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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Hofheim am Taunus
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 583861-2019 (ID: 2019121009195718139)
Veröffentlicht: 10.12.2019
*
DE-Hofheim am Taunus: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2019/S 238/2019 583861
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE7
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemanagement, Herrn Tobias Norgall
E-Mail: [6]2021-LMR@rmv.de
Telefon: +49 6192294634
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.rmv.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: RMV Marburg-Biedenkopf c/o Regionaler
Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf (RNV)
Postanschrift: Im Lichtenholz 60
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE7
Postleitzahl: 35043
Land: Deutschland
E-Mail: [8]2021-LMR@rmv.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]www.rmv-marburg-biedenkopf.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[10]https://vergabe-rmv.de/E18462662
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://vergabe-rmv.de/E18462662
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung 2021-B-LMR
Referenznummer der Bekanntmachung: Ausschreibung 2021-B-LMR
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im
Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich der
Auftraggeber. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel
LMR-Nordwest auf folgenden Linien zu erbringen:
regionale Linien 481, 491,
lokale Linien MR-40, MR-41, MR-51, MR-52, MR-53, MR-54, MR-55, MR-56,
MR-57, MR-58, MR-59.
Gesamtleistung (gerundet): 1191 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2021.
Das o. g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe Ziffer II.1.4).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 13/12/2020
Ende: 09/12/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des
Verkehrs-Service-Vertrages (VSV) unter ansonsten unveränderten
Bedingungen bis zum nächsten internationalen Fahrplanwechsel, maximal
jedoch um 13 Monate zu verlängern (§ 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Diese Verlängerungsoption kann insgesamt zweimal ausgeübt werden.
Nähere Einzelheiten sind § 2 Absatz 3 VSV zu entnehmen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Gesamtleistung des Linienbündels gemäß Ziffer II.1.4) kann im
Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit
nach Kapitel 3.3.5 der Leistungsbeschreibung angepasst werden. Bei
Abbestellungen darf die verbleibende jährliche Leistung 90 % der zum
Zeitpunkt der Ausschreibung festgelegten Nutzwagenkilometer (vgl.
Kapitel 1 der Leistungsbeschreibung) nicht unterschreiten. Bei
Zubestellungen darf die erhöhte jährliche Leistung 110 % der
vorgenannten Nutzwagenkilometer nicht überschreiten.
Leistungsänderungen führen zu einer Anpassung des Grundanspruchs (vgl.
Kapitel 6.2 der Leistungsbeschreibung). Nähere Einzelheiten sind der
Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bei den im folgenden genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es
sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der
Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen
des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB auf Grundlage der
gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise
und Erklärungen (vgl. § 42 Absatz 1 VgV).
Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin,
dass entsprechende Angebote bereits wegen eines fehlenden Nachweises
nach § 57 Absatz 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen werden können.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (erforderlichenfalls zzgl. deutscher
Übersetzung) des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der
Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, wobei die Stichtage
dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger
als 3 Monate zurückliegen dürfen (§ 2 Absatz 2 Nr. 1 PBZugV);
Oder:
Eidesstattliche Erklärung des Bieters über seine finanzielle
Leistungsfähigkeit im Sinne des § 13 Absatz 1 Nr. 1 PBefG i. V. m. § 2
Absatz 1 PBZugV. Die Eidesstattliche Versicherung muss vor einer
Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen
befugten Behörde des betreffenden Staates abgegeben werden (vgl. § 48
Absatz 6 VgV), wobei der Stichtag dieser Erklärung zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf. In Staaten,
in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine
förmliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der
Notar stellen in diesem Fall eine Bescheinigung über die Echtheit der
eidesstattlichen oder der förmlichen Erklärung aus.
Zudem erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe:
a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die
gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für
Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht
zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den
laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten;
b) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht
vorrangig durch andere Rechte belastet sind;
c) dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation
befindet.
Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen
Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem
Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6
HVTG gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1
HVTG).
