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Ausschreibung: Lizenzverwaltungssoftwarepaket - DE-Hannover
Lizenzverwaltungssoftwarepaket
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 550296-2021 (ID: 2021102909110999707)
Veröffentlicht: 29.10.2021
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DE-Hannover: Lizenzverwaltungssoftwarepaket
2021/S 211/2021 550296
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle
IT
Postanschrift: Humboldtstraße 33
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [6]savas.sargin@it.niedersachsen.de
Telefon: +49 511-12027061
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.it.niedersachsen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YY7M/docume
nts
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YY7M
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesbetrieb
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung Lizenzmanagement Tool
Referenznummer der Bekanntmachung: 21/363
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48218000 Lizenzverwaltungssoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung Lizenzmanagement Software sowie entsprechende
Dienstleistungen
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:
Landesbetrieb IT.Niedersachsen Göttinger Chaussee 259 30459 Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer
Rahmenvereinbarung über 24 Monate mit zweimaliger Verlängerungsoption
um jeweils 12 Monate mit einem Unternehmen über die Lieferung von
Lizenzen einer Lizenzmangement Software sowie entsprechender
Dienstleistungen gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen.
Die geschätzte Abnahmemenge des Vertrages beträgt bezogen auf die
maximale Vertragslaufzeit:
- 35.000 Lizenzen Standardsoftware Client (alternativ dauerhafte
Überlassung und
Softwarepflege oder zeitlich befristete Überlassung),
- 4.700 Lizenzen Standardsoftware Server (alternativ dauerhafte
Überlassung und
Softwarepflege oder zeitlich befristete Überlassung),
- 1.280 Stunden Dienstleistungen aufgeteilt in
48 Stunden Implementierung,
96 Stunden Customizing und
1.136 Stunden Betriebsunterstützung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Zweimalige Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten, wenn der Vertrag
nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die
maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter hat anzugeben,
- ob er im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist,
- ob er in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
eingetragen ist, oder
- ob er mit einer Gewerbeanmeldung angemeldet ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat anzugeben,
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde,
ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich
das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter hat anzugeben,
- dass er in den letzten zwei Jahren mindestens ein Projekt zur
Inbetriebnahme und Unterstützung eines Lizenzmanagement Tools bei einem
öffentlichen Auftraggeber von mindestens 10.000 Endgeräten umgesetzt
wurde,
- dass er ein neu gegründetes Unternehmen ist und er die geforderte
Erklärung noch nicht oder nicht vollständig erbringen kann. Zur
Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
ist hierzu ein seperates Dokument / andere
Unterlagen (z. B. Unternehmensplanungen) dem Angebot beizufügen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Bieter hat anzugeben,
- dass für das Unternehmen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§
123 und 124 GWB vorliegen
- dass die vorstehende Erlärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt
abgegeben werden kann. Ein Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren besteht
jedoch nicht, was in einem separaten Dokument näher auszuführen und dem
Angebot beizufügen ist.
Weiterhin hat der Bieter anzugeben,
- dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag
im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten oder einer Geldbuße von mehr als
2.500 Euro belegt wurde,
- dass das Unternehmen die vorstehende Erlärung nicht bzw. nicht
uneingeschränkt abgegeben kann. Ein Ausschlussgrund
vom Vergabeverfahren besteht jedoch nicht, was in einem separaten
Dokument näher auszuführen ist und dem Angebot bezufügen ist.
Der Bieter hat anzugeben,
-dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht
zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
Der Auftraggeber darf gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG öffentliche
Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei der
Angebotsabgabe schriftlich erklären, bei der Ausführung des Auftrages
im Inland
- ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348), geändert
durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17.02.2016 (BGBl. I S. 203),
in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach
den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und
- ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die von den Regelungen nach
§ 1 Abs. 3 MiLoG insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den
Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I
S. 799) - (AEntG) -,zuletzt geändert durch Artikel 2 Abd. 11 des
Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils
geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst
werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser
Regelungen zu zahlen.
Zur Erbringung der Leistungen, welche in Zusammenhang mit einem
Vor-Ort-Service oder einem Remote Zugriff stehen, wird das Unternehmen
nur Personal einsetzen, welches nach dem Gesetz über die
Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des
Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (SÜG) oder nach dem
Niedersächsischen Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren der
Sicherheitsüberprüfungen von Personen im Rahmen des Geheimschutzes
(Nds. SÜG) sicherheitsüberprüft ist.
Bevor eine Person im IT.Niedersachsen sicherheitsempfindliche
Tätigkeiten ausübt, muss sie sich einer Sicherheitsüberprüfung der
Stufe 1 nach dem Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds.
SÜG), oder der Stufe 2 nach dem SÜG des Bundes unterziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/11/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/11/2021
Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bieterfragen:
Die Vergabeunterlagen enthalten alle Informationen, die zur Erstellung
eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind.
Falls sich dennoch aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang
mit der Erarbeitung des Angebotes Rückfragen ergeben, deren Klärung aus
der Sicht des Bieters unverzichtbar erscheinen, sind diese in deutscher
Sprache mit dem beigefügten Blanko-Dokument
"Formblatt_Bieterfragen.xlsx" als Datei-Anhang über die Kommunikation
einzureichen.
Alle fristgerecht eingereichten Bieterfragen werden in Form eines
Fragen- und Antwortkatalogs für alle Bieter zur Verfügung gestellt.
Die Fragen und deren Beantwortung werden zum Bestandteil der
Vergabeunterlagen und sind dementsprechend von allen Bietern bei der
Erstellung des Angebotes zu berücksichtigen.
Vertrag auf Basis der EVB IT-AGB (Rahmenvereinbarung):
Mit der Zuschlagserteilung kommt der beiliegende Vertrag auf Basis der
EVB IT-AGB (Rahmenvereinbarung) mit dem Bieter zustande (§ 58 Abs. 1
VgV i.V.m. § 127 GWB).
Der Vertrag ist nicht vom Bieter auszufüllen, sondern dokumentiert die
vertraglichen Regelungen, zu denen im Falle des Zuschlags ein Vertrag
zustande kommt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YY7M
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Vergabekammer
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen
Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt
werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf
elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/10/2021
References
6. mailto:savas.sargin@it.niedersachsen.de?subject=TED
7. https://www.it.niedersachsen.de/
8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YY7M/documents
9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YY7M
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