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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Berlin
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 565115-2023 (ID: 2023092009022466204)
Veröffentlicht: 20.09.2023
*
  DE-Berlin: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2023/S 181/2023 565115
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stromnetz Berlin GmbH
   Postanschrift: Eichenstraße 3a
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE30 Berlin
   Postleitzahl: 12435
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Martin Patzwaldt
   E-Mail: [6]martin.patzwaldt@stromnetz-berlin.de
   Telefon: +49 1602261143
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.stromnetz-berlin.de
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Strom
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Netzabrechnung als Software-as-a-Service"
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Bereitstellung und Betrieb einer Softwarelösung für die Netzabrechnung.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE30 Berlin
   NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zwischen der Stromnetz Berlin GmbH und der SIV AG besteht gegenwärtig
   ein Vertrag über die Bereitstellung der Software kVASy als Software as
   a Service mit einer Laufzeit (inkl. Option) bis 31.03.2027. Die
   Software kVASy wird bei der Stromnetz Berlin GmbH seit 2019 als
   Abrechnungssystem für die Netznutzungsabrechnung und beteiligte
   Prozesse eingesetzt. Weiterhin erfolgen Beratungs- und
   Entwicklungsleistungen seitens der der SIV AG betreffend die Software
   kVASy. Mit der geplanten Beschaffung soll die Laufzeit des Vertrags
   unter Anpassung von Leistungen sowie der SaaS-Entgelte bis zum
   31.03.2030 (zzgl. Einer Verlängerungsoption für zwei weitere Jahre)
   verlängert werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, auf einseitiges Verlangen der
   Auftraggeberin den Vertrag zu den gleichen Bedingungen einmalig um zwei
   Jahre zu verlängern.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die Beauftragung der für den Zuschlag vorgesehenen
   Wirtschaftsteilnehmerin (SIV AG) ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 b) und c)
   i.V.m. Abs. 3 SektVO zulässig.
   Zwischen der Stromnetz Berlin GmbH (Auftraggeberin - AG) und der SIV AG
   (Auftragnehmerin - AN) besteht gegenwärtig ein Vertrag über die
   Bereitstellung der Netzabrechnungssoftware kVASy als Software as a
   Service mit einer Laufzeit (inkl. Option) bis 31.03.2027. Die Laufzeit
   des Vertrags soll unter Anpassung von Leistungen sowie der
   SaaS-Entgelte bis zum 31.03.2030 (zzgl. Verlängerungsoption für zwei
   Jahre) verlängert werden.
   Für die AG besteht keine vernünftige Alternative zum Abschluss des
   angestrebten Vertrags.
   Die AN ist die einzige Anbieterin am Markt für Lizenzen der gewählten
   Software.
   Der Beschaffungsgegenstand ist auf die Anforderungen der AG speziell
   und somit kundenspezifisch angepasst. Eine 1:1 Alternative bzw.
   Ersatzlösung ist am Markt nicht erhältlich. Innerhalb der
   Software-Architektur der AG besteht zudem eine Anbindung der Software
   an ca. 30 Umsysteme. Darüber hinaus erfordern strategische Planungen
   einschl. Kapazitätsplanungen die Vertragsverlängerung.
   Die AG wurde zeitlich nach Abschluss des ursprünglichen Vertrags mit
   Wirkung zum 01.07.2021 an das Land Berlin veräußert und zugleich aus
   dem Vattenfall-Konzern herausgelöst. Dies war für die AG nicht
   vorhersehbar. Mit der Herauslösung entstand für die AG insbesondere die
   Notwendigkeit zum Aufbau einer eigenen IT-Abteilung, Systemlandschaft
   und Software-Architektur, was mehrere Jahre dauert und Kapazitäten
   bindet.
   Auch aufgrund der konkret zu erwartenden, deutlich steigenden Anzahl
   von Netzanschlussanfragen muss die AG insbesondere die
   IT-Systemlandschaft und Software-Architektur anpassen. Innerhalb der
   strategischen Planung sind daher andere Software-Projekte priorisiert.
