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Ausschreibung: Kurierdienste - DE-Zwickau
Kurierdienste
Dokument Nr...: 197270-2021 (ID: 2021042109122301466)
Veröffentlicht: 21.04.2021
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  DE-Zwickau: Kurierdienste
   2021/S 77/2021 197270
   Vorinformation
   Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der
   Angebote
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Zwickau, Landratsamt
   Postanschrift: Robert-Müller-Straße 4-8
   Ort: Zwickau
   NUTS-Code: DED45 Zwickau
   Postleitzahl: 08056
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landratsamt Zwickau, Zentrales Vergabebüro,
   Königswalder Straße 18, 08412 Werdau
   E-Mail: [6]steffen.georgi@landkreis-zwickau.de
   Telefon: +49 375-440221764
   Fax: +49 375-440231764
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.landkreis-zwickau.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.de/unterlagen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kurierdienst zur Beförderung des hausinternen Transportgutes des
   Landratsamtes Zwickau
   Referenznummer der Bekanntmachung: DI-SIT-013/2021-OV
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64120000 Kurierdienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Kurierdienst befördert arbeitstäglich (Montag  Freitag) das
   hausinterne Transportgut des Landratsamtes Zwickau zwischen den im
   Tourenplan 1 und 2 genannten Anfahrtsstellen Beim Transportgut handelt
   es sich um: Schriftgut, Akten, Umlaufmappen, Druckerzeugnisse, Tinten
   und Toner und sonstige Transportgüter.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED45 Zwickau
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Zwickau
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Kurierdienst befördert arbeitstäglich (Montag  Freitag) das
   hausinterne Transportgut des Landratsamtes Zwickau zwischen den im
   Tourenplan 1 und 2 genannten Anfahrtsstellen Beim Transportgut handelt
   es sich um: Schriftgut, Akten, Umlaufmappen, Druckerzeugnisse, Tinten
   und Toner und sonstige Transportgüter. Es ist beabsichtigt den Vertrag
   über eine Laufzeit von 2 Jahren abzuschließen. Er beginnt
   voraussichtlich am 2.5.2022 und endet mit Ablauf des 30.4.2024.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag kann durch den Auftraggeber durch Ausübung eines
   einseitigen Optionsrechtes bis zu 3-mal um ein weiteres Jahr verlängert
   werden. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens
   31.12. des Vorjahres für das kommende Jahr schriftlich ausüben.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Vertrag kann durch den Auftraggeber durch Ausübung eines
   einseitigen Optionsrechtes bis zu 3-mal um ein weiteres Jahr verlängert
   werden. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens
   31.12. des Vorjahres für das kommende Jahr schriftlich ausüben. Sofern
   der Auftraggeber das Optionsrecht in vollem Umfang ausübt, endet der
   Leistungszeitraum am 30.4.2027 ohne dass es einer gesonderten Kündigung
   seitens des Auftraggebers bedarf. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf
   Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung:
   15/06/2021
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   u. a. Kopie der Lizenzurkunde zur gewerbsmäßigen Beförderung von
   Briefsendungen gemäß Postgesetz (PostG); Eigenerklärung, dass zurzeit
   kein Lizenzentziehungsverfahren durch die Bundesnetzagentur eingeleitet
   ist.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
   15/06/2021
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
   Postanschrift: Braustraße 2
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04107
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 341977-1040/1044
   Fax: +49 341977-1049
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
   bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird
   hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig,
   soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines
   Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165
   Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben.
   Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der
   Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten
   Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen
   Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer
   eingesehen wird.
   Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in
   seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2
   GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu
   versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen
   entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
   Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
   Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung
   eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der
   Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB).
   Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner
   Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach §
   182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des
   Verfahrens.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
   Postanschrift: Braustraße 2
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04107
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 341977-1040/1044
   Fax: +49 341977-1049
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/04/2021
References
   6. mailto:steffen.georgi@landkreis-zwickau.de?subject=TED
   7. http://www.landkreis-zwickau.de/
   8. https://www.evergabe.de/unterlagen
   9. https://www.evergabe.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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