(1) Searching for "2021040609584475092" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Büroreinigung - DE-Mainz
Büroreinigung
Fensterreinigung
Dokument Nr...: 171622-2021 (ID: 2021040609584475092)
Veröffentlicht: 06.04.2021
*
DE-Mainz: Büroreinigung
2021/S 66/2021 171622
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BGW Bezirksverwaltung Mainz
Postanschrift: Göttelmannstraße 3
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hinsen & Reith Architektur und FM Consulting GmbH
E-Mail: [6]info@hinsen-reith.de
Telefon: +49 2602/999070
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.bgw-online.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E83853396
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
BGW Bezirksverwaltung Mainz/Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
Referenznummer der Bekanntmachung: 010.000 / 2021/04-1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90919200 Büroreinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bei den Leistungen handelt es sich um die Unterhalts- und
Grundreinigung (Los 1) und Glasreinigung (LOS 2) im Objekt der BGW
Bezirksverwaltung Mainz.
Bei dem Gebäude der BGW Bezirksverwaltung Mainz handelt es sich um ein
Verwaltungsgebäude mit einem 5-geschossigen Haupthaus (Haus 3) und
einem 4-geschossigen Nebengebäude (Haus 1), welches mit dem Haupthaus
verbunden ist.
Die zu reinigenden Flächen belaufen sich auf eine Nettogrundfläche von
ca. 5 243,40 m^2 (HNF = ca. 2 597,33 m^2, NNF = ca. 1 073,72 m^2 und VF
= ca. 1 572,35 m^2).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Unterhalts- und Grundreinigung
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90919200 Büroreinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Göttelmannstraße 3
55130 Mainz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bei den Leistungen handelt es sich um die Unterhalts- und
Grundreinigung im Objekt der BGW Bezirksverwaltung Mainz.
Bei dem Gebäude der BGW Bezirksverwaltung Mainz handelt es sich um ein
Verwaltungsgebäude mit einem 5-geschossigen Haupthaus (Haus 3) und
einem 4-geschossigen Nebengebäude (Haus 1), welches mit dem Haupthaus
verbunden ist.
Die zu reinigenden Flächen belaufen sich auf eine Nettogrundfläche von
ca. 5 243,40 m^2 (HNF = ca. 2 597,33 m^2, NNF = ca. 1 073,72 m^2 und VF
= ca. 1 572,35 m^2).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Angaben zur Auftragsausführung / Gewichtung:
60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2021
Ende: 30/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zweimal für jeweils 1 Jahr
zu verlängern (Verlängerungsoption). Dies muss dem Auftragnehmer
spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich
vorliegen(erstmals zum 31.12.2022).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zweimal für jeweils 1 Jahr
zu verlängern (Verlängerungsoption). Dies muss dem Auftragnehmer
spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich
vorliegen(erstmals zum 31.12.2022).
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Glasreinigung
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911300 Fensterreinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Göttelmannstraße 3
55130 Mainz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bei den Leistungen handelt es sich um die Glasreinigung im Objekt der
BGW Bezirksverwaltung Mainz.
Bei dem Gebäude der BGW Bezirksverwaltung Mainz handelt es sich um ein
Verwaltungsgebäude mit einem 5-geschossigen Haupthaus (Haus 3) und
einem 4-geschossigen Nebengebäude (Haus 1), welches mit dem Haupthaus
verbunden ist.
Die Glasreinigung beinhaltet die beidseitige Glas- und Rahmenreinigung
aller Fenster (Dreh- und Kippflügel mit Metallrahmen) sowie der
verschiedenen Einbauteile.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Angaben zur Auftragsausführung / Gewichtung:
60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2021
Ende: 30/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zweimal für jeweils 1 Jahr
zu verlängern (Verlängerungsoption).Dies muss dem Auftragnehmer
spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich
vorliegen(erstmals zum 31.12.2022).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zweimal für jeweils 1 Jahr
zu verlängern (Verlängerungsoption).Dies muss dem Auftragnehmer
spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich
vorliegen(erstmals zum 31.12.2022).
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung/Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zur persönlichen Lage
mit Vorlage Handels- bzw.Berufsregister Die Bieterin/Der Bieter muss je
nach Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassenist,
entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses
Staates nachweisen oder auf andereWeise die erlaubte Berufsausübung
nachweisen.
