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Ausschreibung: Gebäude- und Betriebsmittelverwaltung - DE-München
Gebäude- und Betriebsmittelverwaltung
Reparatur- und Wartungsdienste
Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Immobiliendienste
Reparatur und Wartung von Anlagen
Dokument Nr...: 171610-2021 (ID: 2021040609494774801)
Veröffentlicht: 06.04.2021
*
DE-München: Gebäude- und Betriebsmittelverwaltung
2021/S 66/2021 171610
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Münchenstift GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft
der Landeshauptstadt, wohnen und pflegen in der Stadt
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [6]bau@muenchenstift.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.muenchenstift.de/cont/2
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD1BL/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD1BL
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Betrieb von Alten- und Pflegeheimen und ambulanter
Pflegedienst
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Leistungen des technischen Facility Managements
Referenznummer der Bekanntmachung: 12909/2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79993000 Gebäude- und Betriebsmittelverwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungen des technischen Facility Managements in den 13 Alten- und
Pflegeheimen der Münchenstift GmbH.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
70000000 Immobiliendienste
45259000 Reparatur und Wartung von Anlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Beschaffung sind Leistungen des technischen Facility
Managements für die Alten- und Pflegeheime der Münchenstift GmbH
(Vertragsobjekte). Es handelt sich um 13 Vertragsobjekte mit rund 3 000
Bewohnern und rund 1 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Alten-
und Pflegeheime verteilen sich auf das gesamte Stadtgebiet München.
Die Leistungen des technischen Gebäudemanagements umfassen die
Betriebsführung (Bedienen und Inspizieren, Prüfungen, usw.) und die
Instanthaltung der haustechnischen Anlagen sowie aller dazu benötigten
Hilfsmittel.
Die Instandhaltung beinhaltet u. a. die werterhaltenden Tätigkeiten
(Wartung) und korrektive Maßnahmen (Instandsetzung).
Weiter hat der Auftragnehmer übergreifende Maßnahmen (z. B.
Objektmanagement über alle Vertragsobjekte, Service- und Rufzentrale,
Bereitschaftsdienst) zu erbringen.
Der AN hat alle technischen und administrativen Maßnahmen zu treffen,
um die Anlagen jederzeit in einem funktionsfähigen Zustand zu halten
und die betriebliche Verfügbarkeit der Anlagen sicherzustellen.
Die Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten für alle vom
Auftragnehmer im Rahmen des technischen Facility Managements betreuten
Vertragsobjekte werden dem Auftragnehmer gemäß den Vorgaben in den
Vertragsunterlagen übertragen.
Der AN hat zur Leistungserbringung ein Betreiberkonzept zu erstellen,
fortzuschreiben und zu pflegen.
Der Auftragnehmer darf ausschließlich die folgenden Teile des Auftrags
im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben:
Leistungen betreffend die sog. Prio A Anlagen (i. S. v. Nr. 0.9 der
Leistungsbeschreibung). Prio A Anlagen sind Brandmeldeanlagen,
Gas-Warnanlagen, Lichtruf, Gebäudeleittechnik, Wasser- und
Stromanlagen, Aufzugsanlagen,
Leistungen an medizintechnischen Anlagen wie z. B. Hubbadewannen,
Steckbeckenspüler,
Instandhaltung an Anlagen, deren Leistungen zum Zeitpunkt des Beginns
des Regelbetriebs durch vom AG beauftragten Dritten erbracht werden und
die dem AN beigestellt werden; siehe hierzu im Einzelnen Nr. 8.2.3 der
Leistungsbeschreibung,
SV-Prüfungen.
Alle übrigen Teile des Auftrages müssen vom Auftragnehmer selbst
ausgeführt werden. Eine Vergabe an Dritte im Wege der
Unterauftragsvergabe ist für diese Teile des Auftrages somit nicht
zulässig. Hintergrund hierfür ist, dass es sich bei diesen Teilen des
Auftrages um sog. kritische Aufgaben i. S. v. § 47 Abs. 5 VgV
handelt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit
einer Frist von 6 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit
gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoptionen) beträgt 6
Jahre.
