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Ausschreibung: Erstellung eines Konzeptes zur Errichtung einer Einhausung und die Auslegung und den Aufbau von Luftfiltergeräten im Reaktorgebäude - DE-Jülich
Technische Planungsleistungen
Dokument Nr...: 892085-2021 (ID: 2021040811381977700)
Veröffentlicht: 08.04.2021
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Erstellung eines Konzeptes zur Errichtung einer Einhausung und die Auslegung und den Aufbau von Luftfiltergeräten im
Reaktorgebäude
VERGABEUNTERLAGEN
2021000280
Erstellung eines Konzeptes zur Errichtung einer Einhausung und
die Auslegung und den Aufbau von Luftfiltergeräten im
Reaktorgebäude
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich , Deutschland
30.03.2021
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
JEN-CORONA-CODEX................................................................................................................
.................... 3
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 7
Leistungsbeschreibung
................................................................................................................................
.... 9
Nachunternehmerliste
................................................................................................................................
...... 32
Einkaufsbedingungen
JEN.............................................................................................................................
.. 33
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 34
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 38
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 42
i
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen
und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich
aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Vergabenummer 2021000280
Auftragsbezeichnung Erstellung eines Konzeptes zur Errichtung einer Einhausung und die Auslegung und den Aufbau von
Luftfiltergeräten im Reaktorgebäude
Auftragsbeschreibung
VERFAHREN
Auftraggeber JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort 52428 Jülich
Leistungsart Freiberufliche Leistung
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Vertragsgrundlage VOL/B in der aktuell gültigen Fassung
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 30%: 70%
Klassifizierungen Code Bezeichnung
71356400-2 Technische Planungsleistungen
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutsche-evergabe.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Bestellung
Auf-/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 31.03.2021
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 26.04.2021 23:59
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 29.04.2021 10:00:00
1
Bindefrist 12.05.2021
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn 17.05.2021
Ende 30.07.2021
Anmerkungen Die Leistungsausführung kann auch unmittelbar nach der Zuschlagserteilung beginnen.
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://portal.deutsche-evergabe.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 26.04.2021 23:59 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
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JEN-CORONA-CODEX
(30. April 2020)
ABSTAND HALTEN, HÄNDE WASCHEN, RICHTIG HUSTEN UND NIESEN!
ALLGEMEINES
Wer krank ist, bleibt zuhause!
Personen mit Atemwegssymptomen oder Fieber bleiben dem Arbeitsplatz fern, nehmen mit dem
Hausarzt Kontakt auf und befolgen die dort gegebenen Anweisungen.
Umgang im Verdachtsfall
Tritt der Fall ein, dass Ihr Arzt oder das Gesundheitsamt Sie offiziell als Verdachtsfall einstuft, werden
Sie behördlich unter häusliche Quarantäne gestellt. In der Folge wird man versuchen, die Personen zu
identifizieren, zu denen Sie innerhalb der letzten 14 Tage intensiven Kontakt hatten. Dieser intensive
Kontakt ist fest definiert und beschreibt einfach ausgedrückt Personen, mit denen Sie in Summe mindestens
15 Minuten direkten Gesprächskontakt in einem Abstand unter 1,5 Metern hatten.
Kolleginnen oder Kollegen, die sich aufgrund behördlicher Vorgaben in häuslicher Quarantäne befinden
oder bei denen aufgrund von Krankheitssymptomen ein Test auf eine Corona-Virusinfektion
durchgeführt wird, melden sich bitte umgehend bei der Sicherheitszentrale (Tel. 02461 61-5222).
Kolleginnen oder Kollegen, die in Kontakt mit einer Person waren, die sich aufgrund behördlicher Vorgaben
in häuslicher Quarantäne befindet, kontaktieren bitte telefonisch den jeweiligen Vorgesetzten.
Dieser wird sich dann mit dem JEN-Krisenstab in Verbindung setzen.
ABSTAND
ABSTAND HALTEN ZWISCHEN PERSONEN IST NACHWEISLICH EINE DER EFFEKTIVSTEN
MAßNAHMEN, DAS INFIZIERUNGSRISIKO ZU MINIMIEREN.
A1 Mindestabstand einhalten!
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen ausreichend Abstand (mindestens 1,5 Meter) zu anderen
Personen einhalten. Dies gilt auch bei arbeitsbezogenen Kontakten außerhalb der Betriebsstätte.
Verzichten Sie darauf, sich zur Begrüßung die Hände zu reichen.
A2 Mindestabstand nicht möglich? Mund und Nase bedecken!
Bei Arbeiten, Besprechungen oder sonstige Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand von 1,5
Metern zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung
oder besser, ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die JEN stellt diese zur Verfügung.
ACHTUNG: Eine Mund-Nasen-Bedeckung wie auch ein Mund-Nasen-Schutz verringert nur die
Reichweite von Tröpfchen und damit das Risiko, dass andere Personen vom Träger infiziert werden
können. Abstand halten ist und bleibt die beste Methode eine Infizierung zu verhindern. Sie
sollten also auch beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes möglichst versuchen, den Mindestabstand
von 1,5 Meter einzuhalten.
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A3 Büroarbeit: Homeoffice oder 1 Person pro Büro!
Büroarbeit ist nach Möglichkeit im Homeoffice auszuführen. Ist dies nur eingeschränkt möglich
oder nicht sinnvoll, ist die Arbeit so zu organisieren, dass eine Mehrfachbelegung von Räumen
möglichst vermieden wird. Also nur 1 Person pro Raum. Sinnvoll wäre eine tagesversetzte Anwesenheit
der gleichen Raumnutzer. In Fällen, in denen beide Maßnahmen nicht realisierbar
sind, sollten räumliche Vorkehrungen getroffen werden, um das Infizierungsrisiko zu minimieren,
z. B. durch eine veränderte Positionierung der Schreibtische, so dass ein Mindestabstand
von 1,5 Meter stets gewährleistet ist. Achten Sie auf häufiges Lüften der Räume.
A4 Publikumsverkehr: Hygieneschutzwände wo erforderlich!
Bei nicht gegebenem Schutzabstand und gleichzeitigem Publikumsverkehr können transparente
Abtrennungen installiert werden.
A5 Präsenzbesprechungen? Nur wenn es sein muss!
Verzichten Sie weiterhin möglichst auf Präsenzbesprechungen und nutzen Sie bevorzugt Austauschformate
auf elektronischer Basis (z. B. Video- oder Telefonkonferenzen). Es müssen weiterhin
Teilnehmerlisten angefertigt und archiviert werden. Die Bestuhlung in den Besprechungsräumen
ist dem Mindestabstand (A1) anzupassen. Im Zweifel ist bei Besprechungen zusätzlich
die Regel Mund und Nase bedecken (A2) anzuwenden.
A6 Vermeiden Sie Gruppenbildungen!
Vermeiden Sie Zusammenkünfte in Gruppen, beispielsweise in Sozialräumen (Teeküchen, Pausenräume,
Raucherbereiche). Achten Sie bei der Nutzung von Pausen- und Bereitschaftsräumen
sowie von Kochgelegenheiten und Teeküchen auf Abstandsregeln (1,5 Meter Abstand untereinander).
Räume möglichst einzeln bzw. zeitversetzt nutzen.
A7 Schutzabstände sichtbar machen!
In Bereichen, in denen häufig mehrere Personen zeitgleich zusammenkommen, werden die erforderlichen
Schutzabstände (Mindestabstand 1,5 Meter) optisch markiert, z. B. durch Klebeband
auf dem Boden. Dies könnte beispielsweise an Ganzkörpermonitoren der Fall sein.
A8 Arbeitszeit und Pausen neu gestalten!
Belegungsdichte von Arbeitsbereichen und gemeinsam genutzten Einrichtungen sind durch
Maßnahmen zur zeitlichen Entzerrung (versetzte Arbeits- und Pausenzeiten, ggf. Bildung von
festen Arbeitsgruppen) zu verringern. Bei der Aufstellung von Arbeitsgruppen ist zur weiteren
Verringerung innerbetrieblicher Personenkontakte darauf zu achten, möglichst immer dieselben
Personen zu gemeinsamen Arbeiten einzuteilen. Bei Beginn und Ende der Arbeitszeit ist durch
geeignete organisatorische Maßnahmen zu vermeiden, dass es zu einem engen Zusammentreffen
mehrerer Beschäftigter (z. B. in Umkleideräumen, Waschräumen und Duschen etc.) kommt.
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A9 Dienstreisen? Nur falls zwingend erforderlich!
Dienstreisen ins Ausland sind zu vermeiden und im Inland auf ein Minimum zu beschränken.
Stattdessen sind Reisen soweit wie möglich durch technische Alternativen wie Telefon- oder Videokonferenzen
zu ersetzen.
A10 Rücksicht nehmen!