   Zudem erfolgt aktuell die EU-Ausschreibung des First-Level-IT-Supports,
   wobei eine wesentliche Anforderung die Unterstützung im Zusammenhang
   mit der Abrechnungssoftware kVASy ist.
   Hinzu kommt, dass die AG als grundzuständige Messstellenbetreiberin
   aufgrund gesetzlicher Erfordernisse aktuell ein Kooperationsprojekt zur
   spezifischen Anpassung und Implementierung der notwendigen
   Funktionalitäten in der Abrechnungssoftware kVASy mit der AN
   durchführt.
   Ungeachtet der Tatsache, dass ein 1:1 Produkt am Markt nicht
   beschaffbar ist, erfordert ein Wechsel der Abrechnungssoftware einen
   komplett neuen Aufbau aller Prozesse, Schnittstellen, Anpassungen an
   den Umsystemen und in der Marktkommunikation über eine Zeitdauer von
   mindestens 3 Jahren. Die Stromnetz Berlin GmbH hat nicht ausreichend
   Kapazitäten, um zusätzlich den parallelen Neuaufbau der
   Abrechnungssoftware sicherzustellen.
   Folgende Risiken bestehen:
   - unzureichende Erfüllung gesetzlicher Anforderungen; ggf.
   Fristverletzungen und Verletzungen der Marktkommunikation
   - unzureichende Einhaltung der Formate und Fristen für
   Bilanzierungsthematiken, bilanziellen Abgrenzungen, Monats-, Quartals-
   und Jahresabschlüssen
   - Risiken aufgrund der Datenmigration; Einhaltung der
   DSGVO-Anforderungen, Archivierungsfristen und Belegbarkeit von Daten
   ggü. Prüfern
   - Unzureichende Erfüllung von Anforderungen der IT-Sicherheit,
   Anbindung der Rechenzentren, Aufbau von Redundanzen, Sicherstellung der
   Ausfallsicherheit
   - Risiken im Zusammenhang mit der Anbindung aller benötigten Umsysteme
   und deren reibungsloser Funktion (stabiler Betrieb)
   - Risken im Zusammenhang mit der unzureichenden bzw. nicht
   rechtzeitigen Schulung von Mitarbeitern
   Schließlich wäre ein Wechsel auch unwirtschaftlich. Die Kosten für
   einen Wechsel belaufen sich auf mehrere Millionen Euro (zzgl. Aufwand
   für die Schulung von Mitarbeitern und Dienstleistern sowie den
   parallelen Betrieb von alter und neuer Software). Nach den
   Markterkenntnissen übersteigen überdies die Lizenzkosten möglicher
   Alternativen die Lizenzkosten der aktuellen Abrechnungssoftware
   deutlich.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   15/09/2023
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: SIV.AG - Service für Informationsverarbeitung
   AG
   Postanschrift: Konrad-Zuse-Str. 1
   Ort: Roggentin
   NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
   Postleitzahl: 18184
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die vorliegende ex-ante-Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB dient der
   Sicherstellung größtmöglicher Rechts- und Verfahrenssicherheit, indem
   Wirtschaftsteilnehmern die geplante Vergabe im Verhandlungsverfahren
   ohne Teilnahmewettbewerb frühzeitig angezeigt wird. Ein rechtswirksamer
   Vertragsschluss wird nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach
   Erscheinen dieser Bekanntmachung erfolgen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer@senwtf.berlin.de
   Telefon: +49 3090138316
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
   160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
   ausschließlich auf Antrag ein. Hierbei ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes
   Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen
   Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6
   durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den (Rüge-)Fristen gilt
   grundsätzlich nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
   nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 nicht
   ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1
   Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
   Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
   der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
   das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
   Bei der hiermit veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/09/2023
References
   6. mailto:martin.patzwaldt@stromnetz-berlin.de?subject=TED
   7. http://www.stromnetz-berlin.de/
   8. mailto:vergabekammer@senwtf.berlin.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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