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Ausschreibung: Betrieb einer Mülldeponie - DE-Bad Neustadt an der Saale
Betrieb einer Mülldeponie
Verwaltung von Deponien
Dokument Nr...: 561828-2020 (ID: 2020112309095998823)
Veröffentlicht: 23.11.2020
*
  DE-Bad Neustadt an der Saale: Betrieb einer Mülldeponie
   2020/S 228/2020 561828
   Vorinformation
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rhön-Grabfeld
   Postanschrift: Spörleinstraße 11
   Ort: Bad Neustadt an der Saale
   NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
   Postleitzahl: 97616
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kommunalunternehmen des Landkreises Rhön-Grabfeld AöR
   E-Mail: [6]gerald.rosshirt@rhoen-grabfeld.de
   Telefon: +49 9771/6369015
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.rhoen-grabfeld.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av12d8f3-eu
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av12d8f3-eu
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bau und Betrieb einer DK 1  Deponie
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90530000 Betrieb einer Mülldeponie
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Bau und Betrieb einer DK 1 Deponie auf einem vom Wirtschaftsteilnehmer
   zur Verfügung zu stellenden Grundstück im Landkreis Rhön-Grabfeld.
   Der Auftrag umfasst die Bereitstellung und Überlassung eines geeigneten
   Grundstücks, welches die Standortkriterien für eine Deponie Klasse 1
   erfüllt, den Bau und die Herrichtung einer Deponien Klasse 1 (DK 1)
   gemäß Genehmigungsbescheid und Deponieverordnung auf diesem Grundstück,
   den Betrieb der Deponie während der Vertragslaufzeit sowie die
   Rekultivierung nach Beendigung des Vertrags.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 15 000 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90530000 Betrieb einer Mülldeponie
   90531000 Verwaltung von Deponien
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Rhön-Grabfeld
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis ist beseitigungspflichtige Körperschaft für mineralische
   Abfälle gem. Art. 3 Abs. 1 BayAbfG. Durch den vorliegenden Auftrag soll
   die ordnungsgemäße Ablagerung der auf dem Landkreisgebiet anfallenden
   mineralischen DK-1-Abfälle ermöglicht und dauerhaft sichergestellt
   werden. Die Abfälle werden von den Benutzungspflichtigen zur Deponie
   angeliefert. Außerhalb des Landkreisgebietes des Landkreises
   Rhön-Grabfeld anfallende und zur Ablagerung auf dieser Deponie
   zugelassene Abfälle können nach Freigabe durch den Landkreis ebenfalls
   abgelagert werden.
   Das vom Unternehmen bereitzustellende und für die Laufzeit des Vertrags
   als DK-1-Deponie zu nutzende Grundstück muss auf dem Gebiet des
   Landkreises Rhön-Grabfeld liegen. Es sollte aus logistischen Gründen
   möglichst zentral im Landkreis gelegen sein und eine Nähe zur Autobahn
   aufweisen (zur Vermeidung von Ortstdurchfahrten, zum Minimierung von
   CO2-Ausstoß und zur Gewährleistung einer störungsfreien Zufahrt und
   Andienung mit Vierachs-LKW und größeren Transportfahrzeugen). Der
   Standort darf weder in einem wasserwirtschaftlich sensiblen
   Einzugsgebiet noch in einem unter Naturschutzgesichtspunkten
   hochwertigen Bereich des Landkreises liegen. Der geologische Untergrund
   des Grundstücks muss für Planung, Bau und Betrieb einer DK-1-Deponie
   geeignet sein. Eine DK-1-Deponie muss am gewählten Standort
   grundsätzlich genehmigungsfähig sein.
   Gegenstand des Auftrags sind bedarfsgerechte Planung und Bau einer
   Deponie Klasse 1 (DK 1) auf dem vom Unternehmen zur Verfügung zu
   stellenden Grundstück gemäß Genehmigungsbescheid und Deponieverordnung,
   mit Erfüllung der üblichen Anforderungen (z. B. geeignete
   Wiegeeinrichtung, Einfahrtssicherung, Belegerstellung, Einplanierung
   und Verdichten der Abfälle, Unterhaltung des Deponiegeländes und der
   Zufahrten, Absichern des Deponiegeländes etc.) sowie der anschließende
   Betrieb der Deponie für den Landkreis und die Rekultivierung am Ende
   der Vertragslaufzeit.
   Der Schwerpunkt der Leistung liegt im Betrieb der Deponie, die bis zur
   Ausschöpfung der Verfüllkapazität bzw. des Deponievolumens beabsichtigt
   ist. Die Deponie wird spätestens 24 Monate nach Auftragserteilung in
   Betrieb genommen. Die Auftragserteilung ist für März 2021 vorgesehen.
   Im Außenverhältnis ist der Landkreis Betreiber der Deponie. Die
   Dienstleistung des Betriebs der Deponie übernimmt der Unternehmer im
   Auftrag des Landkreises. Hierzu gehören u. a. eine Verwiegung mittels
   LKW-Waage mit 18 m Länge und mindestens 40 Tonnen Wiegekapazität, eine
   ständige Einfahrtssicherung durch Schrankenanlage, die ständige
   Besetzung des Wiegehäuschens während der Öffnungszeiten der Deponie,
   Eingangskontrolle durch geschultes Personal, Überwachung, Kontrolle und
   Nachweisführung jeder Abfallanlieferung, Verwiegung jeder
   Abfallanlieferung und Erstellung eines Wiegescheins als Grundlage der
   Gebührenabrechnung, Überwachung der Ablagerung und des Einbaus der
   anglieferten Abfälle. Der Landkreis bzw. seine Beauftragten haben
   Kontroll-, Überwachungs- und Weisungsrechte in Bezug auf den Betrieb
   der Deponie.
