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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Rheine
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 322082-2020 (ID: 2020070909144239411)
Veröffentlicht: 09.07.2020
*
  DE-Rheine: Personensonderbeförderung (Straße)
   2020/S 131/2020 322082
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH
   Postanschrift: Hafenbahn 10
   Ort: Rheine
   NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
   Postleitzahl: 48431
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): PricewaterhouseCoopers Legal AG
   E-Mail: [6]de_stadtbus-rheine@pwc.com
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [7]https://www.stadtwerke-rheine.de/de/Stadtbus-und-Parken/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YHMYYDM/doc
   uments
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YHMYYDM
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe von Busverkehrsleistungen als Nachunternehmer der
   Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH
   Referenznummer der Bekanntmachung: EWR-2020-06-19/021
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Rheine ist als Aufgabenträgerin für die Planung, Organisation
   und Ausgestaltung des ÖPNV gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG und § 3 Abs. 1
   ÖPNVG-NRW auf ihrem Stadtgebiet zuständig.
   Die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH (nachfolgend:
   Auftraggeber) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke
   Rheine GmbH, deren Anteile wiederum zu 100 % durch die Stadt Rheine
   gehalten werden. Der Auftraggeber wurde durch die Aufgabenträgerin mit
   der Erbringung von ÖPNV-Leistungen über einen öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag über Personenverkehrsdienste (ÖDA) im Wege einer
   Direktvergabe unter Einhaltung der VO 1370/2007 betraut.
   Im Rahmen dieser Ausschreibung vergibt der Auftraggeber sämtliche
   Fahrleistungen seines Verkehrsnetzes.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
   Hauptort der Ausführung:
   48431 Rheine
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Erbringung der Fahrleistungen
   auf den städtischen Linien C 1 bis C 12 und 269 sowie den Linien MS-A,
   MS-B, MS-C und MS-D sowie optional zeitliche Erweiterungen der C-Linien
   und die Erbringung der Linien G1 und G2. Die Fahrleistungen erfordern
   den Einsatz von ca. 28 Bussen, im Falle der Auslösung der
   Leistungsoptionen von ca. 30 Bussen.
   Der Nachunternehmervertrag/Verkehrsdurchführungsvertrag soll für einen
   Zeitraum von fünf Monaten vom 1.7.2021 bis zum 30.11.2021 geschlossen
   werden. Die Fahrleistungen ab dem 1.12.2021 sind Gegenstand eines
   gesonderten Vergabeverfahrens der Stadt Rheine, welches im Rahmen einer
   Vorabinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 vom 10.12.2019 unter
   der Bekanntmachungs-Nr. [10]2019/S 238-585243 im EU-Amtsblatt
   vorangekündigt wurde.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2021
   Ende: 30/11/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   a) Der Auftraggeber besitzt die einseitige Option eine zeitliche
   Ausweitung der Linien C1 bis C12 zu beauftragen. Der Auftraggeber
   besitzt die einseitige Option die Linien G1 und G2 zu beauftragen.
   Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
   b) Die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes durch
   entsprechende Leistungsänderungen obliegt der Auftraggeber. Er kann
   mengenmäßige Änderungen der Verkehrsleistungen in Form von Zu- und
   Abbestellungen oder Umbestellungen im Umfang von bis zu 25 % der
   Verkehrsleistung verlangen. Näheres hierzu regeln die
   Vergabeunterlagen.
   Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach
   Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig
   ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs-
   oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung:
   die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder
   vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten
   Personen ausweisen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der
   Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
   gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
   anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
   erfüllen wird. Zum Nachweis dienen die folgenden Unterlagen:
    Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
   (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau).
   Darzustellen sind insbesondere der Busbestand (aktuelle
   Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die
   Personalstärke.
    Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
   Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV, jeweils bezogen auf die letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so
   lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine
   Unternehmensplanung vor. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz
   ist Anlage B4 (Eigenerklärung zur Eignung und Ausschlussgründen) zu
   verwenden.
