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Ausschreibung: Gutachterische Tätigkeit - DE-Berlin
Gutachterische Tätigkeit
Dokument Nr...: 195622-2021 (ID: 2021042009180799784)
Veröffentlicht: 20.04.2021
*
  DE-Berlin: Gutachterische Tätigkeit
   2021/S 76/2021 195622
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/
   Materialwirtschaft
   Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10179
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Einkauf.SE3@bvg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vergabekooperation.berlin
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-178c510a1d9-7dbfcca6debb9e7c
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-178c510a1d9-7dbfcca6debb9e7c
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lärmmonitoring und Erstbeweissicherung Neubaustrecke Turmstr. I
   Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0237-2021
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71319000 Gutachterische Tätigkeit
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lärmmonitoring und Erstbeweissicherung Neubaustrecke Turmstr. I.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71319000 Gutachterische Tätigkeit
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Berliner Verkehrsbetriebe (Vorhabenträgerin) beabsichtigen zwischen
   Hauptbahnhof und U-Bahnhof Turmstraße im Bezirk Mitte von Berlin
   umfangreiche Baumaßnahmen im Straßen- und Gleisbau durchzuführen. Im
   Zuge dieser Baumaßnahmen kommt es auf der gesamten Strecke von etwa 2,2
   km Länge zu erschütterungs- und lärmintensiven Arbeiten, welche
   gegebenenfalls zu Schäden an Bauwerken führen könnten. Um den Bestand
   der Bauwerke vor, während und nach der Bauausführung umfassend zu
   dokumentieren, ist eine bautechnische Beweissicherung - in Abhängigkeit
   der Konstruktion und Lage der Bauwerke - für die Vorhabenträger
   unerlässlich.
   Die Vorhabenträgerin ist verpflichtet, zur Ermittlung und Dokumentation
   des im Baugebiet verursachten Lärms und der Erschütterungen sowie zur
   Ermittlung der Überschreitungshäu-figkeit der Lärmbelastung vor
   Baubeginn der Bauarbeiten geeignete Messstellen zur Ermitt-lung der
   baubedingten Lärm- und Erschütterungsimmissionen (Monitoring) zu
   errichten.
   Der Baubeginn ist für September 2021 geplant.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 16/08/2021
   Ende: 03/03/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 1
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den
   einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der
   Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde
   gelegt:
   (1) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen
   Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit
   prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig
   oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des
   rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der
   Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern,
   fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und
   Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist
   nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
   (2) Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche
   Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den
   Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen
   anzufordern.
   (3) Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von
   Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei
   Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann
   gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB
   geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein
   Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124
   GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach §
   21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und
   gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten
   Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des
   Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten
   Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser
   Bekanntmachung sowie aus der Eigenerklärung gem. III.1.1) bis III.1.3)
   der Bekanntmachung (Formblatt) ergeben.
   (4) Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur
   Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu vergebenden
   Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und
   Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des
   rechtlich Zulässigen, Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu
   berücksichtigen.
   (5) Alle Bewerber werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß der
   zugehörenden Matrix ihrer Referenzangaben entsprechend im Punktesystem
   bewertet. Der Auftraggeber behält sich durch eine Begrenzung der
   Teilnehmer vor, nur die maximal 5 Bestplatzierten zur Angebotsabgabe
   aufzufordern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für
   Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
   nachzuweisen.
   Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1)
   Der Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich
   Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
   Handelsregister erfolgen.
   Die Formblätter (Eigenerklärung gem. III.1.1) bis III.1.3) der
   Bekanntmachung") liegen den Vergabeunterlagen bei.
   Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch
   Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
   Eigenerklärung:
   1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB,
   2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB,
   3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und
   AufenthG,
   4. Erklärung zum KRG,
   5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung (Personen- Sach-
   Vermögens- und Umweltschäden).
   Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
   Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem
   Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt
   für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.
   Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
   Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so
   muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen)
   Eignungsleihgeber eine Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen
   sowie seine tatsächliche
   Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer
   Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die
   Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den
   Vergabeunterlagen.
