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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Frankfurt am Main
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 314610-2020 (ID: 2020070609205331650)
Veröffentlicht: 06.07.2020
*
  DE-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2020/S 128/2020 314610
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
   Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
   Ort: Frankfurt am Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60486
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Waldherr, Astrid
   E-Mail: [6]astrid.waldherr@deutschebahn.com
   Telefon: +49 89130872592
   Fax: +49 89130872858
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFile
   s.ashx?subProjectId=JVVFzZpx7Pw%253d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [10]http://www.deutschebahn.vom/bieterportal
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Eisenbahndienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sanierung der SFS 1733 im Abschnitt Fulda  Würzburg (RA 3a) -
   Bauüberwachung nach VV-Bau, Lose 1-5
   Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42268
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Sanierung der SFS 1733 im Abschnitt Fulda  Würzburg (RA 3a) -
   Bauüberwachung nach VV-Bau, Lose 1-5.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 5
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
   Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
   Bei der Wertung wird die wirtschaftlichste Gesamtvergabesumme über alle
   Lose herangezogen. Dabei ist möglich: 1 + 2 + 3 + 4 + 5 oder 1 + 5 oder
   2 + 3 + 4 oder 2 + 3 oder 2 + 4 oder 3 + 4.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bauoberleitung, SiGeKo und Nachtragsmanagement
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE732 Fulda
   Hauptort der Ausführung:
   Fulda - Würzburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1.1 Die DB Netz AG beabsichtigt 2022 die Sanierung der
   Schnellfahrstrecke (SFS) 1733 im Abschnitt zwischen Fulda und Würzburg.
   Auf der Strecke soll eine umfassende Erneuerung des Oberbaus mit
   Weichen- und Schienenerneuerung stattfinden. Betroffen sind die
   Strecken 1733, 5214, 5215 und 5216.
   Die Projekte umfassen die Durchführung der Streckenbaustelle auf den
   genannten Strecken-, Bahnhofsgleisen und Weichen.
   Die Leistungen dieses Ausschreibungspaketes umfassen die Bauoberleitung
   für alle Maßnahmen des Ausschreibungspaketes BAU SFS 1733 RA 3a in den
   ausgeschriebenen Projektgebieten. Dazu gehören sämtliche Vor-, Nach-
   und Zusammenhangsarbeiten dieser Maßnahmen und Bauverträge. Die
   Beschreibung der Baumaßnahme ist in der Anlage 01.00.1 beigelegt. Das
   Leistungsbild umfasst auch die SiGeKo (Anlage 01.04) und das
   Nachtragsmanagement (Anlage 01.07).
   Die Projektabschnitte sind in den Anlagen 01.00.x dargestellt. Die in
   den Projektabschnitten enthaltenen Projekte mit ihren dazugehörigen
   Nummern bilden auch die Grundlage für die Abrechnung.
   Geplanter Instandsetzungsumfang:
    Gleiserneuerungen, 165.602 m, davon 58.485 m SE2,
    Erneuerung von 69 Weichen und 17 Schienenauszügen
   Davon: 2 Weichen mit r = 7000/6000 m
   28 Weichen mit r = 2500 m
   23 Weichen mit r = 1200 m
   3 Weichen mit r = 500 m
   11 Weichen mit r = 300 m
   2 Weichen mit r = 190 m
   Umbauverfahren:
    Fließbandverfahren mit Einsatz GMT
   Grober Bauablauf:
    Baugleis einrichten
    Bettungsreinigung (gleichzeitiger Einsatz von 2 BRM)
    Neuschienen abladen /Altschienen aufladen
    Gleisumbau
    Schottern und Stopfen
    Schienenschweißen
    LZB - Einbau
    Baugleis aufheben
   Die Strecke ist Bestandteil der Nord-Süd Schnellfahrstrecke und
   Bestandteil des TEN-Netzes. Es steht eine Vollsperrung von 128 Tagen
   für den Abschnitt Würzburg bis Burgsinn und 182 Tagen für den Abschnitt
   Burgsinn bis Fulda zur Verfügung (siehe Anlagen 01.00.04 Anmeldung IB/
   Beginn: 10.06.2022). Während der Vollsperrung werden auch
   Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt.
   Die einzelnen Fachsparten - insbesondere im ausrüstungstechnischen
   Bereich (Leit- und Sicherungstechnik (LST), Anpassungen der
   Oberleitung) werden von weiteren vom AG beauftragten
   Fachbauüberwachungen überwacht und begleitet.
   Es wird eine separate Umweltbauüberwachung für die Gesamtmaßnahme
   eingesetzt.
   1.2 Lage / örtliche Verhältnisse
   Betroffene Gebietskörperschaften
   Bundesland: Hessen, Bayern
   Landkreis: Fulda, Main-Kinzig-Kreis, Bad Kissingen, Main-Spessart,
   Würzburg Stadt: Eichenzell, Kalbach, Neuhof, Sinntal, Fulda, Zeitlofs,
   Obersinn, Burgsinn, Rieneck, Gemünden am Main, Karlstadt, Zellingen,
   Leinach, Margetshöchheim, Würzburg, Veitshöchheim
   Strecke 1733 Fulda  Würzburg
   Strecke 5214 Burgsinn, W 625 - Burgsinn Bbf
   Strecke 5215 Burgsinn Bbf - Abzw Rieneck Sinnberg, W 682
   Strecke 5216 Abzw Nantenbach, W 211 - Rohrbach, W 810
   Die zu erneuernde Strecke wird in vier Baulose für die Oberbauarbeiten
   aufgeteilt (Lose 10, 20, 21 und 22), die durch einen Bau-AN gesamthaft
   umgesetzt werden. Näheres siehe Anlage 01.00.0 Leistungsbeschreibung
   1.3 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
   Siehe Anlage 01.00.0Leistungsbeschreibung auch ZVB Bauüberwachung
   (Anlage 06).
   1.4 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
   Die Bautermine bzw. Bauzeiträume sind in der Anlage 01.00.5 enthalten.
   In dieser Übersicht sind nur die reinen Umbausperrpausen bzw.
   Bauzeiträume genannt. Die baubetrieblich angemeldeten Sperrpausen
   können der beiliegenden Anmeldung zur Integrierten Bündelung (Anlage
   01.00.4) entnommen werden. Die Vorarbeiten, Nacharbeiten und
   Zusammenhangsarbeiten zu diesen Maßnahmen werden maßnahmenbezogen in
   der Regel mit einem Vorlauf von mindestens zehn Wochen dem AN im Rahmen
   des Auftaktgesprächs bekannt gegeben.
   2. Vorbemerkungen
   2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften
   Für alle zu betreuenden Einzelmaßnahmen/ Ausschreibungspakete findet
   zwischen AN und AG in der Regel spätestens 12 Wochen vor Beginn der
   Umbausperrpause ein Auftaktgespräch statt.
   Die maßnahmenbezogen erforderlichen Besprechungen und Niederschriften
   ergeben sich aus Anlage 1.1 und den entsprechenden Vorschriften.
   Darüber hinaus finden mindestens 2-Mal in der Woche
   Abstimmungsgespräche zwischen dem AN und dem AG statt.
   2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber
   Siehe Ausschreibungsunterlagen
   2.3 Einsatz von EDV-Systemen
    Übliche EDV Systeme (MS Word, Excel, etc. oder ähnliche)
    Elektronisches Bautagebuch (VRI DMS) Die Art der Führung des BTB wird
   in der Auftaktbesprechung festgelegt,
    Nachtrags  Workflow (VRI DMS) Überwachung der Durchlaufzeit der
   Nachträge
    BKU
   Siehe auch ZVB-EDV
   2.4 Leistungen der Bauoberleitung
   Der Bauoberleitung obliegt gemäß Punkt 8.1 der Anlage 01.06, neben dem
   einmaligen Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden
   Objekt und der Mitwirkung bei deren Freigabe, auch die Aufsicht über
   die örtliche Bauüberwachung und die Koordinierung der an der
   Objektüberwachung fachlich Beteiligten (Lose 02-09 + separate BÜW LST
   gemäß Anlage 01.00.6).
   Dazu gehören insbesondere folgende Gewerke:
    fachl./örtl. Bauüberwachung Oberbau, LST, OL
    BÜW Logistik
    Schienentechniküberwachung
    Umwelt
   2.5 Leistungen der örtlichen Bauüberwachung, BÜW Logistik,
   Schweißbauüberwachung und Fach BÜW Gewerke LST und OL, Umwelt und
   weitere Vorbemerkungen
   Der Bauoberleitung obliegt die Kontrolle und Überwachung der anderen
   BÜW (Lose 2  9). Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus den Anlagen
   1.1 und 1.6.
   Zusätzlich wird die Bauoberleitung mit einem Nachtragsmanagement
   (Anlage 01.07) für alle Lose beauftragt.
   Anwesenheit und Personaleinsatzplan der anderen BÜW-Lose ergeben sich
   jeweils aus den Anlagen 2.0.
   Die anderen BÜW müssen sicherstellen, dass bei allen Arbeiten eine
   ständige, dem Bauablauf entsprechend ausreichende Präsenz der BÜW
   gegeben ist. Das betrifft örtliche BÜW, Bauüberwachung Logistik,
   Schweißbauüberwachung, BÜW der Gewerke LST und OL sowie Umwelt. Die
   Leistungsverpflichtungen dieser Bauüberwachungen bestehen in der
   Kontrolle der von bauausführenden Gesellschaften geschuldeten
   Leistungen im Hinblick auf die technisch und fachlich korrekte sowie
   sichere und wirtschaftliche Erbringung der Bauleistungen zum
   vereinbarten Termin.
