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Ausschreibung: Fahrzeugabschleppdienste - DE-Bonn
Fahrzeugabschleppdienste
Dokument Nr...: 194611-2021 (ID: 2021042009105798684)
Veröffentlicht: 20.04.2021
*
DE-Bonn: Fahrzeugabschleppdienste
2021/S 76/2021 194611
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Bonn
Postanschrift: Königswinterer Straße 500
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZA 12/Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [5]zvst.bonn@polizei.nrw.de
Telefon: +49 22815-2171
Fax: +49 22815-1239
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]https://bonn.polizei.nrw/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[7]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65YYYS/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65YYYS
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kreispolizeibehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen und
sonstigen Gegenständen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-4-14/014
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber im Rahmen hoheitlicher
Maßnahmen Fahrzeuge aller Art sowie sonstige Gegenstände im Rahmen der
Ziffer 4 dieser Leistungsbeschreibung abzuschleppen, zu versetzen, zu
bergen, zu transportieren, zu verwahren und bei Bedarf zu entsorgen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 20
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungskategorie A1 + B1, Stadtgebiet Bonn linksrheinisch bis zur
Kreuzung B9 Wurzer Straße bis Rheinufer, Verlängerung über B9
Weißenburgstraße bis Ende am Vorgebirge
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53227 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
regelmäßig folgende Leistungen:
1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
Verwahrort,
3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
dabei dem aktuellen Stand der Technik,
4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
der Gesamtmaßnahme steht,
5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
Versetzens,
7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
(auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
sowie das Abladen und Einlagern.
Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
(Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
(Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
werden.
Zur Bergung gehört:
1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen,
3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
Fahrzeuges,
5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
Fahrzeuge),
6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
nicht veröffentlicht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungskategorie A2 + B2, Stadtgebiet Bonn linksrheinisch bis zur
Kreuzung B9 - Wurzer Straße bis Rheinufer, Verlängerung über B9
Weißenburgstraße bis Ende am Vorgebirge
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53227 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
regelmäßig folgende Leistungen:
1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
Verwahrort,
3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
dabei dem aktuellen Stand der Technik,
4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
der Gesamtmaßnahme steht,
5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
Versetzens,
7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
(auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
sowie das Abladen und Einlagern.
Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
(Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
(Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
werden.
Zur Bergung gehört:
1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen,
3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
Fahrzeuges,
5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
Fahrzeuge),
6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
nicht veröffentlicht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungskategorie A1 + B1, Stadtgebiet Bonn Bad-Godesberg ab Kreuzung
B9 - Wurzer Straße (siehe Beschreibung Lose 1+2), Gemeindegebiet
Wachtberg
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53227 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
regelmäßig folgende Leistungen:
1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
Verwahrort,
3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
dabei dem aktuellen Stand der Technik,
4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
der Gesamtmaßnahme steht,
5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
Versetzens,
7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
(auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
sowie das Abladen und Einlagern.
Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
(Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
(Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
werden.
Zur Bergung gehört:
1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen,
3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
Fahrzeuges,
5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
Fahrzeuge),
6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
nicht veröffentlicht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungskategorie A2 + B2, Stadtgebiet Bonn Bad-Godesberg ab Kreuzung
B9 - Wurzer Straße (siehe Beschreibung Lose 1+2), Gemeindegebiet
Wachtberg
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53227 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
regelmäßig folgende Leistungen:
1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
Verwahrort,
3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
dabei dem aktuellen Stand der Technik,
4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
der Gesamtmaßnahme steht,
5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
Versetzens,
7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
(auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
sowie das Abladen und Einlagern.
Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
(Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
(Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
werden.
Zur Bergung gehört:
1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen,
3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
Fahrzeuges,
5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
Fahrzeuge),
6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
nicht veröffentlicht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungskategorie A1 + B1, Stadtgebiet Bonn rechtsrheinisch
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53227 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
regelmäßig folgende Leistungen:
1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
Verwahrort,
3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
dabei dem aktuellen Stand der Technik,
4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
der Gesamtmaßnahme steht,
5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
Versetzens,
7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
(auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
sowie das Abladen und Einlagern.
Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
(Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
(Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
werden.
Zur Bergung gehört:
1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen,
3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
Fahrzeuges,
5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
Fahrzeuge),
6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
nicht veröffentlicht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungskategorie A2 +B2, Stadtgebiet Bonn rechtsrheinisch
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53227 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
regelmäßig folgende Leistungen:
1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
Verwahrort,
3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
dabei dem aktuellen Stand der Technik,
4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
der Gesamtmaßnahme steht,
5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
Versetzens,
7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
(auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
sowie das Abladen und Einlagern.
Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
(Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
(Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
werden.
Zur Bergung gehört:
1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen,
3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
Fahrzeuges,
5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
Fahrzeuge),
6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
nicht veröffentlicht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungskategorie A1 + B1, Stadtgebiet Königswinter, Bad Honnef
Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53227 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
regelmäßig folgende Leistungen:
1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
Verwahrort,
3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
dabei dem aktuellen Stand der Technik,
4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
der Gesamtmaßnahme steht,
5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
Versetzens,
7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
(auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
sowie das Abladen und Einlagern.
Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
(Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
(Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
werden.
Zur Bergung gehört:
1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen,
3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
Fahrzeuges,
5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
Fahrzeuge),
6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
nicht veröffentlicht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungskategorie A2 + B2, Stadtgebiet Königswinter, Bad Honnef
Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53227 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
regelmäßig folgende Leistungen:
1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
Verwahrort,
3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
dabei dem aktuellen Stand der Technik,
4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
der Gesamtmaßnahme steht,
5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
Versetzens,
7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
(auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
sowie das Abladen und Einlagern.
Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
(Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
(Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
werden.
Zur Bergung gehört:
1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen,
3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
Fahrzeuges,
5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
Fahrzeuge),
6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
nicht veröffentlicht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungskategorie A1 + B1, Stadtgebiet Alfter, Bornheim
Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53227 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
regelmäßig folgende Leistungen:
1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
Verwahrort,
3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
dabei dem aktuellen Stand der Technik,
4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
der Gesamtmaßnahme steht,
5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
Versetzens,
7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
(auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
sowie das Abladen und Einlagern.
Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
(Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
(Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
werden.
Zur Bergung gehört:
1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen,
3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
Fahrzeuges,
5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
Fahrzeuge),
6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
nicht veröffentlicht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungskategorie A2 + B2, Stadtgebiet Alfter, Bornheim
Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53227 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
regelmäßig folgende Leistungen:
1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
Verwahrort,
3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
dabei dem aktuellen Stand der Technik,
4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
der Gesamtmaßnahme steht,
5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
Versetzens,
7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
(auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
sowie das Abladen und Einlagern.
Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
(Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
(Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
werden.
Zur Bergung gehört:
1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen,
3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
Fahrzeuges,
5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
Fahrzeuge),
6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
nicht veröffentlicht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leisgtungskategorie A1 + B1, Stadtgebiet Rheinbach, Meckenheim,
Swisttal
Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53227 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
regelmäßig folgende Leistungen:
1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
Verwahrort,
3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
dabei dem aktuellen Stand der Technik,
4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
der Gesamtmaßnahme steht,
5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
Versetzens,
7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
(auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
sowie das Abladen und Einlagern.
Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
(Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
(Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
werden.
Zur Bergung gehört:
1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen,
3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
Fahrzeuges,
5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
Fahrzeuge),
6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
nicht veröffentlicht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungskategorie A2 + B2, Stadtgebiet Rheinbach, Meckenheim, Swisttal
Los-Nr.: 12
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53227 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
regelmäßig folgende Leistungen:
1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
Verwahrort,
3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
dabei dem aktuellen Stand der Technik,
4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
der Gesamtmaßnahme steht,
5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
Versetzens,
7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
(auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
sowie das Abladen und Einlagern.
Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
(Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
(Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
werden.
Zur Bergung gehört:
1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen,
3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
Fahrzeuges,
5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
Fahrzeuge),
6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
nicht veröffentlicht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungskategorie A3 + B3, Stadtgebiet Bonn linksrheinisch, Alfter,
Bornheim, Swisttal, Rheinbach, Meckenheim, Wachtberg
Los-Nr.: 13
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53227 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
regelmäßig folgende Leistungen:
1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
Verwahrort,
3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
dabei dem aktuellen Stand der Technik,
4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
der Gesamtmaßnahme steht,
5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
Versetzens,
7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
(auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
sowie das Abladen und Einlagern.
Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
(Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
(Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
werden.
Zur Bergung gehört:
1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen,
3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
Fahrzeuges,
5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
Fahrzeuge),
6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
nicht veröffentlicht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungskategorie A3 + B3, Stadtgebiet Bonn rechtsrheinisch,
Königswinter, Bad Honnef
Los-Nr.: 14
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53227 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
regelmäßig folgende Leistungen:
1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
Verwahrort,
3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
dabei dem aktuellen Stand der Technik,
4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
der Gesamtmaßnahme steht,
5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
Versetzens,
7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
(auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
sowie das Abladen und Einlagern.
Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
(Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
(Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
werden.
Zur Bergung gehört:
1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen,
3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
Fahrzeuges,
5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
Fahrzeuge),
6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
nicht veröffentlicht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungskategorie A4 + B4, Stadtgebiet Bonn linksrheinisch, Alfter,
Bornheim, Swisttal, Rheinbach, Meckenheim, Wachtberg
Los-Nr.: 15
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53227 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
regelmäßig folgende Leistungen:
1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
Verwahrort,
3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
dabei dem aktuellen Stand der Technik,
4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
der Gesamtmaßnahme steht,
5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
Versetzens,
7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
(auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
sowie das Abladen und Einlagern.
Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
(Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
(Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
werden.
Zur Bergung gehört:
1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen,
3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
Fahrzeuges,
5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
Fahrzeuge),
6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
nicht veröffentlicht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungskategorie A4 + B4, Stadtgebiet Bonn rechtsrheinisch,
Königswinter, Bad Honnef
Los-Nr.: 16
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53227 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
regelmäßig folgende Leistungen:
1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
Verwahrort,
3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
dabei dem aktuellen Stand der Technik,
4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
der Gesamtmaßnahme steht,
5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
Versetzens,
7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
(auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
sowie das Abladen und Einlagern.
Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
(Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
(Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
werden.
Zur Bergung gehört:
1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen,
3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
Fahrzeuges,
5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
Fahrzeuge),
6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
nicht veröffentlicht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungskategorie A5 + B5, Stadtgebiet Bonn linksrheinisch, Alfter,
Bornheim, Swisttal, Rheinbach, Meckenheim, Wachtberg
Los-Nr.: 17
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53227 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
regelmäßig folgende Leistungen:
1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
Verwahrort,
3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
dabei dem aktuellen Stand der Technik,
4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
der Gesamtmaßnahme steht,
5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
Versetzens,
7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
(auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
sowie das Abladen und Einlagern.
Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
(Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
(Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
werden.
Zur Bergung gehört:
1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen,
3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
Fahrzeuges,
5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
Fahrzeuge),
6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
nicht veröffentlicht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungskategorie A5 + B5, Stadtgebiet Bonn rechtsrheinisch,
Königswinter, Bad Honnef
Los-Nr.: 18
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53227 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
regelmäßig folgende Leistungen:
1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
Verwahrort,
3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
dabei dem aktuellen Stand der Technik,
4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
der Gesamtmaßnahme steht,
5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
Versetzens,
7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
(auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
sowie das Abladen und Einlagern.
Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
(Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
(Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
werden.
Zur Bergung gehört:
1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen,
3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
Fahrzeuges,
5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
Fahrzeuge),
6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
nicht veröffentlicht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungskategorie A6, Stadtgebiet Bonn linksrheinisch, Alfter,
Bornheim, Swisttal, Rheinbach, Meckenheim, Wachtberg
Los-Nr.: 19
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53227 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
regelmäßig folgende Leistungen:
1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
Verwahrort,
3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
dabei dem aktuellen Stand der Technik,
4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
der Gesamtmaßnahme steht,
5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
Versetzens,
7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
(auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
sowie das Abladen und Einlagern.
Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
(Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
(Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
werden.
Zur Bergung gehört:
1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen,
3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
Fahrzeuges,
5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
Fahrzeuge),
6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
nicht veröffentlicht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leistungskategorie A6, Stadtgebiet Bonn rechtsrheinisch, Königswinter,
Bad Honnef
Los-Nr.: 20
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
53227 Bonn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
regelmäßig folgende Leistungen:
1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
Verwahrort,
3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
dabei dem aktuellen Stand der Technik,
4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
der Gesamtmaßnahme steht,
5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
Versetzens,
7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
(auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
sowie das Abladen und Einlagern.
Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
(Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
(Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
werden.
Zur Bergung gehört:
1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen,
3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
Fahrzeuges,
5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
Fahrzeuge),
6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
nicht veröffentlicht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/06/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/07/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/06/2021
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXS7Y65YYYS
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/04/2021
References
5. mailto:zvst.bonn@polizei.nrw.de?subject=TED
6. https://bonn.polizei.nrw/
7. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65YYYS/documents
8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65YYYS
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