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Ausschreibung: Blitzschutzarbeiten - DE-Rheine
Blitzschutzarbeiten
Dokument Nr...: 562461-2023 (ID: 2023091909045163718)
Veröffentlicht: 19.09.2023
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  DE-Rheine: Blitzschutzarbeiten
   2023/S 180/2023 562461
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
   Postanschrift: Laugestraße 51
   Ort: Rheine
   NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
   Postleitzahl: 48431
   Land: Deutschland
   E-Mail: [7]claudia.jansen@kh-st-waf.de
   Telefon: +49 5971/4003-1030
   Fax: +49 5971/4003-91030
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]https://www.kh-st-waf.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Beckum / Erdungs- und
   Blitzschutz
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45312310 Blitzschutzarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Beckum / Erdungs- und
   Blitzschutz
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA38 Warendorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   1.1. Lage der Baustelle / Auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft
   Steinfurt-Warendorf Geschäftsstelle Beckum am Schlenkhoffs Weg 57
   entstehen im Rahmen eines Modernisierungskonzeptes auf dem bestehenden
   Grundstück neue Ausbildungswerkstätten für die Gewerke Tischler,
   KFZ/Maler, Elektro, Schweißen sowie eine Kantine. Nach Komplett- und
   Teilabbruch von Bestandsgebäuden wird der Neubau durch 4 Baukörper
   gebildet.Das Baugelände im Bereich der geplanten Bauflächen ist
   geneigt; es steigt von Südwesten bis in die nördliche Grundstücksecke
   um ca. 2,00 m auf etwa 111,60 m NN an.
   1.2. PKW-Verkehr / Die Zu- und Ausfahrt erfolgt aus südöstlicher
   Richtung über den Schlenkhoffs Weg. Der Anschluss an das übergeordnete
   Straßennetz erfolgt über die A2 sowie über die Bundesstraßen B58 und
   B475.Parkplätze sind auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft nur in
   begrenzter Anzahl vorhanden. Weitere öffentliche Parkplätze sind an der
   Vorhelmer Straße und an der Römerkampfbahn vorhanden.
   1.3. LKW-Verkehr / Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung sowie die
   Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von
   Maschinenbauelementen o.ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum PKW-Verkehr.
   Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine Anlieferung und
   kein Parken der LKW möglich.
   1.4. Art und Lage der baulichen Anlagen / Die 4 Baukörper sind
   eingeschossig geplant. Durch einen Verbindungsbaukörper knüpft der
   Bauteil B an das Bestandsgebäude C (Bauhalle) an. Im Bauteil D wird der
   Bereich KFZ-Maler und Elektro realisiert. Das Gewerk Schweißen wird im
   Bauteil E abgebildet. Der Bauteil G (Kantine) lehnt sich an die
   bestehende Stützmauer des Plateaus an und orientiert sich mit Blick hin
   zur Grünfläche. Die Kantine orientiert sich an der Höhe des vorhandenen
   Plateaus, von dem man einen Gesamteindruck des neuen Ensembles erhält.
   Angrenzend an das Bauteil B entsteht das Materiallager für den
   Baubereich mit Ver- und Entsorgungshof.
   1.5. Verhältnisse auf der Baustelle / Auf dem Gelände bleibt der
   Betrieb der Kreishandwerkerschaft aufrechterhalten, die
   Platzverhältnisse sind daher beengt. Im Bereich der jeweiligen
   Baukörper werden Baustelleneinrichtungen vorgehalten, eine
   zusammenhängende Fläche für Materialien, Baucontainer etc. wird es
   jedoch aufgrund des fortlaufenden Betriebs nicht geben können.Die
   öffentlichen Straßen und die Straße im Innenhof der
   Kreishandwerkerschaft sind jederzeit für den fließenden und den
   Personen-Verkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist
   auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem
   Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.Die im
   Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen
   sind ständig freizuhalten.
   Es ist auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem
   Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.Die im
   Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen
   sind ständig freizuhalten.Durch den Baustellenbetrieb entstehende
   Verschmutzungen der Straßen, sowie Beschädigungen der Verkehrs- und
   Freiflächen durch Baufahrzeuge sind grundsätzlich zu vermeiden.
   Verursachte Schäden sind durch den Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei
   Verschmutzung der Straßen durch eigenes Verschulden sind diese auf
   eigene Kosten unverzüglich zu reinigen.
   1.6. Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser / Baustrom wird aus
   dem Gebäuden der Kreishandwerkerschaft zur Verfügung gestellt werden.
   Aufgestellt werden 1 Baustromunterverteiler je Bauteil mit jeweils 16
   und 32 Ampere Steckdosen. Bauwasser wird ebenfalls durch den AG zur
   Verfügung gestellt. Die Zapfstellen befinden sich an verschiedenen
   Stellen der Baustelle. Die Leitungsverlegung erfolgt nach Abschluss der
   Abbrucharbeiten durch den AN Rohbau.
   1.7. Lager- und Arbeitsräume / Lagerflächen auf dem Baugelände können
   nur in beschränktem Umfang (siehe Baustelleneinrichtung) zur Verfügung
   gestellt werden. Tagesunterkünfte werden dem AN zur Verfügung gestellt,
   verschlossene Lagerräume und Büroräume können .....
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 22/10/2020
   Ende: 19/08/2022
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600210 Projektaufruf: Investitionen in
   Wachstum und Beschäftigung ("Fachkräfte.NRW")
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 202-487298
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: Erdungs- und Blitzschutzanlage
   Bezeichnung des Auftrags:
   Erdungs- und Blitzschutzanlage in Beckum
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   11/08/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: E. u. G. Lange GmbH & Co. KG
   Ort: Lünen
   NUTS-Code: DEA5C Unna
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass das Modernisierungsvorhaben
   mit Zuwendungen des Bundes, Bundesinstitut für Berufsbildung sowie des
   Landes und mit Mitteln der EU finanziert wird.
   Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A werden keine Angaben zum
   Gesamtwert der Beschaffung gemach, da die Veröffentlichung dieser
   Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers
   schädigen würde und dass lediglich aus technischen Gründen die Angabe
   1,00 EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung
   verlangt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 251/4111691
   Fax: +49 251/4112165
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein,
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Fußnote (§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/09/2023
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45312310 Blitzschutzarbeiten
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA38 Warendorf
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   An unserem Standort in Beckum soll das BildungsCenter teilweise
   erneuert werden. Hierzu ist es erforderlich,
   Fundamenterder/Erdungsanlage und eine Blitzschutzanlage für die neu zu
   errichtenden Gebäude, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, zu
   errichten. Da die Gebäude nach und nach errichtet werden, sind die
   Erdungs- und Blitzschutzarbeiten entsprechendem Baufortschritt,
   auszuführen.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 22/10/2020
   Ende: 19/08/2022
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: E. u. G. Lange GmbH & Co. KG
   Ort: Lünen
   NUTS-Code: DEA5C Unna
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Nachtrag 2: isolierte Fangeinrichtung neben neuer KFZ-Ablufthaube;
   Gaslager - zusätzliche Potentiaöausgleichsschienen zum Anschluß für
   Gasflaschenbündel
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   Die Arbeiten an dem Gaslager, waren nicht Teil des
   Leistungsverzeichnisses. Eine isolierte Fangeinrichtung muss
   nachgerüstet werden.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
   7. mailto:claudia.jansen@kh-st-waf.de?subject=TED
   8. https://www.kh-st-waf.de/
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:487298-2020:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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