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Ausschreibung: Postzustellung - DE-München
Postzustellung
Dokument Nr...: 197845-2021 (ID: 2021042109154502009)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
DE-München: Postzustellung
2021/S 77/2021 197845
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDW67/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDW67
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Versanddienstleistungen für die AOK Bayern (Maßnahmenscheckheft
AOK-Prämienprogramm)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-04-16-BAY-PEN
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64121100 Postzustellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt die Vergabe von Versanddienstleistungen
(Maßnahmenscheckheft AOK-Prämienprogramm) vorwiegend für das Bundesland
Bayern mit den für die Leitregionen beschriebenen Mengen aus.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:
Überwiegend im Bundesland Bayern.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen für
die Auftraggeberin. Briefdienstleistung im Sinne dieses
Vergabeverfahrens ist Beförderung und Zustellung von
Dialogpostsendungen, sowie deren Abholung an den angegebenen
Abholpunkten als zusätzliche Dienstleistung. (Die Sendungsart wird in
dieser Ausschreibung entsprechend der Begrifflichkeiten der Deutschen
Post AG beschrieben.)
Die Sendungen werden vom Druckdienstleister in der nachfolgend
beschriebenen Frequenz bereitgestellt. Die nachfolgend genannten Mengen
stellen lediglich Kalkulations- und Informationsgrößen dar. Die Mengen
können signifikant nach oben und unten abweichen und werden nicht
garantiert.
(a) Wöchentliche Sendungsmenge:
Die Abholung erfolgt einmal wöchentlich (Mo bis Fr) beim
Versanddienstleister. Die angegebenen Mengen basieren auf Werten aus
dem Jahr 2020 (jeweils 45 Wochen/Jahr). Im Monat Dezember entfällt der
wöchentliche Versand. Für 2021 werden jeweils ca. 1.500 Sendungen beim
wöchentlichen Versand prognostiziert.
(b) Einmalige jährliche Sendungsmenge (Jahresversand):
Die Abholung erfolgt in der Regel einmal im Jahr beim
Versanddienstleister. Wobei die sich die Anzahl der Fahrten je nach
Fertigstellung der Sendungen auf bis zu 3 Abholtermine erhöhen kann.
Über den geplanten Fertigstellungstermin informiert der
Druckdienstleister den Auftragnehmer. Der Druckdienstleister und der
Auftragnehmer stimmen sich bzgl. des Abholtermins/der Abholtermine ab.
Für 2021 werden 290 000 Sendungen für den Jahresversand prognostiziert.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2021
Ende: 30/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Dieser Vertrag tritt am 1.7.2021 in Kraft und endet nach 24 Monaten.
Der Vertrag kann zweimal um 12 Monate verlängert werden und endet ohne
dass er eine Kündigung bedarf nach 48 Monaten.
Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines
Zeitraumes gekündigt werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der
Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist
gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den
Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten
Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der
Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu
erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes
Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit
dem Angebot einzureichen:
Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
gegenüber dem Bieter.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung,
dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer,
dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen.
Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
einzureichen!).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Darstellung der Unternehmensstruktur, insbesondere der räumlichen
und (fach-) personellen Ausstattung des Bieters.
(2) Referenzen:
Angaben von aktuellen Referenzen, welche innerhalb der letzten drei
Jahre (2018 bis 2020) und innerhalb eines bestimmten
Leistungszeitraumes erbracht wurden und die nach Art, Umfang und
Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag (Abholung und
Zustellung von Briefsendungen) vergleichbar sind. Es ist eine
hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen
vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind
Angaben zu den Auftraggebern, einschl. Referenzansprechpartnern und
Telefonnummer.
Vergleichbar sind Aufträge über die Abholung und Zustellung von
Briefsendungen, die mindestens die angegebenen Postsendungsvolumina pro
Jahr umfassen.
Die Leistungen müssen bis zum Ende 31.12.2020 erbracht worden sein.
Referenzen deren Leistungszeitraum (nicht Vertragslaufzeit) über diese
Frist hinausgeht, erfüllen nicht die Anforderungen.
Jährlich erfolgt (im Monat Dezember) eine einmalige Versandaktion. Für
2021 werden ca. 290.000 Sendungen beim Jahresversand (im Monat
Dezember) prognostiziert.
Zusätzlich erfolgt wöchentlich der Versand von schätzungsweise 1.500
Sendungen. Pro Jahr ist der Versand für 45 Wochen vorgesehen. Der
nachzuweisende Referenzumfang ist rund 80 % der kalkulierten
Versandmengen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten
Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen
jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied
der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für
jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der
Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende
Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der
Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
einzureichen!).
(c) Hinweis Nachunternehmer Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern
sind die zuvor Erklärungen für Nachunternehmer insoweit zu erbringen,
wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar
sind. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer
einzureichen:
Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
einzureichen!).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
a.) Gefordert werden zum einen Referenzen, die nachweisen, dass einmal
pro Jahr mindestens 232.000 Sendungen innerhalb eines
Leistungszeitraumes von maximal sieben Tagen fristgemäß zugestellt
wurden.
Dabei würde eine Referenz ausreichen, die diese Bedingungen erfüllt.
Ansonsten sind die Summen mehrerer Referenzen (jedoch maximal zwei)
erforderlich. Wichtig ist, dass die Leistungen innerhalb des gleichen
Leistungszeitraumes (innerhalb von sieben Tagen) erbracht wurden.
b.) Weiterhin ist anhand von zwei Referenzen nachzuweisen, dass über
einen Leistungszeitraum von mindestens jeweils 11 Monaten (nicht
Vertragslaufzeit) wöchentlich mindestens 1.200 Sendungen fristgemäß
zugestellt wurden.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
(1) Der Auftragnehmer weist spätestens 4 (vier) Wochen nach Zuschlag
der Auftraggeberin nach, dass er über eine Berufs- und/oder
Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung
aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich
Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens
eineinhalb (1,5) Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt.
Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieses
Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe
aufrechterhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch
Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder
Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/05/2021
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/05/2021
Ortszeit: 09:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom
AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die
Auftraggeberin die E-Vergabelösung [10]www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden
Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
Abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der
Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke
enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses
Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen
Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen
(Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDW67
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2021
References
6. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
7. http://www.aok.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDW67/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDW67
10. http://www.dtvp.de/
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