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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Frankfurt am Main
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 314610-2020 (ID: 2020070609205331650)
Veröffentlicht: 06.07.2020
*
DE-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2020/S 128/2020 314610
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Waldherr, Astrid
E-Mail: [6]astrid.waldherr@deutschebahn.com
Telefon: +49 89130872592
Fax: +49 89130872858
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFile
s.ashx?subProjectId=JVVFzZpx7Pw%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [10]http://www.deutschebahn.vom/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sanierung der SFS 1733 im Abschnitt Fulda Würzburg (RA 3a) -
Bauüberwachung nach VV-Bau, Lose 1-5
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42268
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Sanierung der SFS 1733 im Abschnitt Fulda Würzburg (RA 3a) -
Bauüberwachung nach VV-Bau, Lose 1-5.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 5
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Bei der Wertung wird die wirtschaftlichste Gesamtvergabesumme über alle
Lose herangezogen. Dabei ist möglich: 1 + 2 + 3 + 4 + 5 oder 1 + 5 oder
2 + 3 + 4 oder 2 + 3 oder 2 + 4 oder 3 + 4.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bauoberleitung, SiGeKo und Nachtragsmanagement
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE732 Fulda
Hauptort der Ausführung:
Fulda - Würzburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1.1 Die DB Netz AG beabsichtigt 2022 die Sanierung der
Schnellfahrstrecke (SFS) 1733 im Abschnitt zwischen Fulda und Würzburg.
Auf der Strecke soll eine umfassende Erneuerung des Oberbaus mit
Weichen- und Schienenerneuerung stattfinden. Betroffen sind die
Strecken 1733, 5214, 5215 und 5216.
Die Projekte umfassen die Durchführung der Streckenbaustelle auf den
genannten Strecken-, Bahnhofsgleisen und Weichen.
Die Leistungen dieses Ausschreibungspaketes umfassen die Bauoberleitung
für alle Maßnahmen des Ausschreibungspaketes BAU SFS 1733 RA 3a in den
ausgeschriebenen Projektgebieten. Dazu gehören sämtliche Vor-, Nach-
und Zusammenhangsarbeiten dieser Maßnahmen und Bauverträge. Die
Beschreibung der Baumaßnahme ist in der Anlage 01.00.1 beigelegt. Das
Leistungsbild umfasst auch die SiGeKo (Anlage 01.04) und das
Nachtragsmanagement (Anlage 01.07).
Die Projektabschnitte sind in den Anlagen 01.00.x dargestellt. Die in
den Projektabschnitten enthaltenen Projekte mit ihren dazugehörigen
Nummern bilden auch die Grundlage für die Abrechnung.
Geplanter Instandsetzungsumfang:
Gleiserneuerungen, 165.602 m, davon 58.485 m SE2,
Erneuerung von 69 Weichen und 17 Schienenauszügen
Davon: 2 Weichen mit r = 7000/6000 m
28 Weichen mit r = 2500 m
23 Weichen mit r = 1200 m
3 Weichen mit r = 500 m
11 Weichen mit r = 300 m
2 Weichen mit r = 190 m
Umbauverfahren:
Fließbandverfahren mit Einsatz GMT
Grober Bauablauf:
Baugleis einrichten
Bettungsreinigung (gleichzeitiger Einsatz von 2 BRM)
Neuschienen abladen /Altschienen aufladen
Gleisumbau
Schottern und Stopfen
Schienenschweißen
LZB - Einbau
Baugleis aufheben
Die Strecke ist Bestandteil der Nord-Süd Schnellfahrstrecke und
Bestandteil des TEN-Netzes. Es steht eine Vollsperrung von 128 Tagen
für den Abschnitt Würzburg bis Burgsinn und 182 Tagen für den Abschnitt
Burgsinn bis Fulda zur Verfügung (siehe Anlagen 01.00.04 Anmeldung IB/
Beginn: 10.06.2022). Während der Vollsperrung werden auch
Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt.
Die einzelnen Fachsparten - insbesondere im ausrüstungstechnischen
Bereich (Leit- und Sicherungstechnik (LST), Anpassungen der
Oberleitung) werden von weiteren vom AG beauftragten
Fachbauüberwachungen überwacht und begleitet.
Es wird eine separate Umweltbauüberwachung für die Gesamtmaßnahme
eingesetzt.
1.2 Lage / örtliche Verhältnisse
Betroffene Gebietskörperschaften
Bundesland: Hessen, Bayern
Landkreis: Fulda, Main-Kinzig-Kreis, Bad Kissingen, Main-Spessart,
Würzburg Stadt: Eichenzell, Kalbach, Neuhof, Sinntal, Fulda, Zeitlofs,
Obersinn, Burgsinn, Rieneck, Gemünden am Main, Karlstadt, Zellingen,
Leinach, Margetshöchheim, Würzburg, Veitshöchheim
Strecke 1733 Fulda Würzburg
Strecke 5214 Burgsinn, W 625 - Burgsinn Bbf
Strecke 5215 Burgsinn Bbf - Abzw Rieneck Sinnberg, W 682
Strecke 5216 Abzw Nantenbach, W 211 - Rohrbach, W 810
Die zu erneuernde Strecke wird in vier Baulose für die Oberbauarbeiten
aufgeteilt (Lose 10, 20, 21 und 22), die durch einen Bau-AN gesamthaft
umgesetzt werden. Näheres siehe Anlage 01.00.0 Leistungsbeschreibung
1.3 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
Siehe Anlage 01.00.0Leistungsbeschreibung auch ZVB Bauüberwachung
(Anlage 06).
1.4 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Die Bautermine bzw. Bauzeiträume sind in der Anlage 01.00.5 enthalten.
In dieser Übersicht sind nur die reinen Umbausperrpausen bzw.
Bauzeiträume genannt. Die baubetrieblich angemeldeten Sperrpausen
können der beiliegenden Anmeldung zur Integrierten Bündelung (Anlage
01.00.4) entnommen werden. Die Vorarbeiten, Nacharbeiten und
Zusammenhangsarbeiten zu diesen Maßnahmen werden maßnahmenbezogen in
der Regel mit einem Vorlauf von mindestens zehn Wochen dem AN im Rahmen
des Auftaktgesprächs bekannt gegeben.
2. Vorbemerkungen
2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften
Für alle zu betreuenden Einzelmaßnahmen/ Ausschreibungspakete findet
zwischen AN und AG in der Regel spätestens 12 Wochen vor Beginn der
Umbausperrpause ein Auftaktgespräch statt.
Die maßnahmenbezogen erforderlichen Besprechungen und Niederschriften
ergeben sich aus Anlage 1.1 und den entsprechenden Vorschriften.
Darüber hinaus finden mindestens 2-Mal in der Woche
Abstimmungsgespräche zwischen dem AN und dem AG statt.
2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber
Siehe Ausschreibungsunterlagen
2.3 Einsatz von EDV-Systemen
Übliche EDV Systeme (MS Word, Excel, etc. oder ähnliche)
Elektronisches Bautagebuch (VRI DMS) Die Art der Führung des BTB wird
in der Auftaktbesprechung festgelegt,
Nachtrags Workflow (VRI DMS) Überwachung der Durchlaufzeit der
Nachträge
BKU
Siehe auch ZVB-EDV
2.4 Leistungen der Bauoberleitung
Der Bauoberleitung obliegt gemäß Punkt 8.1 der Anlage 01.06, neben dem
einmaligen Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden
Objekt und der Mitwirkung bei deren Freigabe, auch die Aufsicht über
die örtliche Bauüberwachung und die Koordinierung der an der
Objektüberwachung fachlich Beteiligten (Lose 02-09 + separate BÜW LST
gemäß Anlage 01.00.6).
Dazu gehören insbesondere folgende Gewerke:
fachl./örtl. Bauüberwachung Oberbau, LST, OL
BÜW Logistik
Schienentechniküberwachung
Umwelt
2.5 Leistungen der örtlichen Bauüberwachung, BÜW Logistik,
Schweißbauüberwachung und Fach BÜW Gewerke LST und OL, Umwelt und
weitere Vorbemerkungen
Der Bauoberleitung obliegt die Kontrolle und Überwachung der anderen
BÜW (Lose 2 9). Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus den Anlagen
1.1 und 1.6.
Zusätzlich wird die Bauoberleitung mit einem Nachtragsmanagement
(Anlage 01.07) für alle Lose beauftragt.
Anwesenheit und Personaleinsatzplan der anderen BÜW-Lose ergeben sich
jeweils aus den Anlagen 2.0.
Die anderen BÜW müssen sicherstellen, dass bei allen Arbeiten eine
ständige, dem Bauablauf entsprechend ausreichende Präsenz der BÜW
gegeben ist. Das betrifft örtliche BÜW, Bauüberwachung Logistik,
Schweißbauüberwachung, BÜW der Gewerke LST und OL sowie Umwelt. Die
Leistungsverpflichtungen dieser Bauüberwachungen bestehen in der
Kontrolle der von bauausführenden Gesellschaften geschuldeten
Leistungen im Hinblick auf die technisch und fachlich korrekte sowie
sichere und wirtschaftliche Erbringung der Bauleistungen zum
vereinbarten Termin.
