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Ausschreibung: Fahrzeuge für Abfall - DE-Duisburg
Fahrzeuge für Abfall
Müllfahrzeuge
Dokument Nr...: 561465-2023 (ID: 2023091809141762751)
Veröffentlicht: 18.09.2023
*
DE-Duisburg: Fahrzeuge für Abfall
2023/S 179/2023 561465
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Postanschrift: Schifferstr. 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [6]r.dumzlaff@wb-duisburg.de
Telefon: +49 2032833354
Fax: +49 2032832883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.wb-duisburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1BW
H9CQA/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1BW
H9CQA
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Entsorgungswirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
2023-0670 Anmietung von 2 Stück 3-Achs Haken-Abrollkipperfahrzeugen und
12 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeugen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0670
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144510 Fahrzeuge für Abfall
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Anmietung ohne Personalgestellung von
2 Stück 3-Achs Haken-Abrollkipperfahrzeugen und 12 Stück 3-Achs
Sperrgut-Sammelfahrzeugen, jeweils mit einem zul. Gesamtgewicht von ca.
27,0 t, unterteilt in 2 Lose, für 3 unterschiedliche Mietzeiträume im
Zeitintervall 01.10.2023 - 31.01.2024
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Los 1 und Los 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Anmietung von 2 Stück 3-Achs Abrollkipperfahrzeugen mit einem zul.
Gesamtgewicht von ca. 27,0 t
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144510 Fahrzeuge für Abfall
34144511 Müllfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Zur Kupferhütte 10 47053 Duisburg 1)
Betriebshof Duisburg-Mitte
2) Betriebshof Duisburg-Hambron, Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Schlachthofstr. 8 47167 Duisburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 1 - Positions-Nr. 1
2 Stück 3-Achs Haken-Abrollkipperfahrzeuge
- Zul. Gesamtgewicht ca. 27,0 t (27.000 kg) (+/- 10 %)
- Gesamtfahrzeughöhe mit Ladungsträger max. 4.000 mm
- Radstand min. 4.800 mm
- Uneingeschränkte Eignung für Behälter nach der aktuellen
DIN 30722 mit einer Länge von ca. 7.000 mm (+/- 10 %)
- Hubkraft 18.000 - 21.000 kg
- Hydraulische Containerverriegelung
- Fernbedienung mit Schnellgang
Mietzeitraum: 01.10.2023 - 31.01.2024
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2023
Ende: 31/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Optionale, bedarfsabhängige Verlängerung über den für das Los 2-
Positions-Nr. 2.1 vorgesehenen Mietzeitraum vom 16.10.2023 - 02.12.2023
hinaus, vom 03.12.2023 - 09.12.2023. Die Option kann bei Bedarf
einseitig von dem / der Auftraggeber*in aktiviert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Anmietung von 7 Stück 3-Achs Abfallsammelfahrzeugen mit einem zul.
Gesamtgewicht von ca. 27,0 t und Anmietung von 5 Stück 3-Achs
Abfallsammelfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 27,0 t
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144510 Fahrzeuge für Abfall
34144511 Müllfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Zur Kupferhütte 10 47053 Duisburg 1)
Betriebshof Duisburg-Mitte
2) Betriebshof Duisburg-Hambron, Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Schlachthofstr. 8 47167 Duisburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Los 2 - Positions-Nr. 2.1
7 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeuge mit Standard-Fahrgestell und
Normal-Fahrerhaus
- Zul. Gesamtgewicht ca. 27,0 t (27.000 kg) (+/- 10 %)
- Volumen des Abfallsammelaufbaus ca. 22,0 cbm (+/- 10 %)
- Gesamtfahrzeuglänge ca. 10.000 mm (+/- 10 %)
- Gesamtfahrzeughöhe ca. 3.550 mm (+/- 10 %)
- Ohne Schüttung oder mit niedriger, herunterklappbarer Schüttung
- Pressplatte
- Trittbretter mit selbstüberwachender, klappbarer,
stellungsüberwachter
und gewichtsinduzierter Rückfahrsicherung
- Beheizte Farb-Rückraumüberwachungsanlage mit 7 Zoll Monitor
Mietzeitraum: 16.10.2023 - 02.12.2023
Los 2 - Positions-Nr. 2.2
Optionaler Verlängerungszeitraum zu Los 2 - Positions-Nr. 2.1:
03.12.2023 - 09.12.2023
Los 2 - Positions-Nr. 2.3
5 Stück 3-Achs Sperrgut-Sammelfahrzeuge mit Standard-Fahrgestell und
Normal-Fahrerhaus
- Technische Daten und Ausstattungsanforderungen analog zu Los 2 -
Positions-Nr. 2.1
Mietzeitraum: 11.01.2024 - 13.01.2024
Da sich die Mietzeiträume, selbst bei Beauftragung des Optionszeitraums
für Los 2 - Positions-Nr. 2.1 nicht überschneiden, können für das Los 2
- Positions-Nr. 2.2 selbstverständlich auch 5 der 7 Fahrzeuge aus Los
2- Positions-Nr. 2.1 genutzt werden.
Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen
für die Fahrzeuge zu Los 1 ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis,
das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2023
Ende: 31/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Optionale, bedarfsabhängige Verlängerung über den für das Los 2-
Positions-Nr. 2.1 vorgesehenen Mietzeitraum vom 16.10.2023 - 02.12.2023
hinaus, vom 03.12.2023 - 09.12.2023. Die Option kann bei Bedarf
einseitig von dem / der Auftraggeber*in aktiviert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer
persönlichen Eignung zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6
Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die
Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen
abzugeben:
1. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer
Bieter*innengemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- siehe Anlage 3, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer
Bieter*innengemeinschaft zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 3, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
3. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur gewerberechtlichen
Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die
Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen
Staates in dem der / die Bieter*in /-gemeinschaftseinen / ihren
Firmensitz hat
- siehe Anlage 3, Formblatt F12 -
4. Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k
Abs. 3 der
EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022
- siehe Anlage 3, Formblatt F14
5. Eigenerklärung de*r Bieter*in / BG zur Selbstreinigung
- siehe Anlage 4 -
6.Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG
(Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen seit
dem 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren
über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten
Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor
der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des
Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die
den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der Bieter*in / BG aufgrund
eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im
Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der
Eintragung prüfen, den Auftrag in der Regel aber wegen mangelnder
Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender Eignung in Bezug
auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieter*in / BG
erteilen.
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten
Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der
entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11
- F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die
"Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB
und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein
für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht
werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die
Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig
enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte
Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle
und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in
der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das
Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die
durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt
werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0
von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern
einzureichen sind.
Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im
Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von
jede*r Bieter*in / BG einzureichen.
Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 4
hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt
im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das
Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der
beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die
Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen
in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht
abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie
der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.
Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen
zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch
des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und
Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des §
56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in /
BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein
vollständiges Angebot einzureichen.
Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der
Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende
Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen
Eigenerklärungen oder der eingereichten "EEE" oder den Unterlagen im
Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich
erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden
anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung
mit dem Original geben.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur
Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6
Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die
Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen
abzugeben:
1. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zum Gesamtumsatz des
Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die
Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre
- siehe Anlage 3, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
2. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer
Bieter*innengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 3, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
3. Eigenerklärung de*r Bieter*in / jedes Mitglieds einer
Bieter*innengemeinschaft zur Einhaltung der Bestimmungen des
Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- siehe Anlage 3, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*)
4. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zu Insolvenzverfahren
und Liquidation
- siehe Anlage 3, Formblatt F13 -
5. Eigenerklärung des / der Bieter*in /-gemeinschaft zum Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der
Versicherungsgeber*in und der maximalen Deckungssumme, die min.
2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min.
100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss
- siehe Anlage 3, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder
Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der
Versicherung)
6. Nur auf besondere Anforderung de*r Autraggeber*in ist darüber hinaus
eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank de*r Bieter*in /-gemeinschaft
einzureichen.
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten
Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der
entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11
- F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die
"Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB
und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein
für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht
werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die
Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig
enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte
Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle
und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in
der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das
Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die
durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt
werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0
von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern
einzureichen sind.
Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im
Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von
jede*r Bieter*in / BG einzureichen.
Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 4
hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt
im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das
Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der
beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die
Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen
in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht
abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie
der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.
Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen
zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch
des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und
Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des §
56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in /
BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein
vollständiges Angebot einzureichen.
Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der
Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende
Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen
Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im
Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich
erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden
anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung
mit dem Original geben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der / Die Bieter*in /-gemeinschaft hat zur
Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6
Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die
Auftraggeber*in, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen
abzugeben:
1. Eigenerklärung de*er Bieter*in /-gemeinschaft zu mindestens 3 in den
letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren
Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zu*r
Auftraggeber*in, ohne die Angabe personenbezogener Daten
(Referenzliste)
- siehe Anlage 3, Formblatt F1
2. Eigenerklärung de*r Bieter*in /-gemeinschaft zur Anzahl der
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert
ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren
- siehe Anlage 3, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)
3. Für den Fall, dass der / die Auftraggeber*in von der in den
"Verfahrens- und Angebotsbedingungen" unter Punkt 11.5 vorgesehen
Möglichkeit Gebrauch macht, ein Test-Fahrzeug von de*r Bieter*in
/-gemeinschaft anzufordern, wird die technische Eignung auch davon
abhängig gemacht, dass ein Test-Fahrzeug in der angebotenen Ausführung
innerhalb des unter Punkt 11.5 festgelegten Zeitrahmens bereitgestellt
oder in dessen / deren Werk bzw. bei eine*r Kund*in de*r Bieter*in
/-gemeinschaft, jeweils in maximaler Entfernung von 100 km zu Duisburg,
in Augenschein genommen werden kann und der durchgeführte Test ergibt,
dass das Test-Fahrzeug den Vorgaben der Leistungsbeschreibung
vollumfänglich entspricht.
- siehe Punkt 11.5 der "Verfahrens- und Angebotsbedingungen"
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten
Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der
entsprechenden, in der Anlage 3 enthaltenen Formblätter F2 - F7 und F11
- F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die
"Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. § 122 Abs. (3) GWB
und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein
für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht
werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die
Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig
enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte
Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle
und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in
der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das
Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 3, die
durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt
werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß Punkte 8.0
von Bieter*innengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern
einzureichen sind.
Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im
Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von
jede*r Bieter*in / BG einzureichen.
Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 4
hingegen sind von allen Bieter*innen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt
im Fall der Angebotsabgabe durch eine Bieter*innengemeinschaft für das
Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der
beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmer*innen für die
Formblätter F8 und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen
in der Regel von den Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht
abgedeckt werden, ist der Ersatz der Formblätter F1 und F13 - F14 sowie
der Anlage 4 und der Formblätter F8 - F10 nicht zugelassen.
Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen
zur Eignung von dem / der Bieter*in / BG nachzufordern. Ein Anspruch
des / der Bieter*in / BG auf Nachforderung fehlender Nachweise und
Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den Bestimmungen des §
56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieter*in /
BG ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein
vollständiges Angebot einzureichen.
Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der
Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN entsprechende
Erläuterungen, Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen
Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im
Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich
erachtet..Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden
anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung
mit dem Original geben.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/10/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend
sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter*innen zur Angebotseröffnung zugelassen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1BWH9CQA
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland- Spruchkörper
Düsseldorf
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [10]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Form der Angebote
Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über
die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" zugelassen.
Die digitalen Angebote sind ohne händische Unterschrift und
Firmenstempel gültig wie auch rechtsverbindlich. Das gilt auch für alle
zusammen mit dem Angebot eingereichten Anlagen. Unterschriften sind im
gesamten Angebot nicht erforderlich. Auch elektronische oder
qualifizierte Signaturen werden nicht gefordert. Die Textform nach §
126b BGB ist ausreichend. Allerdings muss die Person des / der
Erklärenden benannt werden. Hierfür sind die Kontaktdaten in der Anlage
1 (Allgemeine Unternehmensdaten) unter Ziffer 1.2 anzugeben.
Kommunikation und Rückfragen
Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die
Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten
und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die
Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Hierzu
ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des
/ der Interessent*in auf der Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte
auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden
nicht erteilt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der
laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für
den / die Fragesteller*in, sondern für alle zum Vergabeverfahren
registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das
auskunftsersuchende Unternehmen, ebenso wie die / die Fragesteller*in,
aus Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich
genannt.
Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum
laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten
Firmen zeitgleich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" bekannt
gegeben.
Rechtsbehelf
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere
nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt
werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die
Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird
hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist,
soweit:
1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der
Auftraggeber*in gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt
werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der
Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2023
References
6. mailto:r.dumzlaff@wb-duisburg.de?subject=TED
7. https://www.wb-duisburg.de/
8. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1BWH9CQA/documents
9. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY1BWH9CQA
10. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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