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Ausschreibung: Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung - DE-Garching
Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften
Experimentelle Entwicklung
Dokument Nr...: 84823-2021 (ID: 2021021909074684953)
Veröffentlicht: 19.02.2021
*
DE-Garching: Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
2021/S 35/2021 84823
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Walther-Meissner-Institut
Postanschrift: Walther-Meissner-Str. 8
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Walther-Meissner-Institut
E-Mail: [6]Rudolf.Gross@wmi.badw.de
Telefon: +48 89289-14201
Fax: +49 89289-14206
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.wmi.badw.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]www.wmi.badw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZ8DVF1/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZ8DVF1
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung und Entwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Large Cryogen-free Dilution Refrigerator 2021
Referenznummer der Bekanntmachung: BAdW-WMI-2021-1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31000000 Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und
Verbrauchsartikel; Beleuchtung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Kryogen-freier 3He/4He-Mischkühler zur Erzeugung von tiefen
Temperaturen bis unter 10 mK und zur Untersuchung von
festkörperbasierten Quantensystemen (Näheres siehe
Leistungsbeschreibung).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38400000 Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften
73120000 Experimentelle Entwicklung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Walther-Meissner-Institut
Walther-Meissner-Str. 8
85748 Garching
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es wird ein kryogen-freier 3He/4He-Mischkühler zur Erzeugung von tiefen
Temperaturen bis unter 10mK beschafft. Der Mischkühler muss die
Untersuchung und Kontrolle von festkörperbasierten Quantensystemen
erlauben. Hierzu muss der Mischkühler die technischen Spezifikationen
besitzen, welche die experimentelle Untersuchung solcher Systeme
ermöglichen. Hierzu muss der Mischkühler insbesondere ein genügend
großes Probenvolumen zum Unterbringen der Experimente, eine genügend
hohe Kühlleistung und eine große Zahl von Mikrowellenleitungen
besitzen. Die gewünschten technischen Spezifikationen sind in
derLeistungsbeschreibung aufgelistet.
Ausschlusskriterien hinsichtlich der technischen Spezifikationen sind
hierbei:
die maximale Stellfläche muss kleiner als 400 cm x 300 cm, die
maximale Höhe kleiner als 330 cm sein,
zur Installation des Systems müssen alle Teile des Mischkryostaten
durch eine Türöffnung von 2.13 m Höhe und 1.6 m Breite passen; das
Gas-Handlingsystem darf die Dimensionen HxBXT = 200 cm x 100 cm x 153
cm nicht überschreiten,
die erreichbare Basistemperatur muss <= 10 mK sein,
die maximale Kühlleistung muss >= 400 muW @ 100 mK und >10 muW @ 20
mK sein,
das im Bereich der Mischkammerplatte verfügbare Probenvolumen muss >=
450 mm im Durchmesser und >= 500 mm in der Höhe betragen,
das System darf nur eine einzige Vakuumkammer besitzen (keine
zusätzlichen inneren Va-ku-umdichtungen im Kaltbereich),
die Abkühlzeiten muss weniger als 36h betragen,
die Lieferzeit darf nicht länger als 8 Monate betragen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 10
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Siehe Leistungsbeschreibung.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Folgende Eigenerklärungen und Dokumente sind mit dem Angebot
einzureichen:
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigk. rechtskräftig festgesetzt worden ist,
jeweils wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a des Strafgesetz-buchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen d.
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen d. Bereitstellung o. Sammlung
fin. Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz
oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine
Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die
von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr),
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils a. in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internat. Bestechung
(Bestechung ausl. Abgeordneter im Zusammenhang mit internat.
Geschäftsverkehr) oder
den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
Eigenerkl., dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen
ist (§ 123 Abs. 4 GWB),
Eigenerkl. (gemäß § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB), dass:
weder das Unt. des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öff. Aufträge gegen
geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpfl. verst. hat,
das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das
Vermögen des Unternehmen kein Insolvenzverf. oder ein vergleichbares
Verf. beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abge-lehnt worden ist, und sich das
Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat,
weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unt.
zuzurechnen ist, im Rahmen der berufl. Tätigkeit eine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität d. Unternehmens
infrage gestellt wird,
weder das Unt. noch eine Person, deren Verhalten dem Unt.
zuzurechnen ist, Vereinb. mit anderen Unternehmen getroffen hat, die
eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken,
das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausf.
eines früheren öff. Auftrags o. Konzessionsvertrags erheblich oder
fortd. mangelh. erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung,
zu Schadensersatz oder zu einer vergleichb. Rechtsf. geführt hat,
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
Abs. 1 Nrn. 1-4 SchwarzArbG,
Eigenerkl. ü. Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder einer
Berufsgen. oder einer vergleichbaren Unfallvers. d. Herkunftsl. d.
Bieters,
Eigenerkl. ü. d. Eintr. i. d. Berufs- o. Handelsregister. o. e.
vergl. Reg. d. Herkunftsst. d. Bieters.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in Euro netto jeweils in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/03/2021
Ortszeit: 16:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/04/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/03/2021
Ortszeit: 16:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZ8DVF1
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabestelle
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: [12]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabestelle
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: [14]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/02/2021
References
6. mailto:Rudolf.Gross@wmi.badw.de?subject=TED
7. http://www.wmi.badw.de/
8. http://www.wmi.badw.de/
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZ8DVF1/documents
10. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZ8DVF1
11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
12. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
13. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
14. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
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