Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2019120909295916414" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Kunstwerke - DE-München
Kunstwerke
Öffentlichkeitsarbeit
Internet- und Intranet-Softwarepaket
Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
Dienstleistungen im Grafik-Design
Film- und Videofilmherstellung
Künstlerische Dienstleistungen
Dokument Nr...: 582223-2019 (ID: 2019120909295916414)
Veröffentlicht: 09.12.2019
*
  DE-München: Kunstwerke
   2019/S 237/2019 582223
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Goethe-Institut e.V.
   Postanschrift: Oskar-von-Miller-Ring 18
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212
   Postleitzahl: 80333
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Kassandra.Beckmann@goethe.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.goethe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Kultur, Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erstellung eines einzigartigen Kunstwerks im Rahmen der deutschen
   EU-Ratspräsidentschaft
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   92311000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Leistungsgegenstand ist die Erstellung eines einzigartigen Kunstwerks.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 2 918 713.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79416000
   48220000
   48500000
   92311000
   79822500
   92111000
   92312000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DK
   Hauptort der Ausführung:
   EU-Weite Ausführung, insb. in Brüssel und Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Goethe-Institut e. V. ist das weltweit tätige Kulturinstitut der
   Bundesrepublik Deutschland. Es fördert die Kenntnis der deutschen
   Sprache im Ausland und pflegt die internationale kulturelle
   Zusammenarbeit.
   Nach dem einstimmigen Vorschlag des Kunst- und Ausstellungsausschusses
   des Auswärtigen Amts wurde der Künstler Ólafur Elíasson mit der
   Umsetzung eines europaweiten Gesamtkunstwerks im Rahmen der deutschen
   EU-Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr 2020 betraut. Das Goethe-Institut
   übernimmt die Realisierung.
   Bei dem Gesamtkunstwerk handelt es sich um ein europaweites
   Aktionskunstwerk, das den europäischen Gedanken fördern und junge
   Europäerinnen und Europäer inspirieren soll, die Zukunft Europas
   mitzugestalten.
   Das Gesamtkunstwerk wird durch Ólafur Elíasson, seinen Studios (Ólafur
   Elíasson und Studio Ólafur Elíasson Futures) und AKQA geschaffen. In
   den Zuständigkeitsbereich liegen dabei folgende Teile des
   Gesamtkunstwerks bei AKQA: Kommunikation (Design, Konzept- und
   Strategieentwicklung, PR-Leistungen), zugehörige Online-Aktivierung und
   Kampagnen (insb. Websiteerstellung, interaktive APP-Erstellung),
   Gestaltung und Erstellung von Kommunikationsmaterialien und Visuals.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
	  + Erschaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder
            einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der
	    Auftragsvergabe
   Erläuterung:
   Eine Vergabe des Auftrags im Wege der Direktvergabe und ohne vorherige
   Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist ausnahmsweise
   aufgrund § 14 Abs. 4 Nr. 2 a VgV zulässig, da eine einzigartige
   künstlerische Leistung erschaffen werden soll und diese nur durch AKQA
   und dem Studio Ólafur Elíasson erbracht werden kann.
   Nach dem einstimmigen Vorschlag des Kunst- und Ausstellungsausschusses
   des Auswärtigen Amts wurde der Künstler Ólafur Elíasson mit der
   Umsetzung eines europaweiten Gesamtkunstwerks im Rahmen der deutschen
   EU-Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr 2020 betraut. Der Künstler Ólafur
   Elíasson wird die Aufgabe mit seinen Studios Ólafur Elíasson, Studio
   Ólafur Elíasson Futures und AKQA übernehmen.
   Da ein Teil des zu erstellenden Aktionskunstwerks Kommunikation an sich
   ist, stellen die unter II. 2.4. dargestellten Leistungen eine
   einzigartige künstlerische Leistung im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 a
   VgV dar.
   Ein Wettbewerb um die zu erbringende Leistung ist daher tatsächlich
   unmöglich, weswegen von einem wettbewerblichen Vergabeverfahren
   abgesehen werden konnte.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   19/11/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: AKQA Denmark A/S
   Ort: Kopenhagen
   NUTS-Code: 00
   Land: Dänemark
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 918 713.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 2889499-562/568
   Fax: +49 2889499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Vertrag ist bislang noch nicht geschlossen worden. Das unter V.2.1)
   genannte Datum bezeichnet den Tag, an dem sich der öffentliche
   Auftraggeber endgültig dazu entschlossen hat, den Vertrag mit dem
   Auftragnehmer (V.2.3) zu schließen. Im Einklang mit § 135 Absatz 3
   Nummer 3 GWB wird der öffentliche Auftraggeber den Vertrag mit dem
   Auftragnehmer (V.2.3) nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abschließen. Während dieses Zeitraums steht anderen
   Marktteilnehmern der Weg offen, gegen den beabsichtigten
   Vertragsschluss im Wege eines Nachprüfungsverfahrens vorzugehen. In
   Ergänzung der bevorstehenden Erläuterungen wird auf Folgendes
   verwiesen:
   Gemäß § 135 Absatz 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1
   Nummer 2 GWB nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach § 135 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB muss den
   Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
   Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
   des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
   Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten
   soll, umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 2889499-562/568
   Fax: +49 2889499163
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   04/12/2019
References
   6. mailto:Kassandra.Beckmann@goethe.de?subject=TED
   7. http://www.goethe.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau