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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Rheine
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 322082-2020 (ID: 2020070909144239411)
Veröffentlicht: 09.07.2020
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DE-Rheine: Personensonderbeförderung (Straße)
2020/S 131/2020 322082
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH
Postanschrift: Hafenbahn 10
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): PricewaterhouseCoopers Legal AG
E-Mail: [6]de_stadtbus-rheine@pwc.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[7]https://www.stadtwerke-rheine.de/de/Stadtbus-und-Parken/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YHMYYDM/doc
uments
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YHMYYDM
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der
Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH
Referenznummer der Bekanntmachung: EWR-2020-06-19/021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Rheine ist als Aufgabenträgerin für die Planung, Organisation
und Ausgestaltung des ÖPNV gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG und § 3 Abs. 1
ÖPNVG-NRW auf ihrem Stadtgebiet zuständig.
Die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH (nachfolgend:
Auftraggeber) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke
Rheine GmbH, deren Anteile wiederum zu 100 % durch die Stadt Rheine
gehalten werden. Der Auftraggeber wurde durch die Aufgabenträgerin mit
der Erbringung von ÖPNV-Leistungen über einen öffentlichen
Dienstleistungsauftrag über Personenverkehrsdienste (ÖDA) im Wege einer
Direktvergabe unter Einhaltung der VO 1370/2007 betraut.
Im Rahmen dieser Ausschreibung vergibt der Auftraggeber sämtliche
Fahrleistungen seines Verkehrsnetzes.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Hauptort der Ausführung:
48431 Rheine
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Erbringung der Fahrleistungen
auf den städtischen Linien C 1 bis C 12 und 269 sowie den Linien MS-A,
MS-B, MS-C und MS-D sowie optional zeitliche Erweiterungen der C-Linien
und die Erbringung der Linien G1 und G2. Die Fahrleistungen erfordern
den Einsatz von ca. 28 Bussen, im Falle der Auslösung der
Leistungsoptionen von ca. 30 Bussen.
Der Nachunternehmervertrag/Verkehrsdurchführungsvertrag soll für einen
Zeitraum von fünf Monaten vom 1.7.2021 bis zum 30.11.2021 geschlossen
werden. Die Fahrleistungen ab dem 1.12.2021 sind Gegenstand eines
gesonderten Vergabeverfahrens der Stadt Rheine, welches im Rahmen einer
Vorabinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 vom 10.12.2019 unter
der Bekanntmachungs-Nr. [10]2019/S 238-585243 im EU-Amtsblatt
vorangekündigt wurde.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2021
Ende: 30/11/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
a) Der Auftraggeber besitzt die einseitige Option eine zeitliche
Ausweitung der Linien C1 bis C12 zu beauftragen. Der Auftraggeber
besitzt die einseitige Option die Linien G1 und G2 zu beauftragen.
Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
b) Die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes durch
entsprechende Leistungsänderungen obliegt der Auftraggeber. Er kann
mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und
Abbestellungen oder Umbestellungen im Umfang von bis zu 25 % der
Verkehrsleistung verlangen. Näheres hierzu regeln die
Vergabeunterlagen.
Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig
ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs-
oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung:
die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder
vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten
Personen ausweisen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
erfüllen wird. Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen:
Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
(Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau).
Darzustellen sind insbesondere der Busbestand (aktuelle
Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die
Personalstärke.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV, jeweils bezogen auf die letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so
lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine
Unternehmensplanung vor. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz
ist Anlage B4 (Eigenerklärung zur Eignung und Ausschlussgründen) zu
verwenden.
Eigenerklärung des Bieters, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel
vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen
Anschaffungen für Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu
tätigen und den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die
Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig
durch andere Rechte belastet sind und dass er sich nicht im
Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der Bieter erklärt
ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase
erfolgenden Anforderung durch den Auftraggeber über die Einreichung
entsprechender Unterlagen analog § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV
unverzüglich nachweisen kann. Für die Eigenerklärung ist Anlage B4
(Eigenerklärung zur Eignung und Ausschlussgründen) zu verwenden.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen
Subunternehmerleistungen im straßengebundenen ÖPNV erforderlich sind
und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte
eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen
für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Zum Nachweis dienen
die folgenden Unterlagen:
a) Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren,
gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre (Kalenderjahre 2017,
2018, 2019) oder Fahrplanjahre ab 1.1.2017 vor Ablauf der Angebotsfrist
erbrachten Busverkehrsleistung. Für die Darstellung der Referenzen ist
Anlage B5 (Darstellung von Referenzverkehren) zu verwenden.
Die Referenz(en) muss/müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit
mindestens folgende Angaben enthalten:
Aa) Darstellung, ob die Verkehrsleistung als Genehmigungsinhaber oder
Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber
(Linienverkehr gem. § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen
gemäß §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt.
Bb) Unterscheidung zwischen Regional- und Stadt- oder sonstigen Linien-
sowie Bedarfsverkehren.
Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu enthalten:
Aa) Name und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen
Verkehrsleistungen Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde,
Bb) jährliches Auftragsvolumen nach Nutzwagenkilometer,
cc) Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung.
Dd) Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sollen die Ansprechpartner
mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse)
angegeben werden.
b) Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils
in nicht beglaubigter Kopie zudem wahlweise
Aa) durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und
Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7
PBZugV (§ 3 Fachliche Eignung", § 4 Fachkundeprüfung", § 6
Gleichwertige Abschlussprüfungen", § 7 Anerkennung leitender
Tätigkeit"). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des
Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art.
21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende
Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor.
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst oder einer
zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den
Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes
Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die
der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO).
Oder
Bb) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den
Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG;
Oder
cc) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den
Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Referenzverkehr nach III.1.3) a) muss folgende Mindestkriterien
erfüllen:
1. Leistungsumfang: Einsatz von mindestens 15 Fahrzeugen (Midibusse
oder größer),
2. Leistungsmenge: mindestens 750 000 Fahrplankilometer/Jahr,
3. vollständige und tagedurchgängige Erbringung durch den Bieter mit
eigenen Fahrzeugen,
4. Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bieter über mindestens 3
abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist).
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter
die Anlage B4 Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen
auszufüllen und einzureichen. Soweit Ausschlussgründe in der Person des
Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber schriftlich in
einem gesonderten Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell
ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB, sind dem
Auftraggeber durch Vorlage geeigneter Unterlagen mit der Angebotsabgabe
nachzuweisen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/08/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/08/2020
Ortszeit: 12:10
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Interessierte Unternehmen sind gehalten jegliche Kommunikation mit der
Vergabestelle über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals
abzuwickeln. Die in dieser Bekanntmachung unter Punkt I. 1) angegebene
E-Mail-Adresse ist lediglich aus technischen Gründen eingerichtet und
wird nicht überwacht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHMYYDM
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 2514112165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Vergabeunterlagen, insbesondere die Verfahrensbedingungen, die
Formularvorlagen, Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen sowie
die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf
Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die
Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten
und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen
Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der
Bieter die Vergabestelle unverzüglich spätestens jedoch mit der
Angebotsabgabe schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf
die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht
aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken
in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind
eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters
nach § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Außerdem weist die
Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig,
soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB
lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 2514112165
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2020
References
6. mailto:de_stadtbus-rheine@pwc.com?subject=TED
7. https://www.stadtwerke-rheine.de/de/Stadtbus-und-Parken/
8. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YHMYYDM/documents
9. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YHMYYDM
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:585243-2019:TEXT:DE:HTML
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