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Ausschreibung: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit - DE-Münster
Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Dokument Nr...: 563706-2023 (ID: 2023091909105164967)
Veröffentlicht: 19.09.2023
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  DE-Münster: Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
   2023/S 180/2023 563706
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Zentrale
   Einkaufskoordination
   Postanschrift: Karlstraße 11
   Ort: Münster
   NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]anne.hallmann@lwl.org
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.lwl.org
   Adresse des Beschafferprofils: [8]http://www.lwl.org/zek
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Detail
   s&TenderOID=54321-Tender-18a5ec3d46b-429799b3a53f30aa
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.lwl.org/eVergabe
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Sozialwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Beratung - Qualifizierungsangebote LWL-Landesjugendamt
   Referenznummer der Bekanntmachung: RVH-039-31-23
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing,
   Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Entwicklung, Konzeptionierung sowie Durchführung von
   Qualifizierungsangeboten gem. § 10 Landeskinderschutzgesetz NRW für die
   Träger der Pflegekinderhilfe in Westfalen-Lippe
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing,
   Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA3 Münster
   Hauptort der Ausführung:
   Münster
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel des Vergabeverfahrens ist es, einen zuverlässigen Auftragnehmer zu
   finden, der die Entwicklung, Konzeptionierung sowie Durchführung von
   Qualifizierungsangeboten gem. § 10 Landeskinderschutzgesetz NRW für die
   Träger der Pflegekinderhilfe in Westfalen-Lippe nach Maßgabe der
   Leistungsbeschreibung gemeinsam mit dem Auftraggeber übernimmt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/03/2024
   Ende: 28/02/2027
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und soll zunächst für
   einen Zeitraum von 36 Monaten geschlossen werden. Der Vertrag kann
   unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des
   jeweiligen Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden. Vertragsbeginn
   ist der 01.03.2024. Nach Ablauf der 36 Monate kann der Vertrag einmalig
   um weitere 12 Monate im Einvernehmen der beiden Vertragspartner
   verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
   Hinweis: Vorbehaltsklausel
   Voraussetzung für den Leistungsbeginn in 2024 sowie die weitere
   Umsetzung in den Folgejahren ist die Förderung nach § 14
   Landeskinderschutzgesetz durch das Ministerium für Kinder, Jugend,
   Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes
   Nordrhein-Westfalen. Das Vertragsverhältnis kommt nur unter der
   Bedingung zustande, dass das Land NRW dem LWL weiterhin die Förderung
   bewilligt und der Förderbescheid an den LWL ergeht.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Für die Bewertung und Auswahl der Teilnahmeanträge sind die Angaben des
   jeweiligen Antragstellers maßgeblich. Soweit Teilnahmeanträge von mehr
   als 5 geeigneten Bewerbern eingehen, wird eine Rangfolge
   derTeilnahmeanträge gebildet.
   Für die Bewertung und Auswahl der Teilnahmeanträge sind die Angaben des
   jeweiligen Antragstellers maßgeblich. Die Bewertung erfolgt auf Grund
   der im Teilnahmeantrag genannten Kategorien und der jeweils angegebenen
   Gewichtung. Je Kategorie können max. 100 Punkte erreicht werden. Dabei
   erfolgt zunächst eine Bewertung jeder einzelnen Unterkategorie auf
   Grund einer Punktvergabe von 0 bis 5. Die nach der Auswertung erzielte
   Punktzahl wird unter Berücksichtigung der maximal zu erreichenden
   Punktzahl mit dem entsprechenden Faktor multipliziert. Die erreichten
   Punkte bei den Unterkategorien werden pro Kategorie addiert. Diese
   Punktzahl wird mit den angegebenen Anteilen (10/90) gewichtet. Hieraus
   ergibt sich eine individuelle Punktzahl zu jedem bewerteten
   Teilnahmeantrag und daraus resultierend eine Rangfolge. Es sollen mind.
   drei und max. acht geeignete Bewerber zur Abgabe eines Angebotes
   eingeladen werden.
   Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl und muss eine Auswahl
   aufgrund der Beschränkung auf max. 8 Bewerber vorgenommen werden,
   erfolgt die Wahl der Bewerber, die im weiteren Vergabeverfahren zur
   Angebotsabgabe aufgefordert werden, per Losverfahren.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Hinweis: Vorbehaltsklausel
   Voraussetzung für den Leistungsbeginn in 2024 sowie die weitere
   Umsetzung in den Folgejahren ist die Förderung nach § 14
   Landeskinderschutzgesetz für die Qualifizierung der Pflegekinderhilfe
   in NRW durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie,
   Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
   Der entsprechende Leistungsbescheid wird voraussichtlich Anfang 2024 an
   den LWL ergehen. In diesem Zuge werden die finanziellen Mittel und
   Budgets zur Verfügung gestellt.
   Das Vertragsverhältnis kommt nur unter der Bedingung zustande, dass das
   Land NRW dem LWL weiterhin die Förderung bewilligt und der
   Förderbescheid an den LWL ergeht.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages erklärt der Antragsteller
   ausdrücklich, dass
    die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG
   nicht vorliegen.
    er /sie das Gewerbe angemeldet hat (falls erforderlich) und den
   gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und
   Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die
   krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse
   angemeldet hat.
    er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen
   Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
    er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen
   bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage
   stellen.
    er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw.
   Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der
   Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird
   dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
    keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der
   Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5
   KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen
   könnten.
   Die Antragsteller, die sich an Vergabeverfahren gem. § 106 GWB
   beteiligen, versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB
   aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern
   abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen
   sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf.
   getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
   Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Antragsteller
   getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen
   oder Bestätigungen zu verlangen.
   Der Antragssteller ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren
   abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine
   Eignung im Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
   Zudem ist eine Eigenerklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein
   Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder
   Liquidation befindet.
   Im Weiteren ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen
   für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
   Des Weiteren ist eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k1
   Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1
   Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
   abzugeben.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit den Teilnahmewettbewerbsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen
   (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Rechtsform, Eigentümer,
   Ansprechperson/Erklärende Person, Vertretungsberechtigte Person,
   Amtsgericht/Handelsregister-Nr. einzureichen.
   Weiterhin ist der Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren
   insgesamt, die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten
   Mitarbeiter:innen in den letzten drei Jahren bezogen auf das
   Gesamtunternehmen sowie die durchschnittliche Anzahl der
   Mitarbeiter:innen in den letzten drei Jahren im Tätigkeitsbereichs des
   Auftrages (Beratungsleistungen) anzugeben.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zunächst sind die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die
   in Zusammenhang mit der Leistung eingesetzt werden sollen anzugeben.
   Weiterhin sind vom Bewerber zur Prüfung der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit mind. 2 vergleichbare Referenzen (nicht älter als 3
   Jahre) zu benennen. Es sollten Referenzen angegeben werden, die dem
   geplanten Vorhaben am meisten entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Es sind min. 2 Referenzen (wie beschrieben) zu benennen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
   Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen gem. dem Tariftreue- und
   Vergabegesetz NRW.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/10/2023
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 08/11/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2024
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform
   ([11]http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur
   Verfügung.
   Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit
   abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe
   (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot
   in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
   Eventuelle Fragen zur Vergabe sind in elektronischer Form an die
   genannte Ansprechperson bis zum 23.11.2023 zu richten. Die Fragen
   müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen.
   Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. ein Auszug aus dem
   Wettbewerbsregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber eingeholt
   wird.
   Es gilt deutsches Recht.
   Die Wertung der Angebote erfolgt auf der Grundlage der
   Mehrwertsteuersätze, die bis zur Veröffentlichung der Vergabe galten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48128
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
   Vergabekammer unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2
   bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/09/2023
References
   6. mailto:anne.hallmann@lwl.org?subject=TED
   7. http://www.lwl.org/
   8. http://www.lwl.org/zek
   9. https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a5ec3d46b-429799b3a53f30aa
  10. https://www.lwl.org/eVergabe
  11. http://www.lwl.org/eVergabe
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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