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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Pocking
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 586712-2019 (ID: 2019121109250121048)
Veröffentlicht: 11.12.2019
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DE-Pocking: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 239/2019 586712
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pocking
Postanschrift: Simbacher Str. 16
Ort: Pocking
NUTS-Code: DE228
Postleitzahl: 94060
Land: Deutschland
E-Mail: [6]j.papke@psb-wasner.de
Telefon: +49 85326210021
Fax: +49 85326210044
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.pocking.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7FEC0F6A-7
39E-4DC5-A6D7-1E79CBDFA0B4
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7FEC0F6A-7
39E-4DC5-A6D7-1E79CBDFA0B4
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Pocking Neubau Kinderhaus West an der Zeller Straße
Referenznummer der Bekanntmachung: 0066.7030.001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Stadt Pocking Neubau Kinderhaus West an der Zeller Straße.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 250 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE228
Hauptort der Ausführung:
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Pocking plant die Errichtung eines Kinderhauses mit 4
Kindergartengruppen und 3 Krippengruppen auf einem erschlossenen
Grundstück ohne Bestandsbauten. Die Leistungen der LPH 1-4 nach HOAI
2013 sind bereits erbracht. Es ist eine Förderung beantragt. Der
Auftrag umfasst die Planungsleistungen gem. §34 HOAI in Verbindung mit
Anlage 10, Leistungsphasen 5-9 für die Errichtung des Kinderhauses.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 250 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2020
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und
das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (rechtliche,
wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit,
Teilnahmebedingungen). Nicht rechtskräftig unterschriebene
Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Auswahl der Bewerber
erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben,
Erklärungen und Unterlagen und auf Grundlage der Wertung bei den unter
der technischen Leistungsfähigkeit geforderten Referenzprojekten der
letzten 3 Jahre (Abschluss der LPH 8 nach HOAI in der Zeit von 01/2017
bis Tag der Absendung der Bekanntmachung). Soweit die
Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten
Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach
folgender Aufstellung: maximale Punktzahl/Gewichtung/erreichte
Punktzahl. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien im gleichen Maße
erfüllen, entscheidet das Los.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich in
elektr. Form auf der Vergabeplattform [11]www.deutsche-evergabe.de
bereitgestellt. Zusatzinformationen werden ausschließlich im
Projektsafe der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist
verantwortlich sich eigenständig über Neuigkeiten und Änderungen zu
informieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Für den
Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular zu verwenden, entsprechende
Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung
gestellt. Zur Angabe der Nachweise ist das Bewerbungsformular
vollständig ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben über die
Vergabeplattform der Deutschen EVergabe einzureichen. Nicht
rechtskräftig unterschriebene Teilnahmeanträge werden nicht
berücksichtigt. Geforderte Nachweise sind: Soweit der Bewerber
eintragungspflichtig ist: Benennung Gesellschaftsform. Erklärung des
Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen gemäß §§ 123
und 124 GWB und soweit zutreffend, eine Erklärung, welche
Selbstreinigungs-Maßnahmen gem. § 125 GWB ergriffen wurden. (Abgabe
sämtlicher Nachweise in deutscher Sprache mit dem Teilnahmeantrag). Die
vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben
sich ausschließlich aus den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen
der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder
Ingenieur/in zu tragen und über die unbeschränkte
Bauvorlageberechtigung oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der
Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt
ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder
Ingenieur/in tätig zu werden oder Vergleichbares verfügt. Die
verantwortlichen Projektleiter, stellv. Projektleiter und Bauleiter
müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische
Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die
Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten/in oder
Ingenieur/in benennen, der die Bauvorlageberechtigung hat.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/01/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 23/01/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern Regierung von
Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind die Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §
135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenes Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134
GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
eines Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/12/2019
References
6. mailto:j.papke@psb-wasner.de?subject=TED
7. http://www.pocking.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7FEC0F6A-739E-4DC5-A6D7-1E79CBDFA0B4
9. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7FEC0F6A-739E-4DC5-A6D7-1E79CBDFA0B4
10. https://www.deutsche-evergabe.de/
11. http://www.deutsche-evergabe.de/
12. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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