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Ausschreibung: Fahrzeugabschleppdienste - DE-Bonn
Fahrzeugabschleppdienste
Dokument Nr...: 194611-2021 (ID: 2021042009105798684)
Veröffentlicht: 20.04.2021
*
  DE-Bonn: Fahrzeugabschleppdienste
   2021/S 76/2021 194611
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Polizeipräsidium Bonn
   Postanschrift: Königswinterer Straße 500
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 53227
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): ZA 12/Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [5]zvst.bonn@polizei.nrw.de
   Telefon: +49 22815-2171
   Fax: +49 22815-1239
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]https://bonn.polizei.nrw/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [7]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65YYYS/document
   s
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65YYYS
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Kreispolizeibehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen und
   sonstigen Gegenständen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-4-14/014
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber im Rahmen hoheitlicher
   Maßnahmen Fahrzeuge aller Art sowie sonstige Gegenstände im Rahmen der
   Ziffer 4 dieser Leistungsbeschreibung abzuschleppen, zu versetzen, zu
   bergen, zu transportieren, zu verwahren und bei Bedarf zu entsorgen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 20
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungskategorie A1 + B1, Stadtgebiet Bonn linksrheinisch bis zur
   Kreuzung B9  Wurzer Straße bis Rheinufer, Verlängerung über B9
   Weißenburgstraße bis Ende am Vorgebirge
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   53227 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
   regelmäßig folgende Leistungen:
   1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
   2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
   Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
   Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
   Verwahrort,
   3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
   nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
   umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
   Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
   dabei dem aktuellen Stand der Technik,
   4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
   dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
   damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
   der Gesamtmaßnahme steht,
   5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
   Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
   6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
   Versetzens,
   7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
   Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
   (auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
   sowie das Abladen und Einlagern.
   Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
   Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
   Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
   Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
   Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
   (Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
   (Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
   zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
   werden.
   Zur Bergung gehört:
   1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
   2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
   besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
   Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
   steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
   zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
   Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
   technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
   erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
   zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
   aktuellen Stand der Technik entsprechen,
   3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
   Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
   4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
   Fahrzeuges,
   5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
   Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
   zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
   Fahrzeuge),
   6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
   Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
   Strafprozessordnung angeordnet ist.
   Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
   aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
   Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
   Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
   Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
   Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
   nicht veröffentlicht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungskategorie A2 + B2, Stadtgebiet Bonn linksrheinisch bis zur
   Kreuzung B9 - Wurzer Straße bis Rheinufer, Verlängerung über B9
   Weißenburgstraße bis Ende am Vorgebirge
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   53227 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
   regelmäßig folgende Leistungen:
   1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
   2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
   Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
   Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
   Verwahrort,
   3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
   nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
   umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
   Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
   dabei dem aktuellen Stand der Technik,
   4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
   dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
   damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
   der Gesamtmaßnahme steht,
   5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
   Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
   6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
   Versetzens,
   7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
   Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
   (auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
   sowie das Abladen und Einlagern.
   Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
   Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
   Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
   Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
   Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
   (Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
   (Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
   zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
   werden.
   Zur Bergung gehört:
   1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
   2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
   besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
   Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
   steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
   zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
   Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
   technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
   erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
   zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
   aktuellen Stand der Technik entsprechen,
   3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
   Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
   4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
   Fahrzeuges,
   5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
   Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
   zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
   Fahrzeuge),
   6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
   Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
   Strafprozessordnung angeordnet ist.
   Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
   aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
   Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
   Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
   Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
   Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
   nicht veröffentlicht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungskategorie A1 + B1, Stadtgebiet Bonn Bad-Godesberg ab Kreuzung
   B9 - Wurzer Straße (siehe Beschreibung Lose 1+2), Gemeindegebiet
   Wachtberg
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   53227 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
   regelmäßig folgende Leistungen:
   1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
   2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
   Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
   Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
   Verwahrort,
   3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
   nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
   umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
   Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
   dabei dem aktuellen Stand der Technik,
   4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
   dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
   damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
   der Gesamtmaßnahme steht,
   5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
   Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
   6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
   Versetzens,
   7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
   Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
   (auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
   sowie das Abladen und Einlagern.
   Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
   Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
   Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
   Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
   Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
   (Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
   (Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
   zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
   werden.
   Zur Bergung gehört:
   1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
   2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
   besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
   Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
   steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
   zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
   Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
   technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
   erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
   zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
   aktuellen Stand der Technik entsprechen,
   3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
   Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
   4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
   Fahrzeuges,
   5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
   Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
   zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
   Fahrzeuge),
   6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
   Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
   Strafprozessordnung angeordnet ist.
   Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
   aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
   Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
   Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
   Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
   Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
   nicht veröffentlicht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungskategorie A2 + B2, Stadtgebiet Bonn Bad-Godesberg ab Kreuzung
   B9 - Wurzer Straße (siehe Beschreibung Lose 1+2), Gemeindegebiet
   Wachtberg
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   53227 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
   regelmäßig folgende Leistungen:
   1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
   2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
   Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
   Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
   Verwahrort,
   3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
   nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
   umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
   Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
   dabei dem aktuellen Stand der Technik,
   4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
   dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
   damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
   der Gesamtmaßnahme steht,
   5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
   Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
   6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
   Versetzens,
   7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
   Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
   (auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
   sowie das Abladen und Einlagern.
   Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
   Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
   Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
   Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
   Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
   (Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
   (Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
   zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
   werden.
   Zur Bergung gehört:
   1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
   2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
   besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
   Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
   steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
   zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
   Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
   technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
   erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
   zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
   aktuellen Stand der Technik entsprechen,
   3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
   Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
   4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
   Fahrzeuges,
   5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
   Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
   zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
   Fahrzeuge),
   6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
   Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
   Strafprozessordnung angeordnet ist.
   Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
   aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
   Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
   Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
   Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
   Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
   nicht veröffentlicht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungskategorie A1 + B1, Stadtgebiet Bonn rechtsrheinisch
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   53227 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
   regelmäßig folgende Leistungen:
   1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
   2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
   Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
   Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
   Verwahrort,
   3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
   nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
   umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
   Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
   dabei dem aktuellen Stand der Technik,
   4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
   dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
   damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
   der Gesamtmaßnahme steht,
   5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
   Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
   6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
   Versetzens,
   7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
   Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
   (auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
   sowie das Abladen und Einlagern.
   Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
   Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
   Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
   Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
   Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
   (Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
   (Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
   zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
   werden.
   Zur Bergung gehört:
   1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
   2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
   besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
   Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
   steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
   zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
   Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
   technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
   erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
   zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
   aktuellen Stand der Technik entsprechen,
   3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
   Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
   4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
   Fahrzeuges,
   5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
   Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
   zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
   Fahrzeuge),
   6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
   Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
   Strafprozessordnung angeordnet ist.
   Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
   aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
   Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
   Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
   Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
   Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
   nicht veröffentlicht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungskategorie A2 +B2, Stadtgebiet Bonn rechtsrheinisch
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   53227 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
   regelmäßig folgende Leistungen:
   1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
   2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
   Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
   Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
   Verwahrort,
   3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
   nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
   umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
   Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
   dabei dem aktuellen Stand der Technik,
   4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
   dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
   damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
   der Gesamtmaßnahme steht,
   5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
   Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
   6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
   Versetzens,
   7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
   Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
   (auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
   sowie das Abladen und Einlagern.
   Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
   Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
   Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
   Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
   Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
   (Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
   (Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
   zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
   werden.
   Zur Bergung gehört:
   1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
   2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
   besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
   Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
   steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
   zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
   Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
   technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
   erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
   zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
   aktuellen Stand der Technik entsprechen,
   3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
   Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
   4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
   Fahrzeuges,
   5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
   Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
   zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
   Fahrzeuge),
   6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
   Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
   Strafprozessordnung angeordnet ist.
   Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
   aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
   Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
   Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
   Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
   Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
   nicht veröffentlicht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungskategorie A1 + B1, Stadtgebiet Königswinter, Bad Honnef
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   53227 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
   regelmäßig folgende Leistungen:
   1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
   2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
   Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
   Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
   Verwahrort,
   3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
   nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
   umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
   Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
   dabei dem aktuellen Stand der Technik,
   4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
   dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
   damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
   der Gesamtmaßnahme steht,
   5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
   Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
   6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
   Versetzens,
   7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
   Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
   (auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
   sowie das Abladen und Einlagern.
   Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
   Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
   Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
   Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
   Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
   (Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
   (Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
   zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
   werden.
   Zur Bergung gehört:
   1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
   2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
   besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
   Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
   steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
   zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
   Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
   technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
   erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
   zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
   aktuellen Stand der Technik entsprechen,
   3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
   Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
   4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
   Fahrzeuges,
   5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
   Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
   zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
   Fahrzeuge),
   6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
   Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
   Strafprozessordnung angeordnet ist.
   Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
   aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
   Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
   Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
   Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
   Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
   nicht veröffentlicht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungskategorie A2 + B2, Stadtgebiet Königswinter, Bad Honnef
   Los-Nr.: 8
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   53227 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
   regelmäßig folgende Leistungen:
   1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
   2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
   Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
   Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
   Verwahrort,
   3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
   nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
   umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
   Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
   dabei dem aktuellen Stand der Technik,
   4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
   dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
   damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
   der Gesamtmaßnahme steht,
   5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
   Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
   6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
   Versetzens,
   7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
   Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
   (auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
   sowie das Abladen und Einlagern.
   Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
   Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
   Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
   Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
   Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
   (Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
   (Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
   zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
   werden.
   Zur Bergung gehört:
   1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
   2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
   besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
   Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
   steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
   zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
   Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
   technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
   erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
   zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
   aktuellen Stand der Technik entsprechen,
   3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
   Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
   4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
   Fahrzeuges,
   5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
   Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
   zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
   Fahrzeuge),
   6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
   Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
   Strafprozessordnung angeordnet ist.
   Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
   aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
   Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
   Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
   Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
   Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
   nicht veröffentlicht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungskategorie A1 + B1, Stadtgebiet Alfter, Bornheim
   Los-Nr.: 9
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   53227 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
   regelmäßig folgende Leistungen:
   1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
   2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
   Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
   Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
   Verwahrort,
   3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
   nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
   umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
   Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
   dabei dem aktuellen Stand der Technik,
   4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
   dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
   damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
   der Gesamtmaßnahme steht,
   5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
   Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
   6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
   Versetzens,
   7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
   Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
   (auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
   sowie das Abladen und Einlagern.
   Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
   Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
   Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
   Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
   Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
   (Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
   (Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
   zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
   werden.
   Zur Bergung gehört:
   1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
   2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
   besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
   Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
   steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
   zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
   Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
   technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
   erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
   zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
   aktuellen Stand der Technik entsprechen,
   3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
   Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
   4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
   Fahrzeuges,
   5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
   Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
   zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
   Fahrzeuge),
   6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
   Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
   Strafprozessordnung angeordnet ist.
   Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
   aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
   Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
   Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
   Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
   Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
   nicht veröffentlicht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungskategorie A2 + B2, Stadtgebiet Alfter, Bornheim
   Los-Nr.: 10
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   53227 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
   regelmäßig folgende Leistungen:
   1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
   2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
   Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
   Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
   Verwahrort,
   3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
   nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
   umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
   Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
   dabei dem aktuellen Stand der Technik,
   4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
   dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
   damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
   der Gesamtmaßnahme steht,
   5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
   Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
   6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
   Versetzens,
   7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
   Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
   (auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
   sowie das Abladen und Einlagern.
   Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
   Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
   Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
   Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
   Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
   (Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
   (Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
   zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
   werden.
   Zur Bergung gehört:
   1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
   2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
   besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
   Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
   steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
   zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
   Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
   technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
   erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
   zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
   aktuellen Stand der Technik entsprechen,
   3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
   Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
   4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
   Fahrzeuges,
   5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
   Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
   zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
   Fahrzeuge),
   6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
   Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
   Strafprozessordnung angeordnet ist.
   Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
   aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
   Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
   Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
   Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
   Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
   nicht veröffentlicht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leisgtungskategorie A1 + B1, Stadtgebiet Rheinbach, Meckenheim,
   Swisttal
   Los-Nr.: 11
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   53227 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
   regelmäßig folgende Leistungen:
   1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
   2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
   Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
   Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
   Verwahrort,
   3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
   nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
   umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
   Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
   dabei dem aktuellen Stand der Technik,
   4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
   dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
   damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
   der Gesamtmaßnahme steht,
   5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
   Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
   6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
   Versetzens,
   7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
   Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
   (auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
   sowie das Abladen und Einlagern.
   Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
   Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
   Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
   Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
   Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
   (Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
   (Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
   zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
   werden.
