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Ausschreibung: Versorgungsunternehmen - DE-Bad Zwischenahn
Versorgungsunternehmen
Dokument Nr...: 563646-2023 (ID: 2023091909103164906)
Veröffentlicht: 19.09.2023
*
  DE-Bad Zwischenahn: Versorgungsunternehmen
   2023/S 180/2023 563646
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Bad Zwischenahn
   Postanschrift: An Brink 9
   Ort: Bad Zwischenahn
   NUTS-Code: DE946 Ammerland
   Postleitzahl: 26160
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Tiefbau- und Grünflächenamt, Frau C. Schlichting
   E-Mail: [6]schlichting@bad-zwischenahn.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.bad-zwischenahn.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Klimaneutrale Quartiersversorgung des Neubaugebietes "Petersfehner
   Kanal"
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 036-105702
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   65000000 Versorgungsunternehmen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Wärmekonzessionsvertrag) für
   das Neubaugebiet "Petersfehner Kanal" nach § 12 Abs. 2 S. 2 KonzVgV
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE946 Ammerland
   Hauptort der Ausführung:
   Petersfehner Kanal, Bad Zwischenahn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Gemeinde Bad Zwischenahn befindet sich im Nordwesten Niedersachsens
   im Landkreis Ammerland. Sie hat etwa 30.000 Einwohner.
   Das Projektgebiet umfasst das Neubaugebiet "Petersfehner Kanal" am
   südöstlichen Rand der Gemeinde Grenzgebiet zur Stadt Oldenburg. Es ist
   eine Bebauung mit Wohngebäuden mit überwiegend
   Einfamilienhäusern, einigen Doppelhaushälften und Reihenhäusern,
   Tiny-Häusern sowie vier Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Insgesamt
   umfasst das Projektgebiet ohne Tiny-Häuser 63 Bauplätze und damit 63
   Anschlussnehmer mit ca. 100 Wohneinheiten.
   Die Gemeinde sieht vor, dass das Projektgebiet eine 100% regenerative
   Wärmeversorgung mit kalter Nahwärme mit Wärme erhält. Hierfür wird ein
   langjähriger Wärmekonzessionsvertrag vergeben.
   Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der
       Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung
       zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung
       zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Tagen: 240
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Dieser Auftrag kann verlängert werden.
   Es wird auf den Verfahrensbeschreibung vom 15.02.2023 verwiesen. Ebenso
   auf die in den Vergabeunterlagen eingestellte Formularsammlung zum
   Teilnahmewettbewerb, die für den Teilnahmeantrag zu verwenden ist. In
   der Formularsammlung sind die in der Bekanntmachung angegebenen
   Formblätter als Formulare aufgenommen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2023/S 036-105702
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
   V.1)Information über die Nichtvergabe
   Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
   Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 4131-151334
   Fax: +49 4131-152943
   Internet-Adresse: [9]http://www.mi.niedersachsen.de/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein (§
   160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist
   schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
   begründen. Er soll ein bestimmtes
   Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen
   Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung
   im Geltungsbereich des GWB hat einen Empfangsbevollmächtigten im
   Geltungsbereich des GWB zu
   benennen(§ 161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das
   ein Interesse an der Konzession hat
   und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
   geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
   behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht
   (§ 160 Abs. 2 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist gem. §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
   zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind.
   Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs.
   2 Satz 1 GWB). Der Vertrag darf
   frühestens 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §
   134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden; wird die Information über die Vergabeentscheidung auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet,
   verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Gemeinde wird von
   dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Die
   Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
   Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
   beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2
   GWB). Informiert die Vergabekammer
   den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf
   dieser vor einer Entscheidung der
   Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefristnach § 172 Absatz 1 den
   Zuschlag nicht erteilen (§ 169
   Abs. 1 GWB).
   Die anfängliche Unwirksamkeit eines Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann
   nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter
   und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
   Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg,
   Regierungspräsidium Karlsruhe ????
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721926-8730
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse:
   [11]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/09/2023
References
   6. mailto:schlichting@bad-zwischenahn.de?subject=TED
   7. https://www.bad-zwischenahn.de/
   8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:105702-2023:TEXT:DE:HTML
   9. http://www.mi.niedersachsen.de/
  10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  11. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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