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Ausschreibung: Gewerbehof Offakamp 9b / 11b UHR und Glasreinigung - DE-Hamburg
Gebäudereinigung
Dokument Nr...: 889679-2021 (ID: 2021012112273328080)
Veröffentlicht: 21.01.2021
*
  Kopiertes Projekt: Gewerbehof Offakamp 9b / 11b UHR und Glasreinigung
VERGABEUNTERLAGEN
2020_ZD_2000_Gewerbehof Offakamp 9b-11b
Kopiertes Projekt: Gewerbehof Offakamp 9b / 11b UHR und
Glasreinigung
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Sprinkenhof GmbH
Burchardstraße 8, 20095 Hamburg, Deutschland
23.12.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
Eigenerklärung_Tariftreue_und_Mindestlohn_10
............................................................................................ 3
Eigenerklärung_zur_Eignung_102017..............................................................................................
............... 4
Erklärung_Scientology_102017
....................................................................................................................... 6
EVB-ILO_102017
................................................................................................................................
............. 7
Ergänzende Vertragsbedingungen - Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (EVB-ILO) für Vergaben 7
Hamburgische_Bewerbungsbedingunge_102017
........................................................................................... 8
Hamburgische_Zusätzliche_Vertragsbedingungen_102017............................................................................
 10
Besondere Vertragsbedingungen bei Reinigung durch Unternehmen............................................................. 12
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 27
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 34
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 42
i
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten
Leistungen im Namen und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu
vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2020_ZD_2000_Gewerbehof Offakamp 9b-11b
Maßnahme UHR
Auftragsbezeichnung Kopiertes Projekt: Gewerbehof Offakamp 9b / 11b UHR und Glasreinigung
Auftragsbeschreibung Unterhalts- und Glasreinigung
VERFAHREN
Auftraggeber Sprinkenhof GmbH
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort 22529 Hamburg
Leistungsart Dienstleistung
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Ja
Art der losweisen Vergabe Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch für weniger)
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 50%: 50%
Klassifizierungen Code Bezeichnung
90911200-8 Gebäudereinigung
ANGEBOTE
Mehrere Hauptangebote
zugelassen
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 30 Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.deutsche-ever gabe.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Bestellung
Auf-/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 15.01.2021
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 08.02.2021 23:59
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 15.02.2021 23:59:00
Bindefrist 18.03.2021
1
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn 01.03.2021
Ende 01.03.2025
Anmerkungen 4 Jahre
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://www.deutsche-ever gabe.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff
suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 08.02.2021 23:59 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.deutsche-ever gabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2
FB 113, Eigenerklärung Tariftreue+Mindestlohn; 10-2017
Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes
gemäß  3 Hamburgisches Vergabegesetz
Öffentliche Aufträge über Bauleistungen und andere Dienstleistungen sowie Dienstleistungskonzessionen
vergibt die Freie und Hansestadt Hamburg gemäß  3 des Hamburgischen Vergabegesetzes
(HmbVgG) nur an Auftragnehmer, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich, per Telefax oder in Textform
mithilfe elektronischer Mittel dazu verpflichten,
1. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen ein Entgelt zu
zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht,
an den das Unternehmen auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist
( 3 Abs. 1 HmbVgG). Entsprechendes gilt für die Beachtung des Tarifvertragsgesetzes, Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
2. ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) für die Ausführung der Leistung aber mindestens ein
Entgelt nach  1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), in der jeweils geltenden Fassung zu
zahlen, soweit die Leistung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird
( 3 Abs. 2 HmbVgG).
3. im Fall der Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes dafür zu
sorgen, dass die Verleiher den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der Ausführung
de Leistung das gleiche Arbeitsentgelt gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
des Entleihers ( 3 Abs. 3 HmbVgG).
4. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, hat sich der Auftragnehmer zu verpflichten,
den Nachunternehmern die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns aufzuerlegen ( 5
Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).
Der Auftragnehmer / Anbieter erklärt hiermit:
Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns zur Einhaltung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
1. Im Falle der Auftragsausführung durch Beschäftigte eines Verleihers veranlasse ich / veranlassen
wir, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung das gleiche
Arbeitsentgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern meines / unseres
Unternehmens.
2. Im Falle der Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer verpflichte ich mich / verpflichten
wir uns, dem Nachunternehmer die Pflicht aufzuerlegen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende)
für die Ausführung der für diesen öffentlichen Auftrag erforderlichen Leistung mindestens
eine Vergütung in Höhe des Entgelts nach  1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes (Mi-
LoG, z.zt. 8,84 ), zu zahlen. Die Einhaltung dieser Vorgaben werden von mir / uns kontrolliert
( 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).
3. Ich habe / Wir haben die Bestimmungen des  3 Abs. 2 HmbVgG in Verbindung mit dem Mi-
LoG, sowie die möglichen Sanktionen gemäß  11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung der
Verpflichtungen aus  3 Abs. 2 HmbVgG in der jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen
(Vertragsstrafe, sofern vereinbart; fristlose Kündigung des Vertrages oder Rücktritt
vom Vertrag) und bestätige/n dies mit meiner / unserer Unterschrift.
Alternativ hierzu kann der Auftragnehmer erklären:
 Ich erkläre hiermit, dass ich keine Mitarbeiter beschäftige und daher nicht an das Mindestlohngesetz
gebunden bin.
_____________________________ __________________________________________
Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel
3
Eigenerklärung zur Eignung
FB 113; Eigenerklärung zur Eignung 10-2017 Seite 1 von 2
Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes zum Nachweis seiner Eignung und zum Nachweis, dass er nicht gem.  123, 124 des
Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist, eine Eigenerklärung
abzugeben. Die Angaben
werden ggf. von dem öffentlichen Auftraggeber durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a Gewerbeordnung
(GewO)
überprüft. Der öffentliche Auftraggeber wird außerdem vor Entscheidungen über die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
in den Fällen des  7
des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) vom 17. September 2013 (HmbGVBl. 2013, S.
417) bei der
zentralen Informationsstelle der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg abfragen, inwieweit Eintragungen im
gemeinsamen Register
zum Schutz des fairen Wettbewerbs der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein zu den für einen Zuschlag vorgesehenen
Bieterinnen und Bietern,
deren Geschäftsführungen, Bewerberinnen und Bewerbern sowie potenziellen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern vorliegen.
Ich/wir erklären,
a) dass ich/wir den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
(Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen bin/sind.
b) dass über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder
die Eröffnung
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist1.
c) dass ich/wir zum Zwecke der Abfrage beim Register zum Schutz fairen Wettbewerbs gemäß  5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m.  5
Abs. 2 des
Hamburgischen Datenschutzgesetzes (HmbDSG) einwillige(n), im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname,
Geburtsdatum,
Geburtsort) der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung
dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und
Zustimmung
kann der Zuschlag nicht erteilt werden. Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmer an der Auftragserfüllung beteiligt
werden sollen,
werde(n) ich/wir von diesen eine gleichlautende Einwilligung sowie deren Zustimmung einholen, die erforderlichen Daten an den
öffentlichen
Auftraggeber weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen und Zustimmungen werden Nachunternehmer vom öffentlichen
Auftraggeber
abgelehnt. Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem Gesetz zur Einrichtung eines
Registers
zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW).
d) dass (Zutreffendes bitte ankreuzen)
 in den letzten drei Jahren Verfehlungen im Sinne von  2 Abs. 2 des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen
Wettbewerbs
(GRfW) vom 17. September 2013 (HmbGVBl. 2013, S. 417) vorgelegen haben (Abdruck des  2 Abs. 2 siehe Rückseite); es wurden
jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung und zur Prävention ergriffen. Nachweise über diese Maßnahmen sind als Anlage(n)
beigefügt2.
 keine Verfehlungen im Sinne von  2 Abs. 2 des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) vom
17. September 2013 (HmbGVBl. 2013, S. 417) vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten oder
kein Eintrag im gemeinsamen Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein oder in
vergleichbaren
Registern anderer Bundesländer erfolgt ist.
e) dass ich/wir in den letzten drei Jahren nicht gem.  21 Abs. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen
Beschäftigung
(SchwarzArbG) oder gem.  21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder
einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
f) dass dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zu Grunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder
über die Preisbildung
noch über die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebots getroffen werden,
g) dass die allgemeinen Preisvorschriften, insbesondere die VO PR 30/53 vom 21.11.1953 sowie das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
vom 26.06.2013 (beide in der jeweils gültigen Fassung), beachtet worden sind.
Bitte ankreuzen*: (Pflichtangabe)
Ist Ihr Unternehmen ein kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Kriterien?
(Ein Unternehmen gilt als KMU, wenn es weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und der Umsatz weniger als 50 Mio.  oder die
Bilanzsumme
weniger als 43 Mio.  beträgt.)
 ja  nein
Mir/uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem/unserem Ausschluss aus
diesem
Vergabeverfahren oder zu einer Vergabesperre gem.  6 GRfW sowie zur Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrages führen
kann.
Ich/wir verpflichte(n) mich/uns auch, die vorstehende Erklärung von Nachunternehmern zu fordern und diese zur Zustimmung des
Auftraggebers
vorzulegen, bevor die Beauftragung der Nachunternehmer erfolgt.
.................................................., den ......................................
..........................................................................................
(Unterschrift und ggf. Stempel)
1 Sollte das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder
dieser Antrag mangels Masse abgelehnt
worden sein, sind zusätzliche Unterlagen einzureichen, die geeignet sind, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
belegen. Diese Unterlagen
müssen der Vergabestelle die Möglichkeit geben, zu prüfen, ob das Unternehmen dazu in der Lage ist, den zu vergebenden
Auftrag zu erfüllen. Fehlende
Nachweise können zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen.
2 Wird diese Möglichkeit angekreuzt, sind Unterlagen zwingend beizufügen und ggf. zu erläutern. Fehlende Nachweise können
zum Ausschluss aus dem laufenden
Vergabeverfahren führen.
4
Auszug aus dem Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW):
 2 Zentrale Informationsstelle, Inhalt des Registers
Seite 2 von 2
(1) In das Register werden die nachgewiesenen korruptionsrelevanten oder sonstige Rechtsverstöße im Geschäftsverkehr oder
mit Bezug zum Geschäftsverkehr
(schwere Verfehlungen) eingetragen. Eingetragen werden:
1. Straftaten nach
a)  108e des Strafgesetzbuches (StGB) (Abgeordnetenbestechung),
b)  129, 129a, 129b StGB (Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen),
c)  156 StGB (Falsche Versicherung an Eides Statt),
d)  261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
e)  263, 263a, 264, 265b, 266 StGB (Betrug und Untreue),
f)  266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt),
g)  267, 268, 269, 271, 273 StGB (Urkundenfälschungen),
h)  283, 283b, 283c, 283d StGB (Insolvenzstraftaten),
i)  298, 299 StGB (Straftaten gegen den Wettbewerb),
j)  319 StGB (Baugefährdung),
k)  324, 324a, 325, 325a, 326, 327, 328, 329, 330, 330a StGB (Straftaten gegen die Umwelt),
l)  331, 332, 333, 334 StGB (Korruptionsdelikte),
unabhängig von der Form der Beteiligung (Täterschaft oder Teilnahme im Sinne des Strafgesetzbuches);
2. Straftaten nach
a)  370 der Abgabenordnung in der Fassung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. 2002 I S. 3869, 2003 I S. 61), zuletzt geändert am 21.
Juli 2012 (BGBl. I
S. 1566, 1575), in der jeweils geltenden Fassung (Steuerhinterziehung),
b)  19, 20, 20a, 22 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2507), zuletzt
geändert am 27. Juli 2011
(BGBl. I S. 1595, 1597), in der jeweils geltenden Fassung,
c)  34 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in der Fassung vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1151), zuletzt geändert am 12. Dezember
2012 (BAnz.
AT 2012 V1), in der jeweils geltenden Fassung,
d)  15, 15a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Fassung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 159), zuletzt geändert
am
20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854, 2923), in der jeweils geltenden Fassung (Ver- und Entleih ausländischer Leiharbeitnehmer
ohne Genehmigung),
e)  9 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), zuletzt geändert am 21.
Juli 2012
(BGBl. I S. 1566, 1573), in der jeweils geltenden Fassung,
f)  331 des Handelsgesetzbuchs in der jeweils geltenden Fassung (Unrichtige Darstellung),
g)  399, 400, 401 des Aktiengesetzes (AktG) vom 6. September 1965 (BGBl. I S. 1089), zuletzt geändert am 20. Dezember 2012
(BGBl. I S. 2751,
2753), in der jeweils geltenden Fassung (Falsche Angaben; unrichtige Darstellung; Pflichtverletzung bei Verlust, Überschuldung
oder Zahlungsunfähigkeit),
h) Artikel 2  2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. II S. 2327) in der
jeweils geltenden Fassung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr),
unabhängig von der Form der Beteiligung (Täterschaft oder Teilnahme im Sinne des Strafgesetzbuches);
3. Ordnungswidrigkeiten nach
a)  33 AWG,
b)  16 AÜG,
c)  8 SchwarzArbG,
d)  23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), zuletzt geändert am 25. November 2012 (BGBl. II
S. 1381, 1382), in
der jeweils geltenden Fassung,
e)  18 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes vom 11. Januar 1952 (BGBl. III 802-2), zuletzt geändert am 22. April 2009 (BGBl.
I S. 818), in der
jeweils geltenden Fassung,
f)  81 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung vom 15. Juli 2005
(BGBl. 2005 I S. 2115, 2009 I S. 3850), zuletzt geändert am 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2403), in der jeweils geltenden
Fassung,
g)  146 Absatz 1 der Gewerbeordnung in der jeweils geltenden Fassung,
h)  404 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert am 20.
Dezember 2012 (BGBl. I
S. 2781), in der jeweils geltenden Fassung;
i)  130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 603), zuletzt geändert
am 29. Juli 2009
(BGBl. I S. 2353, 2354), in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich die unterlassene Aufsichtsmaßnahme auf eine der in
Nummern 1 und 2 genannten
Straftaten oder eine der in den Buchstaben a bis h genannten Ordnungswidrigkeiten bezieht;
4. vergleichbar schwere Verfehlungen, insbesondere vorsätzliche oder grob fahrlässige Falscherklärungen
a) zum Vorliegen von schweren Verfehlungen und Einträgen im Register nach  1 Absatz 1 oder vergleichbaren Registern,
b) zur Einhaltung der Tariftreue und der Bestimmungen über einen gesetzlichen Mindestlohn oder
c) zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation;
soweit sie dem Unternehmen nach Absatz 4 zuzurechnen sind und soweit die Geschäftstätigkeiten des betroffenen Unternehmens
einen Bezug zur
Vergabe öffentlicher Aufträge aufweisen. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straf-
oder Ordnungswidrigkeitstatbestände
anderer Staaten gleich. Die Eintragung umfasst gegebenenfalls auch den infolge der schweren Verfehlung ausgesprochenen
Ausschluss
des Unternehmens von der Vergabe öffentlicher Aufträge (Einzelausschluss, Vergabesperre) gemäß  6.
(2) .
5
Erklärung Scientology 7.6
VHB VOL + VOF; Stand Juni 2007 Seite 1 von 1
E R K L Ä R U N G
Ich, die/der Unterzeichnende erkläre,
1. dass ich bzw. mein Unternehmen nicht nach der Technologie von
L. Ron Hubbard arbeite,
2. dass weder ich noch meine Mitarbeiter nach der Technologie von
L. Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare
nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen und
3. dass ich die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung meines
Unternehmens (zur Durchführung meiner Seminare) ablehne.