   Entsprechend zugelassene Kommunikationsgeräte, z. B, Funkgeräte,
   Mobiltelefone sind in ausreichender Anzahl für die BOL vorzuhalten und
   werden nicht gesondert vergütet.
   3. Sonstiges
   3.1 Definition Sicherstellen, Überwachen und Mitwirken
   Definition Sicherstellen
   Befugnis und Verpflichtung zur Erteilung von Anweisungen und zur
   Überwachung ihrer Durchführung im übertragenen Verantwortungsbereich.
   Vertragsrelevante Abstimmungen sind stets vorab mit dem AG abzustimmen.
   Definition Überwachen
   Ständiges oder fallweises Beobachten der Durchführung von Aufgaben und
   Arbeitsabläufen
   Hierzu zählen insbesondere:
    eine terminliche und sachliche Abstimmung von Maßnahmen verschiedener
   Bereiche
    Erfassen und Aufbereiten von Ist-Daten und -zuständen im Rahmen von
   Kontrollaufgaben
   Definition Mitwirken
   Befugnis und Verpflichtung, an einem Vorgang, der federführend von
   einem en Bereich betrieben wird, mitzuarbeiten und hinsichtlich der
   eigenen Belange mit zu entscheiden.
   3.2 Arbeitsplatz Bauoberleitung
   Dem AN wird vom AG ein möbliertes Baustellenbüro/ Container zur
   Verfügung gestellt.
   3.3 Anforderungen an das Nachtragsmanagement
   Bei der Nachtragsbearbeitung verweisen wir insbesondere auf die
   Regelungen der Ril 202.0305.
   Die Verfahrensregelung nach NEuPP sind im jeweiligen Bauvertrag
   vereinbart und bei der Nachtragbearbeitung zu verwenden. Für die
   Erstellung der fachlichen Stellungnahmen der Nachträge ist die
   Bauüberwachung aus den Losen 2-9 verantwortlich. Der BOL obliegt die
   Prüfung und Überwachung des Nachtragsworkflows gem. Anlage 1.7.
   Nachträge aus den Bauüberwachungslosen 2-9 sind durch die BOL fachlich
   zu prüfen, Stellungnahmen für den AG aufzubereiten und den
   Nachtragsworkflow gem. Anlage 1.7 fachlich zu begleiten und zu
   überwachen.
   Die vom AN durchzuführenden Nachtragsprüfungen und die dafür zu
   erstellenden Stellungnahmen müssen insbesondere die in Anlagen 01.00.0
   Leistungsbeschreibung aufgeführten Inhalte, wie z. B. nachfolgend
   auszugsweise aufgeführt, aufweisen:
    Vertrag-Nr.:
    Auftragnehmer:
    Nachtragsnummer:
    Forderungshöhe:
    Prüfergebnis:
    Original Unterschriften
    Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Soll gem. Ausschreibungsunterlagen
    Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Ist
    Ursache der Änderungen zum Bau-Soll
    Chronologie/Referenzschriftverkehr mit Nachtragsrelevanz
    Liegt eine Änderungsanordnung des AG (gem. § 1 Nr. 4 VOB/B) oder eine
   Mehrkostenanzeige (gem. § 2 Nr. 5 od. Nr. 6, etc.) des AN vor?
    Wenn die Leistungen mündl. angeordnet wurden, von wem und wann?
    Bei Behinderungsanzeigen gem. § 6 Nr. 6 VOB/B ist dringend darauf zu
   achten, dass auch der Wegfall der Behinderung angezeigt wird
    Detaillierte Darstellung der eigentlichen Änderungsursache, bzw. der
   Notwendigkeit der zusätzlichen Leistungen
    Prüfung dem Grunde nach
    Sind sämtliche im Angebot enthaltenen Leistungen von der
   Leistungsanordnung abgedeckt?
    Zuweisung der VOB-Paragraphen auf die Einzelpositionen dem Grunde
   nach (z.B.: § 2 Nr. 5 oder Nr. 6)
    Handelt es sich bei den Änderungspositionen um sog.
   Ohnehin-Leistungen, die bereits mit dem Hauptvertrag abgegolten werden?
    Ist die Änderung bereits in einer anderen Vereinbarung zu Nachträgen
   berücksichtigt worden?
    Ungenügend sind Aussagen wie z.B.: Nachtrag gerechtfertigt oder
   Leistung erforderlich
    Entstehen durch den Nachtrag ggf. Gegenforderungen gegen AN oder
   Dritte?
    Mengenprüfung und -bestätigung
    Alle Mengenvordersätze des/der Nachtrages/Nachträge sind aufzumessen,
   zu prüfen und zu bestätigen.
    In der Nachtragskalkulation aufgeführte Innere Mengen sind
   ebenfalls zu prüfen und zu bestätigen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Örtliche Bauüberwachung Abschnitt 1 (Fulda  Mottgers)
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE732 Fulda
   Hauptort der Ausführung:
   Fulda - Mottgers
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1.1 Zu überwachende Baumaßnahme(n)
   Die Leistungen dieses Ausschreibungspaketes umfassen die örtliche
   Bauüberwachungsleistung für alle Maßnahmen des Ausschreibungspaketes
   BAU SFS 1733 RA 3a Fulda  Würzburg 2022 in den ausgeschriebenen
   Projektgebieten. Dazu gehören auch sämtliche Vor-, Nach- und
   Zusammenhangsarbeiten dieser Maßnahmen und der dazugehörigen
   Bauverträge sowie weitere Bauüberwachungsleistungen.
   Für die Haupt-Bauausführung ist aktuell eine Totalsperrung von 182
   Tagen der Strecke 1733 gemäß beiliegender Anzeige zur Integrierten
   Bündelung (Anlage 1.0.4) vorgesehen. Im Zusammenhang bzw. parallel zu
   den Oberbaumaßnahmen (GE, WE, SE2, GOS, etc.) finden IH-Begleitarbeiten
   sowie In-spektionen statt. Eine Machbarkeitsstudie (SOG)/
   Rahmenterminplan findet sich in Anlage 1.0.5. Eine Übersicht der
   geplanten Oberbaumaßnahmen findet sich in Anlage 1.0.2.
   Für diese sind die in den Anlagen 1.1 bis 1.3 beschriebenen Leistungen
   zu erbringen.
   Die Bauüberwachungsleistungen betreffen folgendes Projektgebiet:
   Los 02: Örtliche Bauüberwachung Abschnitt 1 Fulda  Mottgers
   Die mit diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen erstrecken sich von
   Fulda Bronnzell bis Mottgers (ca. km 238,765 bis ca. km 265,326)
   1.2 Allgemeine Lage / örtliche Verhältnisse RA3a Fulda - Würzburg
   Betroffene Gebietskörperschaften
   Bundesland: Hessen, Bayern
   Landkreis: Fulda, Main-Kinzig-Kreis, Bad Kissingen, Main-Spessart,
   Würzburg
   Stadt: Eichenzell, Kalbach, Neuhof, Sinntal, Fulda, Zeitlofs, Obersinn,
   Burgsinn, Rieneck, Gemünden am Main, Karlstadt, Zellingen, Leinach,
   Margetshöchheim, Würzburg, Veitshöchheim
   Lage im Netz:
   Strecke: 1733 Fulda Bf  Würzburg Hbf
   Von Fulda Bronnzell bis Würzburg Hbf
   Von km 238 bis 327
   Von Signal Sig A424 bis Ls 093 II
   Von Signal Ls 094 II bis Sig A426
   Strecke: 5214 Burgsinn, W 625 - Burgsinn Bbf
   Von Burgsinn bis Burgsinn Bbf
   Von km 1,194 bis 0,386
   Von Signal Sig G652 bis Sig N403
   Strecke: 5215 Burgsinn Bbf - Abzw Rieneck Sinnberg, W 682
   Von Burgsinn Bbf bis Sinnberg
   Von km 0,386 bis 1,336
   Von Signal Sig N403 bis Sig 690
   Strecke: 5216 Abzw Nantenbach, W 211 - Rohrbach, W 810
   Von Nantenbach bis Rohrbach
   Von km 0,607 bis 302,227
   Von Signal Sig 73254 bis Sig P801
   Von Signal Gz W 806 bis Sig 73204
   Die Baumaßnahme betrifft vorwiegend die 2-gleisige elektrifizierte
   Strecke 1733 Hannover Hbf - Kassel-Wilhelmshöhe - Würzburg Hbf im
   Abschnitt von km 239 bis km 327.
   Die Baumaßnahme liegt zwischen den Bf Fulda Bronnzell und Würzburg Hbf.
   Zwischen den Bf befinden auf einer Streckenlänge von circa 88 Kilometer
   die folgenden Betriebsbahnhöfe bzw. Betriebsstellen:
    Üst Hartberg
    Üst Landrücken Nord
    Üst Landrücken Süd
    Bf Mottgers BBf
    Üst Altengronau
    Üst Dittenbrunn
    Bf Burgsinn Bbf
    Üst Mühlberg
    Bf Rohrbach Bbf
    Üst Hohe Wart
    Üst Espenloh
    Üst Neuberg
   Weitere Leistungen werden auf der Strecke 5216 (zweigleisig,
   elektrifiziert) erbracht.
   1.3 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
   Siehe auch ZVB Bauüberwachung (Anlage 06).
   Von der Baumaßnahme betroffene Dritte sind rechtzeitig im Vorfeld über
   die Maßnahmen ihrer Betroffen-heit zu beteiligen bzw. zu informieren.