    Eigenerklärung des Bieters, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel
   vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen
   Anschaffungen für Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu
   tätigen und den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die
   Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig
   durch andere Rechte belastet sind und dass er sich nicht im
   Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der Bieter erklärt
   ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase
   erfolgenden Anforderung durch den Auftraggeber über die Einreichung
   entsprechender Unterlagen analog § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV
   unverzüglich nachweisen kann. Für die Eigenerklärung ist Anlage B4
   (Eigenerklärung zur Eignung und Ausschlussgründen) zu verwenden.
   Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
   anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
   Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen
   Subunternehmerleistungen im straßengebundenen ÖPNV erforderlich sind
   und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte
   eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
   geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der
   Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen
   für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Zum Nachweis dienen
   die folgenden Unterlagen:
   a) Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren,
   gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre (Kalenderjahre 2017,
   2018, 2019) oder Fahrplanjahre ab 1.1.2017 vor Ablauf der Angebotsfrist
   erbrachten Busverkehrsleistung. Für die Darstellung der Referenzen ist
   Anlage B5 (Darstellung von Referenzverkehren) zu verwenden.
    Die Referenz(en) muss/müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit
   mindestens folgende Angaben enthalten:
   Aa) Darstellung, ob die Verkehrsleistung als Genehmigungsinhaber oder
   Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber
   (Linienverkehr gem. § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen
   gemäß §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt.
   Bb) Unterscheidung zwischen Regional- und Stadt- oder sonstigen Linien-
   sowie Bedarfsverkehren.
    Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu enthalten:
   Aa) Name und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen
   Verkehrsleistungen Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde,
   Bb) jährliches Auftragsvolumen nach Nutzwagenkilometer,
   cc) Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung.
   Dd) Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sollen die Ansprechpartner
   mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse)
   angegeben werden.
   b) Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils
   in nicht beglaubigter Kopie zudem wahlweise
   Aa) durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und
   Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7
   PBZugV (§ 3 Fachliche Eignung", § 4 Fachkundeprüfung", § 6
   Gleichwertige Abschlussprüfungen", § 7 Anerkennung leitender
   Tätigkeit"). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des
   Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art.
   21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende
   Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor.
   Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst oder einer
   zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den
   Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes
   Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die
   der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO).
   Oder
   Bb) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den
   Linienverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG;
   Oder
   cc) durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den
   Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen.
   Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Referenzverkehr nach III.1.3) a) muss folgende Mindestkriterien
   erfüllen:
   1. Leistungsumfang: Einsatz von mindestens 15 Fahrzeugen (Midibusse
   oder größer),
   2. Leistungsmenge: mindestens 750 000 Fahrplankilometer/Jahr,
   3. vollständige und tagedurchgängige Erbringung durch den Bieter mit
   eigenen Fahrzeugen,
   4. Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bieter über mindestens 3
   abgeschlossene Jahre ohne Unterbrechung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der
   Angebotsfrist).
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter
   die Anlage B4  Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen
   auszufüllen und einzureichen. Soweit Ausschlussgründe in der Person des
   Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber schriftlich in
   einem gesonderten Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell
   ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB, sind dem
   Auftraggeber durch Vorlage geeigneter Unterlagen mit der Angebotsabgabe
   nachzuweisen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 07/08/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 07/08/2020
   Ortszeit: 12:10
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Interessierte Unternehmen sind gehalten jegliche Kommunikation mit der
   Vergabestelle über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals
   abzuwickeln. Die in dieser Bekanntmachung unter Punkt I. 1) angegebene
   E-Mail-Adresse ist lediglich aus technischen Gründen eingerichtet und
   wird nicht überwacht.
   Bekanntmachungs-ID: CXS0YHMYYDM
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2514112165
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Vergabeunterlagen, insbesondere die Verfahrensbedingungen, die
   Formularvorlagen, Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen sowie
   die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf
   Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die
   Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten
   und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen
   Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der
   Bieter die Vergabestelle unverzüglich  spätestens jedoch mit der
   Angebotsabgabe  schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf
   die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht
   aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken
   in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind
   eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters
   nach § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Außerdem weist die
   Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig,
   soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB
   lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2514112165
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/07/2020
References
   6. mailto:de_stadtbus-rheine@pwc.com?subject=TED
   7. https://www.stadtwerke-rheine.de/de/Stadtbus-und-Parken/
   8. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YHMYYDM/documents
   9. https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0YHMYYDM
  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:585243-2019:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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