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Ausschreibung: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken - DE-Essen
Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Dokument Nr...: 560801-2023 (ID: 2023091809102862105)
Veröffentlicht: 18.09.2023
*
  DE-Essen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
   2023/S 179/2023 560801
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: RWI - Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung
   Postanschrift: Hohenzollernstraße 1-3
   Ort: Essen
   NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
   Postleitzahl: 45128
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]nocon@raehp.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.rwi-essen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: privatrechtlich organisierter Verein (institutionell gefördert)
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Wirtschafts- und Politikforschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rigorose Folgenabschätzung der auslöserbasierten landwirtschaftlichen
   Mikrofinanzierung in Vietnam
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79300000 Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Haushaltsdatenerhebung unter Reis anbauenden Haushalten in der Mekong
   Delta Region, Vietnam (Panel umfasst insgesamt 3.000 Haushalte).
   Umfrage in vier vietnamesischen Provinzen (An Giang, Dong Thap, Kiên
   Giang, und Long An). Es handelt sich um eine Panel-Umfrage mit drei
   Befragungen jedes ausgewählten Haushaltes zwischen 2023 und 2024. Die
   Umfrage soll representativ sein hinsichtlich der reisanbauenden
   Haushalte in den vorgenannten vier Provinzen. Hierzu soll die Auswahl
   nach einem dreigeschichteten Plan erfolgen.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 305 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: VN Vietnam
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das RWI beabsichtigt, eine Forschungskooperation mit einem
   vietnamesischen Markt- und Politikforschungsinstitut einzugehen, um
   eine Haushaltspanelbefragung unter kleinbäuerlichen Reisbauern in der
   Mekong-Delta-Region durchzuführen. Die Umfrage wird in den vier
   vietnamesischen Provinzen An Giang, Dong Thap, Kiên Giang und Long An
   durchgeführt. Bei der Umfrage handelt es sich um eine Panelumfrage, bei
   der jeder Stichprobenhaushalt zwischen 2023 und 2024 dreimal befragt
   wird.
   Die Umfrage wird Reisanbauhaushalte in ländlichen Gebieten der vier
   oben genannten Provinzen umfassen. Die Umfrage soll repräsentativ für
   Reisanbauhaushalte in diesen Provinzen sein.
   Um die Repräsentativität zu erreichen, ist bei der Stichprobenziehung
   ein dreistufiges Schichtdesign anzuwenden. Im ersten Schritt werden
   alle Bezirke in den vier Provinzen mit ihren Kenndaten zum Reisanbau
   und zur Produktivität aufgelistet. In jeder Provinz werden Bezirke mit
   ausreichend hohem Reisanbau und einer ausreichend großen Anzahl von
   Reisanbauhaushalten ausgewählt. In jedem ausgewählten Bezirk werden
   alle Dörfer innerhalb ihrer Gemeinden aufgelistet und zur Auswahl der
   Studiendörfer wird eine Wahrscheinlichkeit proportional zur
   Stichprobengröße verwendet. Die Daten werden von etwa 3000 Haushalten
   erhoben. Um diese Stichprobengröße zu erfassen, wird das MDRI 10
   Haushalte pro Dorf auswählen, was bedeutet, dass wir etwa 300 Dörfer
   befragen werden. In jedem ausgewählten Dorf wird eine vollständige
   Liste aller Reisanbauhaushalte erstellt. Aus dieser Liste werden 10
   Haushalte nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.
   Die Daten werden entweder mit SurveyCTO oder Survey Solutions erfasst.
   Die Daten werden täglich von erfahrenen Datenmanagern überwacht, um den
   höchstmöglichen Standard an Datenqualität aufrechtzuerhalten.
   Der vietnamesische Kooperationspartner wird eine Ethikfreigabe bei den
   vietnamesischen Ethikkommissionen einholen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Der Auftragsgegenstand betrifft ausschließlich Leistungen, die zu
   Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- und Entwicklungszwecken
   beschafft werden sollen. Kommerzielle Nebenzwecke werden vom RWI nicht
   verfolgt. § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB sieht für Forschungs- und
   Entwicklungsdienstleistungen eine Bereichsausnahme von der Anwendung
   des Vergaberechts vor. Diese greift allerdings nicht, wenn die
   vertragsgegenständlichen Ergebnisse des vorliegenden Markt- und
   Politikforschungsauftrags ausschließlich dem Auftraggeber zur Erfüllung
   seiner eigenen Aufgaben zur Verfügung stehen sollen, was hier wohl der
   Fall ist.
   Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV kann der Auftraggeber allerdings Aufträge
   über Lieferleistungen zu Forschungs- und Entwicklungszwecken im
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (und damit auch ohne
   Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) vergeben. Seinem Wortlaut nach betrifft
   die Vorschrift jedoch nur Lieferaufträge, nicht jedoch
   Dienstleistungsaufträge.
   Die Vorschrift dürfte jedoch analog anwendbar sein auf
   Auftragsforschung, deren Gegenstand zunächst eine
   Forschungsdienstleistung ist, deren Ergebnisse jedoch in Form von
   geordneten Daten zusammengestellt und dem Auftraggeber zur Verfügung
   gestellt werden sollen, wobei dem Auftraggeber das ausschließliche
   Nutzungsrecht zustehen soll und der Auftragnehmer für seine Leistungen
   vollständig vergütet werden soll. Hierfür streitet das systematische
   Verhältnis von § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV zu § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   Letztere Vorschrift entzieht Aufträge über Forschungsdienstleistungen
   von vornherein dem Vergaberecht, wenn das Ergebnis nicht ausschließlich
   dem Auftraggeber zur Erfüllung seiner eigenen Aufgaben zur Verfügung
   stehen soll.
   Für Lieferaufträge gibt es eine vergleichbare Bereichsausnahme nicht,
   so dass diese, anders als Dienstleistungsaufträge über
   Forschungsdienstleistungen grundsätzlich dem Vergaberecht unterfallen.
   Für Lieferaufträge zu Forschungs- und Entwicklungszwecken gilt jedoch §
   14 Abs. 4 Nr. 4 VgV, wonach eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne
   Teilnahmewettbewerb zulässig ist; dies wiederum ohne die Einschränkung,
   dass das Forschungsergebnis nicht ausschließlich dem Auftraggeber zur
   Erfüllung seiner eigenen Aufgaben zur Verfügung stehen soll, was auch
   folgerichtig, da eine Lieferung zwangsläufig die Übertragung des
   Eigentums bzw. eines ausschließlichen Nutzungsrechts voraussetzt.
   Es entspricht nicht der ratio des Gesetzes, dass für Aufträge über
   Forschungsdienstleistungen, die nur deshalb nicht der Bereichsausnahme
   des § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB unterfallen, weil ihr Ergebnis
   ausschließlich dem Auftraggeber zur Erfüllung seiner eigenen Aufgaben
   (z.B. auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung) zur Verfügung
   stehen soll und der Auftragnehmer für seine Dienstleistungen
   vollständig vergütet wird, ein strengeres Vergaberegime als für
   entsprechende Lieferaufträge gelten soll. Wenn aber Lieferaufträge für
   Forschungs- und Entwicklungszwecke gem. § 14 Abs. 4 Nr. 4 VgV im
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden dürfen,
   muss dies für Aufträge über Forschungsdienstleistungen, die nur wegen
   ihrer Lieferauftrags-Komponente (nämlich der Übertragung eines
   ausschließlichen Nutzungsrechts an den Forschungsergebnissen gegen
   vollständige Vergütung) überhaupt dem Vergaberecht unterliegen und
   nicht unter die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB fallen,
   erst Recht gelten.
   Ferner erfordert der Auftragsgegenstand, dass der Vertragspartner über
   Kenntnisse der örtlichen Gebräuche und Gepflogenheiten verfügt und in
   Vietnam gut vernetzt ist; da der Auftraggeber eine Selbstausführung
   ohne Unterbeauftragung wünscht, kommen nur vietnamesische Anbieter als
   geeignet in Betracht.
   Ferner dürfte der Auftrag nach dem Territorialitätsprinzip schon nicht
   dem deutschen/europäischen Vergaberecht unterliegen, da der Schwerpunkt
   der Leistungserbringung in Vietnam und daher im Nicht-EU-Ausland liegt
   (vgl. Ollmann, VergabeR 2016, 687, 693).
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   04/09/2023
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Mekong Development Research Institute
   Ort: Nghia Huong Ward, My Huong Commune, Luong Tai District, Bac Ninh
   Province
   NUTS-Code: VN Vietnam
   Land: Vietnam
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 305 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
   Köln
   Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Falls Unternehmen die Auftragserteilung ohne vorherige Bekanntmachung
   zum Teilnahmewettbewerb oder zur Abgabe von Angeboten im EU-Amtsblatt
   für unwirksam halten, können sie gemäß § 135 GWB innerhalb von 10 Tagen
   nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die angebliche
   Unwirksamkeit mit einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer Rheinland
   geltend machen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/09/2023
References
   6. mailto:nocon@raehp.de?subject=TED
   7. http://www.rwi-essen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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