Entsprechend zugelassene Kommunikationsgeräte, z. B, Funkgeräte,
Mobiltelefone sind in ausreichender Anzahl für die BOL vorzuhalten und
werden nicht gesondert vergütet.
3. Sonstiges
3.1 Definition Sicherstellen, Überwachen und Mitwirken
Definition Sicherstellen
Befugnis und Verpflichtung zur Erteilung von Anweisungen und zur
Überwachung ihrer Durchführung im übertragenen Verantwortungsbereich.
Vertragsrelevante Abstimmungen sind stets vorab mit dem AG abzustimmen.
Definition Überwachen
Ständiges oder fallweises Beobachten der Durchführung von Aufgaben und
Arbeitsabläufen
Hierzu zählen insbesondere:
eine terminliche und sachliche Abstimmung von Maßnahmen verschiedener
Bereiche
Erfassen und Aufbereiten von Ist-Daten und -zuständen im Rahmen von
Kontrollaufgaben
Definition Mitwirken
Befugnis und Verpflichtung, an einem Vorgang, der federführend von
einem en Bereich betrieben wird, mitzuarbeiten und hinsichtlich der
eigenen Belange mit zu entscheiden.
3.2 Arbeitsplatz Bauoberleitung
Dem AN wird vom AG ein möbliertes Baustellenbüro/ Container zur
Verfügung gestellt.
3.3 Anforderungen an das Nachtragsmanagement
Bei der Nachtragsbearbeitung verweisen wir insbesondere auf die
Regelungen der Ril 202.0305.
Die Verfahrensregelung nach NEuPP sind im jeweiligen Bauvertrag
vereinbart und bei der Nachtragbearbeitung zu verwenden. Für die
Erstellung der fachlichen Stellungnahmen der Nachträge ist die
Bauüberwachung aus den Losen 2-9 verantwortlich. Der BOL obliegt die
Prüfung und Überwachung des Nachtragsworkflows gem. Anlage 1.7.
Nachträge aus den Bauüberwachungslosen 2-9 sind durch die BOL fachlich
zu prüfen, Stellungnahmen für den AG aufzubereiten und den
Nachtragsworkflow gem. Anlage 1.7 fachlich zu begleiten und zu
überwachen.
Die vom AN durchzuführenden Nachtragsprüfungen und die dafür zu
erstellenden Stellungnahmen müssen insbesondere die in Anlagen 01.00.0
Leistungsbeschreibung aufgeführten Inhalte, wie z. B. nachfolgend
auszugsweise aufgeführt, aufweisen:
Vertrag-Nr.:
Auftragnehmer:
Nachtragsnummer:
Forderungshöhe:
Prüfergebnis:
Original Unterschriften
Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Soll gem. Ausschreibungsunterlagen
Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Ist
Ursache der Änderungen zum Bau-Soll
Chronologie/Referenzschriftverkehr mit Nachtragsrelevanz
Liegt eine Änderungsanordnung des AG (gem. § 1 Nr. 4 VOB/B) oder eine
Mehrkostenanzeige (gem. § 2 Nr. 5 od. Nr. 6, etc.) des AN vor?
Wenn die Leistungen mündl. angeordnet wurden, von wem und wann?
Bei Behinderungsanzeigen gem. § 6 Nr. 6 VOB/B ist dringend darauf zu
achten, dass auch der Wegfall der Behinderung angezeigt wird
Detaillierte Darstellung der eigentlichen Änderungsursache, bzw. der
Notwendigkeit der zusätzlichen Leistungen
Prüfung dem Grunde nach
Sind sämtliche im Angebot enthaltenen Leistungen von der
Leistungsanordnung abgedeckt?
Zuweisung der VOB-Paragraphen auf die Einzelpositionen dem Grunde
nach (z.B.: § 2 Nr. 5 oder Nr. 6)
Handelt es sich bei den Änderungspositionen um sog.
Ohnehin-Leistungen, die bereits mit dem Hauptvertrag abgegolten werden?
Ist die Änderung bereits in einer anderen Vereinbarung zu Nachträgen
berücksichtigt worden?
Ungenügend sind Aussagen wie z.B.: Nachtrag gerechtfertigt oder
Leistung erforderlich
Entstehen durch den Nachtrag ggf. Gegenforderungen gegen AN oder
Dritte?
Mengenprüfung und -bestätigung
Alle Mengenvordersätze des/der Nachtrages/Nachträge sind aufzumessen,
zu prüfen und zu bestätigen.
In der Nachtragskalkulation aufgeführte Innere Mengen sind
ebenfalls zu prüfen und zu bestätigen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Örtliche Bauüberwachung Abschnitt 1 (Fulda Mottgers)
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE732 Fulda
Hauptort der Ausführung:
Fulda - Mottgers
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1.1 Zu überwachende Baumaßnahme(n)
Die Leistungen dieses Ausschreibungspaketes umfassen die örtliche
Bauüberwachungsleistung für alle Maßnahmen des Ausschreibungspaketes
BAU SFS 1733 RA 3a Fulda Würzburg 2022 in den ausgeschriebenen
Projektgebieten. Dazu gehören auch sämtliche Vor-, Nach- und
Zusammenhangsarbeiten dieser Maßnahmen und der dazugehörigen
Bauverträge sowie weitere Bauüberwachungsleistungen.
Für die Haupt-Bauausführung ist aktuell eine Totalsperrung von 182
Tagen der Strecke 1733 gemäß beiliegender Anzeige zur Integrierten
Bündelung (Anlage 1.0.4) vorgesehen. Im Zusammenhang bzw. parallel zu
den Oberbaumaßnahmen (GE, WE, SE2, GOS, etc.) finden IH-Begleitarbeiten
sowie In-spektionen statt. Eine Machbarkeitsstudie (SOG)/
Rahmenterminplan findet sich in Anlage 1.0.5. Eine Übersicht der
geplanten Oberbaumaßnahmen findet sich in Anlage 1.0.2.
Für diese sind die in den Anlagen 1.1 bis 1.3 beschriebenen Leistungen
zu erbringen.
Die Bauüberwachungsleistungen betreffen folgendes Projektgebiet:
Los 02: Örtliche Bauüberwachung Abschnitt 1 Fulda Mottgers
Die mit diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen erstrecken sich von
Fulda Bronnzell bis Mottgers (ca. km 238,765 bis ca. km 265,326)
1.2 Allgemeine Lage / örtliche Verhältnisse RA3a Fulda - Würzburg
Betroffene Gebietskörperschaften
Bundesland: Hessen, Bayern
Landkreis: Fulda, Main-Kinzig-Kreis, Bad Kissingen, Main-Spessart,
Würzburg
Stadt: Eichenzell, Kalbach, Neuhof, Sinntal, Fulda, Zeitlofs, Obersinn,
Burgsinn, Rieneck, Gemünden am Main, Karlstadt, Zellingen, Leinach,
Margetshöchheim, Würzburg, Veitshöchheim
Lage im Netz:
Strecke: 1733 Fulda Bf Würzburg Hbf
Von Fulda Bronnzell bis Würzburg Hbf
Von km 238 bis 327
Von Signal Sig A424 bis Ls 093 II
Von Signal Ls 094 II bis Sig A426
Strecke: 5214 Burgsinn, W 625 - Burgsinn Bbf
Von Burgsinn bis Burgsinn Bbf
Von km 1,194 bis 0,386
Von Signal Sig G652 bis Sig N403
Strecke: 5215 Burgsinn Bbf - Abzw Rieneck Sinnberg, W 682
Von Burgsinn Bbf bis Sinnberg
Von km 0,386 bis 1,336
Von Signal Sig N403 bis Sig 690
Strecke: 5216 Abzw Nantenbach, W 211 - Rohrbach, W 810
Von Nantenbach bis Rohrbach
Von km 0,607 bis 302,227
Von Signal Sig 73254 bis Sig P801
Von Signal Gz W 806 bis Sig 73204
Die Baumaßnahme betrifft vorwiegend die 2-gleisige elektrifizierte
Strecke 1733 Hannover Hbf - Kassel-Wilhelmshöhe - Würzburg Hbf im
Abschnitt von km 239 bis km 327.
Die Baumaßnahme liegt zwischen den Bf Fulda Bronnzell und Würzburg Hbf.
Zwischen den Bf befinden auf einer Streckenlänge von circa 88 Kilometer
die folgenden Betriebsbahnhöfe bzw. Betriebsstellen:
Üst Hartberg
Üst Landrücken Nord
Üst Landrücken Süd
Bf Mottgers BBf
Üst Altengronau
Üst Dittenbrunn
Bf Burgsinn Bbf
Üst Mühlberg
Bf Rohrbach Bbf
Üst Hohe Wart
Üst Espenloh
Üst Neuberg
Weitere Leistungen werden auf der Strecke 5216 (zweigleisig,
elektrifiziert) erbracht.
1.3 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
Siehe auch ZVB Bauüberwachung (Anlage 06).