(Ort/Datum) (Unterschrift / Firmenstempel)
6
FB 113, Stand 10.2017
Ergänzende Vertragsbedingungen - Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
(EVB-ILO) für Vergaben nach der Vergabeverordnung (VgV) sowie nach der Unterschwellenvergabeordnung
(UVgO)
Anlage zum Angebot zur Ausschreibung (ggf. Nr., Bezeichnung)
über die Lieferung von
Waren/Warengruppe:
 2.1 Bekleidung: Arbeitskleidung, Uniformen etc. (z.B. T-Shirts, Hemden, Hosen, Schuhe)
 2.2 Stoffe und Textilwaren (z.B. Vorhangstoffe, Teppiche)
 2.3 Naturkautschuk-Produkte (z.B. Einmal-/ Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder)
 2.4 Lederwaren, Gerbprodukte (z.B. Botentaschen)
 2.5 Spielzeug
 2.6 Sportartikel (z.B. Bälle, Schläger, weiteres Zubehör)
 2.7 Natursteine
 2.8 Produkte, mit Materialanteilen aus den Warengruppen 2.2. bis 2.4: Mischprodukte mit
Produktanteilen aus Warengruppen 2.2 bis 2.4 werden erfasst, soweit sie überwiegend Materialien
aus einer oder mehreren dieser Warengruppen enthalten.
Herstellungsland/-länder: _________________________________________________________________
(bitte auch im Angebot angeben und dort den jeweiligen Produkten zuordnen)
Die Freie und Hansestadt Hamburg sowie andere Auftraggeber nach  2 des Hamburgischen Vergabegesetzes
(HmbVgG), sind nach  3a HmbVgG in bestimmten Fällen verpflichtet, über Ergänzende Vertragsbedingungen
(EVB) auf die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (vgl. Auflistung in  3a Abs. 1 HmbVgG)
hinzuwirken.
Als Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) zum oben genannten zu vergebenden Auftrag gibt der
Bieter folgende Erklärung ab, die als vertragliche Nebenpflicht im Falle des Zuschlags Bestandteil des
Vertrages ist:
Ich verpflichte mich/ wir verpflichten uns, den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen,
 die nachweislich unter Beachtung der in  3a Absatz 1 HmbVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen
gewonnen oder hergestellt worden sind.
Als Nachweis ist dieser Erklärung ___________________________________________________________
(z.B. unabhängige Zertifizierung) beigefügt.
 für die ich zusichere/ wir zusichern, dass sie unter bestmöglicher Beachtung der in  3a
Absatz 1 HmbVgG genannten ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden
sind.
Zum Beleg hierfür ist dieser Erklärung _______________________________________________________
(z.B. Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex und ähnliche Instrumente) beigefügt.
Für den Verstoß gegen die vertraglichen Nebenpflichten nach diesen EVB-ILO bei der Ausführung des Auftrags
werden hiermit die Sanktionsmöglichkeiten für den Auftraggeber nach Nr. 8 und Nr. 9 der Hamburgischen
Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen
(HmbZVB-VOL/B) vertraglich vereinbart. Es wird darauf hingewiesen, dass nach  2 Nr. 4 c) des Gesetzes
zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) vom 17.09.2013 eine vorsätzliche
oder grob fahrlässige Falscherklärung eine schwere Verfehlung darstellt und dies einen Einzelausschluss,
eine Vergabesperre und eine Eintragung ins länderübergreifende Register zum Schutz fairen Wettbewerbs
zur Folge haben kann.
Ort, Datum ggf. Firmenstempel, Unterschrift des Bieters
7
FB 113; HmbBewBed; 10-2017 Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen
für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
vom 01.10.2017
 1
Allgemeines
(1) Der öffentliche Auftraggeber verfährt, sofern der jeweilige EUSchwellenwert
erreicht oder überschritten wird, nach dem Vierten
Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) sowie nach der
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung
- VgV) vom 12. April 2016 (BGBl. I, S. 624) in der
jeweils geltenden Fassung, ohne dass diese Vertragsbestandteil
werden.
(2) Sofern der EU-Schwellenwert unterschritten wird, verfährt der
Auftraggeber nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher
Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der
EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung  UVgO)
vom 2. Februar 2017 (BAnz AT 07.02.2017 B1), ohne dass
diese Vertragsbestandteil wird.
(3) Diese Bewerbungsbedingungen gelten, soweit für das konkrete
Vergabeverfahren keine abweichenden Regelungen getroffen
werden. Für Teilnahmeanträge gelten diese Bedingungen
entsprechend.
(4) Die Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen
dienen ausschließlich der Erstellung eines Angebotes für den
öffentlichen Auftraggeber. Die Verwendung für andere Zwecke
bedarf der Zustimmung. Sofern die Vergabeunterlagen nicht
frei im Internet verfügbar sind, ist der Inhalt der Vergabeunterlagen
vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat aber auf jeden
Fall  auch nach Beendigung der Angebotsphase  über die
ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen
dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.
Er hat hierzu auch die mit der Erstellung des Angebotes beschäftigten
Mitarbeiter sowie einbezogene Nachunternehmer
und Lieferanten zu verpflichten.
 2
Vollständigkeit der Vergabeunterlagen, Registrierung, Prüfung
(1) Nach Erhalt der Vergabeunterlagen hat der Bieter diese auf
Vollständigkeit zu prüfen. Sollte er unvollständige Unterlagen
erhalten haben oder inhaltliche Unstimmigkeiten feststellen,
hat er sich unverzüglich zur Aufklärung an die in den Vergabeunterlagen
angegebene Kontaktstelle zu wenden. Nachteile,
die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger
Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten
des Bieters. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die
Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist seitens des öffentlichen
Auftraggebers korrigiert werden. Bieter sind selbst
dafür verantwortlich, dass sie ihr Angebot auf der Grundlage
der jeweils aktuellen Vergabeunterlagen abgeben.
(2) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, so hat der
Bieter unverzüglich den öffentlichen Auftraggeber vor Angebotsabgabe
schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den
Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat.
 3
Abgabe der Angebote
(1) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und muss
unterschrieben sein, sofern nichts anderes zugelassen wurde.
Bei der elektronischen Übermittlung der Angebotsdaten genügt
eine geeignete elektronische Signatur im Sinne von  53 VgV
bzw.  38 Abs. 6 UVgO.
(2) Für das Angebot sind ausschließlich die von dem öffentlichen
Auftraggeber elektronisch oder in Papierform zur Verfügung
gestellten Vordrucke zu verwenden. Nur sofern diese nicht
ausreichend sind, können Anlagen verwendet werden. Sofern
Anlagen verwendet werden müssen, ist im Vordruck des öffentlichen
Auftraggebers unter dem jeweiligen Gliederungspunkt
anzugeben, an welcher Stelle der Anlagen (Seitenangabe,
Gliederungspunkt u.ä.) die entsprechenden Informationen
zu finden sind. Die Anlagen sind eindeutig als zum Angebot
gehörig zu kennzeichnen. Unvollständige Angebote und solche,
zu denen keine oder nicht bedingungsgemäße Proben
oder Muster zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht sind
(falls gefordert), können ausgeschlossen werden.
(3) Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen
geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Änderungen
an den Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei
sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen
beinhalten, führt dies gemäß  57 Abs. 1 Nr. 4 VgV bzw.
 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO zum Ausschluss des Angebots.
(4) Jeder Bieter darf nur ein geltendes Angebot für jedes Vergabeverfahren
einreichen. Es ist insbesondere unzulässig, für die
ausgeschriebene Leistung nicht nur ein eigenes Angebot abzugeben,
sondern sich zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft
oder vergleichbar um den ausgeschriebenen Gesamtauftrag
zu bewerben. Für den Fall, dass ein Nachunternehmer
sich bei mehreren Bietern einbringen will, ist von den
Bietern und dem Nachunternehmer sicherzustellen, dass eine
Beeinträchtigung oder Verfälschung des Wettbewerbs ausgeschlossen
ist und keine schützenswerten Informationen weitergegeben
oder wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen
werden können. Dies gilt vor allem für die Gesamtangebote
und die zu Grunde liegenden Kalkulationen.
(5) Gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot eine von
allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall
und die Aufrechterhaltung derselben für die Dauer des
Vertrages erklärt ist,
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet
ist,
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei elektronischer Angebotsabgabe hat der für die Durchführung
des Vertrages bevollmächtigte Vertreter das Angebot mit
einer geeigneten elektronischen Signatur im Sinne von  53
VgV bzw.  38 Abs. 6 UVgO zu versehen. Die von allen Mitgliedern
unterschriebene Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
(6) Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Bieter vor
Abgabe eines Angebots die örtlichen Gegebenheiten in Absprache
mit dem jeweiligen Ansprechpartner des öffentlichen
Auftraggebers in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und
vom öffentlichen Auftraggeber unterschriebene Besichtigungsbestätigung
ist dem Angebot beizufügen.
(7) Für die Bearbeitung des Angebots werden keine Kosten erstattet.
 4
Angebotspreise
(1) Preise sind in Euro anzugeben.
(2) Die Leistungen können von dem öffentlichen Auftraggeber im
Ganzen oder nach Losen geteilt oder auch in den einzelnen
Losen geteilt vergeben werden. Ist eine Vergabe in Losen vorgesehen,
ist dem Bieter freigestellt, für sämtliche oder einzelne
Lose ein Angebot abzugeben, sofern in der Leistungsbeschreibung
keine andere Regelung getroffen wurde. Sollte die
Teilung in Lose eine Preisänderung bedingen, so ist sie im
Angebot zum Ausdruck zu bringen.
8
Seite 2 von 2
(3) Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze
usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag
ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes
am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
(4) Entspricht der im Angebot angegebene Gesamtbetrag nicht
dem Ergebnis der Multiplikation von Menge und Preis pro Einheit,
so ist immer der Preis pro Einheit maßgebend.
 5
Proben und Muster
(1) Soweit Proben und Muster gefordert werden, dürfen sie nicht
mit dem Namen der Firma oder anderen Kennzeichen des Bieters
versehen sein. Für die Auszeichnung dürfen nur die den
Vergabeunterlagen beigefügten Musterzettel verwendet werden.
Wenn diese nicht ausreichen, können weitere beim öffentlichen
Auftraggeber abgefordert werden. Bei elektronischer
Angebotsabgabe sind Musterzettel rechtzeitig beim öffentlichen
Auftraggeber abzufordern.
(2) Für Proben und Muster wird keine Vergütung gewährt. Die
nicht gewählten Proben und Muster können innerhalb von 14
Kalendertagen nach Ablauf der Bindefrist zurückgefordert werden,
soweit sie bei der Prüfung des Angebots nicht verbraucht
worden sind und der Wert pro Einheit 10 Euro übersteigt. Die
Kosten der Rückgabe trägt der Bieter. Danach werden die
Proben und Muster nicht mehr aufbewahrt.
 6
Nebenangebote
(1) Nebenangebote müssen, soweit sie zugelassen sind, auf
besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet
sein. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend.
(2) Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nicht etwas anderes
ergibt sind
 Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung
abweichen, auch ohne Abgabe eines
Hauptangebotes zugelassen. Wird eine Leistung angeboten,
die von den vorgesehenen Spezifikationen abweicht,
hat der Bieter bei der betreffenden Position in der Leistungsbeschreibung
auf eine Anlage zum Angebot hinzuweisen.
In dieser ist die abweichende Leistung eindeutig
zu beschreiben und die Gleichwertigkeit im Hinblick auf
Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit nachzuweisen;
 andere Nebenangebote (z.B. über Zahlungsbedingungen,
Gleitklauseln) nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
zugelassen.
 7
Eigenerklärung zur Eignung
(1) Vor der Vergabe öffentlicher Aufträge bei Lieferungen und
Leistungen ist von den Bewerbern oder Bietern eine Erklärung
(Eigenerklärung) darüber zu verlangen, dass sie die Eignungskriterien
erfüllen und ein Ausschluss vom Wettbewerb nach
 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB nicht erfolgt ist und keine Verfehlungen
im Sinne von  2 Abs. 2 des Gesetzes zur Einrichtung eines
Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) vom
17. September 2013 (HmbGVBl. 2013, S. 417) vorliegen, die
einen Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten. Ferner
haben Bieter und Bewerber zu erklären, dass kein Eintrag
im gemeinsamen Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs
der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein oder in vergleichbaren
Registern anderer Bundesländer erfolgt ist.
(2) Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden,
wenn die Erklärung nicht rechtzeitig vorgelegt wird oder unzutreffende
Erklärungen abgegeben werden.
 8
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Der öffentliche Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärung eine Auskunft aus
dem Gewerbezentralregister ( 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt
für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen
Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres
Herkunftslandes gefordert.
Dies gilt bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge nach
VgV bzw. UVgO bei einer Auftragssumme ab 25.000 Euro (ohne
Umsatzsteuer) in den Bereichen
 Gebäudereinigungsgewerbe
 Personen- und Gütertransportgewerbe
 Bewachungs- und Ordnungsgewerbe
 Entsorgungsgewerbe
 Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen
 Winterdienst,
sowie bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen nach VgV
oder UVgO, bei Zweifeln an der Eignung.
 9
Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs
(1) Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, vor Entscheidungen
über die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie
von Planungsleistungen ab einem Auftragswert von 25.000
Euro ohne Umsatzsteuer bei der zentralen Informationsstelle
(ZIS) abzufragen, inwieweit Eintragungen im Register zum
Schutz fairen Wettbewerbs (Register) zu den für einen Zuschlag
vorgesehenen Bietern, deren Geschäftsführungen, Bewerbern
sowie potenziellen Auftragnehmern vorliegen, soweit
im Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen
Wettbewerbs (GRfW) vom 17. September 2013
(HmbGVBl. 2013, S. 417) nichts anderes bestimmt ist.
(2) Bei Bietergemeinschaften ist jedes Einzelunternehmen und
deren Geschäftsführung abzufragen.
(3) Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, diese Nachfragen
auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken.
(4) Unterhalb der in Abs. 1 genannten Wertgrenze ist der öffentliche
Auftraggeber berechtigt, eine Registerabfrage entsprechend
Abs. 1 durchzuführen.
(5) Bieter bzw. Bewerber müssen einwilligen, im potenziellen
Auftragsfall für die Abfrage beim Register personenbezogene
Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der verantwortlich
handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche
Vertreter) zu benennen, sowie die Zustimmung dieser
Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen
Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung
kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmer an der
Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, ist auch von diesen
eine gleichlautende Einwilligung sowie deren Zustimmung einzuholen,
die erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber
weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen
und Zustimmungen werden Nachunternehmer vom öffentlichen
Auftraggeber abgelehnt.
Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der
Aufgabenerfüllung nach dem Gesetz zur Einrichtung eines
Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW).
 10
Losentscheid
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, bei wertungsgleichen
Angeboten das Los entscheiden zu lassen.
9
Hamburgische Zusätzliche Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen
(HmbZVB-VOL/B)
vom 01.10.2017
FB 113; HmbZVB-VOL/B; 10-2017 Seite 1 von 2
Hinweis:
Die Paragrafenangaben beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 - (Bundesanzeiger Nr. 178 a vom 23. September 2003).
1. Art und Umfang der Leistungen
(zu  1 VOL/B)
(1) Die angebotenen Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer.
Diesen Festpreisen wird die Umsatzsteuer in der
jeweils geltenden Höhe hinzugesetzt.
(2) Durch die vereinbarten Preise sind im Zweifel sämtliche
Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Nebenleistungen
wie die Erstellung von Betriebs-, Bedienungs-,
Gebrauchsanweisungen und dgl. in deutscher Sprache,
der Transport (inkl. Verpackung, Versicherung und Anlieferung
an den bestimmungsgemäßen Leistungsort), das
Aufstellen bzw. Installieren vor Ort und sonstige Kosten
und Lasten wie Patentgebühren und Lizenzvergütungen
abgegolten.
2. Änderungen der Leistung
(zu  2 VOL/B)
Wird bei Änderung der Leistung oder anderen Anordnungen
des Auftraggebers eine erhöhte Vergütung beansprucht, so
muss der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich
vor der Ausführung, möglichst der Höhe nach, schriftlich anzeigen.
3. Mehr- oder Minderleistungen
(zu  2 Nr. 3 VOL/B)
(1) Soweit Preise je Einheit vereinbart sind, ist bei marktgängigen,
serienmäßigen Erzeugnissen der Auftragnehmer
auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, ohne Änderung
der vertraglichen Einheitspreise Mehrleistungen bis
zu 10 v.H. der im Auftrag festgelegten Mengen zu erbringen
oder mit einer Minderung bis zu 10 v.H. einverstanden
zu sein.
