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Ausschreibung: Fahrräder - DE-Mainz
Fahrräder
Fahrräder mit Hilfsmotor
Fahrräder ohne Motor
Teile und Zubehör für Fahrräder
Sportgeräte und -ausrüstungen
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen
Finanzierungs-Leasing
Dokument Nr...: 291675-2023 (ID: 2023051613104033665)
Veröffentlicht: 16.05.2023
*
  DE-Mainz: Fahrräder
   2023/S 94/2023 291675
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Rheinland-Pfalz - Ministerium für
   Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
   Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 1
   Ort: Mainz
   NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, RA Dr.
   Christian Teuber
   E-Mail: [6]christian.teuber@bakertilly.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://mkuem.rlp.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYD0Y
   CD5/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYD0Y
   CD5
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausschreibung "Dienstrad-Leasing" für die Bediensteten der
   Landesverwaltung Rheinland-Pfalz
   Referenznummer der Bekanntmachung: 0412-1401-1
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34430000 Fahrräder
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die
   Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings im Sinne von § 2
   Abs. 3 Sätze 2 und 3 LBesG an Beamtinnen und Beamten sowie der
   Richterinnen und Richter sowie - optionsweise - an Tarifbeschäftigte
   des Landes einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und
   Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und
   Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement
   und Bereitstellung eines Online-Portals) mit höchstmöglichem
   Digitalisierungsgrad.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34422000 Fahrräder mit Hilfsmotor
   34431000 Fahrräder ohne Motor
   34432000 Teile und Zubehör für Fahrräder
   37400000 Sportgeräte und -ausrüstungen
   66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
   50100000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und
   zugehörige Ausrüstungen
   66114000 Finanzierungs-Leasing
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Rheinland-Pfalz ist bestrebt, ein wirtschaftlich attraktives
   und praxistaugliches Dienstrad-Leasing für seine Bediensteten
   (Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter und
   Tarifbeschäftigte des Landes) zu verwirklichen.
   Mit der Einführung eines Dienstrad-Leasings möchte Rheinland-Pfalz
   seine Vorbildfunktion beim Klimaschutz und der Luftreinhaltung weiter
   ausbauen, indem es ein weiteres Angebot für eine nachhaltigere
   Mobilität der Bediensteten auf dem Weg von und zur Arbeit schafft. Da
   die Inanspruchnahme des Angebots und somit auch die damit erwünschten
   Wirkungen auf die Verkehrsmittelwahl sowie die Reduzierung der
   Schadstoffemissionen maßgeblich von der Attraktivität des Rad-Leasings
   abhängig sind, muss das Dienstrad-Leasing für die Bediensteten -
   verglichen mit dem Barkauf - wirtschaftlich vorteilhaft sein.
   Zu diesem Zweck hat das Land eine Ergänzung des
   Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) vorgenommen, nach der Leistungen im
   Rahmen einer Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn geleaste
   Dienstfahrräder, die den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und
   Richtern auch zur privaten Nutzung überlassen werden, soweit es sich um
   Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne handelt, vom
   besoldungsrechtlichen Verzichtsverbot gemäß § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3
   LBesG ausgenommen sind.
   Um einen entsprechenden Gleichklang auch für die Tarifbeschäftigten des
   Landes zu gewährleisten, konnte in der Mitgliederversammlung der
   Tarifgemeinschaft deutscher Länder ein Beschluss gefasst werden, wonach
   die Länder zur Aufnahme von Tarifverhandlungen zur Entgeltumwandlung
   zum Zwecke des Dienstradleasings ermächtigt sind, soweit in ihren
   Landesbesoldungsgesetz eine Regelung zum Verzicht auf Besoldung für
   Leistungen im Rahmen einer Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn
   geleaste Fahrräder enthalten ist. In Rheinland-Pfalz dürfte jedenfalls
   bis 2024 eine entsprechende Tarifeinigung zu erwarten sein.
   Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern für
   alle Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter und
   Tarifbeschäftigte des Landes soll ein einheitlicher Anbieter
   (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und
   Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen
   hierbei nicht die Bediensteten werden, sondern das Land
   Rheinland-Pfalz, welches das Dienstrad den Bediensteten im Rahmen eines
   Überlassungsvertrags zur Verfügung stellt. Das Dienstrad-Angebot muss
   den gesetzlichen Vorgaben in § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3 LBesG
   entsprechen.