Halten Sie in persönlichen Gesprächen grundsätzlich 1,5 Meter Abstand zum Gesprächspartner
und reduzieren Sie die Dauer der Gespräche auf ein Mindestmaß. Dies gilt insbesondere für
Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund ihrer Tätigkeiten Kontakt zu den verschiedenen Standorten
haben (bspw. Postdienst, IT-Service, Personalabteilung). Bitte unterstützen Sie unsere
Kolleginnen und Kollegen dahingehend.
HYGIENE
EINE GUTE HANDHYGIENE IST DIE ZWEITE EFFEKTIVE MAßNAHME,
UM DIE ANSTECKUNGSGEFAHR ZU REDUZIEREN.
H1 Häufiges und gründliches Händewaschen!
Eine gute Handhygiene bedeutet das regelmäßige und gründliche Waschen der Hände. Hierbei
ist es wichtig, sowohl Handinnenflächen als auch Handrücken, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume
und Daumen zu reinigen. Denken Sie auch an die Fingernägel. Gründliches Händewaschen
dauert 20 bis 30 Sekunden.
ACHTUNG: Das Tragen von Handschuhen ersetzt nicht die Hygienemaßnahme Händewaschen.
H2 Richtig Husten und Niesen!
Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand von anderen und drehen Sie sich weg. Benutzen Sie
ein Taschentuch oder halten die Armbeuge vor Mund und Nase. Auch beim Tragen einer Mund-
Nasen-Bedeckung husten und niesen Sie bitte in die Armbeuge.
H3 Nicht ins Gesicht fassen!
Fassen Sie sich möglichst wenig ins Gesicht, um etwaige Krankheitserreger nicht über die
Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen.
H4 Öfters mal Lüften!
Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität. Durch das Lüften wird die
Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert. In
den Kontrollbereichen übernehmen das die Lüftungsanlagen.
H5 Hygiene in Firmenfahrzeugen beachten!
Zur Handhygiene und zur Reinigung des Lenkrades werden unsere Firmenfahrzeuge mit Desinfektionsmittel,
Papiertücher und Müllbeutel ausgestattet. Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände und
das Lenkrad vor Antritt und nach Beendigung der Fahrt und entsorgen Sie die benutzten Papiertücher
samt dem verwendeten Müllbeutel, wenn Sie das Fahrzeug zurückgeben.
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H6 Gemeinsam genutzte Werkzeuge und Arbeitsmittel reinigen!
Für den Fall, dass bei der Verwendung von Werkzeugen und Arbeitsmitteln nicht bereits Schutzmaßnahmen
festgelegt sind (z. B. in Strahlenschutzbereichen), sind Werkzeuge und Arbeitsmittel
nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Wo das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige
Reinigung insbesondere vor der Übergabe an andere Personen vorzusehen.
H7 Geschirr spülen, aber richtig!
Das Geschirr z. B. aus den Teeküchen sollte nach der Benutzung nicht per Hand, sondern mithilfe
des Geschirrspülers bei mindestens 60 C gereinigt werden. Bitte nutzen Sie hier das entsprechende
Reinigungsprogramm.
INDIVIDUELLE BERATUNG ERFORDERLICH?
Sie als Mitarbeiterin und Mitarbeiter können sich individuell von Ihrem Hausarzt oder auch dem Betriebsärztlichen
Dienst beraten lassen, auch zu besonderen Gefährdungen aufgrund einer Vorerkrankung
oder einer individuellen Disposition. Der Betriebsärztliche Dienst kennt die JEN-Arbeitsplätze und
kann falls nötig weitere individuelle Maßnahmen vorschlagen, wenn die hier vorgestellten Schutzmaßnahmen
nicht ausreichen sollten.
Individuelle Beratung erhalten Sie auch durch die Sozialberatung des FZJ sowie durch den Betriebsrat
und die Gleichstellungsbeauftragte der JEN.
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JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft
für Nuklearanlagen mbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Telefon +49 2461 629-0
Telefax +49 2461 629-47200
info@jen-juelich.de
www.jen-juelich.de
Aufsichtsratsvorsitzender
Dr. Martin Hillebrecht von Liebenstein
Geschäftsführung
Rudolf Printz (Vorsitzender)
Ulrich Schäffler
Amtsgericht Düren | HRB 4349
UStIdNr. DE 119 495 754
Commerzbank AG
IBAN DE34 3708 0040 0187 9121 00
BIC DRESDEFF370
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Postfach 11 60 | 52412 Jülich
Abteilung
Name
Telefon
Telefax
EMail
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nach UVgO
Leistung:
Anlagen:
BWB - Bewerbungsbedingungen
EKB Einkaufsbedingungen der JEN mbH
ZVB Zusätzliche Vertragsbedingungen der JEN mbH
Leistungsverzeichnis
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Allgem. Sicherheitsordnung mit BSO
______________________________________________
Angebotsschreiben
Eignungsnachweise/Erklärungen
Kennzettel für den Angebotsumschlag
____________________________________________________
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe
mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
Vergabe-Nr:
Vergabeart:
Eröffnungstermin:
Datum Uhrzeit
Die Bindefrist endet am:
vertragliche Ausführungsfrist
Beginn Ende
Bei Abgabe von Angeboten in Papierform:
VE - Einkauf
Halit Gündogdu
+49 246162947304
+49 246162947335
halit.guendogdu@jen-juelich.de
2021000280
29.04.2021 10:00:00
12.05.2021
17.05.2021 30.07.2021
Erstellung eines Konzeptes zur Errichtung einer Einhausung und die Auslegung und den Aufbau von Luftfiltergeräten im
Leistungsbeschreibung
Unterlagen zur Leistungsbeschreibung (siehe Anlagen)
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Seite 2 von 2
1. Folgende Angebotsform ist zulässig:
Freundliche Grüße
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
5. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
6. Gründe für die Ablehnung Ihres Angebots werden gem. 46 UVgO
mitgeteilt.
7. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
8. Die geforderten Eignungsnachweise/Erklärungen sind mit dem Angebot abzugeben.
postalisch
Für Angebote in Papierform ist das vorhandene Angebotsschreiben zu
unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in einfacher Ausfertigung in
verschlossenem Umschlag bis zum Eröffnungstermin an die Vergabestelle
einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem roten Kennzettel
zu versehen. Nichteinhaltung kann zum Ausschluss führen!
Hinweis: Bei elektronischen Angeboten können die Anlagen zum
Angebot (z.B. Nachweise) hochgeladen werden.
elektronisch
2. Für die Angebotserstellung werden keine Kosten erstattet.
3. Bis zum Ablauf des Eröffnungstermins kann das Angebot zurückgezogen werden.
4. Bieterfragen sind unverzüglich, innerhalb der, in der Veröffentlichung
genannten Frist, vor Ablauf der Angebotsfrist an den Einkauf der JEN
(an genannte Kontaktdaten) zu richten. Antworten zu den Bieterfragen
werden vor dem Angebotsschlusstermin auf der Vergabeplattform
veröffentlicht. Es besteht die Möglichkeit einer Registrierung um über
mögliche Änderungen informiert zu werden. Nur im Falle dieser freiwilligen
Registrierung werden Bieter und Bewerber automatisch in die
Kommunikation der Vergabestelle eingebunden. Ohne eine freiwillige
Registrierung sind Bieter und Bewerber verpflichtet, sich eigenständig auf der
Vergabeplattform über das Vergabeverfahren, wie zum Beispiel Änderungen
an den Vergabeunterlagen und Antworten auf Bieterfragen, zu informieren.
Marcel Majowski Halit Gündogdu
8
JEN | Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Seite 1 von 23
Rückbau FRJ-2
Vorhaben C.1.3
Funktionale Leistungsbeschreibung für die Erstellung eines
Konzeptes zur Errichtung einer Einhausung und die Auslegung
und den Aufbau von Luftfiltergeräten im Reaktorgebäude
26. März 2021
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Funktionale Leistungsbeschreibung | 26. März 2021
JEN | Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Seite 2 von 23
REVISIONSVERZEICHNIS
Seite Rev.-Index Bearb.-Stand Bemerkungen/Grund der Änderung
0 26.03.2021 Ersterstellung
10
Funktionale Leistungsbeschreibung | 26. März 2021
JEN | Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Seite 3 von 23
INHALT
Seite
1. Einleitung 5
Rückbaukonzept 5
Projektbeteiligte 5
Allgemeine Beschreibung der Anlage 6
2. AUSGANGSZUSTAND UND RANDBEDINGUNGEN 7
Historie und baulicher Zustand der Anlage 7
Zustand zum Zeitpunkt der Errichtung der Einhausung und dem
Aufbau der Luftfiltergeräte 8
Zu- und Abluft Situation in der Reaktorhalle 9
3. Darstellung der Aufgabenstellung und Ziel der Funktionalen
Leistungsbeschreibung 11
Einhausung 11
Lüftungstechnische Anlage für die Einhausung 12
4. Liefer- und Leistungsumfang 14
Allgemeiner Liefer- und Leistungsumfang 14
Terminplanung 14
Auftragsbedingungen 14
Technische Randbedingungen 15
Personal 16
Unvorhergesehene Tätigkeiten 16
5. Weitere Leistungen 17
11
Funktionale Leistungsbeschreibung | 26. März 2021
JEN | Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Seite 4 von 23
Sonstige Leistungen 17
6. AUSFÜHRUNGSFRISTEN 18
7. LEISTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS 19
Abkürzungsverzeichnis 20
Literaturverzeichnis 21
Abbildungsverzeichnis 22
Anlage 23
12
Funktionale Leistungsbeschreibung | 26. März 2021
JEN | Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Seite 5 von 23
1. EINLEITUNG
Der FRJ-2 war ein Forschungsreaktor der DIDO-Klasse, der zwischen 1962 und 2006 nach zwei Leistungserhöhungen
zuletzt mit 23 MWth betrieben wurde. Am 2. Mai 2006 wurde der Forschungsreaktor
FRJ-2 endgültig abgeschaltet. Im April 2007 wurde durch die Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ)
der Antrag auf Stilllegung und Rückbau der Reaktoranlage FRJ2 gemäß 7 Abs. 3 AtG /1/ bis zur Grünen
Wiese bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen, jetzt MWIDE NRW (Ministerium für
Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW) gestellt. Die Genehmigung für die
Stilllegung und den Abbau der Reaktoranlage FRJ-2 wurde durch den Bescheid Nr. 7/10 FRJ-2 erteilt
(vgl. Anlage 1).
