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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Hamburg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 89434-2021 (ID: 2021022209044789618)
Veröffentlicht: 22.02.2021
*
  DE-Hamburg: Arzneimittel
   2021/S 36/2021 89434
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
   Postanschrift: Bramfelder Str. 140
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE6 HAMBURG
   Postleitzahl: 22305
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]dzem@tk.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.tk.de/vergabe
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYDHN/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Open-House-Rabattverträge 2021-03  Tacrolimus (Darreichungsform:
   Retardkapseln)
   Referenznummer der Bekanntmachung: OH-2021-03
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000 Arzneimittel
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen
   Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff
   Tacrolimus (Darreichungsform: Retardkapseln) zu schließen. Der
   Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House--Verfahrens der TK:
   Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt,
   es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen
   Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt
   maximal 7 Monate beginnend mit dem 1.4.2021. Der Vertrag endet
   spätestens am 31.10.2021, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses.
   Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen
   zu entnehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die im Open-House-Verfahren der TK geschlossenen nicht-exklusiven
   Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung des Zeitraums
   zwischen Patentablauf von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen bzw.
   Darreichungsformen, Wirkstärken und dem Inkrafttreten von exklusiven
   Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Ein Beitritt zu diesem
   Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit
   möglich.
   Mit allen pharmazeutischen Unternehmern, die die Voraussetzungen der in
   den Verfahrensunterlagen enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und
   zur Zuverlässigkeit erfüllen und dies in elektronischer Form gemäß §
   126 a BGB bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss.
   Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG)
   bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit
   angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer
   erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden
   Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung Offenes
   Verfahren nach Ziffer IV.1.1) und die Angabe der Zuschlagskriterien
   nach Ziffer II.2.5) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars
   geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der
   Nutzung des Mediums TED ist keinerlei Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes
   bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2021
   Ende: 31/10/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Tacrolimus in der Darreichungsform Hartkapseln, retardiert, wird in
   Teil B der Anlage VII zum Abschnitt M der Arzneimittelrichtlinie
   (Substitutionsausschlussliste) aufgeführt. Somit sind Arzneimittel mit
   dem Wirkstoff Tacrolimus in der angegebenen Darreichungsform gemäß §
   129 Absatz 1a Satz 2 SGB V von der Ersetzung durch ein
   wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Gemäß § 130 a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
   pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen
   werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als
   pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
   bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine
   Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der
   einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der
   vertraglichen Pflichten besteht.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31/10/2021
   Ortszeit: 23:58
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 31/10/2021
   Ortszeit: 23:59
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in
   elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung
   gestellt.
   Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme- und
   Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner
   ausschließlich über das Vergabeportal der TK, dort über den Bereich
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren zu übermitteln.
   Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden
   nur allen pharmazeutischen Unternehmern i.S.v. Ziffer II.2.4) und
   III.1.1) zur Verfügung gestellt. Die Angabe unter Ziffer I.3) hat keine
   weitere Bedeutung. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung auf
   [9]http://www.dtvp.de erforderlich.
   Hinweis zu Ziffer IV.2.7): Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren
   ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle
   Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Die für die
   erstmalige Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in die
   Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats erforderliche Meldung
   kann nur gewährleistet werden, wenn die Vertragsunterlagen sowie die
   einzureichenden Anlagen 1 und 2 sowie Eigenerklärung zur Zulassung und
   zur Zuverlässigkeit der TK vollständig per E-Mail und soweit
   erforderlich mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet
   bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats vorliegen. Für den Fall, dass
   eine qualifizierte elektronische Signatur technisch nicht möglich sein
   sollte, kann der Vertrag auch unterschrieben im Original versendet
   werden. In diesem Fall sind die weiteren digital einzureichenden
   Unterlagen (Anlagen 1 und 2 zum Vertrag sowie Eigenerklärung zur
   Zulassung und zur Zuverlässigkeit) und eine gescannte Kopie des
   unterzeichneten Vertrags per E-Mail an die TK zu versenden. Es gilt
   jeweils das Datum des Post- bzw. E-Maileingangs bei der TK.
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen (Ziffern VI.4.1) bis VI.4.4))
   beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts (vgl. auch Ziffer II.2.4)). Es fehlt an einer
   Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im
   Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft.
   Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der
   Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der
   vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen
   Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz
   - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der
   Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der
   Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
   einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug
   gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
   Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist,
   das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i. S. v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410 / 14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu
   den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
   Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDHN.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim
   Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland,
   Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht
   (s. § 57 SGG und Ziff. VI.3)
   Ort: Bonn bzw. örtl. zust. Sozialgericht
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die unter VI.4.1) genannten Vergabekammern des Bundes sind nur für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Für den Fall, dass
   ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird (s. Ziffer VI.3.),
   sind u. a. insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten.
   Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend
   nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt.
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den
   allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die
   Sozialgerichte.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/02/2021
References
   6. mailto:dzem@tk.de?subject=TED
   7. http://www.tk.de/vergabe
   8. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYDHN/documents
   9. http://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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