   Zur Bergung gehört:
   1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
   2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
   besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
   Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
   steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
   zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
   Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
   technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
   erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
   zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
   aktuellen Stand der Technik entsprechen,
   3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
   Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
   4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
   Fahrzeuges,
   5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
   Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
   zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
   Fahrzeuge),
   6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
   Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
   Strafprozessordnung angeordnet ist.
   Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
   aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
   Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
   Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
   Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
   Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
   nicht veröffentlicht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungskategorie A2 + B2, Stadtgebiet Rheinbach, Meckenheim, Swisttal
   Los-Nr.: 12
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   53227 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
   regelmäßig folgende Leistungen:
   1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
   2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
   Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
   Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
   Verwahrort,
   3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
   nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
   umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
   Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
   dabei dem aktuellen Stand der Technik,
   4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
   dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
   damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
   der Gesamtmaßnahme steht,
   5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
   Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
   6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
   Versetzens,
   7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
   Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
   (auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
   sowie das Abladen und Einlagern.
   Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
   Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
   Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
   Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
   Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
   (Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
   (Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
   zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
   werden.
   Zur Bergung gehört:
   1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
   2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
   besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
   Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
   steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
   zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
   Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
   technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
   erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
   zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
   aktuellen Stand der Technik entsprechen,
   3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
   Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
   4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
   Fahrzeuges,
   5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
   Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
   zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
   Fahrzeuge),
   6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
   Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
   Strafprozessordnung angeordnet ist.
   Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
   aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
   Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
   Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
   Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
   Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
   nicht veröffentlicht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungskategorie A3 + B3, Stadtgebiet Bonn linksrheinisch, Alfter,
   Bornheim, Swisttal, Rheinbach, Meckenheim, Wachtberg
   Los-Nr.: 13
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   53227 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
   regelmäßig folgende Leistungen:
   1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
   2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
   Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
   Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
   Verwahrort,
   3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
   nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
   umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
   Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
   dabei dem aktuellen Stand der Technik,
   4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
   dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
   damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
   der Gesamtmaßnahme steht,
   5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
   Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
   6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
   Versetzens,
   7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
   Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
   (auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
   sowie das Abladen und Einlagern.
   Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
   Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
   Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
   Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
   Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
   (Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
   (Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
   zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
   werden.
   Zur Bergung gehört:
   1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
   2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
   besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
   Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
   steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
   zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
   Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
   technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
   erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
   zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
   aktuellen Stand der Technik entsprechen,
   3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
   Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
   4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
   Fahrzeuges,
   5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
   Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
   zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
   Fahrzeuge),
   6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
   Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
   Strafprozessordnung angeordnet ist.
   Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
   aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
   Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
   Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
   Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
   Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
   nicht veröffentlicht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungskategorie A3 + B3, Stadtgebiet Bonn rechtsrheinisch,
   Königswinter, Bad Honnef
   Los-Nr.: 14
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   53227 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
   regelmäßig folgende Leistungen:
   1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
   2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
   Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
   Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
   Verwahrort,
   3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
   nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
   umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
   Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
   dabei dem aktuellen Stand der Technik,
   4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
   dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
   damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
   der Gesamtmaßnahme steht,
   5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
   Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
   6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
   Versetzens,
   7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
   Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
   (auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
   sowie das Abladen und Einlagern.
   Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
   Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
   Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
   Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
   Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
   (Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
   (Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
   zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
   werden.
   Zur Bergung gehört:
   1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
   2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
   besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
   Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
   steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
   zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
   Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
   technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
   erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
   zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
   aktuellen Stand der Technik entsprechen,
   3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
   Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
   4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
   Fahrzeuges,
   5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
   Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
   zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
   Fahrzeuge),
   6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
   Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
   Strafprozessordnung angeordnet ist.
   Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
   aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
   Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
   Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
   Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
   Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
   nicht veröffentlicht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungskategorie A4 + B4, Stadtgebiet Bonn linksrheinisch, Alfter,
   Bornheim, Swisttal, Rheinbach, Meckenheim, Wachtberg
   Los-Nr.: 15
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   53227 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
   regelmäßig folgende Leistungen:
   1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
   2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
   Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
   Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
   Verwahrort,
   3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
   nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
   umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
   Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
   dabei dem aktuellen Stand der Technik,
   4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
   dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
   damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
   der Gesamtmaßnahme steht,
   5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
   Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
   6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
   Versetzens,
   7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
   Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
   (auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
   sowie das Abladen und Einlagern.
   Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
   Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
   Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
   Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
   Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
   (Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
   (Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
   zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
   werden.
