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Ausschreibung: Bauarbeiten für Schulgebäude - DE-Wiesbaden
Bauarbeiten für Schulgebäude
Verblendmauerwerk
Dokument Nr...: 590385-2019 (ID: 2019121309024324797)
Veröffentlicht: 13.12.2019
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DE-Wiesbaden: Bauarbeiten für Schulgebäude
2019/S 241/2019 590385
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch die HA
Hessen Agentur GmbH
Postanschrift: Konradiner Allee 9
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE712
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): HA Hessen Agentur GmbH, Herr Dipl.-Ing. Christian
Platen
E-Mail: [6]christian.platen@ha-stadtentwicklung.de
Telefon: +49 6995118718821
Fax: +49 6995118718869
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.hessen-agentur.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49DM2N/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: KNH Rechtsanwaelte
Postanschrift: Friedrich-Str. 2-6
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KNH Rechtsanwaelte
E-Mail: [9]vergabe@knh-frankfurt.de
Telefon: +49 699055690
Fax: +49 699905569-49
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.knh-frankfurt.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49DM2N
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentlicher Auftraggeber
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Integrierte Gesamtschule FFM - Verblendmauerarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: IGS-2019-13-Verblendmauerarbeiten
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214200
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Neubau einer vierzügigen Integrierten Gesamtschule - Verblendmauerwerk.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262521
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712
Hauptort der Ausführung:
IGS Riedberg - Neubau Integrierte Gesamtschule
Gräfin-Dornhoff-Str. 11
60438 Frankfurt am Main
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ausführung der Verblendmauerarbeiten für den Neubau einer vierzügigen
Integrierten Gesamtschule mit Aula und 2-Feld-Sporthalle sowie
Dienstwohnung.
BGF ca. 14 500 m²,
BRI ca. 62 450 m³.
Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen:
ca. 120 m² Sperrschicht > 50 cm,
ca. 2 760 m² MW-Dämmstoff 300 mm, WLG 032, Verblendmauerwerk,
ca. 180 m² Dämmstoff Sockel Perimeter XPS, WLG 037, 300 mm,
ca. 2 350 m² Klinker-Verblendmauerwerk: Glatter Wilder Verband,
ca. 500 m² Klinker-Verblendmauerwerk: Profilierter Wilder Verband,
ca. 350 m² Klinker-Verblendmauerwerk: Loch-Verband profiliert,
ca. 2 850 m² Mauerwerksanker, Schalenabstand 340 mm,
ca. 350 m Anlegen von Leibungen,
ca. 275 m Bewegungsfuge im Verblendmauerwerk mäandrierend,
ca. 530 m Bewegungsfuge Rundschnur + PU-Dichtstoff senkrecht,
ca. 340 m Konsolanker, Abfangung linienförmig,
ca. 760 m Fertigteilsturz/ Fassadenabfangung,
ca. 15 m Fertigteilsturzelemente aufgelagert,
ca. 175 m Fertigteil Fassadenabfangung,
ca. 340 St. Dauergerüstanker,
ca. 185 St. Windpostanker, div. Höhen,
ca. 135 m Entwässerungsrinnen Edelstahl,
ca. 700 m Abdecken Attikakronen während der Bauzeit,
ca. 2 560 m² Abkleben und Abdecken angrenzender Bauteile,
ca. 3 290 m² Reinigen Sichtmauerwerk Klinker,
ca. 40 m² Verblendung Stb.-Winkelstützwand mit Klinkerriemchen,
ca. 1 St. Verblendung Tür mit Klinkerriemchen,
ca. 1 St. Brüstungs-Fertigteil Loggia, mit Klinkerriemchen belegt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2020
Ende: 30/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister des Staates, in dem das
Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem
Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein
gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich
nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
dem Angebot entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei
Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständigen
Stellen zu bestätigen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem
Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), oder in ein
gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich
nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
dem Angebot entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei
Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständigen
Stellen zu bestätigen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/01/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/01/2020
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Die Bieter haben mit ihrem Angebot ein Muster-Stein im Dünnformat DF
ca. 240 x 115 x 52 mm zur LV-Pos. 2.2.10 (Klinker-Verblendmauerwerk)
vorzulegen. Hierzu ist 1 Muster-Stein spätestens innerhalb von 3 Tagen
nach Angebotsabgabe postalisch an die Adresse: KNH Rechtsanwälte,
Friedrichst. 2-6, 60323 Frankrut am Main einzureichen. Die Vorlage des
Musters ist eindeutig als zum Angebot gehörig und mit der Bezeichnung
IGS-2019-13-Verblendmauerwerk - LV-Pos. 2.2.10 - Muster-Stein sowie
unter Angabe des Namens des Bieters zu kennzeichnen. Die Vorlage des
Musters hat den Zweck, die angebotene Leistung deutlich, klar und
erschöpfend darzustellen. Das Muster dient zum Nachweis, ob die
angebotene Leistung der LV-Pos. 2.2.10 entspricht. Die Bieter haben
zudem das vorgesehene Fabrikat (Klinker) zu der LV Pos. 2.2.10
anzugeben. Siehe im Einzelnen auch Übersicht Vorlage Muster-Stein.
2) Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die
Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind
innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch die
Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Aufforderung durch die Vergabestelle.
3) Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49DM2N
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126348
Fax: +49 6151125816
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer
richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160
Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2
GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/12/2019
References
6. mailto:christian.platen@ha-stadtentwicklung.de?subject=TED
7. http://www.hessen-agentur.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49DM2N/documents
9. mailto:vergabe@knh-frankfurt.de?subject=TED
10. http://www.knh-frankfurt.de/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49DM2N
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