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Ausschreibung: Empfangsdienste - DE-Kirchseeon
Empfangsdienste
Dokument Nr...: 321452-2020 (ID: 2020070909102338768)
Veröffentlicht: 09.07.2020
*
  DE-Kirchseeon: Empfangsdienste
   2020/S 131/2020 321452
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Berufsförderungswerk München gemeinnützige
   Gesellschaft mbH
   Ort: Kirchseeon
   NUTS-Code: DE218 Ebersberg
   Postleitzahl: 85614
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]info@bfw-muenchen.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.bfw-muenchen.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDNX6/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDNX6
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: gemeinnützige Gesellschaft mbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BFW Empfangsdienst Nachtschicht
   Referenznummer der Bekanntmachung: 1121-2020
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79992000 Empfangsdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftraggeber beabsichtigt, sich mit diesem Vergabeverfahren
   Empfangsdienstleistungen für die Nachtschicht am Empfang im
   Hauptgebäude in der Moosacher Straße 31, 85614 Kirchseeon im Wege eines
   Rahmenvertrages mit einem Unternehmen zu beschaffen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 320 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE218 Ebersberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Auftrages sind Empfangsdienstleistungen für die
   Nachtschicht am Empfang im Hauptgebäude des AG in der Moosacher Straße
   31, 85614 Kirchseeon.
   Der AN hat den Empfang des AG kalendertäglich (montags bis sonntags,
   auch an Feiertagen) im Zeitraum von 22.00 Uhr bis 6.30 Uhr durchgehend
   mit einem (1) durch ihn eingewiesenen Mitarbeiter zu besetzen. Ein
   vorübergehendes Verlassen des Empfangs und Aufsuchen des Pausenraums
   des AG für 2 x 15 Minuten pro Nachtschicht ist gestattet, sofern der
   Mitarbeiter in dieser Zeit weiter auf etwaige Notfälle reagiert.
   Die Nachtschicht des Empfangs ist nicht zu besetzen, wenn das Haus des
   AG wegen Betriebsferien gänzlich geschlossen oder nur tagsüber geöffnet
   ist (Internat und Hotel sind geschlossen). Die Schließzeiten des AG
   werden im Voraus eines Kalenderjahres für jedes Kalenderjahr neu
   festgelegt und kommuniziert.
   Die Schließzeiten ohne eine Besetzung der Nachtschicht liegen je nach
   Lage der Betriebsferien bei ca. 6 Wochen pro Jahr, sowie ca. 3
   verlängerten Wochenenden. In der Regel betrifft dies
   Weihnachten/Silvester, Fasching, Pfingsten und einen Teil der
   Sommerferien Ende August. Als Annahme für die Angebotskalkulation soll
   von einer Besetzung der Nachtschicht an 320 Tagen pro Jahr ausgegangen
   werden. Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung, d. h.
   es besteht kein Anspruch auf eine Einsetzung und Vergütung in Höhe der
   vorgenannten Tage.
   Jeweils zu Dienstbeginn und am Dienstende erfolgt eine ca. 15-minütige
   Übergabe (Informationsweitergabe) von der Tagschicht (erbringt der AG
   selbst) an die Nachtschicht bzw. von der Nachtschicht an die
   Tagschicht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der AG hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN den
   Vertragszeitraum einmalig um 2 weitere Jahre, d. h. bis zum 31.12.2024
   zu verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei
   Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register
   des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine
   Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter
   niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand
   wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als
   6 Monate sein.
   Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem
   Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Eigenerklärung des Bieters, dass er eine
   Betriebshaftpflichtversicherung:
   a) mit Deckungssummen von mindestens 1 000 000,00 EUR für
   Personenschäden, mindestens 1 000 000,00 EUR für Sachschäden,
   mindestens 250 000,00 EUR für Vermögensschäden und mindestens 250
   000,00 EUR für den Verlust von Schlüsseln,
   b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
   Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmen unterhält.
   Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
   der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, hat der Bieter
   zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt
   und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)-b)
   anpassen wird.
   Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem
   Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
   2. Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im
   Tätigkeitsbereich des Auftrages (Empfangsdienst), jeweils der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019), jeweils in EUR netto.
   Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der
   Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je
   Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die
   jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Empfangsdienst).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Eigenerklärung des Bieters, dass er eine
   Betriebshaftpflichtversicherung:
   a) mit Deckungssummen von mindestens 1 000 000,00 EUR für
   Personenschäden, mindestens 1 000 000,00 EUR für Sachschäden,
   mindestens 250 000,00 EUR für Vermögensschäden und mindestens 250
   000,00 EUR für den Verlust von Schlüsseln,
   b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
   Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmen unterhält.
   Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
   der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, hat der Bieter
   zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt
   und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)-b)
   anpassen wird.
   Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem
   Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
   (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber,
   geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des
   Bieters jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   (2017-2019) ersichtlich ist.
   Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl
   der Beschäftigten und der Führungskräfte jedes Mitglieds der
   Bietergemeinschaft zu addieren.
   2. Eigenerklärung über mindestens 2 bis maximal 5 geeignete Referenzen
   des Bieters über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form
   einer Liste der im Zeitraum 1.1.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist
   erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe:
    bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das
   Referenzprojekt durchgeführt hat;
    der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz;
    des Auftragswerts;
    des Zeitraums der Leistungserbringung;
    des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/ Anschrift des
   Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit
   Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
   Eine Referenz gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen
   erfüllt sind:
    Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen des
   Empfangsdienstes;
    Die referenzgegenständliche Leistung wurde nach Ansicht des
   Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
   Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
   Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die
   Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden
   der Bietergemeinschaft zugerechnet.
   Es werden nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in der
   vorgesehenen Anlage des Formblatts Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen/Eignung jeweils genannten Referenzen berücksichtigt.
   Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal eine (1)
   DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten
   an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden
   (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder
   ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Eigenerklärung über mindestens 2 bis maximal 5 geeignete Referenzen des
   Bieters über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer
   Liste der im Zeitraum 1.1.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist
   erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe:
    bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das
   Referenzprojekt durchgeführt hat;
    der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz;
    des Auftragswerts;
    des Zeitraums der Leistungserbringung;
    des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/ Anschrift des
   Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit
   Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
   Eine Referenz gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen
   erfüllt sind:
    Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen des
   Empfangsdienstes;
    Die referenzgegenständliche Leistung wurde nach Ansicht des
   Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
   Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
   Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die
   Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden
   der Bietergemeinschaft zugerechnet.
   Es werden nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in der
   vorgesehenen Anlage des Formblatts Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen/Eignung jeweils genannten Referenzen berücksichtigt.
   Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal eine (1)
   DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten
   an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden
   (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder
   ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 07/08/2020
   Ortszeit: 07:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/10/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 07/08/2020
   Ortszeit: 08:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Bieter hat folgende Eigenerklärungen zum Beleg des Nichtvorliegens
   von Ausschlussgründen unter Verwendung des Formblatts Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen/Eignung zusammen mit den übrigen
   Angebotsbestandteilen bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der
   Vergabeplattform einzureichen:
   1. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB,
   2. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB,
   3. Eigenerklärung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1-4, 7 GWB,
   4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
   Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz und § 19
   Mindestlohngesetz.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDNX6.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern  Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
   ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
   soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt;
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
   der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
   1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
   GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/07/2020
References
   6. mailto:info@bfw-muenchen.de?subject=TED
   7. https://www.bfw-muenchen.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDNX6/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDNX6
  10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  11. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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