Von der Baumaßnahme betroffene Dritte sind rechtzeitig im Vorfeld über
die Maßnahmen ihrer Betroffen-heit zu beteiligen bzw. zu informieren.
Verhandlungen mit Behörden und Dritten, die von Auftragnehmern geführt
werden, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber. Über
das Ergebnis sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen vom
Auftragnehmer gefertigte Niederschriften zu übergeben.
Alle wesentlichen Bearbeitungs- und Verfahrensschritte und die den
Behörden einzureichenden / vorzule-genden Unterlagen sind vorab mit dem
Auftraggeber abzustimmen und ihm zur Freigabe vorzulegen. Die Freigabe
durch den Auftraggeber erfolgt bei entsprechend sachgemäßer Leistung
unverzüglich.
Etwaige Forderungen von Dritten (wie bspw. Träger öffentlicher Belange,
Gemeinden, Verbände, Sparten-träger), insbesondere solche, die über das
gesetzlich erforderliche Maß bzw. über die Anforderungen des
einschlägigen Regelwerks hinausgehen, teilen die Auftragnehmer dem
Auftraggeber unverzüglich schrift-lich mit.
1.4 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Die Bautermine bzw. Bauzeiträume sind in der Anlage 1.0.5 enthalten. In
dieser Übersicht sind nur die reinen Umbausperrpausen bzw. Bauzeiträume
genannt. Die baubetrieblich angemeldeten Sperrpausen können der
beiliegenden Anmeldung zur Integrierten Bündelung (Anlage 1.0.4)
entnommen werden. Die Vorarbeiten, Nacharbeiten und
Zusammenhangsarbeiten zu diesen Maßnahmen werden maßnahmenbezogen in
der Regel mit einem Vorlauf von mindestens zehn Wo-chen dem AN im
Rahmen des Auftaktgesprächs bekannt gegeben.
2. Vorbemerkungen
2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften
Für alle zu betreuenden Einzelmaßnahme / Ausschreibungspakete findet
zwischen AN und AG in der Regel spätestens 12 Wochen vor Beginn der
Haupt-Umbausperrpause ein Auftaktgespräch statt.
Die maßnahmenbezogen erforderlichen Besprechungen und Niederschriften
ergeben sich aus Anlage 1.1 und den entsprechenden Vorschriften.
Darüber hinaus finden mindestens 2-Mal in der Woche
Abstimmungsgespräche zwischen dem AN und dem AG statt.
2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Weiterhin beauftragt der AG einen externen Bauoberleiter für die
gesamthafte Koordination (Los 1).
2.3 Einsatz von EDV-Systemen
Übliche EDV Systeme (MS Word, Excel, etc. oder ähnliche)
Elektronisches Bautagebuch (VRI DMS) Die Art der Führung des BTB wird
in der Auftaktbesprechung festgelegt,
BKU
Siehe auch ZBV EDV
2.4 Weitere Vorbemerkungen
Der Einsatz eines GSM-R Handy wird vorausgesetzt und wird nicht
gesondert vergütet. Das Vorhalten von Spur- und Überhöhungsmessgerät
für Gleise und Weichen sowie 2 Sh2-Scheiben (inkl. Auf- und Abbau)
gehören zur unmittelbaren Ausstattung des Bauüberwachers /
Fachbauüberwachers und wer-den nicht gesondert vergütet.
3. Sonstiges
3.1 Definition Sicherstellen
Befugnis und Verpflichtung zur Erteilung von Anweisungen und zur
Überwachung Ihrer Durchführung im übertragenen Verantwortungsbereich.
Vertragsrelevante Anweisungen sind stets mit dem Auftraggeber vorab
abzustimmen.
Definition Überwachen
Ständiges oder fallweises Beobachten der Durchführung von Aufgaben und
Arbeitsabläufen. Hierzu zählt insbesondere:
eine terminliche und sachliche Abstimmung von Maßnahmen verschiedener
Bereiche sicherzustellen,
Ist-Daten und -Zustände im Rahmen von Kontrollaufgaben zu erfassen
und aufzubereiten.
Definition "Mitwirken"
Befugnis und Verpflichtung, an einem Vorgang, der federführend von
einem anderen Bereich betrieben wird, mitzuarbeiten und hinsichtlich
der eigenen Belange mit zu entscheiden.
3.2 Arbeitsplatz Bauüberwachung
Dem AN wird vom AG ein Arbeitsplatz zur Projektbearbeitung in Form
eines möblierten Baustellenbüros/Containers vor Ort zur Verfügung
gestellt.
3.3 Anforderung an eine Prüfung der Nachtragsforderung
Bei der Nachtragsbearbeitung verweisen wir insbesondere auf die
Regelungen der Ril 202.0305.
Die Verfahrensregelung nach NEuPP sind im jeweiligen Bauvertrag
vereinbart und bei der Nachtragbe-arbeitung zu verwenden.
Die vom AN durchzuführenden Nachtragsprüfungen und die dafür zu
erstellenden Stellungnahmen müssen insbesondere folgende Inhalte
aufweisen:
Vertrag-Nr.:
Auftragnehmer:
Nachtragsnummer:
Forderungshöhe:
Prüfergebnis:
Original Unterschriften
Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Soll gem. Ausschreibungsunterlagen
Darstellung Bau-Soll
Untersetzung durch Kopien aus den Ausschreibungsunterlagen (Kopien
Text und Pläne dem Vorgang beifügen, sofern nicht bereits durch den AN
geschehen)
Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Ist
Darstellung Bau-Ist (Bauablauf/wesentliche Änderungen zum Bau-Soll)
Untersetzung durch Planwerk/Skizzen/BTB/Regelwerk
Wer hat die Leistungen ausgeführt, bzw. wer führt die Leistungen aus?
Leistungszeitraum (von ... bis ...)
Ursache der Änderungen zum Bau-Soll
Chronologie/Referenzschriftverkehr mit Nachtragsrelevanz
Liegt eine Änderungsanordnung des AG (gem. § 1 Nr. 4 VOB/B) oder eine
Mehrkostenan-zeige (gem. § 2 Nr. 5 od. Nr. 6, etc.) des AN vor?
Wenn die Leistungen mündl. angeordnet wurden, von wem und wann?
Bei Behinderungsanzeigen gem. § 6 Nr. 6 VOB/B ist dringend darauf zu
achten, dass auch der Wegfall der Behinderung angezeigt wird
Detaillierte Darstellung der eigentlichen Änderungsursache, bzw. der
Notwendigkeit der zu-sätzlichen Leistungen
Prüfung dem Grunde nach
Sind sämtliche im Angebot enthaltenen Leistungen von der
Leistungsanordnung abge-deckt?
Zuweisung der VOB-Paragraphen auf die Einzelpositionen dem Grunde
nach (z.B.: § 2 Nr. 5 oder Nr. 6)
Handelt es sich bei den Änderungspositionen um sog.
Ohnehin-Leistungen, die bereits mit dem Hauptvertrag abgegolten werden?
Ist die Änderung bereits in einer anderen Vereinbarung zu Nachträgen
berücksichtigt wor-den?
Ungenügend sind Aussagen wie z.B.: Nachtrag gerechtfertigt oder
Leistung erforderlich
Entstehen durch den Nachtrag ggf. Gegenforderungen gegen AN oder
Dritte?
Mengenprüfung und -bestätigung
Alle Mengenvordersätze des/der Nachtrages/Nachträge sind aufzumessen,
zu prüfen und zu bestätigen.
In der Nachtragskalkulation aufgeführte Innere Mengen sind
ebenfalls zu prüfen und zu bestätigen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2021
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Örtliche Bauüberwachung Abschnitt 2 (Mottgers Rohrbach)
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE732 Fulda
Hauptort der Ausführung:
Mottgers Rohrbach
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1. Allgemeine Beschreibung
1.1 Zu überwachende Baumaßnahme(n)
Die Leistungen dieses Ausschreibungspaketes umfassen die örtliche
Bauüberwachungsleistung für alle Maßnahmen des Ausschreibungspaketes
BAU SFS 1733 RA 3a Fulda Würzburg 2022 in den ausgeschriebenen
Projektgebieten. Dazu gehören auch sämtliche Vor-, Nach- und
Zusammenhangsarbeiten dieser Maßnahmen und der dazugehörigen
Bauverträge sowie weitere Bauüberwachungsleistungen.
Für die Haupt-Bauausführung ist aktuell eine Totalsperrung von 182
Tagen der Strecke 1733 gemäß beiliegender Anzeige zur Integrierten
Bündelung (Anlage 1.0.4) vorgesehen. Im Zusammenhang bzw. parallel zu
den Oberbaumaßnahmen (GE, WE, SE2, GOS, etc.) finden IH-Begleitarbeiten
sowie Inspektionen statt. Eine Machbarkeitsstudie (SOG)/
Rahmenterminplan findet sich in Anlage 1.0.5. Eine Übersicht der
geplanten Oberbaumaßnahmen findet sich in Anlage 1.0.2.
Für diese sind die in den Anlagen 1.1 bis 1.3 beschriebenen Leistungen
zu erbringen.
Die Bauüberwachungsleistungen betreffen folgendes Projektgebiet:
Los 03: Örtliche Bauüberwachung Abschnitt 2 Mottgers Rohrbach
Die mit diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen erstrecken sich von
Mottgers bis Rohrbach (ca. km 265,326 bis ca. km 303,441)
1.2 Allgemeine Lage / örtliche Verhältnisse RA3a Fulda - Würzburg
Betroffene Gebietskörperschaften
Bundesland: Hessen, Bayern
Landkreis: Fulda, Main-Kinzig-Kreis, Bad Kissingen, Main-Spessart,
Würzburg
Stadt: Eichenzell, Kalbach, Neuhof, Sinntal, Fulda, Zeitlofs, Obersinn,
Burgsinn, Rieneck, Gemünden am Main, Karlstadt, Zellingen, Leinach,
Margetshöchheim, Würzburg, Veitshöchheim
Lage im Netz:
Strecke: 1733 Fulda Bf Würzburg Hbf
Von Fulda Bronnzell bis Würzburg Hbf
Von km 238 bis 327
Von Signal Sig A424 bis Ls 093 II
Von Signal Ls 094 II bis Sig A426
Strecke: 5214 Burgsinn, W 625 - Burgsinn Bbf
Von Burgsinn bis Burgsinn Bbf
Von km 1,194 bis 0,386
Von Signal Sig G652 bis Sig N403
Strecke: 5215 Burgsinn Bbf - Abzw Rieneck Sinnberg, W 682
Von Burgsinn Bbf bis Sinnberg
Von km 0,386 bis 1,336
Von Signal Sig N403 bis Sig 690
Strecke: 5216 Abzw Nantenbach, W 211 - Rohrbach, W 810
Von Nantenbach bis Rohrbach
Von km 0,607 bis 302,227
Von Signal Sig 73254 bis Sig P801
Von Signal Gz W 806 bis Sig 73204
Die Baumaßnahme betrifft vorwiegend die 2-gleisige elektrifizierte
Strecke 1733 Hannover Hbf - Kassel-Wilhelmshöhe - Würzburg Hbf im
Abschnitt von km 239 bis km 327.
Die Baumaßnahme liegt zwischen den Bf Fulda Bronnzell und Würzburg Hbf.
Zwischen den Bf befinden auf einer Streckenlänge von circa 88 Kilometer
die folgenden Betriebsbahnhöfe bzw. Betriebsstellen:
Üst Hartberg
Üst Landrücken Nord
Üst Landrücken Süd
Bf Mottgers BBf
Üst Altengronau
Üst Dittenbrunn
Bf Burgsinn Bbf
Üst Mühlberg
Bf Rohrbach Bbf
Üst Hohe Wart
Üst Espenloh
Üst Neuberg
Weitere Leistungen werden auf der Strecke 5216 (zweigleisig,
elektrifiziert) erbracht.
1.3 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
Siehe auch ZVB Bauüberwachung (Anlage 06).
Von der Baumaßnahme betroffene Dritte sind rechtzeitig im Vorfeld über
die Maßnahmen ihrer Betroffenheit zu beteiligen bzw. zu informieren.
Verhandlungen mit Behörden und Dritten, die von Auftragnehmern geführt
werden, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber. Über
das Ergebnis sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen vom
Auftragnehmer gefertigte Niederschriften zu übergeben.
Alle wesentlichen Bearbeitungs- und Verfahrensschritte und die den
Behörden einzureichenden / vorzulegenden Unterlagen sind vorab mit dem
Auftraggeber abzustimmen und ihm zur Freigabe vorzulegen. Die Freigabe
durch den Auftraggeber erfolgt bei entsprechend sach-gemäßer Leistung
unverzüglich.
Etwaige Forderungen von Dritten (wie bspw. Träger öffentlicher Belange,
Gemeinden, Verbände, Sparten-träger), insbesondere solche, die über das
gesetzlich erforderliche Maß bzw. über die Anforderungen des
einschlägigen Regelwerks hinausgehen, teilen die Auftragnehmer dem
Auftraggeber / BÜB unverzüglich schriftlich mit.
1.4 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Die Bautermine bzw. Bauzeiträume sind in der Anlage 1.0.5 enthalten. In
dieser Übersicht sind nur die reinen Umbausperrpausen bzw. Bauzeiträume
genannt. Die baubetrieblich angemeldeten
Sperrpausen können der beiliegenden Anmeldung zur Integrierten
Bündelung (Anlage
1.0.4) entnommen werden. Die Vorarbeiten, Nacharbeiten und
Zusammenhangsarbeiten zu diesen Maßnahmen werden maßnahmenbezogen in
der Regel mit einem Vorlauf von mindestens zehn Wo-chen dem AN im
Rahmen des Auftaktgesprächs bekannt gegeben.
2. Vorbemerkungen
2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften
Für alle zu betreuenden Einzelmaßnahme / Ausschreibungspakete findet
zwischen AN und AG in der Regel spätestens 12 Wochen vor Beginn der
Haupt-Umbausperrpause ein Auftaktgespräch statt.
Die maßnahmenbezogen erforderlichen Besprechungen und Niederschriften
ergeben sich aus Anlage 1.1 und den entsprechenden Vorschriften.
Darüber hinaus finden mindestens 2-Mal in der Woche
Abstimmungsgespräche zwischen dem AN und dem AG statt.
2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Weiterhin beauftragt der AG einen externen Bauoberleiter für die
gesamthafte Koordination (Los 1).
2.3 Einsatz von EDV-Systemen
Übliche EDV Systeme (MS Word, Excel, etc. oder ähnliche)
Elektronisches Bautagebuch (VRI DMS) Die Art der Führung des BTB wird
in der Auftaktbesprechung festgelegt,
BKU
Siehe auch ZBV EDV
2.4 Weitere Vorbemerkungen
Der Einsatz eines GSM-R Handy wird vorausgesetzt und wird nicht
gesondert vergütet. Das Vorhalten von Spur- und Überhöhungsmessgerät
für Gleise und Weichen sowie 2 Sh2-Scheiben (inkl. Auf- und Abbau)
gehören zur unmittelbaren Ausstattung des Bauüberwachers /
Fachbauüberwachers und wer-den nicht gesondert vergütet.
3. Sonstiges
3.1 Definition Sicherstellen
Befugnis und Verpflichtung zur Erteilung von Anweisungen und zur
Überwachung Ihrer Durchführung im übertragenen Verantwortungsbereich.
Vertragsrelevante Anweisungen sind stets mit dem Auftraggeber vorab
abzustimmen.
Definition Überwachen
Ständiges oder fallweises Beobachten der Durchführung von Aufgaben und
Arbeitsabläufen. Hierzu zählt insbesondere:
eine terminliche und sachliche Abstimmung von Maßnahmen verschiedener
Bereiche sicherzustellen,
Ist-Daten und -Zustände im Rahmen von Kontrollaufgaben zu erfassen
und aufzubereiten.
Definition "Mitwirken"
Befugnis und Verpflichtung, an einem Vorgang, der federführend von
einem anderen Bereich betrieben wird, mitzuarbeiten und hinsichtlich
der eigenen Belange mit zu entscheiden.
3.2 Arbeitsplatz Bauüberwachung
Dem AN wird vom AG ein Arbeitsplatz zur Projektbearbeitung in Form
eines möblierten Baustellenbüros/Containers vor Ort zur Verfügung
gestellt.
3.3 Anforderung an eine Prüfung der Nachtragsforderung
Bei der Nachtragsbearbeitung verweisen wir insbesondere auf die
Regelungen der Ril 202.0305.
Die Verfahrensregelung nach NEuPP sind im jeweiligen Bauvertrag
vereinbart und bei der Nachtragsbearbeitung zu verwenden.
Die vom AN durchzuführenden Nachtragsprüfungen und die dafür zu
erstellenden Stellungnahmen müssen insbesondere folgende Inhalte
aufweisen:
Vertrag-Nr.:
Auftragnehmer:
Nachtragsnummer:
Forderungshöhe:
Prüfergebnis:
Original Unterschriften
Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Soll gem. Ausschreibungsunterlagen
Darstellung Bau-Soll
Untersetzung durch Kopien aus den Ausschreibungsunterlagen (Kopien
Text und Pläne dem Vorgang beifügen, sofern nicht bereits durch den AN
geschehen)
Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Ist
Darstellung Bau-Ist (Bauablauf/wesentliche Änderungen zum Bau-Soll)
Untersetzung durch Planwerk/Skizzen/BTB/Regelwerk
Wer hat die Leistungen ausgeführt, bzw. wer führt die Leistungen aus?
Leistungszeitraum (von ... bis ...)
Ursache der Änderungen zum Bau-Soll
Chronologie/Referenzschriftverkehr mit Nachtragsrelevanz
Liegt eine Änderungsanordnung des AG (gem. § 1 Nr. 4 VOB/B) oder eine
Mehrkostenanzeige (gem. § 2 Nr. 5 od. Nr. 6, etc.) des AN vor?
Wenn die Leistungen mündl. angeordnet wurden, von wem und wann?