   Bei dem Dienstradleasing sind auch Spezialräder für Menschen mit
   Behinderungen (zum Beispiel Handbikes, Tandems, Dreiräder)
   einzubeziehen. Das Land Rheinland-Pfalz hat als Dienststelle eine
   vorbildgebende Funktion für die Beschäftigung von Menschen mit
   Behinderungen. Deshalb sind beim Dienstradleasing auch die besonderen
   Bedarfe von Menschen mit Behinderungen und Bediensteten mit
   Behinderungen zu achten. Dazu gehören zum Beispiel Handbikes für
   Rollstuhlnutzer*innen, Tandems für blinde und sehbehinderte Menschen
   mit Assistenz und/oder Begleitperson sowie weitere Spezialräder, die im
   entsprechenden Fachhandel erhältlich sind. Die rechtliche Grundlage für
   dieses Kriterium findet sich im Benachteiligungsverbot öffentlicher
   Stellen nach § 4 des Landesinklusionsgesetzes in Verbindung mit der
   Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen (§ 3 Abs. 2 und 3 des
   Landesinklusionsgesetzes).
   Gegenstand der Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund eine
   Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des
   Leasings im Sinne von § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3 LBesG an Beamtinnen und
   Beamten sowie der Richterinnen und Richter sowie - optionsweise - an
   Tarifbeschäftigte des Landes einschließlich Versicherungs-, Schulungs-
   und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe-
   und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur,
   Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals) mit
   höchstmöglichem Digitalisierungsgrad.
   Der Rahmenleasingvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine
   Laufzeit von sechs Jahren ab dem Bereitstehen der Fahrräder auf dem
   dafür vorgesehenen Weg zum Abruf. Die Zuschlagserteilung soll bis zum
   31. Dezember 2023 erfolgen. Die Einführung des Dienstradleasings muss
   im Laufe des Jahres 2024 abgeschlossen werden.
   Das Land Rheinland-Pfalz hat 65.214 Beamtinnen und Beamten sowie der
   Richterinnen und Richter (Stand 05.12.2022) und rund 56.000
   Tarifbeschäftigte Landes (21.000 Kernhaushalt und 35.000 inklusive
   Landesbetriebe, Universitäten und Fachhochschulen). Auf der Grundlage
   von Erfahrungswerten aus anderen Ländern geht das Land davon aus, dass
   in den ersten drei Vertragsjahren rund 15 % der Nutzungsberechtigten
   ein Dienstrad in Anspruch nehmen wird und in den weiteren drei
   Vertragsjahren rund 10 %. Die Reduzierung der geschätzten Abnahmemenge
   in der zweiten Vertragshälfte begründet sich u. a. in der Annahme, dass
   rund ein Drittel der Nutzungsberechtigten das zunächst geleaste Rad
   kaufen und deshalb kein neues Rad least.
   Hiervon ausgehend beläuft sich das in Aussicht genommene
   Auftragsvolumen über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung auf
   16.304 Einzel-Leasingverträge für die Beamtinnen und Beamten sowie der
   Richterinnen und Richter sowie 12.750 Einzel-Leasingverträge für die
   Tarifbeschäftigten. Es wird eine verbindliche Höchstabgrenze von 20.000
   Einzel-Leasingverträge für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und
   Richter und von 15.500 Einzel-Leasingverträge für Tarifbeschäftigte
   festgelegt. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf
   einer bestimmten Mindestabnahmemenge.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Digitalisierungskonzept / Gewichtung: 30
   Qualitätskriterium - Name: Service- und Versicherungskonzept /
   Gewichtung: 20
   Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 15
   Qualitätskriterium - Name: Preisgestaltungskonzept / Gewichtung: 5
   Preis - Gewichtung: 30
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 72
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   1. Die vom Auftraggeber vorgesehenen objektiven und
   nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl
   der einzuladenden Bewerber lauten: Referenzen.
   2. Jede angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestbedingungen
   erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03
   nach ihrer Vergleichbarkeit bewertet. Dabei bedeutet die Formulierung
   "vergleichbar" nicht "gleich" oder gar "identisch", sondern, dass die
   Leistungen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich
   hohen oder - idealerweise - höheren Schwierigkeitsgrad haben. Pro
   Referenz 1, 2, 3 oder 4 Punkte vergeben. Einen Punkt erhält die
   Referenz bei ausreichender Vergleichbarkeit, zwei Punkte bei
   befriedigender Vergleichbarkeit, drei Punkte bei guter Vergleichbarkeit
   und vier Punkte bei sehr guter Vergleichbarkeit.
