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Ausschreibung: Lizenzverwaltungssoftwarepaket - DE-Hannover
Lizenzverwaltungssoftwarepaket
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 550296-2021 (ID: 2021102909110999707)
Veröffentlicht: 29.10.2021
*
  DE-Hannover: Lizenzverwaltungssoftwarepaket
   2021/S 211/2021 550296
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle
   IT
   Postanschrift: Humboldtstraße 33
   Ort: Hannover
   NUTS-Code: DE929 Region Hannover
   Postleitzahl: 30169
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]savas.sargin@it.niedersachsen.de
   Telefon: +49 511-12027061
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.it.niedersachsen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YY7M/docume
   nts
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YY7M
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Landesbetrieb
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung Lizenzmanagement Tool
   Referenznummer der Bekanntmachung: 21/363
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48218000 Lizenzverwaltungssoftwarepaket
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Rahmenvereinbarung Lizenzmanagement Software sowie entsprechende
   Dienstleistungen
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE929 Region Hannover
   Hauptort der Ausführung:
   Landesbetrieb IT.Niedersachsen Göttinger Chaussee 259 30459 Hannover
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer
   Rahmenvereinbarung über 24 Monate mit zweimaliger Verlängerungsoption
   um jeweils 12 Monate mit einem Unternehmen über die Lieferung von
   Lizenzen einer Lizenzmangement Software sowie entsprechender
   Dienstleistungen gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen.
   Die geschätzte Abnahmemenge des Vertrages beträgt bezogen auf die
   maximale Vertragslaufzeit:
   - 35.000 Lizenzen Standardsoftware Client (alternativ dauerhafte
   Überlassung und
   Softwarepflege oder zeitlich befristete Überlassung),
   - 4.700 Lizenzen Standardsoftware Server (alternativ dauerhafte
   Überlassung und
   Softwarepflege oder zeitlich befristete Überlassung),
   - 1.280 Stunden Dienstleistungen aufgeteilt in
   48 Stunden Implementierung,
   96 Stunden Customizing und
   1.136 Stunden Betriebsunterstützung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Zweimalige Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten, wenn der Vertrag
   nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die
   maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bieter hat anzugeben,
   - ob er im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist,
   - ob er in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
   eingetragen ist, oder
   - ob er mit einer Gewerbeanmeldung angemeldet ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter hat anzugeben,
   - dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
   geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde,
   ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich
   das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
   - dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter hat anzugeben,
   - dass er in den letzten zwei Jahren mindestens ein Projekt zur
   Inbetriebnahme und Unterstützung eines Lizenzmanagement Tools bei einem
   öffentlichen Auftraggeber von mindestens 10.000 Endgeräten umgesetzt
   wurde,
   - dass er ein neu gegründetes Unternehmen ist und er die geforderte
   Erklärung noch nicht oder nicht vollständig erbringen kann. Zur
   Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
   ist hierzu ein seperates Dokument / andere
   Unterlagen (z. B. Unternehmensplanungen) dem Angebot beizufügen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Bieter hat anzugeben,
   - dass für das Unternehmen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§
   123 und 124 GWB vorliegen
   - dass die vorstehende Erlärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt
   abgegeben werden kann. Ein Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren besteht
   jedoch nicht, was in einem separaten Dokument näher auszuführen und dem
   Angebot beizufügen ist.
   Weiterhin hat der Bieter anzugeben,
   - dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
   Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag
   im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von
   mehr als drei Monaten oder einer Geldbuße von mehr als
   2.500 Euro belegt wurde,
   - dass das Unternehmen die vorstehende Erlärung nicht bzw. nicht
   uneingeschränkt abgegeben kann. Ein Ausschlussgrund
   vom Vergabeverfahren besteht jedoch nicht, was in einem separaten
   Dokument näher auszuführen ist und dem Angebot bezufügen ist.
   Der Bieter hat anzugeben,
   -dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
   Abgaben sowie der
   Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht
   zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
   Der Auftraggeber darf gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG öffentliche
   Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei der
   Angebotsabgabe schriftlich erklären, bei der Ausführung des Auftrages
   im Inland
   - ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des
   Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348), geändert
   durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17.02.2016 (BGBl. I S. 203),
   in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach
   den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und
   - ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die von den Regelungen nach
   § 1 Abs. 3 MiLoG insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den
   Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I
   S. 799) - (AEntG) -,zuletzt geändert durch Artikel 2 Abd. 11 des
   Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils
   geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst
   werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser
   Regelungen zu zahlen.
   Zur Erbringung der Leistungen, welche in Zusammenhang mit einem
   Vor-Ort-Service oder einem Remote Zugriff stehen, wird das Unternehmen
   nur Personal einsetzen, welches nach dem Gesetz über die
   Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des
   Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (SÜG) oder nach dem
   Niedersächsischen Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren der
   Sicherheitsüberprüfungen von Personen im Rahmen des Geheimschutzes
   (Nds. SÜG) sicherheitsüberprüft ist.
   Bevor eine Person im IT.Niedersachsen sicherheitsempfindliche
   Tätigkeiten ausübt, muss sie sich einer Sicherheitsüberprüfung der
   Stufe 1 nach dem Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (Nds.
   SÜG), oder der Stufe 2 nach dem SÜG des Bundes unterziehen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/11/2021
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/11/2021
   Ortszeit: 11:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bieterfragen:
   Die Vergabeunterlagen enthalten alle Informationen, die zur Erstellung
   eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind.
   Falls sich dennoch aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang
   mit der Erarbeitung des Angebotes Rückfragen ergeben, deren Klärung aus
   der Sicht des Bieters unverzichtbar erscheinen, sind diese in deutscher
   Sprache mit dem beigefügten Blanko-Dokument
   "Formblatt_Bieterfragen.xlsx" als Datei-Anhang über die Kommunikation
   einzureichen.
   Alle fristgerecht eingereichten Bieterfragen werden in Form eines
   Fragen- und Antwortkatalogs für alle Bieter zur Verfügung gestellt.
   Die Fragen und deren Beantwortung werden zum Bestandteil der
   Vergabeunterlagen und sind dementsprechend von allen Bietern bei der
   Erstellung des Angebotes zu berücksichtigen.
   Vertrag auf Basis der EVB IT-AGB (Rahmenvereinbarung):
   Mit der Zuschlagserteilung kommt der beiliegende Vertrag auf Basis der
   EVB IT-AGB (Rahmenvereinbarung) mit dem Bieter zustande (§ 58 Abs. 1
   VgV i.V.m. § 127 GWB).
   Der Vertrag ist nicht vom Bieter auszufüllen, sondern dokumentiert die
   vertraglichen Regelungen, zu denen im Falle des Zuschlags ein Vertrag
   zustande kommt.
   Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YY7M
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Vergabekammer
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
   bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
   dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
   Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen
   Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
   Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt
   werden.
   Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
   soweit:
   - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt
   unberührt,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf
   elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
   Auftraggeber.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/10/2021
References
   6. mailto:savas.sargin@it.niedersachsen.de?subject=TED
   7. https://www.it.niedersachsen.de/
   8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YY7M/documents
   9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YY7M
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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