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Ausschreibung: Gebäude- und Betriebsmittelverwaltung - DE-München
Gebäude- und Betriebsmittelverwaltung
Reparatur- und Wartungsdienste
Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Immobiliendienste
Reparatur und Wartung von Anlagen
Dokument Nr...: 171610-2021 (ID: 2021040609494774801)
Veröffentlicht: 06.04.2021
*
  DE-München: Gebäude- und Betriebsmittelverwaltung
   2021/S 66/2021 171610
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Münchenstift GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft
   der Landeshauptstadt, wohnen und pflegen in der Stadt
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]bau@muenchenstift.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.muenchenstift.de/cont/2
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD1BL/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PD1BL
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: GmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Betrieb von Alten- und Pflegeheimen und ambulanter
   Pflegedienst
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe von Leistungen des technischen Facility Managements
   Referenznummer der Bekanntmachung: 12909/2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79993000 Gebäude- und Betriebsmittelverwaltung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Leistungen des technischen Facility Managements in den 13 Alten- und
   Pflegeheimen der Münchenstift GmbH.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
   50700000 Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
   70000000 Immobiliendienste
   45259000 Reparatur und Wartung von Anlagen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Beschaffung sind Leistungen des technischen Facility
   Managements für die Alten- und Pflegeheime der Münchenstift GmbH
   (Vertragsobjekte). Es handelt sich um 13 Vertragsobjekte mit rund 3 000
   Bewohnern und rund 1 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Alten-
   und Pflegeheime verteilen sich auf das gesamte Stadtgebiet München.
   Die Leistungen des technischen Gebäudemanagements umfassen die
   Betriebsführung (Bedienen und Inspizieren, Prüfungen, usw.) und die
   Instanthaltung der haustechnischen Anlagen sowie aller dazu benötigten
   Hilfsmittel.
   Die Instandhaltung beinhaltet u. a. die werterhaltenden Tätigkeiten
   (Wartung) und korrektive Maßnahmen (Instandsetzung).
   Weiter hat der Auftragnehmer übergreifende Maßnahmen (z. B.
   Objektmanagement über alle Vertragsobjekte, Service- und Rufzentrale,
   Bereitschaftsdienst) zu erbringen.
   Der AN hat alle technischen und administrativen Maßnahmen zu treffen,
   um die Anlagen jederzeit in einem funktionsfähigen Zustand zu halten
   und die betriebliche Verfügbarkeit der Anlagen sicherzustellen.
   Die Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten für alle vom
   Auftragnehmer im Rahmen des technischen Facility Managements betreuten
   Vertragsobjekte werden dem Auftragnehmer gemäß den Vorgaben in den
   Vertragsunterlagen übertragen.
   Der AN hat zur Leistungserbringung ein Betreiberkonzept zu erstellen,
   fortzuschreiben und zu pflegen.
   Der Auftragnehmer darf ausschließlich die folgenden Teile des Auftrags
   im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben:
    Leistungen betreffend die sog. Prio A Anlagen (i. S. v. Nr. 0.9 der
   Leistungsbeschreibung). Prio A Anlagen sind Brandmeldeanlagen,
   Gas-Warnanlagen, Lichtruf, Gebäudeleittechnik, Wasser- und
   Stromanlagen, Aufzugsanlagen,
    Leistungen an medizintechnischen Anlagen wie z. B. Hubbadewannen,
   Steckbeckenspüler,
    Instandhaltung an Anlagen, deren Leistungen zum Zeitpunkt des Beginns
   des Regelbetriebs durch vom AG beauftragten Dritten erbracht werden und
   die dem AN beigestellt werden; siehe hierzu im Einzelnen Nr. 8.2.3 der
   Leistungsbeschreibung,
    SV-Prüfungen.
   Alle übrigen Teile des Auftrages müssen vom Auftragnehmer selbst
   ausgeführt werden. Eine Vergabe an Dritte im Wege der
   Unterauftragsvergabe ist für diese Teile des Auftrages somit nicht
   zulässig. Hintergrund hierfür ist, dass es sich bei diesen Teilen des
   Auftrages um sog. kritische Aufgaben i. S. v. § 47 Abs. 5 VgV
   handelt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit
   einer Frist von 6 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit
   gekündigt wird.
   Die maximale Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoptionen) beträgt 6
   Jahre.