   3. Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz
   unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gewichtung addiert. Bei der
   Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die drei Referenzen
   mit den in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahlen. Die
   Punktzahlen dieser drei Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert.
   Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet.
   Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 3 werden zur Angebotsabgabe
   aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts
   entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 3 und 4 punktgleich,
   erhält auch der Bewerber auf Rang 4 eine Aufforderung zur
   Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts
   entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 5. Sind auch
   die Ränge 6 usw. punktgleich mit Rang 3, werden ebenfalls (nur) die
   Bewerber auf den ersten 5 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle
   entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber hat die Option, auch die Tarifbeschäftigten des Landes
   in die Rahmenvereinbarung einzuziehen. Er kann diese Option während der
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung jederzeit durch einseitige Erklärung
   gegenüber der Auftragnehmerin ausüben. Diese Erklärung bedarf der
   gesetzlichen Schriftform.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Eine Aufteilung nach Losen erfolgt nicht. Denn Lose mit
   unterschiedlichen Dienstleistern könnten erstens zu unterschiedlichen
   Konditionen, Leasingbedingungen und Durchführungsmodalitäten führen und
   somit das angestrebte Ziel der Einheitlichkeit des Dienstrad-Angebotes
   unterlaufen. Damit einhergehend könnte es zweitens zu einer
   unzulässigen Ungleichbehandlung der Nutzungsberechtigten im Rahmen der
   Entgeltumwandlung kommen. Drittens würde im Zuge der Durchführung
   unterschiedlicher Leasingvereinbarungen und Leasingportale für den
   Auftraggeber ein nicht mehr verhältnismäßiger Koordinations- und
   Schnittstellenaufwand entstehen. Insoweit erfordern technische Gründe
   eine Zusammenvergabe (§ 97 Abs. 4 S. 2 GWB).
   2. Die Vergabe erfolgt nach § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 3 Nrn.
   1 bis 3 und 17 VgV im Wege des Verhandlungsverfahrens mit
   Teilnahmewettbewerb. Dies begründet sich damit, dass die Bestell- und
   Abrechnungsprozesse vollständig digital erfolgen müssen. Im Hinblick
   hierauf stellt sich die Frage, wie die technische Implementierung bei
   der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz erfolgen soll. Dabei ist
   insbesondere zu verhandeln, wie die erforderliche Kompatibilität zu den
   Buchhaltungssystemen der Landesverwaltung sichergestellt werden kann
   [z. B. über eine IT-Schnittstelle vom Bieter an das Buchhaltungssystem
   IPEMA der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz respektive ein SAP ERP 6.0
   mit EHP8 (Release 750 auf SP-Level 0025] und eine SAP PI 7.5). Die am
   Markt verfügbaren Lösungen der Anbieter müssen insoweit an die
   Bedürfnisse des Auftraggebers angepasst werden; damit einhergehend
   stellen sich komplexe, konzeptionelle Herausforderungen.
   3. Alle monatlichen Leasingraten sind einheitlich wie abgefragt
   (orangefarbene Felder) in Euro (brutto) mit zwei Nachkommastellen
   (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Sie müssen alle bei vertragsgemäßem
   Gebrauch anfallenden Zusatzkosten beinhalten, d. h. insbesondere auch
   alle anfallenden Inspektions- und Versicherungskosten. Dabei ist
   jeweils das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde
   zu legen. Als Gebrauchtkaufpreis für den Fall des Erwerbs der
   Leasingräder nach dem Ende der Leasinglaufzeit sind in der
   Angebotskalkulation einheitlich 18 % des tatsächlichen Neukaufpreises
   anzusetzen. Etwa anfallende Steuern nach § 37b EStG für den Fall einer
   möglichen Übernahme des Dienstrades nach dem Ende der Leasinglaufzeit
   sind auftragnehmerseits zu tragen und nicht in die Leasingrate, die
   Servicerate oder die Versicherungsrate einzukalkulieren.