Der FRJ2 befindet sich seit September 2012 in der Rückbauphase. Die Reaktoranlage ist
kernbrennstoff- und schwerwasserfrei. Mit der Kalten Neutronenquelle wurde der letzte und
größte von insgesamt 188 Experimentiereinschüben, Reaktorsteuereinrichtungen und
Abschirmstopfen ausgebaut und der Entsorgung zugeführt.
Die vorliegende funktionale Leistungsbeschreibung beschreibt die Planungs und
Ingenieurleistungen, für die Erstellung eines Konzeptes zur Errichtung einer Einhausung und den
Aufbau von Luftfiltergeräten in der Reaktorhalle.
Rückbaukonzept
Gemäß aktuellem FRJ-2 Rückbaukonzept werden vor dem Abbau des Reaktorblocks ein Arbeitsgerüst
sowie eine Einhausung mit eigenen raumlufttechnischen Einrichtungen zur Vermeidung von
Kontaminationsverschleppungen um den Reaktorblock zu errichten
Die vorliegende funktionelle Leistungsbeschreibung beschreibt für den Auftragnehmer, nachfolgend
AN bezeichnet, die für dieses Vorhaben zu erbringenden Planungsleistung.
Projektbeteiligte
In dem Projektablauf sind folgende Beteiligte involviert:
Auftraggeber (AG):
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Auftragnehmer (AN):
Noch zu beauftragen
13
Funktionale Leistungsbeschreibung | 26. März 2021
JEN | Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Seite 6 von 23
Allgemeine Beschreibung der Anlage
Lage der Reaktoranlage FRJ-2
Der Standort der Reaktoranlage FRJ2 und ihrer Hilfs und Nebenanlagen befindet sich auf dem Gelände
des FZJ innerhalb des Campus Jülich des Forschungszentrums Jülich GmbH im Kreis Düren, Regierungsbezirk
Köln des Landes NordrheinWestfalen. Die JEN ist im Verbund mit dem Forschungszentrum
über die Landesstraße L264 sowie die Bundesstraßen B55 und B56 an das überregionale Verkehrsnetz
angeschlossen.
Reaktoranlage, Reaktorhalle, Reaktorblock
Die Reaktoranlage FRJ2 mit ihren Hilfs und Nebenanlagen liegt innerhalb eines von einem Doppelzaun
umgebenen, besonders bewachten Bereich.
Zur Reaktoranlage FRJ2 und ihrer Hilfs und Nebenanlagen gehören folgende Gebäude und Anlagenteile:
das Betriebs, Hygiene und Versorgungsgebäude,
die Reaktorhalle,
die Technikumshalle und der Zwischentrakt,
die Abwasserzentrale mit Lager und Wagenhalle,
das neue Pumpenhaus,
das alte Pumpenhaus,
die Reste der Luftkühleranlage und
das externe Neutronenleiterlabor (ELLA).
Zum inneren Sicherungsbereich gehören folgende Anlagenbereiche:
die Reaktorhalle FRJ2 mit Schleusen,
der Kontrollraum und die Betriebsräume der Elektroversorgungsanlage im Versorgungsgebäude
und
die Technikumshalle mit Ausnahme der mechanischen Werkstatt.
Der Zugang zur Reaktorhalle erfolgt im Obergeschoss des Hygienegebäudes über die Personenschleuse.
Ebenerdig sind zusätzlich eine Personennotschleuse sowie die mit Fahrzeugen befahrbare,
zum Ein und Ausbringen von Material vorgesehene LKWSchleuse vorhanden. In der Reaktorhalle befindet
sich ein 30-MgRundlaufkran. In der LKWSchleuse vorgelagerten Technikumshalle steht ein 26-
Mg-Portalkran zur Verfügung. In der Reaktorhalle befindet sich der Reaktorblock.
14
Funktionale Leistungsbeschreibung | 26. März 2021
JEN | Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Seite 7 von 23
2. AUSGANGSZUSTAND UND RANDBEDINGUNGEN
Im Folgenden wird die Historie sowie der bauliche Zustand der Anlage beschrieben. Hier werden die
Betriebshistorie und die Nutzung der Anlage erläutert.
Historie und baulicher Zustand der Anlage
Der Forschungsreaktor FRJ2 wurde am 14.11.1962 nuklear mit einer thermischen Reaktorleistung
von 10 MWth in Betrieb genommen und zunächst für Materialbestrahlungen und später vornehmlich
zur Durchführung von Neutronenstreuexperimenten eingesetzt. Durch den hohen Nutzungsbedarf
aus Wissenschaft und Forschung erfolgten nach Umbaumaßnahmen an der Reaktoranlage in den
Jahren 1967 und 1972 zwei Leistungserhöhungen auf 15 MWth bzw. 23 MWth.
1986 ging ein Externes Neutronenleiterlabor in Betrieb, um mit einem aus der Reaktorhalle
herausgeführten Neutronenstrahl weitere Neutronenstreuexperimente durchführen zu können.
Ab 2001 wurde in drei Bestrahlungspositionen im Reaktoraluminiumtank das Nuklid Molybdän99
für die Radiopharmaka Produktion erzeugt. Mit einer thermischen Leistung von 23 MWth und einem
maximalen Neutronenfluss von 2,5 1014 n/(cms) war der FRJ2 über Jahrzehnte der
leistungsstärkste Forschungsreaktor Deutschlands.
Der FRJ2 wurde am 02.05.2006 gemäß Beschluss des Aufsichtsrates des Forschungszentrums Jülich
nach 44jährigem Betrieb endgültig abgeschaltet. Das Stilllegungs und Abbaukonzept sieht den
Abbau der Reaktoranlage einschließlich ihrer Hilfs und Nebenanlagen sowie die anschließende
Freigabe und Entlassung der Gesamtanlage aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes (AtG)
vor.
In der Nachbetriebsphase zwischen der endgültigen Abschaltung im Mai 2006 und der Erteilung der
Stilllegungsgenehmigung im September 2012 wurden im Rahmen der weiterhin geltenden
Betriebsgenehmigung alle restlichen 218 Brennelemente und bis auf geringe Restmengen das vor
allem stark tritiumbelastete Schwerwasser mit einer Menge von etwa 13 Mg entsorgt. Darüber
hinaus wurden bis auf die Molybdänproduktionsanlage BE46 alle Experimentiereinrichtungen aus
der Reaktorhalle und dem Externen Neutronenleiterlabor abgebaut und entweder an andere
Reaktoranlagen zum Weiterbetrieb abgegeben oder entsorgt. Im Rahmen von
Ertüchtigungsmaßnahmen wurden bereits in der Nachbetriebsphase maßgebliche Komponenten,
wie der 30 Mg Reaktorhallenrundlaufkran, der 26 Mg Portalkran in der Technikumshalle sowie die
Antriebe der Lüftungsanlage in der Reaktorhalle für den Rückbau ertüchtigt.
Im April 2007 wurde durch das Forschungszentrum Jülich der Antrag auf Stilllegung und Rückbau der
Reaktoranlage FRJ2 bis zur Grünen Wiese bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen,
jetzt MWIDE NRW (Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes
NRW) gestellt. Der Antrag berücksichtigt den Rückbau in einem einzigen Genehmigungsschritt (auf
mehrere Teilgenehmigungen wurde verzichtet).