   Verhandlungen mit Behörden und Dritten, die von Auftragnehmern geführt
   werden, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber. Über
   das Ergebnis sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen vom
   Auftragnehmer gefertigte Niederschriften zu übergeben.
   Alle wesentlichen Bearbeitungs- und Verfahrensschritte und die den
   Behörden einzureichenden / vorzule-genden Unterlagen sind vorab mit dem
   Auftraggeber abzustimmen und ihm zur Freigabe vorzulegen. Die Freigabe
   durch den Auftraggeber erfolgt bei entsprechend sachgemäßer Leistung
   unverzüglich.
   Etwaige Forderungen von Dritten (wie bspw. Träger öffentlicher Belange,
   Gemeinden, Verbände, Sparten-träger), insbesondere solche, die über das
   gesetzlich erforderliche Maß bzw. über die Anforderungen des
   einschlägigen Regelwerks hinausgehen, teilen die Auftragnehmer dem
   Auftraggeber unverzüglich schrift-lich mit.
   1.4 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
   Die Bautermine bzw. Bauzeiträume sind in der Anlage 1.0.5 enthalten. In
   dieser Übersicht sind nur die reinen Umbausperrpausen bzw. Bauzeiträume
   genannt. Die baubetrieblich angemeldeten Sperrpausen können der
   beiliegenden Anmeldung zur Integrierten Bündelung (Anlage 1.0.4)
   entnommen werden. Die Vorarbeiten, Nacharbeiten und
   Zusammenhangsarbeiten zu diesen Maßnahmen werden maßnahmenbezogen in
   der Regel mit einem Vorlauf von mindestens zehn Wo-chen dem AN im
   Rahmen des Auftaktgesprächs bekannt gegeben.
   2. Vorbemerkungen
   2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften
   Für alle zu betreuenden Einzelmaßnahme / Ausschreibungspakete findet
   zwischen AN und AG in der Regel spätestens 12 Wochen vor Beginn der
   Haupt-Umbausperrpause ein Auftaktgespräch statt.
   Die maßnahmenbezogen erforderlichen Besprechungen und Niederschriften
   ergeben sich aus Anlage 1.1 und den entsprechenden Vorschriften.
   Darüber hinaus finden mindestens 2-Mal in der Woche
   Abstimmungsgespräche zwischen dem AN und dem AG statt.
   2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber
   Siehe Ausschreibungsunterlagen
   Weiterhin beauftragt der AG einen externen Bauoberleiter für die
   gesamthafte Koordination (Los 1).
   2.3 Einsatz von EDV-Systemen
    Übliche EDV Systeme (MS Word, Excel, etc. oder ähnliche)
    Elektronisches Bautagebuch (VRI DMS) Die Art der Führung des BTB wird
   in der Auftaktbesprechung festgelegt,
    BKU
   Siehe auch ZBV EDV
   2.4 Weitere Vorbemerkungen
   Der Einsatz eines GSM-R Handy wird vorausgesetzt und wird nicht
   gesondert vergütet. Das Vorhalten von Spur- und Überhöhungsmessgerät
   für Gleise und Weichen sowie 2 Sh2-Scheiben (inkl. Auf- und Abbau)
   gehören zur unmittelbaren Ausstattung des Bauüberwachers /
   Fachbauüberwachers und wer-den nicht gesondert vergütet.
   3. Sonstiges
   3.1 Definition Sicherstellen
   Befugnis und Verpflichtung zur Erteilung von Anweisungen und zur
   Überwachung Ihrer Durchführung im übertragenen Verantwortungsbereich.
   Vertragsrelevante Anweisungen sind stets mit dem Auftraggeber vorab
   abzustimmen.
   Definition Überwachen
   Ständiges oder fallweises Beobachten der Durchführung von Aufgaben und
   Arbeitsabläufen. Hierzu zählt insbesondere:
    eine terminliche und sachliche Abstimmung von Maßnahmen verschiedener
   Bereiche sicherzustellen,
    Ist-Daten und -Zustände im Rahmen von Kontrollaufgaben zu erfassen
   und aufzubereiten.
   Definition "Mitwirken"
   Befugnis und Verpflichtung, an einem Vorgang, der federführend von
   einem anderen Bereich betrieben wird, mitzuarbeiten und hinsichtlich
   der eigenen Belange mit zu entscheiden.
   3.2 Arbeitsplatz Bauüberwachung
   Dem AN wird vom AG ein Arbeitsplatz zur Projektbearbeitung in Form
   eines möblierten Baustellenbüros/Containers vor Ort zur Verfügung
   gestellt.
   3.3 Anforderung an eine Prüfung der Nachtragsforderung
   Bei der Nachtragsbearbeitung verweisen wir insbesondere auf die
   Regelungen der Ril 202.0305.
   Die Verfahrensregelung nach NEuPP sind im jeweiligen Bauvertrag
   vereinbart und bei der Nachtragbe-arbeitung zu verwenden.
   Die vom AN durchzuführenden Nachtragsprüfungen und die dafür zu
   erstellenden Stellungnahmen müssen insbesondere folgende Inhalte
   aufweisen:
    Vertrag-Nr.:
    Auftragnehmer:
    Nachtragsnummer:
    Forderungshöhe:
    Prüfergebnis:
    Original Unterschriften
    Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Soll gem. Ausschreibungsunterlagen
    Darstellung Bau-Soll
    Untersetzung durch Kopien aus den Ausschreibungsunterlagen (Kopien
   Text und Pläne dem Vorgang beifügen, sofern nicht bereits durch den AN
   geschehen)
    Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Ist
    Darstellung Bau-Ist (Bauablauf/wesentliche Änderungen zum Bau-Soll)
    Untersetzung durch Planwerk/Skizzen/BTB/Regelwerk
    Wer hat die Leistungen ausgeführt, bzw. wer führt die Leistungen aus?
    Leistungszeitraum (von ... bis ...)
    Ursache der Änderungen zum Bau-Soll
    Chronologie/Referenzschriftverkehr mit Nachtragsrelevanz
    Liegt eine Änderungsanordnung des AG (gem. § 1 Nr. 4 VOB/B) oder eine
   Mehrkostenan-zeige (gem. § 2 Nr. 5 od. Nr. 6, etc.) des AN vor?
    Wenn die Leistungen mündl. angeordnet wurden, von wem und wann?
    Bei Behinderungsanzeigen gem. § 6 Nr. 6 VOB/B ist dringend darauf zu
   achten, dass auch der Wegfall der Behinderung angezeigt wird
    Detaillierte Darstellung der eigentlichen Änderungsursache, bzw. der
   Notwendigkeit der zu-sätzlichen Leistungen
    Prüfung dem Grunde nach
    Sind sämtliche im Angebot enthaltenen Leistungen von der
   Leistungsanordnung abge-deckt?
    Zuweisung der VOB-Paragraphen auf die Einzelpositionen dem Grunde
   nach (z.B.: § 2 Nr. 5 oder Nr. 6)
    Handelt es sich bei den Änderungspositionen um sog.
   Ohnehin-Leistungen, die bereits mit dem Hauptvertrag abgegolten werden?
    Ist die Änderung bereits in einer anderen Vereinbarung zu Nachträgen
   berücksichtigt wor-den?
    Ungenügend sind Aussagen wie z.B.: Nachtrag gerechtfertigt oder
   Leistung erforderlich
    Entstehen durch den Nachtrag ggf. Gegenforderungen gegen AN oder
   Dritte?
    Mengenprüfung und -bestätigung
    Alle Mengenvordersätze des/der Nachtrages/Nachträge sind aufzumessen,
   zu prüfen und zu bestätigen.
    In der Nachtragskalkulation aufgeführte Innere Mengen sind
   ebenfalls zu prüfen und zu bestätigen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2021
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Örtliche Bauüberwachung Abschnitt 2 (Mottgers  Rohrbach)
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE732 Fulda
   Hauptort der Ausführung:
   Mottgers  Rohrbach
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1. Allgemeine Beschreibung
   1.1 Zu überwachende Baumaßnahme(n)
   Die Leistungen dieses Ausschreibungspaketes umfassen die örtliche
   Bauüberwachungsleistung für alle Maßnahmen des Ausschreibungspaketes
   BAU SFS 1733 RA 3a Fulda  Würzburg 2022 in den ausgeschriebenen
   Projektgebieten. Dazu gehören auch sämtliche Vor-, Nach- und
   Zusammenhangsarbeiten dieser Maßnahmen und der dazugehörigen
   Bauverträge sowie weitere Bauüberwachungsleistungen.
   Für die Haupt-Bauausführung ist aktuell eine Totalsperrung von 182
   Tagen der Strecke 1733 gemäß beiliegender Anzeige zur Integrierten
   Bündelung (Anlage 1.0.4) vorgesehen. Im Zusammenhang bzw. parallel zu
   den Oberbaumaßnahmen (GE, WE, SE2, GOS, etc.) finden IH-Begleitarbeiten
   sowie Inspektionen statt. Eine Machbarkeitsstudie (SOG)/
   Rahmenterminplan findet sich in Anlage 1.0.5. Eine Übersicht der
   geplanten Oberbaumaßnahmen findet sich in Anlage 1.0.2.
   Für diese sind die in den Anlagen 1.1 bis 1.3 beschriebenen Leistungen
   zu erbringen.