Der Auftraggeber kann sowohl bei Erreichen der maximalen
Vertragslaufzeit als auch bei Kündigung durch den Auftragnehmer vor
Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer eine
Fortsetzung des Vertrages von weiteren 6 Monaten verlangen
(Verlängerungsoption), sofern er dies vom AN bis 3 Monate vor dem
geplanten Vertragsende schriftlich oder in Textform verlangt. Der
Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die
Verlängerungsoption ausübt.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der AG wird die 6 geeigneten Bewerber (soweit vorstehend oder
nachfolgend der Begriff Bewerber verwendet wird, gelten die
Ausführungen für Bewerbergemeinschaften entsprechend), welche nicht
gemäß §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste
Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung
erreicht haben, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern.
Auswahlkriterien/Punkteverteilung:
a) Durchschnittlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Leistungen des technischen Facility Managements) in den letzten 3
Geschäftsjahren:
Es wird auf der Grundlage der vom Bewerber gemachten Angaben und gemäß
der nachfolgenden Bewertungsformel bewertet, ob und in welchem Umfang
der Bewerber den im Formblatt Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen/Eignung unter Nr. 6 geforderten Mindestumsatz im
Tätigkeitsbereich des Auftrages (750 000 EUR netto p. a) eingehalten
oder überschritten hat. Der im Formblatt Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen/Eignung unter Nr. 6 in der Tabelle in der Spalte
Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen des technischen
Facility Managements) auch als Durchschnitt Umsatz Tätigkeitsbereich
des Auftrags bezeichnete Betrag wird nachfolgend als
Durchschnittswert bezeichnet und gemäß der nachfolgend erläuterten
Interpolationsmethode bewertet:
5 x (2 (Durchschnittswert Maximum/Durchschnittswert des jeweils zu
bewertenden Teilnahmeantrages)
In diesem Kriterium können daher maximal 5 Punkte erreicht werden.
b) Durchschnittlicher Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahren:
Der vom Bewerber angegebene durchschnittliche Gesamtumsatz in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (unter Nr. 6 im Formblatt
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung als Durchschnittswert
Gesamtumsatz bezeichnet) wird nachfolgend als Durchschnittswert
bezeichnet und gemäß der nachfolgend erläuterten Interpolationsmethode
bewertet:
5 x (2 (Durchschnittswert Maximum/Durchschnittswert des jeweils zu
bewertenden Teilnahmeantrages)
In diesem Kriterium können daher maximal 5 Punkte erreicht werden.
c) Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (Vollzeitbeschäftigte und
Teilzeitbeschäftigte) der jeweils letzten 3 Jahren:
Es wird auf der Grundlage der vom Bewerber gemachten Angaben die
durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (Vollzeitbeschäftigte und
Teilzeitbeschäftigte) der jeweils letzten 3 Jahre gemäß der
nachfolgenden Bewertungsformel bewertet. Hierfür werden die Angaben des
Bewerbers im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung
unter Nr. 7 in der Tabelle in der Spalte durchschnittliche Zahl der
Beschäftigten (Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte) (die Angabe wird
nachfolgend als Durchschnittswert bezeichnet) nach der nachfolgend
erläuterten Interpolationsmethode bewertet:
5 x (2 (Durchschnittswert Maximum/Durchschnittswert des jeweils zu
bewertenden Teilnahmeantrages)
In diesem Kriterium können daher maximal 5 Punkte erreicht werden.
d) Bruttogrundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 bei den im Formblatt
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung angegebenen Referenzen:
Jede im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung
angegebene Referenz wird im Hinblick auf die angegebene
Bruttogrundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 wie folgt bepunktet:
> 15 500 m^2 = 1 Punkt,
> 17 500 m^2 = 2 Punkte,
> 19 500 m^2 = 3 Punkte,
> 21 500 m^2 = 4 Punkte,
> 23 500 m^2 = 5 Punkte.
Für die maximal zulässige Anzahl an Referenzen können in diesem
Kriterium daher maximal 25 Punkte erreicht werden.
e) Zeitraum der Leistungserbringung:
Jede im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung
angegebene Referenz wird im Hinblick auf den Zeitraum der
Leistungserbringung wie folgt bepunktet:
> 13 Monate = 1 Punkt,
> 19 Monate = 2 Punkte,
> 25 Monate = 3 Punkte,
> 34 Monate = 4 Punkte,
> 43 Monate = 5 Punkte.
