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Ausschreibung: Betrieb einer Mülldeponie - DE-Bad Neustadt an der Saale
Betrieb einer Mülldeponie
Verwaltung von Deponien
Dokument Nr...: 561828-2020 (ID: 2020112309095998823)
Veröffentlicht: 23.11.2020
*
DE-Bad Neustadt an der Saale: Betrieb einer Mülldeponie
2020/S 228/2020 561828
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rhön-Grabfeld
Postanschrift: Spörleinstraße 11
Ort: Bad Neustadt an der Saale
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97616
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kommunalunternehmen des Landkreises Rhön-Grabfeld AöR
E-Mail: [6]gerald.rosshirt@rhoen-grabfeld.de
Telefon: +49 9771/6369015
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.rhoen-grabfeld.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av12d8f3-eu
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av12d8f3-eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bau und Betrieb einer DK 1 Deponie
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90530000 Betrieb einer Mülldeponie
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bau und Betrieb einer DK 1 Deponie auf einem vom Wirtschaftsteilnehmer
zur Verfügung zu stellenden Grundstück im Landkreis Rhön-Grabfeld.
Der Auftrag umfasst die Bereitstellung und Überlassung eines geeigneten
Grundstücks, welches die Standortkriterien für eine Deponie Klasse 1
erfüllt, den Bau und die Herrichtung einer Deponien Klasse 1 (DK 1)
gemäß Genehmigungsbescheid und Deponieverordnung auf diesem Grundstück,
den Betrieb der Deponie während der Vertragslaufzeit sowie die
Rekultivierung nach Beendigung des Vertrags.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 15 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90530000 Betrieb einer Mülldeponie
90531000 Verwaltung von Deponien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Rhön-Grabfeld
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis ist beseitigungspflichtige Körperschaft für mineralische
Abfälle gem. Art. 3 Abs. 1 BayAbfG. Durch den vorliegenden Auftrag soll
die ordnungsgemäße Ablagerung der auf dem Landkreisgebiet anfallenden
mineralischen DK-1-Abfälle ermöglicht und dauerhaft sichergestellt
werden. Die Abfälle werden von den Benutzungspflichtigen zur Deponie
angeliefert. Außerhalb des Landkreisgebietes des Landkreises
Rhön-Grabfeld anfallende und zur Ablagerung auf dieser Deponie
zugelassene Abfälle können nach Freigabe durch den Landkreis ebenfalls
abgelagert werden.
Das vom Unternehmen bereitzustellende und für die Laufzeit des Vertrags
als DK-1-Deponie zu nutzende Grundstück muss auf dem Gebiet des
Landkreises Rhön-Grabfeld liegen. Es sollte aus logistischen Gründen
möglichst zentral im Landkreis gelegen sein und eine Nähe zur Autobahn
aufweisen (zur Vermeidung von Ortstdurchfahrten, zum Minimierung von
CO2-Ausstoß und zur Gewährleistung einer störungsfreien Zufahrt und
Andienung mit Vierachs-LKW und größeren Transportfahrzeugen). Der
Standort darf weder in einem wasserwirtschaftlich sensiblen
Einzugsgebiet noch in einem unter Naturschutzgesichtspunkten
hochwertigen Bereich des Landkreises liegen. Der geologische Untergrund
des Grundstücks muss für Planung, Bau und Betrieb einer DK-1-Deponie
geeignet sein. Eine DK-1-Deponie muss am gewählten Standort
grundsätzlich genehmigungsfähig sein.
Gegenstand des Auftrags sind bedarfsgerechte Planung und Bau einer
Deponie Klasse 1 (DK 1) auf dem vom Unternehmen zur Verfügung zu
stellenden Grundstück gemäß Genehmigungsbescheid und Deponieverordnung,
mit Erfüllung der üblichen Anforderungen (z. B. geeignete
Wiegeeinrichtung, Einfahrtssicherung, Belegerstellung, Einplanierung
und Verdichten der Abfälle, Unterhaltung des Deponiegeländes und der
Zufahrten, Absichern des Deponiegeländes etc.) sowie der anschließende
Betrieb der Deponie für den Landkreis und die Rekultivierung am Ende
der Vertragslaufzeit.
Der Schwerpunkt der Leistung liegt im Betrieb der Deponie, die bis zur
Ausschöpfung der Verfüllkapazität bzw. des Deponievolumens beabsichtigt
ist. Die Deponie wird spätestens 24 Monate nach Auftragserteilung in
Betrieb genommen. Die Auftragserteilung ist für März 2021 vorgesehen.
Im Außenverhältnis ist der Landkreis Betreiber der Deponie. Die
Dienstleistung des Betriebs der Deponie übernimmt der Unternehmer im
Auftrag des Landkreises. Hierzu gehören u. a. eine Verwiegung mittels
LKW-Waage mit 18 m Länge und mindestens 40 Tonnen Wiegekapazität, eine
ständige Einfahrtssicherung durch Schrankenanlage, die ständige
Besetzung des Wiegehäuschens während der Öffnungszeiten der Deponie,
Eingangskontrolle durch geschultes Personal, Überwachung, Kontrolle und
Nachweisführung jeder Abfallanlieferung, Verwiegung jeder
Abfallanlieferung und Erstellung eines Wiegescheins als Grundlage der
Gebührenabrechnung, Überwachung der Ablagerung und des Einbaus der
anglieferten Abfälle. Der Landkreis bzw. seine Beauftragten haben
Kontroll-, Überwachungs- und Weisungsrechte in Bezug auf den Betrieb
der Deponie.