   Der Auftraggeber kann sowohl bei Erreichen der maximalen
   Vertragslaufzeit als auch bei Kündigung durch den Auftragnehmer vor
   Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer eine
   Fortsetzung des Vertrages von weiteren 6 Monaten verlangen
   (Verlängerungsoption), sofern er dies vom AN bis 3 Monate vor dem
   geplanten Vertragsende schriftlich oder in Textform verlangt. Der
   Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die
   Verlängerungsoption ausübt.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 6
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der AG wird die 6 geeigneten Bewerber (soweit vorstehend oder
   nachfolgend der Begriff Bewerber verwendet wird, gelten die
   Ausführungen für Bewerbergemeinschaften entsprechend), welche nicht
   gemäß §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste
   Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung
   erreicht haben, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern.
   Auswahlkriterien/Punkteverteilung:
   a) Durchschnittlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
   (Leistungen des technischen Facility Managements) in den letzten 3
   Geschäftsjahren:
   Es wird auf der Grundlage der vom Bewerber gemachten Angaben und gemäß
   der nachfolgenden Bewertungsformel bewertet, ob und in welchem Umfang
   der Bewerber den im Formblatt Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen/Eignung unter Nr. 6 geforderten Mindestumsatz im
   Tätigkeitsbereich des Auftrages (750 000 EUR netto p. a) eingehalten
   oder überschritten hat. Der im Formblatt Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen/Eignung unter Nr. 6 in der Tabelle in der Spalte
   Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen des technischen
   Facility Managements) auch als Durchschnitt Umsatz Tätigkeitsbereich
   des Auftrags bezeichnete Betrag wird nachfolgend als
   Durchschnittswert bezeichnet und gemäß der nachfolgend erläuterten
   Interpolationsmethode bewertet:
   5 x (2  (Durchschnittswert Maximum/Durchschnittswert des jeweils zu
   bewertenden Teilnahmeantrages)
   In diesem Kriterium können daher maximal 5 Punkte erreicht werden.
   b) Durchschnittlicher Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahren:
   Der vom Bewerber angegebene durchschnittliche Gesamtumsatz in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (unter Nr. 6 im Formblatt
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung als Durchschnittswert
   Gesamtumsatz bezeichnet) wird nachfolgend als Durchschnittswert
   bezeichnet und gemäß der nachfolgend erläuterten Interpolationsmethode
   bewertet:
   5 x (2  (Durchschnittswert Maximum/Durchschnittswert des jeweils zu
   bewertenden Teilnahmeantrages)
   In diesem Kriterium können daher maximal 5 Punkte erreicht werden.
   c) Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (Vollzeitbeschäftigte und
   Teilzeitbeschäftigte) der jeweils letzten 3 Jahren:
   Es wird auf der Grundlage der vom Bewerber gemachten Angaben die
   durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (Vollzeitbeschäftigte und
   Teilzeitbeschäftigte) der jeweils letzten 3 Jahre gemäß der
   nachfolgenden Bewertungsformel bewertet. Hierfür werden die Angaben des
   Bewerbers im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung
   unter Nr. 7 in der Tabelle in der Spalte durchschnittliche Zahl der
   Beschäftigten (Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte) (die Angabe wird
   nachfolgend als Durchschnittswert bezeichnet) nach der nachfolgend
   erläuterten Interpolationsmethode bewertet:
   5 x (2  (Durchschnittswert Maximum/Durchschnittswert des jeweils zu
   bewertenden Teilnahmeantrages)
   In diesem Kriterium können daher maximal 5 Punkte erreicht werden.
   d) Bruttogrundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 bei den im Formblatt
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung angegebenen Referenzen:
   Jede im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung
   angegebene Referenz wird im Hinblick auf die angegebene
   Bruttogrundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 wie folgt bepunktet:
    > 15 500 m^2 = 1 Punkt,
    > 17 500 m^2 = 2 Punkte,
    > 19 500 m^2 = 3 Punkte,
    > 21 500 m^2 = 4 Punkte,
    > 23 500 m^2 = 5 Punkte.
   Für die maximal zulässige Anzahl an Referenzen können in diesem
   Kriterium daher maximal 25 Punkte erreicht werden.
   e) Zeitraum der Leistungserbringung:
   Jede im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung
   angegebene Referenz wird im Hinblick auf den Zeitraum der
   Leistungserbringung wie folgt bepunktet:
    > 13 Monate = 1 Punkt,
    > 19 Monate = 2 Punkte,
    > 25 Monate = 3 Punkte,
    > 34 Monate = 4 Punkte,
    > 43 Monate = 5 Punkte.
