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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Verwertung von Altmetall 2021 - DE-Oldenburg
Schlacken, Metallschlacken, Eisenabfälle und Eisenschrott
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Dokument Nr...: 892413-2021 (ID: 2021042215254503375)
Veröffentlicht: 22.04.2021
*
  Verwertung von Altmetall 2021
VERGABEUNTERLAGEN
2021OL000150
Verwertung von Altmetall 2021
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Stadt Oldenburg (Oldb)
Industriestr. 1 a, 26121 Oldenburg, Deutschland
09.04.2021
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
[stol]
Angebotsschreiben...............................................................................................................
................... 3
[stol] Zusätzliche Vertragsbestimmungen (Anlage
ZVB).................................................................................. 5
[stol] Bewerbungsbedingungen VOL (Anlage BB)
........................................................................................... 8
Spezifische Vertragsbedingungen Altmetall
2021............................................................................................ 9
[stol] Anlage Tariftreue Nachunternehmer
....................................................................................................... 11
Zwischen (Auftragnehmer)
.............................................................................................................. 11
Besondere
Vertragsbedingungen.............................................................................................................
 12
[stol] Anlage Tariftreue
................................................................................................................................
..... 13
Erklärung zur Tariftreue bzw. zur Zahlung von Mindestentgelten nach dem Mindestlohngesetz (MiLo .. 13
Besondere
Vertragsbedingungen.............................................................................................................
 14
Diese Anlage ist Bestandteil meines unterschriebenen Angebotsschreibens und wird im Fall der Zusc 14
[stol] Aufforderung zur Angebotsabgabe
2021................................................................................................. 15
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 18
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 20
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 21
i
Allgemeine Informationen zum Verfahren
I. Allgemeines
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektnummer/-name: 2021OL000150 / Verwertung von Altmetall
2021
Projektbeschreibung: Abholung und Verwertung von Altmetallen
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Ausschreibung in
Losen:
Nein
Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
zulässige Signaturen: Textform nach 126b BGB
Termine
Frist Bieterfragen: 04.05.2021 14:00
Angebotsfrist: 11.05.2021 12:00:00
Zuschlags-/Bindefrist: 15.07.2021{Project.AcceptancePeriod }
II. Sofern Sie die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe
wählen:
Der Link zur Anmeldung: http://www.deutsche-everg abe.de/
Benötigen Sie Hilfe bei der Abgabe eines elektronischen Angebotes?
Unseren aktuellen Leitfaden finden Sie unter Ausschreibungen (oldenburg.de)
Die Stadt Oldenburg bietet in regelmäßigen Abständen kostenlose Schulungen für
Bieter an,
in denen die wichtigsten Bieterfragen - von der Anmeldung im System bis zur
Angebotsabgabe - beantwortet werden.
Haben Sie Fragen oder möchten sich anmelden, können Sie sich per E-Mail an
beratungsstelle-vergabe@ stadt-oldenburg.de an uns wenden.
III. Sofern Sie die Möglichkeit der schriftlichen Angebotsabgabe wählen:
Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Ausfertigung der
Angebotsunterlagen reichen Sie bitte in verschlossenem Umschlag
rechtzeitig bis zum Einreichungstermin ein bei:
Stadt Oldenburg (Oldb)
Vergabestelle
1
Industriestr. 1 a
26121 Oldenburg
Deutschland
Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu
versehen. Bitte verwenden Sie dazu den Angebotsaufkleber, der den
Ausschreibungsunterlagen beigefügt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Oldenburg (Oldb)
Industriestr. 1 a 26121 Oldenburg
+49 4412352579
vergabestelle@ stadt-oldenburg.de
P. S. Bei Rückfragen zur Bedienung der Software können Sie sich
gerne an den Support der Deutschen eVergabe wenden.
E-Mail: support@ deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter +49
(0)611-949106-83.