Mit der Erteilung der Stilllegungsgenehmigung am 20.09.2012 wurde die Reaktoranlage in die
15
Funktionale Leistungsbeschreibung | 26. März 2021
JEN | Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Seite 8 von 23
Projektphase Rückbau überführt. Mit der ersten Änderungsgenehmigung zur
Stilllegungsgenehmigung 7/10 gemäß 7 (3) AtG wurde die Reaktoranlage FRJ2 am 01.09.2015 im
Rahmen des Betriebsübergangs vom Forschungszentrum Jülich in die JEN mbH übergeleitet.
Alle entbehrlichen Kreisläufe und Systeme im Arbeitsbereich des Reaktorblocks (z. B. Primär,
Sekundärkühl-, und Tankheliumkreislauf) wurden demontiert oder verlegt. Ebenfalls wurden die ca.
110 Mg schweren Abschirmungen und ein EisenSchrotbetonring am Reaktortop bis auf die Höhe des
AluminiumtankTopschilds entfernt.
Die Abbildung 1 zeigt ein aktuelles Foto des Reaktorblocks in der Reaktorhalle. Die Topplatte ist bereits
demontiert.
Abbildung 1: Reaktorblock in der Reaktorhalle im Jahr 2020
Zustand zum Zeitpunkt der Errichtung der Einhausung und dem
Aufbau der Luftfiltergeräte
Zum Zeitpunkt des Aufbaus für dieses Konzept wird es einen Stahlbau als Hilfsvorrichtung, siehe
Abbildung 2 um den Reaktorblock geben. Diese Hilfsvorrichtung umfasst eine Arbeitsbühne, einen
Portalkran (nicht in Abbildung 2 zu sehen), Hubwerke sowie Abschirmschleusen. Mit dieser
Hilfsvorrichtung werden das Reaktoraluminiumtank-Topschild, der RAT-Tragring und die Ringschilde
demontiert und entsorgt.
16
Funktionale Leistungsbeschreibung | 26. März 2021
JEN | Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Seite 9 von 23
Abbildung 2: Schematische Darstellung der geplanten Hilfsvorrichtung in der Reaktorhalle
Die Hilfsvorrichtung wird in einem CAD-Modell dargestellt und dem Auftragnehmer nach erfolgter
Beauftragung als step-Datei übergeben. Die step-Datei stellt eine Zusammenstellung im Konzeptstatus
dar und bildet die notwendigen Schnittstellen ab.
Zu- und Abluft Situation in der Reaktorhalle
Die Zuluft für die Reaktorhalle wird über zwei Lüfter gesteuert. Über eine Regelung der zwei
Abluftlüfter wird Konstant ein Unterdruck von 0,5 mBar in der Reaktorhalle erzeugt. Der
Volumenstrom von Zu- und Abluft in der Reaktorhalle beträgt 8500 m/h.
Die Abbildung 3und Abbildung 4 zeigen den Abluftkanal der Reaktorhalle (Rote Pfeile markieren den
Abluftkanal; Gelbe Pfeile markieren die Schnittstelle zwischen den beiden Bildern). Im Abluftkanal
laufen alle anderen Abluftleitungen der Reaktorhalle zusammen. Über den Abluftkanal wird die Abluft
der Reaktorhalle zu der Abluftfilteranlage geführt und danach in der Abluftüberwachung auf Aerosole
und Tritium getestet. Werden keine Grenzwerte überschritten, wird die Abluft nach der Überwachung
über den Abluftkamin nach draußen geleitet.
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Funktionale Leistungsbeschreibung | 26. März 2021
JEN | Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Seite 10 von 23
Abbildung 3: Abluftkanal der Reaktorhalle 1
Abbildung 4: Abluftkanal der Reaktorhalle 2
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3. DARSTELLUNG DER AUFGABENSTELLUNG UND ZIEL
DER FUNKTIONALEN LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Im Rahmen des Abbaus des FRJ-2 soll ein Konzept erstellt werden, welches die Errichtung einer
Einhausung und den Aufbau von Luftfiltergeräten zu Vermeidung von Kontaminationsverschleppung
und einen gerichteten Luftstrom innerhalb der Einhausung gewährleistet.
Einhausung
Die Einhausung soll die räumliche Trennung zwischen der Reaktorhalle und dem Rückbaubereich am
Reaktorblock darstellen. Die Anforderungen und der benötigte Platzbedarf für die Rückbauprozesse
und die dazu notwendigen logistischen Prozesse müssen bei der Planung berücksichtigt und detailliert
mit JEN abgestimmt werden. Diese sind z.B.:
- Demontage von Isolier- und Dichtmaterialien am und im Reaktorblock
- Zerlegung der verschiedenen Bestandteile des Reaktorblocks mittels mechanischen und
/ oder thermischen Trennverfahren
- Möglichkeit zur Befestigung von Medienleitungen usw.
- Planung von Medieneinführungspunkten
- Berücksichtigung Platzbedarf für die lufttechnischen Installationen
- Ggf. Vorreinigung und temporäre Verpackung von zerlegten Komponenten
- Transport von zerlegten Komponenten innerhalb der Einhausung mit Hebezeugen z.B.
Portalkran
- Abtransport der zerlegten Komponenten aus der Einhausung heraus
- Realisierbarkeit der Materialtransportwege über Transportöffnungen in der Einhausung
insbesondere auch die Betrachtung der Öffnungs- und Schließvorgänge
- Personalwege inklusive Planung der Fluchtwege bzw. Schleusen
- Erstellung Beleuchtungskonzept für die Einhausung
- Stabilitätsbetrachtung der Einhausung z.B.: statischer Erfordernisse hinsichtlich innere
und äußere Lasteinwirkung
- Berücksichtigung des vorliegenden Brandschutzkonzeptes
- Rüstarbeiten zur Anpassung der Arbeitsebene an das jeweilige Rückbauvorhaben
- Gute Dekontaminierbarkeit der Einhausung
- Durchführung einer Massenabschätzung
Die entstehenden Gefahrstoffe beim Rückbau sind zu berücksichtigen. Gegebenenfalls sind
entsprechende Bereiche nach TRGS in der Einhausung vorzusehen. Die Notwendigkeit von Personenund
Materialschleusen ist zu prüfen.
Es ist auf eine möglichst einfache Konstruktion zu achten, die mit dem im Kontrollbereich verfügbarem
Platz und vorhanden Mitteln (Werkzeug, Kräne, Personal) installiert werden kann. Für die Montage
sind Schraubverbindungen gegenüber Schweißverbindungen vorzuziehen. Wegen möglicher
Kontamination von Bauteilen ist eine gute Dekontaminierbarkeit der Bauteile zu berücksichtigen. Die
Abmessungen der einzelnen Bauteile sind nach den maximalen Maßen der Reaktorhallen -
Materialschleuse zu planen.
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Lüftungstechnische Anlage für die Einhausung
Die hautsächliche Aufgabe der Belüftung ist eine dauerhafte Sicherstellung einer gerichteten Strömung
von der Reaktorhalle in die Einhausung zur Vermeidung einer Kontaminationsverschleppung.
Gegebenenfalls ist eine zusätzliche Unterdruckregelung notwendig.
Dabei sollte die Luft aus der Reaktorhalle in die Einhausung gesaugt werden. Die Luftströmung in der
Einhausung ist idealerweise in Richtung der Kontamination von oben nach unten durch den
Reaktorblock. Zusätzlich können die Stäube und Aerosole mit lokalen Absaugungen am Ort der
Kontamination abgesaugt werden. Anschließend sollte die Luft über die Schwebstoff - Filteranlagen
gereinigt werden. Es ist zu prüfen, ob die Fortluft nach den Filteranlagen frei der Hallenfortluft
zugeführt werden kann oder ob ein geführter Anschluss über z.B. einen separaten Fortluftkanal an den
Hallenfortluftkanal notwendig ist. Die optimale Luftströmung in der Einhausung ist unter
Berücksichtigung der Rückbauprozesse und der Sicherheit des Personals zu planen.
Die Komponenten RAT, Graphitreflektor, Doppelwandiger Stahlstank und der Biologische Schild
werden in der Einhausung zerlegt. Bei jedem dieser Rückbauschritte muss die abgesaugte Luft von den
unterschiedlichen Stäuben gereinigt werden. Die entstehenden Stäube und Aerosole müssen bei der
Auswahl der Filteranlagen berücksichtigt werden und es muss sichergestellt werden, dass die gesamte
Hallenfortluft die genehmigten Tagesableitwerte nicht überschreitet. Es ist zu prüfen ob eine separate
Überwachung für die Fortluft der Einhausung notwendig ist.
Ein großes Augenmerk ist auf die Filteranlagen selbst zu richten. Die Sicherheit für das
Betriebspersonals bei der Bedienung hat oberste Priorität. Das Filtergehäuse ist so ausgeführt, dass
der Wechsel der Filterelemente nach der Schutzsackwechselmethode ohne Kontamination der
Umgebung und des Bedienpersonals möglich ist. Das Filtergehäuse besteht aus Edelstahl in gasdichter
Ausführung. Die Beladung und Dosisleistung der Filter sollen ständig überwacht werden und bei
Erreichen der Obergrenze ein akustisches und optisches Warnsignal auslösen. Zusätzlich sind
Sicherheitsmaßnahmen gegenüber einem möglichen Filterbruch vorzusehen. Zur Reduzierung der
Wechselperioden sollte, in Abhängigkeit der zu erwartenden Stäube im Rückbauprozess, eine
automatisierte Abreinigung der Filteranlagen geprüft und gegebenenfalls geplant werden. Zusätzlich
ist zu prüfen ob eine Installation einer Vorfilteranlage erforderlich ist. Die Grundlage der Untersuchung
und das Ergebnis sind im Konzept darzustellen.
Folgende Anforderungen an die Planung der Lüftungstechnischen Anlage sind zu berücksichtigen:
- Ermittlung der erforderlichen Luftmengen und des Luftwechsels
- ggf. Unterdruck unter Berücksichtigung der Rückbauprozesse in der Einhausung
- Festlegung der Luftreinigungsprozesse (Filterklassen, Filterzahl, Vorfilterung,
Temperaturbeständigkeit, Filtermaterialien) unter Berücksichtigung der zu erwartenden
Stäube und Aerosole
- Abreinigung der Filterbänke (Vorfilter) mittels Druckluft in einen wechselbaren Behälter
- Erzeugung und Beibehaltung einer gerichteten Luftströmung
- Aufrechterhaltung einer gerichteten Luftströmung bei geöffneter Einhausung
- Einhaltung der Tagesableitwerte des FRJ-2 in der Fortluft
- Bediensicherheit der Filteranlagen für das Betriebspersonal
- Planung von lokalen Absaugungen in der Einhausung
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Funktionale Leistungsbeschreibung | 26. März 2021
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- Einbindung der Lüftungsanlage in die bestehende GLT / Leitwarte
- Brandschutzbestimmungen, min. schwer entflammbares Material
- Maßnahmen im Fall eines Ausfalls der Lüftungsanlage
Leistungsziel ist die Entwicklung eines integralen Konzeptes einer be- und entlüfteten Einhausung.
Eine vollumfängliche Berücksichtigung aller Rückbauprozesse und Sicherheitstechnischen
Einrichtungen wird vorausgesetzt. Einhausung und Lüftungstechnik sollen in eine bestehende Struktur
integriert werden und nach Fertigstellung des Reaktorrückbaus zurückgebaut werden können.
Als Grundlage für die Konzepterstellung sind die Standort- und kundenspezifischen Vorschriften und
Richtlinien sowie die bestehende Genehmigung im aktuellen Stand des FRJ-2 zu berücksichtigen und
darzustellen. Zusätzlich sind die auf die Anforderungen der zu erstellenden Konzeptplanung und
Rahmenspezifikation zutreffenden aktuellen Richtlinien nach VDI, DIN und ASR zu berücksichtigen und
darzustellen.
In Zuge der Konzeptplanung und Rahmenspezifikation sind die erforderlichen Normen und Regelwerke
je nach Ausführung der Einhausung zu ermitteln und detailliert in die Konzeptplanung und
Rahmenspezifikation aufzunehmen.
Außerdem ist Anlage 2 zu beachten, welche als Ergänzung für diese Leistungsbeschreibung dient.
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4. LIEFER- UND LEISTUNGSUMFANG
Allgemeiner Liefer- und Leistungsumfang
Der Liefer- und Leistungsumfang umfasst die Erstellung einer Rahmenspezifikation für den Aufbau
einer Einhausung mit lüftungstechnischer Einrichtung. Auf Grundlage dieser Rahmenspezifikation und
den geltenden Rahmenbedingungen soll im nächsten Schritt eine Konzeptplanung erstellt werden.
Die Erstellung der Rahmenspezifikation und Konzeptplanung muss Prüf- und Genehmigungsfähig
umgesetzt werden.
Unter anderem sind folgende Leistungsinhalte durch den AN zu erbringen:
Erstellung eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen
Systematische Erstellung der Dokumentation, Erstellung von zeichnerischen Darstellungen, Schemata,
fachtechnische und terminliche Abstimmung mit den Projektbeteiligten hinsichtlich der Schnittstellen,
Erstellung von 3D Grafiken
Wöchentlicher Termin mit AG für die Darstellung von Schnittstellen und der Klärung Liste offener
Punkte
Pauschalfestpreis für die in Kapitel 4.1
genannten Leistungen
Terminplanung
Vom AN ist innerhalb von 5 Arbeitstagen ein Terminplan vorzulegen, mit dem der vom AN vorgesehene
Zeitbedarf für die Vorgänge des Liefer- und Leistungsumfangs bestätigt wird.
Terminliche Abweichungen sind rechtzeitig anzuzeigen und weiteres Vorgehen mit dem AG
abzustimmen.
Auftragsbedingungen
Für die Leistungen des AN sind vom AN bei Bedarf qualifizierte Fachplaner für die jeweiligen Leistungen/
Gewerke einzuschalten (z. B. Tragwerksplanung). Die Kosten hierfür sind im Angebot zu berücksichtigen.
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Die gesamte technische Dokumentation mit den dazugehörigen Prüfungen durch den Hersteller gehört
mit zur Leistung des AN und ist dreifach in schriftlicher und elektronischer Form in den entsprechenden
Projektphasen sowie bei Projektabschluss gesammelt zu übergeben.
Weiterhin gehört die Abstimmung mit dem Projektleiter des AG zu den Aufgaben des AN und wird
nicht gesondert vergütet. Hierzu werden in regelmäßigen Zeitabständen (in der Regel monatlich) stattfindende
Besprechungen beim AN angesetzt (siehe Weitere Besondere Vertragsbedingungen).
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass der AG von rechtlichen Ansprüchen Dritter freigehalten wird.
Nach Auftragserteilung (im Rahmen des Kick- Off- Meetings) ist der Bieter dazu verpflichtet an einer
Begehung der Anlage teilzunehmen und die Örtlichkeiten zu besichtigen.
Technische Randbedingungen
Bereitstellung benötigter Daten
Die für die Ausführung des erteilten Auftrags benötigten Daten zur bestehenden Anlage, wie z. B. technische
Zeichnungen des Reaktoraufbaus, werden durch den AG in elektronischer dem AN zur
Verfügung gestellt. Die benötigten Unterlagen sind frühzeitig durch den AN anzufordern.
Datenformate
Projektdaten sind in den jeweilig gängigen Datenformaten den Projektbeteiligten zur Verfügung zu
stellen. Beschreibungen wie Berichte, Datenblätter, Notizen etc. sind im pdf-Format, xls- bzw. xlsx-
Format und in doc- bzw. docx-Format zur Verfügung zu stellen, Terminpläne als mpp und pdf. Konstruktionszeichnungen
werden die Native CAD-Daten (Original-Format des CAD-Systems) z. B.: CATIA
4/5, INVENTOR, Pro/E, SolidWorks, SolidEdge usw. und bei Bedarf als Austauschformat (Step AP214
(bevorzugt) und AP203 (möglich); VRML v2 (bevorzugt) v1 (möglich)) übergeben. Zeichnungen
und/oder Abbildungen sind in den Formaten dwg-, dxf- bzw. pdf-, tiff-Datei zu erstellen. Die Nutzungsrechte
sämtlicher Dokumente, Konstruktionen sowie weiterer in diesem Vorhaben erzeugten Unterlagen
liegen ausschließlich bei JEN.
Allgemeine konstruktive Vorschriften und Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass alle in der vorliegenden Leistungsbeschreibung genannten bzw. in
den beigefügten Zeichnungen und Anlagen aufgeführten Abmessungen und Maßangaben sowie
sonstigen Angaben durch den AN im Rahmen der Planung in Abstimmung mit dem AG zu verifizieren
sind.
Bei der Planung und der Dokumentation sind die jeweilig anzuwendenden Normen und Richtlinien in
ihrer jeweilig gültigen Fassung zu recherchieren und in der Rahmenspezifikation und gegebenenfalls in
der Konzeptplanung anzugeben.
Der AG führt eine Beurteilung der Qualifikation des AN durch. Für diese Beurteilung hat der AN unter
anderem den Nachweis über ein eingeführtes und funktionsfähiges QS-System nach den Grundsätzen
DIN EN ISO 9001 /2/ vorzulegen.
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Funktionale Leistungsbeschreibung | 26. März 2021
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Der AN bestätigt mit Abgabe seines Angebotes die Erfüllung der in dieser Unterlage festgelegten Anforderungen.
Qualifikation von Nachunternehmern des AN
Die Ausführung von Lieferungen/Leistungen durch Nachunternehmer bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des AG.
