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Ausschreibung: Bau von Turnhallen - DE-Pforzheim
Bau von Turnhallen
Metallbauarbeiten
Schweißarbeiten
Dokument Nr...: 29792-2021 (ID: 2021012209033128416)
Veröffentlicht: 22.01.2021
*
  DE-Pforzheim: Bau von Turnhallen
   2021/S 15/2021 29792
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim
   Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
   Ort: Pforzheim
   NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
   Postleitzahl: 75175
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt  Zentrale
   Vergabestelle
   E-Mail: [6]Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
   Telefon: +49 723139-0
   Fax: +49 723139-2846
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.pforzheim.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17705aa4b69-
   15961dc5a014c36b
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]www.Vergabe24.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau Dreifeldsporthalle Nordstadtschule  Trennvorhänge
   Referenznummer der Bekanntmachung: GM 2021.10
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45212222 Bau von Turnhallen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Trennvorhänge.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45262670 Metallbauarbeiten
   45262680 Schweißarbeiten
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Pforzheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Trennvoränge mit Unterkonstruktion (Sporthalle) 2 Stück.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 14/06/2021
   Ende: 18/08/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Geforderte Nachweise nach Anlage 2 Nachweisliste
   1. Nachweis nach DIN 9010-2, Herstellerqualifikation für EXC2,
   2. Bescheid über die Sachversändigen-Bauart-Prüfung,
   3. Prüfbescheid über die Schwerentflammbarkeit nach DIN 4102/ B 1,
   staatliches Materialprüfamt.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Gem. KEV 179 AngErg Eignung:
   d) Eintragungen in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
   e) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
   f) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
   die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
   g) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
   gesetzlichen Sozialversicherung,
   h) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Gem. KEV 179 AngErg Eignung
   a) Umsatz des Unternehmens.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Gem. KEV 179 AngErg Eignung
   b) Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
   sind/Referenzen,
   c) Arbeitskräfte.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/02/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/04/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22/02/2021
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Stadt Pforzheim  Zentrale Vergabestelle Neues Rathaus, Marktplatz 1,
   75175 Pforzheim
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Angebotsöffnung durch den Submissionsleiter und den Schriftführer. Es
   sind keine weiteren Personen zugelassen (elektronisches Verfahren)!
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
    Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
   verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen,
   die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand
   elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation
   mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
   Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 11 Abs. 4 EU VOB/A ihre
   Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
   Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
   Vergabeplattform [10]www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
   Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn
   sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
    Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das
   Kiosk-System,
    Download der Software Bietercockpit für die Angebotserstellung,
    Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
    automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen,
    verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim,
    verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe,
    Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger
   Baden-Württemberg,
    Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der
   Abgabefrist eingesehen werden können.
   Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur
   Verfügung gestellt.
    Zu Ziffer I.3) Kommunikation:
   Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische
   Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die
   Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den
   entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
   Postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
    Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt:
   Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens
   sind bis spätestens 8 Kalendertage vor der Angebotsöffnung
   ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des
   Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu
   richten.
   Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden
   Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind
   nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass
   solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden.
   Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden
   Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
   Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
   Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine
   Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
   werden nur die schriftlich
   Übermittelten Antworten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB
   hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
   § 160 Abs. 3, Antrag
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1
   § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/01/2021
References
   6. mailto:Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de?subject=TED
   7. http://www.pforzheim.de/
   8. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-17705aa4b69-15961dc5a014c36b
   9. http://www.Vergabe24.de/
  10. http://www.vergabe24.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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