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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - DE-Berlin
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 91826-2021 (ID: 2021022309051192043)
Veröffentlicht: 23.02.2021
*
  DE-Berlin: Softwarepaket und Informationssysteme
   2021/S 37/2021 91826
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Berlin, Der Präsident, K
   2  Zentrale Beschaffung
   Postanschrift: Ernst-Reuter-Platz 7
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10587
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Beschaffung, Referat Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@tu-berlin.de
   Telefon: +49 30314-22146
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.tu-berlin.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]http://www.berlin.de/vergabeplattform/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]http://www.berlin.de/vergabeplattform/
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beitritt der TU Berlin zum Rahmenvertrag Microsoft Enrollment for
   Education Solutions
   Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr. OV-016-21
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Technische Universität Berlin (TU Berlin) beabsichtigt bundesweiten
   Rahmenvertrag Microsoft Enrollment for Education Solutions (EES) 3.0
   mit der Vertragsnummer 7-VRJX2JYM6 zum 1.5.2021 (Laufzeit bis
   30.4.2025) beizutreten.
   Zur Realisierung sucht die Technische Universität Berlin einen
   Handelspartner, der den Beitritt betreut und der Technischen
   Universität Berlin über den gesamten Vertragszeitraum hinsichtlich
   aller Fragen zum Vertrag und den darin enthaltenen Produkten mit
   Service und Support zur Verfügung steht.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Technische Universität Berlin (campusweit)
   Straße des 17. Juni 135
   10623 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Technische Universität Berlin beabsichtigt bundesweiten
   Rahmenvertrag Microsoft Enrollment for Education Solutions (EES) 3.0
   mit der Vertragsnummer 7-VRJX2JYM6 zum 1.5.2021 (Laufzeit bis
   30.4.2025) beizutreten.
   Zur Realisierung sucht die Technische Universität Berlin einen
   Handelspartner, der den Beitritt betreut und der Technischen
   Universität Berlin über den gesamten Vertragszeitraum hinsichtlich
   aller Fragen zum Vertrag und den darin enthaltenen Produkten mit
   Service und Support zur Verfügung steht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2021
   Ende: 30/04/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Besonderen Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärungen
   sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu
   beachten und ggf. auszufüllen und einzureichen. Ausländische Bieter/
   Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres
   Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen
   vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
   1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck Eigenerklärung
   zur Eignung (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-124 EU] liegt den
   Vergabeunterlagen bei. Zusätzlich kann auch die Bescheinigung der
   Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis
   (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter
   Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.). Der Bieter kann an Stelle
   der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
   2. Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt nach § 9
   Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes
   Formblatt [Wirt-214] liegt den Vergabeunterlagen bei.).
   3. Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der
   ILO-Kernarbeitsnormen sowie Eigenerklärung gemäß Vordruck
   Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 8
   Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Die entsprechenden
   Formblätter [Wirt-2140 sowie Wirt-2140.1] liegen den Vergabeunterlagen
   bei.).
   4. Besondere Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärung gemäß Vordruck
   BVB und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung nach §
   13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes
   Formblatt [Wirt-2141] liegt den Vergabeunterlagen bei.).
   5. Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen
   nach § 14 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein
   entsprechendes Formblatt [Wirt-2143] liegt den Vergabeunterlagen bei.).
   6. Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach
   dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes
   Formblatt [Wirt-2144] liegt den Vergabeunterlagen bei.).
   7. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft (Ein
   entsprechendes Formblatt [Wirt-238] liegt den Vergabeunterlagen bei.).
   Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch
   den Auftraggeber, für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus
   dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem
   Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch Unterlagen, die nicht
   älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von
   Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem
   zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
   Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
   zur Bestätigung der Erklärung zum § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw.
   § 19 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
   (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
   Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
   zur Bestätigung der Erklärung zum § 6 Korruptionsregistergesetz eine
   Abfrage beim Korruptionsregister durchführen.
   Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf
   dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung
   nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage
   entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen
   zu bestätigen.
   Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.3).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   8. Referenzliste über erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden
   Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind (siehe Formblatt
   Referenzliste, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist)
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/03/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/03/2021
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Technische Universität Berlin, Ernst-Reuter-Platz 7, 10587 Berlin
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur
   über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin
   [10]http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen
   werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform
   bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen
   mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren
   Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der
   Vergabeplattform des Landes Berlin
   [11]http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
   2. Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann nur elektronisch
   (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter
   elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die
   Vergabeplattform des Landes Berlin
   [12]http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen.
   Angebote, die in Papierform, per Fax oder per E-Mail übersandt werden,
   werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
   3. Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren
   Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
   4. Der Bieter/die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des
   Angebotes elektronisch in Textform der Name der natürlichen Person,
   die die Erklärung abgibt, anzugeben ist. Bei Teilnahme am
   elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder
   fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift
   des Angebotes durch die elektronische Signatur.
   5. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch
   über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere,
   insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen
   der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich
   gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
   Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens
   6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
   6. Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder
   Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierten
   Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich
   eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des
   Landes Berlin [13]http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu
   informieren.
   7. Der Bieter/die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß
   Abschnitt III die geforderten Besonderen Vertragsbedingungen und
   Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der
   Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in
   deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise,
   die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter
   deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren
   Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die
   Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der
   Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
   Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer
   Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
   Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis
   auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
   Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen
   binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt
   das Angebot unberücksichtigt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Telefon: +49 309013-8316
   Fax: +49 309013-7613
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
   Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
   Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
   der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
   Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135
   Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
   Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen
   Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht
   missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Ort: Berlin
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/02/2021
References
   6. mailto:vergabestelle@tu-berlin.de?subject=TED
   7. http://www.tu-berlin.de/
   8. http://www.berlin.de/vergabeplattform/
   9. http://www.berlin.de/vergabeplattform/
  10. http://www.berlin.de/vergabeplattform/
  11. http://www.berlin.de/vergabeplattform/
  12. http://www.berlin.de/vergabeplattform/
  13. http://www.berlin.de/vergabeplattform/
  14. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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