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Ausschreibung: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - DE-Berlin
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Dokument Nr...: 505500-2020 (ID: 2020102309360634951)
Veröffentlicht: 23.10.2020
*
  DE-Berlin: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   2020/S 207/2020 505500
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   § 135 (3) GWB
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
   Postanschrift: Berliner Straße 112-115
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10713
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Jana Börner
   E-Mail: [7]ausschreibungen@itdz-berlin.de
   Telefon: +49 3090222-7521
   Fax: +49 309028-3055
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.itdz-berlin.de/
   Adresse des Beschafferprofils:
   [9]https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertrag Carrier2016 Festnetz
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 056-104047
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Festnetz
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung abzusichernden
   Dienstleistungen dienen überwiegend dem Betrieb der Sprachkommunikation
   zwischen den einzelnen Standorten innerhalb des Berliner
   Autobahnringes(A10) zum und über das öffentliche Netz, aber auch über
   xDSL-Anschlüsse zur Datenkommunikation (Internet und VPN). Gegenstand
   dieser Ausschreibung ist die wirtschaftliche Beschaffung von
   dezentralen Telefon-Anschlüssen, xDSL-Anschlüssen und der zentralen
   Übergänge des Berliner Landesnetzes (BeLa) zum öffentlichen Netz
   einschließlich der zugehörigen Telefonie Verbindungen. Dafür soll ein
   Rahmenvertrag über 48 Monate abgeschlossen werden.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 48
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2017/S 056-104047
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 52033/B
   Bezeichnung des Auftrags:
   Festnetz
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   01/11/2016
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: 1 & 1 Versatel Deutschland GmbH
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 12 100 840.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@senwtf.berlin.de
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [12]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wir
   tschaftsrecht/vergabekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz
   3 GWB unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
   einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
   § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende
   Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt
   werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [13]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ve
   rgabekammer
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/10/2020
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung abzusichernden
   Dienstleistungen dienen überwiegend dem Betrieb der Sprachkommunikation
   zwischen den einzelnen Standorten innerhalb des Berliner
   Autobahnringes(A10) zum und über das öffentliche Netz, aber auch über
   xDSL-Anschlüsse zur Datenkommunikation (Internet und VPN). Gegenstand
   dieser Ausschreibung ist die wirtschaftliche Beschaffung von
   dezentralen Telefon-Anschlüssen, xDSL-Anschlüssen und der zentralen
   Übergänge des Berliner Landesnetzes (BeLa) zum öffentlichen Netz
   einschließlich der zugehörigen Telefonie Verbindungen. Dafür soll ein
   Rahmenvertrag über 48 Monate abgeschlossen werden.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 57
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 16 150 840.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: 1 & 1 Versatel Deutschland GmbH
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Laufzeit von 48 Monaten, um
   9 Monate auf 54 Monate bis zum 31.7.2021
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Aufrund der Corona-Pandemie sind bei der Vorbereitung des neuen
   Vergabeverfahrens zum Anschluss an den derzeit laufenden Rahmenvertrag
   Fehler unterlaufen, die zur Aufhebung der Ausschreibung führten.
   Derzeit laufen die Arbeiten zur Neuausschreibug dieser Vergabe. Die
   Lieferfahigkeiten ist zwingend sicherzustellen. Ein
   Auftragnehmerwechsel ist aus technischen Gründen ad hoc nicht möglich.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 12 100 840.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 16 150 840.00 EUR
References
   7. mailto:ausschreibungen@itdz-berlin.de?subject=TED
   8. http://www.itdz-berlin.de/
   9. https://www.itdz-berlin.de/unternehmen/ausschreibungen/
  10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:104047-2017:TEXT:DE:HTML
  11. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
  12. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
  13. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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