (l
>50 m). Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 43 HOAI 2013.
Referenzkriterium (8)
Örtliche Bauüberwachung im Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen
und Ingenieurbauwerken (Entwässerung und Gewässerausbau).
Die Bewertung erfolgt gemäß der Bewertungsmatrix. Die zur jeweiligen
Referenz zu erbringenden Mindestanforderungen sind in der
Bewertungsmatrix
Angegeben. Für jede Referenz sind geeignete Unterlagen beizufügen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Ingenieure gemäß § 75 Abs. 2 VgV.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz
für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz
zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(Mindestlohngesetz)Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen
Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach-und
Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/11/2019
Ortszeit: 10:40
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 13/12/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über die vollständig
auszufüllenden Teilnahmeunterlagen mit Zugehörigen Anlagen.
Weitere Unterlagen als die verlangten Erklärungen, Nachweise und
Referenzen sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht
berücksichtigt. Elektronische Teilnahmeanträge sind zwingend,
Unterlagen können dabei als Anlagen hochgeladen werden.
Die Unterzeichnung des Teilnahmeantrags kann entweder mit
qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach §
126b BGB erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die
Unterschrift in Textform ist nur der Vor- und Nachname der natürlichen
Person, die das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der
dafür vorgesehenen Stelle anzugeben.
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur
Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der
Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u. Ä. werden Sie jedoch
nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie
verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu
informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu
registrieren.
Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine
gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation
ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.
Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per
FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet
eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise
der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die
gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei
ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zugelassen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern
keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der
Bewerbungsunterlagen.
Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist
auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw.
unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer
haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur
Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese
keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers
Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung
unverzüglich darauf hinzuweisen.
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den
Bewerbungsunterlagen ist 12.11.2019, 12:00 Uhr.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen
zur Verfügung zu stellen: Mustervertrag, Zuschlagskriterien und Ablauf
der Verhandlungsgespräche.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268732
E-Mail: [5]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: [6]http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer
2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§
155-184 GWB wird verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268732
E-Mail: [7]vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: [8]http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2019
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References
1. mailto:vergabemanagement@stadt.freiburg.de?subject=TED
2. http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de/
3. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=SzTETor26Z4%253d
4. https://portal.deutsche-evergabe.de/
5. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
6. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
7. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
8. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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