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Ausschreibung: Empfangsdienste - DE-Kirchseeon
Empfangsdienste
Dokument Nr...: 321452-2020 (ID: 2020070909102338768)
Veröffentlicht: 09.07.2020
*
DE-Kirchseeon: Empfangsdienste
2020/S 131/2020 321452
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Berufsförderungswerk München gemeinnützige
Gesellschaft mbH
Ort: Kirchseeon
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85614
Land: Deutschland
E-Mail: [6]info@bfw-muenchen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.bfw-muenchen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDNX6/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDNX6
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gemeinnützige Gesellschaft mbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
BFW Empfangsdienst Nachtschicht
Referenznummer der Bekanntmachung: 1121-2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79992000 Empfangsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, sich mit diesem Vergabeverfahren
Empfangsdienstleistungen für die Nachtschicht am Empfang im
Hauptgebäude in der Moosacher Straße 31, 85614 Kirchseeon im Wege eines
Rahmenvertrages mit einem Unternehmen zu beschaffen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 320 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrages sind Empfangsdienstleistungen für die
Nachtschicht am Empfang im Hauptgebäude des AG in der Moosacher Straße
31, 85614 Kirchseeon.
Der AN hat den Empfang des AG kalendertäglich (montags bis sonntags,
auch an Feiertagen) im Zeitraum von 22.00 Uhr bis 6.30 Uhr durchgehend
mit einem (1) durch ihn eingewiesenen Mitarbeiter zu besetzen. Ein
vorübergehendes Verlassen des Empfangs und Aufsuchen des Pausenraums
des AG für 2 x 15 Minuten pro Nachtschicht ist gestattet, sofern der
Mitarbeiter in dieser Zeit weiter auf etwaige Notfälle reagiert.
Die Nachtschicht des Empfangs ist nicht zu besetzen, wenn das Haus des
AG wegen Betriebsferien gänzlich geschlossen oder nur tagsüber geöffnet
ist (Internat und Hotel sind geschlossen). Die Schließzeiten des AG
werden im Voraus eines Kalenderjahres für jedes Kalenderjahr neu
festgelegt und kommuniziert.
Die Schließzeiten ohne eine Besetzung der Nachtschicht liegen je nach
Lage der Betriebsferien bei ca. 6 Wochen pro Jahr, sowie ca. 3
verlängerten Wochenenden. In der Regel betrifft dies
Weihnachten/Silvester, Fasching, Pfingsten und einen Teil der
Sommerferien Ende August. Als Annahme für die Angebotskalkulation soll
von einer Besetzung der Nachtschicht an 320 Tagen pro Jahr ausgegangen
werden. Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung, d. h.
es besteht kein Anspruch auf eine Einsetzung und Vergütung in Höhe der
vorgenannten Tage.
Jeweils zu Dienstbeginn und am Dienstende erfolgt eine ca. 15-minütige
Übergabe (Informationsweitergabe) von der Tagschicht (erbringt der AG
selbst) an die Nachtschicht bzw. von der Nachtschicht an die
Tagschicht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG hat das Recht, durch einseitige Erklärung gegenüber dem AN den
Vertragszeitraum einmalig um 2 weitere Jahre, d. h. bis zum 31.12.2024
zu verlängern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei
Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register
des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine
Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter
niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand
wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als
6 Monate sein.
Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung des Bieters, dass er eine
Betriebshaftpflichtversicherung:
a) mit Deckungssummen von mindestens 1 000 000,00 EUR für
Personenschäden, mindestens 1 000 000,00 EUR für Sachschäden,
mindestens 250 000,00 EUR für Vermögensschäden und mindestens 250
000,00 EUR für den Verlust von Schlüsseln,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, hat der Bieter
zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt
und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)-b)
anpassen wird.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
2. Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im
Tätigkeitsbereich des Auftrages (Empfangsdienst), jeweils der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019), jeweils in EUR netto.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der
Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je
Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die
jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Empfangsdienst).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung des Bieters, dass er eine
Betriebshaftpflichtversicherung:
a) mit Deckungssummen von mindestens 1 000 000,00 EUR für
Personenschäden, mindestens 1 000 000,00 EUR für Sachschäden,
mindestens 250 000,00 EUR für Vermögensschäden und mindestens 250
000,00 EUR für den Verlust von Schlüsseln,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, hat der Bieter
zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt
und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a)-b)
anpassen wird.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
(angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber,
geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des
Bieters jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2017-2019) ersichtlich ist.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl
der Beschäftigten und der Führungskräfte jedes Mitglieds der
Bietergemeinschaft zu addieren.
2. Eigenerklärung über mindestens 2 bis maximal 5 geeignete Referenzen
des Bieters über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form
einer Liste der im Zeitraum 1.1.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist
erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe:
bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das
Referenzprojekt durchgeführt hat;
der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz;
des Auftragswerts;
des Zeitraums der Leistungserbringung;
des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/ Anschrift des
Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit
Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen
erfüllt sind:
Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen des
Empfangsdienstes;
Die referenzgegenständliche Leistung wurde nach Ansicht des
Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die
Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden
der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in der
vorgesehenen Anlage des Formblatts Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen/Eignung jeweils genannten Referenzen berücksichtigt.
Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal eine (1)
DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten
an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden
(z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder
ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung über mindestens 2 bis maximal 5 geeignete Referenzen des
Bieters über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer
Liste der im Zeitraum 1.1.2017 bis zum Ablauf der Angebotsfrist
erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe:
bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das
Referenzprojekt durchgeführt hat;
der Bezeichnung und Beschreibung der Referenz;
des Auftragswerts;
des Zeitraums der Leistungserbringung;
des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/ Anschrift des
Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit
Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen
erfüllt sind:
Es handelt sich um eine Referenz über Leistungen des
Empfangsdienstes;
Die referenzgegenständliche Leistung wurde nach Ansicht des
Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die
Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden
der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in der
vorgesehenen Anlage des Formblatts Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen/Eignung jeweils genannten Referenzen berücksichtigt.
Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal eine (1)
DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten
an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden
(z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder
ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/08/2020
Ortszeit: 07:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/10/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/08/2020
Ortszeit: 08:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Bieter hat folgende Eigenerklärungen zum Beleg des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen unter Verwendung des Formblatts Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen/Eignung zusammen mit den übrigen
Angebotsbestandteilen bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der
Vergabeplattform einzureichen:
1. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB,
2. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB,
3. Eigenerklärung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1-4, 7 GWB,
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz und § 19
Mindestlohngesetz.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDNX6.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse:
[11]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2020
References
6. mailto:info@bfw-muenchen.de?subject=TED
7. https://www.bfw-muenchen.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDNX6/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDNX6
10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
11. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
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