2
Angebot
Stadt Oldenburg
Vergabestelle
26105 Oldenburg
Angebot
Maßnahme:
1. Mein/Unser Angebot umfasst
folgende beigefügte Unterlagen
(die genannten Anlagen beziehen sich auf die Vergabeunterlagen)
Leistungsverzeichnis inklusive aller Preise und Angaben
sämtliche geforderte Eigenerklärungen und Nachweise
Tariftreueerklärung (Anlage Tariftreue)
Tariftreueerklärung Nachunternehmer (Anlage AN-NU)
Erklärung zur Einhaltung der ILO-Konvention 182 (Anlage ILO)
Nebenangebot(e)
folgende nicht beigefügte Unterlagen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen (Anlage BB)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen-ZVB (Anlage ZVB)
Besondere Vertragsbedingungen-BVB (Anlage BVB)
Vergabenummer:
Angebotsfrist endet am:
Zuschlagsfrist endet am:
Seite 1 von 2
11.05.2021
15.07.2021
Verwertung von Altmetall 2021
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
2021OL000150
3
Angebot
Ich/Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben entsprechend den Eintragungen im
anliegenden Leistungsverzeichnis an.
An mein/unser Angebot halte/n ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist
gebunden.
Seite 2 von 2
2. Angebot
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Bestandteile des Angebotes, dazu gehören
auch die auf Seite 1 aufgeführten Anlagen.
Zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen sind Gegenstand meines/
unseres Angebotes.
Mit nachstehender Unterschrift wird von mir/uns der Wortlaut der vom Auftraggeber
verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.
Das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt ist Inhalt meines/unseres Angebotes, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten
und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen
wurden.
3. Unterschrift
_________________________________________________________________________
Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift*
*) Wird das Angebot hier nicht unterschrieben, gilt es als nicht abgegeben.
4
Anlage ZVB
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
der Stadt Oldenburg für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen
Inhaltsverzeichnis
1 Vertragsbestandteile ( 1)
1 Vertragsbestandteile 1.1 Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen
2 Preis
3 Änderung der Vergütung
4 Mehr- und Minderleistungen
5 Verpackung
6 Ausführung der Leistungen
7 Sprache
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
9 Abnahme
10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
11 Gewährleistung und Verjährung
12 Rechnung
13 Bezahlung, Abtretung
14 Vertragsänderungen
15 Gerichtsstand
Vorbemerkung
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1.2
1.3
Nr. 1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen
werden durch den Vertrag bestimmt.
Nr. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a) Die Leistungsbeschreibung mit Vorrang gegenüber
Plänen/Zeichnungen
b) Besondere Vertragsbedingungen
c) etwaige Ergänzende Vertragsbestimmungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B)
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen
der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
werden nicht Bestandteil des Vertrags. Abweichungen
von den in Nr. 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen
wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber
sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für
einen angebotenen Skontoabzug.
Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht
berührt.
2
2.1
2.2
Preise
Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den Bestimmungen
der jeweils geltenden Fassung der Verordnung
PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
und ggf. einer Preisprüfung. Die in diesem Auftrag
vereinbarten Preise gelten als Marktpreise im Sinne
der o. a. Verordnung, soweit nicht in dem Auftrag ausdrücklich
ein anderer Preistyp angegeben ist.
Mit der Annahme des Auftrags ist die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer verpflichtet, der zuständigen
Preisbehörde auf Verlangen nachzuweisen, dass es sich
um einen Marktpreis handelt. Kann aufgrund der Preisprüfung
ein Marktpreis nicht festgestellt werden, gilt
der vereinbarte Preis als Selbstkostenpreis im Sinne der
entsprechenden Preisverordnung. Die Auftragnehmerin
bzw. der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet,
in Zusammenarbeit mit der Preisbehörde nach den Vorschriften
der LSP-Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund
von Selbstkosten einen Selbstkostenfestpreis,
Selbstkostenrichtpreis oder Selbstkostenerstattungspreis
zu ermitteln und abzurechnen. Bei der Abrechnung zu
Selbstkosten wird zur Abgeltung des kalkulatorischen
Gewinns ein Satz für höchstens 5 v. H. der Netto-Selbstkosten
als angemessen betrachtet. Eine Verzinsung des
betriebsnotwendigen Kapitals von 6,5 v. H. darf nicht
überschritten werden.
Stand: August 2016 5
- 2 -
3 Änderung der Vergütung ( 2 Nr. 3)
Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer
auf Grund von  2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung,
muss sie bzw. er dies dem Auftraggeber unverzüglich
- möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst
der Höhe nach - anzeigen. Die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die
Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten
nachzuweisen.
