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Ausschreibung: Dienstleistungen des Gesundheitswesens - DE-Würzburg
Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Dokument Nr...: 195350-2021 (ID: 2021042009164199545)
Veröffentlicht: 20.04.2021
*
DE-Würzburg: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2021/S 76/2021 195350
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Würzburg
Postanschrift: Zeppelinstraße 15
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
E-Mail: [7]v.spoerlein@lra-wue.bayern.de
Telefon: +49 93180035642
Fax: +49 9318003905642
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]www.landkreis-wuerzburg.de
Adresse des Beschafferprofils: [9]www.landkreis-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung eines Impfzentrums
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung eines Impfzentrums
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:
Giebelstadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Errichtung eines Impfzentrums.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/12/2020
Ende: 30/06/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2020/S 252-636879
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 2020/01
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
07/12/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SchenkSpass
Ort: Eibelstadt
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 0.01 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 202
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der
Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3
GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in
Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per
Fax oder E-Mail vergangen sind. (§134 Abs. 2 GWB), 5) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die
o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr.
2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die
Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union (§ 135 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/04/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:
Giebelstadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Erweiterungen im Impfzentrum
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/04/2021
Ende: 30/06/2021
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SchenkSpass
Postanschrift: Würzburger Str. 41
Ort: Eibelstadt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 97246
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Die Verkabelung im Impfzentrum Giebelstadt ist derzeit eher einfachst
verkabelt, weshalb eine stabile und insbesondere auf die nunmehr
längere Betriebsdauer sicherere Verkabelung aufzubauen ist. Die IT
Funktionsfähigkeit muss an die aktuellen Gegebenheiten angepasst
werden.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Nachdem auf Weisung des Bay. Staatsministeriums die Impfkapazitäten
aufgestockt werden mussten, mussten auch insoweit die IT technischen
Voraussetzungen angepasst werden und die zunächst einfach gehaltene
Verkabelung verbessert werden. Die Funktionsfähigkeit der IT
Infrastruktur ist aufrecht zu erhalten. Dies vor allem im Hinblick auf
die Verlängerung der Laufzeit der Impfzentren.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
References
7. mailto:v.spoerlein@lra-wue.bayern.de?subject=TED
8. http://www.landkreis-wuerzburg.de/
9. http://www.landkreis-wuerzburg.de/
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:636879-2020:TEXT:DE:HTML
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