   4. In jedem abgefragten Konzept werden zu den in den
   Bewerbungsbedingungen mit Gewichtung angegebenen Unterkriterien jeweils
   schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den
   ausgeschrieben Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden
   Konkretisierungen erwartet:
   a) Schnittstelle zum LfF: Höchstmöglicher Digitalisierungsgrad des
   Abwicklungsprozesses bei größtmöglicher Vermeidung von Aufwand und
   Kosten für die Landesverwaltung.
   b) Sonstige Abwicklung mit der Verwaltung: Möglichst umfassendes
   Serviceniveau gegenüber der Verwaltung insbesondere im Hinblick auf
   Ansprechpartner, Informationsaustausch, Problemlösung und Durchführung
   der vorgesehenen Evaluierung (Durchführung der Befragungen und
   Aufbereitung für MKUEM).
   c) Störfallmanagement Möglichst umfassendes Störfallmanagement nach Art
   und Umfang bei größtmöglicher Vermeidung von Aufwand und Kosten für die
   Landesverwaltung.
   d) Versicherung: Möglichst umfassende Versicherungsdeckung nach Art und
   Höhe insbesondere auch im Hinblick auf Verschleiß und Mobilität
   (Pickup-Service / Ersatz-Fahrrad /Hotel etc.). Dabei ist das maximal
   buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen.
   e) Ansprechpartner: Möglichst umfassendes Serviceniveau gegenüber den
   Dienstrad-Nutzenden insbesondere durch einheitliche gleichbleibende
   Ansprechpartner gleichermaßen für alle relevanten Anliegen (z. B.
   Fahrräder, Entgeltumwandlung, Störfälle, Versicherungsleistungen) mit
   umfassender Erreichbarkeit.
   f) Organisation: Möglichst zielführende Organisation der
   Auftragsdurchführung bis zur Bereitstellung der Fahrräder, die dem
   erheblichen Auftragsumfang, dem eng gesetzten Zeitplan und den
   Herausforderungen beim Schnittstellenmanagement angemessen Rechnung
   trägt (personell und prozessual).
   g) Zeit- und Maßnahmenplan: Möglichst verbindlicher Zeit- und
   Maßnahmenplan bis zur Bereitstellung der Fahrräder, der alle
   erforderlichen Arbeits- und Abstimmungsprozesse für die vertragsgemäße
   Bereitstellung von Fahrrädern im Laufe des Jahres 2024 bei gleichzeitig
   weitestmöglicher Entlastung der Landesverwaltung Erfolg versprechend
   ab.
   h) Preisgestaltungskonzept: Möglichst attraktive Preisgestaltung für
   die zur Auswahl stehenden Fahrräder z. B. durch transparente Weitergabe
   von Rabatten an die Nutzenden und dem Absehen einer Verlagerung von
   Händlerprovisionen in die Bruttokaufpreise für die Fahrräder
   ("provisionsfreies Händlernetz").
   5. Erforderliche Vertragsbestandteile des Auftragnehmers /
   Leasinggebers sind gemäß §§ 1 Abs. 1, 9 Abs. 1 Buchst. n) Bestandteil
   der Rahmenvereinbarung
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den
   Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder
   die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats
   nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen
   (bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die
   Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder
   Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die
   Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
   Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche
   Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94
   vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
   Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des
   Teilnahmeantrages als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt
   werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Bewerber sowie Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen eine
   Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die
   letzten zwei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45
   Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
   Die Erklärung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung
   auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der
   Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. § 50 VgV bleibt
   unberührt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Umsatz des Bewerbers bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
   in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Dienstradleasing per
   Entgeltumwandlung) muss in den letzten zwei Geschäftsjahren vor dem
   Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro
   Geschäftsjahr mindestens 500.000 Euro betragen haben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bewerber /
   Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in
   Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren vor
   Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung erbrachten wesentlichen
   Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers
   (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen
   Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte und / oder
   unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Bitte
   beachten Sie, dass nicht vollständige Referenzangaben zwingend zur
   Nichtberücksichtigung dieser Referenz führen; Nachforderungen finden
   insoweit nicht statt. Ihre Referenzangaben müssen zum Zwecke des
   gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend
   aussagekräftig sein.
   Die Angabe muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung
   auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der
   Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Soweit ein
   Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen angeben will
   als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck
   vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bewerbers /
   der Bewerbergemeinschaft. Angegebene Referenzen werden nur dann als
   geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Eigenerklärung(en) auf dem
   Vordruck 03 jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen:
   (1.) Dienstradleasing per Entgeltumwandlung auf der Grundlage einer
   Rahmenvereinbarung mit einer geschätzten Abnahmemenge von 1.000
   Fahrrädern
   (2.) Mindestens 6 abgeschlossene Leistungsmonate in den letzten drei
   Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem
   Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß
   Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
   (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben.
   2. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist
   von jedem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die
   Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung
   (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Bei Rahmenvereinbarungen  Begründung, falls die Laufzeit der
   Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
   Die Überschreitung der Regellaufzeit für Rahmenvereinbarungen begründet
   sich mit dem erheblichen Aufwand, der im Rahmen der Herstellung der
   gebotenen Schnittstellen und der Implementierung des Dienstrad-Leasings
   sowohl für den Dienstleister als auch für das Land Rheinland-Pfalz
   entsteht.