   Die Bauüberwachungsleistungen betreffen folgendes Projektgebiet:
   Los 03: Örtliche Bauüberwachung Abschnitt 2 Mottgers  Rohrbach
   Die mit diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen erstrecken sich von
   Mottgers bis Rohrbach (ca. km 265,326 bis ca. km 303,441)
   1.2 Allgemeine Lage / örtliche Verhältnisse RA3a Fulda - Würzburg
   Betroffene Gebietskörperschaften
   Bundesland: Hessen, Bayern
   Landkreis: Fulda, Main-Kinzig-Kreis, Bad Kissingen, Main-Spessart,
   Würzburg
   Stadt: Eichenzell, Kalbach, Neuhof, Sinntal, Fulda, Zeitlofs, Obersinn,
   Burgsinn, Rieneck, Gemünden am Main, Karlstadt, Zellingen, Leinach,
   Margetshöchheim, Würzburg, Veitshöchheim
   Lage im Netz:
   Strecke: 1733 Fulda Bf  Würzburg Hbf
   Von Fulda Bronnzell bis Würzburg Hbf
   Von km 238 bis 327
   Von Signal Sig A424 bis Ls 093 II
   Von Signal Ls 094 II bis Sig A426
   Strecke: 5214 Burgsinn, W 625 - Burgsinn Bbf
   Von Burgsinn bis Burgsinn Bbf
   Von km 1,194 bis 0,386
   Von Signal Sig G652 bis Sig N403
   Strecke: 5215 Burgsinn Bbf - Abzw Rieneck Sinnberg, W 682
   Von Burgsinn Bbf bis Sinnberg
   Von km 0,386 bis 1,336
   Von Signal Sig N403 bis Sig 690
   Strecke: 5216 Abzw Nantenbach, W 211 - Rohrbach, W 810
   Von Nantenbach bis Rohrbach
   Von km 0,607 bis 302,227
   Von Signal Sig 73254 bis Sig P801
   Von Signal Gz W 806 bis Sig 73204
   Die Baumaßnahme betrifft vorwiegend die 2-gleisige elektrifizierte
   Strecke 1733 Hannover Hbf - Kassel-Wilhelmshöhe - Würzburg Hbf im
   Abschnitt von km 239 bis km 327.
   Die Baumaßnahme liegt zwischen den Bf Fulda Bronnzell und Würzburg Hbf.
   Zwischen den Bf befinden auf einer Streckenlänge von circa 88 Kilometer
   die folgenden Betriebsbahnhöfe bzw. Betriebsstellen:
    Üst Hartberg
    Üst Landrücken Nord
    Üst Landrücken Süd
    Bf Mottgers BBf
    Üst Altengronau
    Üst Dittenbrunn
    Bf Burgsinn Bbf
    Üst Mühlberg
    Bf Rohrbach Bbf
    Üst Hohe Wart
    Üst Espenloh
    Üst Neuberg
   Weitere Leistungen werden auf der Strecke 5216 (zweigleisig,
   elektrifiziert) erbracht.
   1.3 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
   Siehe auch ZVB Bauüberwachung (Anlage 06).
   Von der Baumaßnahme betroffene Dritte sind rechtzeitig im Vorfeld über
   die Maßnahmen ihrer Betroffenheit zu beteiligen bzw. zu informieren.
   Verhandlungen mit Behörden und Dritten, die von Auftragnehmern geführt
   werden, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber. Über
   das Ergebnis sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen vom
   Auftragnehmer gefertigte Niederschriften zu übergeben.
   Alle wesentlichen Bearbeitungs- und Verfahrensschritte und die den
   Behörden einzureichenden / vorzulegenden Unterlagen sind vorab mit dem
   Auftraggeber abzustimmen und ihm zur Freigabe vorzulegen. Die Freigabe
   durch den Auftraggeber erfolgt bei entsprechend sach-gemäßer Leistung
   unverzüglich.
   Etwaige Forderungen von Dritten (wie bspw. Träger öffentlicher Belange,
   Gemeinden, Verbände, Sparten-träger), insbesondere solche, die über das
   gesetzlich erforderliche Maß bzw. über die Anforderungen des
   einschlägigen Regelwerks hinausgehen, teilen die Auftragnehmer dem
   Auftraggeber / BÜB unverzüglich schriftlich mit.
   1.4 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
   Die Bautermine bzw. Bauzeiträume sind in der Anlage 1.0.5 enthalten. In
   dieser Übersicht sind nur die reinen Umbausperrpausen bzw. Bauzeiträume
   genannt. Die baubetrieblich angemeldeten
   Sperrpausen können der beiliegenden Anmeldung zur Integrierten
   Bündelung (Anlage
   1.0.4) entnommen werden. Die Vorarbeiten, Nacharbeiten und
   Zusammenhangsarbeiten zu diesen Maßnahmen werden maßnahmenbezogen in
   der Regel mit einem Vorlauf von mindestens zehn Wo-chen dem AN im
   Rahmen des Auftaktgesprächs bekannt gegeben.
   2. Vorbemerkungen
   2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften
   Für alle zu betreuenden Einzelmaßnahme / Ausschreibungspakete findet
   zwischen AN und AG in der Regel spätestens 12 Wochen vor Beginn der
   Haupt-Umbausperrpause ein Auftaktgespräch statt.
   Die maßnahmenbezogen erforderlichen Besprechungen und Niederschriften
   ergeben sich aus Anlage 1.1 und den entsprechenden Vorschriften.
   Darüber hinaus finden mindestens 2-Mal in der Woche
   Abstimmungsgespräche zwischen dem AN und dem AG statt.
   2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber
   Siehe Ausschreibungsunterlagen
   Weiterhin beauftragt der AG einen externen Bauoberleiter für die
   gesamthafte Koordination (Los 1).
   2.3 Einsatz von EDV-Systemen
    Übliche EDV Systeme (MS Word, Excel, etc. oder ähnliche)
    Elektronisches Bautagebuch (VRI DMS) Die Art der Führung des BTB wird
   in der Auftaktbesprechung festgelegt,
    BKU
   Siehe auch ZBV EDV
   2.4 Weitere Vorbemerkungen
   Der Einsatz eines GSM-R Handy wird vorausgesetzt und wird nicht
   gesondert vergütet. Das Vorhalten von Spur- und Überhöhungsmessgerät
   für Gleise und Weichen sowie 2 Sh2-Scheiben (inkl. Auf- und Abbau)
   gehören zur unmittelbaren Ausstattung des Bauüberwachers /
   Fachbauüberwachers und wer-den nicht gesondert vergütet.
   3. Sonstiges
   3.1 Definition Sicherstellen
   Befugnis und Verpflichtung zur Erteilung von Anweisungen und zur
   Überwachung Ihrer Durchführung im übertragenen Verantwortungsbereich.
   Vertragsrelevante Anweisungen sind stets mit dem Auftraggeber vorab
   abzustimmen.
   Definition Überwachen
   Ständiges oder fallweises Beobachten der Durchführung von Aufgaben und
   Arbeitsabläufen. Hierzu zählt insbesondere:
    eine terminliche und sachliche Abstimmung von Maßnahmen verschiedener
   Bereiche sicherzustellen,
    Ist-Daten und -Zustände im Rahmen von Kontrollaufgaben zu erfassen
   und aufzubereiten.
   Definition "Mitwirken"
   Befugnis und Verpflichtung, an einem Vorgang, der federführend von
   einem anderen Bereich betrieben wird, mitzuarbeiten und hinsichtlich
   der eigenen Belange mit zu entscheiden.
   3.2 Arbeitsplatz Bauüberwachung
   Dem AN wird vom AG ein Arbeitsplatz zur Projektbearbeitung in Form
   eines möblierten Baustellenbüros/Containers vor Ort zur Verfügung
   gestellt.
   3.3 Anforderung an eine Prüfung der Nachtragsforderung
   Bei der Nachtragsbearbeitung verweisen wir insbesondere auf die
   Regelungen der Ril 202.0305.
   Die Verfahrensregelung nach NEuPP sind im jeweiligen Bauvertrag
   vereinbart und bei der Nachtragsbearbeitung zu verwenden.
   Die vom AN durchzuführenden Nachtragsprüfungen und die dafür zu
   erstellenden Stellungnahmen müssen insbesondere folgende Inhalte
   aufweisen:
    Vertrag-Nr.:
    Auftragnehmer:
    Nachtragsnummer:
    Forderungshöhe:
    Prüfergebnis:
    Original Unterschriften
    Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Soll gem. Ausschreibungsunterlagen
    Darstellung Bau-Soll
    Untersetzung durch Kopien aus den Ausschreibungsunterlagen (Kopien
   Text und Pläne dem Vorgang beifügen, sofern nicht bereits durch den AN
   geschehen)
    Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Ist
    Darstellung Bau-Ist (Bauablauf/wesentliche Änderungen zum Bau-Soll)
    Untersetzung durch Planwerk/Skizzen/BTB/Regelwerk
    Wer hat die Leistungen ausgeführt, bzw. wer führt die Leistungen aus?
    Leistungszeitraum (von ... bis ...)
    Ursache der Änderungen zum Bau-Soll
    Chronologie/Referenzschriftverkehr mit Nachtragsrelevanz
    Liegt eine Änderungsanordnung des AG (gem. § 1 Nr. 4 VOB/B) oder eine
   Mehrkostenanzeige (gem. § 2 Nr. 5 od. Nr. 6, etc.) des AN vor?
    Wenn die Leistungen mündl. angeordnet wurden, von wem und wann?
    Bei Behinderungsanzeigen gem. § 6 Nr. 6 VOB/B ist dringend darauf zu
   achten, dass auch der Wegfall der Behinderung angezeigt wird
    Detaillierte Darstellung der eigentlichen Änderungsursache, bzw. der
   Notwendigkeit der zusätzlichen Leistungen
    Prüfung dem Grunde nach
    Sind sämtliche im Angebot enthaltenen Leistungen von der
   Leistungsanordnung abgedeckt?