(2) Absatz 1 gilt nicht bei Minderleistungen, wenn nach Mengen
gestaffelte Preise oder Rabatte wirksam gebunden
sind.
4. Ausführungsunterlagen
(zu  3 und 4 Nr. 1 VOL/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden,
die vom Auftraggeber ausdrücklich als zur Ausführung
bestimmt gekennzeichnet sind. Die Verantwortung und Haftung
des Auftragnehmers nach dem Vertrage, insbesondere
nach  4 Nr. 1 Absatz 1 und  14 VOL/B, werden hierdurch
nicht eingeschränkt.
5. Ausführung der Leistung
(zu  4, 10 VOL/B)
(1) Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des
Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen einschließlich
der Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw.
auf den Aufbaustellen  auch während der Arbeitsruhe
ist auch dann Sache des Auftragnehmers, wenn sich diese
Gegenstände auf den Grundstücken oder in den Räumen
des Auftraggebers befinden.
(2) Der Auftragnehmer hat die ihm zur Ausführung der Leistung
übergebenen Gegenstände vor unbefugtem Gebrauch
zu schützen.
(3) Hat der Auftraggeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Schadensersatz
zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer
zu, soweit der Schaden durch Verschulden des
Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht
worden ist. Hat ein Verschulden des Auftraggebers oder
seiner Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, so findet für den
Ausgleich  254 BGB entsprechend Anwendung.
(4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens zum
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziff. 11 Absatz 3) das
volle uneingeschränkte Eigentum an dem geleisteten
bzw. gelieferten Gegenstand zu verschaffen. Die Verschaffung
erfolgt frei von Rechten Dritter.
(5) Die Gegenstände sind an die von der Empfangsstelle
bezeichneten Räume bzw. auf die Grundstücksteile (Leistungsort)
zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein
beizufügen, der die Bestellscheinnummer, das Geschäftszeichen,
die Warenbezeichnung und den Liefertag enthält.
(6) Bei Lieferungen müssen die zu liefernden Geräte den
zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Gesetzen, Normen
und Standards entsprechen, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz
(Gesetz über die Bereitstellung von
Produkten auf dem Markt (BGBl. I 2011, S. 2179)) in der
jeweiligen Fassung.
(7) Der Auftraggeber kann sich von der vertragsgemäßen
Ausführung der Leistungen unterrichten.
6. Nachunternehmer
(zu  4 Nr. 4 VOL/B)
Sind im Angebot Nachunternehmer oder Bezugsquellen angegeben,
so darf sie der Auftragnehmer nicht ohne vorherige
Zustimmung des Auftraggebers wechseln.
7. Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren
(zu  8 Nr. 1 VOL/B)
Wird die Eröffnung des Insolvenz- oder eines vergleichbaren
gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers
beantragt, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich
mitzuteilen.
8. Kündigung oder Rücktritt
(zu  8 Nr. 2 VOL/B)
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger
Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn
der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers
mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der
Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihnen nahe
stehenden Personen oder in ihrem Interesse einem
Dritten Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen
Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen
von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für
ihn tätig sind.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger
Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn
der Auftragnehmer selbst oder vermittelt durch von ihm
eingesetzte Nachunternehmer schuldhaft gegen ihm obliegende
Anforderungen oder Verpflichtungen nach  3,
3a, 5 oder 10 HmbVgG verstößt.
9. Vertragsstrafe
(zu  11 VOL/B)
(1) Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die aus  3, 3a, 5
und 10 HmbVgG resultierenden Verpflichtungen ist der
Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet.
Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß bis zu 1 v.H. der
Abrechnungssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung
der Vertragsstrafe nach S. 1 auch dann verpflichtet, wenn
der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
zu vertreten ist.
(2) Ergänzend vereinbarte Vertragsstrafen für die Überschreitung
von Ausführungsfristen bleiben unberührt. Hiervon
wiederum bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche
wegen der Überschreitung von Ausführungsfristen
unberührt; die Vertragsstrafen nach diesem Absatz 2
werden jedoch auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet.
10
Seite 2 von 2
(3) Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge
wird auf insgesamt 5 v.H. der Abrechnungssumme begrenzt.
(4) Der Anspruch auf Vertragsstrafe erlischt erst, wenn die
Schlusszahlung ohne Vorbehalt geleistet wird.
10. Güteprüfung
(zu  12 VOL/B)
(1) Proben und Muster zu berücksichtigten Angeboten bleiben
bis zur Vertragserfüllung als für die Lieferung verbindliche
Qualitätsmuster bei der Vergabestelle. Diese müssen
der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Beschaffenheit
entsprechen. Bis zu einem Wert von
10 Euro / Einheit werden sie, wenn sie nicht vom jeweiligen
Vertragspartner innerhalb einer Frist von einem Monat
nach Vertragsablauf abgeholt oder zurückgefordert
worden sind, von der Vergabestelle ohne Berechnung
übernommen.
(2) Die Kosten der Rücksendung trägt der Auftragnehmer. Ab
einem Wert von 10 Euro/Einheit werden die Proben und
Muster nach Vertragsablauf in Absprache mit dem Vertragspartner
entweder von der letzten Teillieferung abgesetzt,
gegen Empfangsbestätigung wieder ausgehändigt
bzw. im Ausnahmefall auf Kosten des Eigentümers zurückgesandt
oder anderen Dienststellen der Freien und
Hansestadt Hamburg (FHH) überlassen.
(3) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte
Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch
entstandenen Kosten erstattet. Stellt sich bei der Güteprüfung
jedoch heraus, dass die gelieferten Waren nicht den
Bedingungen entsprechen, so sind etwaige Kosten für die
Güteprüfung vom Auftragnehmer zu tragen. Die durch die
Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren
werden dann nicht vergütet.
11. Abnahme, Gefahrübergang
(zu  13 VOL/B)
(1) Bei Aufbauleistungen hat der Auftragnehmer die Abnahme,
ggf. auch Teilabnahme, rechtzeitig in Textform zu
beantragen.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen:
a) bei Lieferungen mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung,
b) bei Aufbauleistungen 12 Werktage nach Eingang des
in Textform gestellten Antrages auf Abnahme, soweit
der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigert.
(3) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über:
a) bei Lieferungen mit der Entgegennahme durch die
Empfangsstelle,
b) bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
12. Verjährungsfrist für Mängelansprüche
(zu  14 VOL/B)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang
(Ziff. 13). Bei wiederkehrenden Leistungen ist die
Einzelleistung maßgeblich.
13. Aufstellung der Rechnungen
(zu  15 VOL/B)
(1) Die Rechnung ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Die zweite Ausfertigung ist als Zweitschrift deutlich
kenntlich zu machen.
(2) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit
dem Angebot mit den Festpreisen ohne Umsatzsteuer
aufzustellen. Von den Festpreisen sind alle vereinbarten
Nachlässe, Skonti usw. abzuziehen. Zu dem verbleibenden
Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die
Umsatzsteuer am Schluss der Rechnung in einem Betrag
gesondert hinzusetzen und der geforderte Rechungsbetrag,
der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.
(3) Für selbstständige Teilleistungen (Teillieferungen) können
nach Vereinbarung Teilrechnungen eingereicht werden.
(4) Soweit Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart sind,
sind in den Rechnungen hierüber der zutreffende Steuersatz
und die darauf entfallende Umsatzsteuer offen auszuweisen.
Diese Steuerbeträge sind in der Schlussrechnung
vom Gesamtbetrag der Umsatzsteuer wieder abzusetzen.
14. Zahlungsweise, Abtretung, Aufrechnung
(zu  17 VOL/B)
(1) Skontofristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der
Rechnungen (Eingangsstempel der zuständigen Empfangsstelle),
jedoch
a) bei Aufbauleistungen nicht vor dem Tage der Abnahme
b) bei allen anderen Leistungen nicht vor dem Tage der
Erfüllung.
(2) Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich bargeldlos auf
ein in der Rechnung angegebenes Konto gezahlt.
(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, mit allen Gegenforderungen
- auch aus anderen Rechtsverhältnissen - aufzurechnen.
Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit
nach  387 BGB willigt der Auftragnehmer ein, dass
Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder der
FHH an den Auftragnehmer gegen Forderungen des Auftragnehmers
an eine dieser Körperschaften aufgerechnet
werden, gleichviel ob er die Lieferungen oder Leistungen
allein übernommen hat oder als gesamtschuldnerisch haftendes
Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft.
15. Sicherheitsleistung (zu  18 VOL/B)
(1) Ist für die Ausführung der Verträge und die Durchsetzung
von Mängelansprüchen eine Sicherheit vereinbart, so beträgt
sie 5 v.H. der Abrechnungssumme. Sicherheitsbeträge
werden auf volle 10,-- Euro nach unten abgerundet.
(2) Wird die Sicherheit nicht binnen 12 Werktagen nach
Zuschlagserteilung geleistet, so werden von jeder Abschlagszahlung
10 v.H. einbehalten, bis 5 v.H. der Gesamtabrechnungssumme
erreicht sind. Werden Abschlagszahlungen
nicht geleistet, so wird der Sicherheitsbetrag
von der Abrechnungssumme einbehalten.
(3) Die Sicherheit wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für
Mängelansprüche freigegeben, wenn während dieser
Frist keine Mängel der Leistungen festgestellt werden.
Werden vor Ablauf der Frist Mängel festgestellt, so bleibt
die Sicherheit bis zur Beseitigung der Mängel gesperrt.
16. Streitigkeiten
(zu  19 VOL/B)
(1) Bei Meinungsverschiedenheiten ist zunächst die Entscheidung
der für die Abnahme der Leistung zuständigen
Stelle herbeizuführen. Die Entscheidung gilt als anerkannt,
wenn der Auftragnehmer nicht binnen eines Monats
hiergegen beim Auftraggeber schriftlich Einwendungen
erhebt.
(2) Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen
Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in
deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich.
Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang
mit dem Auftragsverhältnis ist Hamburg.
17. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers,
insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben
über Erfüllungsort und Gerichtsstand, gelten nur dann, wenn
sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen
sind und den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
nicht widersprechen. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftragnehmers Änderungen oder Ergänzungen an
den Vergabeunterlagen beinhalten, führt dies gemäß  42
Abs. 1 Nr. 4 Unterschwellenvergabeordnung  UVgO bzw.
 57 Abs. 1 Nr. 4 Vergabeverordnung  VgV zum Ausschluss
des Angebots vom Vergabeverfahren.
11
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Version 2016/02
Freie und Hanse stadt Ha mburg Besondere Vertragsbedingungen bei Reinigung durch Unternehmen Gebäude-, Glas- und
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Ausgabe 2016 -
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..................................... 1122 77..44..23 AÜbbnearnhamhem, eM .ä..n..g..e..l.b..e..s..e..it.i.g..u..n..g..
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10
13
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11. 1 VAerlltgreamgsebineed Vinegrturanggsebne dingungen HDaiem Ablulgregmiscehineenn VZeurstäratzglsicbheednin gVuenrgtreang
sfübre ddiineg Aunugsfeünh rufünrg vdoien LAeuisstfuünhgruenng ( VvOoLn/ B)L esioswtuien gdeine (DHiem
bAZllgVeBm-VeOinLe/nB )B -e jsetwimemilsu inng deenr gfüürl tidgieen V Fearsgsaubneg v-o wne Lrdeeisnt uVnegretrna
g(sVbOeLs/tAan) dwteeirl.d en nicht Be- sntaannndtt.e il des Vertrages. Weitere Regeln, Vorschriften und Normen sind in diesen
BVB ge- 1D.a2s QQuMal-iMtäotsdmealln Haagmembeunrgt- Modell Hamburg (QM-Modell) ist Bestandteil eines jeden Reini-
tsgeiucrnnhgeesnruv enQgrut,r aaelgixtsäte.t srDnpeerür QfuAunuagftl ritawägtesnrpderehünmfu evnrog n( As odNwe)r ie eB
rdkeieedn aBnrtfo sdnsiutees l-dleMa raginleu tser-anRgtheeagnle.t eluFnnüegr fiaVrmne.re tDrnäiieng teeK,r ondseite eQ nv
uodare lirdt äeetmxs-- 01.13. 04.R2e0c0h4 tg eschlossen worden sind, sind die Kosten vom AN zu tragen. tSnuaongwgeesmbit
eensnact chMhrefooibdlgueenllnsg d ( fQünrMic dh-Miteso Gadneedlbl eäHrueadsme b-b,eu sGrgtil)ma, smd- etu rin sHdt, m
FfibneZdnVesntBe -rdVraiOeh LmR/Bee,gn erdeleuinrn iggAeuunnffg od,r eddree rBsu VnQgBu ,z aduliert ärA tsLnmegiaes---
bdVeoOtrseLa /iBbm gu aFnbadel le de aeinsin sBacGhnldB. ed rbe zwrw iBd. eedrwesepr rrübebucrnhiggeesnnbd eeadrl
ligRnegemugneegliunenengn ef üNnr o -dr Amien eVwnee irnngd adubineegs e.v or nR eLiehiesntufonlggeen - (iVnOsbLe),s odnie-
dDeier Line idsetur nBgVsBer gbreinngaunnntge nje wReeiglse lgnü, lVtigoersnc Fharisftseunn ugn edi nNzourhmaeltenn s.i nd
ebenso in der zum Zeitpunkt 1D.i4e serH Vamerbtruargg iusnctherelise gTtr adnesmp aGreenltuznggessbeetzre (iHchm dbeTsG )H
mbTG. Bei Vorliegen der gesetzlichen vvVeoornröa Afufeusnsskteliutcznhufttn.s gUaennntar äbwghireädnn egnriag nc vahoc dnhe
eMmina eHßrmg mabböTegG lid csehere inVn. o Vrsecröhfrfieftnetnli cdheusn gH mkabnTnG d iemr VInefrotrrmaga
Gtioengserengstiastnedr sSionfde,r nw iirmd dEeinr zVeelfratlrla dgi ee rVsot reaiunsesne tMzuonngaet nn afücrh dsieei nVeerr
pVfelicröhftfuenngtl iczhuur nVge rimöf feInnftolircmhautniogn gsreeggeisbteenr fnweainrckthlsic adhmeur.n VgD eiedr öeFfsfr
eeVnietel ircutrhnaudgn sHg aidmnes seI nsVftoearrdmtrt aaHgtiaeomsn sbvruoerngg ii sh(tFre Hrn iHvcoh) mtk za unV nev
erbtrritanregnt eeznnu ddrüeiec Tsketarstes taMecnoh,n eawnte sbn ennka acdnhen rV t eFwrHeöHrf-- bdVeuernrgt,r audgnie zn
usicmieh,ut twzbuäa rrse icnsht .sl iieeß secnh, ounn dz uevino rF beeskthaanlntet ng eawme sVeenr,t rdagaz fuü rv deirea
nFlraesiset uhnädtt eHna, nesiensetna dsto Hlcahmen- 1D.e5r ADNa itsetn vsecrhpuflitczh tet, die datenschutzrechtlichen
Bestimmungen, insbesondere das Sozial- tgeenhsecihmuntzisg ensaecthz (B 3D5S SGo)z, iaelignezusheatzltbeunc.h (SGB I) und das
Datengeheimnis nach  5 Bundesda- gDeemr äAßN  h 3a5t fSeGrnBe rI udnied Pf l5ic BhtD, SdGie zmu itv edreprf liEchrbterinn.g
ung der Leistungen beauftragten Personen
11
14
4
Der AN verpflichtet sich, den Auftrag sowie sämtliche isnctheärnftesna nAgnegleegleegnehnehiteeinte dne, sU
nAtuefrtlraaggegne buenrds (InAfGor)m aautciohn ienhnam cs hho iwBerieede unsrdoching suztniuggre KdBeeenst nrVitenebisrst r-ga
euglneadsn gvGteeern-- tKraeunlnictnhi szsue bDerhittaennd ewlend. eDr ezru gAäNn ghlaicth a glleem earcfohrtd neorlcichh
seonn sVto wrkiee hbreuknagnennt wzue rtdreefnf eknö,n dnaesns. solche gVDeoe rrzs uoA rNtgr eah ggaeetn gd,e udnra cushns b
gseeefeuiniggetn eeM Steitya sMrtbeaemßitneeairn hugmnridfef ene vtuwonnad ig aVeu oßDrekrniet thzeru,u tdnregereffenen n g.e
eDrm esäric ßAh N Az unhrlaa tEg werb erziitnueg r ud na9gf üBsre DSiSnoeGrr- LUenitseturlnaggeenn buenddie ndti,g eitableen
sDoa Vteonrtsroärggeer ,g edgiee ns iucnhb einfu gdteen S Dysietenmstzräuugmrifefen vobne fainudßeenn, turenftfeernli.e gen
abdeüllgrnfe.e mInn e ndinicieehsnte uu Unnbdne tebfurelgastgo engnde eödrffaenrnef tkD ewaietner ndEseincnbh. luiÜctzkbb
egere szntiuomfmämlmluigen ngb eewnke,a rnddnieetn gs. eiScwhco harrdäuensn koee., g SS. acGchheuvsbeelartzhdeaenlnt e e
urusgnwed-. sDeenr sAibNle dDaarft eAnr baeuists dkireänftset,li cdhiee ng eVgoergnä dnigeesne iPstf lVicehrtsecnh
vweiersgteonßheeni,t znuic hwta mhreehnr. i n Objekten der A FHufH d eiein esnettszperne.c henden Strafvorschriften der
vorgenannten Gesetze wird verwiesen. 1D.e6m AInGs oisltv eunnvzeverzrüfaghlircehn M itteilung zu machen, sobald über das
Vermögen des AN das Insol- vbeenaznvtreargfat hordeenr doideesre re Ainn tvraegrg mleaicnhgbealsre Ms agsessee atzbligcehleesh
nVt ewrifradh. ren eröffnet oder die Eröffnung 1D.i7e anPgreebisogteensetanl tPurnegis eu nsdin d-b Finedsutpnrge;is Me.i n
destlohn bDriien gEeinnzdeelnp rLeeisiset udnegre Pn odseitsio AnNen e nstinhda ltseon zsuin dk.a l kulieren, dass in ihnen
alle Kosten der zu er- uDnetre rA dNe nv efrüprf lsicieh tjeetw seiiclsh ,g deilete nvodne ni hgmes zeutzr liVcheertnra
Mgsinedrfeüslltuenngtg eelitn-gReesgeetzlutenng eBne, sncahcähf tdigeter nje wniecihlst lsgoeühtltnziglrieceghnee
lRuMenicgnhdetenss getretucnn.t)dg, leazlgtu-eR e e(nAgtleEolnhutnnGge enu.n n Asdiu nscdoh nv eosrtmisgt e AwnN ä
bheurinenzndudeh sad- letoer dnVe. er rltarangdselsaguefzseeittz elicinhgeenf üMhrinted egset-- tDeenrt gAeNlt-
Rveergpeflliucnhgte at uscichh ,a nd ied ieV evropnfl iichhmtu enign gzeusre Etzintehna lStuunbgu netineernr eshomlcehre wn
egiteesrezutzgliecbheenn uMnidn ddeies-- se Verpflichtung durchzusetzen. 22. 1 AZnufoverdrleärsusniggkeenit aunnd d Eaisg
nPuenrsgo nal rsDeceghreä lAfmtiNgäe ßinsig.t Dzvuee rrü pAbflNeicr hphtraeüttf ,ed nine.u Zr ugveeerliägsnseitgekse, itf
aucnhdk Eunigdniguensg duensd vzounv eihrmlä sesiinggeess ePtezrtesonn Pael rzsuo nbaels- aDuesr dAeNm v Oerbpjfelikcth zteut
esnictfhe,r naeunf buengdr üknudrzeftreisst igV egrelagnegne ne indee sa nAdGe rjee dAer bAeribtsekirtsakftr aafut
suznuvtearuzsücghleicnh. EDienr dAuNrc hh asto dlcuhr cehin oerng Manitiasarbtoeritiescrthaeu sMcha ßvnearuhrmsaecnh steicr
hMeerzhursatueflwleann, dd gaessh t dziue LRaesitneignu dnegs dAuNrc. h Personalausfälle (bspw. infolge Krankheit, Urlaub
usw.) nicht beeinträchtigt wird.
