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Ausschreibung: Umweltplanung - DE-Frankfurt am Main
Umweltplanung
Dokument Nr...: 563532-2023 (ID: 2023091909095364783)
Veröffentlicht: 19.09.2023
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DE-Frankfurt am Main: Umweltplanung
2023/S 180/2023 563532
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rainer Emmer, Arminius Löw
E-Mail: [7]obm-team-mitte@deutschebahn.com
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ESTW Flörsheim, Umweltplanung
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48642
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90712000 Umweltplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90712000 Umweltplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Die angefragten Leistungen beinhalten die Umweltplanung für die durch
die Umstellung betroffenen Streckenabschnitte und die Genehmigung über
das Eisenbahn-Bundesamt und Einzelgenehmigungen für die Stadt Frankfurt
am Main, den Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden und den Landkreis
Groß-Gerau:
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- Fachbeitrag Artenschutz (inkl. Kartierung)
- Prüfungen nach §34 BNatSchG
- Wasserrechtlicher Fachbeitrag
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 26/02/2021
Ende: 31/10/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2021/S 045-113985
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 20FEI48642_92295479_MKA05
Bezeichnung des Auftrags:
ESTW Flörsheim, Umweltplanung
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
26/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: AFRY Deutschland GmbH
Postanschrift: Heinrich-von-Stephan-Str. 3-5
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
90712000 Umweltplanung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90712000 Umweltplanung
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Flörsheim
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die angefragten Leistungen beinhalten die Umweltplanung für die durch
die Umstellung betroffenen Streckenabschnitte und die Genehmigung über
das Eisenbahn-Bundesamt und Einzelgenehmigungen für die Stadt Frankfurt
am Main, den Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden und den Landkreis
Groß-Gerau:
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- Fachbeitrag Artenschutz (inkl. Kartierung)
- Prüfungen nach §34 BNatSchG
- Wasserrechtlicher Fachbeitrag
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 26/02/2021
Ende: 31/10/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: AFRY Deutschland GmbH
Postanschrift: Heinrich-von-Stephan-Str. 3-5
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
MKA05: Aufgrund von Änderungen in der Planung im Rahmen der Lph. 3 der
Fachgewerke sind Anpassungen und Zuarbeiten der Umweltplanung notwendig
(u.a. Lageänderung Modulgebäude, zusätzliche Besprechungen, Änderungen
landschaftspflegerischer Begleitplan,)
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit
auch am Besten dafür geeignet die Planung zu übernehmen. Daher ist es
am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits
beauftragten AN die Planung durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung
und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde
erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.
VII.2.3)Preiserhöhung
References
7. mailto:obm-team-mitte@deutschebahn.com?subject=TED
8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:113985-2021:TEXT:DE:HTML
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