Bei Behinderungsanzeigen gem. § 6 Nr. 6 VOB/B ist dringend darauf zu
achten, dass auch der Wegfall der Behinderung angezeigt wird
Detaillierte Darstellung der eigentlichen Änderungsursache, bzw. der
Notwendigkeit der zusätzlichen Leistungen
Prüfung dem Grunde nach
Sind sämtliche im Angebot enthaltenen Leistungen von der
Leistungsanordnung abgedeckt?
Zuweisung der VOB-Paragraphen auf die Einzelpositionen dem Grunde
nach (z.B.: § 2 Nr. 5 oder Nr. 6)
Handelt es sich bei den Änderungspositionen um sog.
Ohnehin-Leistungen, die bereits mit dem Hauptvertrag abgegolten werden?
Ist die Änderung bereits in einer anderen Vereinbarung zu Nachträgen
berücksichtigt worden?
Ungenügend sind Aussagen wie z.B.: Nachtrag gerechtfertigt oder
Leistung erforderlich
Entstehen durch den Nachtrag ggf. Gegenforderungen gegen AN oder
Dritte?
Mengenprüfung und -bestätigung
Alle Mengenvordersätze des/der Nachtrages/Nachträge sind aufzumessen,
zu prüfen und zu bestätigen.
In der Nachtragskalkulation aufgeführte Innere Mengen sind
ebenfalls zu prüfen und zu bestätigen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2021
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Örtliche Bauüberwachung Abschnitt 3 (Rohrbach Würzburg)
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Rohrbach - Würzburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1. Allgemeine Beschreibung
1.1 Zu überwachende Baumaßnahme(n)
Die Leistungen dieses Ausschreibungspaketes umfassen die örtliche
Bauüberwachungsleistung für alle Maßnahmen des Ausschreibungspaketes
BAU SFS 1733 RA 3a Fulda Würzburg 2022 in den ausge-schriebenen
Projektgebieten. Dazu gehören auch sämtliche Vor-, Nach- und
Zusammenhangsarbeiten dieser Maßnahmen und der dazugehörigen
Bauverträge sowie weitere Bauüberwachungsleistungen.
Für die Haupt-Bauausführung ist aktuell eine Totalsperrung von 182
Tagen der Strecke 1733 gemäß beiliegender Anzeige zur Integrierten
Bündelung (Anlage 1.0.4) vorgesehen. Im Zusammenhang bzw. parallel zu
den Oberbaumaßnahmen (GE, WE, SE2, GOS, etc.) finden IH-Begleitarbeiten
sowie In-spektionen statt. Eine Machbarkeitsstudie (SOG)/
Rahmenterminplan findet sich in Anlage 1.0.5. Eine Übersicht der
geplanten Oberbaumaßnahmen findet sich in Anlage 1.0.2.
Für diese sind die in den Anlagen 1.1 bis 1.3 beschriebenen Leistungen
zu erbringen.
Die Bauüberwachungsleistungen betreffen folgendes Projektgebiet:
Los 04: Örtliche Bauüberwachung Abschnitt 3 Rohrbach - Würzburg
Die mit diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen erstrecken sich von
Mottgers bis Burgsinn (ca. km 303,441 bis ca. km 326,414)
1.2 Allgemeine Lage / örtliche Verhältnisse RA3a Fulda - Würzburg
Betroffene Gebietskörperschaften
Bundesland: Hessen, Bayern
Landkreis: Fulda, Main-Kinzig-Kreis, Bad Kissingen, Main-Spessart,
Würzburg
Stadt: Eichenzell, Kalbach, Neuhof, Sinntal, Fulda, Zeitlofs, Obersinn,
Burgsinn, Rieneck, Gemünden am Main, Karlstadt, Zellingen, Leinach,
Margetshöchheim, Würzburg, Veitshöchheim
Lage im Netz:
Strecke: 1733 Fulda Bf Würzburg Hbf
Von Fulda Bronnzell bis Würzburg Hbf
Von km 238 bis 327
Von Signal Sig A424 bis Ls 093 II
Von Signal Ls 094 II bis Sig A426
Strecke: 5214 Burgsinn, W 625 - Burgsinn Bbf
Von Burgsinn bis Burgsinn Bbf
Von km 1,194 bis 0,386
Von Signal Sig G652 bis Sig N403
Strecke: 5215 Burgsinn Bbf - Abzw Rieneck Sinnberg, W 682
Von Burgsinn Bbf bis Sinnberg
Von km 0,386 bis 1,336
Von Signal Sig N403 bis Sig 690
Strecke: 5216 Abzw Nantenbach, W 211 - Rohrbach, W 810
Von Nantenbach bis Rohrbach
Von km 0,607 bis 302,227
Von Signal Sig 73254 bis Sig P801
Von Signal Gz W 806 bis Sig 73204
Die Baumaßnahme betrifft vorwiegend die 2-gleisige elektrifizierte
Strecke 1733 Hannover Hbf - Kassel-Wilhelmshöhe - Würzburg Hbf im
Abschnitt von km 239 bis km 327.
Die Baumaßnahme liegt zwischen den Bf Fulda Bronnzell und Würzburg Hbf.
Zwischen den Bf befinden auf einer Streckenlänge von circa 88 Kilometer
die folgenden Betriebsbahnhöfe bzw. Betriebsstellen:
Üst Hartberg
Üst Landrücken Nord
Üst Landrücken Süd
Bf Mottgers BBf
Üst Altengronau
Üst Dittenbrunn
Bf Burgsinn Bbf
Üst Mühlberg
Bf Rohrbach Bbf
Üst Hohe Wart
Üst Espenloh
Üst Neuberg
Weitere Leistungen werden auf der Strecke 5216 (zweigleisig,
elektrifiziert) erbracht.
1.3 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
Siehe auch ZVB Bauüberwachung (Anlage 06).
Von der Baumaßnahme betroffene Dritte sind rechtzeitig im Vorfeld über
die Maßnahmen ihrer Betroffen-heit zu beteiligen bzw. zu informieren.
Verhandlungen mit Behörden und Dritten, die von Auftragnehmern geführt
werden, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber. Über
das Ergebnis sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen vom
Auftragnehmer gefertigte Niederschriften zu übergeben.
Alle wesentlichen Bearbeitungs- und Verfahrensschritte und die den
Behörden einzureichenden / vorzule-genden Unterlagen sind vorab mit dem
Auftraggeber abzustimmen und ihm zur Freigabe vorzulegen. Die Freigabe
durch den Auftraggeber erfolgt bei entsprechend sachgemäßer Leistung
unverzüglich.
Etwaige Forderungen von Dritten (wie bspw. Träger öffentlicher Belange,
Gemeinden, Verbände, Sparten-träger), insbesondere solche, die über das
gesetzlich erforderliche Maß bzw. über die Anforderungen des
einschlägigen Regelwerks hinausgehen, teilen die Auftragnehmer dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit.
1.4 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Die Bautermine bzw. Bauzeiträume sind in der Anlage 1.0.5 enthalten. In
dieser Übersicht sind nur die reinen Umbausperrpausen bzw. Bauzeiträume
genannt. Die baubetrieblich angemeldeten Sperrpausen können der
beiliegenden Anmeldung zur Integrierten Bündelung (Anlage 1.0.4)
entnommen werden. Die Vorarbeiten, Nacharbeiten und
Zusammenhangsarbeiten zu diesen Maßnahmen werden maßnahmenbezogen in
der Regel mit einem Vorlauf von mindestens zehn Wochen dem AN im Rahmen
des Auftaktgesprächs bekannt gegeben.
2. Vorbemerkungen
2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften
Für alle zu betreuenden Einzelmaßnahme / Ausschreibungspakete findet
zwischen AN und AG in der Regel spätestens 12 Wochen vor Beginn der
Haupt-Umbausperrpause ein Auftaktgespräch statt.
Die maßnahmenbezogen erforderlichen Besprechungen und Niederschriften
ergeben sich aus Anlage 1.1 und den entsprechenden Vorschriften.
Darüber hinaus finden mindestens 2-Mal in der Woche
Abstimmungsgespräche zwischen dem AN und dem AG statt.
2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Weiterhin beauftragt der AG einen externen Bauoberleiter für die
gesamthafte Koordination (Los 1).
2.3 Einsatz von EDV-Systemen
Übliche EDV Systeme (MS Word, Excel, etc. oder ähnliche)
Elektronisches Bautagebuch (VRI DMS) Die Art der Führung des BTB wird
in der Auftaktbesprechung festgelegt,
BKU
Siehe auch ZBV EDV
2.4 Weitere Vorbemerkungen
Der Einsatz eines GSM-R Handy wird vorausgesetzt und wird nicht
gesondert vergütet. Das Vorhalten von Spur- und Überhöhungsmessgerät
für Gleise und Weichen sowie 2 Sh2-Scheiben (inkl. Auf- und Abbau)
gehören zur unmittelbaren Ausstattung des Bauüberwachers /
Fachbauüberwachers und wer-den nicht gesondert vergütet.