Zur Sicherung einer langfristigen Entsorgungssicherheit und zur
Gewährleistung eines wirtschaftlichen Betriebs muss die
Mindestverfüllkapazität der Deponie 300.000 Tonnen betragen.
Das vom Landkreis zu leistende Entgelt besteht in einem jährlichen
Pachtzins für das Grundstück sowie einem Einheitspreis je angelieferter
und abgelagerter Tonne Abfall. Die Abrechnung des zu zahlenden Entgelts
für angelieferten Abfall erfolgt monatlich mit dem Landkreis.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 15 000 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2021
Ende: 30/03/2031
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 2 Jahre, wenn er nicht bis zum
30.06. des jeweiligen Vorjahres schriftlich gekündigt wird. Ziel ist
ein Betrieb bis zur Ausschöpfung des auf dem Grundstück verfügbaren
Deponievolumens.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Anforderungen an die Wahl des Standorts des vom Unternehmen zur
Verfügung zu stellenden Deponie-Grundstücks sowie die umweltrechlichen
und abfallrechtlichen Anforderungen für Bau und Betrieb einer
DK-1-Deponie auf dem Grundstück sind zu beachten (vgl. oben II.2.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Verfügbarkeit eines für den Bau und Betrieb einer DK 1-Deponie
geeigneten Grundstücks im Gebiet des Landkreises Rhön-Grabfeld. Der
Nachweis der dauerhaften Verfügbarkeit eines für den Bau und Betrieb
einer DK 1-Deponie geeigneten Grundstücks im Gebiet des Landkreises
Rhön-Grabfeld ist von den Unternehmen im Teilnahmewettbewerb zu führen
(inbesondere durch Eigentumsnachweis, durch im Hinblick auf den
Nutzungszweck vergleichbare dingliche Rechte oder durch hinreichend
gesicherte Nutzungsmöglichkeit aufgrund schuldrechtlicher
Vereinbarung).
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3
Geschäftsjahren;
Mindestjahresumsatz aus Abbau- und Auffülltätigkeiten (Verfüllung von
Baugruben und Brüchen) in den letzten 3 Jahren: 50 000 EUR;
Nachweis einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer
Mindestdeckungssumme von 2,0 Mio. EUR;
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Mindestdeckungssumme von 2,0 Mio. EUR;
Belege und Nachweise gem. § 45 Abs. 4 VgV.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Nachweis der Verfügbarkeit eines für den Bau und Betrieb einer DK
1-Deponie geeigneten Grundstücks im Gebiet des Landkreises
Rhön-Grabfeld und die Nutzungsmöglichkeit für die Vertragslaufzeit ist
von den Unternehmen im Teilnahmewettbewerb zu führen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob
diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere
dierjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind (§ 46 Abs.
3 Nr. 2 VgV).
Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur
Qualitätssicherung (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) für den Betrieb der DK
1-Deponie
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die
Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber oder die Führungskräfte
des Unternehmens (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der
Auftragsausführung anwendet (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV).
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl
des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
Jahren ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche
Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die
Ausführung des Auftrags verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
Angabe, welche Teile des Auftrags das unternehmen unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist zunächst
durch Eigenerklärungen zu belegen (vgl. § 48 Abs. 1, Abs. 2 VgV). Der
Auftraggeber behält sich die Anforderung der Vorlage von
Bescheinigungen und Nachweisen sowie das Verlangen nach Erläuterung
erhaltener Unterlagen vor (§ 48 Abs. 7 VgV).
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Verfügbarkeit eines für den Bau und Betrieb einer DK 1-Deponie
geeigneten Grundstücks im Gebiet des Landkreises Rhön-Grabfeld. Der
Nachweis der dauerhaften Verfügbarkeit eines für den Bau und Betrieb
einer DK 1-Deponie geeigneten Grundstücks im Gebiet des Landkreises
Rhön-Grabfeld ist von den Unternehmen im Teilnahmewettbewerb zu führen
(inbesondere durch Eigentumsnachweis, durch im Hinblick auf den
Nutzungszweck vergleichbare dingliche Rechte oder durch hinreichend
gesicherte Nutzungsmöglichkeit aufgrund schuldrechtlicher
Vereinbarung), vgl. oben III.1.2.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 30/12/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
27/01/2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern an der Regierung von
Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse:
[11]https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen, Bewerber und Bieter
sowie auf die einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen
gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hingewiesen.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die
geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt
wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Die vorliegende
Vorinformation ist ein Aufruf zum Wettbewerb. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sich aus diesem Aufruf zum Wettbewerb
erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der
Interessenbekundungen gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt
ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach
der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134
Abs. 2 S. 3 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/11/2020
References
6. mailto:gerald.rosshirt@rhoen-grabfeld.de?subject=TED
7. https://www.rhoen-grabfeld.de/
8. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av12d8f3-eu
9. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av12d8f3-eu
10. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
11. https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer
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