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5
Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern dürfen vom AN nur beschäftigt werden, Aderbr eAitusfpgaapbieenre a buessreitizcehne.n .D
Giel eKicehnenst ngisilts efü rd eErU d-Beuütrsgcehr,e nd ieS parlsa cAhreb emitsüksrsäefnte fwiünre dndenien s iOEer
bgfüjeüllkluttignegen dPeerr sFoHnHen e, indgiee vsoemtzt AwNe rndiechnt smolilte dne. r Reinigung des Objektes beauftragt
sind, dürfen nicht mit i2n. 2d asK Oobnjkeuktr rgieerneonmdme eWne wiseurdnegns.b Deafusg gnilits a uch für Kinder. ADdinieew
eaeirnibszueeniltnsgereennc zheutrlrtice Hhiltee, rWsdtieee lilssuuincnghg dsnebuser fWauugefn ridkssa d see rWsfo eArdrNke
rbsliczchwhle.ie ndß iAte nrbViceehirttts ravaeugrssr,ei cdrhfaütsullsnu gndgeie,n jHbeeadzuoiscevhhe enrnwic.a hltt uanugf
I2n.3 e iniEgienns aOtbz jeskictehne rdheeri tFsHübHe irspt reüsft eanuf gPreurnsdo nbaelsso nderer Sicherheitsanforderungen
erforder- luSicnichdh,/ eodrdahesersi t nsdüaebcr heE ripvnrosürafhutezn rgdig,e erdr RieVe oiknreliagingueen
geBsikenrdeäesftn eek euinnnw da hdninedssfri ceVhieetlrnitc rheF tüuehnirnguesnrpg esBrzseeosuncgahnläsifs tnsigueurs n
ng(aA cbuhes zegurrfügon ldgaetuets,r fbdineudnmeg t.B suinchd eisnz ednietrsaelnre gFiäsltleern) vino mde Bn
eEdragräfsntrzäegnedre ng eRsteagtteeltu nwgiredn. (EEinR )e nztusrp rLeecishteunndgesrb eHsicnhwreeiis- l Eoisne Vr
eArbsmtoaßh dnaugnegg uennt esrt eFlrltis etsineetznu wngic hvotigne eni nGerru Wndo cdhaer , -d zeurr dfreinst lAoGse n-
nKaücnhd ivgournhge rdigeesr Veerfrotrlga-- Agebsm baehrneucnhgti getn. tBbeehi rwliciehd. erholter Nichtbeachtung dieser
Einsatzvoraussetzungen ist die o.g. 2G.r4u ndGsäetrzinlicghfü isgti gine dBeens cOhbäjeftkigteunn dge r FHH auf den Einsatz
von geringfügig Beschäftigten zu svEecinhrzsriiactttheztn ev now.n e Srgdoeefreninr.n gD fügiegesimg gäBißlet sgdcrehunän
fdtEisgrägtetäznnli czghee nsadtauetcnthe tR biesetgr,e ediltusan rfzg ued nieB ezvugorirn gnLe egdiesebtrue nLngeesi
sbQteuusnocgthe. r eEniiibncuehn t gÜü bbdeeerrr-- sGcrhürnediteunn gs indde rd eom.g .A QGu motietz uwtäehilerenn. d der
ersten drei Monate aus im Arbeitsmarkt liegenden dZÜeebniet, r Rsscoeh chrheanittu eentr g ddseibere sAt rdNae gmd ife üA rvG
od ribgeie nZgneeeibnt e ddnereer iQ ÜWubeoertrkest caahgnre egniet uarninngzg ufnüzageciiggh e Benei.g sFecünhreä dmftiie
gEsteernmn aeFusasclleh kn na auncmnh d bdeiirse AszeGur 2H0a t% d ekrü rAzNen d. ie unverzügliche Meldung unterlassen, so
kann der AG eine Vertragsstrafe von J2ma0äh ß%re v sdoaerussft teRrhaeegcnshwdneeumrntge Assbb (esoathrtanzg eze usU
kmfüüsrr azdetizens ,Zt ebeuleite ibdr)te eur rnÜhbbeeebrreüsnhc;rh td.r ea istu Rnge cohdte, rd peanu Rscehcahln buins
gzsub 1e5tr a%g dgees- nKiücrhztu ünbgesrbsecthrräegiete nd.ü rfen 5 % des Gesamtauftragswertes (48-facher
Monatsauftragswert) Der Anspruch auf Vertragserfüllung und das Kündigungsrecht des AG bleiben unberührt. lsBäoennig agelear
luaeslgsfea dnllr teliisci thT eeanign eeg einMrnineegldrfhuüanglgbig eeaninn eÜdsbe eKnr asAlceGhnr deneiitcrumhntog
eneranfto sdr deaern rdQliacuuhoe,t erwt .de unrnc hd iuen Üvobrehresrcsherhebitaurnegn nPicehrt-
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6
Wird die Überschreitung der Quote an geringfügig Beschäftigten durch vweerguersna Echrkt,r asnok kuanngn v doenr rAegNe
dlmieä aßuigs gimef aOllbejneeknt bveesrscihcähfetirgutnegns vpeflriscihcthigeerunn Kgrs äpAfftrlebic eshiottislgauennngf
äeKh rdiägufkrteechnit ggMeeernlid nfugünfrüg gd aiigen Badeeusnscg AheGäfaf tluilgentnteee rneb rlsKeeirbätzefetnen. ,L
wohien feorr tazuafhglurunngd letaisritfelinc hmeru sosd.e rIn g edsieestezlnic hFeärl leBne sktaimnnm udnie- 2H.a5u
svBeerwscahlteärft iogduenr gHsavuesrbmoeti,s Stearn, kBteiotrnieebns helfer, deren Angehörige sowie andere mit ihnen itOnri
behjbeäskuhts eellificnehgre erbs eGettrezemtu wte eiwnrsidrcdeh.n a,A fdtn algeseb hveöonrndig ede e Pmsein rbsdoe
dntreeernf f eVdneüdrrelfoenbn tH en,a icudhsetvr e aErlwsh aeMlgteiatart,tre bH,e aLitueesbrm edneesisspt aeArrNt no edinre,
rd VBeemer-- suwcnahdnw dLitseetb euer nnddsep rVa Eretlrntesecrrnh dwseoärwg Geiere tPes cflgheewgreiasedteleterr r unLn
iundni eGd, ePGsfcleehsgwcehikswitneisdrt eedrre., r KEinhdeegra tdteenr Guneds cLhewbiesntesrp, aErthneegr,a tGteen- Inmun
Fgaslblee tdraegr eNsi cfhütre dinieh aZlteuint gd ekra nBne sdcehrä AftGig ueninge e Vrheerbtreang.s sIstrt adfeie inZ
eHitö hdeer vBoens 2c0h ä%fti gduensg R neicchht- ftreasgtsstweellbrtaers, (koahnnne eUimnes aVtzesrttreaugesrs) terarhfeo
bpeanu swcehradle nin. Höhe von bis zu 15 % des Jahresauf- nKiücrhztu ünbgesrbsecthrräegiete nd.ü rfen 5 % des
Gesamtauftragswertes (48-facher Monatsauftragswert) 2D.e6r ELinesihatazr bveointn eLheimhaerrb eitnehmern ist grundsätzlich
unzulässig. In Ausnahmefällen kann dEeinrs AaGtz avboenr L aeuihf abrebgeriütnnedhemteenr ns cghersifttalicttheenn. Antrag
des AN für einen begrenzten Zeitraum den 2D.i7e ÜbNearctrhaugnutnegr nveohnm Leerisetiunnsgaetzn oder Teilleistungen auf
Nachunternehmer bedarf der vorhe- rKigeeinne Zr uZsutsimtimmmunugn gd ebse dAaGrf. es, wenn es sich um die Übertragung der
Glasreinigungsarbeiten handelt und
die Glasreinigung nur eine Teilleistung aus dem Vertrag darstellt und
der Nachunternehmer ein in die Handwerksrolle eingetragener Betrieb ist und
dgeers eBhieetneer nd Niea bcehaubnsteicrhnteightme eÜr bbeerntreangnut.n g bereits im Angebot mitteilt und den vor- 33. 1
VGerehsaulntednh eiimts sOcbhjuetkz t Asucnrbhdeu Etitzsignkerriäscfehttetzu, n(gIdfeSienG a)n niec rhketr ianbneekrn tu
motzdeeelndr ,e dpbefisslics nheatnicg vhee ndr deüämbc ehUrtitrgrta esgilib ndader,e sdn üb reKfheranan nddkiehele nRidt
äeugnme mAer äznßtiec shI nto fbedekettrri oednteesns- i Gste. sundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie
nicht mehr zu befürchten aäErunzfttgsliepctrhreeectmheen Un isdrtte.e sil geilitn iem EFraklrlea ndkeurn Vge orldaeurs uening
, Vseorwdiaec fhütr aAurbf editisek rväofrtgee, nina dnenrteenn HEarkursahnaklut nngaecnh
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7
Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume betreten. und unter
Beachtung der 3D.e2r AFNu nsdoswtiüec skeei n e Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die im Objekt
gDGeieefgubensndtasehtnäls nw.d eDere ddre uAnr,Nc uh wn deveeisnrtz süAegNilni ceoh d Aberebr ie sditeesirkn reHä afEtuers
fvüvolelrur wBngaeslgtguinennhg i ilhaferbenzr u eTgräefütbilgeltk ned. ietE niimn Se O tMrbaijftetnakattb hdemasretaa
usnofd lh cdihnee. sr 3M.ä3 ngeMl itutnedil uSncghsäpdfelinc hatm ü bOebr jSekcth uändde na/nM ädnegne El
inrichtungsgegenständen sind der Hausver- sdwteaeslltl utRenneg in Buiegnauvnnesgrtzsaüpngedlriuscnohgn meanlist z
afuuütshegrieleenfnü .kh öSrtn ownweeenrid,t eddnaie.r fs ed ieM Ränegineigl uunngd nSicchhtä vdoern A zbus teeilnluenrg G
deefrä hferdstugneg- Die Haftung des AG wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bleibt unberührt. 3D.i4e
BeNnuuttzzuunngg tdeecrh Fneisrncshperre Gchearäntlaeg en, Faxgeräte, Kopierer etc. ist nur mit Zustimmung der 3H.a5u
svHearwusavltuenrbgo gt estattet. zDwuee nru nAn tGZer wisseat igfbeeeln rae, ncwh edtinegnrt , ZdAiuervbseeeri tlädsksiers
äiAgftkneef oditre dbsee rAsuNtne ghdeeenns aOondb edjera ksdte iePsse zerus g ovenegarewl nne iicsshoetnn es otrifdgüeellr e
Rinhe,n gienensl ubdneegsnoe Znnd udetreritest Vertrages verstoßen. 44. 1 VPerretriasagnspäansdseurnugnegne n, Anpassung des
Vertrags ADwreiebr ekAist,nn edghieemb aoemtrse plnertetsziestenend ebTgaaesgsieeer tdezen (r A mAEninngtdGeeb)s
oftteessnfrtsgi seta leauglfl gtedenem nMe iiTnnvadereirfsblötilnöhdhnlneicenhn .dw easr eGn ebbzäwu. daeurfe dineigne
grheamnädß- Ihmun Fga gllee sdeetzsl icInhkerra Sfttorezitaelnasu fewineensd unnegueenn kLaonhnn d- eurn AdN R eaihnme
eEnrthaörihfvuenrgtr adgess sVoewrtirea gbsepi rdeeisre Es rbhöe-- A annttrraäggeen, .d ie später als 3 Monate nach
Abschluss des Lohn- oder Rahmentarifvertrags oder vnoamch 1I.n Tkaragfett rdeetesn E dinegra Änngdsmerounnagt sd earn
gBeesreütczkliscihchetnig Sunogzi.a laufwendungen eingehen, finden nur dgKeeormm vämeßtr edeineinbnea RrEteeing
Piegrluuennisgg ewüneb ideteire r.sd eeDrna Bsn VeoBurde oenrn dPtleircnehtilseic hnK iücknhüdtn izdguiugsnetgansn.