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch
Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen
legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die
Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen seiner
UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe
bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten
Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 Tarifverträge für den
Verkehr auf Straße (ÖSPV) im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 6
vom 8.2.2016, S. 197 ff., zuletzt geändert durch StAnz. Nr. 12 vom
18.3.2019, S. 259 ff. und auf der Internetseite der Hessischen
Ausschreibungsdatenbank unter
[12]http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html
veröffentlicht.
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener
Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus den
Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen
ergebende Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe wirksam (vgl. § 18
HVTG), Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit
KOM oder für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen bzw.
Vorlage einer gültigen EU-Lizenz (vgl. Anhang II der VO (EG)
1073/2009), erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung.
Oder:
Vorlage einer Bescheinigung über die fachliche Eignung des Bieters i.
S. d. § 13 Absatz 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 und § 4 Absatz 6 PBZugV,
ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anhang III der VO (EG)
Nr. 1071/2009). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige
Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im
Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in
unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er als zuverlässig im Sinne
des § 13 Absatz 1 Nr. 2 PBefG i. V. m. § 1 Absatz 1 PBZugV gilt und
keine Anhaltspunkte für seine Unzuverlässigkeit gemäß § 1 Absatz 2
PBZugV vorliegen.
Alle Bieter mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem Anteilseigner
haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im
Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden
Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Zudem erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe, dass er die Vorgaben zum
Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der
Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllt.
Der Bieter legt mit seinem Angebot eine schriftliche Bestätigung des
Herstellers gemäß Anlage 28.1 und 28.2 der Vergabeunterlagen vor, dass
die (((eTicket-Deutschland Akzeptanzterminals in den jeweils
angebotenen Geräten (Busdrucker, Handterminal, autarke Geräte) die
Funktionalität zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel
3.4.5 der Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 24 der
Vergabeunterlagen erfüllen. Weitere Einzelheiten sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. der Berufszugangsverordnung
für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [13]2018/S 233-532474
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/01/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/01/2020
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55
Absatz 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu I.3) Kommunikation:
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen
sowie die Zusätzlichen Informationen an alle Bieter (kurz:
Bieterinformation) über seine in Ziffer I.3) angegebene
Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich,
uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne
dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit
des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht
zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige
Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher
Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen
erfolgt nur an registrierte Bieter.
Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von
Verkehrsunternehmen gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften
ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung
der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV
iVm. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Das
Verkehrsunternehmen hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der
Internetadresse [14]https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer
eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver
E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der
Auftraggeber das registrierte Verkehrsunternehmen automatisch über
Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von
Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der
Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail
beinhaltet.
Weitere zusätzliche Angaben:
Der Bieter legt mit seinem Angebot für das angebotene Linienbündel
zusätzlich zur Angebotskalkulation eine aussagefähige und
nachvollziehbare Urkalkulation gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen
als separate, mit einem Passwort gegen Lesezugriff geschützte,
PDF-Datei bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der
Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 Absatz 5 der Aufforderung zur
Angebotsabgabe geregelt.
Im Fall eines Betreiberwechsels kommt ein Personalübergang gemäß
Artikel 4 Absätze 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. §
5 HVTG vom bisherigen Betreiber zum Neubetreiber zur Anwendung. Näheres
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Glaubt sich ein Bieter wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB verletzt, so hat er dies
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Rügt ein Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß
und teilt der Auftraggeber ihm mit, dass er der Rüge nicht abhelfen
will, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 160
Absatz 3 Nr. 4 GWB), wenn er seine Rüge aufrecht erhalten will, damit
das aufwändige Verfahren nicht unnötig mit den sich aus der Rüge
ergebenden Risiken belastet wird. Genaue Hinweise in Bezug auf die
Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Ziffer
VI.4.1) genannte Stelle.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/12/2019
References
6. mailto:2021-LMR@rmv.de?subject=TED
7. http://www.rmv.de/
8. mailto:2021-LMR@rmv.de?subject=TED
9. http://www.rmv-marburg-biedenkopf.de/
10. https://vergabe-rmv.de/E18462662
11. https://vergabe-rmv.de/E18462662
12. http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html
13. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:532474-2018:TEXT:DE:HTML
14. https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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