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Ausschreibung: Feldbetten - DE-Hannover
Feldbetten
Dokument Nr...: 561895-2023 (ID: 2023091809165363171)
Veröffentlicht: 18.09.2023
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DE-Hannover: Feldbetten
2023/S 179/2023 561895
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb -
Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [6]oksana.oehlmann@lzn.de
Fax: +49 51189848199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.lzn.niedersachsen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDGGM/docume
nts
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDGGM
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Feldbetten
Referenznummer der Bekanntmachung: 236436-GUA/2023-03.411
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39522520 Feldbetten
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), sollen
21.500 Stück Feldbetten beschafft werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), sollen
21.500 Stück Feldbetten beschafft werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der
Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
(ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§
123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die
in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der
Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5
der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von
allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4
ge-nannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den
Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 9 der Auflistung der Bieternachweise
aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf
Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma
und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der
Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der
finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in
der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von
erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen)
und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes
(Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist
sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht
(vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner
Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den
letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen
Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des
Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des
Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine
entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur
Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/10/2023
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
(Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in
Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und
sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-
Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im
Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten
Auftragswert von 20.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1
und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen
Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie
nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur
Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB
verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck "Angaben
zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
[10]https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools
elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen
und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das
Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B.
per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht
erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige
Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese
Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum
Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts-
und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDGGM
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[12]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-14
4803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen
sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2023
References
6. mailto:oksana.oehlmann@lzn.de?subject=TED
7. http://www.lzn.niedersachsen.de/
8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDGGM/documents
9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDGGM
10. https://vergabe.niedersachsen.de/
11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
12. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-nied
ersachsen-144803.html
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