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Ausschreibung: Fahrzeuge für Abfall - DE-Duisburg
Fahrzeuge für Abfall
Müllfahrzeuge
Dokument Nr...: 561465-2023 (ID: 2023091809141762751)
Veröffentlicht: 18.09.2023
*
  DE-Duisburg: Fahrzeuge für Abfall
   2023/S 179/2023 561465
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
   Postanschrift: Schifferstr. 190
   Ort: Duisburg
   NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 47059
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]r.dumzlaff@wb-duisburg.de
   Telefon: +49 2032833354
   Fax: +49 2032832883
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.wb-duisburg.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1BW
   H9CQA/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1BW
   H9CQA
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Entsorgungswirtschaft
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2023-0670 Anmietung von 2 Stück 3-Achs Haken-Abrollkipperfahrzeugen und
   12 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeugen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0670
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34144510 Fahrzeuge für Abfall
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Leistung ist die Anmietung ohne Personalgestellung von
   2 Stück 3-Achs Haken-Abrollkipperfahrzeugen und 12 Stück 3-Achs
   Sperrgut-Sammelfahrzeugen, jeweils mit einem zul. Gesamtgewicht von ca.
   27,0 t, unterteilt in 2 Lose, für 3 unterschiedliche Mietzeiträume im
   Zeitintervall 01.10.2023 - 31.01.2024
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
   Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
   Los 1 und Los 2
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Anmietung von 2 Stück 3-Achs Abrollkipperfahrzeugen mit einem zul.
   Gesamtgewicht von ca. 27,0 t
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34144510 Fahrzeuge für Abfall
   34144511 Müllfahrzeuge
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Zur Kupferhütte 10 47053 Duisburg 1)
   Betriebshof Duisburg-Mitte
   2) Betriebshof Duisburg-Hambron, Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
   Schlachthofstr. 8 47167 Duisburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 1 - Positions-Nr. 1
   2 Stück 3-Achs Haken-Abrollkipperfahrzeuge
   - Zul. Gesamtgewicht ca. 27,0 t (27.000 kg) (+/- 10 %)
   - Gesamtfahrzeughöhe mit Ladungsträger max. 4.000 mm
   - Radstand min. 4.800 mm
   - Uneingeschränkte Eignung für Behälter nach der aktuellen
   DIN 30722 mit einer Länge von ca. 7.000 mm (+/- 10 %)
   - Hubkraft 18.000 - 21.000 kg
   - Hydraulische Containerverriegelung
   - Fernbedienung mit Schnellgang
   Mietzeitraum: 01.10.2023 - 31.01.2024
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2023
   Ende: 31/01/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Optionale, bedarfsabhängige Verlängerung über den für das Los 2-
   Positions-Nr. 2.1 vorgesehenen Mietzeitraum vom 16.10.2023 - 02.12.2023
   hinaus, vom 03.12.2023 - 09.12.2023. Die Option kann bei Bedarf
   einseitig von dem / der Auftraggeber*in aktiviert werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Anmietung von 7 Stück 3-Achs Abfallsammelfahrzeugen mit einem zul.
   Gesamtgewicht von ca. 27,0 t und Anmietung von 5 Stück 3-Achs
   Abfallsammelfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34144510 Fahrzeuge für Abfall
   34144511 Müllfahrzeuge
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Zur Kupferhütte 10 47053 Duisburg 1)
   Betriebshof Duisburg-Mitte
   2) Betriebshof Duisburg-Hambron, Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
   Schlachthofstr. 8 47167 Duisburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Los 2 - Positions-Nr. 2.1
   7 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeuge mit Standard-Fahrgestell und
   Normal-Fahrerhaus
   - Zul. Gesamtgewicht ca. 27,0 t (27.000 kg) (+/- 10 %)
   - Volumen des Abfallsammelaufbaus ca. 22,0 cbm (+/- 10 %)
   - Gesamtfahrzeuglänge ca. 10.000 mm (+/- 10 %)
   - Gesamtfahrzeughöhe ca. 3.550 mm (+/- 10 %)
   - Ohne Schüttung oder mit niedriger, herunterklappbarer Schüttung
   - Pressplatte
   - Trittbretter mit selbstüberwachender, klappbarer,
   stellungsüberwachter
   und gewichtsinduzierter Rückfahrsicherung
   - Beheizte Farb-Rückraumüberwachungsanlage mit 7 Zoll Monitor
   Mietzeitraum: 16.10.2023 - 02.12.2023
   Los 2 - Positions-Nr. 2.2
   Optionaler Verlängerungszeitraum zu Los 2 - Positions-Nr. 2.1:
   03.12.2023 - 09.12.2023
   Los 2 - Positions-Nr. 2.3
   5 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeuge mit Standard-Fahrgestell und
   Normal-Fahrerhaus
   - Technische Daten und Ausstattungsanforderungen analog zu Los 2 -
   Positions-Nr. 2.1
   Mietzeitraum: 11.01.2024 - 13.01.2024
   Da sich die Mietzeiträume, selbst bei Beauftragung des Optionszeitraums
   für Los 2 - Positions-Nr. 2.1 nicht überschneiden, können für das Los 2
   - Positions-Nr. 2.2 selbstverständlich auch 5 der 7 Fahrzeuge aus Los
   2- Positions-Nr. 2.1 genutzt werden.
   Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen
   für die Fahrzeuge zu Los 1 ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis,
   das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2023
   Ende: 31/01/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Optionale, bedarfsabhängige Verlängerung über den für das Los 2-
   Positions-Nr. 2.1 vorgesehenen Mietzeitraum vom 16.10.2023 - 02.12.2023
   hinaus, vom 03.12.2023 - 09.12.2023. Die Option kann bei Bedarf
   einseitig von dem / der Auftraggeber*in aktiviert werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer
   persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6
   Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die
   Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen
   abzugeben:
   1. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer
   Bieter*innengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   - siehe Anlage 3, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
   2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer
   Bieter*innengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
   - siehe Anlage 3, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
   3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen
   Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die
   Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
   Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen
   Staates in dem der / die Bieter*in /-gemeinschaftseinen / ihren
   Firmensitz hat
   - siehe Anlage 3, Formblatt F12 -
   4. Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k
   Abs. 3 der
   EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022
   - siehe Anlage 3, Formblatt F14
   5. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zur Selbstreinigung
   - siehe Anlage 4 -
   6.Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG
   (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit
   dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren
   über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten
   Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor
   der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des
   Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die
   den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund
   eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im
   Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der
   Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder
   Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug
   auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG
   erteilen.
   Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten
   Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der
   entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11
   - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die
   "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB
   und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein
   für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht
   werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die
   Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig
   enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte
   Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle
   und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in
   der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das
   Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
   entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die
   durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt
   werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0
   von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern
   einzureichen sind.
   Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im
   Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von
   jede*r Bieter*in / BG einzureichen.
   Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 4
   hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt
   im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das
   Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der
   beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die
   Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen
   in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht
   abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie
   der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.
   Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor
   fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen
   zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch
   des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und
   Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des §
   56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in /
   BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein
   vollständiges Angebot einzureichen.
   Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der
   Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende
   Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen
   Eigenerklärungen oder der eingereichten "EEE" oder den Unterlagen im
   Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
   ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich
   erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden
   anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung
   mit dem Original geben.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur
   Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6
   Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die
   Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen
   abzugeben:
   1. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Gesamtumsatz des
   Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die
   Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre
   - siehe Anlage 3, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
   2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer
   Bieter*innengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
   Sozialbeiträgen
   - siehe Anlage 3, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
   3. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer
   Bieter*innengemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des
   Mindestlohngesetzes (MiLoG)
   - siehe Anlage 3, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*)
   4. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zu Insolvenzverfahren
   und Liquidation
   - siehe Anlage 3, Formblatt F13 -
   5. Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zum Bestehen einer
   Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der
   Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min.
   2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min.
   100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
   - siehe Anlage 3, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder
   Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der
   Versicherung)
   6. Nur auf besondere Anforderung de*r Autraggeber*in ist darüber hinaus
   eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank de*r Bieter*in /-gemeinschaft
   einzureichen.
   Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten
   Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der
   entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11
   - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die
   "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB
   und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein
   für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht
   werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die
   Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig
   enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte
   Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle
   und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in
   der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das
   Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
   entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die
   durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt
   werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0
   von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern
   einzureichen sind.
   Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im
   Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von
   jede*r Bieter*in / BG einzureichen.
   Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 4
   hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt
   im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das
   Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der
   beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die
   Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen
   in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht
   abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie
   der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.
   Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor
   fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen
   zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch
   des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und
   Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des §
   56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in /
   BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein
   vollständiges Angebot einzureichen.
   Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der
   Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende
   Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen
   Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im
   Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
   ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich
   erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden
   anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung
   mit dem Original geben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur
   Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6
   Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die
   Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen
   abzugeben:
   1. Eigenerklärung de*er Bieter*in /-gemeinschaft zu mindestens 3 in den
   letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren
   Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zu*r
   Auftraggeber*in, ohne die Angabe personenbezogener Daten
   (Referenzliste)
   - siehe Anlage 3, Formblatt F1
   2. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur Anzahl der
   jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert
   ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren
   - siehe Anlage 3, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
   3. Für den Fall, dass der / die Auftraggeber*in von der in den
   "Verfahrens- und Angebotsbedingungen" unter Punkt 11.5 vorgesehen
   Möglichkeit Gebrauch macht, ein Test-Fahrzeug von de*r Bieter*in
   /-gemeinschaft anzufordern, wird die technische Eignung auch davon
   abhängig gemacht, dass ein Test-Fahrzeug in der angebotenen Ausführung
   innerhalb des unter Punkt 11.5 festgelegten Zeitrahmens bereitgestellt
   oder in dessen / deren Werk bzw. bei eine*r Kund*in de*r Bieter*in
   /-gemeinschaft, jeweils in maximaler Entfernung von 100 km zu Duisburg,
   in Augenschein genommen werden kann und der durchgeführte Test ergibt,
   dass das Test-Fahrzeug den Vorgaben der Leistungsbeschreibung
   vollumfänglich entspricht.
   - siehe Punkt 11.5 der "Verfahrens- und Angebotsbedingungen"
   Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten
   Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der
   entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11
   - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die
   "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB
   und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein
   für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht
   werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die
   Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig
   enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte
   Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle
   und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in
   der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das
   Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
   entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die
   durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt
   werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0
   von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern
   einzureichen sind.
   Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im
   Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von
   jede*r Bieter*in / BG einzureichen.
   Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 4
   hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt
   im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das
   Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der
   beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die
   Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen
   in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht
   abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie
   der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.
   Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor
   fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen
   zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch
   des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und
   Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des §
   56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in /
   BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein
   vollständiges Angebot einzureichen.
   Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der
   Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende
   Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen
   Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im
   Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
   ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich
   erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden
   anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung
   mit dem Original geben.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/10/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/11/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/10/2023
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend
   sein.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter*innen zur Angebotseröffnung zugelassen
   Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1BWH9CQA
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland- Spruchkörper
   Düsseldorf
   Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
   Telefon: +49 2211473055
   Fax: +49 2211472889
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Form der Angebote
   Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über
   die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" zugelassen.
   Die digitalen Angebote sind ohne händische Unterschrift und
   Firmenstempel gültig wie auch rechtsverbindlich. Das gilt auch für alle
   zusammen mit dem Angebot eingereichten Anlagen. Unterschriften sind im
   gesamten Angebot nicht erforderlich. Auch elektronische oder
   qualifizierte Signaturen werden nicht gefordert. Die Textform nach §
   126b BGB ist ausreichend. Allerdings muss die Person des / der
   Erklärenden benannt werden. Hierfür sind die Kontaktdaten in der Anlage
   1 (Allgemeine Unternehmensdaten) unter Ziffer 1.2 anzugeben.
   Kommunikation und Rückfragen
   Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die
   Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten
   und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die
   Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Hierzu
   ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des
   / der Interessent*in auf der Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte
   auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden
   nicht erteilt.
   Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der
   laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für
   den / die Fragesteller*in, sondern für alle zum Vergabeverfahren
   registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das
   auskunftsersuchende Unternehmen, ebenso wie die / die Fragesteller*in,
   aus Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich
   genannt.
   Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum
   laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten
   Firmen zeitgleich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" bekannt
   gegeben.
   Rechtsbehelf
   Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere
   nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt
   werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die
   Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird
   hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist,
   soweit:
   1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der
   Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der
   Auftraggeber*in gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt
   werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der
   Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
   (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   13/09/2023
References
   6. mailto:r.dumzlaff@wb-duisburg.de?subject=TED
   7. https://www.wb-duisburg.de/
   8. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1BWH9CQA/documents
   9. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1BWH9CQA
  10. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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