    Zuweisung der VOB-Paragraphen auf die Einzelpositionen dem Grunde
   nach (z.B.: § 2 Nr. 5 oder Nr. 6)
    Handelt es sich bei den Änderungspositionen um sog.
   Ohnehin-Leistungen, die bereits mit dem Hauptvertrag abgegolten werden?
    Ist die Änderung bereits in einer anderen Vereinbarung zu Nachträgen
   berücksichtigt worden?
    Ungenügend sind Aussagen wie z.B.: Nachtrag gerechtfertigt oder
   Leistung erforderlich
    Entstehen durch den Nachtrag ggf. Gegenforderungen gegen AN oder
   Dritte?
    Mengenprüfung und -bestätigung
    Alle Mengenvordersätze des/der Nachtrages/Nachträge sind aufzumessen,
   zu prüfen und zu bestätigen.
    In der Nachtragskalkulation aufgeführte Innere Mengen sind
   ebenfalls zu prüfen und zu bestätigen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2021
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Örtliche Bauüberwachung Abschnitt 3 (Rohrbach  Würzburg)
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Rohrbach - Würzburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1. Allgemeine Beschreibung
   1.1 Zu überwachende Baumaßnahme(n)
   Die Leistungen dieses Ausschreibungspaketes umfassen die örtliche
   Bauüberwachungsleistung für alle Maßnahmen des Ausschreibungspaketes
   BAU SFS 1733 RA 3a Fulda  Würzburg 2022 in den ausge-schriebenen
   Projektgebieten. Dazu gehören auch sämtliche Vor-, Nach- und
   Zusammenhangsarbeiten dieser Maßnahmen und der dazugehörigen
   Bauverträge sowie weitere Bauüberwachungsleistungen.
   Für die Haupt-Bauausführung ist aktuell eine Totalsperrung von 182
   Tagen der Strecke 1733 gemäß beiliegender Anzeige zur Integrierten
   Bündelung (Anlage 1.0.4) vorgesehen. Im Zusammenhang bzw. parallel zu
   den Oberbaumaßnahmen (GE, WE, SE2, GOS, etc.) finden IH-Begleitarbeiten
   sowie In-spektionen statt. Eine Machbarkeitsstudie (SOG)/
   Rahmenterminplan findet sich in Anlage 1.0.5. Eine Übersicht der
   geplanten Oberbaumaßnahmen findet sich in Anlage 1.0.2.
   Für diese sind die in den Anlagen 1.1 bis 1.3 beschriebenen Leistungen
   zu erbringen.
   Die Bauüberwachungsleistungen betreffen folgendes Projektgebiet:
   Los 04: Örtliche Bauüberwachung Abschnitt 3 Rohrbach - Würzburg
   Die mit diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen erstrecken sich von
   Mottgers bis Burgsinn (ca. km 303,441 bis ca. km 326,414)
   1.2 Allgemeine Lage / örtliche Verhältnisse RA3a Fulda - Würzburg
   Betroffene Gebietskörperschaften
   Bundesland: Hessen, Bayern
   Landkreis: Fulda, Main-Kinzig-Kreis, Bad Kissingen, Main-Spessart,
   Würzburg
   Stadt: Eichenzell, Kalbach, Neuhof, Sinntal, Fulda, Zeitlofs, Obersinn,
   Burgsinn, Rieneck, Gemünden am Main, Karlstadt, Zellingen, Leinach,
   Margetshöchheim, Würzburg, Veitshöchheim
   Lage im Netz:
   Strecke: 1733 Fulda Bf  Würzburg Hbf
   Von Fulda Bronnzell bis Würzburg Hbf
   Von km 238 bis 327
   Von Signal Sig A424 bis Ls 093 II
   Von Signal Ls 094 II bis Sig A426
   Strecke: 5214 Burgsinn, W 625 - Burgsinn Bbf
   Von Burgsinn bis Burgsinn Bbf
   Von km 1,194 bis 0,386
   Von Signal Sig G652 bis Sig N403
   Strecke: 5215 Burgsinn Bbf - Abzw Rieneck Sinnberg, W 682
   Von Burgsinn Bbf bis Sinnberg
   Von km 0,386 bis 1,336
   Von Signal Sig N403 bis Sig 690
   Strecke: 5216 Abzw Nantenbach, W 211 - Rohrbach, W 810
   Von Nantenbach bis Rohrbach
   Von km 0,607 bis 302,227
   Von Signal Sig 73254 bis Sig P801
   Von Signal Gz W 806 bis Sig 73204
   Die Baumaßnahme betrifft vorwiegend die 2-gleisige elektrifizierte
   Strecke 1733 Hannover Hbf - Kassel-Wilhelmshöhe - Würzburg Hbf im
   Abschnitt von km 239 bis km 327.
   Die Baumaßnahme liegt zwischen den Bf Fulda Bronnzell und Würzburg Hbf.
   Zwischen den Bf befinden auf einer Streckenlänge von circa 88 Kilometer
   die folgenden Betriebsbahnhöfe bzw. Betriebsstellen:
    Üst Hartberg
    Üst Landrücken Nord
    Üst Landrücken Süd
    Bf Mottgers BBf
    Üst Altengronau
    Üst Dittenbrunn
    Bf Burgsinn Bbf
    Üst Mühlberg
    Bf Rohrbach Bbf
    Üst Hohe Wart
    Üst Espenloh
    Üst Neuberg
   Weitere Leistungen werden auf der Strecke 5216 (zweigleisig,
   elektrifiziert) erbracht.
   1.3 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
   Siehe auch ZVB Bauüberwachung (Anlage 06).
   Von der Baumaßnahme betroffene Dritte sind rechtzeitig im Vorfeld über
   die Maßnahmen ihrer Betroffen-heit zu beteiligen bzw. zu informieren.
   Verhandlungen mit Behörden und Dritten, die von Auftragnehmern geführt
   werden, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber. Über
   das Ergebnis sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen vom
   Auftragnehmer gefertigte Niederschriften zu übergeben.
   Alle wesentlichen Bearbeitungs- und Verfahrensschritte und die den
   Behörden einzureichenden / vorzule-genden Unterlagen sind vorab mit dem
   Auftraggeber abzustimmen und ihm zur Freigabe vorzulegen. Die Freigabe
   durch den Auftraggeber erfolgt bei entsprechend sachgemäßer Leistung
   unverzüglich.
   Etwaige Forderungen von Dritten (wie bspw. Träger öffentlicher Belange,
   Gemeinden, Verbände, Sparten-träger), insbesondere solche, die über das
   gesetzlich erforderliche Maß bzw. über die Anforderungen des
   einschlägigen Regelwerks hinausgehen, teilen die Auftragnehmer dem
   Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit.
   1.4 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
   Die Bautermine bzw. Bauzeiträume sind in der Anlage 1.0.5 enthalten. In
   dieser Übersicht sind nur die reinen Umbausperrpausen bzw. Bauzeiträume
   genannt. Die baubetrieblich angemeldeten Sperrpausen können der
   beiliegenden Anmeldung zur Integrierten Bündelung (Anlage 1.0.4)
   entnommen werden. Die Vorarbeiten, Nacharbeiten und
   Zusammenhangsarbeiten zu diesen Maßnahmen werden maßnahmenbezogen in
   der Regel mit einem Vorlauf von mindestens zehn Wochen dem AN im Rahmen
   des Auftaktgesprächs bekannt gegeben.
   2. Vorbemerkungen
   2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften
   Für alle zu betreuenden Einzelmaßnahme / Ausschreibungspakete findet
   zwischen AN und AG in der Regel spätestens 12 Wochen vor Beginn der
   Haupt-Umbausperrpause ein Auftaktgespräch statt.
   Die maßnahmenbezogen erforderlichen Besprechungen und Niederschriften
   ergeben sich aus Anlage 1.1 und den entsprechenden Vorschriften.
   Darüber hinaus finden mindestens 2-Mal in der Woche
   Abstimmungsgespräche zwischen dem AN und dem AG statt.
   2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber
   Siehe Ausschreibungsunterlagen
   Weiterhin beauftragt der AG einen externen Bauoberleiter für die
   gesamthafte Koordination (Los 1).
   2.3 Einsatz von EDV-Systemen
    Übliche EDV Systeme (MS Word, Excel, etc. oder ähnliche)
    Elektronisches Bautagebuch (VRI DMS) Die Art der Führung des BTB wird
   in der Auftaktbesprechung festgelegt,
    BKU
   Siehe auch ZBV EDV
   2.4 Weitere Vorbemerkungen
   Der Einsatz eines GSM-R Handy wird vorausgesetzt und wird nicht
   gesondert vergütet. Das Vorhalten von Spur- und Überhöhungsmessgerät
   für Gleise und Weichen sowie 2 Sh2-Scheiben (inkl. Auf- und Abbau)
   gehören zur unmittelbaren Ausstattung des Bauüberwachers /
   Fachbauüberwachers und wer-den nicht gesondert vergütet.
   3. Sonstiges
   3.1 Definition Sicherstellen
   Befugnis und Verpflichtung zur Erteilung von Anweisungen und zur
   Überwachung Ihrer Durchführung im übertragenen Verantwortungsbereich.
   Vertragsrelevante Anweisungen sind stets mit dem Auftraggeber vorab
   abzustimmen.
   Definition Überwachen
   Ständiges oder fallweises Beobachten der Durchführung von Aufgaben und
   Arbeitsabläufen. Hierzu zählt insbesondere:
    eine terminliche und sachliche Abstimmung von Maßnahmen verschiedener
   Bereiche sicherzustellen,
    Ist-Daten und -Zustände im Rahmen von Kontrollaufgaben zu erfassen
   und aufzubereiten.