   Zur Bergung gehört:
   1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
   2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
   besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
   Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
   steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
   zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
   Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
   technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
   erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
   zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
   aktuellen Stand der Technik entsprechen,
   3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
   Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
   4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
   Fahrzeuges,
   5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
   Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
   zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
   Fahrzeuge),
   6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
   Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
   Strafprozessordnung angeordnet ist.
   Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
   aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
   Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
   Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
   Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
   Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
   nicht veröffentlicht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungskategorie A4 + B4, Stadtgebiet Bonn rechtsrheinisch,
   Königswinter, Bad Honnef
   Los-Nr.: 16
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   53227 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
   regelmäßig folgende Leistungen:
   1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
   2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
   Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
   Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
   Verwahrort,
   3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
   nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
   umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
   Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
   dabei dem aktuellen Stand der Technik,
   4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
   dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
   damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
   der Gesamtmaßnahme steht,
   5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
   Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
   6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
   Versetzens,
   7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
   Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
   (auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
   sowie das Abladen und Einlagern.
   Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
   Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
   Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
   Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
   Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
   (Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
   (Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
   zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
   werden.
   Zur Bergung gehört:
   1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
   2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
   besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
   Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
   steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
   zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
   Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
   technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
   erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
   zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
   aktuellen Stand der Technik entsprechen,
   3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
   Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
   4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
   Fahrzeuges,
   5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
   Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
   zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
   Fahrzeuge),
   6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
   Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
   Strafprozessordnung angeordnet ist.
   Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
   aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
   Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
   Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
   Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
   Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
   nicht veröffentlicht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungskategorie A5 + B5, Stadtgebiet Bonn linksrheinisch, Alfter,
   Bornheim, Swisttal, Rheinbach, Meckenheim, Wachtberg
   Los-Nr.: 17
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   53227 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
   regelmäßig folgende Leistungen:
   1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
   2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
   Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
   Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
   Verwahrort,
   3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
   nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
   umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
   Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
   dabei dem aktuellen Stand der Technik,
   4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
   dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
   damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
   der Gesamtmaßnahme steht,
   5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
   Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
   6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
   Versetzens,
   7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
   Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
   (auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
   sowie das Abladen und Einlagern.
   Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
   Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
   Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
   Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
   Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
   (Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
   (Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
   zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
   werden.
   Zur Bergung gehört:
   1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
   2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
   besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
   Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
   steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
   zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
   Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
   technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
   erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
   zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
   aktuellen Stand der Technik entsprechen,
   3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
   Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
   4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
   Fahrzeuges,
   5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
   Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
   zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
   Fahrzeuge),
   6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
   Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
   Strafprozessordnung angeordnet ist.
   Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
   aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
   Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
   Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
   Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
   Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
   nicht veröffentlicht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungskategorie A5 + B5, Stadtgebiet Bonn rechtsrheinisch,
   Königswinter, Bad Honnef
   Los-Nr.: 18
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   53227 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
   regelmäßig folgende Leistungen:
   1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
   2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
   Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
   Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
   Verwahrort,
   3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
   nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
   umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
   Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
   dabei dem aktuellen Stand der Technik,
   4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
   dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
   damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
   der Gesamtmaßnahme steht,
   5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
   Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
   6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
   Versetzens,
   7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
   Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
   (auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
   sowie das Abladen und Einlagern.
   Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
   Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
   Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
   Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
   Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
   (Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
   (Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
   zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
   werden.
   Zur Bergung gehört:
   1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
   2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
   besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
   Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
   steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
   zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
   Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
   technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
   erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
   zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
   aktuellen Stand der Technik entsprechen,
   3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
   Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
   4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
   Fahrzeuges,
   5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
   Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
   zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
   Fahrzeuge),
   6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
   Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
   Strafprozessordnung angeordnet ist.
   Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
   aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
   Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
   Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
   Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
   Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
   nicht veröffentlicht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungskategorie A6, Stadtgebiet Bonn linksrheinisch, Alfter,
   Bornheim, Swisttal, Rheinbach, Meckenheim, Wachtberg
   Los-Nr.: 19
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   53227 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
   regelmäßig folgende Leistungen:
   1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
   2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
   Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
   Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
   Verwahrort,
   3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
   nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
   umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
   Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
   dabei dem aktuellen Stand der Technik,
   4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
   dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
   damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
   der Gesamtmaßnahme steht,
   5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
   Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
   6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
   Versetzens,
   7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
   Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
   (auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
   sowie das Abladen und Einlagern.
   Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
   Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
   Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
   Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
   Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
   (Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
   (Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
   zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
   werden.
   Zur Bergung gehört:
   1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
   2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
   besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
   Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
   steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
   zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
   Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
   technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
   erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
   zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
   aktuellen Stand der Technik entsprechen,
   3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
   Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
   4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
   Fahrzeuges,
   5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
   Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
   zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
   Fahrzeuge),
   6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
   Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
   Strafprozessordnung angeordnet ist.
   Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
   aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
   Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
   Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
   Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
   Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
   nicht veröffentlicht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungskategorie A6, Stadtgebiet Bonn rechtsrheinisch, Königswinter,
   Bad Honnef
   Los-Nr.: 20
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50118110 Fahrzeugabschleppdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   53227 Bonn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Abschleppen, das Versetzen und der Transportvorgang umfassen
   regelmäßig folgende Leistungen:
   1. Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
   2. Aufladen der in der jeweiligen Leistungskategorie beschriebenen
   Fahrzeuge oder Gegenstände von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem
   Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände sowie der Transport zum
   Verwahrort,
   3. Herstellen der Verladefähigkeit sowie das Verladen von verunfallten,
   nicht rollfähigen Fahrzeugen, die sich in normaler Position (nicht
   umgekippt) auf gleichem Höhenniveau wie das Abschleppfahrzeug befinden.
   Der Einsatz eines am Abschleppfahrzeug befindlichen Krans entspricht
   dabei dem aktuellen Stand der Technik,
   4. Sammeln und Verladen von Ladung und Ladungsteilen, soweit dies mit
   dem vor Ort befindlichen Personal und Fahrzeug möglich ist und der
   damit verbundene Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand
   der Gesamtmaßnahme steht,
   5. Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten
   Polizeibediensteten, inklusive Abstreuen mit Ölbindemitteln,
   6. Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des
   Versetzens,
   7. Abladen und Einladen von ggf. sichergestellten Gegenständen der
   Leistungskategorien A1 und A6 den Transport vom Ort der Sicherstellung
   (auch aus Kellern, Garagen, Wohnungen usw.) zum Sicherstellungsgelände
   sowie das Abladen und Einlagern.
   Das Abschleppen umfasst auf Anordnung zusätzliche Leistungen:
   Bei besonderer Anordnung einer spurenschonenden Behandlung sollen die
   Bereiche, die vom Täter üblicherweise berührt werden (Lenkrad,
   Türgriffe, Lenkergriffe, Tank) möglichst unberührt bleiben. Ist eine
   Berührung unvermeidlich, sind unbenutzte Gummi- oder Silikonhandschuhe
   (Einmalhandschuhe) zu verwenden. Bei entsprechender Witterungslage
   (Niederschlag etc.) ist das Fahrzeug mit einer unbenutzten Abdeckplane
   zu bedecken, Lenkergriffe sollen mit unbenutzten Papiertüten abgedeckt
   werden.
   Zur Bergung gehört:
   1. Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
   2. Bergung eines von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs ggf. mit
   besonderem technischem Aufwand und Verbringen auf die Fahrbahn. Der
   Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße
   steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen"
   zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das
   Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen
   technischen Einrichtungen, wie z.B. bei der Bergung von LKW
   erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Kran
   zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, da sie dem
   aktuellen Stand der Technik entsprechen,
   3. Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von
   Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
   4. Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen
   Fahrzeuges,
   5. Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem
   Höhenniveau um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader
   zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte
   Fahrzeuge),
   6. Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die
   Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der
   Strafprozessordnung angeordnet ist.
   Bergungen sind fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend
   aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur
   Durchführung der Bergung (in Papier oder digitaler Form) sind der
   Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
   Fotografien und Videos von Abschlepp-, Sicherstellungs- und
   Bergungsmaßnahmen, die durch den Auftraggeber veranlasst wurden, dürfen
   nicht veröffentlicht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/06/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/07/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 15/06/2021
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXS7Y65YYYS
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
   Köln
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/04/2021
References
   5. mailto:zvst.bonn@polizei.nrw.de?subject=TED
   6. https://bonn.polizei.nrw/
   7. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65YYYS/documents
   8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7Y65YYYS
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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