3. Sonstiges
3.1 Definition Sicherstellen
Befugnis und Verpflichtung zur Erteilung von Anweisungen und zur
Überwachung Ihrer Durchführung im übertragenen Verantwortungsbereich.
Vertragsrelevante Anweisungen sind stets mit dem Auftraggeber vorab
abzustimmen.
Definition Überwachen
Ständiges oder fallweises Beobachten der Durchführung von Aufgaben und
Arbeitsabläufen. Hierzu zählt insbesondere:
eine terminliche und sachliche Abstimmung von Maßnahmen verschiedener
Bereiche sicherzustellen,
Ist-Daten und -Zustände im Rahmen von Kontrollaufgaben zu erfassen
und aufzubereiten.
Definition "Mitwirken"
Befugnis und Verpflichtung, an einem Vorgang, der federführend von
einem anderen Bereich betrieben wird, mitzuarbeiten und hinsichtlich
der eigenen Belange mit zu entscheiden.
3.2 Arbeitsplatz Bauüberwachung
Dem AN wird vom AG ein Arbeitsplatz zur Projektbearbeitung in Form
eines möblierten Baustellenbüros/Containers vor Ort zur Verfügung
gestellt.
3.3 Anforderung an eine Prüfung der Nachtragsforderung
Bei der Nachtragsbearbeitung verweisen wir insbesondere auf die
Regelungen der Ril 202.0305.
Die Verfahrensregelung nach NEuPP sind im jeweiligen Bauvertrag
vereinbart und bei der Nachtragbearbeitung zu verwenden.
Die vom AN durchzuführenden Nachtragsprüfungen und die dafür zu
erstellenden Stellungnahmen müssen insbesondere folgende Inhalte
aufweisen:
Vertrag-Nr.:
Auftragnehmer:
Nachtragsnummer:
Forderungshöhe:
Prüfergebnis:
Original Unterschriften
Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Soll gem. Ausschreibungsunterlagen
Darstellung Bau-Soll
Untersetzung durch Kopien aus den Ausschreibungsunterlagen (Kopien
Text und Pläne dem Vorgang beifügen, sofern nicht bereits durch den AN
geschehen)
Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Ist
Darstellung Bau-Ist (Bauablauf/wesentliche Änderungen zum Bau-Soll)
Untersetzung durch Planwerk/Skizzen/BTB/Regelwerk
Wer hat die Leistungen ausgeführt, bzw. wer führt die Leistungen aus?
Leistungszeitraum (von ... bis ...)
Ursache der Änderungen zum Bau-Soll
Chronologie/Referenzschriftverkehr mit Nachtragsrelevanz
Liegt eine Änderungsanordnung des AG (gem. § 1 Nr. 4 VOB/B) oder eine
Mehrkostenanzeige (gem. § 2 Nr. 5 od. Nr. 6, etc.) des AN vor?
Wenn die Leistungen mündl. angeordnet wurden, von wem und wann?
Bei Behinderungsanzeigen gem. § 6 Nr. 6 VOB/B ist dringend darauf zu
achten, dass auch der Wegfall der Behinderung angezeigt wird
Detaillierte Darstellung der eigentlichen Änderungsursache, bzw. der
Notwendigkeit der zusätzlichen Leistungen
Prüfung dem Grunde nach
Sind sämtliche im Angebot enthaltenen Leistungen von der
Leistungsanordnung abgedeckt?
Zuweisung der VOB-Paragraphen auf die Einzelpositionen dem Grunde
nach (z.B.: § 2 Nr. 5 oder Nr. 6)
Handelt es sich bei den Änderungspositionen um sog.
Ohnehin-Leistungen, die bereits mit dem Hauptvertrag abgegolten werden?
Ist die Änderung bereits in einer anderen Vereinbarung zu Nachträgen
berücksichtigt worden?
Ungenügend sind Aussagen wie z.B.: Nachtrag gerechtfertigt oder
Leistung erforderlich
Entstehen durch den Nachtrag ggf. Gegenforderungen gegen AN oder
Dritte?
Mengenprüfung und -bestätigung
Alle Mengenvordersätze des/der Nachtrages/Nachträge sind aufzumessen,
zu prüfen und zu bestätigen.
In der Nachtragskalkulation aufgeführte Innere Mengen sind
ebenfalls zu prüfen und zu bestätigen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2021
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Logistik und Abfallmanagement
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE732 Fulda
Hauptort der Ausführung:
Fulda - Würzburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1. Allgemeine Beschreibung
1.1 Zu überwachende Baumaßnahme(n)
Die Leistungen dieses Ausschreibungspaketes umfassen die örtliche
Bauüberwachungsleistung für alle Maßnahmen des Ausschreibungspaketes
BAU SFS 1733 RA 3a Fulda Würzburg 2022 in den ausgeschriebenen
Projektgebieten. Dazu gehören auch sämtliche Vor-, Nach- und
Zusammenhangsarbeiten dieser Maßnahmen und der dazugehörigen
Bauverträge sowie weitere Bauüberwachungsleistungen.
Für die Haupt-Bauausführung ist aktuell eine Totalsperrung von 182
Tagen der Strecke 1733 gemäß beiliegender Anzeige zur Integrierten
Bündelung (Anlage 1.0.4) vorgesehen. Im Zusammenhang bzw. parallel zu
den Oberbaumaßnahmen (GE, WE, SE2, GOS, etc.) finden IH-Begleitarbeiten
sowie Inspektionen statt. Eine Machbarkeitsstudie (SOG)/
Rahmenterminplan findet sich in Anlage 1.0.5. Eine Übersicht der
geplanten Oberbaumaßnahmen findet sich in Anlage 1.0.2.
Für diese sind die in den Anlagen 1.1, 1.2 und 1.5 beschriebenen
Leistungen zu erbringen.
Die Bauüberwachungsleistungen betreffen folgendes Projektgebiet:
Los 05: Logistik und Abfallmanagement
1.2 Allgemeine Lage / örtliche Verhältnisse RA3a Fulda - Würzburg
Betroffene Gebietskörperschaften
Bundesland: Hessen, Bayern
Landkreis: Fulda, Main-Kinzig-Kreis, Bad Kissingen, Main-Spessart,
Würzburg
Stadt: Eichenzell, Kalbach, Neuhof, Sinntal, Fulda, Zeitlofs, Obersinn,
Burgsinn, Rieneck, Gemünden am Main, Karlstadt, Zellingen, Leinach,
Margetshöchheim, Würzburg, Veitshöchheim
Lage im Netz:
Strecke: 1733 Fulda Bf Würzburg Hbf
Von Fulda Bronnzell bis Würzburg Hbf
Von km 238 bis 327
Von Signal Sig A424 bis Ls 093 II
Von Signal Ls 094 II bis Sig A426
Strecke: 5214 Burgsinn, W 625 - Burgsinn Bbf
Von Burgsinn bis Burgsinn Bbf
Von km 1,194 bis 0,386
Von Signal Sig G652 bis Sig N403
Strecke: 5215 Burgsinn Bbf - Abzw Rieneck Sinnberg, W 682
Von Burgsinn Bbf bis Sinnberg
Von km 0,386 bis 1,336
Von Signal Sig N403 bis Sig 690
Strecke: 5216 Abzw Nantenbach, W 211 - Rohrbach, W 810
Von Nantenbach bis Rohrbach
Von km 0,607 bis 302,227
Von Signal Sig 73254 bis Sig P801
Von Signal Gz W 806 bis Sig 73204
Die Baumaßnahme betrifft vorwiegend die 2-gleisige elektrifizierte
Strecke 1733 Hannover Hbf - Kassel-Wilhelmshöhe - Würzburg Hbf im
Abschnitt von km 239 bis km 327.
Die Baumaßnahme liegt zwischen den Bf Fulda Bronnzell und Würzburg Hbf.
Zwischen den Bf befinden auf einer Streckenlänge von circa 88 Kilometer
die folgenden Betriebsbahnhöfe bzw. Betriebsstellen:
Üst Hartberg
Üst Landrücken Nord
Üst Landrücken Süd
Bf Mottgers BBf
Üst Altengronau
Üst Dittenbrunn
Bf Burgsinn Bbf
Üst Mühlberg
Bf Rohrbach Bbf
Üst Hohe Wart
Üst Espenloh
Üst Neuberg
Weitere Leistungen werden auf der Strecke 5216 (zweigleisig,
elektrifiziert) erbracht.
1.3 Zuständigkeiten bei Beteiligung Dritter
Siehe auch ZVB Bauüberwachung (Anlage 06).
Von der Baumaßnahme betroffene Dritte sind rechtzeitig im Vorfeld über
die Maßnahmen ihrer Betroffenheit zu beteiligen bzw. zu informieren.
Verhandlungen mit Behörden und Dritten, die von Auftragnehmern geführt
werden, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber. Über
das Ergebnis sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen vom
Auftragnehmer gefertigte Niederschriften zu übergeben.
Alle wesentlichen Bearbeitungs- und Verfahrensschritte und die den
Behörden einzureichenden / vorzulegenden Unterlagen sind vorab mit dem
Auftraggeber abzustimmen und ihm zur Freigabe vorzulegen. Die Freigabe
durch den Auftraggeber erfolgt bei entsprechend sach-gemäßer Leistung
unverzüglich.
