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Ausschreibung: Gasversorgung - DE-Reken
Gasversorgung
Dokument Nr...: 498072-2019 (ID: 2019102209392418800)
Veröffentlicht: 22.10.2019
*
  DE-Reken: Gasversorgung
   2019/S 204/2019 498072
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Reken
   Postanschrift: Kirchstraße 14
   Ort: Reken
   NUTS-Code: DEA34
   Postleitzahl: 48734
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herrn Carsten Hövekamp
   E-Mail: [1]c.hoevekamp@reken.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.reken.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe eines Wegenutzungsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG für die
   Verlegung und den Betrieb von Leitungen für das Gasversorgungsnetz der
   allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Reken
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   65210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Gemeinde Reken mit ca. 14 500 Einwohnern liegt in
   Nordrhein-Westfalen. Eigentümerin des Gasversorgungsnetzes der
   allgemeinen Versorgung und derzeitige Inhaberin der Wegenutzungsrechte
   nach § 46 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im
   Gemeindegebiet Reken ist die Stadtwerke Borken/Westf. GmbH. Der
   zwischen der Gemeinde Reken und der Stadtwerke Borken/Westf. GmbH
   bestehende Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG endet am
   30.9.2019.
   Nunmehr vergibt die Gemeinde Reken mit diesem Verfahren einen neuen
   Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG für das Gasversorgungsnetz
   der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Reken.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 13 500 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 13 500 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA34
   Hauptort der Ausführung:
   Reken
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Konzessionär wird durch den Abschluss des Gaskonzessionsvertrages
   mit der Gemeinde Reken verpflichtet, das Gasversorgungsnetz der
   allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Reken während der
   Vertragslaufzeit zu betreiben.
   Interessenten am Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit der
   Gemeinde Reken werden hiermit aufgefordert, ihre schriftliche
   Interessenbekundung nebst Teilnahmeunterlagen gemäß den in dieser
   Bekanntmachung beschriebenen Bedingungen bei der oben genannten
   Kontaktstelle (Ziffer I.1)) einzureichen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Sichere leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit
       mit Gas
     * Kriterium: Preisgünstige und effiziente leitungsgebundene
       Versorgung der Allgemeinheit mit Gas
     * Kriterium: Verbraucherfreundliche leitungsgebundene Versorgung der
       Allgemeinheit mit Gas
     * Kriterium: Umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der
       Allgemeinheit mit Gas
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 240
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 180-369576
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe eines Wegenutzungsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG für die
   Verlegung und den Betrieb von Leitungen für das Gasversorgungsnetz der
   allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Reken
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   25/09/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
   Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Borken/Westf. GmbH
   Ort: Borken
   NUTS-Code: DEA34
   Land: Deutschland
   Der Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 13 500 000.00 EUR
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 13 500 000.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Gemeinde Reken behält sich vor, Fremdnachweise für die unter
   Abschnitt III.1) geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die
   Eigenerklärungen zu verifizieren.
   Soweit der Bewerber beabsichtigt, den Betrieb des Gasversorgungsnetzes
   in einem nicht unerheblichen Umfang unter Einbeziehung anderer
   Unternehmen (auch Konzernunternehmen) sicherzustellen (beispielsweise
   den Bezug von Betriebsführungsleistungen durch Dritte und/oder die
   Verpachtung an Dritte; nicht die Einbeziehung eines
   Tiefbauunternehmers), sind die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt
   III.1) auch für die anderen Unternehmen zu erbringen.
   Die Übersendung der Interessenbekundung nebst Teilnahmeunterlagen hat
   in einem fest verschlossenen Umschlag in dreifacher Ausfertigung (ein
   Original und 2 Kopien) sowie zusätzlich auf einem digitalen Datenträger
   (CD-ROM, DVD-ROM oder USB-Stick) zu erfolgen. Der Umschlag ist von
   außen sichtbar mit den Worten Interessenbekundung im Verfahren der
   Gemeinde Reken zur Neuvergabe eines Gaskonzessionsvertrages  Nicht
   öffnen zu kennzeichnen. Bei Widersprüchen zwischen Papierform und
   digitaler Form der eingereichten Unterlagen ist die Papierform
   maßgeblich.
   Der vorläufige Organisations- und Zeitplan für das Vergabeverfahren
   steht auf der oben genannten Internetseite (Ziffer I.3)) zur Verfügung.
   Die von der derzeitigen Konzessionärin bereitgestellten Informationen
   über die technische und wirtschaftliche Situation des
   Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Reken
   können bei der oben genannten Kontaktstelle (Ziffer I.1)) angefordert
   werden. Voraussetzung für die Übersendung der entsprechenden
   Informationen ist die Einreichung einer unterschriebenen
   Vertraulichkeitsvereinbarung im Original bei der oben genannten
   Kontaktstelle (Ziffer I.1)). Die Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei
   der oben genannten Kontaktstelle (Ziffer I.1)) angefordert werden.
   Die Gemeinde Reken behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der
   indikativen Angebote (Erstangebote) zu vergeben, ohne in Verhandlungen
   einzutreten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Landgericht Dortmund, Kammer für Handelssachen
   Ort: Dortmund
   Postleitzahl: 44127
   Land: Deutschland
   E-Mail: [4]poststelle@lg-dortmund.nrw.de
   Telefon: +49 231926-0
   Fax: +49 231926-10200
   Internet-Adresse: [5]http://www.lg-dortmund.nrw.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 47 Abs. 5 EnWG können beteiligte Unternehmen gerügte
   Rechtsverletzungen, denen die Gemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von
   15 Kalendertagen ab Zugang der Information nach § 47 Absatz 4 EnWG vor
   den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es gelten die Vorschriften
   der Zivilprozessordnung (ZPO) über das Verfahren auf Erlass einer
   einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhaft
   gemacht zu werden.
   Gemäß § 46 Abs. 7 EnWG bleiben die Aufgaben und Zuständigkeiten der
   Kartellbehörden nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/10/2019
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   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:369576-2017:TEXT:DE:HTML
   4. mailto:poststelle@lg-dortmund.nrw.de?subject=TED
   5. http://www.lg-dortmund.nrw.de/
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