Für den Fall von Bietergemeinschaften oder der Inanspruchnahme von
Kapazitäten anderer Unternehmen(Eignungsleihe iSd. § 47 VgV) sind die
Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaften undanderen
Unternehmen abzugeben, soweit sich die Bieterin/der Bieter für die
Erfüllung des Eignungskriteriumsder Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung auf das Mitglied der Bietergemeinschaft oder das
andereUnternehmen beruft.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eignung/Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zur wirtschaftlichen
und finanziellen Lage mit Nachweisder wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit Die Bieterin/der Bieter muss wenn möglich den in
den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten
Jahresgesamtumsatz (netto) angeben. Einemindestens dreijährige
Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.
Die Bieterin/der Bieter muss wenn möglich den erzielten Umsatz mit
Leistungen in dem Tätigkeitsbereichdes Auftrags in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren angeben. Ein Umsatz mit
vergleichbarenLeistungen im vorgenannten Sinne in jedem der letzten 3
abgeschlossenen Jahre ist keineMindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Bieterin/Der Bieter hat eine Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung über den Betrag von 2 Mio. als
Mindeststandard abgeschlossen. Für den Fall von Bietergemeinschaften
genügt es, dass alle Mitgliedergemeinsam die Deckungssumme zur
Erfüllung des Mindeststandards erreichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eignung/Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zur wirtschaftlichen
und finanziellen Lage mit Nachweis dertechnischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit Die Bieterin/der Bieter hat eine Erklärung
abzugeben, aus derdie durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist(festangestellte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
Die Bieterin/der Bieter muss über geeignete Referenzen ausgeführter
Aufträge aus den letzten 3 Jahrenverfügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Darstellung von mindestens 3 Referenzen mit dem folgenden Inhalt:
Name und Adresse der Auftraggeberin/des Auftraggebers,
Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung,
Zeitraum der Leistungserbringung,
Umfang der erbrachten Leistungen ist eine Mindestanforderung. Wird
diese nicht erfüllt, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
mind. 2.000.000,00 sowohl fürPersonen- als auch für Vermögens- und
Sachschäden,
Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft,
an die der Auftrag vergeben wird, undBestellung eines bevollmächtigten
Vertreters.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/04/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/04/2021
Ortszeit: 14:00
Ort:
Hinsen & Reith Architektur und FM Consulting GmbH, Bahnallee 11, 56410
Montabaur
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen können nur auf der e-Vergabeplattform
[9]www.subreport.de heruntergeladen werden mitder ELViS-ID E83853396;
die Angebote sind ausschließlich elektronisch über vorgenannte
Vergabeplattformeinzureichen.
Es wird empfohlen, sich bei dem Elektronischen
Vergabeinformations-System (ELViS) zu registrieren, sodass Bieter
automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über
Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden.
Folgende Unterlagen sind zur Angebotsabgabe einzureichen:
Anlage 1 Angebotsformblatt,
Anlage 2 Bewerbungsbedingungen,
Anlage 3 Eignung/Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zur
persönlichen Lage,
Anlage 4 Eignung/Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zur
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit,
Anlage 5 Leistungsverzeichnis verpreist in .pdf-Format,
Anlage 6 Besondere Vertragsbedingungen,
Anlage 7 Zusätzliche Vertragsbedingungen,
Anlage 9 Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit und
Geheimhaltung, zur Sicherstellung des Datenschutzes und der
Datensicherheit ggf.
Anlage 10 Erklärung der Bieterin/des Bieters zum Einsatz
Dritter/Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer ggf.
Anlage 11 Verpflichtungserklärung der/des Dritten bzw. der
Nachunternehmerin/des Nachunternehmers ggf.
Anlage 12 Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft,
Anlage 13 Angaben der Bieterin/des Bieters zur der
Auftragsausführung,
Anlage 14 Bewertungsmatrix Handels-/Berufsregisterauszug Nachweis
über bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über den
Betrag von 2 Mio. EUR.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus
§ 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
Vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die
Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des
GWB:
§ 101a Informations- und Wartepflicht
1. Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen wer-den soll,über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet,
Verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag
des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101 b Unwirksamkeit:
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101averstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt,
ohne andere Unter-nehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis
des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nachVertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/04/2021
References
6. mailto:info@hinsen-reith.de?subject=TED
7. http://www.bgw-online.de/
8. https://www.subreport.de/E83853396
9. http://www.subreport.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|