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Ausschreibung: Elektrizität - DE-Groß-Gerau
Elektrizität
Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Stromversorgung
Dokument Nr...: 561274-2023 (ID: 2023091809124562568)
Veröffentlicht: 18.09.2023
*
  DE-Groß-Gerau: Elektrizität
   2023/S 179/2023 561274
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
   Postanschrift: Gernsheimer Str. 43
   Ort: Groß-Gerau
   NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
   Postleitzahl: 64520
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen - Fiskalische
   Beschaffung - Ansprechperson Gernsheimer Str. 43 64521 Groß-Gerau
   E-Mail: [6]beschaffungsstelle@he.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.aok.de/hessen
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SY1B1ZV8YZ/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SY1B1ZV8YZ
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvertrag Stromlieferung 2024 und 2025
   Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2023_038
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   09310000 Elektrizität
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur
   Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien
   (Grünstrom) für die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen für die
   Lieferjahre 2024 und 2025. Angefragt wird eine Belieferung frei
   Lieferstellen der Auftraggeberin, d. h. inkl. Abwicklung der
   Netznutzung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   09300000 Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
   65300000 Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
   65310000 Stromversorgung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Ausschreibung umfasst 68 Lieferstellen (Anlage 01a der
   Bewerbungsbedingungen), davon 20 Lieferstellen mit Leistungsmessung
   (RLM) und 48 Lieferstellen ohne Leistungsmessung (SLP). Die
   ausgeschriebene Vertragsmenge beläuft sich auf 3,94 GWh je Lieferjahr.
   Es wird ein Toleranzband von 90 % (Mindestmenge) bis 110 %
   (Maximalmenge) der Vertragsmenge vereinbart. Bei Über- oder
   Unterschreitung der Vertragsmenge erfolgt die Abrechnung der Mehr- bzw.
   Mindermengen auf Basis von Spotmarktpreisen. gemäß § 4, Ziffern 2 bis 5
   des Rahmenvertrags.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2024
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,
   124 GWB der Bieterin/des Bieters
   (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem.
   Anlage 03 der Bewerbungsbedingungen).
   Eintragung der Bieterin/des Bieters bzw. der
   Wirtschaftsteilnehmerin/des Wirtschaftsteilnehmers in ein
   Handelsregister
   (Eigenerklärung Handelsregisterauszug gem. Anlage 15 der
   Bewerbungsbedingungen).
   Eigenerklärung gem. Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und
   Klimaschutz (Anlage 19 der Bewerbungsbedingungen).
   +++
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Eigenerklärung gem. Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und
   Klimaschutz (Anlage 19 der Bewerbungsbedingungen):
   Die Auftraggeberin betrachtet, auf Grundlage des Artikels 5 k Absatz 1
   der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
   Verordnung (EU) 2022/576, Angebote von
   Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften, die nicht die Eigenerklärung
   nach der Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
   gemäß Eigenerklärung (Anlage 19 der Bewerbungsbedingungen) vorweisen
   können, als zur Leistungserbringung nicht geeignet, so dass deren
   Angebote ausgeschlossen werden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Angaben der Wirtschaftsteilnehmerin/dem Wirtschaftsteilnehmer
   (Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer gem. Anlage 14 der
   Bewerbungsbedingungen).
   Auskunft der Bieterin/des Bieters bzw. Bietergemeinschaften zum
   spezifischen Netto-Jahresumsatz in EUR der letzten drei Kalenderjahre
   (2020 bis 2022)
   (Eigenerklärung zum Umsatz gem. Anlage 18 der Bewerbungsbedingungen).
   Erklärung der Bieterin/des Bieters zu einer
   Betriebshaftpflichtversicherung
   (Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung gem. Anlage 16 der
   Bewerbungsbedingungen).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Eigenerklärung zum Umsatz gem. Anlage 18 der Bewerbungsbedingungen:
   Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin gemäß Eigenerklärung
   (Anlage 18 der Bewerbungsbedingungen), dass der spezifische
   Netto-Umsatz in EUR für die Geschäftsjahre 2020 bis 2022 mindestens
   4.000.000 EUR je Jahr aufweist. Bei Bietergemeinschaften wer-den die
   Gesamtumsätze der Mitglieder addiert. Die Auftraggeberin betrachtet
   Angebote von Bieterinnen/Bietern bzw. Bietergemeinschaften, die den
   geforderten Mindestumsatz je Geschäftsjahr nicht erreichen, als
   ungeeignet, so dass diese Angebote ausgeschlossen werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Unterzeichnete Datenschutzbestimmungen (Vorlage gem. Anlage 08 der
   Bewerbungsbedingungen).
   Angaben der Bieterin/des Bieters zu mindestens zwei Referenzen
   (Eigenerklärung Referenzliste gem. Anlage 04 der
   Bewerbungsbedingungen).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Auftraggeberin betrachtet Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften,
   die nicht mindestens zwei Referenzen gemäß Eigenerklärung (Anlage 04
   der Bewerbungsbedingungen) vorweisen können, als für die
   Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
   HINWEIS: Das Referenzformular ist von jeder/m Bieterin/Bieter
   vollständig auszufüllen. Die Abfrage auch personenbezogener Daten ist
   vorliegend mit den Grundsätzen der DSGVO vereinbar. Die Verarbeitung
   der Daten erfolgt rechtmäßig und ausschließlich im Rahmen dieses
   Verfahrens. Bei entsprechender Nichtangabe aller geforderten Angaben
   wird die Referenz als nicht vollständig gewertet. Soweit hierdurch
   nicht die Mindestanforderungen erfüllt werden und/oder die
   Mindestanzahl der geforderten Referenzen eingereicht wird, erfolgt der
   zwangsweise Ausschluss.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/10/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/10/2023
   Ortszeit: 10:05
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen
   (siehe Punkt 2.5.3 der Bewerbungsbedingungen).
   Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung)
   bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6. der
   Bewerbungsbedingungen) über das Vergabeportal [10]www.dtvp.de bei der
   Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieter können Angebote
   abgeben. Zur Registrierung siehe Pkt. 2.4. der Bewerbungsbedingungen.
   Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge,
   Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der
   E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das
   Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer
   installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools
   werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das
   entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten.
   Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und
   Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für
   die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere
   Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information
   nach § 11 VgV zu entnehmen.
   Bitte beachten Sie, dass das technisch maximal mögliche Datenvolumen
   des Bietertools für das Hochladen von Dokumenten 500 MB beträgt.
   Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender
   Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren
   die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
   Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des
   Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger
   gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht
   notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe
   der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll.
   Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen
   Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete
   Vertreter.
   Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem
   bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach §
   126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
   Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit
   Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen
   Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren
   Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
   1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
   2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
   3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die
   Bieterin/ den Bieter übersandt hat.
   Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der
   ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur
   Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in
   PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch
   elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden.
   Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
   Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der
   Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
   HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile
   nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
   Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per
   Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der
   Vergabeplattform dtvp oder per Fern-schreiben, sind nicht zulässig und
   werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind
   insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax,
   E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform
   dtvp oder per Fernschreiben.
   Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
   Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SY1B1ZV8YZ
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
   wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat..."
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt.
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden.
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/09/2023
References
   6. mailto:beschaffungsstelle@he.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/hessen
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SY1B1ZV8YZ/documents
   9. https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SY1B1ZV8YZ
  10. http://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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