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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Hamburg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 89434-2021 (ID: 2021022209044789618)
Veröffentlicht: 22.02.2021
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DE-Hamburg: Arzneimittel
2021/S 36/2021 89434
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 HAMBURG
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
E-Mail: [6]dzem@tk.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.tk.de/vergabe
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYDHN/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Open-House-Rabattverträge 2021-03 Tacrolimus (Darreichungsform:
Retardkapseln)
Referenznummer der Bekanntmachung: OH-2021-03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff
Tacrolimus (Darreichungsform: Retardkapseln) zu schließen. Der
Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House--Verfahrens der TK:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt,
es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen
Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt
maximal 7 Monate beginnend mit dem 1.4.2021. Der Vertrag endet
spätestens am 31.10.2021, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen
zu entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven
Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw.
Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven
Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem
Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit
möglich.
Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in
den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und
zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in elektronischer Form gemäß §
126 a BGB bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG)
bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit
angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer
erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden
Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes
Verfahren nach Ziffer IV.1.1) und die Angabe der Zuschlagskriterien
nach Ziffer II.2.5) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2021
Ende: 31/10/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Tacrolimus in der Darreichungsform Hartkapseln, retardiert, wird in
Teil B der Anlage VII zum Abschnitt M der Arzneimittelrichtlinie
(Substitutionsausschlussliste) aufgeführt. Somit sind Arzneimittel mit
dem Wirkstoff Tacrolimus in der angegebenen Darreichungsform gemäß §
129 Absatz 1a Satz 2 SGB V von der Ersetzung durch ein
wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gemäß § 130 a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen
werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als
pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine
Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der
einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der
vertraglichen Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/10/2021
Ortszeit: 23:58
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/10/2021
Ortszeit: 23:59
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in
elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung
gestellt.
Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme- und
Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner
ausschließlich über das Vergabeportal der TK, dort über den Bereich
Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren zu übermitteln.
Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden
nur allen pharmazeutischen Unternehmern i.S.v. Ziffer II.2.4) und
III.1.1) zur Verfügung gestellt. Die Angabe unter Ziffer I.3) hat keine
weitere Bedeutung. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung auf
[9]http://www.dtvp.de erforderlich.
Hinweis zu Ziffer IV.2.7): Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren
ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle
Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Die für die
erstmalige Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in die
Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats erforderliche Meldung
kann nur gewährleistet werden, wenn die Vertragsunterlagen sowie die
einzureichenden Anlagen 1 und 2 sowie Eigenerklärung zur Zulassung und
zur Zuverlässigkeit der TK vollständig per E-Mail und soweit
erforderlich mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet
bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats vorliegen. Für den Fall, dass
eine qualifizierte elektronische Signatur technisch nicht möglich sein
sollte, kann der Vertrag auch unterschrieben im Original versendet
werden. In diesem Fall sind die weiteren digital einzureichenden
Unterlagen (Anlagen 1 und 2 zum Vertrag sowie Eigenerklärung zur
Zulassung und zur Zuverlässigkeit) und eine gescannte Kopie des
unterzeichneten Vertrags per E-Mail an die TK zu versenden. Es gilt
jeweils das Datum des Post- bzw. E-Maileingangs bei der TK.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen (Ziffern VI.4.1) bis VI.4.4))
beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
Vergaberechts (vgl. auch Ziffer II.2.4)). Es fehlt an einer
Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im
Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft.
Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der
Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der
vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen
Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz
- nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der
Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der
Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug
gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist,
das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i. S. v. Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
Pharma GmbH (C-410 / 14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu
den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit
diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDHN.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland,
Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht
(s. § 57 SGG und Ziff. VI.3)
Ort: Bonn bzw. örtl. zust. Sozialgericht
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die unter VI.4.1) genannten Vergabekammern des Bundes sind nur für die
Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Für den Fall, dass
ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird (s. Ziffer VI.3.),
sind u. a. insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten.
Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend
nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt.
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den
allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die
Sozialgerichte.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2021
References
6. mailto:dzem@tk.de?subject=TED
7. http://www.tk.de/vergabe
8. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYDHN/documents
9. http://www.dtvp.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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