rdeBecis,h tsz ogu imlkt a iAnn bndl aijeeusdf eedmre sVE eVinrtezrraetgrlfasagplle aasrt ungceihlrt A fünr tNräeguev
earutrfä Pgere, idsiäen sdiecrhu ningneenr hkaölbn ndeenr eninujrä herinigmeanl Mjäinhdrleicshtl aguefszteeitl ltb
ewfeinrddeenn., es sei denn, die SDwueiemn Rdmueeng gedeleunrn ugBs efwilna.d)s etüutb nsegirnssnftaegkiegtmot r3äe ßn% A
(dzne.wBs.e bnEisdrhhueönrhgigu, newgne tndaner irfs lLiiccöhhhe ennien S,e tE uErnhrdmöehänußlonighgun dneegsr . d geer
sLeötzhln. eS oozdiearl aduefr- Igne sZeetiztrliäcuhmene nS oozhinaela uafllwgeenmdeuinnvgeernb ienrdgliibcth. en
Tarifvertrag bzw. bei Kündigung des zuletzt gülti- gen Mindestlohntarifvertrags gelten bis zum Abschluss einer
Übergangsregelung bzw. eines
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neuen (Mindest-) Lohntarifvertrags durch die Tarifvertragsparteien die Regelungen gültigen Tarifvertrags. des zuletzt 4V.e2r
miÄndnedret roudnegr deerhr ötähgt lsicichhe nd iRe etäingilgicuhneg sRfeläincihgue ngsfläche um mindestens 2%, wird der
Ta- tgSreatusgngsdeaesnnapvmaestrpsrreuecnihgs/n Pvuornerggisse snaaoutmzf mudneedrn .d G ieru Lnedislatguneg sdwese rtuer
snperuü negrlmicihtteenlt uAnndg esbeoittesn sin d eBse AzuGg eainuef Vdeern- l Eicrhheönh t Rseicinhi gduien
gtäsgflläicchhee Rumein migeuhnrg asflslä c3h0e % g,e wgeirndü dbeerr AdGer duersnp Vrüenrgtrlaicgh aanupsagsessecnh
ruienbde dnieen N täegu-- zauu sdsecnh raenibguenpga sdseter nL eKiostnudnitgio vneerna nwlaesitseergne. fDüherrt .V ertrag
wird bis zum Ende der Vertragslaufzeit 55. 1 HGafetsuentzgl iche Regelungen iBDmeemar uuAfnNtrga ehgnate.f tneB the iain f
dtveeotr ll deEemirn UAscNmh fafaülntrug ns gnä amvctohlinc d heNen aP cefhilniucshnctthveelränrgleeihgtzmeunen ngv,ee rnEtr
rasfgoül,lil cuahnlseg nsw gueennhdnil fgeeenr s seuetnzlbdlisc ths eotännt sigBti eggseetn-- 5w.o2r deUn mwfäarne.g ,
Ausschluss 5uD.ne2dr. 1 A seNPi nheearnst ofEnürerf nüa-ll,uu Ssnragecsichgh-e euhnnildfdee Vn
Sesricmchhöeugrludenhnsgassftcv hovärekdreuehrnsr uanchgteenn zPue srsoorgneenn.- ,E Sr ahcahft-e tu nfüdr Vdieer mvoöng
einhms- tsveocnhm äe dAneNtsn t,ee idhniegene i.sn eD Etizertfseü lMgluialnt sgac uuhcninhde nfbü,e rG i SGecrehäläteedg,e
eRnne,h iedniiitge u danengr sEF-ru ufßünlblduö nPdgefl ned geoerdm eviert tredtrlea engn liBtcsohtedehnee nVnb.ee
rläbginednli cdhukrechi- oDdiee rH Gaeftnuenrga lusmchfalüsssste blse ia Vucehrl udsetn e Einresas tzd edmer AgNes oadmetre
ns eSincehnlie Gßeahnillafegne .a usgehändigten Haupt- aBuefi Vdeerna nRlaesinsiugnugn gdseasr bAeGite enr nbeeusecrht.ä
Ddiiget ee nGtsetegheennsdtäennd Ke,o zseternb rhoacth deenre ASNc hzeui btreang eun.ä. . werden 5B.e2i. 2V orVsoartzs
autzn,d F garhorlbäesrs iFgakehirtl ässigkeit haftet der AG auf Schadensersatz, wenn die Voraus- fsaectzhuenr gFeanh
rdläesss iimgk eEiitn hzaefltfeatll deeinr sAcGhl änguirg en Rechtsgrundes auch im Übrigen vorliegen. Bei ein-
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
lrfiüecrnh tS Eucrhnfüädld luaenungf addueiesre odnre dErn iVnuehnraglelstgutzneugmn gäd ßeeeri n VDeeru
rrwtcraehgsfüsehpnratulrinctnhgee drn e reVs geVeretlrmraträgaßsgpigsfl iüvcebhrett rr(haVaueutr ppuftnl iedcr hsvttue
nretgrrma, udöegen-- lddeaetzrnfu,) ;nd igine v daoieurhssee Srmsice Fhhatb ladl reis swt daAirGee n Hb oaefdi teuVrne gbrt
erdaie gAssn sAwcGeh nlujedsduson acghl sv bemerkögegrehlinrcszhüte ba lFuicofh ldgeeer n Se Eoinrregsrafa tVzlt
evhrotärntat egSnsc vhveäor--- raVaueufr stdrgaieegs siemvhe evrhnoä rhwltenerirsidg teeynnp iSsmcaühtszes rdewenef.ii
nsMeie irtzttuee lneb raSwrceah räStedcneh näs idnnedun.r suonwd eFito elgrseastczhfäähdiegn, wsiined s iien iBn edzeumg R
Deegr rAeNss avnesrppfrlüicchhteent sjeicghli,c hdeern AArGt ( zim.B .Ü vbornig Vene rsviocnh eErunntsgcehnä)d
firgeuiznughsaalntesnp.r üDcehre nA Ne inhsact hdleienß lAicGh
16
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9
auch von etwaigen Ansprüchen dritter Personen, die bei Ausführung Schaden erleiden, freizuhalten. der Arbeiten einen
zdDueiegs uAvnoGsrt.se tne hdeenrd Oenrg aHnaef,t ugnegsseatuzlsicshcehnlü sVseer truentedr , -Abensgcehsrtäenlltkeunn guennd
sgoenltsetnig einn gElrefüiclhluenmgs gUemhfilafenng 5D.e3r AVNe rvseircphfleicrhutnegt sich, eine diese Haftung abdeckende
Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe (je Schadensereignis) abzuschließen:
Personenschäden:
Sachschäden:
Vermögensschäden 12..100000000...000000000  66. 1 AAbbnnaahhmmee und Rechnung aEDbriefgü eHllnuaonumgs mvtreäergnwt
adolteduren rAg N dei.en tsAcbhneaidhemt,e o ba bdgiee leRhenint igwuirndg. vDoierl äBufeigw eailssl aosrtd nfüurn gdsieg
evmeärtßra agusgsgeemfüähßret tDeiren eenn dQguüaltliigtäet sApbrünfauhnmg eg edmerä ßR ediensig
uQnMgs-Mleoisdtuenllsg kgeilitn ea lsF eesrtfsotlegltl,u snogfeenr ng eimm aRcahht mweenrd deenr, edixe- dDeiem H
eanutgsevgeerwnastlteuhnegn .s tellt monatlich nachträglich, spätestens bis zum 5. Werktag des Fol- tagerenbm eAoitrnebanet
isnt ,aa cbuhes i. A Gblsacsh- luusnsd dFeer nAsrtbeerriatehnm eeinnree iBneigsucnhge innaigcuhn gje düebre rR deiein
iAguusnfgü hsrouwngie dbeeri gSeolenidseter-- 6D.i2e ReAirnbigeuitnsgsstkurnädfteen hbaübcehne sr ich täglich in die im
Objekt ausliegenden Arbeitsstundenbücher bdeieentrzr etuäftfgrealingcdheeennn. DRAiereb inEeiiigtnsutzrnaeggits ukdnregarfe
tb neu mtnrteüefsrfesscnehdnre ideneb nRe entai ntssiegäiuncnh. glUisckmhreaknlfet Biidmeeg -Oi nubnnj eduk ntP daa udusaswse
entaizsteesiäntec unhn lizdcäh vheol enEn nd diemer VDeier hOälbtnjeisk tAleGitu znug AhNa tn iihcrhet zmuirn
Aderbseteitnssz e1it4. - tägige Anwesenheit ebenfalls im Arbeitsstunden- bguecwhe rnbascmhäzßuiwge tiästeigne. REes inisigt
uenignsdkeruatfigt hzaun dkeeltn (nvzgeli.c ahuncehn ,Q dMa-sMs oedse lls Hicahm dbaubregi) .n icht um eine Arvuollnrezg
uEennine tihnram dgeeunnn. g EeEinnrs tsraaitngzdwu ndeguiserecn h Es diinniedtr aesgionu zvneoglrnezenun n deimuhr mcOheb
njAe, ukdfta stsiäcsthi gtdseipene uArrsrsobpnereiütnsnk grsläiicnfhtdee udEneizsnu tArlaäNgs uspineggr.s
lÄöennsldbicaehr- cbKhlüeenib dKti.go Dnunsaegsq dAueerbsn ezVietesnsr tthruaangbdeeesnn .fb üuhcrhe nis. tE eininee
FUärlskcuhnudneg. Fdaelrs cUhrekiunntrdaeg uknagnenn a kuößnenredne mz usrt rfarifsrtelocshetlni- gDOuibenj egAksrtgb
eeewnittsafseltt ruünnbt dewer endrbideüe cBnhü.e crÜh sebiren.r d dEieig ePnfltiucmht dzeusr AEGin;t rsaigeu dnügr fheinn
aduusr chha dt edne rA NA Nn ickhetin aeu sV edrefmü- Ismch Erieinbveenr niseth, mköennn menit Zdeeimte rAfaGss uondgesr
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ne Zeiterfassungsgeräte ein, muss jederzeit die Einsichtnahme in die czihcehrtgeens. tellt sein. Der AG kann in diesem Fall
auf das Führen der ArbeiDtsastteunn dfüern bdüecnh eArG v esri-- 6R.e3c hnRuencghennu fnügr edni e Unterhaltsreinigung
(UHR) sind monatlich nachträglich, alle anderen i Rne dcehnn uEnrggeänn zneancdhe nA bRsecghelulusnsg uennd g Aenbannanhtmene
Rdeerc hAnrbuenigtesne minp fzäwnegiefar czhue sr eAnudsefne.r tigung an den tTReaengc
Rehsneguinenisggausmgnrgtupsnrteadiglsae ge. enH tfiheüärra ltd uaife llw eUi rKHdo Rds iteies ntU dmdeisera Tstziacsghtee
ausugeser sidnae mjre twUperHeilRiss ggseeolmwteäineßd deLiree H istöatuhtsneäg cbsheblreiceshcc hhgnreeeltieb.i usDtneegr-
uFnüdr aEnrdgeärnez eRnedinei gRuenggeslluenisgteunn geergne abueßne. rhalb der UHR (z.B. Glas- und Fensterrahmen) ist der j
seawtze izlizggel . FUemstspartezisst eoudeerr ind ijee wSetuilsn dgeenltaennzdaehr l Hinö hVee mrbainßdguenbge nmd.it dem
Stundenverrechnungs- nDReeerrch haAnlbNu n vgios nti n 3vfoe0lr gTpefal igcvehontne ztR,u erfüücchr kedzneufenzh
aFlhealrenlln .oe dineerr snoancshtitgreäng liUchrs afecshtegne,s tdeellnte ünb eÜrbzearhzlatehnlu Bnge trsaegin ienr-
dBeess osnicdhe raeu sR deeinmig uAnnggseabrobte fiütern d siein lda u-f esnodfeer nU nHiRch etsr gaenbdeenrdeesn v
ePrreeiinsbeasr at bwzuurrdeec h- naeunf .d er Basis 6D.i4e AbAtbretrtuentugn egi nuenrd F Aourdfererucnhgn uanugs dem Vertrag
durch den AN ist nur mit Zustimmung des A DGer zAuGlä sissti gb.e rechtigt mit allen Gegenforderungen - auch aus anderen
Rechtsverhältnissen - 6a.u5f zurEercfhünlleunn.g smängel 6S.o5 .w1 eitM iman Fgoellgheanftdee Lne nisictuhntsg :A nderes
geregelt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen. ddSiaiens dsim idn Ai edn egwre eUbnoHigtR eg rew neäarhbnrrneatncedhn t
deRenes iR nZiegeiunitnrigaguusnmsgtsus nsddteuern nmd eearnnb grdaeeclrhh atv fewteromnr diLneednies, rtwtueninrgd s
Rgeerruibnnriidgnsugänutgznslgilce whis evtunenirgmge ure taneltts,- sdperne cRheecnh.n Dunegr sAbGet riasgt ifnü rd dieesne
bme aFnasltlea nbdeerteecnh Ztigetit,r aeunmts pzrue ckhüerznedn d. er festgestellten Differenz sSwioenwndi egoiedt ren rei
cirmhbtr aEwcinheztneeignlfe aRrll eawilnesi ngdiugine wg siamsht rusAncndhgeeeninb lozictu hrg üiescntk,az dunafnüsthes rnde
inRe eimsinta,i ngigsuten lgdhseasrft tueAn GLde eibsnet ureenrcgbh raatilcgleht,itn a wanousrft dedelileen fdgüeerrs d,v
ejoenrd sobtecehhae nnnsidtcaehnnt d hKeötüehrnez ru Znaeglsit re5ain u%em pdvaeousrsz Gcuhneaeslhaemm Ketaünur.z
ftuDrnaieggs s vwgoeinltr tbaeiuss c (hz4u 8b -1efa5i c m%hae nrd gMeesol hnRaaefttcsehar nuLufetnriasggtsusbnwegte rraint)-
6d.e5r. 2G laNs-i cuhnt-d/T Feeilnlesitseturrnagh menreinigung. tdHreaargt sdAseGtrr aAnfeNe b inRe neH inödihegeru
nevgnostnsle pbirsiestuc znhuge en2nd5 e ü%nb e Kdrüherasz uuKpnütg rn ziducenhsgt soRbdeeectrrh ainngu eTnseg
ivslbeberelraternaicggheeensn. zDnuiecsrhä tKt zeülirrcbzhru anecgihnsteb, ekVtarenarng-
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und die Vertragsstrafe dürfen 5 % des Gesamtauftragswertes (wert) nicht überschreiten. 48-facher Monatsauftrags- kdSaeonswn
ev iedt retmrra itAg sGRgü eacmnkssäitßcehellten aZouduf esdtra ennned beNesu ntvz ouemning esArz NwK üezrcuzk ud ndegise s
devenes r tLrRaaesgtcsehgnne umdnuägrßcsehb eeEtrirnafüegl eluzsun sgdä ievtz olHircreahrnesg teRiglel uiinnsgit-,
6g.u5n.3g auNcahc ahwußeeisrmhaölgbl idcehrk ereitg ulären Reinigungszeit verlangen. sdDceehrmuan leAg. N s ewi irüdb
feürrh aduiep to bniigcehnt eFnätlsleta dnedre nN aocdhewr ewise sgeensttlaictthe tn, ieeidnr iSgechr aadlse nd ioed earn
geeinsee tWzteer tPmainu-- 6S.o5n.4s tigWe,e aituecrghe wheenitdeerg Aenhsepnrdüec hAen sprüche des AG nach dem BGB sowie das
Recht des AG z6u.5r. 5fr istAloussefna llKzüenitednig ung nach Nr. 7.3 bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
szWatäehnnlednni gdd ieae u MAsorgbneeafiüttsehenrtn ztwgueer rlUtd fHeünRr dkaiöeun sZn Geeinrt ü,d nreduseh nAt ,ri
bndesieoit swvaoeumits fdAaelGlre szV,u ed rveterra rütgrb.e etIenr n 1 d0sie inAsdreb,m eni itcFshtaat lgloeed ewhrii rnndai
cudhsatg sve ohzltul,- emnitt sp r6e4c2h eBnGdB g belkeüibrtz tu. nDbaesrü Rhret.c ht des ANs auf Kündigung gemäß  643 BGB
in Verbindung 7D ie KKüünnddigiugnugn bge darf der Schriftform. 7D.e1r VOerrtdraegn tkliacnhne vKoünn bdeigiduenng V
ertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer tFernis tV veortnra dgrsejia Mhroensa ztuelnä sgseigkü. n digt
werden. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf des ers- 7D.e2r AGAu kßaenrno rddeenn Vtleicrhtrea gK jüendderigzeuint gu
nter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen kündigen, wenn dgaesn uOtzbtj ewket rvdoemn sAoGll. - vorübergehend oder auf Dauer -
nicht mehr genutzt wird oder nicht mehr Smoulslesn - nduier KTeüinled idgeusn gO abujef kdtieess en iTcehitl em beehsrc
gherännuktzt tw weerdrdeenn. , kann - und auf Verlangen des AN: 7D.e3r AFGr iksatlnons ed eKnü nVdeirgtruangg je derzeit
fristlos kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbe- sonad)e red iwe eünbne drneor mAmN ene Leistung nicht zu dem vom
AG benannten Zeitpunkt beginnt oder l nicichhetr inM daehrn udnegm n Vicehrtt rAabgh eilnfets spcrehcahffet,n den Zeit, Art und
Weise ausführt und trotz schrift- b) cinh ugnrgo bdeerr WZueviseerl ämsseighkrfeaict hu nodd Eerig nfourntwgä dherse nPde
rsseoinnael sP vfelicrlhetteznt, bezüglich der Überwa- cd)) ediinee v eihrmei nubnatretres aQgutoet eR eainn
ivgeurnsgicshaertr ubnegibsephfläiclth otigdeenr nAicrbhet iztsukläräsfsteigne nMicihttte el vinehräwlet,n det, e) Ldeeins
tuMnigtaernb egiatenrzn osdeeirn etesi lwBeeistreie vboerse ndtiheä ltta ordifleicr hweenn no deer ri ng seosnestztilgicehr
Wvoerigsees gcehgrieenb etanerinf-
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liche Bestimmungen oder Vorschriften der Sozialgesetzgebung verfassungsgesetzes verstößt, oder des Betriebs- f) wgeegnenn e
dr iseo Blcehset imVemrsutnögß ed eeri nNers. 2n.a6c h(V Nerr.b 2o.t7 v aonne Lrekaihnanrtbeenit
sNvaecrhhuänlttneisrnseehnm) veersrs dtöußldt eotd, er g) simei nA nimg eRbaoht mfaelsnc dheer AAnnggaebbeonts agbegmaabceh
te iondgeerr efaiclshctehse REerkinläigruunnggsekno nazbegpetg neibcehnt uhmats eotdzet,r hi)) Feianlesnch Veienrtsratogßu
nggeegne nim e Ainr baeuitssgsetusnpdroecnhbeuncehs v oHraguesnvoemrbmoet nb heagte, ht bzw. dies veranlasst j) ogdeegre nd
udlidee Bt, estimmungen von Nr. 1.5 (Datenschutz) verstößt, k) vgeergsetönß dt,i e Bestimmungen von Nr. 2.3 (Einsatz von
sicherheitsüberprüftem Personal) l) seine Zahlungen einstellt oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, Bei mei)n
earn fwrisettltobseewne rKbüsnbdeisgcuhnrgä niskte nddeer nA AGb bsperraecchhetignt b, evtoemili gAt Nis tE ordseart zw
daer.s ihm hierdurch ent- s7t.a4n deRnäeunm Sucnhga,d Aenbsn aohdmere M- uenhrda uÜfbwearngdaebse pzuro vteorklaonllg en.
