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Ausschreibung: Postzustellung - DE-München
Postzustellung
Dokument Nr...: 197845-2021 (ID: 2021042109154502009)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
  DE-München: Postzustellung
   2021/S 77/2021 197845
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
   Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
   Ort: München
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 81739
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@bv.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDW67/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDW67
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Versanddienstleistungen für die AOK Bayern (Maßnahmenscheckheft
   AOK-Prämienprogramm)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-04-16-BAY-PEN
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64121100 Postzustellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Auftraggeberin schreibt die Vergabe von Versanddienstleistungen
   (Maßnahmenscheckheft AOK-Prämienprogramm) vorwiegend für das Bundesland
   Bayern mit den für die Leitregionen beschriebenen Mengen aus.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Hauptort der Ausführung:
   Überwiegend im Bundesland Bayern.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Briefdienstleistungen für
   die Auftraggeberin. Briefdienstleistung im Sinne dieses
   Vergabeverfahrens ist Beförderung und Zustellung von
   Dialogpostsendungen, sowie deren Abholung an den angegebenen
   Abholpunkten als zusätzliche Dienstleistung. (Die Sendungsart wird in
   dieser Ausschreibung entsprechend der Begrifflichkeiten der Deutschen
   Post AG beschrieben.)
   Die Sendungen werden vom Druckdienstleister in der nachfolgend
   beschriebenen Frequenz bereitgestellt. Die nachfolgend genannten Mengen
   stellen lediglich Kalkulations- und Informationsgrößen dar. Die Mengen
   können signifikant nach oben und unten abweichen und werden nicht
   garantiert.
   (a) Wöchentliche Sendungsmenge:
   Die Abholung erfolgt einmal wöchentlich (Mo bis Fr) beim
   Versanddienstleister. Die angegebenen Mengen basieren auf Werten aus
   dem Jahr 2020 (jeweils 45 Wochen/Jahr). Im Monat Dezember entfällt der
   wöchentliche Versand. Für 2021 werden jeweils ca. 1.500 Sendungen beim
   wöchentlichen Versand prognostiziert.
   (b) Einmalige jährliche Sendungsmenge (Jahresversand):
   Die Abholung erfolgt in der Regel einmal im Jahr beim
   Versanddienstleister. Wobei die sich die Anzahl der Fahrten je nach
   Fertigstellung der Sendungen auf bis zu 3 Abholtermine erhöhen kann.
   Über den geplanten Fertigstellungstermin informiert der
   Druckdienstleister den Auftragnehmer. Der Druckdienstleister und der
   Auftragnehmer stimmen sich bzgl. des Abholtermins/der Abholtermine ab.
   Für 2021 werden 290 000 Sendungen für den Jahresversand prognostiziert.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2021
   Ende: 30/06/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Dieser Vertrag tritt am 1.7.2021 in Kraft und endet nach 24 Monaten.
   Der Vertrag kann zweimal um 12 Monate verlängert werden und endet ohne
   dass er eine Kündigung bedarf nach 48 Monaten.
   Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines
   Zeitraumes gekündigt werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   (1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
   Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
   Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der
   Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist
   gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den
   Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
   Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
   (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124
   des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
   (a) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten
   Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
   (b) Hinweis Eignungsleihe:
   Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der
   Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu
   erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes
   Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit
   dem Angebot einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter.
   (c) Hinweis Nachunternehmer:
   Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung,
   dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer,
   dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen.
   Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Darstellung der Unternehmensstruktur, insbesondere der räumlichen
   und (fach-) personellen Ausstattung des Bieters.
   (2) Referenzen:
   Angaben von aktuellen Referenzen, welche innerhalb der letzten drei
   Jahre (2018 bis 2020) und innerhalb eines bestimmten
   Leistungszeitraumes erbracht wurden und die nach Art, Umfang und
   Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag (Abholung und
   Zustellung von Briefsendungen) vergleichbar sind. Es ist eine
   hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen
   vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind
   Angaben zu den Auftraggebern, einschl. Referenzansprechpartnern und
   Telefonnummer.
   Vergleichbar sind Aufträge über die Abholung und Zustellung von
   Briefsendungen, die mindestens die angegebenen Postsendungsvolumina pro
   Jahr umfassen.
   Die Leistungen müssen bis zum Ende 31.12.2020 erbracht worden sein.
   Referenzen deren Leistungszeitraum (nicht Vertragslaufzeit) über diese
   Frist hinausgeht, erfüllen nicht die Anforderungen.
   Jährlich erfolgt (im Monat Dezember) eine einmalige Versandaktion. Für
   2021 werden ca. 290.000 Sendungen beim Jahresversand (im Monat
   Dezember) prognostiziert.
   Zusätzlich erfolgt wöchentlich der Versand von schätzungsweise 1.500
   Sendungen. Pro Jahr ist der Versand für 45 Wochen vorgesehen. Der
   nachzuweisende Referenzumfang ist rund 80 % der kalkulierten
   Versandmengen.
   (a) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten
   Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen
   jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied
   der Bietergemeinschaft übernommen hat.
   (b) Hinweis Eignungsleihe:
   Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für
   jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der
   Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende
   Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der
   Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   (c) Hinweis Nachunternehmer Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern
   sind die zuvor Erklärungen für Nachunternehmer insoweit zu erbringen,
   wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar
   sind. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer
   einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   a.) Gefordert werden zum einen Referenzen, die nachweisen, dass einmal
   pro Jahr mindestens 232.000 Sendungen innerhalb eines
   Leistungszeitraumes von maximal sieben Tagen fristgemäß zugestellt
   wurden.
   Dabei würde eine Referenz ausreichen, die diese Bedingungen erfüllt.
   Ansonsten sind die Summen mehrerer Referenzen (jedoch maximal zwei)
   erforderlich. Wichtig ist, dass die Leistungen innerhalb des gleichen
   Leistungszeitraumes (innerhalb von sieben Tagen) erbracht wurden.
   b.) Weiterhin ist anhand von zwei Referenzen nachzuweisen, dass über
   einen Leistungszeitraum von mindestens jeweils 11 Monaten (nicht
   Vertragslaufzeit) wöchentlich mindestens 1.200 Sendungen fristgemäß
   zugestellt wurden.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   (1) Der Auftragnehmer weist spätestens 4 (vier) Wochen nach Zuschlag
   der Auftraggeberin nach, dass er über eine Berufs- und/oder
   Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung
   aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums
   (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich
   Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens
   eineinhalb (1,5) Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt.
   Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieses
   Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe
   aufrechterhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch
   Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
   (a) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder
   Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der
   Bietergemeinschaft nachzuweisen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/05/2021
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 19/05/2021
   Ortszeit: 09:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   (I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom
   AOK-Bundesverband durchgeführt.
   (II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die
   Auftraggeberin die E-Vergabelösung [10]www.dtvp.de.
   Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden
   Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
   Abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der
   Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke
   enthalten.
   Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses
   Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen
   Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen
   (Bewerbungsbedingungen).
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDW67
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat..."
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/04/2021
References
   6. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDW67/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDW67
  10. http://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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