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Ausschreibung: Ingenieurleistungen - Hydrologische / Hydraulische Berechnungen Einzugsgebiet Erdelbach - DE-Münster
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 883666-2020 (ID: 2020071014571842770)
Veröffentlicht: 10.07.2020
*
  Ingenieurleistungen - Hydrologische / Hydraulische Berechnungen Einzugsgebiet Erdelbach
VHB NRW 412
01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
1 06.07.2020 15:40 Uhr - VMS 9.2.1.1
Auftragsbekanntmachung
Aktenzeichen: 66.41.0016
Vergabe-Nr.: 2020-0442-66
Bezeichnung des Verfahrens: Ingenieurleistungen -
Hydrologische / Hydraulische
Berechnungen Einzugsgebiet
Erdelbach
1. Art der Vergabe
Öffentliche Ausschreibung nach  9 UVgO
2. Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle
Bezeichnung
Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement
Postanschrift
Klemensstraße 10, 48143 Münster
E-Mail-Adresse vergaben@stadt-muenster.de
Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer
3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle
Wie Ziffer 2
Bezeichnung
Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau
Postanschrift
Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, 48155 Münster
E-Mail-Adresse
Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer
4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind
Wie Ziffer 2
Adresse
Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz des Landes NRW eingereicht.
5. Form der Angebote
Zugelassen ist: die Abgabe
elektronischer Angebote ausschließlich unter https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/
notice/CXTDYYDYR90
der Angebote in Schriftform.
6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung
Auf der Grundlage einer aktuell vorhandenen Gewässervermessung bitten wir erstens um die
Erstellung eines hydrologischen Gebietsmodells für das Einzugsgebiet des Erdelbaches und
zweitens um die Erstellung eines hydraulischen Modells (instationär, 1D/2D kombiniert) des
Gewässersystems.
Erfüllungsort:
48143 Münster
VHB NRW 412
01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
2 06.07.2020 15:40 Uhr - VMS 9.2.1.1
7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose
Eine Aufteilung in Lose wird nicht vorgenommen.
8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten
Nebenangebote werden zugelassen.
9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Ingenieurleistungen sollten innerhalb von 20 Wochen nach Auftragsvergabe abgeschlossen sein.
Dauer: 5 Monate ab Auftragsvergabe
10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die
Bezeichung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie
eingesehen werden können
Adresse zum elektronischen Abruf:
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXTDYYDYR90/documents
Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des
Vergabemarktplatzes NRW zu entnehmen.
Anschrift der Stelle
Wie Ziffer 2
Adresse
Zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der
Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen:
keine
11. Ablauf der Angebotsfrist
04.08.2020 06:00 Uhr
12. Ablauf der Bindefrist
25.09.2020
13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind
15. Vorzulegenden Unterlagen
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
- 3 Referenzen hydrologisches Gebietsmodell: 3 Referenzen zur Erstellung eines hydrologischen
Gebietsmodells für Ein-zugsgebiete > 3 km2 innerhalb der letzten 5 Jahre
- 3 Referenzen zur hydraulischen kombinierten 1D, 2D Berechnung: 3 Referenzen zur
hydraulischen kombinierten 1D, 2D Berechnung für Gewässer >1 km innerhalb der letzten 5
Jahre
Sonstige Unterlagen:
- 521 - Eigenerklaerung Ausschlussgruende (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen:
Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt.
- 522 04-2018 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- 532 - Erklaerung Unterauftraege_Eignungsleihe (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Bedingungen an die Auftragsausführung:
VHB NRW 412
01/2020 Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
3 06.07.2020 15:40 Uhr - VMS 9.2.1.1
- Angabe von mindestens 3 Mitarbeitern (Ingenieure) (mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Angabe von mindestens 3 Mitarbeitern (Ingenieure), welche mehrjährige Erfah-rungen in den
oben genannten Fachbereichen nachweisen können
Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen
Sonstige Unterlagen:
- 533 - Verpflichtungserklaerung Nachunternehmer (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
16. Angabe der Zuschlagskriterien
Wertungsmethode: Niedrigster Preis.
18. Sonstiges
Die ELEKTRONISCHE ANGEBOTSABGABE ist von der Stadt Münster seit dem 01.01.2020 bei
allen Vergabeverfahren die ALLEINIGE zugelassene Form der Angebotsabgabe.
Firmen die erstmals elektronisch abgegeben haben, sind bei diesem Verfahren geblieben.
