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Ausschreibung: Bauzustandsdokumentation/ baubegleitende Beweissicherung - DE-Prenzlau
Standortbegehung
Beratung im Bauwesen
Dokument Nr...: 882877-2020 (ID: 2020061812070601299)
Veröffentlicht: 18.06.2020
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Bauzustandsdokumentation/ baubegleitende Beweissicherung
136/2020: Bauzustandsdokumentation/ baubegleitende Beweissicherung
VO: UVgO Vergabeart: Ex ante Veröffentlichung (Binnenmarktrelevanz)
Bekanntmachung
Angaben zum Auftraggeber
Bezeichnung Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Eberswalde
Kontaktstelle Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Eberswalde
Zu Händen Frau Severina Liebchen
Postanschrift Tramper Chaussee 3
Ort 16225 Eberswalde
Telefon 03342 249-1588
Fax 03342 249-1614
E-Mail LS-Bau-Ost@LS.Brandenburg.de
Art und Umfang der Leistung
1 Allgemeines
Gegenwärtig realisiert der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Eberswalde die Erneuerung der B198 in
der Ortslage Prenzlau, Landkreis Uckermark in mehreren Bauabschnitten. Im Zuge der Straßenbauarbeiten können erhebliche
Erschütterungen auftreten, welche Schäden an den umliegenden Gebäuden verursachen können. Aus diesem Grunde und zur
Abwehr etwaiger unberechtigter Schadensersatzansprüche sollen ausgewählte Gebäude bautechnisch Beweis gesichert werden.
2 Auftragsgegenstand
Gegenstand der Leistung ist eine vorsorgliche und baubegleitende Beweissicherung von insgesamt acht Gebäuden an der
Neubrandenburger Straße in Prenzlau, hinsichtlich auftretender Bewegungen und Deformationen durch den angrenzenden
Baubetrieb.
Ziel ist die Dokumentation
- bereits bestehender Gebäudeschäden (vor der den Straßenbauarbeiten),
- durch die Baumaßnahme hervorgerufenen Veränderungen von Altschäden,
- neu entstandener Schäden an den Gebäuden.
3 Durchführung des Auftrages
Optische Bauzustandserfassung
Die optische Bauzustandsfeststellung beinhaltet die Erstsicherung vor Baubeginn, Zwischen- und Schlusssicherungen sowie
Begutachtungen nach konkreten Schadensmeldungen.
Im Rahmen der Erstsicherung sind die baulichen Zustände (Fassadenflächen, Innenräume, Geschossebenen, Treppenräume,
Keller) und die bereits vorhandenen Schäden an jeweiligen Gebäuden (Risse, Abplatzungen, klemmende Türen und
Fenster, Feuchtigkeitsschäden und Schäden an der Außenfassade) zu er-fassen. Der AN unterstützt den AG bei der
Information der Anwohner über den Zweck, Umfang und Inhalt der Beweissicherung. Die Terminabsprache mit den "dinglich
Berechtigten" (Eigentümer bzw. Mieter) zur Einholung der Betretungserlaubnis gehört in den Zuständigkeitsbereich des AN
und ist in die Honorarkalkulation einzurechnen. Mindestens 14 Tage vor der Erstsicherung ist mit den dinglich Berechtigten ein
Besichtigungstermin ist zu vereinbaren. Sollte der Zutritt von einem dinglich Berechtigten verweigert werden, muss eine maximal
mögliche Zustandsbeurteilung von der Straße aus erfolgen. Das Protokoll über die Ortsbesichtigung ist dem jeweiligen dinglich
Bevollmächtigten zu übergeben und abzeichnen zu lassen.
Zwischen- und Nachkontrollen erfolgen durch Vergleich der baulichen Zustände der Gebäude vor und nach den
Straßenbauarbeiten. Soweit möglich, sollte bei der Schlusssicherung eine Freistellungserklärung vom dinglich Berechtigten
erwirkt
werden.
Die Zustandsaufnahme hat mit geeigneten Messmitteln und Methoden vor dem Hintergrund sensiblen privaten Eigentums zu
erfolgen. Hierzu gehört die Verwendung von Risslinealen zur Dokumentation vorhandener Rissbreiten, die Verwendung von
Wasserwaagen zur Feststellung von Schiefstellungen vorhandener Einbauten, Anlagen o.ä., oder die Verwendung von Messlatten
zur Herstellung von Größenbezügen auf Bilddokumenten.
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136/2020: Bauzustandsdokumentation/ baubegleitende Beweissicherung
VO: UVgO Vergabeart: Ex ante Veröffentlichung (Binnenmarktrelevanz)
Rissmonitoring
Für den Fall, dass im Zuge der Erstaufnahme an Gebäuden etc. Vorschädigungen durch Risse in der Gebäudesubstanz festgestellt
werden, ist ein entsprechendes Rissmonitorring durchzuführen.
5 Ergebnisse
Im Ergebnis wird der AN dem AG folgende Unterlagen analog übergeben:
Feststellungsgutachten zur Auswertung über das Schadenskataster, inkl. Fotodokumentation für jedes Gebäude und für die
jeweilige Erst-, Zwischen- und Schlusssicherung
Haupterfüllungsort
Bezeichnung B198
Postanschrift Prenzlauer Straße
Ort 17291 Prenzlau
Ausführungsfristen
Zeitraum der Leistungserbringung
Der Vertrag beginnt spätestens in der 33. Kalenderwoche. Mit Vertragsbeginn wird
der AG den AN in die Örtlichkeit einweisen.
Die Deckenerneuerung ist in Abhängigkeit des Baufortschritts im betreffenden
Abschnitt der Neubrandenburger Straße im September 2020 geplant. Das
schriftliche Gutachten, inklusive Fotodokumentation über die Erstsicherung
der Gebäude muss dem LS zwingend in der 38. KW vorliegen. Hintergrund ist
die Absprache des AG mit dem AN Bau vor Ausführung der Arbeiten über die
anzuwendende Technik, um etwaige Schäden der nahegelegenen Gebäude
bestmöglich abzuwenden. Daher muss die erste Kontaktaufnahme mit den
dinglich Berechtigten bereits im August 2020 erfolgen. Eine Aufstellung der
Kontaktdaten der dinglich Berechtigten werden vom AG bei Vertragsschluss
übergeben.
Der Vertrag endet mit der Beweissicherung der hiermit ausgeschriebenen Leistung
und der Übergabe aller zu erbringenden Unterlagen. Der AG behält sich vor, den
Vertrag fortzuführen, soweit eine Beweissicherung weiterer Gebäude geboten ist.
Ein Rechtsanspruch auf eine weitere Beauftragung besteht jedoch nicht.
Zusätzliche Angaben
Diese Leistungsabfrage richtet sich ausschließlich an
- Öffentlich bestellte Sachverständige für Schäden an Gebäuden
- Zugelassene Bausachverständige mit Fortbildungsnachweis zum "Sachverständigen für Schäden an Gebäuden"
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJWDW5E
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Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-bb/2020/06/111665.html
Data Acquisition via: p8000000
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