   Definition "Mitwirken"
   Befugnis und Verpflichtung, an einem Vorgang, der federführend von
   einem anderen Bereich betrieben wird, mitzuarbeiten und hinsichtlich
   der eigenen Belange mit zu entscheiden.
   3.2 Arbeitsplatz Bauüberwachung
   Dem AN wird vom AG ein Arbeitsplatz zur Projektbearbeitung in Form
   eines möblierten Baustellenbüros/Containers vor Ort zur Verfügung
   gestellt.
   3.3 Anforderung an eine Prüfung der Nachtragsforderung
   Bei der Nachtragsbearbeitung verweisen wir insbesondere auf die
   Regelungen der Ril 202.0305.
   Die Verfahrensregelung nach NEuPP sind im jeweiligen Bauvertrag
   vereinbart und bei der Nachtragbearbeitung zu verwenden.
   Die vom AN durchzuführenden Nachtragsprüfungen und die dafür zu
   erstellenden Stellungnahmen müssen insbesondere folgende Inhalte
   aufweisen:
    Vertrag-Nr.:
    Auftragnehmer:
    Nachtragsnummer:
    Forderungshöhe:
    Prüfergebnis:
    Original Unterschriften
    Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Soll gem. Ausschreibungsunterlagen
    Darstellung Bau-Soll
    Untersetzung durch Kopien aus den Ausschreibungsunterlagen (Kopien
   Text und Pläne dem Vorgang beifügen, sofern nicht bereits durch den AN
   geschehen)
    Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Ist
    Darstellung Bau-Ist (Bauablauf/wesentliche Änderungen zum Bau-Soll)
    Untersetzung durch Planwerk/Skizzen/BTB/Regelwerk
    Wer hat die Leistungen ausgeführt, bzw. wer führt die Leistungen aus?
    Leistungszeitraum (von ... bis ...)
    Ursache der Änderungen zum Bau-Soll
    Chronologie/Referenzschriftverkehr mit Nachtragsrelevanz
    Liegt eine Änderungsanordnung des AG (gem. § 1 Nr. 4 VOB/B) oder eine
   Mehrkostenanzeige (gem. § 2 Nr. 5 od. Nr. 6, etc.) des AN vor?
    Wenn die Leistungen mündl. angeordnet wurden, von wem und wann?
    Bei Behinderungsanzeigen gem. § 6 Nr. 6 VOB/B ist dringend darauf zu
   achten, dass auch der Wegfall der Behinderung angezeigt wird
    Detaillierte Darstellung der eigentlichen Änderungsursache, bzw. der
   Notwendigkeit der zusätzlichen Leistungen
    Prüfung dem Grunde nach
    Sind sämtliche im Angebot enthaltenen Leistungen von der
   Leistungsanordnung abgedeckt?
    Zuweisung der VOB-Paragraphen auf die Einzelpositionen dem Grunde
   nach (z.B.: § 2 Nr. 5 oder Nr. 6)
    Handelt es sich bei den Änderungspositionen um sog.
   Ohnehin-Leistungen, die bereits mit dem Hauptvertrag abgegolten werden?
    Ist die Änderung bereits in einer anderen Vereinbarung zu Nachträgen
   berücksichtigt worden?
    Ungenügend sind Aussagen wie z.B.: Nachtrag gerechtfertigt oder
   Leistung erforderlich
    Entstehen durch den Nachtrag ggf. Gegenforderungen gegen AN oder
   Dritte?
    Mengenprüfung und -bestätigung
    Alle Mengenvordersätze des/der Nachtrages/Nachträge sind aufzumessen,
   zu prüfen und zu bestätigen.
    In der Nachtragskalkulation aufgeführte Innere Mengen sind
   ebenfalls zu prüfen und zu bestätigen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2021
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Logistik und Abfallmanagement
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE732 Fulda
   Hauptort der Ausführung:
   Fulda - Würzburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1. Allgemeine Beschreibung
   1.1 Zu überwachende Baumaßnahme(n)
   Die Leistungen dieses Ausschreibungspaketes umfassen die örtliche
   Bauüberwachungsleistung für alle Maßnahmen des Ausschreibungspaketes
   BAU SFS 1733 RA 3a Fulda  Würzburg 2022 in den ausgeschriebenen
   Projektgebieten. Dazu gehören auch sämtliche Vor-, Nach- und
   Zusammenhangsarbeiten dieser Maßnahmen und der dazugehörigen
   Bauverträge sowie weitere Bauüberwachungsleistungen.
   Für die Haupt-Bauausführung ist aktuell eine Totalsperrung von 182
   Tagen der Strecke 1733 gemäß beiliegender Anzeige zur Integrierten
   Bündelung (Anlage 1.0.4) vorgesehen. Im Zusammenhang bzw. parallel zu
   den Oberbaumaßnahmen (GE, WE, SE2, GOS, etc.) finden IH-Begleitarbeiten
   sowie Inspektionen statt. Eine Machbarkeitsstudie (SOG)/
   Rahmenterminplan findet sich in Anlage 1.0.5. Eine Übersicht der
   geplanten Oberbaumaßnahmen findet sich in Anlage 1.0.2.
   Für diese sind die in den Anlagen 1.1, 1.2 und 1.5 beschriebenen
   Leistungen zu erbringen.
   Die Bauüberwachungsleistungen betreffen folgendes Projektgebiet:
   Los 05: Logistik und Abfallmanagement
   1.2 Allgemeine Lage / örtliche Verhältnisse RA3a Fulda - Würzburg
   Betroffene Gebietskörperschaften
   Bundesland: Hessen, Bayern
   Landkreis: Fulda, Main-Kinzig-Kreis, Bad Kissingen, Main-Spessart,
   Würzburg
   Stadt: Eichenzell, Kalbach, Neuhof, Sinntal, Fulda, Zeitlofs, Obersinn,
   Burgsinn, Rieneck, Gemünden am Main, Karlstadt, Zellingen, Leinach,
   Margetshöchheim, Würzburg, Veitshöchheim
   Lage im Netz:
   Strecke: 1733 Fulda Bf  Würzburg Hbf
   Von Fulda Bronnzell bis Würzburg Hbf
   Von km 238 bis 327
   Von Signal Sig A424 bis Ls 093 II
   Von Signal Ls 094 II bis Sig A426
   Strecke: 5214 Burgsinn, W 625 - Burgsinn Bbf
   Von Burgsinn bis Burgsinn Bbf
   Von km 1,194 bis 0,386
   Von Signal Sig G652 bis Sig N403
   Strecke: 5215 Burgsinn Bbf - Abzw Rieneck Sinnberg, W 682
   Von Burgsinn Bbf bis Sinnberg
   Von km 0,386 bis 1,336
   Von Signal Sig N403 bis Sig 690
   Strecke: 5216 Abzw Nantenbach, W 211 - Rohrbach, W 810
   Von Nantenbach bis Rohrbach
   Von km 0,607 bis 302,227
   Von Signal Sig 73254 bis Sig P801
   Von Signal Gz W 806 bis Sig 73204
   Die Baumaßnahme betrifft vorwiegend die 2-gleisige elektrifizierte
   Strecke 1733 Hannover Hbf - Kassel-Wilhelmshöhe - Würzburg Hbf im
   Abschnitt von km 239 bis km 327.
   Die Baumaßnahme liegt zwischen den Bf Fulda Bronnzell und Würzburg Hbf.
   Zwischen den Bf befinden auf einer Streckenlänge von circa 88 Kilometer
   die folgenden Betriebsbahnhöfe bzw. Betriebsstellen:
    Üst Hartberg
    Üst Landrücken Nord
    Üst Landrücken Süd
    Bf Mottgers BBf
    Üst Altengronau
    Üst Dittenbrunn
    Bf Burgsinn Bbf
    Üst Mühlberg
    Bf Rohrbach Bbf
    Üst Hohe Wart
    Üst Espenloh
    Üst Neuberg
   Weitere Leistungen werden auf der Strecke 5216 (zweigleisig,
   elektrifiziert) erbracht.
   1.3 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
   Siehe auch ZVB Bauüberwachung (Anlage 06).
   Von der Baumaßnahme betroffene Dritte sind rechtzeitig im Vorfeld über
   die Maßnahmen ihrer Betroffenheit zu beteiligen bzw. zu informieren.
   Verhandlungen mit Behörden und Dritten, die von Auftragnehmern geführt
   werden, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber. Über
   das Ergebnis sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen vom
   Auftragnehmer gefertigte Niederschriften zu übergeben.
   Alle wesentlichen Bearbeitungs- und Verfahrensschritte und die den
   Behörden einzureichenden / vorzulegenden Unterlagen sind vorab mit dem
   Auftraggeber abzustimmen und ihm zur Freigabe vorzulegen. Die Freigabe
   durch den Auftraggeber erfolgt bei entsprechend sach-gemäßer Leistung
   unverzüglich.
   Etwaige Forderungen von Dritten (wie bspw. Träger öffentlicher Belange,
   Gemeinden, Verbände, Spartenträger), insbesondere solche, die über das
   gesetzlich erforderliche Maß bzw. über die Anforderungen des
   einschlägigen Regelwerks hinausgehen, teilen die Auftragnehmer dem
   Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit.
