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Ausschreibung: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten - DE-München
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Überwachung von Alarmanlagen
Bewachungsdienste
Empfangsdienste
Dokument Nr...: 197858-2021 (ID: 2021042109153201981)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
  DE-München: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
   2021/S 77/2021 197858
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: LfA Förderbank Bayern
   Postanschrift: Königinstraße 17
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 80539
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@voeb-service.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://lfa.de/website/de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYZDT06/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: VÖB-Service GmbH
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 53175
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabe@voeb-service.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]https://www.voeb-service.de/startseite/
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYZDT06
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wirtschaft und Finanzen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sicherheits- und Empfangsdienstleistung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-LfA-001
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die LfA Förderbank Bayern beabsichtigt für ihre Liegenschaften und
   Freiflächen den Abschluss einer Security Dienstleistung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79711000 Überwachung von Alarmanlagen
   79713000 Bewachungsdienste
   79992000 Empfangsdienste
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die LfA Förderbank Bayern beabsichtigt für ihre Liegenschaften und
   Freiflächen den Abschluss einer Security Dienstleistung.
   Die grundsätzlichen Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen umfassen
   folgende Bereiche:
    Pforten- und Empfangsdienst während der Dienstzeiten,
    Umsetzung der allgemeinen Zugangsregelungen,
    Bewachung, allgemeiner Schließdienst,
    Bearbeitung von Alarm- und Störmeldungen,
    Schlüsselverwaltung,
    Erste Hilfe Einrichtungen, besondere Vorkommnisse, Sonstiges.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Dienstleistungsvertrag wird für 1 Jahr mit zweimaliger
   Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr abgeschlossen. Insgesamt
   beträgt die Laufzeit somit maximal 3 Jahre.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Es ist der Nachweis (Eigenerklärung) über die aktuellen Eintragungen
   in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare
   Bescheinigung zu erbringen. Ausländische Teilnehmer haben eine
   gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes vorzulegen.
    Eine Unternehmensdarstellung des Bieters mit Angabe von Rechtsform,
   Firmenstruktur und Geschäftsfeldern, die u. a. nähere Informationen
   über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung und die zur
   Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters bezogen auf die geforderten
   Leistungsbestandteile liefert.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Nichtoffenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 16/06/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2021
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZDT06
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern/Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit des Bieters gemäß § 160 Abs.
   3 GWB:
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 155 ff GWB haben
   alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein
   Akteneinsichtsrecht.
   Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags bzw. Angebotes wird dieser/dieses
   in die Akte der beauftragten Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter
   muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein
   Teilnahmeantrag bzw. Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von
   den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es
   liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen
   Unterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die
   Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu
   versagen, hinzuweisen, und dies in seinen Unterlagen entsprechend
   kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnisse).
   Der Auftraggeber ist bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
   dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur
   Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in
   einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer
   zu wenden.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/04/2021
References
   6. mailto:vergabe@voeb-service.de?subject=TED
   7. https://lfa.de/website/de
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYZDT06/documents
   9. mailto:vergabe@voeb-service.de?subject=TED
  10. https://www.voeb-service.de/startseite/
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYZDT06
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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