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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Pforzheim
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 585232-2019 (ID: 2019121009520019457)
Veröffentlicht: 10.12.2019
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  DE-Pforzheim: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2019/S 238/2019 585232
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Rechtsgrundlage:
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Enzkreis
   Postanschrift: Zähringerallee 3
   Ort: Pforzheim
   NUTS-Code: DE12B
   Postleitzahl: 75177
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Amt für Nachhaltige Mobilität, Herrn Viktor Bernhardt
   E-Mail: [5]OEPNV@Enzkreis.de
   Telefon: +49 7231 / 3081424
   Fax: +49 7231 / 3089673
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]http://www.enzkreis.de/
   I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Kommunalbehörde
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit
   Kraftfahrzeugen im Enzkreis und der Stadt Pforzheim (Verkehrsraum
   Niefern/Wiernsheim)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
   Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE12B
   NUTS-Code: DE129
   Hauptort der Ausführung:
   Enzkreis
   Stadt Pforzheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Enzkreis und die Stadt Pforzheim beabsichtigen als zuständige
   Behörden iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments
   und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste
   (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über
   öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum Niefern/Wiernsheim
   zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche
   gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste im
   Verkehrsraum Niefern/Wiernsheim. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt
   II.2.7) handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien im
   zuvor benannten Verkehrsraum:
   736 Pforzheim-Niefern-Öschelbronn;
   737 Pforzheim-Niefern-Öschelbronn-Pinache-Wiernsheim;
   738 Pforzheim-Niefern;
   739 Pforzheim-Niefern-Öschelbronn-Pinache-Wiernsheim-Wurmberg;
   936 Schulbusse Pforzheim-Niefern-Öschelbronn (-Wiernsheim-Wurmberg);
   938 Kieselbronn-Niefern;
   939 Schulbus Neubärental-Wurmberg-Wiernsheim.
   Die Gesamtleistung liegt bei ca. 0,64 Mio Fahrplankilometer/Jahr.
   Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst für seine
   Laufzeit die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit
   Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (öffentliche
   Personenverkehrsdienste gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007) im gesamten
   von ihm abgedeckten Gebiet.
   (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
   Anforderungen)
   II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
   Beginn: 12/12/2021
   Laufzeit in Monaten: 96
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A) Weitere zuständige Behörde neben der unter I.1) benannten ist die
   Stadt Pforzheim, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim,
   [7]https://www.pforzheim.de/;
   B) Bei der vorliegenden Vorinformation handelt es sich um eine
   Vorinformation im Sinne des Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007. Diese
   Vorinformation löst noch nicht die Drei-Monatsfrist des § 8a Abs. 2
   Satz 2 i. V. m. § 12 Abs.6 Satz 1 PBefG für die Stellung von Anträgen
   auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr
   mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr bei der zuständigen
   Genehmigungsbehörde aus. Die Drei- Monats-Frist wird erst mit einer
   weiteren, zeitnah erfolgenden Amtsblattbekanntmachung in Gang gesetzt.
   Mit der vorgenannten weiteren Amtsblattbekanntmachung werden dann auch
   die für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen
   Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dargestellt werden.
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   05/12/2019
References
   5. mailto:OEPNV@Enzkreis.de?subject=TED
   6. http://www.enzkreis.de/
   7. https://www.pforzheim.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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