4 Mehr- oder Minderleistungen ( 2)
Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für die
Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind,
- ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet,
Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten
Einheitspreisen zu erbringen,
- begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung
der im Vertrag festgelegten Einheitspreise.
Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren.
6.3
6.4
wurde, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
die Kosten der Überprüfung zu übernehmen
und den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte und Anlagen
auf ihre bzw. seine Kosten unverzüglich herzustellen.
Ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
mit der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann
der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz
der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers
bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt,
sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch die Ausführungsunterlagen
zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen
Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in Betracht
kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen
zu gewähren.
Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer erhalten hat,
bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber
nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben
Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und
dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der
zu erbringenden Leistung beizufügen.
5 Verpackung
Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die
stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien
herzustellen.
Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden,
dass Verpackungen
1. nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz des
Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden,
7 Sprache
Alle schriftlichen Äußerungen der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefaßt
sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter
(z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden
und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung
einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen
muss vom Konsulat beglaubigt sein.
6
6.1
2. so beschaffen sein müssen, dass sie wieder verwendbar
sind, soweit dies technisch möglich und zumutbar sowie
vereinbar mit den auf das Füllgut bezogenen Vorschriften
ist,
3. stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzungen
für eine Wiederverwendbarkeit nicht vorliegen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet,
sofern in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich
vorgesehen, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen
und einer erneuten Verwendung oder einer
stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung
zuzuführen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer gewährleistet
die umweltgerechte Entsorgung.
Verzichtet der Auftraggeber auf die Rücknahme der Verpackungen,
so gehen diese - wenn nichts anderes vereinbart
ist - ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum
des Auftraggebers über. Wird in gemieteten Behältern
geliefert, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
- wenn nichts anderes vereinbart ist - keinen
Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühren.
Ausführung der Leistungen ( 4)
Die Waren sind in der angebotenen Ausführung zu liefern
und müssen den anerkannten Regeln der Technik,
insbesondere den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen
Bestimmungen sowie den im Anhang TS der
VOL/A aufgeführten Technischen Spezifikationen entsprechen.
8
8.1
8.2
Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ( 4 Nr. 4)
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf Leistungen
nur an Unterauftragnehmer übertragen, die die
gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen
für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erfüllen.
Sie bzw. er ist gehalten, zu Unteraufträgen mittlere
und kleine Unternehmen in dem Umfang heranzuziehen,
wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der
Leistungen zu vereinbaren ist.
Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Angebots
davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen
öffentlichen Auftrag handelt. Sie unterliegen der in
Nummer 2.1 aufgeführten Verordnung.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat der
Beauftragung von Unterauftragnehmern die Regelungen
der VOL/A, Ausgabe 2009, zu Grunde zu legen
und VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen. Dem Nachunternehmer
dürfen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise,
Gewährleistung und Vertragsstrafe - keine
ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden als zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart sind.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor
der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der
Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft
(einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür
vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekanntzugeben.
Beabsichtigt die Auftragnehmerin bzw. der
Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die ihr
bzw. sein Betrieb eingerichtet ist, hat sie bzw. er vorher
die schriftliche Zustimmung gemäß  4 Nr. 4 VOL/B ein-
6.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die für
die Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der
Technik und der anderen in Ziffer 6.1 genannten Umstände
erforderlichen Unterlagen (Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen
usw. in deutscher Sprache) dem
Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sollte sich bei der
Überprüfung herausstellen, dass Ziffer 6.1 nicht beachtet
9
9.1
zuholen.
Abnahme ( 13)
Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts anderes
vereinbart ist - der Sitz der empfangenden Dienststelle
(Empfangsstelle).
6
- 3 -
9.2
9.3
9.4
10
Die Liefergegenstände sind - wenn nichts anderes vereinbart
ist - auf Gefahr der Auftragnehmerin bzw. des
Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu liefern. Liefertermine
sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen.
Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers
zulässig.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen
Verschlechterung geht erst auf den Auftraggeber über,
wenn die oder der zuständige Mitarbeiter der Empfangsstelle
die Leistung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
abgenommen oder, wenn eine Abnahme
weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart
ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen ist.
