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Ausschreibung: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung - DE-Arnsberg
Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung
Dokument Nr...: 323750-2020 (ID: 2020071009132041251)
Veröffentlicht: 10.07.2020
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DE-Arnsberg: Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung
2020/S 132/2020 323750
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Arnsberg Fachdienst Beschaffung/Vergaben
Postanschrift: Niedereimerfeld 22
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [6]s.gillert@stadtwerke-arnsberg.de
Telefon: +49 2932201-3252
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.arnsberg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E77957744
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E77957744
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Sanierung Rathaus Arnsberg Sachverständigenleistung
Baufeldfreimachung/ Rückbau
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90740000 Schadstoffrückverfolgung und -überwachung und Sanierung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es wird ein Honorarangebot für die Fachplanung
Baufeldfreimachung/Rückbau für die Bereiche Gebäude, Technische
Infrastruktur, Verkehrsanlagen und Freianlagen angefragt.
Der Ausschreibung liegt das Leistungsbild des AHO Heftes Nr. 18 zu
Grunde. Hierbei wird nach der LSt. 0 Beratung zur Bedarfsplanung und
Objektentwicklung und LSt. 1 Grundlagenermittlung und Vorplanung je
nach vorgefundener Situation in 3 Leistungsbilder unterschieden,
nämlich Altlasten (AHO Heft Nr. 8), Baufeldfreimachung (AHO Heft
Nr. 18) und Schadstoffe im Bauwesen ebenfalls (AHO Heft Nr. 18).
Es ist beabsichtigt, den Auftrag in Beauftragungsstufen zu vergeben.
Die erste Beauftragungsstufe wird die Leistungsstufe 0 Beratung zur
Bedarfsplanung und Objektentwicklung sowie die Leistungsstufe 1
Grundlagenermittlung und Vorplanung beinhalten und Ergebnisse zu
eventuell vorhandenen Altlasten und Schadstoffen liefern.
Die Leistungsstufen 2 bis 4 bzw. 5 werden im Anschluss in der zweiten
Beauftragungsstufe vergeben, wenn klar ist, ob und welche Schadstoffe
bzw. Altlasten sich im Gebäude bzw. auf dem Gelände befinden. Für die
2. Beauftragungsstufe muss dann je nach Ergebnis auch das
ausgeschriebene Leistungsbild Baufeldfreimachung um die
Leistungsbilder Altlasten (AHO Heft Nr. 8) und Schadstoffe in
Bauwerken (AHO Heft Nr. 18) ergänzt werden.
Die Beauftragungsstufen werden mittels eines schriftlichen Auftrags
durch die Stadt Arnsberg erteilt. Der AN hat keinen Anspruch auf
Erteilung der 2. Beauftragungsstufe.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Hauptort der Ausführung:
Arnsberg, Rathausplatz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen der anstehenden Revitalisierung des Rathaus der Stadt
Arnsberg soll der bestehende Flachtrakt (bestehend aus Untergeschoss,
Erdgeschoss und Obergeschoss) komplett rückgebaut werden, der
anschließende Hochtrakt (bestehend aus 2 Untergeschossen, Erdgeschoss
sowie 1. bis 7. Obergeschoss) soll bis auf die tragende
Stahlbetonstruktur entkernt werden.
Beim Rückbau von komplexen Gebäuden wie dem des Rathauses Arnsberg, bei
dem der Flachtrakt komplett und der Hochtrakt lediglich bis auf die
tragende Stahlbetonstruktur zurückgebaut werden soll, sind viele
Faktoren zu beachten (u. a. der Schutz des Hochtrakts beim Abbruch des
Flachtrakts, Nutzungen im Umfeld, Nachnutzung der Flächen,
Schadstoffbelastung des Gebäudes, aber auch des Geländes).
Der Gebäudekomplex des Rathauses wurde auf dem Gelände einer ehemaligen
Lackfabrik errichtet, Bodenproben in der Vergangenheit ergaben bisher
keine Schadstoffbelastung, allerdings besteht bei Entfernung der
obersten Bodenschichten eine erhebliche Geruchsbelästigung. Daher sind
auch hier weiterführende Untersuchungen und Beprobungen sowie ein
Entsorgungskonzept des Bodenmaterials unerlässlich. Zum einen in den
Bereichen der Baugruben, zum anderen aber auch im gesamten Gebiet der
Freianlagenplanung ist bei Erdbewegungen der Untergrund auf Schadstoffe
hin zu untersuchen. Auch anfallende Abbruchmaterialien aus den
Freianlagen, wie Asphalt/Teerbeläge aus der Zufahrtstraße o. ä. sind
zwingend zu überprüfen.