Für die maximal zulässige Anzahl an Referenzen können in diesem
Kriterium daher maximal 25 Punkte erreicht werden.
f) Bescheinigung des Referenzauftraggebers:
Jede im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung
angegebene Referenz, für die der Bewerber als Anlage zum Formblatt
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung eine Bescheinigung des
Referenzauftraggebers über eine sehr gute oder gute Ausführung der
Referenz gemäß den nachfolgenden Anforderungen einreicht, wird gemäß
den nachfolgenden Vorgaben bewertet:
a) In der Referenzbescheinigung ist der folgende Wortlaut enthalten:
Auf einer Notenskala von 1 (sehr gut), 2 (gut), 3 (befriedigend) und 4
(ausreichend), sind die Leistungen mit 1 (sehr gut) zu bewerten
Enthält eine Referenzbescheinigung des Referenzauftraggebers diesen
Wortlaut wird die Referenz mit 2 Punkten bewertet.
b) In der Referenzbescheinigung ist der folgende Wortlaut enthalten:
Auf einer Notenskala von 1 (sehr gut), 2 (gut), 3 (befriedigend) und 4
(ausreichend), sind die Leistungen mit 2 (gut) zu bewerten
Enthält eine Referenzbescheinigung des Referenzauftraggebers diesen
Wortlaut wird die Referenz mit einem Punkt bewertet.
Es können für alle eingereichten Referenzen in diesem Kriterium maximal
6 Punkte erreicht werden. Dies bedeutet, dass selbst wenn der Bewerber
aufgrund der Anzahl der vorgelegten Referenzbescheinigungen nach der
vorgenannten Bewertungsformel mehr als 6 Punkte erhalten würde, können
trotzdem nur maximal 6 Punkte in diesem Kriterium erzielt werden.
g) Gegenstand der Referenz waren Leistungen des technischen Facility
Managements in einem ein Alten- und/oder Pflegeheim
Sofern bei mehr als einer Referenz Gegenstand der Referenz Leistungen
des technischen Facility Managements in einem ein Alten- und/oder
Pflegeheim sind, wird für jede weitere im Formblatt Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen/Eignung angegebene Referenz, deren Gegenstand
Leistungen des technischen Facility Managements in einem ein Alten-
und/oder Pflegeheim sind, 2 Punkte vergeben.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit
einer Frist von 6 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit
gekündigt wird.
Die maximale Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoptionen) beträgt 6
Jahre.
Der Auftraggeber kann sowohl bei Erreichen der maximalen
Vertragslaufzeit als auch bei Kündigung durch den Auftragnehmer vor
Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer eine
Fortsetzung des Vertrages von weiteren 6 Monaten verlangen
(Verlängerungsoption), sofern er dies vom Auftragnehmer bis 3 Monate
vor dem geplanten Vertragsende schriftlich oder in Textform verlangt.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die
Verlängerungsoption ausübt.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB,
2. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB,
3. Eigenerklärung gemäß § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB,
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19
des Mindestlohngesetzes und § 21 des
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes,
5. Eigenerklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren
Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit
eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der
Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Bei einer
Bewerbergemeinschaft ist eine entsprechende Eigenerklärung von jedem
Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung des Bewerbers
über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des
Auftrages (Leistungen des technischen Facility Managements) jeweils
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in
Euro netto,
über den durchschnittlichen Gesamtumsatz und den durchschnittlichen
Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen des technischen
Facility Managements) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
jeweils in Euro netto.
Sollte der (durchschnittliche) tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau
ermittelt werden können, ist jeweils ein (durchschnittlicher)
tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden
Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann
entsprechend zu kennzeichnen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen (durchschnittlichen)
Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die
Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes
gilt für die jeweiligen (durchschnittlichen) Umsätze im
Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen des technischen Facility
Managements).