c7Dh.e4er. 1Av oNnR häihaumtm b ueeniin gBg eeesnedtzigteu nMga dsechs inVeenrt,r aGgesrväeterh uänltdn isMsaetse raiamli
eTna ga udse rd elemtz tOenb jeRketi nhiegruanugs zsuänmethli-- gmibetn e ur nzdu ddiiees eAmbs Zteeliltrpäuunmket
/sRäemintliigchuen gihsmka ümbmerelarns sseanueb Serc hzluü süsbeel argne dbeenn .A DGe. s Weiteren über- 7N.a4c.2h
KAübnndaighumneg, dMeäsn Ogebljbeekstse ietigrfuonlggt eine Vollprüfung (Mängeldokumentation) durch den AG. dDuerrc hAfüGh
rkeann lna sasletenr. n ativ die Mängeldokumentation auch durch ein externes Unternehmen gEDeniesd taMeblälntn.a gDheimeld
eoÜ keburefmorgleganebtnae.t idoenr wMirädn dgeemld oAkNu mzuern Btaetisoeni tisgoulln gvo dre dr eRme inoidgeurn
sgpsämteäsntgeenl sz uzru mVe Trfaügg udnegr TDaieg Ednedr alebtnzatehnm Ree einrfigoulgntg i.m Ü lbeetzr tdeine
VEenrdtraabgnsamhomnea tw, isrdp äetiens Pternosto jkeodllo echrs t1e0ll tW (Eenrkdtaabgnea hvomre dpermo- tVookrohlal)n,
ddeans ed eMmä nAgNe lü hbaetr gdeebr eAnN w sirpdä. t estens bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu beseitigen. idDseite sk
aMAnGänn magueitcl bdhee dsmee irat inglteeuunne gA AwNNi ra dzn uharam Bn deE gndedeheru Mdnegär n
hVgineezlrdturogakeguzsmolageuenfzntae wtiitoe dnrud freecnsh.t g eeinsete lglte. mSoefinesrna mese gBeewgüenhsucnhgt tDigausn
Egn, ddaabnnna thrämget pdreorto AkNol l dwieir dK ousmte dni efsüer dFiees tEsrtsealltuznvgoernna ehrmgäen dzut.r Uchn
tDerrbitltiee.b D deier BMeädnagrefslbtreäsgeei-r LhMeoäiltsn tgzueunl gddeoenknu e mvneethrnbätlalite.t iboenn, eenin
Menä nmge lPn reeiisn fAünr gjeedbeont ebine,tr owffeelcnheens Rfüaru mdi eu nladu feeinndee A Nufulimstmunegr ddeerr j
Deakste Es naduasbgneahhämndeipgrt.o tokoll wird dem neuen AN als vorläufige Zustandsbeschreibung des Ob-
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Äf7a.u4cßh.3eli crth Üd ebbre ernngearuühenm dAeeN te nin nekrehinaelb vEoinn w2ä Wndoec,h egni ltn adcha sÜ
bEenrndaahbmnaeh dmeesp Orobtojekkotsll saclhsr iftalikczhe kpetiienret (g=äÜnbzeenrgdaebne Rpreointoigkuonll)g. aAuufs K
doesnte nE idnewsä AndGe)n h ekrögnenleeinte kt ewineerd Feno.r derungen (z.B. nach einer er- 8D er ÜAGbe hraptr üdafus
nRge cdhetr, jVeodergrzaebite dnie Einhaltung der unter Pkt. 1.7, 2.4 und 2.6 aufgeführten ZBue ddiniegsuenmge Znw zeuc ükb
eerrkplräürfte sni.c h der AN damit einverstanden, dass der AG auch durch Ein- sniecnh,t ndaieh mEien hina ltduien gb üebime
rpArNü ftg oedfüehrr ütebne rUpnrüteferlna gläesns,t .s oweit sie hierüber Auskunft geben kön- EDiineen sÜt dbeerr
pFrHüfHu nagn gdeuhröcrhe ne,x bteerdnaer f Ienisnteitru gtieosnoennd eordteern PVeerrseoinnbeanr,u ndgie m niti cdhetm d
AemN. öffentlichen 9S olltUenn weiinrzkeslanme kBeeistt ivmomnu Vnegertnr adgiessbeers Vtiemrtmraugsnbgeednin gungen unwirksam
oder nichtig sein oDdiee rP waertredieenn, vseor pbfelircühhtret nd iseisc hd,i eu Gnwüilrtikgskaemit ed eord üebr
rnigicehnt iBgees Btimesmtiumnmgeunn gneicnh dt.u rch neue Best- i tmenmeunn wgiertns czhua eftrliscehtezne nR, edgiee ludnegms
gine hdaeltn inu nrewcirhktslicahm zeunl äosdseigr enri cWhteigiseen g Beeresctihmt mwuenrdgeenn. enthal- iLEnün cdtskiepesr
evecemhr peVfnleidcrhetrtsae gng ihslt,iicn whz uedwnienir kVseeicnrh,t r daegieins epd aeVrmtee riatermna,g nsaäluücfc
hdksieet e hEne takraobumlisemsruteennlgle, naw nasgsoe lldmteiee. sZVsueerrn terAaru gRssfesügcllheullniuegnß gdeeennr-
dVeenrt rnaagcshs cdhelums sS vinonn uihnnde nZ wbeedcak cdhet sw oVredretrna gweäsr eb.e stimmt hätten, wenn der Punkt schon
bei 1D0e r ÄAGnd iestr ujendge rdzeerit Vbeerretrcahgtigstb, eddiein BgVuBn gReenin igungsdienstleistungen mit einer
angemesse- lenicienhnek sAe inMt kdoüennrad tEisg iudnnisegic sGhftrenisleat ghzemun eäh neindit edzruiner oSndeteeurlle
uznnu g BenVragBhä mnRzeee iznnu.i g Ddueenrrg gsAedNäie nendrshetälretletis nvt uoFnra gIsnesknur.an fgEt.trr ehtaetn
idninee Mrhöaglb- FD rieis tÄ wniddeerrusnpgri cdhetr. BDVieB g geiält nadlse rgtee nFeahsmsuigntg, wdeenr nB dVeBr wANird i
hdra nninc hBt essctharnifdtlticehil idnenre wrheaitlbe rdeenr Voe.gr-. tKraagnsnb aeuzfi edhieu nSgt.e llungname des AN hin
keine Einigung zwischen den Vertragsparteien erzielt Bweedrdinegnu, nsgoe nw firodr tgdeesr eVtzetr. trag bis zur
fristgerechten Kündigung zu den bis dahin geltenden lSmäisinesdrlt ic Ädhne,d nee AnrutNfnä gilnlte dndi ieuesn eAdn nE
kFrüägnläldeningz uuunnnggdes spntf elailcluth sdt izeuw ngidne gädenandsde erRtnee ncre hUct nhzttuelicrr lhaSegtnee nlGlu
srnücghnnndaeehlnlms ftemü.r ö Ddgeelincr h AA zGGu rui nVnfeeorrr--- fmüegnu nwge. rÄdnedne, rbuenggreünn duennd k
Eeringeä nSzcuhnagdeenn, edrisea tazuafn Gsprurüncdh eso. l ch zwingender Gründe vorgenom-
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Finanzbehörde BOergsachnaisfafutinogn uunn dHd aSZmternabttureragglie s cDhieenr sEtien kauf
FreieA uusnwadhl kHritearinens feü rs dtiea Vdertg aHbea vomn b urg Glas- und Gebäudere inigungsleistungen1 1. Wertung der
Angebote -Ausgabe 2018- igDnei edm eAär ßnje gdweebenoil stVs gowüresltrcitghuerninfgt e Fbnae sdi sedusen r7g ..V
Uerngtaebraeb svcohnn Gittlsa sd-e ru nUdn tGeresbcähuwdeellreeninviegrugnagbseleoirsdtnuunngge n( UeVrfgoOlg)t 2D.e r
FZoursmchallaeg P wrüirfdu gnegm äß  43 Abs. 1 UVgO auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. rZeucnhäncehrsistc hwee
rRdiecnh tigakllee it eüinbgeerpgraünftg (en 4e1n AAbnsg. e1b UotVeg Oau).f Vollständigkeit und fachliche sowie oDdiee rV
feerhglearbheasftteel luen bteerhnäelht msiecnhs vboerz, oggeemneä ßU nt e4r1la gAebns .b 2z wU. VfeghOle fnedhele onddeer
oudnevro lulsntväonldlsigtäen dleigise- tGuenmgsäbße zo 4ge2 nAebns U. n1t eUrVlaggOen w veormde bne Atrenfgfeenbdoeten,
Bdiieet enri cnhat cdheznu fEorrdfoerrdne. rnissen des  38 UVgO gNer.n 1ü gen, von der Wertung ausgeschlossen. Insbesondere
umfasst dies die in  42 Abs. 1
6 UVgO genannten Anforderungen.
3G.e mÜäbße rp r3ü1f uAnbgs .d 2e rU BViegtOe rüebigenrpurnügft der Auftraggeber (AG) die Eignung der Bieter anhand
dgreür nndaecnh na 3ch3 dUeVng  Of1e2st3g eulnedg t1e2n4 E GigWnuBn gsoskwriiete grigefn. Munadß dnaahs mNeicnh dtveosr
lBieigeetenr sv oznu rA Sueslsbcshtrluesinsi-- ggeunn gv onna cAhu s s1c2h5lu GssWgrBü nudnedn s wchirldie gßet mggäfß. Bi
e3t5e rA vbosm. 2 V UeVrggaObe gvreurnfadhsräetznl iachu sd. uDrcahs dNieic hVtovorlarligee- vGoenm Eäißge n e1r2k2lä
rAubnsg.e 1n GübWeBrp rwüeftr.d en öffentliche Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen
vergeben, die nicht nach  123 oder 124 GWB ausgeschlossen
A 1 u D f ti re a s g e s w A eu rs t w ( oa hh nl k e r i tU e S r i et .n ) u g n e t let e r hn a fl bü r dVeer
rggeambeänß vo n1 0G6 laGsW- Bun id. VG. embä. uAdret.r e4i ndigeur nRgisclhetilsintuien g2e0n1 4d/e2r4e/nE Ug
egseclhteäntzdteenr Schwellenwerte liegt.
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wfeosrtdgeenle gstinedn. KEriinte Uriennte (rEneighnmunegns isktr itgeereieignn) eetr,f üwllet n(n 1e2s2 d Aieb dsu. r2c hG
dWeBn) ö. ffentlichen Auftraggeber Fgeüfrü dhirete Vne Ergiganbuen vgosnkr iGtelarise-n .u nd Gebäudereinigungsleistungen
gelten die unter Pkt. A-C auf- IAn.l änBdeifsächhieg uBnige tuern dm Eürslsaeunb nfiüsr zudar sB eUruntfesranueshümbeunn
ge ine Eintragung als zulassungsfreies Hauasn ddwemer kA uGslaenbdä umdüesresiennig deire Ebienit rdaegru nzgu sintä
enidniegmen B Heraunfsd-w oedrkesr kHaamnmdeelrs rneagcishtwere diseesn .S tBaiaetteesr iwne diseemn. sie niedergelassen sind
oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nach- BDe. r WBiirettsecr hisatf tzluicmh eN uanchdw fienisa nezinieelrle B
Leetriisetbusnhgasftfpäfhlicighktveeitrs icherung in der gemäß der Beson- tduenrgeenn V) einr tdraegr sjebwedeiinlsg
guünlgtiegne nb Feia sRseuinnigg ufensgt gdeulercghte nU nHtöehrnee vhemrpefnli c(hBteVtB. Reinigungsdienstleis- CDi.e
Tteecchhnniisscchhee uunndd bbeerruuflficlihceh eL Leiesitsutnugnsgfäshfäighkiegikt eeiitn es Bieters wird von der
Vergabestelle bhaenjadhwt,e rwkesn ins t doedre rI ndhaasb Uern tdeernse hUmnteenrn aenh mveernasn twmoinrtdliecshteern sS
teGllees evollen ediense mG esboälcuhdeenr eginefigüehrrt- wWirirdd. d ie ausgeschriebene Leistung auf Glasreinigungsarbeiten
beschränkt, so ist der Einsatz eDienre sB Fieatecrh amrbuesiste ürsb einr aduafss icführt füdhier efnadcehr- Puonsdi
tfiorins taguesrerechicthee Andu.s führung notwendige Personal uwnadrt eGne lraäst sveenr.f ü gen und auch in
wirtschaftlicher Hinsicht die Erfüllung seines Vertrages er- DUniet eÜrlbaegrepnrü ffuünr gd idee Ür
bEeigrpnruünfgusnkgri terien erfolgt weitestgehend mittels Eigenerklärungen, die vRoamhm Beine tedre rm Aitn gdeebmo
tAswngeertbuontg eeininz uArenihcahletsnp usninkdt b(vzgwl.. eAibns Vchelrideaßcehntd, ed aLsisst ed)i.e Earbggibetg esbicehn
eimn iEmig Uenneterkrnläerhumngeenn d neisc hBti ewtearhsr hÄenitdsegreumngäeßn s einrgde bbzewn . hsaicbhe na, nb edheänl
t tasitcshä cdhielic Vheenrg aBbeedsinteglulen gveonr, kHoienrkzrue tzeä Nhlat cahuwcehi sdeie u Anudf lBisetusncgh
eminöiggulicnhgsetn a bketuimel lBerie Rteerf earbeznuzfeonrd üebrne r( a n4d1e Arwbesi.t i2g eU gVlgeOich).a rti- rgees
sRee,i ndiegsu nNgasmdieennss tdleeiss taukntgueenll e(mn öAgnlsicphrestc ihnp vaertrngelersic hsobwarieen d Oerb
Tjeekletefonn) nuunmtemr Aenr.g abe der Ad- ZDwieesi fgeill t aanu cdhe, r wRenicnh tsigickhe itb edi edre re
iBngeetrraecichhtutenng dEeigr eannegrekbläortuennge nz uSrt uTnadreifntrveeurere cehrgnuebngenss. äDtziee fVoerdrgearnb.e
sAtbewllee ibcehhuänlgt esnic hvo vno rg,e dsieet zjelicwheeilnig eond eBr ietaterirf lizcuhre nO fVfeonrgleagbuenng
fiühhrerer nK zaulkmul aAtiuosns cahulfuzsus- des Bieters von der weiteren Wertung.
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
23.12.2020
Verfahren: 2020_ZD_2000_Gewerbehof Offakamp 9b-11b - Kopiertes Projekt: Gewerbehof Offakamp 9b / 11b UHR und Glasreinigung
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
30 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 LOS Unterhaltsreinigung Los 1 EUR .........................
Zuschlagskriterium: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Klassifizierung: Gebäudereinigung (90911200-8)
Unterhaltsreinigung Los 1
1.1 Raumgruppe C USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
m
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
Art: Dienstgebäude
Häufigkeit (Anzahl Reinigungen): 250 pro Jahr
Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage
Leistungsumfang: 115 qm
Leistungswert: ________ qm pro Stunde
Stunden pro Reinigung: Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistu ngswert]
Stunden pro Reinigungstag: Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistu ngswert]*[Häufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr]
Stunden pro Jahr:
Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistu ngswert]*[Häufigkeit (Anzahl Reinigungen)]
Ergebnis: Menge
Leistungsverzeichnis - 1/7
27
1.2 Raumgruppe E1 USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
m
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
Art: Dienstgebäude
Häufigkeit (Anzahl Reinigungen): 125 pro Jahr
Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage
Leistungsumfang: 2940 qm
Leistungswert: ________ qm pro Stunde
Stunden pro Reinigung: Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistu ngswert]
Stunden pro Reinigungstag: Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistu ngswert]*[Häufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr]
Stunden pro Jahr:
Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistu ngswert]*[Häufigkeit (Anzahl Reinigungen)]
Ergebnis: Menge
1.3 Raumgruppe F1 USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
m
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
Art: Dienstgebäude
Häufigkeit (Anzahl Reinigungen): 125 pro Jahr
Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage
Leistungsumfang: 370 qm
Leistungswert: ________ qm pro Stunde
Stunden pro Reinigung: Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistu ngswert]
Stunden pro Reinigungstag: Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistu ngswert]*[Häufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr]
Stunden pro Jahr:
Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistu ngswert]*[Häufigkeit (Anzahl Reinigungen)]
Ergebnis: Menge
Leistungsverzeichnis - 2/7
28
1.4 Raumgruppe G1 USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
m
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
Art: Dienstgebäude
Häufigkeit (Anzahl Reinigungen): 25 pro Jahr
Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage
Leistungsumfang: 78 qm
Leistungswert: ________ qm pro Stunde
Stunden pro Reinigung: Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistu ngswert]
Stunden pro Reinigungstag: Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistu ngswert]*[Häufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr]
Stunden pro Jahr:
Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistu ngswert]*[Häufigkeit (Anzahl Reinigungen)]
Ergebnis: Menge
1.5 Raumgruppe G USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
m
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
Art: Dienstgebäude
Häufigkeit (Anzahl Reinigungen): 12 pro Jahr
Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage
Leistungsumfang: 121 qm
Leistungswert: ________ qm pro Stunde
Stunden pro Reinigung: Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistu ngswert]
Stunden pro Reinigungstag: Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistu ngswert]*[Häufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr]
Stunden pro Jahr: Stunden
Formel: [Leistungsumfang]/[Leistu ngswert]*[Häufigkeit (Anzahl Reinigungen)]
Leistungsverzeichnis - 3/7
29
Ergebnis: Menge
2 LOS Glasreinigung Los 2 EUR .........................
Zuschlagskriterium: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Klassifizierung: Gebäudereinigung (90911200-8)
Glasreinigung Los 2
2.1 Außenglas USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
m
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
Art: Glasreinigung
Häufigkeit: 2 pro Jahr
Leistungsumfang: 57 m
Gesamtjahresmenge: 1
m
Formel: [Häufigkeit]*[Leistungsum fang]
Ergebnis: Menge
2.2 Rahmenreinigung innen USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
m
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
Art: Glasreinigung
Häufigkeit: 1 pro Jahr
Leistungsumfang: 57 m
Gesamtjahresmenge:
m
Formel: [Häufigkeit]*[Leistungsum fang]
Ergebnis: Menge
Leistungsverzeichnis - 4/7
30
2.3 Innenglasreinigung USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
m
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
Art: Glasreinigung
Häufigkeit: 2 pro Jahr
Leistungsumfang: 150 m
Gesamtjahresmenge:
m
Formel: [Häufigkeit]*[Leistungsum fang]
Ergebnis: Menge
2.4 Außenglas Schallschutzfenster USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
m
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
Art: Glasreinigung
Häufigkeit: 2 pro Jahr
Leistungsumfang: 1580 m
Gesamtjahresmenge: 1
m
Formel: [Häufigkeit]*[Leistungsum fang]
Ergebnis: Menge
2.5 Tore Müllraum (2 Stück) USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
m
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 m
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 5/7
31
Textergänzungen/Eigenscha ften
Art: Glasreinigung
Häufigkeit: 2 pro Jahr
Leistungsumfang: 21 m
Gesamtjahresmenge: 1
m
Formel: [Häufigkeit]*[Leistungsum fang]
Ergebnis: Menge
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 6/7
32
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
23.12.2020
Verfahren: 2020_ZD_2000_Gewerbehof Offakamp 9b-11b - Kopiertes Projekt: Gewerbehof
Offakamp 9b / 11b UHR und Glasreinigung
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 7/7
33
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
23.12.2020
Verfahren: 2020_ZD_2000_Gewerbehof Offakamp 9b-11b - Kopiertes Projekt: Gewerbehof
Offakamp 9b / 11b UHR und Glasreinigung
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Unterhaltsreinigung Los 1"
2 Los 2 -"Glasreinigung Los 2"
3 Erklärung Insolvenz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (keine
Weiterführung der
Geschäfte durch Insolvenzverwalter -  22 InsO).
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre, daß ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen bin/sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Erklärung des Bieters [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss
von
weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
6 No-Spy-Erklärung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir rechtlich und tatsächlich in der Lage bin/sind, im Falle eines Zuschlages die dann im
Vertrag enthaltene
Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen
Zwecken zu
verwerten. Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu
offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen.
Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht,
Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen
Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen werde(n) ich/wir die Vergabestelle auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) im
Rahmen der
Abgabe der vorstehenden Erklärung hinweisen.
Ich/wir werden die Vergabestelle - nach Zuschlag den Auftraggeber - sofort schriftlich benachrichtigen, wenn sich hierzu eine
Änderung
ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für mich/uns eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder ich/wir eine solche
hätte(n)
erkennen können, die mich/uns an der Einhaltung der beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte.
Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als
vertraulich
gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion
bekannt
werden.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt
werden. Die
Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des
Vertrages ohne
Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflich tung bekannt werden.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
7 SpriG - Eigenerklärung Tariftreue gem.  3 HmbVgG [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Kriterienkatalog - 1/8
34
Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß  3 Hamburgisches Vergabegesetz
Öffentliche Aufträge über Bauleistungen und andere Dienstleistungen sowie Dienstleistungskonzession en vergibt die Freie und
Hansestadt Hamburg gemäß  3 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) nur an Auftragnehmer, die sich bei Angebotsabgabe
schriftlich, per Telefax oder in Textform mithilfe elektronischer Mittel dazu verpflichten,
1. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und
Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen auf Grund des
Arbeitnehmer-Entsendegese tzes gebunden ist ( 3 Abs. 1 HmbVgG). Entsprechendes gilt für die Beachtung des
Tarifvertragsgesetzes,
Arbeitnehmerüberlassungsg esetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
2. ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) für die Ausführung der Leistung aber mindestens ein Entgelt nach  1 Abs. 2 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG), in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen, soweit die Leistung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland erbracht wird ( 3 Abs. 2 HmbVgG).
3. im Fall der Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsg esetzes dafür zu sorgen, dass die Verleiher den
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der Ausführung de Leistung das gleiche Arbeitsentgelt gewähren wie
vergleichbaren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Entleihers ( 3 Abs. 3 HmbVgG).
4. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, hat sich der Auftragnehmer zu verpflichten, den Nachunternehmern
die
Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns aufzuerlegen ( 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).
Der Auftragnehmer / Anbieter erklärt hiermit:
Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns zur Einhaltung des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsg esetzes und
anderer gesetzlicher Bestimmungen über Mindestentgelte.
1. Im Falle der Auftragsausführung durch Beschäftigte eines Verleihers veranlasse ich / veranlassen wir, dass der Verleiher
seinen
Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern meines / unseres Unternehmens.
2. Im Falle der Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer verpflichte ich mich / verpflichten wir uns, dem
Nachunternehmer die
Pflicht aufzuerlegen, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) für die Ausführung der für diesen öffentlichen Auftrag
erforderlichen
Leistung mindestens eine Vergütung in Höhe des Entgelts nach  1 Abs. 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu zahlen. Die
Einhaltung
dieser Vorgaben werden von mir / uns kontrolliert ( 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).
3. Ich habe / Wir haben die Bestimmungen des  3 Abs. 2 HmbVgG in Verbindung mit dem MiLoG, sowie die möglichen Sanktionen
gemäß  11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung der Verpflichtungen aus  3 Abs. 2 HmbVgG in der jeweils geltenden Fassung
zur
Kenntnis genommen (Vertragsstrafe, sofern vereinbart; fristlose Kündigung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag) und
bestätige/n
dies.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Hiermit erkläre ich, dass ich die o.g. Gesetze und Bedingungen einhalte. (0)
[ ] Hiermit erkläre ich, dass ich die o.g. Gesetze und Bedingungen nicht einhalte. (0)
[ ] Ich beschäftige keine Mitarbeiter und bin daher nicht an das MiLoG gebunden. (0)
Nur eine Antwort wählbar
8 SpriG - Einwilligungserklärung Datenschutz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten im unten stehenden Umfang und für die dort genannten
Zwecke durch den Verantwortlichen ein. Dabei gelten folgenden Bedingungen, die nach der EU-Datenschutzgrundverord nung
(DS-GVO) zu gewährleisten sind.
1.Verantwortlicher:
Verantwortlicher für die Verarbeitung meiner Daten ist:
Sprinkenhof GmbH
Burchardstraße 8
20095 Hamburg
Ansprechperson für die Fragen zur Verarbeitung ist dort:
Vergabestelle
Der zuständige Datenschutzbeauftragte ist:
Sprinkenhof GmbH
Datenschutzbeauftragter
Burchardstraße 8
20095 Hamburg
datenschutz@sprinkenhof.d e
2.Zweck
Meine Daten werden ausschließlich für folgenden Zweck verarbeitet:
- für das o.g. Vergabeverfahren
- für den Auftrag inkl. Nachträge im Beauftragungsfall (u.a. Baubeteiligungslisten, Besprechungsprotokolle)
3.Personenbezogene Daten
Von meinen personenbezogenen Daten werden folgende Datenarten erhoben und verarbeitet:
Kontaktdaten, angebotsspezifische Daten
4.Empfänger/ Kategorien von Empfängern
Meine personenbezogenen Daten werden an folgende Empfänger übermittelt:
(1) Beteiligte Dritte (u.a. Planer und ggf.: Vergabekammer, Rechnungshof, Veröffentlichtungsportale (TED, Homepage der
Sprinkenhof
GmbH), Mitbieter sowie das Transparenzportal Hamburg),
(2) IT-Dienstleister,
(3) Dienstleister zur Aktenvernichtung und Aktenarchivierung,
(4) Aufsichtsrat aufgrund von gesetzlichen Auskunftspflichten,
Kriterienkatalog - 2/8
35
(5) Behörden aufgrund von gesetzlichen Auskunftspflichten
Dies dient folgenden Zwecken:
Zu (1): Vergabeverfahren,
zu (2): Auftragsdatenverarbeitung und Wartung von Software,
zu (3): Aktenvernichtung und Aktenarchivierung,
zu (4) und (5): gesetzliche Auskunftspflichten
5. Dauer der Speicherung
Meine personenbezogenen Daten werden für folgende Dauer gespeichert:
Das Kriterium für die Festlegung der Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten ist nach Entfall des jeweiligen
Verarbeitungs- und Nutzungszwecks grundsätzlich die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt
eine
routinemäßige Löschung.
6. Meine Rechte
Ich habe folgende Rechte:
a. Freiwilligkeit
Ich kann nicht gezwungen oder gedrängt werden, meine Einwilligung zu erklären oder aufrecht zu erhalten.
b. Widerrufsrecht
Ich kann jederzeit den Widerruf meiner Einwilligung erklären. Dies kann auch mündlich oder per E-Mail erfolgen.
Gegebenenfalls muss
ich meine Identität nachweisen. Ab Zugang der Erklärung dürfen meine Daten nicht weiterverarbeitet werden. Sie sind
unverzüglich zu
löschen. Die bisherige Verarbeitung bleibt jedoch hiervon unberührt.
c. Auskunftsrecht
Ich habe nach Art. 15 EU-DS-GVO ein Auskunftsrecht gegenüber dem Verantwortlichen.
d. Recht auf Berichtigung
Ich kann nach Art. 16 EU-DS-GVO die Berichtigung fehlerhafter Daten vom Verantwortlichen verlangen.
e. Löschung
Ich habe ein Recht auf Löschung bzw. ein Recht auf Vergessenwerden nach Art. 17 EU-DS-GVO gegenüber dem Verantwortlichen.
f. Einschränkung der Verarbeitung
Ich habe das Recht, vom Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 EU-DS-GVO zu verlangen.
g. Beschwerderecht
Ich habe das Recht, Beschwerde gegen die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten beim Hamburgischen Beauftragten für
Datenschutz und Informationsfreiheit zu erheben.
7. Erforderlichkeit der Bereitstellung von personenbezogenen Daten und Folgen einer Verweigerung der Bereitstellung
Zur Anbahnung und zur Unterhaltung der Geschäftsbeziehung sind uns die für die Erfüllung der vertraglichen bzw.
vorvertraglichen
Pflichten erforderlichen personenbezogenen Daten bereit zu stellen. Andernfalls können wir mit Interessenten bzw.