Dadurch ist das Rückbauprojekt in Zusammenarbeit mit anderen Planern
wie dem Tragwerksplaner, der Objektplanung, dem Landschaftsplaner u. a.
und unter Berücksichtigung aller Randbedingungen in technisch und
wirtschaftlich optimierter Form zu planen und zu überwachen.
Bei allen Projekten aus dem Bereich des Rückbaus ist die Entsorgung von
Baumischabfällen und gefährlichen Abfällen ein kostentreibender Faktor.
Ausschlaggebend ist der Anteil an Gefahrstoffen in Bauteilen, die bei
allen vor dem Jahr 2000 errichteten Gebäuden, und dazu zählt das
Rathaus Arnsberg (Bauzeit um 1968), zu erwarten sind. Diese
Gefahrstoffe können entweder durch die Nutzung in die Bausubstanz
gelangt sein (z. B. Öle) oder sind Bestandteil der Baumaterialien
selbst (z. B. Asbest). Nur durch frühzeitige Erkennung im Rahmen der
Planung und durch Separierung während der Baumaßnahmen lassen sich die
Mengen und Kosten auf das Nötigste reduzieren und die notwendigen
Maßnahmen zum Arbeits- und Immissionsschutz festlegen.
Der Ausschreibung liegt das Leistungsbild des AHO Heftes Nr. 18
zugrunde. Hierbei wird nach der LSt. 0 Beratung zur Bedarfsplanung und
Objektentwicklung und LSt. 1 Grundlagenermittlung und Vorplanung je
nach vorgefundener Situation in 3 Leistungsbilder unterschieden,
nämlich Altlasten (AHO Heft Nr. 8), Baufeldfreimachung (AHO Heft
Nr. 18) und Schadstoffe im Bauwesen ebenfalls (AHO Heft Nr. 18).
Es ist beabsichtigt, den Auftrag in Beauftragungsstufen zu vergeben.
Die erste Beauftragungsstufe wird die Leistungsstufe 0 Beratung zur
Bedarfsplanung und Objektentwicklung sowie die Leistungsstufe 1
Grundlagenermittlung und Vorplanung beinhalten und Ergebnisse zu
eventuell vorhandenen Altlasten und Schadstoffen liefern.
Die Leistungsstufen 2 bis 4 bzw. 5 werden im Anschluss in der zweiten
Beauftragungsstufe vergeben, wenn klar ist, ob und welche Schadstoffe
bzw. Altlasten sich im Gebäude bzw. auf dem Gelände befinden. Für die
2. Beauftragungsstufe muss dann je nach Ergebnis auch das
ausgeschriebene Leistungsbild Baufeldfreimachung um die
Leistungsbilder Altlasten (AHO Heft Nr. 8) und Schadstoffe in
Bauwerken (AHO Heft Nr. 18) ergänzt werden.
Die Beauftragungsstufen werden mittels eines schriftlichen Auftrags
durch die Stadt Arnsberg erteilt. Der AN hat keinen Anspruch auf
Erteilung der 2. Beauftragungsstufe.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2020
Ende: 31/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
(Formular 124_LD);
Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft (Formular
124_LD);
; Eigenerklärung Ausschlussgründe;
Eigenerklärung Mindestlohngesetz;
Bietererklärung Selbstreinigung.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Umsatz des Unternehmens in den letzten 5 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Formular
124_LD);
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formular 124_LD);
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung (Formular 124_LD).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
3 Referenzen (s. Vordrucke);
Angaben zu Arbeitskräften (Formular 124_LD).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu Referenzen: Angaben aus den letzten 5 Jahren
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/08/2020
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/08/2020
Ortszeit: 10:30
Ort:
Stadt Arnsberg (Gebäude Campus der Stadtwerke Arnsberg GmbH),
Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg, Zimmer: 0.03
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Nach § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens 2
Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin
unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind
nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Kommunikation während der Angebotsfrist erfolgt ausschließlich über
die Vergabeplattform [10]www.subreport-elvis.de (Bieterkommunikation).
Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben beantwortet. Über
diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert nur die
Interessenten benachrichtigt, die sich ausdrücklich bei
[11]www.subreport-elvis.de registriert haben. Alle übrigen
Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die Internetseite von
[12]www.subreport-elvis.de aufzusuchen, um evtl.
Bieterinformationsschreiben dort abzurufen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251-4112165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten
Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung
gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich,
wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des
Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert
hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand
per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen
sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht
abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen
zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2020
References
6. mailto:s.gillert@stadtwerke-arnsberg.de?subject=TED
7. http://www.arnsberg.de/
8. https://www.subreport.de/E77957744
9. https://www.subreport.de/E77957744
10. http://www.subreport-elvis.de/
11. http://www.subreport-elvis.de/
12. http://www.subreport-elvis.de/
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