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Ausschreibung: Verwaltungsdienste im Sozialwesen - DE-Bad Homburg
Verwaltungsdienste im Sozialwesen
Dienstleistungen von Arztpraxen
Statistische Dienstleistungen
Dokument Nr...: 313531-2020 (ID: 2020070609125430596)
Veröffentlicht: 06.07.2020
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  DE-Bad Homburg: Verwaltungsdienste im Sozialwesen
   2020/S 128/2020 313531
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK  Die Gesundheitskasse in Hessen
   Postanschrift: Basler Straße 2
   Ort: Bad Homburg
   NUTS-Code: DE7 HESSEN
   Postleitzahl: 61352
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]abteilung_ilm_ivm@he.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aok.de/hessen
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSDALH/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSDALH
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   IV Akne Inversa
   Referenznummer der Bekanntmachung: 0620
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85321000 Verwaltungsdienste im Sozialwesen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V von an Akne inversa
   erkrankten Versicherten der Aufraggeberin mittels der nicht-invasiven l
   Aight(R)-Therapie, einer Bestrahlungstherapie.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85121000 Dienstleistungen von Arztpraxen
   79330000 Statistische Dienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 HESSEN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Verfahrens ist die Vertragsimplementierung, -umsetzung,
   -beendigung sowie die Evaluation des Vertrages zur Besonderen
   Versorgung nach § 140 a SGB V, der die medizinische Versorgung von
   Versicherten der AOK Hessen, die an Akne inversa erkrankt sind, mittels
   der nicht-invasiven Bestrahlungstherapie lAight(R)-Therapie und auf der
   Grundlage eines vorgegebenen Behandlungspfades. Zu der
   Vertragsumsetzung gehört auch die Abrechnung der ärztlichen Leistungen,
   die im Rahmen des Vertrages erbracht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 30
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§
   123, 124 GWB,
   2. Eigenerklärung zur Handelsregistereintragung.
   Nach gesonderter Aufforderung der Auftraggeberin ist ein
   Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als vom 1.4.2020,
   vorzulegen.
   Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die Erklärungen nach 1. und 2.
   von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Werden die
   Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe),
   sind die Nachweise von dem Drittunternehmen, das für die entsprechende
   Leistung herangezogen werden soll, vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
   Nach gesonderter Aufforderung der Auftraggeberin ist eine Kopie der
   entsprechenden Versicherungspolice vorzulegen.
   Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Erklärungen von jedem Mitglied
   der Bietergemeinschaft vorzulegen. Werden die Kapazitäten von
   Drittunternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), sind die
   Nachweise von dem Drittunternehmen, das für die entsprechende Leistung
   herangezogen werden soll, vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Vorlage des ausgefüllten und unterzeichneten Anhangs 5 zur
   Beurteilung des Datenschutzes im Rahmen der Abrechnungsdienstleistung
   (Fragebogen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen) nach
   näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen,
   2. Vorlage eines Datenschutzkonzeptes aus dem sich ergibt, in welcher
   Weise die Abrechnungsdienstleistungen von denen der Evaluation
   räumlich, organisatorisch und datentechnisch" voneinander getrennt
   sind nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen,
   3. Vorlage eines Datenschutzkonzeptes zu dem Einsatz einer Technik zur
   Erhebung der Evaluationsparamenter im Rahmen der Evaluationsleistung
   nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen.
   Im Falle einer Bietergemeinschaft sind diese Nachweise von jedem
   Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen, das im Zuschlagsfall die
   entsprechende Leistung erbringen soll.
   Werden die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch genommen
   (Eignungsleihe), sind die Nachweise von dem Drittunternehmen, das für
   die entsprechende Leistung herangezogen werden soll, vorzulegen.
   Die Auftraggeberin behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die
   Bieterin/den Bieter hinsichtlich der Einhaltung der
   datenschutzrechtlichen Voraussetzungen der Punkte 1-3 zu überprüfen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Bietergemeinschaften müssen eine Rechtsform wählen, bei der eine
   gesamtschuldnerische Haftung deren Mitglieder für die Erfüllung der
   vertraglichen Pflichten besteht. Die Zulässigkeit der Eingehung der
   Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zu
   substantiieren und glaubhaft zu machen.
   Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften ist die Erklärung zur
   Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen
   vorzulegen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 14/08/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 14/08/2020
   Ortszeit: 13:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSDALH
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499-163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
   Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat..."
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein,
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken,
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   01/07/2020
References
   6. mailto:abteilung_ilm_ivm@he.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/hessen
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSDALH/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSDALH
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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