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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Hofheim am Taunus
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 583861-2019 (ID: 2019121009195718139)
Veröffentlicht: 10.12.2019
*
  DE-Hofheim am Taunus: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2019/S 238/2019 583861
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
   Postanschrift: Alte Bleiche 5
   Ort: Hofheim am Taunus
   NUTS-Code: DE7
   Postleitzahl: 65719
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabemanagement, Herrn Tobias Norgall
   E-Mail: [6]2021-LMR@rmv.de
   Telefon: +49 6192294634
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.rmv.de
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: RMV Marburg-Biedenkopf c/o Regionaler
   Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf (RNV)
   Postanschrift: Im Lichtenholz 60
   Ort: Marburg
   NUTS-Code: DE7
   Postleitzahl: 35043
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]2021-LMR@rmv.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [9]www.rmv-marburg-biedenkopf.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [10]https://vergabe-rmv.de/E18462662
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://vergabe-rmv.de/E18462662
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausschreibung 2021-B-LMR
   Referenznummer der Bekanntmachung: Ausschreibung 2021-B-LMR
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im
   Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich der
   Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel
   LMR-Nordwest auf folgenden Linien zu erbringen:
    regionale Linien 481, 491,
    lokale Linien MR-40, MR-41, MR-51, MR-52, MR-53, MR-54, MR-55, MR-56,
   MR-57, MR-58, MR-59.
   Gesamtleistung (gerundet): 1191 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2021.
   Das o. g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe Ziffer II.1.4).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 13/12/2020
   Ende: 09/12/2028
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des
   Verkehrs-Service-Vertrages (VSV) unter ansonsten unveränderten
   Bedingungen bis zum nächsten internationalen Fahrplanwechsel, maximal
   jedoch um 13 Monate zu verlängern (§ 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 GWB).
   Diese Verlängerungsoption kann insgesamt zweimal ausgeübt werden.
   Nähere Einzelheiten sind § 2 Absatz 3 VSV zu entnehmen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Gesamtleistung des Linienbündels gemäß Ziffer II.1.4) kann im
   Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit
   nach Kapitel 3.3.5 der Leistungsbeschreibung angepasst werden. Bei
   Abbestellungen darf die verbleibende jährliche Leistung 90 % der zum
   Zeitpunkt der Ausschreibung festgelegten Nutzwagenkilometer (vgl.
   Kapitel 1 der Leistungsbeschreibung) nicht unterschreiten. Bei
   Zubestellungen darf die erhöhte jährliche Leistung 110 % der
   vorgenannten Nutzwagenkilometer nicht überschreiten.
   Leistungsänderungen führen zu einer Anpassung des Grundanspruchs (vgl.
   Kapitel 6.2 der Leistungsbeschreibung). Nähere Einzelheiten sind der
   Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Bei den im folgenden genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es
   sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der
   Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen
   des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB auf Grundlage der
   gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise
   und Erklärungen (vgl. § 42 Absatz 1 VgV).
   Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin,
   dass entsprechende Angebote bereits wegen eines fehlenden Nachweises
   nach § 57 Absatz 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen werden können.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Unbedenklichkeitsbescheinigungen (erforderlichenfalls zzgl. deutscher
   Übersetzung) des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der
   Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, wobei die Stichtage
   dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger
   als 3 Monate zurückliegen dürfen (§ 2 Absatz 2 Nr. 1 PBZugV);
   Oder:
   Eidesstattliche Erklärung des Bieters über seine finanzielle
   Leistungsfähigkeit im Sinne des § 13 Absatz 1 Nr. 1 PBefG i. V. m. § 2
   Absatz 1 PBZugV. Die Eidesstattliche Versicherung muss vor einer
   Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen
   befugten Behörde des betreffenden Staates abgegeben werden (vgl. § 48
   Absatz 6 VgV), wobei der Stichtag dieser Erklärung zum Zeitpunkt der
   Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf. In Staaten,
   in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine
   förmliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der
   Notar stellen in diesem Fall eine Bescheinigung über die Echtheit der
   eidesstattlichen oder der förmlichen Erklärung aus.
   Zudem erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe:
   a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die
   gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für
   Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht
   zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den
   laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten;
   b) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht
   vorrangig durch andere Rechte belastet sind;
   c) dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation
   befindet.
   Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen
   Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem
   Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6
   HVTG gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1
   HVTG).
   Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch
   Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen
   legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die
   Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen seiner
   UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe
   bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
   Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten
   Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 Tarifverträge für den
   Verkehr auf Straße (ÖSPV) im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 6
   vom 8.2.2016, S. 197 ff., zuletzt geändert durch StAnz. Nr. 12 vom
   18.3.2019, S. 259 ff. und auf der Internetseite der Hessischen
   Ausschreibungsdatenbank unter
   [12]http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html
   veröffentlicht.
   Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener
   Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus den
   Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen
   ergebende Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe wirksam (vgl. § 18
   HVTG), Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit
   KOM oder für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen bzw.
   Vorlage einer gültigen EU-Lizenz (vgl. Anhang II der VO (EG)
   1073/2009), erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung.
   Oder:
   Vorlage einer Bescheinigung über die fachliche Eignung des Bieters i.
   S. d. § 13 Absatz 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 und § 4 Absatz 6 PBZugV,
   ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anhang III der VO (EG)
   Nr. 1071/2009). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige
   Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im
   Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen
   Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in
   unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt.
   Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er als zuverlässig im Sinne
   des § 13 Absatz 1 Nr. 2 PBefG i. V. m. § 1 Absatz 1 PBZugV gilt und
   keine Anhaltspunkte für seine Unzuverlässigkeit gemäß § 1 Absatz 2
   PBZugV vorliegen.
   Alle Bieter mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem Anteilseigner
   haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im
   Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden
   Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
   Zudem erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe, dass er die Vorgaben zum
   Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der
   Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllt.
   Der Bieter legt mit seinem Angebot eine schriftliche Bestätigung des
   Herstellers gemäß Anlage 28.1 und 28.2 der Vergabeunterlagen vor, dass
   die (((eTicket-Deutschland Akzeptanzterminals in den jeweils
   angebotenen Geräten (Busdrucker, Handterminal, autarke Geräte) die
   Funktionalität zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel
   3.4.5 der Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 24 der
   Vergabeunterlagen erfüllen. Weitere Einzelheiten sind den
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. der Berufszugangsverordnung
   für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [13]2018/S 233-532474
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/01/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/01/2020
   Ortszeit: 12:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55
   Absatz 2 VgV.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zu I.3) Kommunikation:
   Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen
   sowie die Zusätzlichen Informationen an alle Bieter (kurz:
   Bieterinformation) über seine in Ziffer I.3) angegebene
   Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich,
   uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne
   dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit
   des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht
   zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige
   Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher
   Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen
   erfolgt nur an registrierte Bieter.
   Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von
   Verkehrsunternehmen gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften
   ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung
   der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV
   iVm. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Das
   Verkehrsunternehmen hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der
   Internetadresse [14]https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer
   eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver
   E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der
   Auftraggeber das registrierte Verkehrsunternehmen automatisch über
   Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von
   Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der
   Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail
   beinhaltet.
   Weitere zusätzliche Angaben:
   Der Bieter legt mit seinem Angebot für das angebotene Linienbündel
   zusätzlich zur Angebotskalkulation eine aussagefähige und
   nachvollziehbare Urkalkulation gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen
   als separate, mit einem Passwort gegen Lesezugriff geschützte,
   PDF-Datei bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der
   Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 Absatz 5 der Aufforderung zur
   Angebotsabgabe geregelt.
   Im Fall eines Betreiberwechsels kommt ein Personalübergang gemäß
   Artikel 4 Absätze 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. §
   5 HVTG vom bisherigen Betreiber zum Neubetreiber zur Anwendung. Näheres
   ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Glaubt sich ein Bieter wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften
   in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB verletzt, so hat er dies
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber
   zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
   Rügt ein Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß
   und teilt der Auftraggeber ihm mit, dass er der Rüge nicht abhelfen
   will, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 160
   Absatz 3 Nr. 4 GWB), wenn er seine Rüge aufrecht erhalten will, damit
   das aufwändige Verfahren nicht unnötig mit den sich aus der Rüge
   ergebenden Risiken belastet wird. Genaue Hinweise in Bezug auf die
   Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Ziffer
   VI.4.1) genannte Stelle.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   05/12/2019
References
   6. mailto:2021-LMR@rmv.de?subject=TED
   7. http://www.rmv.de/
   8. mailto:2021-LMR@rmv.de?subject=TED
   9. http://www.rmv-marburg-biedenkopf.de/
  10. https://vergabe-rmv.de/E18462662
  11. https://vergabe-rmv.de/E18462662
  12. http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html
  13. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:532474-2018:TEXT:DE:HTML
  14. https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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