Auftragsentziehung -
Kündigung oder Rücktritt ( 7, 8)
11 Gewährleistung und Verjährung ( 14)
11.1 Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche beginnt
mit der unbeanstandeten Abnahme der Leistung
oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen
noch vertraglich vereinbart ist, mit der unbeanstandeten
Annahme der Lieferung.
12 Rechnung ( 15)
12.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle
auszustellen.
12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen
gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die
letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung
zu kennzeichnen.
12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur,
wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/
Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies
10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer Personen, die aufseiten des
Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder
der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen
nahestehenden Personen Vorteile ( 331 ff StGB) anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen der
Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die aufseiten der
Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind.
10.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich
eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine
bzw. Leistungsnachweise.
13 Bezahlung, Abtretung ( 17)
13.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung
der Leistung, und soweit nichts anderes vereinbart
ist, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen
(ggf. unter Abzug eines vereinbarten Skontos) oder innerhalb
von 30 Tagen ohne Abzug. Sie kann früher gemäß
den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen.
13.2 Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang
der prüfungsfähigen Rechnung bei der benannten
Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs gemäß Nummer 9.4 dieser Vertragsbedingungen.
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere
wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen
mit anderen Bietern über
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
13.3 Die Zahlung gilt als geleistet
- bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln
mit dem Tag der Übergabe oder der Einlieferung,
- bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto
des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs des Überweisungsauftrages
beim Geldinstitut des Auftraggebers.
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit
sie unmittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach	2 ff.
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB -
zulässig sind. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin
oder des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von
Personen gleich, die von ihr bzw. ihm beauftragt oder für
sie bzw. ihn tätig sind.
10.3 Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 10.1 oder 10.2 vom Vertrag
zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung,
soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den
Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten
Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage
der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare
Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer
auf dessen Kosten zurückgewährt.
13.4 Eine Abtretung der Forderung der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger Zustimmung
des Auftraggebers rechtswirksam.
14 Vertragsänderungen
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
15 Gerichtsstand ( 19)
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit
des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis
richtet sich ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung
des Auftraggebers zuständigen Stelle.
7
Anlage BB
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
(zum Verbleib beim Bieter)
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen
für die Vergabe von Leistungen" (VOL/A, Abschnitt 1).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder
Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor
Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit
diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat
 an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle
aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des
Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt
sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen
müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung
qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung
der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist
mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben,
ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit
Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen
Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben;
die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit
möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen,
3.1
3.2
3.3
3.4
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen
Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis
zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der
Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht
eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses
ist zulässig. Das von der Vergabestelle
vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein
verbindlich.
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe
verlangt werden, sind zu dem von der Vergabedie
zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung
erforderlich sind.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen)
des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern,
ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern),
nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern
(auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht
entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
3.5
stelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
5.1
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
3.6
3.7
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich
für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise
auf verschiedene Einheitspreise anderer
Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm
geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei
denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen
in "Mischkalkulationen" auf andere
Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkom-
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
mastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze
usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des
geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes
hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
 ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die
Abrechnungssumme gewährt werden
und
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder
qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden
Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst
nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht
zugelassen.
Stand August 2016 8
Spezifische Vertragsbedingungen Altmetall
Die Stadt Oldenburg ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und nimmt ihre
diesbezüglichen Aufgaben in der Rechtsform eines Eigenbetriebs, des
Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) Stadt Oldenburg, wahr. Gegenstand der Ausschreibung sind
die an vier Standorten gesammelten Altmetallfraktionen. Hierbei handelt es sich um Metalle
die an den Wertstoffhöfen der Stadt gesammelt wurden sowie Schrott aus der
Sperrmüllsammlung.
Zuschlagskriterium
Als Kriterium für die Auftragsvergabe wird die Summe aus den drei Positionen des
Leistungsverzeichnisses gewertet. Da es sich bei der Verwertung des Altmetalls
voraussichtlich um eine Zahlung seitens des AN handelt, ist im Angebot der Vergütungspreis
als negativer Wert anzugeben. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.
Schrott-Übernahme
Die Schrott-Fraktionen sind in Oldenburg am Standort Barkenweg zu übernehmen. Es werden
jeweils zwei Container zur Abholung bereitgestellt.