Werden Teilleistungen oder Teillieferungen von Unterlieferanten des AN erbracht, so gelten sinngemäß
die gleichen Anforderungen. Die vom AN vorgesehenen Nachunternehmer sind dem AG im Rahmen
der Angebotsphase, spätestens jedoch bis zur Auftragsvergabe, anzugeben. Die im Rahmen dieser
Leistungsbeschreibung geforderten Zertifizierungen/Überprüfungen/Zulassungen sind dem Angebot
als Kopie beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die vom AN benannten Nachunternehmer auf ihre Eignung und Qualifikation
zu überprüfen.
Personal
Für die Leistungserbringung dürfen nur fachlich qualifizierte Mitarbeiter:innen eingesetzt werden.
Unvorhergesehene Tätigkeiten
Fallen unvorhergesehene Tätigkeiten an, die in der Ausschreibungsphase nicht absehbar waren und in
der vorliegenden Leistungsbeschreibung daher nicht definiert sind, so bedeutet dies in der Regel
Mehraufwand, der durch den Auftraggeber zusätzlich gemäß der in Kapitel 5.1.2 anzugebenen
Stundensätze vergütet wird. Die Durchführung solcher Arbeiten ist im Vorhinein rechtzeitig dem AG
mitzuteilen und durch diesen schriftlich freizugeben.
Ordnung- und Sicherheitsbestimmungen
Die Vorgaben des Dokumentes Allgemeine Sicherheitsordnung mit Anhang Brandschutzordnung des
Forschungszentrums Jülich Betriebsstätte Jülich (vgl. Anlage 3) sind zu befolgen.
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5. WEITERE LEISTUNGEN
Sonstige Leistungen
Leistungen im Rahmen von Sonstige Leistungen
Sämtliche, zur Erfüllung des Auftrags notwendigen und mit dieser Unterlage nicht abgedeckten Leistungen,
sind durch den AN auszuführen, sofern diese in das Tätigkeitsfeld des AN fallen. Die Erbringung
solcher Leistungen bedürfen der Zustimmung des AG und sind diesem vor Leistungserbringung rechtzeitig
schriftlich mitzuteilen. Die Leistungen sind nach Aufwand zu erbringen und sind nach anzugebenden
Stundensätzen des AN durch den AG zu vergüten.
Angebotspreis zum Leistungspaket Sonstige Leistungen
Stundesätze
Ingenieur /h
Techniker /h
Technischer Zeichner /h
Konstrukteur /h
/h
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6. AUSFÜHRUNGSFRISTEN
Vertragliche Ausführungsfristen:
Geplanter Beginn der Arbeiten: Nach
Auftragserteilung
Entwurf Rahmenspezifikation und Konzeptentwurf Revision 0: 07.06.2021
Rahmenspezifikation und Konzept Revision 0: 30.07.2021
Alle Dokumente und Unterlagen sowie die Projektsprache ist deutsch.
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7. LEISTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS
Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber erbracht:
Benennung eines Ansprechpartners bei der JEN
Teilnahme an Abstimmungs und Fachgesprächen
Bereitstellung der für die Durchführung der Planungsleistung erforderlichen
Bestandsunterlagen
Vor-Ort Begehungen
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Funktionale Leistungsbeschreibung | 26. März 2021
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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abkürzung Bedeutung
AG Auftraggeber
AN Auftragnehmer
FRJ Forschungsreaktor Jülich
FZJ Forschungszentrum Jülich
MWIDE Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
RAT Reaktoraluminiumtank
TN Technische Notiz
TÜV-Arge KTW TÜV-Arbeitsgemeinschaft Kerntechnik West
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Funktionale Leistungsbeschreibung | 26. März 2021
JEN | Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Seite 21 von 23
LITERATURVERZEICHNIS
/1/ Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
(AtG Atomgesetz)
24.02.2012
/2/ DIN EN ISO 9001
Qualitätsmanagementsystem - Anforderungen
Fassung: 12/2008
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Funktionale Leistungsbeschreibung | 26. März 2021
JEN | Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Seite 22 von 23
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Reaktorblock in der Reaktorhalle im Jahr 2020 8
Abbildung 2: Schematische Darstellung der geplanten Hilfsvorrichtung in der Reaktorhalle 9
Abbildung 3: Abluftkanal der Reaktorhalle 1 10
Abbildung 4: Abluftkanal der Reaktorhalle 2 10
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Funktionale Leistungsbeschreibung | 26. März 2021
JEN | Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Seite 23 von 23
ANLAGE
Anlage 1: Genehmigungsbescheid Nr. 7 10 FRJ-2
Anlage 2: FRJ-2_C.1.3_TN_Grundlage Leistungsbeschreibung
Anlage 3: Allgemeine Sicherheitsbestimmung mit Anhang Brandschutzordnung des
Forschungszentrum Jülich GmbH Betriebsstätte Jülich -
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Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen/Eignungsleihe
Vergabe-Nr.:
Leistung:
LV-Position Beschreibung der Teilleistung Name des Unternehmens
Ich/Wir erkläre(n), dass folgende Teilleistungen durch den Einsatz von Nachunternehmern
ausgeführt werden.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
Erstellung eines Konzeptes zur Errichtung einer Einhausung und die Auslegung und den Aufbau von
Luftfiltergeräten im Reaktorgebäude
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ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER JEN MBH
Stand: 24.05.2004
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen, auch für Folgebestellungen der JEN mbH (nachfolgend AG
genannt). Unsere
Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlichrechtlichen
Sondervermögen und spätestens mit der Annahme unserer Bestellung als angenommen.
Der AG ist als Zuwendungsempfänger des Bundes und des Landes NRW verpflichtet, die Bestimmungen des öffentlichen
Vergabewesens und des
öffentlichen Preisrechts anzuwenden.
2. Bestellungen
Der AN hat die Bestellung innerhalb von 2 Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf der Frist ist der AG
berechtigt, die Bestellung
zu widerrufen, ohne dass dem AG daraus Kosten in Rechnung gestellt werden können. Das gilt nicht, wenn die Lieferung bzw.
Leistung bereits
erbracht wurde.
Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind rechtsverbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu
ihrer Rechtsgültigkeit der
nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages.
Aufträge dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung des AG an Dritte weitergegeben werden. Widrigenfalls ist der AG
berechtigt, ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der AN als Händler
auftritt.
Der Schriftwechsel ist mit der Abteilung Einkauf zu führen. Absprachen mit anderen Abteilungen bedürfen, sofern dabei
Vereinbarungen getroffen
werden sollen, die im Vertrag festgelegte Punkte verändern, der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Abteilung
Einkauf in Form eines
Nachtrags zum Vertrag.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung
Die JEN mbH ist verpflichtet, die Verordnung VOPr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen für die Vereinbarung der
Preise zugrunde zu
legen. Das Zustandekommen des Preises hat der AN den für die Preisbildung und Preisüberwachung zuständigen Behörden auf
Verlangen
nachzuweisen.
Die in der Bestellung angegebenen Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen aller Art aus.
Nebenleistungen sowie Planungs und Konstruktionsaufwand sind mit dem Bestellpreis abgegolten, wenn dies nicht ausdrücklich
schriftlich anders
vereinbart wurde.
Soweit nicht anders vereinbart, sind im Preis die Kosten für Verpackung und Nebenleistungen bis Verwendungsstelle enthalten.
Rechnungen sind in 2facher Ausfertigung unter Angabe der Bestellnummer des Auftraggebers und der geforderten Angaben lt. 14
USTG
einzureichen. Rechnungszweitschriften sind als Duplikat zu kennzeichnen. Rechnungen mit fehlenden Angaben werden nicht
anerkannt und dem AN
zurückgesandt. Sie gelten als nicht fällig.
Die Zahlung erfolgt auf dem handelsüblichen Weg. Die Zahlungsfrist beginnt nach Lieferung/Leistung und ordnungsgemäßem
Rechnungseingang.
Zahlung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto.
Soweit der AN
Bescheinigungen über Materialprüfungen zur Verfügung zu stellen hat, setzt die Vollständigkeit der Lieferung und Leistung
den Eingang dieser
Unterlagen voraus, bei Mängeln behalten wir uns Preiseinbehalt vor. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder
Leistung als
vertragsgemäß. Werden durch den AG Rechnungsbeträge gekürzt, sind die Einsprüche anerkannt, wenn nicht innerhalb von 4
Wochen schriftlich
dagegen Widerspruch erhoben wird.
Vereinbarte An und Teilzahlungen werden nur aufgrund entsprechender Rechnungen geleistet.
Aufrechnungs und Zurückbehaltungsrechte stehen dem AG im gesetzlichen Umfang zu.
Der AN darf Forderungen gegen den AG nur mit dessen vorheriger Zustimmung abtreten. Der AG wird die Zustimmung nicht unbillig
verweigern.
Tritt der AN Forderungen gegen den AG ohne Zustimmung des AG ab, so zahlt der AN dem AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00
ohne dass
dies die Anerkennung der Abtretung durch den AG bewirkt.
4. Liefer und Leistungstermine, Lieferverzug, höhere Gewalt
Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der
Eingang der Ware bei der von
uns genannten Empfangs bzw. Verwendungsstelle oder die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme.