   Enthaltene Formular Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
   Eigenerklärung zu III.1.2) der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und
   finanzielle Leistungsfähigkeit (Bestandteil des Formblattes
   Eigenerklärungen gem. III.1.1) und III.1.2) der Bekanntmachung"):
   1. Zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren.
   2. Ggf. weitere Erklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit,
   sind erforderlich:
   Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt
   (Eigenerklärungen gem. III.1.3) der Bekanntmachung) mit dem Angebot
   vorzulegen:
   Erklärung zu III.1.3) der Bekanntmachung  Technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit:
   1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare
   Leistungen.
   2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter.
   3. Technische Ausstattung des Bewerbers.
   Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten
   Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
   Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/ Behörden des
   jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 1.
   a) Das Unternehmen des Bewerbers muss gemäß §26,28
   Bundesimmissionsschutzgesetz behördlich bekanntgegeben sein, um die
   Leistungsgruppen V (Lärm) und VI (Erschütterungen) durchzuführen und
   muss entsprechende Akkreditierungsurkunden zur TA Lärm" und DIN 4150
   -2" aufweisen können. (beispielsweise in der Datenbank vom Land Hessen,
   ReSyMeSa.de),
   b) Bei den Referenzen muss es sich um folgende Objektarten handeln:
   Hoch-, Tief-, Straßen oder Gleisbau,
   c) bei mindestens einer Referenz müssen die Messergebnisse fachlich
   ausgewertet sowie in einem oder mehreren Berichten zusammengefasst und
   nach Stand der Technik bewertet worden sein.
   Zu 2.
   a) Mindestens zwei festangestellte Ingenieure (oder gleichwertig).
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Die Eignungsprüfung der fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge
   erfolgt anhand in Ziffern III.1.1) bis III.1.3) beschriebenen
   Eignungsanforderungen. Die hierfür erforderlichen Angaben bzw.
   Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Angaben
   stellt der AG die bereits benannten Formblätter zur Verfügung. Für
   weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Siehe Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesamtschuldnerisch haftend
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Soweit Leistungen betroffen sind, deren Erbringung Architekten und
   Ingenieuren vorbehalten ist, sind natürliche Personen einzusetzen, die
   gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt bzw.
   Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt
   sind, ggf. ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG über die
   Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen.
   Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung der
   vorbezeichneten Leistungen und sind als Auftragnehmer zugelassen,
   sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw.
   Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen
   Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/05/2021
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 04/06/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2021
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine
   Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird
   ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform
   vorzunehmen.
   2. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf
   rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich
   elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform
   zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
   3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter, die spätestens 6
   Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist erfolgt und
   sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen
   Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch
   über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur
   Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge und/oder Angebote ist der Bewerber/Bieter
   verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die
   Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche
   Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten.
   Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
   4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen bis zum 10.5.2021
   ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene
   Vergabeplattform beantragt werden.
   5. Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich elektronisch über
   die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das
   dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow)
   einzureichen. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in
   Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die
   Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig.
   6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den
   Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem
   Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor.
   7. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden
   Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die BVG behält
   sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu
   vergeben ohne in Verhandlung mit den Bietern zu treten. Ein Anspruch
   auf Verhandlung besteht nicht.
   8. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten
   eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen
   will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens
   benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens
   in Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in
   dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären.
   Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung
   Eignungsleihe dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den
   Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden
   (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf
   Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die
   erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten
   anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch
   nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten
   benötigt werden.
   9. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und
   dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden.
   10. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der
   geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1. 7
   und 8 Berliner Ausschreibungsund Vergabegesetzentsprechenden und sonst
   gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
   Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren
   zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an
   Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den
   Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die
   Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 30-9013-8316
   Fax: +49 30-9013-7613
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/04/2021
References
   6. mailto:Einkauf.SE3@bvg.de?subject=TED
   7. https://vergabekooperation.berlin/
   8. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-178c510a1d9-7db
fcca6debb9e7c
   9. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-178c510a1d9-7db
fcca6debb9e7c
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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