Die Übernahme muss nach Absprache mit dem AG innerhalb der Öffnungszeiten der Anlage
erfolgen. Es gelten folgende Abholzeiten: Montag bis Freitag 9:00-12:45 13:30-16:30
Während der Mittagspause finden keine Verwiegungen statt.
Alle Container müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein. Alle Container
sind jährlich einer Überprüfung nach BGR 186 (Regelwerk der Berufsgenossenschaften) durch
eine hierfür qualifizierte Person zu unterziehen; das Prüfprotokoll ist auf Verlangen dem AG in
Kopie vorzulegen.
(1) der AN hat sich vor dem Abtransport von der ordnungsgemäßen Ladungssicherung zu
überzeugen. Die Fahrzeuge haben die Anlage bis Ende der Öffnungszeiten um 16.30
Uhr zu verlassen.
(2) sämtliche Risiken, die sich aus der Aufstellung der Container ergeben, gehen zu
Lasten des Auftragnehmers (z. B. Beschädigung durch das Einfüllen, Vandalismus
usw.)
(3) Alle Fahrzeuge müssen optisch und technisch einwandfrei sein und mindestens der
EURO-Norm 5 genügen.
(4) Mit dem Verlassen der Wertstoffhöfe geht das Eigentum der Altmetall-Fraktion auf den
AN über.
9
(5) Der rechtlich und technisch beanstandungsfreie Transport liegt in der Verantwortung
des AN. Alle damit verbundenen Kosten und Risiken  insbesondere auch
verkehrsbedingter Art  sind in den Transportkosten einkalkuliert.
Berechnung der Erlöse/ Verwiegungen
Die abgeholten Mengen werden am Standort Barkenweg verwogen. Der erzeugte
Wiegebeleg ist Grundlage der Abrechnung.
Da es sich hier um einen tauschähnlichen Umsatz nach  3 Abs. 12 Satz 2 UStG handelt,
müssen Logistikleistungen (Gestellung der Container und Transport) und Verwertung separat
in Rechnung gestellt werden.
Verwertung der Schott-Fraktionen
(1) Der Schrott ist einer ordnungsgemäßen und schadlosen stofflichen Verwertung
zuzuführen. Es ist dem AN freigestellt, ob er das Material weiterverkauft oder zuvor
sortiert, lagert oder anderweitig behandelt.
(2) Die ordnungsgemäße Entsorgung von Störstoffen und Fehlwürfen obliegt dem AN und
ist in dem Preis für die Vergütung einzukalkulieren.
Transport, Position 2 der Leistungsbeschreibung
Die Position beinhaltet folgende Leistungen:
 Transport der Schrott-Fraktion vom Standort Barkenweg in Oldenburg zur
Verwertungsanlage
 Leerung auf Abruf innerhalb von 2 Tagen, der Abholtermin ist mit dem AG vorher
abzustimmen
 Aufstellung der Container spätestens 2 Tage nach Auftragserteilung.
Containergestellung, Position 3 der Leistungsbeschreibung:
Die Position beinhaltet folgende Leistungen:
 Erstmalige Bereitstellung von 9 Container an verschiedenen Standorten in Oldenburg
 Containergröße ca. 40m mit Hakenaufnahme
Vorort Information
Vor Abgabe eines Angebotes wird dem Bieter dringend empfohlen die Beschaffenheit der
Altmetall-Fraktion vor Ort zu prüfen. Minderung des Vergütungspreises vom AN aufgrund
mangelnder Schrottqualitäten werden nicht anerkannt.
10
Anlage Tariftreue AN-NU
Vereinbarung zur Einhaltung der Tariftreue-/Mindestentgeltregelungen
nach  4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
Nach  13 Abs. 1 NTVergG muss sich der Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen verpflichten,
den eingesetzten Nachunternehmern Erklärungen zu den Verpflichtungen aus  4
Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und diese dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Alle
daraus resultierenden Verpflichtungen sind durch den Auftragnehmer vertraglich
abzusichern und dem Auftraggeber vorzulegen.
Leistung:
Zwischen (Auftragnehmer)
und (Nachunternehmer)
wird folgendes vereinbart:
Hiermit verpflichte/n ich/wir mich/uns, für die Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Leistungen
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des  22
Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348)1, in
der jeweils gültigen Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben des MiLoG
und
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere Branchentarifverträgen,
die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799)2, in der jeweils geltenden Fassung,
bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen
zu zahlen.
Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass ich/wir vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von
bis zu drei Jahren von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werde(n), wenn ich/wir
mindestens grob fahrlässig oder mehrfach gegen diese Vereinbarung verstoße(n).
1 geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
2 zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 7. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
Stand 17.06.2016
11
Anlage Tariftreue AN-NU
Besondere Vertragsbedingungen
(1) Der Nachunternehmer ist verpflichtet, die Erklärung von Seite 1 einzuhalten.
(2) Der Nachunternehmer verpflichtet sich, nur weitere Nachunternehmer zu beauftragen, die
sich verpflichten, die Tariftreueerklärung nach  4 Abs. 1 NTVergG abzugeben und den für
die Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten mindestens das nach  4 Abs. 1
NTVergG vorgesehene Entgelt zu zahlen.
(3) Gemäß  14 Abs. 1 Satz 2 NTVergG sind der Nachunternehmer und die jeweiligen weiteren
Nachunternehmer verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der
Tariftreue-/Entgeltverpflichtung auf dessen Verlagen jederzeit nachzuweisen.
(4) Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung
der Tariftreueerklärung bzw. die Zahlung des Mindestlohnes zu überprüfen.
Er darf zu diesem Zweck Einblick in die Entgeltabrechnungen (Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen,
Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, aus denen Umfang,
Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen) des Auftragnehmers
und der Nachunternehmer sowie in die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern
abgeschlossenen Verträge nehmen und ist berechtigt, die eingesetzten
Beschäftigten zu befragen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit
solcher Kontrollen und die Pflicht, Fragen des Auftraggebers zu beantworten, hinzuweisen.
(5) Der Nachunternehmer hat vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten
Beschäftigten bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm diese Unterlagen
vorzulegen.
(6) Soweit Leistungen auf weitere Nachunternehmer übertragen werden, verpflichtet sich der
Nachunternehmer, den weiteren Nachunternehmern die für Auftragnehmer geltenden Pflichten
dieser Besonderen Vertragsbedingungen aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten
durch die weiteren Nachunternehmer zu überwachen.
(7) Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftragnehmer mit
Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers für jeden schuldhaften Verstoß eine
Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu 10 vom
Hundert, des Auftragswertes zu zahlen.
Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung erwirbt der öffentliche Auftraggeber
unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns (Nachunternehmer) zu
fordern.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer)
Stand 17.06.2016
12
Anlage Tariftreue
Erklärung zur Tariftreue bzw. zur Zahlung von Mindestentgelten
nach demMindestlohngesetz (MiLoG)
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Bau- und Dienstleistungen zur Auftragsausführung,
welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte/n ich/wir mich/uns, für die Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Leistungen
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des  22
MiLoG vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348)1, in der jeweils gültigen
Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes
und
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere Branchentarifverträgen,
die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799)2, in der jeweils geltenden Fassung,
bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen
zu zahlen.
Ich/Wir nehmen zur Kenntnis, dass ich/wir vom öffentlichen Auftraggeber für die
Dauer von bis zu drei Jahren von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werde(n),
wenn ich/wir mindestens grob fahrlässig oder mehrfach gegen diese Erklärung
verstoße (n).
1 geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
2 zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 7. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
Stand: 17.06.2016
13
BesondereVertragsbedingungen
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Tariftreue-/Mindestentgelterklärung einzuhalten.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Nachunternehmer und von ihnen eingesetzte
weitere Nachunternehmer zu beauftragen, die sich verpflichten, die Tariftreueerklärung nach
 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben und den für die Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten
mindestens das nach  4 Abs. 1 NTVergG vorgesehene Entgelt zu zahlen. Gemäß
 13 Abs. 1 NTVergG sind der Auftragnehmer und die jeweiligen Nachunternehmer
verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen
Verlagen jederzeit nachzuweisen.
(3) Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der
Tariftreueerklärung bzw. die Zahlung des Mindestlohnes zu überprüfen.