Der AG ist unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sobald für den AN erkennbar ist, dass die vereinbarte Lieferung bzw.
Leistung nur verzögert
erbracht werden kann. Wird dies erkennbar hat der AN alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, um die Einhaltung von
Einzelfristen,
Zwischen und Endtermin sicherzustellen. Hierzu gehören auch Maßnahmen gegen Witterungseinflüsse einschließlich Frost und
Schnee.
Im Falle des Liefer bzw. Leistungsverzuges ist der AG berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu
machen. Der AN
hat dabei jedoch das Recht, dem AG den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen. Weitergehende gesetzliche oder
vertragliche Ansprüche
bleiben vorbehalten.
Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den
Leistungspflichten.
Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und
ihre Verpflichtungen
den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
5. Lieferung und Versand
Jeder Lieferung sind Versandpapiere mit Angabe der Bestellnummer und des Inhaltes beizufügen. Geforderte Zertifikate sind
zeitgleich zu
übergeben. Bei fehlenden Angaben in den Lieferpapieren bzw. fehlenden Zertifikaten lagert die Ware bis zur Übergabe der
Papiere bzw. der
vollständigen Angaben auf Kosten und Gefahren des AN. Bei fehlender Bestellnummer wird die Abnahme der Ware verweigert und zu
Lasten des AN
zurückgesandt.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder von Verschlechterungen geht bei Lieferungen mit dem Eingang bei der vom AG
angegebenen
Versandanschrift auf den AG über. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage oder bei Leistungen geht die Gefahr mit der
Abnahme auf den AG
über.
Erfüllungsort für Lieferungen ist die angegebene Versandanschrift. Für Lieferungen mit Aufstellung und Montage sowie bei der
Erbringung von
Leistungen ist der Erfüllungsort die Verwendungsstelle.
6. Gewährleistungen/Qualitätssicherung
Der AN gewährleistet die Erbringung bzw. Ausführung seiner Lieferungen und Leistungen gemäß der vereinbarten Spezifikation
fachgerecht und
unter Verwendung bestgeeigneter Materialien entsprechend dem neuesten Stand der Technik. Er sichert zu, dass die Lieferung und
Leistung frei von
Sach und Rechtsmängeln im Sinne 434 und 435 BGB ist. Der AN steht dafür ein, dass die Lieferung und Leistung den
gesetzlichen und
behördlichen Sicherheitsbestimmungen und Umweltschutzvorschriften sowie den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft
entsprechen.
Hat der AN Bedenken gegen die gewünschte Art der Ausführung, so hat er dies dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der AG wird dem AN offene Mängel der Lieferung/Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten
eines
ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der
Lieferung beim AG.
Die Rechte des AG bei Mängeln richten sich nach 437 und 634 BGB. Der AG ist insbesondere berechtigt, bei Mängeln nach seiner
Wahl
Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen; die dazu erforderlichen Kosten hat der AN in vollem
Umfang zu tragen.
Weiterhin stehen dem AG die gesetzlichen Schadenersatzansprüche ungekürzt und unbeschränkt zu. Sofern in der Bestellung
nichts anderes gesagt
ist, verjähren die Gewährleistungsansprüche gemäß 438 bzw. 634a BGB.
Der AN erbringt gegenüber dem AG eine Gewährleistungssicherheit in Höhe von 3% des Gesamtabrechnungswertes ab einem
Auftragswert > 10
TEUR. Der Gewährleistungseinbehalt kann in den Verträgen entsprechend der Bedeutung für das Unternehmen verändert werden.
Bei
ausschließlichen Kaufverträgen und Planungsleistungen ist keine Gewährleistungssicherheit erforderlich.
Bei Gefahr im Verzug oder anderen dringenden Fällen ist der AG berechtigt, auf Kosten des AN den Mangel zu beheben bzw. durch
Dritte beheben
zu lassen. Der AG informiert den AN darüber unverzüglich.
Zur Sicherstellung der Qualität der Lieferungen und Leistungen des AN ist der AG berechtigt, während der Betriebszeit des AN
auf seine Kosten
Kontrollen durchzuführen. Das Ergebnis ist vom Qualitätssicherungsprüfer des AG zu protokollieren und dem AN zu übergeben.
Werden Mängel die
eine Beeinträchtigung der Qualität bewirken festgestellt, hat der AN diese innerhalb einer vom AG gesetzten angemessenen
Frist zu beheben bzw.
abzustellen. Kommt der AN dieser Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht nach, stehen dem AG die Rechte gemäß 6.3. zu.
7. Geheimhaltung/Schutzrechte
Der AN ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Ausführung seiner Leistungen erlangten Kenntnisse und Unterlagen
gegenüber Dritten
vertraulich zu behandeln.
Der AN haftet dafür, dass mit der Lieferung oder Leistung keine Rechte Dritter verletzt werden. Wird der AG von Dritten wegen
Verletzung von
Rechten Dritter in Anspruch genommen, so ist der AN verpflichtet, den AG auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen
freizustellen. Der AG ist nicht
berechtigt, mit dem Dritten irgendwelche Vereinbarungen (insbesondere Vergleiche) ohne Zustimmung des AN zu treffen. Die
Freistellungsverpflichtung bezieht sich auch auf alle Aufwendungen, die dem AG aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme
durch einen
Dritten notwendig erwachsen.
Verfügt der AN über gewerbliche Schutzrechte an bestellten Lieferungen oder Leistungen oder Teilen davon, ist er
verpflichtet, diese dem AG unter
Angabe der Schutzrechtsnummer mitzuteilen.
Vom AG übergebene Unternehmensunterlagen, Konstruktionszeichnungen u. ä. verbleiben im Eigentum des AG und sind stets streng
vertraulich zu
behandeln. Sie dürfen Dritten ohne Zustimmung des AG nicht zugänglich gemacht werden. Bei Verletzung dieser Pflichten haftet
der AN gegenüber
dem AG im vollen Umfang nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftung/Sicherheiten
Die Haftung des AN richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Vertrag nicht anders geregelt.
Der AN verpflichtet
sich, den AG gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter klaglos zu stellen.
Der AG haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für
Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
beruhen. Sofern der AG
schuldhaft eine wesentliche Vertragpflicht oder eine "Kardinalpflicht" verletzt, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern
auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Als Erfüllungs bzw. Gewährleistungsbürgschaft werden vom AG ausschließlich unbefristete, unwiderrufliche,
selbstschuldnerische Bürgschaften
unter Verzicht auf die Einrede und Vorausklage gemäß 770 BGB eines europäischen als Zoll und Steuerbürgen zugelassenen
Kreditinstitutes
akzeptiert.
9. Eigentumsvorbehalt
Sofern der AG dem Lieferanten Teile beistellt, behält er sich hieran das Eigentum vor.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der beigestellten Teile
entstehenden
Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für den AG erfolgen, so dass dieser als Hersteller gilt. Bleibt bei
einer Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der AG Miteigentum im Verhältnis der
objektiven
Werte dieser Waren.
10. Sonstiges
Aus dem Vertragsverhältnis erhaltene Daten werden beim AG gespeichert und für interne Zwecke gem. Bundesdatenschutzgesetzes
behandelt.
Die Bestellung sowie in Realisierung befindliche oder ausgeführte Projekte des AG dürfen nicht für Werbezwecke genutzt
werden. Fotografieren auf
dem Gelände des AG sowie jegliche Veröffentlichung bedarf der Einwilligung des AG.
Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch
nicht berührt.
Gerichtsstand für alle Klagen sowie Leistungsort für die Pflichten des AG (insbesondere für dessen Zahlungen) ist der
Geschäftssitz des AG.
Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte Recht der Bundesrepublik
Deutschland (BGB, HGB). Die
Geltung des UNKaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese Bedingungen können durch die "Einkaufsbedingungen für Maschinen und Anlagen" und "Einkaufsbedingungen für
Bauleistungen" ersetzt
werden.
Für Verträge in Form von bereits bestehenden Dauerschuldverhältnissen gelten diese "Allgemeinen Einkaufs und
Lieferbedingungen" erst ab dem
01.01.2003. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten unsere bisherigen "Allgemeinen Einkaufs und Lieferbedingungen" fort.
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
30.03.2021
Verfahren: 2021000280 - Erstellung eines Konzeptes zur Errichtung einer Einhausung und die Auslegung und den Aufbau von
Luftfiltergeräten im Reaktorgebäude
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 BITTE TRAGEN SIE HIER NUR DEN
GESAMTNETTOPREIS EIN. DIE DETAILS ZU DEN
LEISTUNGSPHASEN FINDEN SIE IN DER
ANGEFÜGTEN LEISTUNGSBESCHREIBUNG !
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschal-Festpreis
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschal-Festpreis
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungen im Rahmen von Sonstige Leistungen
Sämtliche, zur Erfüllung des Auftrags notwendigen und mit dieser Unterlage nicht abgedeckten Leistungen, sind durch den AN
auszuführen, sofern diese in das Tätigkeitsfeld
des AN fallen.
