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Ausschreibung: Fahrräder - DE-Mainz
Fahrräder
Fahrräder mit Hilfsmotor
Fahrräder ohne Motor
Teile und Zubehör für Fahrräder
Sportgeräte und -ausrüstungen
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen
Finanzierungs-Leasing
Dokument Nr...: 291675-2023 (ID: 2023051613104033665)
Veröffentlicht: 16.05.2023
*
DE-Mainz: Fahrräder
2023/S 94/2023 291675
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Rheinland-Pfalz - Ministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, RA Dr.
Christian Teuber
E-Mail: [6]christian.teuber@bakertilly.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://mkuem.rlp.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYD0Y
CD5/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYD0Y
CD5
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung "Dienstrad-Leasing" für die Bediensteten der
Landesverwaltung Rheinland-Pfalz
Referenznummer der Bekanntmachung: 0412-1401-1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34430000 Fahrräder
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die
Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings im Sinne von § 2
Abs. 3 Sätze 2 und 3 LBesG an Beamtinnen und Beamten sowie der
Richterinnen und Richter sowie - optionsweise - an Tarifbeschäftigte
des Landes einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und
Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und
Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement
und Bereitstellung eines Online-Portals) mit höchstmöglichem
Digitalisierungsgrad.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34422000 Fahrräder mit Hilfsmotor
34431000 Fahrräder ohne Motor
34432000 Teile und Zubehör für Fahrräder
37400000 Sportgeräte und -ausrüstungen
66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
50100000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und
zugehörige Ausrüstungen
66114000 Finanzierungs-Leasing
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Rheinland-Pfalz ist bestrebt, ein wirtschaftlich attraktives
und praxistaugliches Dienstrad-Leasing für seine Bediensteten
(Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter und
Tarifbeschäftigte des Landes) zu verwirklichen.
Mit der Einführung eines Dienstrad-Leasings möchte Rheinland-Pfalz
seine Vorbildfunktion beim Klimaschutz und der Luftreinhaltung weiter
ausbauen, indem es ein weiteres Angebot für eine nachhaltigere
Mobilität der Bediensteten auf dem Weg von und zur Arbeit schafft. Da
die Inanspruchnahme des Angebots und somit auch die damit erwünschten
Wirkungen auf die Verkehrsmittelwahl sowie die Reduzierung der
Schadstoffemissionen maßgeblich von der Attraktivität des Rad-Leasings
abhängig sind, muss das Dienstrad-Leasing für die Bediensteten -
verglichen mit dem Barkauf - wirtschaftlich vorteilhaft sein.
Zu diesem Zweck hat das Land eine Ergänzung des
Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) vorgenommen, nach der Leistungen im
Rahmen einer Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn geleaste
Dienstfahrräder, die den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und
Richtern auch zur privaten Nutzung überlassen werden, soweit es sich um
Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinne handelt, vom
besoldungsrechtlichen Verzichtsverbot gemäß § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3
LBesG ausgenommen sind.
Um einen entsprechenden Gleichklang auch für die Tarifbeschäftigten des
Landes zu gewährleisten, konnte in der Mitgliederversammlung der
Tarifgemeinschaft deutscher Länder ein Beschluss gefasst werden, wonach
die Länder zur Aufnahme von Tarifverhandlungen zur Entgeltumwandlung
zum Zwecke des Dienstradleasings ermächtigt sind, soweit in ihren
Landesbesoldungsgesetz eine Regelung zum Verzicht auf Besoldung für
Leistungen im Rahmen einer Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn
geleaste Fahrräder enthalten ist. In Rheinland-Pfalz dürfte jedenfalls
bis 2024 eine entsprechende Tarifeinigung zu erwarten sein.
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern für
alle Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter und
Tarifbeschäftigte des Landes soll ein einheitlicher Anbieter
(Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und
Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen
hierbei nicht die Bediensteten werden, sondern das Land
Rheinland-Pfalz, welches das Dienstrad den Bediensteten im Rahmen eines
Überlassungsvertrags zur Verfügung stellt. Das Dienstrad-Angebot muss
den gesetzlichen Vorgaben in § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3 LBesG
entsprechen.