Er darf zu diesem Zweck Einblick in die Entgeltabrechnungen (Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen,
Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, aus denen Umfang,
Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen) des Auftragnehmers
und der Nachunternehmer sowie in die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern
abgeschlossenen Verträge nehmen und ist berechtigt, die eingesetzten Beschäftigten
zu befragen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
und die Pflicht, Fragen des Auftraggebers zu beantworten, hinzuweisen.
(4) Der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer haben vollständige und prüffähige Unterlagen
gemäß Absatz 1 und 2 über die eingesetzten Beschäftigten, soweit sie bei der Auftragsausführung
eingesetzt wurden, bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm
diese Unterlagen vorzulegen.
(5) Soweit Leistungen auf Nachunternehmer und von diesen auf weitere Nachunternehmer
übertragen werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer bzw. Nachunternehmer, den Nachunternehmern
die für Auftragnehmer geltenden Pflichten dieser Besonderen Vertragsbedingungen
aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu
überwachen.
(6) Zur Sicherung der Einhaltung der Verpflichtungen aus diesen Besonderen Vertragsbedingungen,
gilt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften
Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu 10
vom Hundert, des Auftragswertes als vereinbart.
Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Satz 1 auch für den Fall verpflichtet,
dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen
von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer
den Verstoß weder kannte noch kennen musste.
Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf
Antrag des Auftragnehmers auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
(7) Die Nichterfüllung der Verpflichtungen aus diesen Besonderen Vertragsbedingungen durch
den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer sowie grob fahrlässige oder mehrfache
Verstöße gegen die Verpflichtungen der Absätze 1 bis 5 berechtigen den Auftraggeber zur
fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund des Auftrages.
Diese Anlage ist Bestandteil meines unterschriebenen Angebotsschreibens und wird im
Fall der Zuschlagerteilung Vertragsbestandteil. Mir ist bewusst, dass das Fehlen dieser
Erklärung oder eine wissentlich falsche Erklärung zum Ausschluss meines Angebotes
führen kann und einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellt.
Stand: 17.06.2016
14
Seite 1 von 3
Stadt Oldenburg (Oldb) - 26105 Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Oldenburg beabsichtigt die Vergabe o.a. Leistung/Lieferung im Wege einer
Öffentlichen
Ausschreibung
Beschränkten
Ausschreibung Verhandlungsvergabe
Beschränkten Ausschreibung nach
öffentl. Teilnahmewettbewerb
Verhandlungvergabe nach öffentl.
Teilnahmewettbewerb
Es gelten die allgemeinen Bewerbungsbedingungen (Anlage BB).
Angebotsfrist:
DATUM UND ZEICHEN IHRES SCHREIBENS UNSER ZEICHEN DATUM
Vergabestelle
Industriestr. 1a  26121 Oldenburg
Zimmer Nr. 150
Telefon 0441 235- 2579 oder - 2419
Telefax 0441 235- 2189
vergabestelle@stadt-oldenburg.de
Ausführungsdatum/-frist:
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Vergabenr.:
Maßnahme:
1. Angebote und Fristen
Binde-/Zuschlagsfrist:
bis
BANKKONTEN DER STADTKASSE SPRECHZEITEN
Name der Bank IBAN BIC (Swift)
Landessparkasse zu Oldenburg DE49 2805 0100 0000 4001 68 SLZODE22 Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Bremer Landesbank DE36 2905 0000 3001 6350 01 BRLADE22XXX Montag bis Donnerstag 13:30 bis 15:30 Uhr
Oldenburgische Landesbank AG DE09 2802 0050 1443 9962 00 OLBODEH2XXX
Postbank Hannover DE57 2501 0030 0005 7403 07 PBNKDEFF
Raiffeisenbank Oldenburg eG DE98 2806 0228 0000 1007 00 GENODEF1OL2 SERVICECENTER 0441 235-4444
Volksbank Oldenburg eG DE31 2806 1822 3030 7597 00 GENODEF1EDE ONLINE-SERVICE www.oldenburg.de
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie unter www.oldenburg.de/datenschutz oder unter 0441 235-4444.
Verwertung von Altmetall 2021
2021OL000150
15.07.2021
09.04.2021
11.05.2021
01.07.2021 01.07.2022
 12:00:00
15
Seite 2 von 3
sind nicht zugelassen werden zugelassen
nein ja, Angebote können abgegeben werden
für mehrere Lose für alle Lose
werden nur bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen
Anforderungen für zugelassene Nebenangebote:
Eine getrennte losweise Verga be bleibt vorbehalten.
Anforderungen für die Abgabe mehrerer Lose:
3. Vergabe nach Losen
nur für ein Los
Auskünfte zum Verfahren und zu den Vertragsunterlagen erteilt ausschließlich
die Vergabestelle der Stadt Oldenburg.
Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro für
den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
beim Bundesamt für Justiz anfordert.
4. Information
Die Eignungs- und Zuschlagskriterien finden Sie im Kriterienkatalog.
Zugelassene Signaturen für Ihr Angebot:
2. Nebenangebote
Textform nach 126b BGB
16
Seite 3 von 3
Anlagen:
Anlage Angebot:
Anlage BB:
Anlage LV:
Anlage Preis:
Anlage ZVB:
Anlage BVB:
Anlage Tariftreue:
Anlage Tariftreue AN-NU:
Anlage ILO:
Angebotsschreiben
Bewerbungsbedingungen
Leistungsverzeichnis
Preisblatt
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen
Nachweisliste
Tariftreue-/Mindestentgelterklärung des Bieters
Vereinbarung zw. Auftrag-und Nachunternehmer
bzgl. Tariftreue/Mindestlohn
Erklärung zur ILO-Konvention 182
Anlage NL:
x Spezifische Vertragsbedingungen Altmetall
17
Produkte/Leistungen
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer einzugeben
1 Erlös der Verwertung USt. [%]
0%
Menge
950,00
Einheit
Tonnen
Grundlage für die Berechnung des Verwertungspreises im Angebot ist
die Preisinformation des BDSV, Sorte 4 für Februar 2021 = 312,40
abzüglich eines vom Bieter festgelegten Differenzbetrages netto pro t . Da
es sich um eine Zahlung des AN handelt, wird der Verwertungspreis als
negativer Wert angegeben.
Für die Abrechnung während der Vertragslaufzeit ist der jeweils gültige
BDSV Preis abzüglich dem vom Bieter festgelegten Differenzbetrag.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Tonne
Gesamtpreis
[EUR]
................
2 Transport USt. [%]
19%
Menge
55,00
Einheit
Fuhre/n
Hier sind die Netto-Transportkosten für den Standort Barkenweg
anzugeben. Pro Abholung sind zwei Container mittels Gliederzug zu
transportieren.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Fuhre/n
Gesamtpreis
[EUR]
................
3 Containergestellung USt. [%]
19%
Menge
9,00
Einheit
Stück
Hier ist der Nettobetrag für die Gestellung von 9 Container anzugeben.
Es müssen vom AN 9 40m Container für die Dauer eines Jahres gestellt
werden. Die Container müssen bei Abholung durch leere Container
ersetzt werden.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück /
Jahr
Gesamtpreis
[EUR]
................
Lieferadresse / -Termine
Liefertermin: 01.07.2019
4 Differenzbetrag des angebotenen
Verwertungspreises zum BDSV Preis
März 2021
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Tonne
Dieser Betrag dient nur als zusätzliche Information
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Tonne
Gesamtpreis
[EUR]
................
Auflistung der Titel-/Gruppenpreise
Produkte/Leistungen ....................
1 Erlös der Verwertung ....................
2 Transport ....................
3 Containergestellung ....................
18
4 Differenzbetrag des angebotenen Verwertungspreises zum BDSV
Preis März 2021 ....................
_______________________
Netto-Summe exkl. Nachlass ....................
Nachlass ........... % ....................
_______________________
Netto-Summe inkl. Nachlass ....................
Umsatzsteuer ....................
_______________________
Bruttosumme ....................
=======================
Liste der Dateianlagen in Produkte/Leistungen:
Name Dateiname Größe MIME-Type
Skonto
Skonto ist zugelassen: Ja
Zahlungsziel (falls Skonto zugelassen): 14 Tage
19
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
09.04.2021
Verfahren: 2021OL000150 - Verwertung von Altmetall 2021
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 1/1
20
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
21
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/04/4bc42184-5097-4f61-a8e2-3cf6b5fd99ec.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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