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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - DE-Berlin
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 564553-2023 (ID: 2023091909151765837)
Veröffentlicht: 19.09.2023
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DE-Berlin: Softwarepaket und Informationssysteme
2023/S 180/2023 564553
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der
Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK-Finanzmanagement GmbH
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Tarifgemeinschaft der AOK e.V. (TGAOK)
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [11]www.aok.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Beteiligungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [13]www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[14]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6V9S/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[15]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6V9S
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GbR
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag-Handelspartner Microsoft
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-09-14-SYS-ARN
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines
Handelspartner-Rahmenvertrages für den Bezug von Microsoft Software
Lizenzen, Softwarewartung und erweiterten Sicherheitsupdates (Extended
Security Updates), einschließlich unterstützender Dienstleistungen.
Der Bezug muss über einen Beitritt zum Enterprise Agreement (EA) zu den
zum 01.12.2023 gültigen, zwischen dem Bundesministerium des Innern und
für Heimat (BMI) und Microsoft Ireland Operations Ltd. geschlossenen,
Konditionenverträgen (BMI Rahmenverträge) erfolgen. Der Beitritt
erfolgt nach Abschluss des Handelspartner-Rahmenvertrages. Seine
Herbeiführung mit Wirkung für alle Auftraggeber ist Teil der
ausgeschriebenen Leistung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 200 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bezogen werden können sollen zum einen die im Preisblatt (Anlage 3,
Tabelle 1) aufgeführten Microsoft-Produkte.
Zum anderen wird ein vom AN gewährter Auf- bzw. Abschlag abgefragt, der
für alle Beschaffungen von grundsätzlich unter den BMI-Rahmenverträgen
verfügbaren Microsoft-Produkten (Lizenzen, Softwarewartung und
erweiterte Sicherheitsupdates) gilt, die nicht explizit in Anlage 3,
Tabelle 1, aufgeführt sind. Dabei kann es sich so-wohl um Neubedarfe
als auch um Integrationen von Wartung in bereits bestehende Microsoft
Verträge handeln.
Der AN sorgt für einen Leistungsbeginn zum 01.12.2023, sodass
bestehende Softwarewartung aus auslaufenden Verträgen nahtlos
weitergeführt werden kann. Das bedeutet konkret, dass die
Vertragsgrundlage zur Bestellabwicklung mit Microsoft bis dahin
geschaffen und die Bestellung seitens des AN gegenüber Microsoft soweit
prozessiert wurde, dass der Betrieb am 01.12.2023 sichergestellt ist.
Hierfür ist der Auftragnehmer verantwortlich.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 200 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Gesamtnettopreis fließt mit 90 % in die Gesamtwertung ein. Der Auf-
bzw. Abschlag fließt mit 10% in die Gesamtwertung ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der
Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist
gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den
Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche
Person oder in Russland niedergelassene juristische Person,
Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren
Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder
Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter
Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in
Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen
ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der
Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden,
beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des
Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten
oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich
Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d)
genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe
dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen",
insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen
Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten
Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot
einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der
Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu
erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes
Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit
dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers
gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Unterauftragnehmer:
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung,
dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer,
dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen.
Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers
gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
einzureichen!).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind mindestens zwei Referenzen über
Dienstleistungsaufträge im Rahmen der Beschaffung von Microsoftlizenzen
nachzuweisen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem
ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und innerhalb der letzten
drei Jahre (seit September 2020) erbracht wurden.
2) Bestätigung, dass der Auftragnehmer ein von Microsoft autorisierter
Licensing Solution Partner (LSP) ist
zu 1)
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor
genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die
Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das
jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat;
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für
jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der
Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen,
datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom
jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.
zu 2)
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte
Bestätigung, dass der Auftragnehmer ein von Microsoft autorisierter
Licensing Solution Partner ist, von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Bestätigung, dass
der Auftragnehmer ein von Microsoft autorisierter Licensing Solution
Partner ist, für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der
Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind,
soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem
Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem
Angebot einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1) Es sind mindestens 2 Referenzen mit den oben genannten Kriterien
einzureichen.
Zu 2) Bestätigung, dass der Auftragnehmer ein von Microsoft
autorisierter Licensing Solution Partner (LSP) ist
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftragnehmer hat den Status eines von Microsoft autorisierten
Licensing Solution Partners während der gesamten Laufzeit
aufrechtzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/10/2023
Ortszeit: 10:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
(I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom
AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die
Auftraggeberin die E-Vergabelösung [16]www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden
Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der
Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke
enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses
Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen
Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen
(Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6V9S
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/09/2023
References
6. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
7. http://www.aok.de/
8. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
9. http://www.aok.de/
10. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
11. http://www.aok.de/
12. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
13. http://www.aok.de/
14. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6V9S/documents
15. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK6V9S
16. http://www.dtvp.de/
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