Geschäftspartnern
keine Geschäftsbeziehung anbahnen bzw. unterhalten.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Hiermit willige ich die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten ein. (0)
[ ] Hiermit willige ich die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten nicht ein. (0)
Nur eine Antwort wählbar
9 SpriG - Scientology-Erklärung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich, bestätige hiermit,
1. dass ich bzw. mein Unternehmen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeite,
2. dass weder ich noch meine Mitarbeiter nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult
werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen und
3. dass ich die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung meines Unternehmens (zur Durchführung meiner Seminare) ablehne.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja, ich/wir bestätige/n den o. g. Sachverhalt. (0)
[ ] Nein, ich/wir arbeiten mit der Technologie von L. Ron Hubbard. (0)
Nur eine Antwort wählbar
10 SpriG - Eigenerklärung  123, 124 GWB [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
 123 GWB lautet:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach  30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach:
1.  129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen),  129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen)
oder  129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2.  89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung
oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden
oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach	89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3.  261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4.  263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5.  264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen
Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Kriterienkatalog - 3/8
36
6.  299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7.  108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den  333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit  335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2  2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang
mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den  232, 232a Absatz 1 bis 5, den	232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung
einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die
Leitung
des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung
vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis-
und
Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses
geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des
öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre.  125 bleibt unberührt.
 124 GWB lautet:
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich
das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität
des Unternehmens infrage gestellt wird;  123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit
anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch
andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen
war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags
erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder
c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2)  21 des Arbeitnehmer-Entsendegese tzes,  98c des Aufenthaltsgesetzes,  19 des Mindestlohngesetzes und  21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungs gesetzes bleiben unberührt.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Wir bestätigen, dass keine Ausschlussgründe gem.  123, 124 GWB vorliegen. (0)
[ ] Wir bestätigen, dass Ausschlussgründe gem.  123, 124 GWB vorliegen. (0)
Nur eine Antwort wählbar
11 SpriG - Compliance-Erklärung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Vereinbarung einer Compliance-Erklärung für das Projekt
.....................PROJ EKTTITEL................. ..........
zwischen der
Sprinkenhof GmbH, Burchardstraße 8, 20095 Hamburg
- im Folgenden Auftraggeber genannt -
und
vertreten durch
- im Folgenden Bieter genannt
Auftraggeber und Bieter werden im Folgenden auch die Parteien genannt.
Kriterienkatalog - 4/8
37
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Neubau XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXX
Das Ziel des Auftraggebers ist es, öffentliche Aufträge im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen des
Vergaberechts zu beschaffen, um insbesondere den fairen Wettbewerb zu schützen. Verhaltensweisen der Parteien, die mit dem
Wettbewerbsgebot unvereinbar sind, sollen verhindert werden. Diese Vereinbarung orientiert sich dabei an den Wertvorstellungen
des
Auftraggebers sowie an rechtliche Standards. Sie soll damit den ordnungsgemäßen Ablauf des Vergabeverfahrens und auch die
ordnungsgemäße Auftragsausführung gewährleisten.
Diese Vereinbarung gilt sowohl für die Phase des Vergabeverfahrens als auch die Phase der Auftragsausführung. Der Begriff
Vertrag
bezeichnet die zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter geschlossene vertragliche Vereinbarung über die Ausführung des
Projekts.
Der Begriff Bieter bezeichnet in dieser Vereinbarung auch den späteren Auftragnehmer bzw. Vertragspartner des Auftraggebers.
Dies vorausgeschickt, wird durch die Parteien folgende Vereinbarung getroffen:
 1  Grundsatz
Die Parteien verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Regelverstößen und anderen strafbaren
Handlungen
zu ergreifen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass auch die mit dem Projekt befassten Mitarbeiter/innen sowie die im Auftrag
der
Parteien tätigen Personen die Vorgaben dieser Vereinbarung einhalten. Dazu verpflichten Sie sich insbesondere, in ihren
Unternehmen
alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um schweren Verfehlungen vorzubeugen.
 2  Vertraulichkeit und Verschwiegenheit im Wettbewerb
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren. Er wird
die vom Bieter
übermittelten und von diesem als vertraulich gekennzeichneten Informationen nicht an Dritte weitergeben. Der Auftraggeber
schützt die
Daten vor unbemerkter und unbefugter nachträglicher Änderung durch Dritte.
(2) Der Bieter wird im Zusammenhang mit Vergabeverfahren des Auftraggebers Informationen, die nicht bereits öffentlich oder
für alle
anderen Bieter zugänglich oder freigegeben sind, nicht an dritte Personen weitergeben oder diesen zugänglich machen. In allen
Vergabeverfahren wird der Grundsatz des Geheimwettbewerbs strikt beachtet.
(3) Der Bieter wird vertrauliche Informationen ausschließlich in seinem Aufgabenbereich zu dem Zweck, das Projekt abzuwickeln,
nutzen. Er wird vertrauliche Informationen keinem Dritten zugänglich machen, außer den Mitarbeitern, die mit dem Projekt
befasst sind,
Nachunternehmern, deren Tätigkeit der Auftraggeber zugestimmt hat sowie Beratern, die einer berufsständischen
Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Hinsichtlich dieser Personen steht der Bieter dem Auftraggeber dafür ein, dass diese
sich an die in
dieser Vereinbarung enthaltenen Regelungen halten. Sollte der Bieter beabsichtigen, vertraulichen Informationen sonstigen
Dritten
zugänglich zu machen, ist vorab die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
(4) Die Grundsätze der Integrität der Daten sowie der Vertraulichkeit gelten während des gesamten Vergabeverfahrens und
bestehen
auch nach Ausführung des Auftrags fort.
(5) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit der Bieter aufgrund zwingenden Rechts oder aufgrund der vollziehbaren
Entscheidung eines Gerichts oder einer Behörde zur Offenlegung von vertraulichen Informationen verpflichtet ist. Er wird in
diesem Fall
den Auftraggeber unverzüglich schriftlich informieren.
 3  Vermeidung von Interessenkonflikten
(1) Der Bieter wird Interessenkonflikte oder die Vertretung widerstreitender Interessen ausschlie-ßen.
(2) Der Bieter wird ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers mit Bezug auf das Projekt keine Vereinbarungen mit Personen oder
Unternehmen abschließen, die Mitarbeiter oder Angehörige von Mitarbeitern des Auftraggebers oder der Freien und Hansestadt
Hamburg, der Universität Hamburg oder Vertragspartner des Auftraggebers oder seiner anderen Auftragnehmer bei diesem Projekt
sind.
(3) Der Bieter wird gegenüber dem Auftraggeber alle Vertragspartner, die er mit Bezug auf das Projekt bereits eingeschaltet
hat bzw.
nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung einzuschalten beabsichtigt, offenlegen.
 4  Verpflichtungen zur Korruptionsprävention
(1) Der Bieter verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen. Er verpflichtet
sich zur
Beachtung folgender Grundsätze:
1. Der Bieter wird dem Auftraggeber, seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeiter/innen, deren
Angehörigen oder einem Dritten keine Leistung materieller oder immaterieller Art anbieten, versprechen oder gewähren, um
dafür im
Gegenzug bei der Auftragsvergabe oder der Auftragsdurchführung bevorzugt zu werden.
2. Unzulässig sind insbesondere auch Strohmanngeschäfte und sonstige Umgehungsgeschäfte, bei denen Vergünstigungen oder
sonstige Vorteile in verdeckter Form zugewendet werden. Eine Bestechungshandlung kann auch dann vorliegen, wenn der Vorteil
nicht
vom Bieter selbst, sondern auf dessen Veranlassung durch einen Dritten mit Wissen des Bieters gewährt wird.
3. Der Bieter wird bei Abgabe seines Angebots alle Zahlungen offenlegen, die er an Agenten, Makler oder andere Mittelspersonen
im
Zusammenhang mit der Vergabe des Auftrags geleistet hat, zu leisten verpflichtet ist oder zu leisten beabsichtigt.
(2) Gleiches gilt für Personen, die vom Bieter beauftragt werden.
 5 - Verbot wettbewerbsbeschränkender Abreden
(1) Der Bieter wird mit anderen Bietern oder Dritten keine unzulässigen Vereinbarungen treffen, die die Beschränkung des
Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken. Gleiches gilt für aufei-nander abgestimmte Verhaltensweisen mehrerer Bieter oder Unternehmen.
(2) Der Bieter wird keine Abreden mit anderen Bietern oder mit im Wettbewerb stehenden Unternehmen treffen, die den Auftraggeber
zur Annahme eines bestimmten Angebots veranlassen sollen.
(3) Zu wettbewerbsbeschränkenden Abreden gehören unter anderem
1. Absprachen über Preise oder Preisbestandteile,
2. verbotene Preisempfehlungen oder
3. die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten.
 6  Registerabfrage
(1) Der Auftraggeber kann von einer Registerabfrage nach  7 Gesetz zur Einrichtung eines Register zum Schutz fairen Wettbewerbs
(GRfW) bei der zentralen Informationsstelle der Finanz-behörde der Freien und Hansestadt Hamburg absehen, wenn der Bieter das
Vorliegen eines Compliance-Zertifikats gemäß  12 Abs. 1 GRfW gegenüber dem Auftraggeber nachweist.
(2) Die Zentrale Informationsstelle der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg hat folgende Compliance-Zertifikate
geprüft
und zugelassen:
1. das Wertemanagementsystem nach der Satzung der EMB-Wertemanagement Bau e.V.
2. das Hamburger Compliance-Zertifikat der Handelskammer Hamburg
 7  Ausschluss vom Vergabeverfahren
Kriterienkatalog - 5/8
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(1) Der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe nach  123 sowie124 GWB vorliegen.
(2) Unbeschadet sonstiger Ausschlussgründe ist der Auftraggeber berechtigt den Bieter zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von
der Teilnahme des Vergabeverfahrens auszuschließen, insbesondere wenn
1. der Bieter vor Zuschlagserteilung durch einen Verstoß gegen  3, 4 oder 5 dieser Ver-einbarung oder auf andere Weise eine
schwere Verfehlung begangen hat.
2. der Bieter bei der Ausführung des Auftrages nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen
verstoßen hat.
(3) Der Auftraggeber hat zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens den Bieter vom Vergabe-verfahren auszuschließen, sofern dem
Bieter eine Straftat nach  123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB zu-zurechnen ist und dieser rechtskräftig verurteilt oder gegen den Bieter
eine
Geldbuße nach  30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftigt festgesetzt worden ist.
(4) Die Regelungen zur Selbstreinigung nach  125 GWB bleiben unberührt.
 8 - Kündigung
(1) Unbeschadet sonstiger Kündigungsrechte ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu
kündigen,
insbesondere wenn der Bieter
1. aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt,
2. dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder
der
Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile
unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt,
3. oder gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu
Beihilfe
leistet.
(2) Die Kündigung ist gegenüber dem Bieter schriftlich zu erklären.
(3) Die Kündigung durch den Auftraggeber kann sich auf einzelne Teile oder auf den gesamten Vertrag beziehen.
 9  Schadensersatz
(1) Hat der Auftraggeber den Bieter vor Zuschlagserteilung gemäß  7 vom Verfahren ausgeschlossen, so ist er berechtigt, von
dem
Bieter einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 3 % des Brutto Angebotswertes (ohne Optionen), höchstens jedoch 50.000
EUR zu verlangen.
(2) Hat der Auftraggeber den Vertrag gemäß  8 gekündigt oder besteht eine Sachlage, die den Auftraggeber berechtigt, den
Vertrag
gemäß  8 zu kündigen, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Bieter einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 3 %
des
Brutto-Auftragswertes zu verlangen.
(3) Kann der Bieter nachweisen, dass dem Auftraggeber durch den Ausschluss des Bieters vom Verfahren vor Zuschlagserteilung oder
durch Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist als ihm nach  6 und 7
zustünde, hat der Bieter nur Schadensersatz in dem von ihm nachgewiesenen Umfang zu leisten. Kann der Auftraggeber nachweisen,
dass ihm durch den Ausschluss des Bieters vor Zuschlagsertelung oder durch die Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung
ein höherer Schaden entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale zustünde, ist er berechtigt, den höheren Schaden
geltend zu
machen.
 10  Gleichbehandlung aller Bieter und Nachunternehmer
(1) Der Bieter verpflichtet sich, eine mit diesem Vertrag gleichlautende Erklärung auch von allen Nachunternehmern zu fordern
und vor
Vertragsabschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
(2) Der Auftraggeber wird eine Vereinbarung mit denselben Bedingungen wie in dieser Vereinbarung mit allen anderen Bietern
abschließen.
(3) Der Auftraggeber wird alle Bieter, welche die vorliegende Vereinbarung nicht unterschreiben oder gegen die Bestimmungen der
Vereinbarung verstoßen, vom Vergabeverfahren ausschließen.
(4) Sanktionen nach dieser Vorschrift entfallen, wenn lediglich ein Nachunternehmer des Bieters gegen diese Vereinbarung
verstößt,
den der Bieter sorgfältig ausgewählt und überwacht hat und dem Bieter keine Anhaltspunkte für beabsichtigte oder
stattgefundene
Verstöße durch den Nachunternehmer und keine sonstigen Anzeichen für dessen Unzuverlässigkeit erkennbar waren.
 11  Vertragslaufzeit
Die Vereinbarung beginnt mit rechtskräftiger Unterzeichnung durch den Bieter. Sie endet für den Bieter im Falle der
Auftragserteilung 12
Monate nach Schlusszahlung zum jeweiligen Auftrag, für alle anderen Bieter 6 Monate nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
 12  Sonstige Bestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Hamburg als Sitz des Auftraggebers und Ort des Vorhabens. Als Gerichtsstand wird  soweit zulässig
Hamburg
vereinbart.
(2) Änderungen und Ergänzungen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen.
(3) Ist der Bieter eine Bietergemeinschaft/Arbeit sgemeinschaft bzw. ein Konsortium, muss diese Vereinbarung von allen
beteiligten
Partnern unterschrieben werden.
(4) Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen, bleibt hiervon der übrige Teil der
Vereinbarung unberührt. In diesem Fall werden sich die Parteien bemühen, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die ihren
Intentionen bei Vertragsschluss am nächsten kommt.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ich erkläre mich mit der o. g. Compliance-Erklärung einverstanden. (0)
[ ] Ich erkläre mich nicht mit der o. g. Compliance-Erklärung einverstanden. (0)
Nur eine Antwort wählbar
12 Besichtigung des Objektes [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Wurde das o.g. Objekt vom Fachpersonal besichtigt.
Kriterienkatalog - 6/8
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[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 7/8
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
23.12.2020
Verfahren: 2020_ZD_2000_Gewerbehof Offakamp 9b-11b - Kopiertes Projekt: Gewerbehof
Offakamp 9b / 11b UHR und Glasreinigung
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Unterhaltsreinigung Los 1"
1.1 Qualität der Leistung gem. Vorgaben FHH [Mussangabe]
Gewichtung: 100,00%
Maximalpunktzahl: 100
K.O.-Kriterium: Nein
Es wird gem. beigefügter Formulare ausgewertet u.a. welche Reinigungsmittel, Maschinen etc. genutzt werden.
Die ausgefüllten Formulare müssen vom Bieter als PDF als Anlage zum Angebot hochgeladen werden.
[ ]
Mehrere Antworten wählbar
2 Los 2 -"Glasreinigung Los 2"
Kriterienkatalog - 8/8
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External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage ER Offakamp.docx 45,60 KB docx
Dateianlage Technisches Leistungsverzeichnis UH_u_Glasreinigung.DOCX 80,40 KB docx
Dateianlage Formular Kategorie 1 Reinigungsorganisation.xl sx 14,64 KB xlsx
Dateianlage Formular Kategorie 2 Reinigungsverfahren1 (1).xlsx 39,86 KB xlsx
Dateianlage Fragenkatalog.pdf 93,88 KB pdf
Dateianlage Reinigungsplan für Dienstbebäude und Hochschulen alt.pdf 431,92 KB pdf
Dateianlage Veröffentlichung von Verträgen.pdf 559,96 KB pdf
Dateianlage VgV und UVgO Anlage 5 Regelungen zur Prüfung und Wertung (1).docx 44,98 KB docx
Dateianlage Besichtigungsbestätigung. docx 54,87 KB docx
42
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/01/faeae51f-fb38-4688-a239-8069fde2c02b.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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