   Für die maximal zulässige Anzahl an Referenzen können in diesem
   Kriterium daher maximal 25 Punkte erreicht werden.
   f) Bescheinigung des Referenzauftraggebers:
   Jede im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung
   angegebene Referenz, für die der Bewerber als Anlage zum Formblatt
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung eine Bescheinigung des
   Referenzauftraggebers über eine sehr gute oder gute Ausführung der
   Referenz gemäß den nachfolgenden Anforderungen einreicht, wird gemäß
   den nachfolgenden Vorgaben bewertet:
   a) In der Referenzbescheinigung ist der folgende Wortlaut enthalten:
   Auf einer Notenskala von 1 (sehr gut), 2 (gut), 3 (befriedigend) und 4
   (ausreichend), sind die Leistungen mit 1 (sehr gut) zu bewerten
   Enthält eine Referenzbescheinigung des Referenzauftraggebers diesen
   Wortlaut wird die Referenz mit 2 Punkten bewertet.
   b) In der Referenzbescheinigung ist der folgende Wortlaut enthalten:
   Auf einer Notenskala von 1 (sehr gut), 2 (gut), 3 (befriedigend) und 4
   (ausreichend), sind die Leistungen mit 2 (gut) zu bewerten
   Enthält eine Referenzbescheinigung des Referenzauftraggebers diesen
   Wortlaut wird die Referenz mit einem Punkt bewertet.
   Es können für alle eingereichten Referenzen in diesem Kriterium maximal
   6 Punkte erreicht werden. Dies bedeutet, dass selbst wenn der Bewerber
   aufgrund der Anzahl der vorgelegten Referenzbescheinigungen nach der
   vorgenannten Bewertungsformel mehr als 6 Punkte erhalten würde, können
   trotzdem nur maximal 6 Punkte in diesem Kriterium erzielt werden.
   g) Gegenstand der Referenz waren Leistungen des technischen Facility
   Managements in einem ein Alten- und/oder Pflegeheim
   Sofern bei mehr als einer Referenz Gegenstand der Referenz Leistungen
   des technischen Facility Managements in einem ein Alten- und/oder
   Pflegeheim sind, wird für jede weitere im Formblatt Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen/Eignung angegebene Referenz, deren Gegenstand
   Leistungen des technischen Facility Managements in einem ein Alten-
   und/oder Pflegeheim sind, 2 Punkte vergeben.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit
   einer Frist von 6 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit
   gekündigt wird.
   Die maximale Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoptionen) beträgt 6
   Jahre.
   Der Auftraggeber kann sowohl bei Erreichen der maximalen
   Vertragslaufzeit als auch bei Kündigung durch den Auftragnehmer vor
   Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer eine
   Fortsetzung des Vertrages von weiteren 6 Monaten verlangen
   (Verlängerungsoption), sofern er dies vom Auftragnehmer bis 3 Monate
   vor dem geplanten Vertragsende schriftlich oder in Textform verlangt.
   Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die
   Verlängerungsoption ausübt.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB,
   2. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB,
   3. Eigenerklärung gemäß § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB,
   4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
   des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19
   des Mindestlohngesetzes und § 21 des
   Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes,
   5. Eigenerklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren
   Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit
   eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der
   Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Bei einer
   Bewerbergemeinschaft ist eine entsprechende Eigenerklärung von jedem
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung des Bewerbers
    über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des
   Auftrages (Leistungen des technischen Facility Managements) jeweils
   bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in
   Euro netto,
    über den durchschnittlichen Gesamtumsatz und den durchschnittlichen
   Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen des technischen
   Facility Managements) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
   jeweils in Euro netto.
   Sollte der (durchschnittliche) tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau
   ermittelt werden können, ist jeweils ein (durchschnittlicher)
   tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden
   Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann
   entsprechend zu kennzeichnen.
   Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen (durchschnittlichen)
   Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die
   Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes
   gilt für die jeweiligen (durchschnittlichen) Umsätze im
   Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungen des technischen Facility
   Managements).
   Hinweis (Mindestanforderung):
   Der durchschnittliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
   (Leistungen des technischen Facility Managements) darf in den letzten 3
   Geschäftsjahren nicht unter 750 000 EUR netto p. a. liegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der durchschnittliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
   (Leistungen des technischen Facility Managements) darf in den letzten 3
   Geschäftsjahren nicht unter 750 000 EUR netto p.a. liegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche Zahl der
   Beschäftigten (als Beschäftigte gelten Teil- und Vollzeitbeschäftigte)
   sowie die durchschnittliche Zahl der Vollzeitbeschäftigten und
   Teilzeitbeschäftigten und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers in
   den jeweils letzten 3 Jahren.
   Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die Zahl der Beschäftigten,
   Teil- und Voll-zeitbeschäftigten sowie die Zahl der Führungskräfte
   jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren.
   2. Eigenerklärung über mindestens 3 bis maximal 5 geeignete Referenzen
   des Unternehmens über früher ausgeführte Leistungen des technischen
   Facility Managements in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3
   Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe:
    bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das
   Referenzprojekt durchgeführt hat,
    der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
    der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
    des Auftragswerts,
    des Erbringungszeitpunkts (Zeitraums der Leistungserbringung),
    des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des
   Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit
   Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
   Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen
   erfüllt sind:
   a) Zeitraum der Leistungserbringung mindestens 12 Monate,
   b) Gegenstand der Referenz waren Leistungen des technischen Facility
   Managements in einem ein Alten- und/oder Pflegeheim, einem Krankenhaus
   oder einem Objekt mit einer zu den vorgenannten Nutzungsarten (Alten-
   und/oder Pflegeheim, Krankenhaus) vergleichbaren Nutzung. Eine solche
   vergleichbare Nutzung liegt vor, wenn die Nutzung dem Betrieb eines
   Alt- und/oder Pflegeheimes oder eines Krankenhauses nach Art und Umfang
   ähnelt.
   c) Brutto-Grundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts:
   Mindestens 15 000 m^2 BGF. Brutto-Grundfläche in diesem Sinne sind nur
   solche Brutto-Grundflächen, die vom Auftragsumfang des Bewerbers
   erfasst sind.
   d) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers
   vertragskonform erbracht.
   Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen 3 Jahreszeitraums als
   erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von 3
   Jahren vor der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge beendet worden
   sein.
   Weitere Mindestanforderung ist, dass von allen eingereichten Referenzen
   Gegenstand mindestens einer Referenz Leistungen des technischen
   Facility Managements in einem ein Alten- und/oder Pflegeheim gewesen
   sind.
   Es werden nur die vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft in der
   vorgesehenen Anlage jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je
   Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal eine (1)
   DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten
   an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden
   (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder
   ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Eigenerklärung über mindestens 3 bis maximal 5 geeignete Referenzen des
   Unternehmens über früher ausgeführte Leistungen des technischen
   Facility Managements in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3
   Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe:
    bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das
   Referenzprojekt durchgeführt hat,
    der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
    der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
    des Auftragswerts,
    des Erbringungszeitpunkts (Zeitraums der Leistungserbringung),
    des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des
   Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit
   Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
   Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen
   erfüllt sind:
   a) Zeitraum der Leistungserbringung mindestens 12 Monate,
   b) Gegenstand der Referenz waren Leistungen des technischen Facility
   Managements in einem ein Alten- und/oder Pflegeheim, einem Krankenhaus
   oder einem Objekt mit einer zu den vorgenannten Nutzungsarten (Alten-
   und/oder Pflege-heim, Krankenhaus) vergleichbaren Nutzung. Eine solche
   vergleichbare Nutzung liegt vor, wenn die Nutzung dem Betrieb eines
   Alt- und/oder Pflegeheimes oder eines Krankenhauses nach Art und Umfang
   ähnelt.
   c) Brutto-Grundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts:
   Mindestens 15 000 m^2 BGF. Brutto-Grundfläche in diesem Sinne sind nur
   solche Brutto-Grundflächen, die vom Auftragsumfang des Bewerbers
   erfasst sind.
   d) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers
   vertragskonform erbracht.
   Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen 3 Jahreszeitraums als
   erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von 3
   Jahren vor der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge beendet worden
   sein.
   Weitere Mindestanforderung ist, dass von allen eingereichten Referenzen
   Gegenstand mindestens einer Referenz Leistungen des technischen
   Facility Managements in einem ein Alten- und/oder Pflegeheim gewesen
   sind.
   Es werden nur die vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft in der
   vorgesehenen Anlage jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je
   Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal eine (1)
   DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten
   an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden
   (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder
   ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 04/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 01/04/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PD1BL
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern  Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
   unberührt.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach
   Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
   E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an.
   Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
   GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   01/04/2021
References
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