   Zur Sicherung einer langfristigen Entsorgungssicherheit und zur
   Gewährleistung eines wirtschaftlichen Betriebs muss die
   Mindestverfüllkapazität der Deponie 300.000 Tonnen betragen.
   Das vom Landkreis zu leistende Entgelt besteht in einem jährlichen
   Pachtzins für das Grundstück sowie einem Einheitspreis je angelieferter
   und abgelagerter Tonne Abfall. Die Abrechnung des zu zahlenden Entgelts
   für angelieferten Abfall erfolgt monatlich mit dem Landkreis.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 15 000 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2021
   Ende: 30/03/2031
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich jeweils um 2 Jahre, wenn er nicht bis zum
   30.06. des jeweiligen Vorjahres schriftlich gekündigt wird. Ziel ist
   ein Betrieb bis zur Ausschöpfung des auf dem Grundstück verfügbaren
   Deponievolumens.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Anforderungen an die Wahl des Standorts des vom Unternehmen zur
   Verfügung zu stellenden Deponie-Grundstücks sowie die umweltrechlichen
   und abfallrechtlichen Anforderungen für Bau und Betrieb einer
   DK-1-Deponie auf dem Grundstück sind zu beachten (vgl. oben II.2.4)
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Verfügbarkeit eines für den Bau und Betrieb einer DK 1-Deponie
   geeigneten Grundstücks im Gebiet des Landkreises Rhön-Grabfeld. Der
   Nachweis der dauerhaften Verfügbarkeit eines für den Bau und Betrieb
   einer DK 1-Deponie geeigneten Grundstücks im Gebiet des Landkreises
   Rhön-Grabfeld ist von den Unternehmen im Teilnahmewettbewerb zu führen
   (inbesondere durch Eigentumsnachweis, durch im Hinblick auf den
   Nutzungszweck vergleichbare dingliche Rechte oder durch hinreichend
   gesicherte Nutzungsmöglichkeit aufgrund schuldrechtlicher
   Vereinbarung).
   Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3
   Geschäftsjahren;
   Mindestjahresumsatz aus Abbau- und Auffülltätigkeiten (Verfüllung von
   Baugruben und Brüchen) in den letzten 3 Jahren: 50 000 EUR;
   Nachweis einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer
   Mindestdeckungssumme von 2,0 Mio. EUR;
   Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
   Mindestdeckungssumme von 2,0 Mio. EUR;
   Belege und Nachweise gem. § 45 Abs. 4 VgV.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Nachweis der Verfügbarkeit eines für den Bau und Betrieb einer DK
   1-Deponie geeigneten Grundstücks im Gebiet des Landkreises
   Rhön-Grabfeld und die Nutzungsmöglichkeit für die Vertragslaufzeit ist
   von den Unternehmen im Teilnahmewettbewerb zu führen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
   Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob
   diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere
   dierjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind (§ 46 Abs.
   3 Nr. 2 VgV).
   Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur
   Qualitätssicherung (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) für den Betrieb der DK
   1-Deponie
   Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die
   Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber oder die Führungskräfte
   des Unternehmens (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
   Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der
   Auftragsausführung anwendet (§ 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV).
   Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl
   des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
   Jahren ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
   Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche
   Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die
   Ausführung des Auftrags verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
   Angabe, welche Teile des Auftrags das unternehmen unter Umständen als
   Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
   Die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist zunächst
   durch Eigenerklärungen zu belegen (vgl. § 48 Abs. 1, Abs. 2 VgV). Der
   Auftraggeber behält sich die Anforderung der Vorlage von
   Bescheinigungen und Nachweisen sowie das Verlangen nach Erläuterung
   erhaltener Unterlagen vor (§ 48 Abs. 7 VgV).
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Verfügbarkeit eines für den Bau und Betrieb einer DK 1-Deponie
   geeigneten Grundstücks im Gebiet des Landkreises Rhön-Grabfeld. Der
   Nachweis der dauerhaften Verfügbarkeit eines für den Bau und Betrieb
   einer DK 1-Deponie geeigneten Grundstücks im Gebiet des Landkreises
   Rhön-Grabfeld ist von den Unternehmen im Teilnahmewettbewerb zu führen
   (inbesondere durch Eigentumsnachweis, durch im Hinblick auf den
   Nutzungszweck vergleichbare dingliche Rechte oder durch hinreichend
   gesicherte Nutzungsmöglichkeit aufgrund schuldrechtlicher
   Vereinbarung), vgl. oben III.1.2.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
   Tag: 30/12/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
   27/01/2021
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern an der Regierung von
   Mittelfranken
   Postanschrift: Promenade 27
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981 / 53-1277
   Fax: +49 981 / 53-1837
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen, Bewerber und Bieter
   sowie auf die einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen
   gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hingewiesen.
   Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die
   geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt
   wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Die vorliegende
   Vorinformation ist ein Aufruf zum Wettbewerb. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die sich aus diesem Aufruf zum Wettbewerb
   erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der
   Interessenbekundungen gerügt werden.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
   Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
   unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
   (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
   Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt
   ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
   Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, 169 Abs. 1 GWB).
   Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der
   Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach
   der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
   Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134
   Abs. 2 S. 3 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/11/2020
References
   6. mailto:gerald.rosshirt@rhoen-grabfeld.de?subject=TED
   7. https://www.rhoen-grabfeld.de/
   8. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av12d8f3-eu
   9. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av12d8f3-eu
  10. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
  11. https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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