(1) Searching for "2021021909323388255" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Gelsenkirchen
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 88054-2021 (ID: 2021021909323388255)
Veröffentlicht: 19.02.2021
*
DE-Gelsenkirchen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2021/S 35/2021 88054
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Wildenbruchplatz 1
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Strategischer Zentraleinkauf Herr Martin Funken
E-Mail: [6]martin.funken@strassen.nrw.de
Telefon: +49 209/3808-467
Fax: +49 211 / 87565-1219
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.strassen.nrw.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
2021-018-SZE SAP SuccessFactors HXM Suite (Cloud-Services mit
Verrechnung von Oprem-Lizenzen)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Umstieg von SAP- Anwendungen/Komponenten (SAP E-Recruiting, SAP
Veranstaltungsmanagement und SAP Personalentwicklung) in die
cloudbasierte SAP SuccessFactors HXM Suite.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Umstieg von SAP- Anwendungen/Komponenten (SAP E-Recruiting, SAP
Veranstaltungsmanagement und SAP Personalentwicklung) in die
cloudbasierte SAP SuccessFactors HXM Suite. Dabei Stilllegung nicht
mehr benötigter (onprem) Lizenzen gegen entsprechende
Kostenreduzierung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die Auftragsvergabe ist als Direktvergabe gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV
gerechtfertigt:
Der Auftraggeber (AG) verfolgt seit 2002 die Strategie, alle relevanten
Daten aus den verschieden Bereichen aus einem geschlossenen System zu
generieren. So hat man sich im Jahr 2002 dazu entschieden, dies mit den
Komponenten der SAP durchzuführen. Entsprechende Lizenzierungsverträge
wurden mit der SAP abgeschlossen. Im Laufe der Jahre wurden weitere
Module der SAP angebunden. Aktuell sind einige Module der SAP im
Einsatz, die von der SAP seit Jahren nicht mehr gehostet werden (z.B.
E-Recruiting, Veranstaltungsmanagement etc.). Die Nachfolgelösung soll
die bestehenden Komponenten der SAP ersetzen bzw. ergänzen und auch
weiter ausbauen, so dass der AG die aktuellen Herausforderungen der
Digitalisierung mit den integrierten Lösungen der SAP die notwendigen
Schritte im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Landes NRW
umsetzen kann.
Das künftige System wird nur eine cloudbasierte Lösung anbieten. Da im
Bereich Personalwesen personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist
die Zertifizierung für die Betreiber einer solchen Cloud-Lösung ein
entscheidendes Kriterium. Die SAP ist im Besitz der Zertifizierung nach
dem Anforderungskatalog Cloud Computing (C5) des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). In diesem Punkt besitzt
die SAP ein Alleinstellungsmerkmal auf dem Markt u.a. im Bereich
E-Recruiting. Außerdem muss der Betrieb der Cloud-Lösung laut BSI in
einem Standort in Deutschland / Europa stattfinden. Auch dieses
Kriterium von der SAP erfüllt. Die bestehenden Module E-Recruiting und
Veranstaltungsmanagement werden über das Lizensierungsverfahren mit der
SAP abgerechnet. Die anzuschaffende SAP SuccessFactors HXM Suite wird
nicht mehr lizenzrechtlich abgerechnet, sondern Listenpreis je
Mitarbeiter.
Eine Stilllegung dieser vorhandenen Lizenzen und der damit verbundenen
Wartungsreduzierung unter Anwendung der sogenannten Cloud Extension
Policy ist nur direkt mit SAP umsetzbar: Bestehende
Lizensierungsverträge können umgewandelt und auf eine andere SAP-Lösung
angerechnet werden. Andernfalls könnten diese Lizenzen nicht ohne
weiteres aufgekündigt werden.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
15/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co.KG
Postanschrift: Hasso-Plattner-Ring 7
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das
unter Ziffer V.2.1) genannte Datum ist das der Entscheidung über die
geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll
10 Kalendertage nach der Veröffentlichung erteilt werden. Bei den unter
den Ziffern II.1.7 und V.2.4 genannten Werten handelt es sich nicht um
den tatsächlichen Auftragswert. Die genaue Wertangabe gem. V.2.4) wurde
mit 1,00 EUR angegeben, Der exakte Wert wird nicht offengelegt, weil es
sich dabei nicht um eine gesetzliche Pflichtangabe handelt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem
Zuschlag eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab
dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten,
bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die
Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen
Vergabekammer Westfalen nachgeprüft werden.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/02/2021
References
6. mailto:martin.funken@strassen.nrw.de?subject=TED
7. http://www.strassen.nrw.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|