Die Erbringung solcher Leistungen bedürfen der Zustimmung des AG und sind diesem vor Leistungserbringung rechtzeitig
schriftlich mitzuteilen. Die Leistungen sind nach
Aufwand zu erbringen und sind nach anzugebenden Stundensätzen des AN durch den AG zu vergüten.
2 Ingenieur
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stunde
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/4
34
3 Techniker
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stunde
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
4 Technischer Zeichner
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stunde
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
5 Konstrukteur
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stunde
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 2/4
35
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 3/4
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
30.03.2021
Verfahren: 2021000280 - Erstellung eines Konzeptes zur Errichtung einer Einhausung und die
Auslegung und den Aufbau von Luftfiltergeräten im Reaktorgebäude
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 4/4
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
30.03.2021
Verfahren: 2021000280 - Erstellung eines Konzeptes zur Errichtung einer Einhausung und die
Auslegung und den Aufbau von Luftfiltergeräten im Reaktorgebäude
EIGNUNGSKRITERIEN
1 JEN-CORONA-CODEX [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des JEN-CORONA-CODEX.
Der Codex nennt konkrete Verhaltensregeln und Arbeitsschutzmaßnahmen im Umgang mit der aktuellen Situation. Diese Regeln sind
von jeder Mitarbeiterin, jedem Mitarbeiter und auch jede sonstige bei der JEN mbH tätig werdende Person verbindlich
einzuhalten.
Hinweis: den JEN-CORONA-CODEX finden Sie im Abschnitt "Vertragsbedingungen/Formulare"
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Der Bieter/ Die Bieterin erklärt durch Auswählen einer Auswahlmöglichkeit, dass die Zuverlässigkeit wie folgt
gewährleistet ist:
Das Unternehmen befindet sich nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren.
Das Unternehmen befindet sich nicht in einem derart vergleichbaren Verfahren.
Es wurde keine Eröffnung eines derartigen Verfahrens beantragt oder abgelehnt.
Es wurde kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt.
Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
Es wurden keine Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern & Abgaben wurde ordnungsgemäß erfüllt.
Die Verpflichtung zur Entrichtung der SV-Beiträge wurde ordnungsgemäß erfüllt.
Die Eintragung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vorliegt und den Verpflichtungen gegenüber dieser ordnungsgemäß
nachgekommen wird.
Die Einhaltung der Tariftreue wird gewahrt.
Es liegen keine Ausschlussgründe gem. 123, 124 GWB vor.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Genehmigung nach 25 StrlSchG [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Verfügt Ihr Unternehmen über eine gültige Genehmigung nach 25 StrlSchG (alt: 15 StrlSchV)?
Hinweis: Ausgestellte und gültige Genehmigungen nach 15 StrlSchV werden ebenfalls akzeptiert
Nachweisform: Kopie der Genehmigung
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Zertifizierung nach DIN EN ISO 1090-2 EXC 2 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ist das Unternehmen nach Zertifizierung nach DIN EN ISO 1090-2 EXC 2 (oder vergleichbar) zertifiziert?
Nachweisform: Kopie der Zertifizierung
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Qualitätsmanagement DIN ISO 9001:2015 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Kriterienkatalog - 1/4
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Ist das Unternehmen nach DIN ISO 9001:2015 (oder vergleichbar) zertifiziert?
Nachweisform: Kopie der Zertifizierung o.ä
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
6 ZVÜP nach 12b AtG [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Verfügt ihr Unternehmen über zuverlässigkeitsüberprüftem Einsatzpersonal nach 12b AtG Kategorie 1?
Nachweisform: Eigenerklärung o.ä.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
7 Mitarbeiter:innen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Alle am Projekt technisch beteiligten Mitarbeiter:innen haben eine einschlägige Berufserfahrung in der Kerntechnik von
mindestens 3
Jahren. Die für den Einsatz dieser Leistung vorgesehenen Mitarbeiter:innen sind namentlich zu benennen.
Nachweisform: Kopie der Zeugnisse, Eigenerklärung o.ä.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/4
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
30.03.2021
Verfahren: 2021000280 - Erstellung eines Konzeptes zur Errichtung einer Einhausung und die
Auslegung und den Aufbau von Luftfiltergeräten im Reaktorgebäude
LEISTUNGSKRITERIEN
1 HINWEIS FÜR DEN BIETER [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
DIE NACHFOLGENDEN LEISTUNGSKRITERIEN WERDEN VON DER VERGABESTELLE BEWERTET. BITTE REICHEN SIE DIE
NACHWEISE BZW. EIGENERKLÄRUNGEN MIT DEM ANGEBOT EIN
[ ] HINWEIS ZUR KENNTNIS GENOMMEN
Mehrere Antworten wählbar
2 Qualifikation hauptverantwortlicher Mitarbeiter
Gewichtung: 16,67%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Welchen akademischen Abschluss besitzt der/die hauptverantwortliche Mitarber:in, der/die für dieses Projekt eingesetzt werden
soll?
Nachweisform: Kopie des Zeugnisses o.ä.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Bachelor in der Fachrichtung Maschinenbau, Kerntechnik oder vergleichbares (5)
[ ] Master oder Diplom in der Fachrichtung Maschinenbau, Kerntechnik oder vergleichbares (10)
Nur eine Antwort wählbar
3 Qualifikation der Mitarbeiter
Gewichtung: 16,67%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Die Qualifikation aller am Projekt teilhabenden Mitarbeiter:innen wird bewertet.
Nachweisform: Kopie des Zeugnisses o.ä.
[ ] 1 Mitarbeiter:in ist für ein professionelles Projektmanagement zertifiziert (z.B. IPMA, PMI, Prince2) - 5 Punkte
[ ] 2 Mitarbeiter:innen sind für ein professionelles Projektmanagement zertifiziert (zB. IPMA, PMI, Prince2) - 10 Punkte
Mehrere Antworten wählbar
4 Erfahrung Fachgebiete
Gewichtung: 16,67%
Maximalpunktzahl: 9
K.O.-Kriterium: Nein
Die Erfahrung der einzusetzenden Mitarbeiter:innen in den u.g. Fachtebieten wird bewertet.
Hinweis: Der Nachweis ist über eine Eigenerklärung zu erbringen
[ ] Einhausungen - 3 Punkte
[ ] Lüftungstechnik - 3 Punkte
[ ] Umgang mit Aufsichtsbehörden und deren Sachverständigen - 3 Punkte
Mehrere Antworten wählbar
5 Anzahl von Referenzen
Gewichtung: 16,67%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Können Sie Referenzen mit vergleichbaren Planungsleistungen von Einhausungen und lüftungstechnischen Anlagen im
kerntechnischen
Bereich aus den letzten fünf Jahren nachweisen? In den Referenzen sind folgende Mindestangaben aufzuführen:
Auftraggeber
Projektbezeichnung
Zeitraum in (MM/JJJJ-MM/JJJ)
Auftragswert: mind. 100.000,00
Kontaktperson mit Rufnummer beim AG
Referenzbeschreibung: Kurzbeschreibung in max. 5 Sätzen
Kriterienkatalog - 3/4
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[ ] Keine Angabe (0)
[ ] 1 Referenz (2)
[ ] 2 Referenzen (4)
[ ] 3 Referenzen (6)
[ ] 4 Referenzen (8)
[ ] 5 Referenzen oder mehr (10)
Nur eine Antwort wählbar
6 Qualität der Referenzen
Gewichtung: 16,67%
Maximalpunktzahl: 8
K.O.-Kriterium: Nein
Die inhaltliche Aufbereitung der Referenzen mit Hinblick auf die u.g. Aspekte wird bewertet.
[ ] Übersichtlichkeit - 2 Punkte
[ ] Eindeutigkeit und Nachvollziehbarkeit - 2 Punkte
[ ] Aussagekräftige Bilder - 2 Punkte
[ ] Referenzbeschreibung auf akademischem Sprachniveau - 2 Punkte
Mehrere Antworten wählbar
7 Kommunikationslösungen
Gewichtung: 16,67%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Corona-Virus hat die digitale Kommunikations- und Informationstechnologie immer
mehr an
Bedeutung gewonnen.
Für die Bewertung des Angebots werden die u.g. IT-Möglichkeiten entsprechend bepunktet:
Nachweisform: Eigenerklärung o.ä
[ ] Einladung zu Videokonferenzen (zB. über Webex) - 5 Punkte
[ ] Bereitstellung einer Onlineplattform (zB. Cloudlösung) zum Datenaustausch - 5 Punkte
Mehrere Antworten wählbar
Kriterienkatalog - 4/4
41
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage BWB Bewerbungsbedingungen_UVgO VgV.pdf 136,64 KB pdf
Dateianlage Unterlagen zur LB.pdf 83,21 MB pdf
42
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/03/c9492439-7068-4784-af69-c52c7420d183.html
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