(1) Searching for "2019120909295916414" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Kunstwerke - DE-München
Kunstwerke
Öffentlichkeitsarbeit
Internet- und Intranet-Softwarepaket
Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
Dienstleistungen im Grafik-Design
Film- und Videofilmherstellung
Künstlerische Dienstleistungen
Dokument Nr...: 582223-2019 (ID: 2019120909295916414)
Veröffentlicht: 09.12.2019
*
DE-München: Kunstwerke
2019/S 237/2019 582223
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Goethe-Institut e.V.
Postanschrift: Oskar-von-Miller-Ring 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [6]Kassandra.Beckmann@goethe.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.goethe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Kultur, Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erstellung eines einzigartigen Kunstwerks im Rahmen der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
92311000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Erstellung eines einzigartigen Kunstwerks.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 2 918 713.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79416000
48220000
48500000
92311000
79822500
92111000
92312000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DK
Hauptort der Ausführung:
EU-Weite Ausführung, insb. in Brüssel und Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Goethe-Institut e. V. ist das weltweit tätige Kulturinstitut der
Bundesrepublik Deutschland. Es fördert die Kenntnis der deutschen
Sprache im Ausland und pflegt die internationale kulturelle
Zusammenarbeit.
Nach dem einstimmigen Vorschlag des Kunst- und Ausstellungsausschusses
des Auswärtigen Amts wurde der Künstler Ólafur Elíasson mit der
Umsetzung eines europaweiten Gesamtkunstwerks im Rahmen der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr 2020 betraut. Das Goethe-Institut
übernimmt die Realisierung.
Bei dem Gesamtkunstwerk handelt es sich um ein europaweites
Aktionskunstwerk, das den europäischen Gedanken fördern und junge
Europäerinnen und Europäer inspirieren soll, die Zukunft Europas
mitzugestalten.
Das Gesamtkunstwerk wird durch Ólafur Elíasson, seinen Studios (Ólafur
Elíasson und Studio Ólafur Elíasson Futures) und AKQA geschaffen. In
den Zuständigkeitsbereich liegen dabei folgende Teile des
Gesamtkunstwerks bei AKQA: Kommunikation (Design, Konzept- und
Strategieentwicklung, PR-Leistungen), zugehörige Online-Aktivierung und
Kampagnen (insb. Websiteerstellung, interaktive APP-Erstellung),
Gestaltung und Erstellung von Kommunikationsmaterialien und Visuals.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ Erschaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder
einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der
Auftragsvergabe
Erläuterung:
Eine Vergabe des Auftrags im Wege der Direktvergabe und ohne vorherige
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist ausnahmsweise
aufgrund § 14 Abs. 4 Nr. 2 a VgV zulässig, da eine einzigartige
künstlerische Leistung erschaffen werden soll und diese nur durch AKQA
und dem Studio Ólafur Elíasson erbracht werden kann.
Nach dem einstimmigen Vorschlag des Kunst- und Ausstellungsausschusses
des Auswärtigen Amts wurde der Künstler Ólafur Elíasson mit der
Umsetzung eines europaweiten Gesamtkunstwerks im Rahmen der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr 2020 betraut. Der Künstler Ólafur
Elíasson wird die Aufgabe mit seinen Studios Ólafur Elíasson, Studio
Ólafur Elíasson Futures und AKQA übernehmen.
Da ein Teil des zu erstellenden Aktionskunstwerks Kommunikation an sich
ist, stellen die unter II. 2.4. dargestellten Leistungen eine
einzigartige künstlerische Leistung im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 a
VgV dar.
Ein Wettbewerb um die zu erbringende Leistung ist daher tatsächlich
unmöglich, weswegen von einem wettbewerblichen Vergabeverfahren
abgesehen werden konnte.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
19/11/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: AKQA Denmark A/S
Ort: Kopenhagen
NUTS-Code: 00
Land: Dänemark
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 918 713.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2889499-562/568
Fax: +49 2889499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Vertrag ist bislang noch nicht geschlossen worden. Das unter V.2.1)
genannte Datum bezeichnet den Tag, an dem sich der öffentliche
Auftraggeber endgültig dazu entschlossen hat, den Vertrag mit dem
Auftragnehmer (V.2.3) zu schließen. Im Einklang mit § 135 Absatz 3
Nummer 3 GWB wird der öffentliche Auftraggeber den Vertrag mit dem
Auftragnehmer (V.2.3) nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abschließen. Während dieses Zeitraums steht anderen
Marktteilnehmern der Weg offen, gegen den beabsichtigten
Vertragsschluss im Wege eines Nachprüfungsverfahrens vorzugehen. In
Ergänzung der bevorstehenden Erläuterungen wird auf Folgendes
verwiesen:
Gemäß § 135 Absatz 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB muss den
Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten
soll, umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2889499-562/568
Fax: +49 2889499163
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/12/2019
References
6. mailto:Kassandra.Beckmann@goethe.de?subject=TED
7. http://www.goethe.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|