Bei dem Dienstradleasing sind auch Spezialräder für Menschen mit
Behinderungen (zum Beispiel Handbikes, Tandems, Dreiräder)
einzubeziehen. Das Land Rheinland-Pfalz hat als Dienststelle eine
vorbildgebende Funktion für die Beschäftigung von Menschen mit
Behinderungen. Deshalb sind beim Dienstradleasing auch die besonderen
Bedarfe von Menschen mit Behinderungen und Bediensteten mit
Behinderungen zu achten. Dazu gehören zum Beispiel Handbikes für
Rollstuhlnutzer*innen, Tandems für blinde und sehbehinderte Menschen
mit Assistenz und/oder Begleitperson sowie weitere Spezialräder, die im
entsprechenden Fachhandel erhältlich sind. Die rechtliche Grundlage für
dieses Kriterium findet sich im Benachteiligungsverbot öffentlicher
Stellen nach § 4 des Landesinklusionsgesetzes in Verbindung mit der
Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen (§ 3 Abs. 2 und 3 des
Landesinklusionsgesetzes).
Gegenstand der Ausschreibung ist vor diesem Hintergrund eine
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des
Leasings im Sinne von § 2 Abs. 3 Sätze 2 und 3 LBesG an Beamtinnen und
Beamten sowie der Richterinnen und Richter sowie - optionsweise - an
Tarifbeschäftigte des Landes einschließlich Versicherungs-, Schulungs-
und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe-
und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur,
Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals) mit
höchstmöglichem Digitalisierungsgrad.
Der Rahmenleasingvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine
Laufzeit von sechs Jahren ab dem Bereitstehen der Fahrräder auf dem
dafür vorgesehenen Weg zum Abruf. Die Zuschlagserteilung soll bis zum
31. Dezember 2023 erfolgen. Die Einführung des Dienstradleasings muss
im Laufe des Jahres 2024 abgeschlossen werden.
Das Land Rheinland-Pfalz hat 65.214 Beamtinnen und Beamten sowie der
Richterinnen und Richter (Stand 05.12.2022) und rund 56.000
Tarifbeschäftigte Landes (21.000 Kernhaushalt und 35.000 inklusive
Landesbetriebe, Universitäten und Fachhochschulen). Auf der Grundlage
von Erfahrungswerten aus anderen Ländern geht das Land davon aus, dass
in den ersten drei Vertragsjahren rund 15 % der Nutzungsberechtigten
ein Dienstrad in Anspruch nehmen wird und in den weiteren drei
Vertragsjahren rund 10 %. Die Reduzierung der geschätzten Abnahmemenge
in der zweiten Vertragshälfte begründet sich u. a. in der Annahme, dass
rund ein Drittel der Nutzungsberechtigten das zunächst geleaste Rad
kaufen und deshalb kein neues Rad least.
Hiervon ausgehend beläuft sich das in Aussicht genommene
Auftragsvolumen über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung auf
16.304 Einzel-Leasingverträge für die Beamtinnen und Beamten sowie der
Richterinnen und Richter sowie 12.750 Einzel-Leasingverträge für die
Tarifbeschäftigten. Es wird eine verbindliche Höchstabgrenze von 20.000
Einzel-Leasingverträge für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und
Richter und von 15.500 Einzel-Leasingverträge für Tarifbeschäftigte
festgelegt. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf
einer bestimmten Mindestabnahmemenge.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Digitalisierungskonzept / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Service- und Versicherungskonzept /
Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Preisgestaltungskonzept / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1. Die vom Auftraggeber vorgesehenen objektiven und
nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl
der einzuladenden Bewerber lauten: Referenzen.
2. Jede angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestbedingungen
erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03
nach ihrer Vergleichbarkeit bewertet. Dabei bedeutet die Formulierung
"vergleichbar" nicht "gleich" oder gar "identisch", sondern, dass die
Leistungen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich
hohen oder - idealerweise - höheren Schwierigkeitsgrad haben. Pro
Referenz 1, 2, 3 oder 4 Punkte vergeben. Einen Punkt erhält die
Referenz bei ausreichender Vergleichbarkeit, zwei Punkte bei
befriedigender Vergleichbarkeit, drei Punkte bei guter Vergleichbarkeit
und vier Punkte bei sehr guter Vergleichbarkeit.
3. Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz
unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gewichtung addiert. Bei der
Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die drei Referenzen
mit den in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahlen. Die
Punktzahlen dieser drei Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert.
Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet.
Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 3 werden zur Angebotsabgabe
aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts
entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 3 und 4 punktgleich,
erhält auch der Bewerber auf Rang 4 eine Aufforderung zur
Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts
entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 5. Sind auch
die Ränge 6 usw. punktgleich mit Rang 3, werden ebenfalls (nur) die
Bewerber auf den ersten 5 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle
entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Option, auch die Tarifbeschäftigten des Landes
in die Rahmenvereinbarung einzuziehen. Er kann diese Option während der
Laufzeit der Rahmenvereinbarung jederzeit durch einseitige Erklärung
gegenüber der Auftragnehmerin ausüben. Diese Erklärung bedarf der
gesetzlichen Schriftform.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Eine Aufteilung nach Losen erfolgt nicht. Denn Lose mit
unterschiedlichen Dienstleistern könnten erstens zu unterschiedlichen
Konditionen, Leasingbedingungen und Durchführungsmodalitäten führen und
somit das angestrebte Ziel der Einheitlichkeit des Dienstrad-Angebotes
unterlaufen. Damit einhergehend könnte es zweitens zu einer
unzulässigen Ungleichbehandlung der Nutzungsberechtigten im Rahmen der
Entgeltumwandlung kommen. Drittens würde im Zuge der Durchführung
unterschiedlicher Leasingvereinbarungen und Leasingportale für den
Auftraggeber ein nicht mehr verhältnismäßiger Koordinations- und
Schnittstellenaufwand entstehen. Insoweit erfordern technische Gründe
eine Zusammenvergabe (§ 97 Abs. 4 S. 2 GWB).
2. Die Vergabe erfolgt nach § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 3 Nrn.
1 bis 3 und 17 VgV im Wege des Verhandlungsverfahrens mit
Teilnahmewettbewerb. Dies begründet sich damit, dass die Bestell- und
Abrechnungsprozesse vollständig digital erfolgen müssen. Im Hinblick
hierauf stellt sich die Frage, wie die technische Implementierung bei
der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz erfolgen soll. Dabei ist
insbesondere zu verhandeln, wie die erforderliche Kompatibilität zu den
Buchhaltungssystemen der Landesverwaltung sichergestellt werden kann
[z. B. über eine IT-Schnittstelle vom Bieter an das Buchhaltungssystem
IPEMA der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz respektive ein SAP ERP 6.0
mit EHP8 (Release 750 auf SP-Level 0025] und eine SAP PI 7.5). Die am
Markt verfügbaren Lösungen der Anbieter müssen insoweit an die
Bedürfnisse des Auftraggebers angepasst werden; damit einhergehend
stellen sich komplexe, konzeptionelle Herausforderungen.
3. Alle monatlichen Leasingraten sind einheitlich wie abgefragt
(orangefarbene Felder) in Euro (brutto) mit zwei Nachkommastellen
(kaufmännisch gerundet) anzugeben. Sie müssen alle bei vertragsgemäßem
Gebrauch anfallenden Zusatzkosten beinhalten, d. h. insbesondere auch
alle anfallenden Inspektions- und Versicherungskosten. Dabei ist
jeweils das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde
zu legen. Als Gebrauchtkaufpreis für den Fall des Erwerbs der
Leasingräder nach dem Ende der Leasinglaufzeit sind in der
Angebotskalkulation einheitlich 18 % des tatsächlichen Neukaufpreises
anzusetzen. Etwa anfallende Steuern nach § 37b EStG für den Fall einer
möglichen Übernahme des Dienstrades nach dem Ende der Leasinglaufzeit
sind auftragnehmerseits zu tragen und nicht in die Leasingrate, die
Servicerate oder die Versicherungsrate einzukalkulieren.