Hinweis (Mindestanforderung):
Der durchschnittliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Leistungen des technischen Facility Managements) darf in den letzten 3
Geschäftsjahren nicht unter 750 000 EUR netto p. a. liegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der durchschnittliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
(Leistungen des technischen Facility Managements) darf in den letzten 3
Geschäftsjahren nicht unter 750 000 EUR netto p.a. liegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche Zahl der
Beschäftigten (als Beschäftigte gelten Teil- und Vollzeitbeschäftigte)
sowie die durchschnittliche Zahl der Vollzeitbeschäftigten und
Teilzeitbeschäftigten und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers in
den jeweils letzten 3 Jahren.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die Zahl der Beschäftigten,
Teil- und Voll-zeitbeschäftigten sowie die Zahl der Führungskräfte
jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren.
2. Eigenerklärung über mindestens 3 bis maximal 5 geeignete Referenzen
des Unternehmens über früher ausgeführte Leistungen des technischen
Facility Managements in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3
Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe:
bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das
Referenzprojekt durchgeführt hat,
der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
des Auftragswerts,
des Erbringungszeitpunkts (Zeitraums der Leistungserbringung),
des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des
Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit
Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen
erfüllt sind:
a) Zeitraum der Leistungserbringung mindestens 12 Monate,
b) Gegenstand der Referenz waren Leistungen des technischen Facility
Managements in einem ein Alten- und/oder Pflegeheim, einem Krankenhaus
oder einem Objekt mit einer zu den vorgenannten Nutzungsarten (Alten-
und/oder Pflegeheim, Krankenhaus) vergleichbaren Nutzung. Eine solche
vergleichbare Nutzung liegt vor, wenn die Nutzung dem Betrieb eines
Alt- und/oder Pflegeheimes oder eines Krankenhauses nach Art und Umfang
ähnelt.
c) Brutto-Grundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts:
Mindestens 15 000 m^2 BGF. Brutto-Grundfläche in diesem Sinne sind nur
solche Brutto-Grundflächen, die vom Auftragsumfang des Bewerbers
erfasst sind.
d) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers
vertragskonform erbracht.
Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen 3 Jahreszeitraums als
erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von 3
Jahren vor der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge beendet worden
sein.
Weitere Mindestanforderung ist, dass von allen eingereichten Referenzen
Gegenstand mindestens einer Referenz Leistungen des technischen
Facility Managements in einem ein Alten- und/oder Pflegeheim gewesen
sind.
Es werden nur die vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft in der
vorgesehenen Anlage jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je
Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal eine (1)
DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten
an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden
(z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder
ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung über mindestens 3 bis maximal 5 geeignete Referenzen des
Unternehmens über früher ausgeführte Leistungen des technischen
Facility Managements in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3
Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe:
bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das
Referenzprojekt durchgeführt hat,
der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
des Auftragswerts,
des Erbringungszeitpunkts (Zeitraums der Leistungserbringung),
des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des
Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit
Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen
erfüllt sind:
a) Zeitraum der Leistungserbringung mindestens 12 Monate,
b) Gegenstand der Referenz waren Leistungen des technischen Facility
Managements in einem ein Alten- und/oder Pflegeheim, einem Krankenhaus
oder einem Objekt mit einer zu den vorgenannten Nutzungsarten (Alten-
und/oder Pflege-heim, Krankenhaus) vergleichbaren Nutzung. Eine solche
vergleichbare Nutzung liegt vor, wenn die Nutzung dem Betrieb eines
Alt- und/oder Pflegeheimes oder eines Krankenhauses nach Art und Umfang
ähnelt.
c) Brutto-Grundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts:
Mindestens 15 000 m^2 BGF. Brutto-Grundfläche in diesem Sinne sind nur
solche Brutto-Grundflächen, die vom Auftragsumfang des Bewerbers
erfasst sind.
d) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers
vertragskonform erbracht.
Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen 3 Jahreszeitraums als
erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von 3
Jahren vor der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge beendet worden
sein.
Weitere Mindestanforderung ist, dass von allen eingereichten Referenzen
Gegenstand mindestens einer Referenz Leistungen des technischen
Facility Managements in einem ein Alten- und/oder Pflegeheim gewesen
sind.
Es werden nur die vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft in der
vorgesehenen Anlage jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je
Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal eine (1)
DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten
an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden
(z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder
ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/05/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 01/04/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD1BL
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach
Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2021
References
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7. https://www.muenchenstift.de/cont/2
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD1BL/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD1BL
10. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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