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Ausschreibung: Verwaltungsdienste im Sozialwesen - DE-Bad Homburg
Verwaltungsdienste im Sozialwesen
Dienstleistungen von Arztpraxen
Statistische Dienstleistungen
Dokument Nr...: 313531-2020 (ID: 2020070609125430596)
Veröffentlicht: 06.07.2020
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DE-Bad Homburg: Verwaltungsdienste im Sozialwesen
2020/S 128/2020 313531
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE7 HESSEN
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [6]abteilung_ilm_ivm@he.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.aok.de/hessen
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSDALH/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSDALH
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
IV Akne Inversa
Referenznummer der Bekanntmachung: 0620
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85321000 Verwaltungsdienste im Sozialwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V von an Akne inversa
erkrankten Versicherten der Aufraggeberin mittels der nicht-invasiven l
Aight(R)-Therapie, einer Bestrahlungstherapie.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85121000 Dienstleistungen von Arztpraxen
79330000 Statistische Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 HESSEN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Verfahrens ist die Vertragsimplementierung, -umsetzung,
-beendigung sowie die Evaluation des Vertrages zur Besonderen
Versorgung nach § 140 a SGB V, der die medizinische Versorgung von
Versicherten der AOK Hessen, die an Akne inversa erkrankt sind, mittels
der nicht-invasiven Bestrahlungstherapie lAight(R)-Therapie und auf der
Grundlage eines vorgegebenen Behandlungspfades. Zu der
Vertragsumsetzung gehört auch die Abrechnung der ärztlichen Leistungen,
die im Rahmen des Vertrages erbracht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 30
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§
123, 124 GWB,
2. Eigenerklärung zur Handelsregistereintragung.
Nach gesonderter Aufforderung der Auftraggeberin ist ein
Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als vom 1.4.2020,
vorzulegen.
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die Erklärungen nach 1. und 2.
von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Werden die
Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe),
sind die Nachweise von dem Drittunternehmen, das für die entsprechende
Leistung herangezogen werden soll, vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Nach gesonderter Aufforderung der Auftraggeberin ist eine Kopie der
entsprechenden Versicherungspolice vorzulegen.
Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Erklärungen von jedem Mitglied
der Bietergemeinschaft vorzulegen. Werden die Kapazitäten von
Drittunternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), sind die
Nachweise von dem Drittunternehmen, das für die entsprechende Leistung
herangezogen werden soll, vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Vorlage des ausgefüllten und unterzeichneten Anhangs 5 zur
Beurteilung des Datenschutzes im Rahmen der Abrechnungsdienstleistung
(Fragebogen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen) nach
näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen,
2. Vorlage eines Datenschutzkonzeptes aus dem sich ergibt, in welcher
Weise die Abrechnungsdienstleistungen von denen der Evaluation
räumlich, organisatorisch und datentechnisch" voneinander getrennt
sind nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen,
3. Vorlage eines Datenschutzkonzeptes zu dem Einsatz einer Technik zur
Erhebung der Evaluationsparamenter im Rahmen der Evaluationsleistung
nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind diese Nachweise von jedem
Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen, das im Zuschlagsfall die
entsprechende Leistung erbringen soll.
Werden die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch genommen
(Eignungsleihe), sind die Nachweise von dem Drittunternehmen, das für
die entsprechende Leistung herangezogen werden soll, vorzulegen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die
Bieterin/den Bieter hinsichtlich der Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Voraussetzungen der Punkte 1-3 zu überprüfen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bietergemeinschaften müssen eine Rechtsform wählen, bei der eine
gesamtschuldnerische Haftung deren Mitglieder für die Erfüllung der
vertraglichen Pflichten besteht. Die Zulässigkeit der Eingehung der
Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zu
substantiieren und glaubhaft zu machen.
Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften ist die Erklärung zur
Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/08/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/08/2020
Ortszeit: 13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSDALH
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/07/2020
References
6. mailto:abteilung_ilm_ivm@he.aok.de?subject=TED
7. http://www.aok.de/hessen
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSDALH/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSDALH
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