Etwaige Forderungen von Dritten (wie bspw. Träger öffentlicher Belange,
Gemeinden, Verbände, Spartenträger), insbesondere solche, die über das
gesetzlich erforderliche Maß bzw. über die Anforderungen des
einschlägigen Regelwerks hinausgehen, teilen die Auftragnehmer dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit.
1.4 Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse
Die Bautermine bzw. Bauzeiträume sind in der Anlage 1.0.5 enthalten. In
dieser Übersicht sind nur die reinen Umbausperrpausen bzw. Bauzeiträume
genannt. Die baubetrieblich angemeldeten
Sperrpausen können der beiliegenden Anmeldung zur Integrierten
Bündelung (Anlage
1.0.4) entnommen werden. Die Vorarbeiten, Nacharbeiten und
Zusammenhangsarbeiten zu diesen Maßnahmen werden maßnahmenbezogen in
der Regel mit einem Vorlauf von mindestens zehn Wochen dem AN im Rahmen
des Auftaktgesprächs bekannt gegeben.
2. Vorbemerkungen
2.1 Besprechungen, Termine, Niederschriften
Für alle zu betreuenden Einzelmaßnahme / Ausschreibungspakete findet
zwischen AN und AG in der Regel spätestens 12 Wochen vor Beginn der
Haupt-Umbausperrpause ein Auftaktgespräch statt.
Die maßnahmenbezogen erforderlichen Besprechungen und Niederschriften
ergeben sich aus Anlage 1.1 und den entsprechenden Vorschriften.
Darüber hinaus finden mindestens 2-Mal in der Woche
Abstimmungsgespräche zwischen dem AN und dem AG statt.
2.2 Zuständigkeiten beim Auftraggeber
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Weiterhin beauftragt der AG einen externen Bauoberleiter für die
gesamthafte Koordination (Los 1).
2.3 Einsatz von EDV-Systemen
Übliche EDV Systeme (MS Word, Excel, etc. oder ähnliche)
Elektronisches Bautagebuch (VRI DMS) Die Art der Führung des BTB wird
in der Auftaktbesprechung festgelegt,
BKU
Siehe auch ZBV EDV
2.4 Weitere Vorbemerkungen
Der Einsatz eines GSM-R Handy wird vorausgesetzt und wird nicht
gesondert vergütet. Das Vorhalten von Spur- und Überhöhungsmessgerät
für Gleise und Weichen sowie 2 Sh2-Scheiben (inkl. Auf- und Abbau)
gehören zur unmittelbaren Ausstattung des Bauüberwachers /
Fachbauüberwachers und wer-den nicht gesondert vergütet.
3. Sonstiges
3.1 Definition Sicherstellen
Befugnis und Verpflichtung zur Erteilung von Anweisungen und zur
Überwachung Ihrer Durchführung im übertragenen Verantwortungsbereich.
Vertragsrelevante Anweisungen sind stets mit dem Auftraggeber vorab
abzustimmen.
Definition Überwachen
Ständiges oder fallweises Beobachten der Durchführung von Aufgaben und
Arbeitsabläufen. Hierzu zählt insbesondere:
eine terminliche und sachliche Abstimmung von Maßnahmen verschiedener
Bereiche sicherzustellen,
Ist-Daten und -Zustände im Rahmen von Kontrollaufgaben zu erfassen
und aufzubereiten.
Definition "Mitwirken"
Befugnis und Verpflichtung, an einem Vorgang, der federführend von
einem anderen Bereich betrieben wird, mitzuarbeiten und hinsichtlich
der eigenen Belange mit zu entscheiden.
3.2 Arbeitsplatz Bauüberwachung
Dem AN wird vom AG ein Arbeitsplatz zur Projektbearbeitung in Form
eines möblierten Baustellenbüros/Containers vor Ort zur Verfügung
gestellt.
3.3 Anforderung an eine Prüfung der Nachtragsforderung
Bei der Nachtragsbearbeitung verweisen wir insbesondere auf die
Regelungen der Ril 202.0305.
Die Verfahrensregelung nach NEuPP sind im jeweiligen Bauvertrag
vereinbart und bei der Nachtragsbearbeitung zu verwenden.
Die vom AN durchzuführenden Nachtragsprüfungen und die dafür zu
erstellenden Stellungnahmen müssen insbesondere folgende Inhalte
aufweisen:
Vertrag-Nr.:
Auftragnehmer:
Nachtragsnummer:
Forderungshöhe:
Prüfergebnis:
Original Unterschriften
Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Soll gem. Ausschreibungsunterlagen
Darstellung Bau-Soll
Untersetzung durch Kopien aus den Ausschreibungsunterlagen (Kopien
Text und Pläne dem Vorgang beifügen, sofern nicht bereits durch den AN
geschehen)
Sachverhaltsdarstellung zum Bau-Ist
Darstellung Bau-Ist (Bauablauf/wesentliche Änderungen zum Bau-Soll)
Untersetzung durch Planwerk/Skizzen/BTB/Regelwerk
Wer hat die Leistungen ausgeführt, bzw. wer führt die Leistungen aus?
Leistungszeitraum (von ... bis ...)
Ursache der Änderungen zum Bau-Soll
Chronologie/Referenzschriftverkehr mit Nachtragsrelevanz
Liegt eine Änderungsanordnung des AG (gem. § 1 Nr. 4 VOB/B) oder eine
Mehrkostenanzeige (gem. § 2 Nr. 5 od. Nr. 6, etc.) des AN vor?
Wenn die Leistungen mündl. angeordnet wurden, von wem und wann?
Bei Behinderungsanzeigen gem. § 6 Nr. 6 VOB/B ist dringend darauf zu
achten, dass auch der Wegfall der Behinderung angezeigt wird
Detaillierte Darstellung der eigentlichen Änderungsursache, bzw. der
Notwendigkeit der zusätzlichen Leistungen
Prüfung dem Grunde nach
Sind sämtliche im Angebot enthaltenen Leistungen von der
Leistungsanordnung abgedeckt?
Zuweisung der VOB-Paragraphen auf die Einzelpositionen dem Grunde
nach (z.B.: § 2 Nr. 5 oder Nr. 6)
Handelt es sich bei den Änderungspositionen um sog.
Ohnehin-Leistungen, die bereits mit dem Hauptvertrag abgegolten werden?
Ist die Änderung bereits in einer anderen Vereinbarung zu Nachträgen
berücksichtigt worden?
Ungenügend sind Aussagen wie z.B.: Nachtrag gerechtfertigt oder
Leistung erforderlich
Entstehen durch den Nachtrag ggf. Gegenforderungen gegen AN oder
Dritte?
Mengenprüfung und -bestätigung
Alle Mengenvordersätze des/der Nachtrages/Nachträge sind aufzumessen,
zu prüfen und zu bestätigen.
In der Nachtragskalkulation aufgeführte Innere Mengen sind
ebenfalls zu prüfen und zu bestätigen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2021
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren
anhängig ist;
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im
Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB
keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat
und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in
Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln;
Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere
der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,
Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen
z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c
Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in
Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und
Korruptionsprävention;
Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen
Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
Erklärung, dass er zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der
Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen
Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu
beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen konnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Erklärung, dass er den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner
(http:// [11]www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads)
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://
[12]www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf
) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare
Prinzipien verbindlich festlegt, welche eingehalten werden.
Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem
vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einzuholen und
diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Bei
fehlender Erklärung kann der Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers
untersagt werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung über Mindestanzahl an Mitarbeitern in projektrelevanten
Fachbereichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der
Bewerber muss mindestens über folgende Arbeitskräfte verfügen, welche
er jahresdurchschnittlich beschäftigt hatte:
Los 01 mindestens 10 BÜB Ob/KIB
Los 02 mindestens 10 BÜB Ob/KIB
Los 03 mindestens 10 BÜB Ob/KIB
Los 04 mindestens 10 BÜB Ob/KIB
Los 05 mindestens 5 BÜB Ob/KIB
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen
Unternehmen,
Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit
objektbezogener Eignung
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
O Los 01 Bauoberleitung, SiGeKo und Nachtragsmanagement
O Los 02 Bauüberwachung Fahrbahn VA Oberbau nach VV BAU Abschnitt 1
O Los 03 Bauüberwachung Fahrbahn VA Oberbau nach VV BAU Abschnitt 2
O Los 04 Bauüberwachung Fahrbahn VA Oberbau nach VV BAU Abschnitt 3
O Los 05 Bauüberwachung Logistik und Abfallmanagement
Die Qualifikationen ist für das jeweilige Einzellos nachzuweisen, auf
welches sich der Teilnahmeantrag bezieht (z.B.: Los 04 Anlage 3.4 & 4.7
bearbeiten und beifügen).
Allgemeine Hinweise zu Lebensläufen, welche mindestens folgende Angaben
enthalten müssen:
Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der
persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden
Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den
nachfolgenden Tabellen an den dort gekennzeichneten Leerstellen die
jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf
Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht
ausdrücklich erlaubt.