4. In jedem abgefragten Konzept werden zu den in den
Bewerbungsbedingungen mit Gewichtung angegebenen Unterkriterien jeweils
schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den
ausgeschrieben Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden
Konkretisierungen erwartet:
a) Schnittstelle zum LfF: Höchstmöglicher Digitalisierungsgrad des
Abwicklungsprozesses bei größtmöglicher Vermeidung von Aufwand und
Kosten für die Landesverwaltung.
b) Sonstige Abwicklung mit der Verwaltung: Möglichst umfassendes
Serviceniveau gegenüber der Verwaltung insbesondere im Hinblick auf
Ansprechpartner, Informationsaustausch, Problemlösung und Durchführung
der vorgesehenen Evaluierung (Durchführung der Befragungen und
Aufbereitung für MKUEM).
c) Störfallmanagement Möglichst umfassendes Störfallmanagement nach Art
und Umfang bei größtmöglicher Vermeidung von Aufwand und Kosten für die
Landesverwaltung.
d) Versicherung: Möglichst umfassende Versicherungsdeckung nach Art und
Höhe insbesondere auch im Hinblick auf Verschleiß und Mobilität
(Pickup-Service / Ersatz-Fahrrad /Hotel etc.). Dabei ist das maximal
buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen.
e) Ansprechpartner: Möglichst umfassendes Serviceniveau gegenüber den
Dienstrad-Nutzenden insbesondere durch einheitliche gleichbleibende
Ansprechpartner gleichermaßen für alle relevanten Anliegen (z. B.
Fahrräder, Entgeltumwandlung, Störfälle, Versicherungsleistungen) mit
umfassender Erreichbarkeit.
f) Organisation: Möglichst zielführende Organisation der
Auftragsdurchführung bis zur Bereitstellung der Fahrräder, die dem
erheblichen Auftragsumfang, dem eng gesetzten Zeitplan und den
Herausforderungen beim Schnittstellenmanagement angemessen Rechnung
trägt (personell und prozessual).
g) Zeit- und Maßnahmenplan: Möglichst verbindlicher Zeit- und
Maßnahmenplan bis zur Bereitstellung der Fahrräder, der alle
erforderlichen Arbeits- und Abstimmungsprozesse für die vertragsgemäße
Bereitstellung von Fahrrädern im Laufe des Jahres 2024 bei gleichzeitig
weitestmöglicher Entlastung der Landesverwaltung Erfolg versprechend
ab.
h) Preisgestaltungskonzept: Möglichst attraktive Preisgestaltung für
die zur Auswahl stehenden Fahrräder z. B. durch transparente Weitergabe
von Rabatten an die Nutzenden und dem Absehen einer Verlagerung von
Händlerprovisionen in die Bruttokaufpreise für die Fahrräder
("provisionsfreies Händlernetz").
5. Erforderliche Vertragsbestandteile des Auftragnehmers /
Leasinggebers sind gemäß §§ 1 Abs. 1, 9 Abs. 1 Buchst. n) Bestandteil
der Rahmenvereinbarung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder
die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats
nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen
(bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder
Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die
Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche
Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94
vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des
Teilnahmeantrages als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt
werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bewerber sowie Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen eine
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die
letzten zwei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45
Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
Die Erklärung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung
auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der
Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. § 50 VgV bleibt
unberührt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Umsatz des Bewerbers bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Dienstradleasing per
Entgeltumwandlung) muss in den letzten zwei Geschäftsjahren vor dem
Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro
Geschäftsjahr mindestens 500.000 Euro betragen haben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bewerber /
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in
Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren vor
Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung erbrachten wesentlichen
Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers
(Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen
Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte und / oder
unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Bitte
beachten Sie, dass nicht vollständige Referenzangaben zwingend zur
Nichtberücksichtigung dieser Referenz führen; Nachforderungen finden
insoweit nicht statt. Ihre Referenzangaben müssen zum Zwecke des
gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend
aussagekräftig sein.
Die Angabe muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung
auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der
Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Soweit ein
Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen angeben will
als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck
vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bewerbers /
der Bewerbergemeinschaft. Angegebene Referenzen werden nur dann als
geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Eigenerklärung(en) auf dem
Vordruck 03 jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen:
(1.) Dienstradleasing per Entgeltumwandlung auf der Grundlage einer
Rahmenvereinbarung mit einer geschätzten Abnahmemenge von 1.000
Fahrrädern
(2.) Mindestens 6 abgeschlossene Leistungsmonate in den letzten drei
Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem
Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß
Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
(MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben.
2. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist
von jedem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen Begründung, falls die Laufzeit der
Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Die Überschreitung der Regellaufzeit für Rahmenvereinbarungen begründet
sich mit dem erheblichen Aufwand, der im Rahmen der Herstellung der
gebotenen Schnittstellen und der Implementierung des Dienstrad-Leasings
sowohl für den Dienstleister als auch für das Land Rheinland-Pfalz
entsteht.
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/06/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Landesgesetz
zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG -) in jeweils aktueller
Fassung sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw.
Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der
Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die
gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen
sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen.
2. Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen
a) Vordruck 01 Teilnahmevordruck
b) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
c) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
d) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
e) Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug
f) Vordruck 04c Mustererklärung 3 LTTG
g) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
h) Handelsregisterauszug
i) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
3. Zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen bei
Bietergemeinschaften
a) Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
b) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
für jedes Mitglied
c) Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG für jedes Mitglied
d) Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug für jedes Mitglied,
soweit nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds erfasst
e) Vordruck 04c Mustererklärung 3 LTTG für jedes Mitglied
f) Handelsregisterauszug für jedes Mitglied
g) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
4. Zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen beim
Einsatz von Nachunternehmern
a) Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
b) Vordruck 05a Verpflichtungserklärung für jeden Unterauftragnehmer /
Eignungsleiher
c) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
für jeden Nachunternehmer / Eignungsleiher
d) Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG für jeden
Nachunternehmer / Eignungsleiher
e) Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug für jeden
Nachunternehmer
f) Vordruck 04c Mustererklärung 3 LTTG für jeden Nachunternehmer
g) Handelsregisterauszug für jeden Nachunternehmer
5. Mit jedem Erstangebot zwingend vorzulegende Unterlagen
a) Vordruck 07 Angebotsvordruck
b) Vordruck 08 Preisblatt
c) Vordruck 09: Digitalisierungskonzept,
d) Vordruck 10: Service- und Versicherungskonzept
e) Vordruck 11: Umsetzungskonzept
f) Vordruck 12: Preisgestaltungskonzept
g) Erforderliche Vertragsbestandteile des Auftragnehmers /
Leasinggebers (soweit nicht Teil der Vergabeunterlagen)
h) Muster für Überlassungsvereinbarung
i) Datenschutzkonzept mit erforderlichen datenschutzrechtlichen
Vertragsgrundlagen sowie technischen und organisatorischen Maßnahmen
(TOM)
6. Zusätzlich mit dem Erstangebot vorzulegende Unterlagen bei
Verhandlungsbedarf
a) Vordruck 13 Verhandlungsbedarf des Bieters
7. Die Erstangebote werden in jedem Fall verhandelt. Dabei steht die
Lösung der Schnittstellenfragen im Vordergrund.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen
aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote,
über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu
verringern.
9. Jeder Verfahrensteilnehmer muss während des Vergabeverfahrens
jederzeit damit rechnen, Mitteilungen und Hinweise über das
Vergabeportal zu erhalten. Das Vergabeportal informiert registrierte
Verfahrensteilnehmer über die Hinterlegung dieser Mitteilungen zum
Abruf im Vergabeportal. Alle Verfahrensteilnehmer sind verpflichtet,
die für sie hinterlegten Nachrichten unverzüglich nach Erhalt der
Hinterlegungsbenachrichtigung vom Vergabeportal abzurufen. Die im
Vergabeportal hinterlegten Mitteilungen gelten zum Zeitpunkt der
Information über ihre Hinterlegung als zugegangen. Es ist
sicherzustellen, dass die im Vergabeportal hinterlegten Kontaktdaten
registrierter Benutzer stets aktuell und zutreffend sind.
10. Es wird darauf hingewiesen, dass Fragen grundsätzlich wörtlich und
unverändert vom Auftraggeber veröffentlicht werden. Sollten
Bieterfragen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist hierauf
mit der Fragestellung hinzuweisen. Erfolgt ein solcher Hinweis nicht,
geht der Auftraggeber von der Zustimmung zur Veröffentlichung aus.
Aufklärungsfragen bleiben vorbehalten.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD0YCD5
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse:
[11]https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergab
ekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2023
References
6. mailto:christian.teuber@bakertilly.de?subject=TED
7. https://mkuem.rlp.de/
8. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYD0YCD5/documents
9. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYD0YCD5
10. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
11. https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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