Mit dem Vergabemarktplatz NRW hat die Stadt Münster eine Plattform gewählt, die von vielen
Auftraggebern genutzt wird, und sich somit die Angebotseinreichung bei vielen Auftraggebern
einheitlich darstellt.
Auf dieser Internetseite, d i e w i r d r i n g e n d e m p f e h l e n, sind zahlreiche Tipps und
Hinweise nachzulesen: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Die "Video-Tutorials" bieten eine gute H i l f e s t e l l u n g bei den ersten Schritten hin zur
ELEKTRONISCHEN ANGEBOTSABGABE.
Für das Hochladen Ihres ersten elektronischen Angebotes ist die I n s t a l l a t i o n eines "B i
e t e r t o o l s" auf Ihrem Computer notwendig. Das B i e t e r t o o l wird Ihnen im Zuge Ihrer
Angebotslegung auf dem Vergabemarktplatz automatisch bereitgestellt. Je nach Einstellung
Ihres Firmennetzwerks kann es sein, dass Sie bei der Erstinstallation Unterstützung Ihres
Systemadministrators benötigen. Wir empfehlen daher die Installation des Bietertools bereits
einige Tage vor der Angebotsabgabe durchzuführen. Darüber hinaus empfehlen wir bei erstmaliger
Angebotsabgabe das Angebot mindestens einen Tag vor Ablauf der Frist einzustellen.
Zur Vereinfachung Ihrer Angebotsabgabe ist nur noch die sogenannte S i g n a t u r in Textform
unter Angabe des Namens Ihres Unternehmens erforderlich und zulässig. Dies stellt keine
Ein-schränkung hinsichtlich der Sicherheit Ihrer Dokumente dar. Wenn Sie die bereitgestellten
Dokumente elektronisch ausgefüllt und hochgeladen haben, fügen Sie bitte KEINE Dokumente ein
zweites Mal in eingescannter Version mit Originalunterschrift hinzu.
Übrigens: Haben Sie Ihr Angebot bereits eingestellt, können Sie es jederzeit bis zum genannten
Abgabetermin wieder zurückziehen und bei Bedarf auch wieder neu einstellen.
Ihr elektronisches Angebot wird beim Hochladen auf einem Hochsicherheitsserver des Landes NRW
mit einem Zeitschloss, verschlüsselt hinterlegt. Es ist dort von niemandem, nicht enmal von den
Softwareadministratoren einsehbar. Erst bei der Angebotsöffnung kann es entschlüsselt und geöffnet
werden. Die Vertraulichkeit Ihres Angebotes ist also gewährleistet.
Und: Wir stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine
Kommunikationsnachricht und wir rufen Sie möglichst direkt aber spätestens binnen eines
Werktages zurück.
Die Stadt Münster hat sich der Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Gem.
 215, 224, 226 Sozialgesetzbuch, 9. Buch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand,
die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Blindenwerkstätten und
Inklusionsbetriebe ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Ist das Angebot der
der anerkannten Einrichtungen ebenso wirtschaftlich wie das eines nicht aus anderen Gründen
zu bevorzugenden Bieters/einer Bieterin, so ist der Einrichtung der Zuschlag zu erteilen. Dies gilt
auch dann, wenn der Angebotspreis der Einrichtung den des Mitbewerbers/der Mitbewerberin um
nicht mehr als 15 % übersteigt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der
von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt.
Dazu bitten wir um die Vorlage der Nachweise: siehe Ziffer 2.3 im gemeinsamen Runderlass des
Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, des Ministeriums für Arbeit,
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Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
und des Ministeriums der Finanzen vom 29. Dezember 2017 https://recht.nrw.de/lmi/owa/
br_text_anzeigen?v_id=80620180116131147466
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und
Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadtmuenster.
de
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte
der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw.
unter datenschutz@stadt-muenster.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im
Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und
diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren,
Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei
Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres
Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter
Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen
will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger,
wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung
verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz
1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs
genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck
und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem
sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig
sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der
Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt
an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten,
gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu
übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO
einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
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5 06.07.2020 15:40 Uhr - VMS 9.2.1.1
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden,
kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen,
Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel.
0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 31.07.2020
Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:  3 Abs. 1 des Ingenieurgesetz
2017 (IngG 2017), BGBl. I Nr. 23/2017
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Anrechnung
von Fachrichtungen und Praxistätigkeiten für die Erlangung der Qualifikationsbezeichnung
"Ingenieur" bzw. "Ingenieurin" (IngG-Fachrichtungsverordnung)
Juristische Personen müssen den Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die
für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen.
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYR90
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-westfalen/2020/07/12902598.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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