Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2021042109212402853" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Elektronische Anzeigetafeln - DE-Berlin
Elektronische Anzeigetafeln
Dokument Nr...: 198624-2021 (ID: 2021042109212402853)
Veröffentlicht: 21.04.2021
*
  DE-Berlin: Elektronische Anzeigetafeln
   2021/S 77/2021 198624
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Anstalt des
   öffentlichen Rechts, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft, Abteilung
   Strategischer Einkauf VEM-SE2 (iPLZ 42300)
   Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE3 Berlin
   Postleitzahl: 10179
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf/ Materialwirtschaft, Abteilung Strategischer
   Einkauf VEM-SE2 (iPLZ 42300)
   E-Mail: [6]Einkauf.SE2@bvg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bvg.de
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ertüchtigung der DAISY-Anzeiger der Linien U5 und U8
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48813100 Elektronische Anzeigetafeln
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ertüchtigung der DAISY-Anzeiger (Dynamischen Auskunfts- und
   Informationssysteme) der Berliner U-Bahn-Linien 5 und 8.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Dynamische Auskunfts- und Informations-System DAISY U-Bahn der
   Berliner Verkehrsbetriebe wurde von 1999 bis 2004 von der Fa. Siemens
   errichtet.
   Seit der Errichtung gibt es fortlaufend einen Wartungsvertrag mit der
   Fa. Siemens für den Support und Instandhaltung aller verwendeten
   Anzeigertypen, den Stationsrechnern und dem DAISY U-Bahn
   Hintergrundsystem. Da alle DAISY U-Bahn Systembestandteile von der Fa.
   Siemens verantwortet werden, gibt es immer eine klare Zuordnung der
   Verantwortung bei der Störungsanalyse und Entstörung.
   Über die vielen Jahre wurde das System von der Fa. Siemens
   weiterentwickelt, die Systembestandteile auf aktuellem Supportlevel
   gehalten und neue Anforderungen der BVG im System implementiert.
   Die hohe Verfügbarkeit der Anzeiger ist zwingend notwendig, denn DAISY
   U-Bahn ist nicht nur ein Anzeigesystem, sondern nach BOStrab §46(2)
   integraler Bestandteil des U-Bahnbetriebes, und hat den Zweck den
   Fahrgästen das Fahrtziel anzuzeigen, das an den U-Bahnzügen seitlich
   nicht vorhanden ist. Nur mit DAISY U-Bahn ist ein U-Bahn-Betrieb
   erlaubt und möglich. Das DAISY U-Bahn-System ist betriebsnotwendig und
   verkehrsvertragswirksam und hat die Anforderung an einen 24h/7Tage
   Betrieb zu gewährleiten, der an 365 Tagen im Jahr funktionieren muss.
   Die Anzeiger sind inzwischen über 15 Jahre alt und die Leuchtkraft der
   LED-Anzeiger verblasst zunehmend, sodass die Lesbarkeit für die
   Fahrgäste zunehmend schlechter wird.
   Inzwischen ist die Ersatzteilvorsorge aufgebraucht und Störungen führen
   zu einem dauerhaften Ausfall von Anzeigern. Erweiterte technische
   Anforderungen der U-Bahn können mit diesen alten Anzeigern nicht mehr
   realisiert werden.
   Eine Ertüchtigung der DAISY Anzeiger ist erforderlich, um einen
   performanten und stabilen Betrieb der Anzeiger entsprechend BOStrab
   sicherzustellen, die Ersatzteilsituation zu gewährleisten und auch den
   erweiterten Anforderungen des U-Bahn-Betriebes gerecht zu werden.
   Technisch bleibt das Gehäuse erhalten und das Anzeiger-Innenleben ist
   mit modernen Komponenten zu ertüchtigen. Die
   Schnittstellenspezifikationen zu den Stationsrechnern auf den
   U-Bahnhöfen und dem Hintergrundsystem, als auch der volle
   Funktionsumfang müssen gewährleistet werden.
   Es handelt sich um eine betriebsnotwendige Maßnahme zur Sicherstellung
   des Betriebes der U-Bahn.
   Beauftragungshistorie:
   In mehreren Stufen gab es inzwischen eine Direktbeauftragung der Fa.
   SIEMENS zur Ertüchtigung der DAISY U-Bahn Anzeiger:
   1.) In 2013/14 wurde die Fa. Siemens direkt beauftragt 598 Anzeiger der
   Linien U1-U4, U6, U7, U9 zu ertüchtigen.
   2.) In 2018 wurde die Fa. Siemens direkt beauftragt 98 Anzeiger auf den
   Linien U1-U4 zu ertüchtigen.