   1.4 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
   Die Bautermine bzw. Bauzeiträume sind in der Anlage 1.0.5 enthalten. In
   dieser Übersicht sind nur die reinen Umbausperrpausen bzw. Bauzeiträume
   genannt. Die baubetrieblich angemeldeten
   Sperrpausen können der beiliegenden Anmeldung zur Integrierten
   Bündelung (Anlage
   1.0.4) entnommen werden. Die Vorarbeiten, Nacharbeiten und
   Zusammenhangsarbeiten zu diesen Maßnahmen werden maßnahmenbezogen in
   der Regel mit einem Vorlauf von mindestens zehn Wochen dem AN im Rahmen
   des Auftaktgesprächs bekannt gegeben.
   2. Vorbemerkungen
   2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften
   Für alle zu betreuenden Einzelmaßnahme / Ausschreibungspakete findet
   zwischen AN und AG in der Regel spätestens 12 Wochen vor Beginn der
   Haupt-Umbausperrpause ein Auftaktgespräch statt.
   Die maßnahmenbezogen erforderlichen Besprechungen und Niederschriften
   ergeben sich aus Anlage 1.1 und den entsprechenden Vorschriften.
   Darüber hinaus finden mindestens 2-Mal in der Woche
   Abstimmungsgespräche zwischen dem AN und dem AG statt.
   2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber
   Siehe Ausschreibungsunterlagen
   Weiterhin beauftragt der AG einen externen Bauoberleiter für die
   gesamthafte Koordination (Los 1).
   2.3 Einsatz von EDV-Systemen
    Übliche EDV Systeme (MS Word, Excel, etc. oder ähnliche)
    Elektronisches Bautagebuch (VRI DMS) Die Art der Führung des BTB wird
   in der Auftaktbesprechung festgelegt,
    BKU
   Siehe auch ZBV EDV
   2.4 Weitere Vorbemerkungen
   Der Einsatz eines GSM-R Handy wird vorausgesetzt und wird nicht
   gesondert vergütet. Das Vorhalten von Spur- und Überhöhungsmessgerät
   für Gleise und Weichen sowie 2 Sh2-Scheiben (inkl. Auf- und Abbau)
   gehören zur unmittelbaren Ausstattung des Bauüberwachers /
   Fachbauüberwachers und wer-den nicht gesondert vergütet.
   3. Sonstiges
   3.1 Definition Sicherstellen
   Befugnis und Verpflichtung zur Erteilung von Anweisungen und zur
   Überwachung Ihrer Durchführung im übertragenen Verantwortungsbereich.
   Vertragsrelevante Anweisungen sind stets mit dem Auftraggeber vorab
   abzustimmen.
   Definition Überwachen
   Ständiges oder fallweises Beobachten der Durchführung von Aufgaben und
   Arbeitsabläufen. Hierzu zählt insbesondere:
    eine terminliche und sachliche Abstimmung von Maßnahmen verschiedener
   Bereiche sicherzustellen,
    Ist-Daten und -Zustände im Rahmen von Kontrollaufgaben zu erfassen
   und aufzubereiten.
   Definition "Mitwirken"
   Befugnis und Verpflichtung, an einem Vorgang, der federführend von
   einem anderen Bereich betrieben wird, mitzuarbeiten und hinsichtlich
   der eigenen Belange mit zu entscheiden.
   3.2 Arbeitsplatz Bauüberwachung
   Dem AN wird vom AG ein Arbeitsplatz zur Projektbearbeitung in Form
   eines möblierten Baustellenbüros/Containers vor Ort zur Verfügung
   gestellt.
   3.3 Anforderung an eine Prüfung der Nachtragsforderung
   Bei der Nachtragsbearbeitung verweisen wir insbesondere auf die
   Regelungen der Ril 202.0305.
   Die Verfahrensregelung nach NEuPP sind im jeweiligen Bauvertrag
   vereinbart und bei der Nachtragsbearbeitung zu verwenden.
   Die vom AN durchzuführenden Nachtragsprüfungen und die dafür zu
   erstellenden Stellungnahmen müssen insbesondere folgende Inhalte
   aufweisen:
    Vertrag-Nr.:
    Auftragnehmer:
    Nachtragsnummer:
    Forderungshöhe:
    Prüfergebnis:
    Original Unterschriften
    Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Soll gem. Ausschreibungsunterlagen
    Darstellung Bau-Soll
    Untersetzung durch Kopien aus den Ausschreibungsunterlagen (Kopien
   Text und Pläne dem Vorgang beifügen, sofern nicht bereits durch den AN
   geschehen)
    Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Ist
    Darstellung Bau-Ist (Bauablauf/wesentliche Änderungen zum Bau-Soll)
    Untersetzung durch Planwerk/Skizzen/BTB/Regelwerk
    Wer hat die Leistungen ausgeführt, bzw. wer führt die Leistungen aus?
    Leistungszeitraum (von ... bis ...)
    Ursache der Änderungen zum Bau-Soll
    Chronologie/Referenzschriftverkehr mit Nachtragsrelevanz
    Liegt eine Änderungsanordnung des AG (gem. § 1 Nr. 4 VOB/B) oder eine
   Mehrkostenanzeige (gem. § 2 Nr. 5 od. Nr. 6, etc.) des AN vor?
    Wenn die Leistungen mündl. angeordnet wurden, von wem und wann?
    Bei Behinderungsanzeigen gem. § 6 Nr. 6 VOB/B ist dringend darauf zu
   achten, dass auch der Wegfall der Behinderung angezeigt wird
    Detaillierte Darstellung der eigentlichen Änderungsursache, bzw. der
   Notwendigkeit der zusätzlichen Leistungen
    Prüfung dem Grunde nach
    Sind sämtliche im Angebot enthaltenen Leistungen von der
   Leistungsanordnung abgedeckt?
    Zuweisung der VOB-Paragraphen auf die Einzelpositionen dem Grunde
   nach (z.B.: § 2 Nr. 5 oder Nr. 6)
    Handelt es sich bei den Änderungspositionen um sog.
   Ohnehin-Leistungen, die bereits mit dem Hauptvertrag abgegolten werden?
    Ist die Änderung bereits in einer anderen Vereinbarung zu Nachträgen
   berücksichtigt worden?
    Ungenügend sind Aussagen wie z.B.: Nachtrag gerechtfertigt oder
   Leistung erforderlich
    Entstehen durch den Nachtrag ggf. Gegenforderungen gegen AN oder
   Dritte?
    Mengenprüfung und -bestätigung
    Alle Mengenvordersätze des/der Nachtrages/Nachträge sind aufzumessen,
   zu prüfen und zu bestätigen.
    In der Nachtragskalkulation aufgeführte Innere Mengen sind
   ebenfalls zu prüfen und zu bestätigen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2021
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren
   anhängig ist;
    Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im
   Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB
   keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat
   und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in
   Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln;
    Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere
   der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,
   Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen
   z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c
   Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in
   Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
    Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und
   Korruptionsprävention;
    Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen
   Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
    Erklärung, dass er zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der
   Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen
   Unternehmens:
   a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu
   beeinflussen,
   b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
   unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen konnte, oder
   c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die
   Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
    Erklärung, dass er den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner
   (http:// [11]www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads)
   oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://
   [12]www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf
   ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare
   Prinzipien verbindlich festlegt, welche eingehalten werden.
   Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem
   vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einzuholen und
   diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Bei
   fehlender Erklärung kann der Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers
   untersagt werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Erklärung über Mindestanzahl an Mitarbeitern in projektrelevanten
   Fachbereichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der
   Bewerber muss mindestens über folgende Arbeitskräfte verfügen, welche
   er jahresdurchschnittlich beschäftigt hatte:
   Los 01 mindestens 10 BÜB Ob/KIB
   Los 02 mindestens 10 BÜB Ob/KIB
   Los 03 mindestens 10 BÜB Ob/KIB
   Los 04 mindestens 10 BÜB Ob/KIB
   Los 05 mindestens 5 BÜB Ob/KIB
    Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen
   Unternehmen,
    Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit
   objektbezogener Eignung
   Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
   O Los 01 Bauoberleitung, SiGeKo und Nachtragsmanagement
   O Los 02 Bauüberwachung Fahrbahn VA Oberbau nach VV BAU Abschnitt 1
   O Los 03 Bauüberwachung Fahrbahn VA Oberbau nach VV BAU Abschnitt 2
   O Los 04 Bauüberwachung Fahrbahn VA Oberbau nach VV BAU Abschnitt 3
   O Los 05 Bauüberwachung Logistik und Abfallmanagement
   Die Qualifikationen ist für das jeweilige Einzellos nachzuweisen, auf
   welches sich der Teilnahmeantrag bezieht (z.B.: Los 04 Anlage 3.4 & 4.7
   bearbeiten und beifügen).
   Allgemeine Hinweise zu Lebensläufen, welche mindestens folgende Angaben
   enthalten müssen:
   Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der
   persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden
   Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
   Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den
   nachfolgenden Tabellen an den dort gekennzeichneten Leerstellen die
   jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf
   Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht
   ausdrücklich erlaubt.
   Allgemeine Hinweise zu Referenzblättern, welche mindestens folgende
   Angaben enthalten müssen:
   Titel der Baumaßnahme, Leistungszeitraum, Inbetriebnahme, Baukosten.
   Das Referenzblatt soll eine Projektbeschreibung und die Vorstellung der
   Projektinhalte auf maximal 2 Seiten (DIN A4) enthalten und auf die
   angefragten Mindestanforderungen eingehen. Die Darstellung ist frei
   wählbar.
    Angaben zum Los 01 Bauoberleitung, SiGeKo und Nachtragsmanagement -
   Bauoberleitung
   Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
   Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
   Qualifikationsanforderung:
   1. Abschluss: Ingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung mit
   Fachausbildung zum BÜW VV BAU
   2. mind.7 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn VV BAU
   3. Als Nachweis gültiger Befähigungsausweis gemäß Ril. 809.0803V03 und
   Lebenslauf (beruflicher Werdegang) einzureichen - Anlage 3.1
   Geforderte Referenzen:
   Zwei vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 7 Jahre vor
   dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages
   abgeschlossen wurden, in denen er als Bauoberleitung/Koordinierende
   Bauüberwachung tätig war.
   Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen
   erfüllt sind:
    Gesamtkosten Maßnahme Oberbau > 10 Mio 
   Angaben zum Los 02 Bauüberwachung Fahrbahn Bahn VV BAU Abschnitt 1 -
   Leitender Bauüberwacher
   Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
   Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
   Qualifikationsanforderung:
   1. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn VV BAU
   2. Als Nachweis gültiger Befähigungsausweis gemäß Ril. 809.0803V03 und
   Lebenslauf (beruflicher Werdegang) einzureichen - Anlage Nr.: 3.2.1
   Geforderte Referenzen:
   Zwei vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor
   dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages
   abgeschlossen wurden, in der er/sie als Leitender Bauüberwacher tätig
   war.
   Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen
   erfüllt sind:
    Gesamtkosten Maßnahme > 10 Mio 
   Angaben zum Los 02 Bauüberwachung Fahrbahn Bahn VV BAU Abschnitt 1 -
   Vertreter Leitender Bauüberwacher
   Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
   Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
   Qualifikationsanforderung:
   1. mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn VV BAU
   2. Als Nachweis gültiger Befähigungsausweis FBÜ Oberbau gemäß Ril.
   809.0803V03 und Lebenslauf (beruflicher Werdegang) einzureichen Anlage
   Nr.: 3.2.2
   Angaben zum Los 02 Bauüberwachung Fahrbahn Bahn VV BAU Abschnitt 1 -
   Fachbauüberwacher Oberbau
   Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
   Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
   Qualifikationsanforderung:
   1. Abschluss: Techniker oder Meister oder vergleichbare
   Berufsausbildung zur Fachbauüberwachung Oberbau
   2. mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Fachbauüberwacher
   3. Nachweis Ausbildung Fachbauüberwacher mit gültigem
   Befähigungsausweis gem. Ril. 809.0803V03 - Anlage Nr.: 3.2.3
   Angaben zum Los 03 Bauüberwachung Fahrbahn Bahn VV BAU Abschnitt 2 -
   Leitender Bauüberwacher
   Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
   Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
   Qualifikationsanforderung:
   1. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn VV BAU
   2. Als Nachweis gültiger Befähigungsausweis gemäß Ril. 809.0803V03 und
   Lebenslauf (beruflicher Werdegang) einzureichen - Anlage Nr.: 3.3.1
   Geforderte Referenzen:
   Zwei vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor
   dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages
   abgeschlossen wurden, in der er/sie als Leitender Bauüberwacher tätig
   war.
   Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen
   erfüllt sind:
    Gesamtkosten Maßnahme > 10 Mio 
   Angaben zum Los 03 Bauüberwachung Fahrbahn Bahn VV BAU Abschnitt 2 -
   Vertreter Leitender Bauüberwacher
   Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
   Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
   Qualifikationsanforderung:
   1. mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn VV BAU
   2. Als Nachweis gültiger Befähigungsausweis FBÜ Oberbau gemäß Ril.
   809.0803V03 und Lebenslauf (beruflicher Werdegang) einzureichen Anlage
   Nr.: 3.3.2
   Angaben zum Los 03 Bauüberwachung Fahrbahn Bahn VV BAU Abschnitt 2 -
   Fachbauüberwacher Oberbau
   Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
   Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
   Qualifikationsanforderung:
   1. Abschluss: Techniker oder Meister oder vergleichbare
   Berufsausbildung zur Fachbauüberwachung Oberbau
   2. mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Fachbauüberwacher
   3. Nachweis Ausbildung Fachbauüberwacher mit gültigem
   Befähigungsausweis gem. Ril. 809.0803V03 Anlage Nr.: 3.3.3
   Angaben zum Los 04 Bauüberwachung Fahrbahn Bahn VV BAU Abschnitt 3 -
   Leitender Bauüberwacher
   Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
   Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
   Qualifikationsanforderung:
   1. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn VV BAU
   2. Als Nachweis gültiger Befähigungsausweis gemäß Ril. 809.0803V03 und
   Lebenslauf (beruflicher Werdegang) einzureichen - Anlage Nr.: 3.4.1
   Geforderte Referenzen:
   Zwei vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor
   dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages
   abgeschlossen wurden, in der er/sie als Leitender Bauüberwacher tätig
   war.
   Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen
   erfüllt sind:
    Gesamtkosten Maßnahme > 10 Mio 
   Angaben zum Los 04 Bauüberwachung Fahrbahn Bahn VV BAU Abschnitt 3 -
   Vertreter Leitender Bauüberwacher
   Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
   Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
   Qualifikationsanforderung:
   1. mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn VV BAU
   2. Als Nachweis gültiger Befähigungsausweis FBÜ Oberbau gemäß Ril.
   809.0803V03 und Lebenslauf (beruflicher Werdegang) einzureichen Anlage
   Nr.: 3.4.2
   Angaben zum Los 04 Bauüberwachung Fahrbahn Bahn VV BAU Abschnitt 3 -
   Fachbauüberwacher Oberbau
   Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
   Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
   Qualifikationsanforderung:
   1. Abschluss: Techniker oder Meister oder vergleichbare
   Berufsausbildung zur Fachbauüberwachung Oberbau
   2. mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Fachbauüberwacher
   3. Nachweis Ausbildung Fachbauüberwacher mit gültigem
   Befähigungsausweis gem. Ril. 809.0803V03 Anlage Nr.: 3.4.3
   Angaben zum Los 05 Bauüberwachung Logistik und Abfallmanagement - Name
   des Mitarbeiters
   Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
   Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
   Qualifikationsanforderung:
   1. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn VV BAU
   2. Als Nachweis gültiger Befähigungsausweis BÜB Oberbau/KIB gemäß Ril.
   809.0803V03 und Lebenslauf (beruflicher Werdegang) einzureichen Anlage
   Nr.: 3.5
   Geforderte Referenzen:
   Zwei vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor
   dem Zeitpunkt der Veröffentlichung
   Dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in der er/sie als BÜW
   Logistik und Abfallmanagement tätig war.
   Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen
   erfüllt sind:
   1. Tätigkeit als Bauüberwacher Logistik und Abfallmanagement
   2. Gesamtkosten Maßnahme > 10 Mio 
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem
   Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert
   sein: siehe III.2.2. sowie unter Allgemeine
   Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für
   Arch./Ing.-Leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für
   Arch.-/Ing.-Leistungen sind zu berücksichtigen und über das
   Vergabeportal der Deutschen Bahn AG:
   [13]https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Vergabenummer
   19FEI42268 herunterzuladen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Gemäß den Vergabeunterlagen
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Siehe III.1.3. dieser Bekanntmachung.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
   Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn
   AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise
   sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum
   Präqualifikationsverfahren sind III.1.1. bis III.1.4. sowie den
   Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.-Leistungen zu entnehmen:
   Bauüberwachung:
    Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau;
    Fachbauüberwacher Oberbau.
   Für die Auftragserteilung Los 01 Federführende Bauüberwachung und Los
   02-04 Bauüberwachung VA Oberbau kommen nur präqualifizierte Unternehmen
   in Betracht.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/08/2020
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 31/08/2020
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/12/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher
   nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber,
   von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den
   Subunternehmern nachzuweisen.
   Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des
   Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
   Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen
   Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu
   nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht
   werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des
   Bewerbers. Außer-dem hat der Bewerber mit der beiliegenden
   Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er
   für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die
   Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung
   verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der
   Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten
   Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus
   zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist
   die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem
   schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche
   Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren
   für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur
   gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
   Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich
   zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im
   Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens
   nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur
   Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während
   der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht
   gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch
   von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des
   Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche
   Eignungsnachweise / Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren
   für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen
   nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete
   Mitarbeiter zulässig.
   Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
   rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
   interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage
   vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
   rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als
   sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
   Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher
   Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen
   Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
   erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
    Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
    1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 
   70406/21#1, abrufbar unter
   [14]https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen
   /2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile
   &v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen
   werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die
   dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht
   der Auftraggeber sich zu eigen,
    2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den
   Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende
   Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen
   ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher
   abzusehen,
    Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen
   auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen,
    Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000
   Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das
   Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig,
    Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
   unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
   weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
    Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren
   vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden
   (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /
   verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei
   Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes
   einzelne Gemeinschaftsmitglied.
   Beteiligte Unternehmen:
   1. Obermeyer Planen + Beraten GmbH
   Zur Gießerei 18
   76227 Karlsruhe
   2. DB Engineering & Consulting GmbH
   Gartenstraße 82-84
   6135 Karlsruhe
   3. AFRY Deutschland GmbH
   Calenberger Esplanade 3
   30169 Hannover
   Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
   die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
   erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
   Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
   Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
    Erklärung, dass er im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine
   Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen
   erbracht hat
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
   Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
   nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
   Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
   der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
   Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§
   134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
   ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von
   10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.  soweit die Vergabeverstöße aus
   der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind  bis zum
   Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
   Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
   genannten Fristen verwiesen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   02/07/2020
References
   6. mailto:astrid.waldherr@deutschebahn.com?subject=TED
   7. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   8. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=JVVFzZpx7Pw%253d
   9. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
  10. http://www.deutschebahn.vom/bieterportal
  11. http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads
  12. http://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf
  13. https://bieterportal.noncd.db.de/portal
  14. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=pub
licationFile&v=1
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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