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 12/06/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe
   öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Landesgesetz
   zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
   Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG -) in jeweils aktueller
   Fassung sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw.
   Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der
   Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die
   gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen
   sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen.
   2. Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen
   a) Vordruck 01 Teilnahmevordruck
   b) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
   c) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   d) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
   e) Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug
   f) Vordruck 04c Mustererklärung 3 LTTG
   g) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
   h) Handelsregisterauszug
   i) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
   3. Zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen bei
   Bietergemeinschaften
   a) Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
   b) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   für jedes Mitglied
   c) Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG für jedes Mitglied
   d) Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug für jedes Mitglied,
   soweit nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds erfasst
   e) Vordruck 04c Mustererklärung 3 LTTG für jedes Mitglied
   f) Handelsregisterauszug für jedes Mitglied
   g) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
   4. Zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen beim
   Einsatz von Nachunternehmern
   a) Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
   b) Vordruck 05a Verpflichtungserklärung für jeden Unterauftragnehmer /
   Eignungsleiher
   c) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   für jeden Nachunternehmer / Eignungsleiher
   d) Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG für jeden
   Nachunternehmer / Eignungsleiher
   e) Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug für jeden
   Nachunternehmer
   f) Vordruck 04c Mustererklärung 3 LTTG für jeden Nachunternehmer
   g) Handelsregisterauszug für jeden Nachunternehmer
   5. Mit jedem Erstangebot zwingend vorzulegende Unterlagen
   a) Vordruck 07 Angebotsvordruck
   b) Vordruck 08 Preisblatt
   c) Vordruck 09: Digitalisierungskonzept,
   d) Vordruck 10: Service- und Versicherungskonzept
   e) Vordruck 11: Umsetzungskonzept
   f) Vordruck 12: Preisgestaltungskonzept
   g) Erforderliche Vertragsbestandteile des Auftragnehmers /
   Leasinggebers (soweit nicht Teil der Vergabeunterlagen)
   h) Muster für Überlassungsvereinbarung
   i) Datenschutzkonzept mit erforderlichen datenschutzrechtlichen
   Vertragsgrundlagen sowie technischen und organisatorischen Maßnahmen
   (TOM)
   6. Zusätzlich mit dem Erstangebot vorzulegende Unterlagen bei
   Verhandlungsbedarf
   a) Vordruck 13 Verhandlungsbedarf des Bieters
   7. Die Erstangebote werden in jedem Fall verhandelt. Dabei steht die
   Lösung der Schnittstellenfragen im Vordergrund.
   8. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen
   aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote,
   über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu
   verringern.
   9. Jeder Verfahrensteilnehmer muss während des Vergabeverfahrens
   jederzeit damit rechnen, Mitteilungen und Hinweise über das
   Vergabeportal zu erhalten. Das Vergabeportal informiert registrierte
   Verfahrensteilnehmer über die Hinterlegung dieser Mitteilungen zum
   Abruf im Vergabeportal. Alle Verfahrensteilnehmer sind verpflichtet,
   die für sie hinterlegten Nachrichten unverzüglich nach Erhalt der
   Hinterlegungsbenachrichtigung vom Vergabeportal abzurufen. Die im
   Vergabeportal hinterlegten Mitteilungen gelten zum Zeitpunkt der
   Information über ihre Hinterlegung als zugegangen. Es ist
   sicherzustellen, dass die im Vergabeportal hinterlegten Kontaktdaten
   registrierter Benutzer stets aktuell und zutreffend sind.
   10. Es wird darauf hingewiesen, dass Fragen grundsätzlich wörtlich und
   unverändert vom Auftraggeber veröffentlicht werden. Sollten
   Bieterfragen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist hierauf
   mit der Fragestellung hinzuweisen. Erfolgt ein solcher Hinweis nicht,
   geht der Auftraggeber von der Zustimmung zur Veröffentlichung aus.
   Aufklärungsfragen bleiben vorbehalten.
   Bekanntmachungs-ID: CXPDYD0YCD5
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 613116-2234
   Fax: +49 613116-2113
   Internet-Adresse:
   [11]https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergab
   ekammer
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/05/2023
References
   6. mailto:christian.teuber@bakertilly.de?subject=TED
   7. https://mkuem.rlp.de/
   8. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYD0YCD5/documents
   9. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYD0YCD5
  10. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
  11. https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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