   3.) Nun ist noch die Ertüchtigung der letzten 20 % der Anzeiger der
   Linien U5/U8 bei der Fa. Siemens direkt zu beauftragen, um einen
   homogenen Ausrüstungsstand zu erreichen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
            einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
   Erläuterung:
   Begründung der Direktbeauftragung von Firma Siemens Mobility GmbH:
   Die Betriebsbereiche der BVG fordern eine Beibehaltung des seit
   Jahrzehnten homogenen und im IT-Betrieb bewährten derzeitigen, sehr gut
   verfügbaren und performanten DAISY U-Bahn-Systems der Fa. Siemens.
   Folgende Vorteile ergeben sich aus der Direktbeauftragung der
   Ertüchtigung der restlichen 20 % der DAISY U-Bahn Anzeiger an die Fa.
   Siemens:
    ein homogener technischer Stand im gesamten DAISY U-Bahn-System,
    eine technisch bewährte Lösung,
    es besteht kein Projektrisiko, da bewährte Technik zum Einsatz kommt,
    es bestehen eindeutige Supportverhältnisse und schnelle
   Entstörungszeiten,
    es handelt sich um die wirtschaftlichste Lösung für die BVG,
    zusätzliche Kosten für einen Wartungsvertrag entfallen,
    zusätzliche Kosten für die doppelte Ausführung von Change Requests
   entfallen,
    zusätzliche Kosten für Mustergehäuse und separates Testsystem
   entfallen,
    zusätzlicher Ressourcenaufwand von mehreren hundert Personentage für
   die BVG entfallen,
    die Zusatzaufwendungen der BVG für Lastenhefterstellung und laufende
   IT-Aufwände entfallen,
    der bewährte IT-Betrieb bleibt erhalten  es entstehen keine
   zusätzlichen Aufwände für die BVG,
    Synergien entstehen durch geplante gesetzlich vorgeschriebene
   Prüfungszyklen (DGUV V3).
   Als Fazit ergeben sich viele Mehrwerte für die BVG bei einer
   Direktvergabe an die Fa. Siemens.
   Neben der wirtschaftlichsten Lösung für die BVG ist von großer
   Bedeutung, dass aus IT-Sicht die bewährten Supportprozesse der
   homogenen Systemlandschaft beizubehalten sind und somit auch weiterhin
   der U-Bahn-Betrieb durch ein stabiles und hoch verfügbares
   DAISY-U-Bahn-System gewährleistet wird.
   Die Lieferungen/Dienstleistungen können aufgrund des Schutzes von
   ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
   nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer, nämlich der Fa.
   Siemens, ausgeführt werden.
   Erläuterung:
   Nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 c SektVO können die Lieferungen/Dienstleistungen
   nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden,
   aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, einschließlich
   Rechten des geistigen Eigentums.
   Der Beschaffungsbedarf kann nur von einem Unternehmen erbracht werden,
   da die Rechte am Einsatz des Quellcodes allein beim
   Nutzungsrechteinhaber liegen. Der Beschaffungsbedarf ist auch
   Bestandteil der Daseinsvorsorge der BVG und unerlässlich für die
   Aufrechterhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen der BVG. Der
   Vertragsschluss soll mit dem bereits in der Vergangenheit involvierten
   Unternehmen erfolgen, so dass keine Lücke in der Erbringung der
   Leistungen der Daseinsvorsorge erfolgt;
   Es werden nach § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO zusätzliche Lieferleistungen
   des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft, die entweder zur
   teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen
   bestimmt sind und ein Wechsel des Unternehmens dazu führt, dass der
   Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen
   kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder
   unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung
   mit sich bringt.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Ertüchtigung der DAISY-Anzeiger der Linien U5 und U8
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   14/04/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Siemens Mobility GmbH
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE3 Berlin
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer@senwtf.berlin.de
   Telefon: +49 30-90138316
   Fax: +49 30-90137613
   Internet-Adresse:
   [9]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirt
   schaftsrecht/vergabekammer
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe(BVG), Anstalt des
   öffentlichen Rechts, Zentrale Prüfstelle der BVG, V-REC/ZVP (iPLZ
   10600)
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10096
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein, nach § 160 GWB.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Nach § 135 GWB:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2 hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@senwtf.berlin.de
   Telefon: +49 30-90138316
   Fax: +49 30-90137613
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wir
   tschaftsrecht/vergabekammer
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/04/2021
References
   6. mailto:Einkauf.SE2@bvg.de?subject=TED
   7. http://www.bvg.de/
   8. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
   9. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer
  10. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
  11. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau