(1) Searching for "2019121209284424385" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Fahrleitungsbauarbeiten - DE-Berlin
Fahrleitungsbauarbeiten
Dokument Nr...: 590002-2019 (ID: 2019121209284424385)
Veröffentlicht: 12.12.2019
*
DE-Berlin: Fahrleitungsbauarbeiten
2019/S 240/2019 590002
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/
Materialwirtschaft (FEM)
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [6]einkauf.se3@bvg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabekooperation.berlin
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16ea7ef7293-5e67b357aff79745
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16ea7ef7293-5e67b357aff79745
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubaustrecken Tram / Adlershof Neubau Fahrleitung
Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0156-2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234160
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Neubau Fahrleitung
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300
Hauptort der Ausführung:
Berlin-Adlershof
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Neubau:
85 Stück Maste und Gründungen 6 110 Meter Kettenwerksfahrleitung,
460 Meter Einfachfahrleitung,
54 Stück Zweigleisausleger,
20 Stück Schrägausleger,
4 Stück Querfelder Kettenwerksfahrleitung,
13 Stück Schalteinrichtung für Speisung/ Streckentrennung 8 Stück
Spannungsabgriffe für Nebenanlagen.
Rückbau:
26 Stück Maste und Gründungen 920 Meter Kettenwerksfahrleitung,
130 Meter Einfachfahrleitung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 16
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den
einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der
Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde
gelegt:
(1) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit
prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig
oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des
rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der
Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und
Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
(2) Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche
Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den
Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen
anzufordern.
(3) Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von
Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei
Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann
gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB
geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein
Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124
GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach §
21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und
gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen
abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt
weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die
sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus
der Eigenerklärung Fachkundenachweis (Formblatt) ergeben.
(4) Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden
Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und
Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des
rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu
berücksichtigen.
(5) Alle Bewerber die die vorgenannten Eignunsgkriterien erfüllt haben,
werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und
auskömmlichen Finanzierung, sowie vorbehaltlich des
Planfeststellungsbeschluss durchgeführt. Die Finanzierungsmittel, sind
noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der
Vergabestelle hingewiesen wird. Die BVG behält sich als AG vor, das
Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für
Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann entweder:
durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des
Formblattes Eigenerklärung zur Eignung Variante 2,
durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank beim Verein für
Präqualifikation für Bauunternehmen e.V. und zusätzlich durch Vorlage
des Formblattes Eigenerklärung zur Eignung Variante 3,
für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten Datenbanken
eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes Eigenerklärung zur
Eignung Variante 1 erfolgen.
Das Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1 - 3) liegt den
Vergabeunterlagen bei.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Eigenerklärung:
zum Korruptionsregister,
Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,
Zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB,
über die Zahlung von Steuern,
über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige
Sozialversicherungsträger,
zum Gewerbezentralregister,
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5
BZRG),
Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder
Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und
Handelskammer.
Die Erklärungen
über Zahlung von Mindestlohn gemäß Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010, geändert mit GVBl. für
Berlin vom 16.6.2012),
über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz(GVBl. für Berlin vom 22.7.2010,
geändert mit GVBl. für Berlin vom 16.6.2012),
die Erklärung gemäß Frauenförderverordnung(FFV) § 1 Abs. 2 FFV.
Sind mit dem Angebot einzureichen. Die entsprechenden Erklärungen sind
den Vergabeunterlagen beigefügt.
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem
Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt
für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so
muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen)
Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung gemäß den Varianten 1
bis 3 für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche
Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer
Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die
Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den
Vergabeunterlagen enthaltene Formular Verpflichtungserklärung zu
verwenden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur
Eignung; Variante 1-3):
zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit,
sind erforderlich:
Eigenerklärung (Bestandteil des Formblattes Eigenerklärungen zur
Eignung; Variante1-3):
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
Zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Berufsgruppen.
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt
(Eigenerklärungen zur Eignung; Variante 1-3) mit dem Angebot
vorzulegen:
Nachweis als Fachbetrieb für die Ausführung der Arbeiten an unter
Spannung stehenden Teilen/Fahrleitungsanlagen,
Nachweis der Personalausstattung von mindestens 5 Elektrofachkräfte
und 5 weiteren elektrotechnisch unterwiesenem Fachpersonal,
Nachweis der technischen Ausstattung mit 1 Turmwagen mit isolierter
Hubarbeitsbühne und Schienenfahrteinrichtung sowie 1 Steiger mit
isoliertem Hubarbeitskorb,
Nachweis, dass je Kolonne mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer und
ein bei der BVG ausgebildeter Sicherheitsposten eingesetzt wird,
Nachweis, dass alle Fachkräfte geschult wurden für Arbeiten unter an
unter Spannung stehenden Teilen/an Fahrleitungsanlagen gemäß DGUV A3,
Nachweis der regelmäßigen Schulung/Unterweisung für Arbeiten an
unter Spannung stehenden Teilen/Fahrleitungsanlagen,
Nachweis des für die BVG zugelassenen Zweiwegeturmwagens gemäß
Dienstanordnung der BVG (Dano 53/10),
Nachweis der Zulassung von Hubarbeitsbühnen (bzw. Hubarbeitskörbe)
zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen gemäß VDE 0682 Teil
742,
Einsatz geprüftes und von der BVG zugelassenes Sicherungspersonal in
Eigenleistung durch AN,
Bereitschaft zur kostenpflichtigen Übernahme der Ausbildungskosten
bei der BVG sowie Angabe, wie diese Leistungen im Auftragsfall bis zum
Abschluss der Ausbildung als Sipo/Sakra abgedeckt werden sollen,
Einsatz einer von der BVG zugelassene Sicherungsfirma als
Nachunternehmerleistungen des AN mit Benennung des Nachunternehmers,
Über die Kenntnisse der aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen in
Berlin als Voraussetzung zur Einholung der behördlichen Genehmigungen
für die Bauausführung (z.Bsp. Berliner Straßengesetz-BerlStrG und
Landes- und Immissionsschutzgesetz Berlin-LImSchG Bln sowie VLB).
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des
jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der
Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend
vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der
Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
Eigenerklärung zur Eignung,
Fachkundenachweis,
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Siehe Vergabeunterlagen
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Siehe Vergabeunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsamerechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten
Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten
gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als
Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/01/2020
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/05/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine
Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird
ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform
vorzunehmen;
2) Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf
rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich
elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform
zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden;
3) Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6
Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und
sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen
Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch
über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur
Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der
Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter
verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die
Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche
Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten.
Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht;
4) Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 28.2.2020
ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene
Vergabeplattform beantragt werden;
5) Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die der
unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform einzureichen. die
Einreichung von Teilnahmeanträgen in Schriftform, per E-Mail oder Fax
ist unzulässig;
6) Die Einreichung von Angeboten kann schriftlich oder elektronisch
erfolgen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
7) Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den
Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem
Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor;
8) Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden
Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält
sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu
vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Ein Anspruch
auf Verhandlung besteht nicht;
9) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten
eines anderen Unternehmens(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen
will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens
benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens
in Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in
dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären.
Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung
Eignungsleihe dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den
Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden
(vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche
Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß §
47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen
erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
10) Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und
dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden;
11) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der
geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7
und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzentsprechenden und
sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag,
die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen
Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an
Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den
Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die
Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/12/2019
References
6. mailto:einkauf.se3@bvg.de?subject=TED
7. https://vergabekooperation.berlin/
8. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16ea7ef7293-5e6
7b357aff79745
9. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16ea7ef7293-5e6
7b357aff79745
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|