Allgemeine Hinweise zu Referenzblättern, welche mindestens folgende
Angaben enthalten müssen:
Titel der Baumaßnahme, Leistungszeitraum, Inbetriebnahme, Baukosten.
Das Referenzblatt soll eine Projektbeschreibung und die Vorstellung der
Projektinhalte auf maximal 2 Seiten (DIN A4) enthalten und auf die
angefragten Mindestanforderungen eingehen. Die Darstellung ist frei
wählbar.
Angaben zum Los 01 Bauoberleitung, SiGeKo und Nachtragsmanagement -
Bauoberleitung
Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss: Ingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung mit
Fachausbildung zum BÜW VV BAU
2. mind.7 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn VV BAU
3. Als Nachweis gültiger Befähigungsausweis gemäß Ril. 809.0803V03 und
Lebenslauf (beruflicher Werdegang) einzureichen - Anlage 3.1
Geforderte Referenzen:
Zwei vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 7 Jahre vor
dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages
abgeschlossen wurden, in denen er als Bauoberleitung/Koordinierende
Bauüberwachung tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen
erfüllt sind:
Gesamtkosten Maßnahme Oberbau > 10 Mio
Angaben zum Los 02 Bauüberwachung Fahrbahn Bahn VV BAU Abschnitt 1 -
Leitender Bauüberwacher
Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
Qualifikationsanforderung:
1. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn VV BAU
2. Als Nachweis gültiger Befähigungsausweis gemäß Ril. 809.0803V03 und
Lebenslauf (beruflicher Werdegang) einzureichen - Anlage Nr.: 3.2.1
Geforderte Referenzen:
Zwei vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor
dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages
abgeschlossen wurden, in der er/sie als Leitender Bauüberwacher tätig
war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen
erfüllt sind:
Gesamtkosten Maßnahme > 10 Mio
Angaben zum Los 02 Bauüberwachung Fahrbahn Bahn VV BAU Abschnitt 1 -
Vertreter Leitender Bauüberwacher
Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
Qualifikationsanforderung:
1. mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn VV BAU
2. Als Nachweis gültiger Befähigungsausweis FBÜ Oberbau gemäß Ril.
809.0803V03 und Lebenslauf (beruflicher Werdegang) einzureichen Anlage
Nr.: 3.2.2
Angaben zum Los 02 Bauüberwachung Fahrbahn Bahn VV BAU Abschnitt 1 -
Fachbauüberwacher Oberbau
Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss: Techniker oder Meister oder vergleichbare
Berufsausbildung zur Fachbauüberwachung Oberbau
2. mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Fachbauüberwacher
3. Nachweis Ausbildung Fachbauüberwacher mit gültigem
Befähigungsausweis gem. Ril. 809.0803V03 - Anlage Nr.: 3.2.3
Angaben zum Los 03 Bauüberwachung Fahrbahn Bahn VV BAU Abschnitt 2 -
Leitender Bauüberwacher
Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
Qualifikationsanforderung:
1. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn VV BAU
2. Als Nachweis gültiger Befähigungsausweis gemäß Ril. 809.0803V03 und
Lebenslauf (beruflicher Werdegang) einzureichen - Anlage Nr.: 3.3.1
Geforderte Referenzen:
Zwei vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor
dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages
abgeschlossen wurden, in der er/sie als Leitender Bauüberwacher tätig
war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen
erfüllt sind:
Gesamtkosten Maßnahme > 10 Mio
Angaben zum Los 03 Bauüberwachung Fahrbahn Bahn VV BAU Abschnitt 2 -
Vertreter Leitender Bauüberwacher
Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
Qualifikationsanforderung:
1. mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn VV BAU
2. Als Nachweis gültiger Befähigungsausweis FBÜ Oberbau gemäß Ril.
809.0803V03 und Lebenslauf (beruflicher Werdegang) einzureichen Anlage
Nr.: 3.3.2
Angaben zum Los 03 Bauüberwachung Fahrbahn Bahn VV BAU Abschnitt 2 -
Fachbauüberwacher Oberbau
Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss: Techniker oder Meister oder vergleichbare
Berufsausbildung zur Fachbauüberwachung Oberbau
2. mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Fachbauüberwacher
3. Nachweis Ausbildung Fachbauüberwacher mit gültigem
Befähigungsausweis gem. Ril. 809.0803V03 Anlage Nr.: 3.3.3
Angaben zum Los 04 Bauüberwachung Fahrbahn Bahn VV BAU Abschnitt 3 -
Leitender Bauüberwacher
Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
Qualifikationsanforderung:
1. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn VV BAU
2. Als Nachweis gültiger Befähigungsausweis gemäß Ril. 809.0803V03 und
Lebenslauf (beruflicher Werdegang) einzureichen - Anlage Nr.: 3.4.1
Geforderte Referenzen:
Zwei vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor
dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages
abgeschlossen wurden, in der er/sie als Leitender Bauüberwacher tätig
war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen
erfüllt sind:
Gesamtkosten Maßnahme > 10 Mio
Angaben zum Los 04 Bauüberwachung Fahrbahn Bahn VV BAU Abschnitt 3 -
Vertreter Leitender Bauüberwacher
Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
Qualifikationsanforderung:
1. mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn VV BAU
2. Als Nachweis gültiger Befähigungsausweis FBÜ Oberbau gemäß Ril.
809.0803V03 und Lebenslauf (beruflicher Werdegang) einzureichen Anlage
Nr.: 3.4.2
Angaben zum Los 04 Bauüberwachung Fahrbahn Bahn VV BAU Abschnitt 3 -
Fachbauüberwacher Oberbau
Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss: Techniker oder Meister oder vergleichbare
Berufsausbildung zur Fachbauüberwachung Oberbau
2. mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Fachbauüberwacher
3. Nachweis Ausbildung Fachbauüberwacher mit gültigem
Befähigungsausweis gem. Ril. 809.0803V03 Anlage Nr.: 3.4.3
Angaben zum Los 05 Bauüberwachung Logistik und Abfallmanagement - Name
des Mitarbeiters
Name des Mitarbeiters und ggf. Angabe des
Bewerbergemeinschaftsmitglieds sind zu benennen
Qualifikationsanforderung:
1. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn VV BAU
2. Als Nachweis gültiger Befähigungsausweis BÜB Oberbau/KIB gemäß Ril.
809.0803V03 und Lebenslauf (beruflicher Werdegang) einzureichen Anlage
Nr.: 3.5
Geforderte Referenzen:
Zwei vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor
dem Zeitpunkt der Veröffentlichung
Dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in der er/sie als BÜW
Logistik und Abfallmanagement tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen
erfüllt sind:
1. Tätigkeit als Bauüberwacher Logistik und Abfallmanagement
2. Gesamtkosten Maßnahme > 10 Mio
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem
Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert
sein: siehe III.2.2. sowie unter Allgemeine
Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für
Arch./Ing.-Leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für
Arch.-/Ing.-Leistungen sind zu berücksichtigen und über das
Vergabeportal der Deutschen Bahn AG:
[13]https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Vergabenummer
19FEI42268 herunterzuladen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Gemäß den Vergabeunterlagen
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Siehe III.1.3. dieser Bekanntmachung.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn
AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise
sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum
Präqualifikationsverfahren sind III.1.1. bis III.1.4. sowie den
Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.-Leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau;
Fachbauüberwacher Oberbau.
Für die Auftragserteilung Los 01 Federführende Bauüberwachung und Los
02-04 Bauüberwachung VA Oberbau kommen nur präqualifizierte Unternehmen
in Betracht.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/08/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 31/08/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher
nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber,
von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den
Subunternehmern nachzuweisen.
Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des
Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen
Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu
nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht
werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des
Bewerbers. Außer-dem hat der Bewerber mit der beiliegenden
Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er
für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die
Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung
verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der
Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten
Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus
zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist
die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem
schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche
Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren
für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur
gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich
zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im
Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens
nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur
Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während
der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht
gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch
von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des
Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche
Eignungsnachweise / Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren
für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen
nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete
Mitarbeiter zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage
vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als
sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur
Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher
Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen
Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu
erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7
70406/21#1, abrufbar unter
[14]https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen
/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile
&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen
werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die
dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht
der Auftraggeber sich zu eigen,
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den
Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende
Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen
ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher
abzusehen,
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen
auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen,
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000
Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das
Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig,
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren
vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /
verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei
Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes
einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen:
1. Obermeyer Planen + Beraten GmbH
Zur Gießerei 18
76227 Karlsruhe
2. DB Engineering & Consulting GmbH
Gartenstraße 82-84
6135 Karlsruhe
3. AFRY Deutschland GmbH
Calenberger Esplanade 3
30169 Hannover
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass er im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine
Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen
erbracht hat
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von
10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum
Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/07/2020
References
6. mailto:astrid.waldherr@deutschebahn.com?subject=TED
7. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
8. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=JVVFzZpx7Pw%253d
9. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
10. http://www.deutschebahn.vom/bieterportal
11. http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads
12. http://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf
13. https://bieterportal.noncd.db.de/portal
14. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=pub
licationFile&v=1
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